Rechtsschutz
Der dbb führt berufsbezogenen Rechtsschutz im Auftrag seiner Mitgliedsorganisationen für deren Einzelmitglied durch.
Rechtsschutz kann generell nur über Ihre Fachgewerkschaft beantragt werden und nicht direkt über den dbb oder die dbb Dienstleistungszentren.
und
.......die Rahmenrechtsschutzordnung des dbb
.......die Rechtsschutzordnung des BTB
Rechtsschutzverfahren im BTB Niedersachsen
Die "Hinweise des BTB-NI zum Rechtsschutzantrag"
Rechtschutzfälle und Hinweise zu Rechtsschutzfällen
01.02.2012 - Hinweise zum Beihilfe-Urteil des VG Göttingen vom 27.05.2010 (Az: 3 A 158/09)
11.06.2012 - Rechtsauskunft/Stellungnahme des DLZ Nord zu den Festbeträgen mit Ausnahmeregelung
zusammengestellt vom BTB Niedersachsen