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Datum
13.10.2009
Praxisgebühr mit dem Fürsorge- und Alimentationsgrundsatz vereinbar 

XXXXXXX ./. Nds. Landesamt für Bezüge und Versorgung Beihilfe - Praxisgebühr Hier: Außergerichtlicher Vergleich vor dem VG Oldenburg vom 10.11.2006

Sehr geehrter Herr XXX   ,

zu der Problematik der sog. Praxisgebühr" wurden nunmehr die Entscheidungsgründe des maßgeblichen Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 30.04.2009 veröffentlicht.

In diesen Urteilsgründen heißt es ganz unmissverständlich, dass die Kürzung der Beihilfe um die sog. Praxisgebühr mit dem Fürsorge- und Alimentationsgrundsatz vereinbar ist, da Ausgleichsregelungen in Härtefällen garantieren würden, dass die beihilfeberechtigten Beamten nicht unzumutbar belastet werden würden. Diese Entscheidungsgründe sind in vollständiger Form über die Internetseite www.Bundesverwaltungsgericht.de abrufbar.

Demnach ist das NLBV nicht verpflichtet, die seinerzeit beim VG Oldenburg angefochtenen Bescheide hinsichtlich der streitigen Praxisgebühr zu ändern und ggf. im Umfang der Praxisgebühr weitere Beihilfeleistungen zu gewähren. Somit verbleibt es endgültig bei der Regelung der Bescheide.

Damit hat sich die Angelegenheit für uns erledigt und wir werden den Vorgang hier abschließen.

Abschließend bedanken wir uns für das uns entgegengebrachte Vertrauen und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

Prein