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Rechts­schutz

im BTB Niedersachsen

Der dbb führt berufs­be­zo­genen Rechts­schutz im Auftrag seiner Mitglieds­or­ga­ni­sa­tionen für deren Einzel­mit­glied durch.

Rechts­schutz kann gene­rell nur über Ihre Fach­ge­werk­schaft bean­tragt werden und nicht direkt über den dbb oder die dbb Dienstleistungszentren.

Rahmen­rechts­schutz­ord­nung des dbb

Stand: 2018

Rechts­schutz­ord­nung des BTB

Stand: 2015

Rechts­schutz­ver­fahren im BTB Niedersachsen

Rechts­schutz­an­trag

Vermei­dung von Akten­bergen im Rechtsschutz

Bitte den voll­ständig ausge­füllten Antrag zur Bestä­ti­gung der Mitglied­schaft per Mail an die zustän­dige Fach­gruppe bzw. Bezirks­fach­gruppe senden, die den Antrag an den Rechts­schutz­be­auf­tragten weiterleitet. 
Alle anderen Unter­lagen bitte direkt per Mail an den Rechts­schutz­be­auf­tragten senden: 

Hinweise des BTB-NI zum Rechtsschutzantrag

u.a. mit Ausfüll­hin­weisen, Anmer­kungen zum Rechts­schutz­ver­fahren und zur Rechts­be­ra­tung durch die Anwälte des DLZ Nord

Check­liste für den Rechtsschutz

Stand: 02/2023