Rechtsschutz
im BTB Niedersachsen
Der dbb führt berufsbezogenen Rechtsschutz im Auftrag seiner Mitgliedsorganisationen für deren Einzelmitglied durch.
Rechtsschutz kann generell nur über Ihre Fachgewerkschaft beantragt werden und nicht direkt über den dbb oder die dbb Dienstleistungszentren.
Mindestanforderungen der einzureichenden Unterlagen
Checkliste des dbb
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
damit Ihre Rechtsschutzangelegenheiten von den Dienstleistungszentren des dbb bearbeitet werden können, bitten wir Sie, die in der Checkliste aufgeführten Anforderungen an die einzureichenden Unterlagen sorgfältig zu beachten. Die wesentlichen Anforderungen sind nachfolgend noch einmal zusammengefasst:
1.
Die Unterlagen müssen in einer geeigneten Form zur Verfügung gestellt werden, wobei im Fall des Postversands keine Originale, sondern nur Kopien eingereicht werden sollen. Damit soll das Risiko des Verlustes von Unterlagen auf dem Postweg vermieden werden.
2.
Elektronische Unterlagen sind grundsätzlich per E‑Mail zu übersenden. Die Ablage auf einem Online-Speicher in Verbindung mit der Übersendung eines Links zum Abruf der Unterlagen ist nur im Ausnahmefall und nach Absprache zulässig.
3.
Anforderungen an in elektronischer Form eingereichte Unterlagen:
- Bitte übersenden Sie die für die Bearbeitung des Falles erforderlichen Unterlagen per E‑Mail nur ordnungsgemäß eingescannt als PDF Dateien.
- Foto-Dateien sind nicht ausreichend. Solche Dateien lassen sich oft nur schwer öffnen und lesbar ausdrucken und sind regelmäßig auch nicht geeignet, gegenüber der Gegenseite oder Gerichten verwendet zu werden. Die Festlegung auf ordnungsgemäß eingescannte Dokumente im PDF Format dient der Sicherstellung einheitlicher Datenformate und einer angemessenen Qualität der eingereichten elektronischen Dokumente. Daher ist es auch nicht ausreichend, Fotos in eine PDF-Datei zu übernehmen, weil damit das Grundproblem unzureichender Qualität der Aufnahme nicht gelöst wird.
- Wir bitten zudem darum
- für jedes Dokument eine eigene PDF-Datei zu erstellen (ein Dokument = eine PDFDatei),
- bei mehrseitigen Dokumenten die einzelnen Scans zu einer PDF-Datei zusammenzufassen (auch hier gilt: ein Dokument = eine PDF-Datei) und
- die PDF-Dateien aussagekräftig zu benennen („Beurteilung 2023-01.pdf“, „Kündigung 2026-02-16.pdf“; „Bescheid 2026–03-17“ usw.).
4.
Dem Erfordernis der Übersendung der erforderlichen Unterlagen in geeigneter Form wird es auch nicht gerecht, wenn Dokumente in mehrfacher Verschachtelung in E‑Mails übersandt werden. Der Schwerpunkt der Tätigkeit der DLZ liegt in der rechtlichen Prüfung der Unterlagen und nicht in der Aufbereitung und Sortierung der Unterlagen. Die Aufbereitung der Unterlagen obliegt den Einzelmitgliedern und / oder der Rechtsschutz gewährenden Stelle.
5.
Bitte beachten Sie, dass die Einreichung von Unterlagen, die diese Anforderungen nicht erfüllen, zur Zurückweisung des Rechtsschutzfalles führen kann.
Rechtsschutzverfahren im BTB Niedersachsen
Rechtsschutzantrag
Vermeidung von Aktenbergen im Rechtsschutz
Hinweise des BTB-NI zum Rechtsschutzantrag
u.a. mit Ausfüllhinweisen, Anmerkungen zum Rechtsschutzverfahren und zur Rechtsberatung durch die Anwälte des DLZ Nord