Rechts­schutz

im BTB Niedersachsen

Der dbb führt berufs­be­zo­genen Rechts­schutz im Auftrag seiner Mitglieds­or­ga­ni­sa­tionen für deren Einzel­mit­glied durch.

Rechts­schutz kann gene­rell nur über Ihre Fach­ge­werk­schaft bean­tragt werden und nicht direkt über den dbb oder die dbb Dienstleistungszentren.

Rahmen­rechts­schutz­ord­nung des dbb

Stand: 2018

Rechts­schutz­ord­nung des BTB

Stand: 2015

Mindest­an­for­de­rungen der einzu­rei­chenden Unterlagen

Check­liste des dbb

Liebe Kolle­ginnen und Kollegen,
damit Ihre Rechts­schutz­an­ge­le­gen­heiten von den Dienst­leis­tungs­zen­tren des dbb bear­beitet werden können, bitten wir Sie, die in der Check­liste aufge­führten Anfor­de­rungen an die einzu­rei­chenden Unter­lagen sorg­fältig zu beachten. Die wesent­li­chen Anfor­de­rungen sind nach­fol­gend noch einmal zusammengefasst:

1.
Die Unter­lagen müssen in einer geeig­neten Form zur Verfü­gung gestellt werden, wobei im Fall des Post­ver­sands keine Origi­nale, sondern nur Kopien einge­reicht werden sollen. Damit soll das Risiko des Verlustes von Unter­lagen auf dem Postweg vermieden werden.

2.
Elek­tro­ni­sche Unter­lagen sind grund­sätz­lich per E‑Mail zu über­senden. Die Ablage auf einem Online-Spei­cher in Verbin­dung mit der Über­sen­dung eines Links zum Abruf der Unter­lagen ist nur im Ausnah­me­fall und nach Absprache zulässig.

3.
Anfor­de­rungen an in elek­tro­ni­scher Form einge­reichte Unterlagen:

  1. Bitte über­senden Sie die für die Bear­bei­tung des Falles erfor­der­li­chen Unter­lagen per E‑Mail nur ordnungs­gemäß einge­scannt als PDF Dateien.
  2. Foto-Dateien sind nicht ausrei­chend. Solche Dateien lassen sich oft nur schwer öffnen und lesbar ausdru­cken und sind regel­mäßig auch nicht geeignet, gegen­über der Gegen­seite oder Gerichten verwendet zu werden. Die Fest­le­gung auf ordnungs­gemäß einge­scannte Doku­mente im PDF Format dient der Sicher­stel­lung einheit­li­cher Daten­for­mate und einer ange­mes­senen Qualität der einge­reichten elek­tro­ni­schen Doku­mente. Daher ist es auch nicht ausrei­chend, Fotos in eine PDF-Datei zu über­nehmen, weil damit das Grund­pro­blem unzu­rei­chender Qualität der Aufnahme nicht gelöst wird.
  3. Wir bitten zudem darum
  • für jedes Doku­ment eine eigene PDF-Datei zu erstellen (ein Doku­ment = eine PDFDatei),
  • bei mehr­sei­tigen Doku­menten die einzelnen Scans zu einer PDF-Datei zusam­men­zu­fassen (auch hier gilt: ein Doku­ment = eine PDF-Datei) und
  • die PDF-Dateien aussa­ge­kräftig zu benennen („Beur­tei­lung 2023-01.pdf“, „Kündi­gung 2026-02-16.pdf“; „Bescheid 2026–03-17“ usw.).

4.
Dem Erfor­dernis der Über­sen­dung der erfor­der­li­chen Unter­lagen in geeig­neter Form wird es auch nicht gerecht, wenn Doku­mente in mehr­fa­cher Verschach­te­lung in E‑Mails über­sandt werden. Der Schwer­punkt der Tätig­keit der DLZ liegt in der recht­li­chen Prüfung der Unter­lagen und nicht in der Aufbe­rei­tung und Sortie­rung der Unter­lagen. Die Aufbe­rei­tung der Unter­lagen obliegt den Einzel­mit­glie­dern und / oder der Rechts­schutz gewäh­renden Stelle.

5.
Bitte beachten Sie, dass die Einrei­chung von Unter­lagen, die diese Anfor­de­rungen nicht erfüllen, zur Zurück­wei­sung des Rechts­schutz­falles führen kann.

Rechts­schutz­ver­fahren im BTB Niedersachsen

Rechts­schutz­an­trag

Vermei­dung von Akten­bergen im Rechtsschutz

Bitte den voll­ständig ausge­füllten Antrag zur Bestä­ti­gung der Mitglied­schaft per Mail an die zustän­dige Fach­gruppe bzw. Bezirks­fach­gruppe senden, die den Antrag an den Rechts­schutz­be­auf­tragten weiterleitet. 
Alle anderen Unter­lagen bitte direkt per Mail an den Rechts­schutz­be­auf­tragten senden: 

Hinweise des BTB-NI zum Rechtsschutzantrag

u.a. mit Ausfüll­hin­weisen, Anmer­kungen zum Rechts­schutz­ver­fahren und zur Rechts­be­ra­tung durch die Anwälte des DLZ Nord

Check­liste für den Rechtsschutz

Stand: 02/2023