Seniorenvertretung im BTB - Land Niedersachsen
Einmal im Jahr trifft sich die Seniorenvertretung zu einem Erfahrungsaustausch – diesmal am 27.09.2023 in Verden.
W. Wagener berichtete vom BTB- Niedersachsen, wie sich die Arbeit im kollegialen Organ des Vorstandes darstellt. Alle 4 Vertreter der im BTB vertretenen Fachgruppen sind gleichberechtigt in der Leitung tätig. Der Seniorenvertreter nimmt an den Sitzungen des Gesamtvorstandes teil. Die geplante Umstellung auf die Vereinssoftware schreitet für die Bauverwaltung voran; die Mitgliederverwaltung ist mit Hilfe des BTB- Büros in Berlin dorthin verlagert worden. Auch die FG Vermessung hat das Programm easyVerein als Tool für die Mitgliederverwaltung beschafft und alle Mitglieder eingepflegt. Die Verantwortlichkeit in den Bezirksfachgruppen soll aber so - wie bisher für die Mitgliederverwaltung - erhalten bleiben.
Der BTB hat im politischen Raum Gespräche mit der Innenministerin Behrens und dem Finanzminister Heere geführt (s. Veröffentlichungen dazu im BTB-Magazin). Die anstehenden Tarifverhandlungen für den TV-L werden auch unmittelbare Auswirkungen auf die Ruhestandsgehälter der Pensionäre haben. Insofern gilt es, die Verhandlungen, die am 26. Okt. 2023 beginnen, aufmerksam zu verfolgen.
BTB-Bund: In der BTB-Bundesseniorenvertretung wird aktiv an der Seminarplanung gearbeitet, die einmal im Jahr stattfinden Ebenso hat am 22.09.2023 der Technikkongress in Stuttgart stattgefunden Als Delegierter wird Werner Wagener am DBB-Seniorenkongress in Berlin vom 16 bis 17.10.2023 teilnehmen. Dort werden die gestellten Anträge bearbeitet und dem DBB -Hauptvorstand zugeleitet werden. Außerdem hat eine Versammlung der Förster in Niedersachsen im Harz am 17.05.2023 stattgefunden, wo W. Wagener die BTB- Arbeit erläutert hat. Der BDF ist mit dem BTB kollegial freundschaftlich verbunden.
Wie vertreten wir die Interessen der Seniorinnen und Senioren am besten? Der persönliche Kontakt ist die wichtige Klammer für die Senioreninnen und Senioren zur Gewerkschaft Außerdem werden von der Seniorenvertretung des BTB Seminare angeboten, die von den BTB- Mitgliedern und den BTB- Seniorenvertretern für ihre Arbeit besucht werden können. Die Themen spiegeln die allgemeinen Fragestellungen wider: Beihilfe, Pflegeberatung und Kosten der Pflege, Rechtsschutz, Versicherungswesen, Sicherheit im Alltag, Umgang mit Geld im Alter, Wohnen im Alter, Vollmachten, Patientenverfügung, Testament, Vererben, Schwerbehindertenrecht, Steuerrecht, Umgang mit Eigentum, etc.
Die digitale Welt ist nicht aufzuhalten und die Seniorinnen und Senioren müssen sich fit halten, damit die E-Gesundheitsakte, das Homebanking, die digitale Abrechnung der Beihilfe und vieles mehr noch sicher von den Ruheständlern bewältigt werden können.
Was macht die Seniorenvertretung konkret:
Die Seniorenvertretungen in den Bezirken bemühen sich, den Kontakt zu den Pensionären zu halten. Dazu ist es erforderlich, dass die privaten Mailadressen bekannt sind, damit Informationen weitergegeben werden können. Hier sind die Obleute in den Dienststellen gefordert, möglichst noch in der aktiven Zeit die angehenden Ruheständler anzusprechen. Der Notfallordner ist ein wichtiges Instrument zur Regelung der persönlichen Dinge und sollte von jedem Beamten zu Hause ausgefüllt vorgehalten werden.
Welche Unterstützung kann der BTB leisten:
Regelmäßige Informationen an die Ruheständler weitergeben, damit alle über die aktuellen Themen der Gewerkschaftsarbeit informiert werden können.
Als eine weitere Information für angehende Ruheständler und Rentner empfiehlt sich der Flyer, der von der BTB-Seniorenvertretung des Bundes entwickelt worden ist (hier).
Es ist ernst! Tarifbeschäftigte und Beamte der Länder fordern eine angemessene Einkommensentwicklung!
Am 11. Oktober 2023 hat die Bundestarifkommission des dbb gemeinsam mit dem Bundesvorstand die Forderungen zur Einkommensrunde 2023 für die öffentliche Verwaltung der Länder beraten und beschlossen.
Die wichtigsten Forderungen des dbb für einen starken öffentlichen Dienst
• Erhöhung der Tabellenentgelte der Beschäftigten um 10,5 %, mindestens um 500 Euro
• Erhöhung der Ausbildungsentgelte um 200 Euro und die unbefristete Übernahme der Auszubildenden
• Laufzeit 12 Monate
• Inhalt und zeitgleiche Übernahme auf die Beamtenschaft sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger
Zum Geltungsbereich des TV-L gehören Technikerinnen und Techniker, Ingenieurinnen und Ingenieure sowie Beschäftigte in naturwissenschaftlichen Berufen. Sie sorgen täglich mit ihrer Arbeit für ein gut funktionierendes Gemeinwesen, das sich insbesondere auch während der zurückliegenden Krisen als robust und zuverlässig erwiesen hat.
Die Termine für die drei geplanten Verhandlungsrunden sind:
➢ 26. Oktober 2023
➢ 2. und 3. November 2023
➢ 7. bis 9. Dezember 2023
Dies bedeutet in der Zeit vom 26. Oktober bis mindestens 9. Dezember 2023 müssen wir zeigen, dass wir als Tarifbeschäftigte und Beamte ernst machen werden, wenn die Arbeitgeber nicht auf unsere Forderungen eingehen.
Es ist sehr ernst! Es geht um die Verhinderung von Einkommensverlusten in Zeiten einer hohen Inflation.
Als PDF-Datei: Zusammenfassung Forderungen TV-L 2023
Mitgliederinfo - Rechtewahrung 2023
Der NBB übermittelt heute seine jährliche Information, aus der sich ergibt, zu welchen Themen sie empfehlen vor Jahresende Widerspruch einzulegen, beziehungsweise einen Antrag zu stellen, um mögliche eigene Rechte zu wahren.
Dabei beziehen sie sich auch in diesem Jahr auf die Empfehlung, Widerspruch gegen die Höhe der jeweiligen Alimentation, sowie optional ergänzend Widerspruch zur Berechnung des Familienzuschlages ab dem dritten Kind, beziehungsweise zur Ruhegehaltsberechnung nach begrenzter Dienstfähigkeit, gegenüber dem Dienstherrn geltend zu machen.
Die jeweilige Gestellung eines Widerspruchs muss zwingend noch in diesem Jahr erfolgen.
Dabei möchte der NBB in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hinweisen, dass sie in diesem Jahr auch all denjenigen dringend empfehlen, Widerspruch gegen ihre Alimentation einzulegen, obwohl sie dieses in den vergangenen Jahren bereits vorgenommen und den Hinweis erhalten haben, dass eine erneute Antragstellung nicht erforderlich sei.
Hintergrund dieser Empfehlung ist vorrangig die beschriebene neue Gesetzeslage aus dem September 2022, die nunmehr einen erneuten und zusätzlichen Widerspruch erforderlich macht.
Mitgliederinfo_Rechtewahrung_2023
Anlage_1_Amtsangemessene_Alimentation
Anlage_2_Familienzuschlag_ab_dem_3.Kind
Anlage_3_Versorgung_nach_begrenzter_DF