Mitgliederinfo - Rechtewahrung 2023
Der NBB übermittelt heute seine jährliche Information, aus der sich ergibt, zu welchen Themen sie empfehlen vor Jahresende Widerspruch einzulegen, beziehungsweise einen Antrag zu stellen, um mögliche eigene Rechte zu wahren.
Dabei beziehen sie sich auch in diesem Jahr auf die Empfehlung, Widerspruch gegen die Höhe der jeweiligen Alimentation, sowie optional ergänzend Widerspruch zur Berechnung des Familienzuschlages ab dem dritten Kind, beziehungsweise zur Ruhegehaltsberechnung nach begrenzter Dienstfähigkeit, gegenüber dem Dienstherrn geltend zu machen.
Die jeweilige Gestellung eines Widerspruchs muss zwingend noch in diesem Jahr erfolgen.
Dabei möchte der NBB in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hinweisen, dass sie in diesem Jahr auch all denjenigen dringend empfehlen, Widerspruch gegen ihre Alimentation einzulegen, obwohl sie dieses in den vergangenen Jahren bereits vorgenommen und den Hinweis erhalten haben, dass eine erneute Antragstellung nicht erforderlich sei.
Hintergrund dieser Empfehlung ist vorrangig die beschriebene neue Gesetzeslage aus dem September 2022, die nunmehr einen erneuten und zusätzlichen Widerspruch erforderlich macht.
Mitgliederinfo_Rechtewahrung_2023
Anlage_1_Amtsangemessene_Alimentation
Anlage_2_Familienzuschlag_ab_dem_3.Kind
Anlage_3_Versorgung_nach_begrenzter_DF