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Der BTB im Gespräch mit dem niedersächsischen Finanzminister Gerald Heere

 

Was das niedersächsische Finanzministerium dafür tun kann, um die Landesverwaltung als Arbeitgeber attraktiver und konkurrenzfähiger zu machen, darüber hat der BTB Niedersachsen mit Gerald Heere gesprochen. Der BTB hatte neben einer kräftigen Tariferhöhung bei den nächsten Verhandlungen im Herbst noch weitere Vorschläge, die insbesondere den technischen Fachverwaltungen helfen können Fachkräfte zu gewinnen und sie auch zu halten.


v. l. Marc Zimmermann (BTB NI), Thomas Meyer (BTB NI), Gerald Heere (MF), Günter Janzen (BTB NI)                                 Bild: BTB NI

Die Prognose ist düster: 2030 könnten in der deutschen Verwaltung bis zu eine Million Fachkräfte fehlen. Aktuell kommen auf zehn Beschäftigte, die über 55 Jahre sind, nur rund zwei Mitarbeitende unter 25. Damit der Staat seine Aufgaben weiterhin erfüllen kann, muss auch der Arbeitgeber „Land Niedersachsen“ dringend attraktiver werden. An sinnvollen Aufgaben zu arbeiten, die zum Gemeinwohl beitragen und unsere Demokratie stützen, ist zwar wichtig, reicht aber nicht aus, um hart umkämpfte Fachkräfte für die Verwaltung zu gewinnen. Wenn die Verwaltung als Arbeitgeber auch gegenüber anderen Sektoren attraktiv sein möchte, muss sie sich weiterentwickeln!

Günter Janzen, Thomas Meyer und Marc Zimmermann führten für den BTB Niedersachsen im Niedersächsischen Finanzministerium ein sehr konstruktives und wertschätzendes Gespräch mit Minister Gerald Heere. Neben Heere nahmen sein persönlicher Referent Mathis Weselmann und aus dem Referat für Tarif-, Arbeits- und Besoldungsrecht, MR*in Corinna Kuhny am Gespräch teil.


Warmup vor dem Finanzministerium


Trafen sich zur Vorbesprechung, von links: C. Fiebig, M. Zimmermann, G. Janzen und T. Meyer                                 Bild: BTB NI

 

Baustellen in Niedersachsen - Ein erster Überblick

• Stellenobergrenzenverordnung
Der BTB sagt dazu: Die Verordnung führt zu einer Deckelung der höherwertigen Dienstposten, unabhängig von Qualität und Umfang der tatsächlich anfallenden Aufgaben. Mehr Flexibilität bei den Verbeamtungen steigert dagegen die Attraktivität der technischen Fachverwaltungen. Die Verbeamtung sollte als Anreizinstrument stärker eingesetzt werden.

• Konkurrenzfähige Bezahlung der technischen Berufe
Forderung des BTB: Einführung einer technischen Zulage für alle Beschäftigten in den technischen Behörden in Niedersachsen. Eine eigene Entgelttabelle für die technischen Fachverwaltungen.

• Nds. Reisekostenverordnung § 23 „Sonderregelung für Reisen zum Zweck der Ausbildung oder der Fortbildung“
Meinung des BTB: Nur 75 % des Tage- und Übernachtungsgeldes, sowie eine kleine Wegstreckenentschädigung für Auszubildende, Anwärter- und ReferendarInnen sind eine mehr als ungerechtfertigte Benachteiligung. Diese Schlechterstellung gehört abgeschafft!

• Anpassung der KFZ-Richtlinie im Zusammenhang mit Mess- und Prüfaufgaben der Eichverwaltung und der Nutzung von Dienstkraftwagen von einem anderen Standort aus (Fortsetzung einer Dienstreise, z.B. vom Wohnort aus).
Der BTB ist der Ansicht: Was zu Coronazeiten ein Erfolgsmodell war, muss doch jetzt erst recht beibehalten werden. Diese Richtlinie ist anzupassen.

• Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für Beamtinnen und Beamte nach dem Hamburger Modell nun auch in Niedersachsen.
Der BTB fragt nach: Nun also doch, Niedersachsen will seinen Beamtinnen und Beamten den Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung ermöglichen.


Stellenobergrenzenverordnung

Es ist eine Crux mit der Stellenobergrenzenverordnung, fast alle Ressorts der Landesverwaltung möchten sie loswerden, bis auf das Finanzministerium. Das war schon immer so, egal welches Parteibuch ein Finanzminister auch hatte. Und so wird es bleiben, dass schon einmal vorweggenommen.

Zum besseren Verständnis hier eine kleine Einordnung der potenziellen Nachteile dieser Verordnung

• Einschränkung der Flexibilität: Die Stellenobergrenzenverordnung schränkt die Flexibilität bei der Einstellung neuer MitarbeiterInnen ein.
• Erschwerte Anpassung an Veränderungen: Falls sich die Anforderungen oder Rahmenbedingungen ändern, kann die Stellenobergrenzenverordnung es schwierig machen, schnell auf diese Veränderungen zu reagieren.
• Begrenzte Karrieremöglichkeiten: Die Obergrenzen können auch die Aufstiegs- und Karrieremöglichkeiten der MitarbeiterInnen beeinträchtigen. Wenn es nur eine begrenzte Anzahl von Positionen gibt, sind die Chancen auf eine Beförderung oder eine Veränderung der beruflichen Laufbahn begrenzt.

Einer pauschalen Aufhebung der Stellenobergrenzenverordnung erteilte Gerald Heere aber eine Absage. Zu wichtig sei sie als haushaltstechnisches Steuerungsinstrument zur Kontrolle der Ausgaben. Jedoch erkennt Heere die besondere Situation der technischen Fachverwaltung an. Überzeugende Begründungen und stichhaltige Konzepte der jeweiligen Behörde könnten dazu dienen, Ausnahmen für diese Bereiche zu begründen.

Aus Sicht des BTB bedeutet es, dass technische Fachverwaltungen wie z.B. das LGLN, auf Grundlage seiner bereits jetzt weitreichenden Transformationskonzepte, dann seinen höherwertigen Stellenbedarf daraus ableiten könne und gute Chancen haben sollte über die Stellenplanobergrenzen hinaus höherwertige Stellen zugewiesen zu bekommen. Denn die Verbeamtung als ein attraktives Instrument der Personalgewinnung einzusetzen, wird vom Finanzministerium ebenso als erfolgversprechend angesehen.


Reden wir über Geld

Nun ist er noch größer geworden, der Abstand zum TVöD. Um zumindest den bisherigen Status quo wiederherzustellen, bedarf es einer zweistelligen prozentualen Erhöhung in der anstehenden Tarifrunde für den Länderbereich. Die Landesregierung hat in ihrer Haushaltsklausur zwar den Fachkräftemangel thematisiert und auch anerkannt, aber dennoch, vom Ziel einer konkurrenzfähigen Bezahlung ist man weiter entfernt denn je. Bei diesen schlechten Rahmenbedingungen wird es fast unmöglich, Fachkräfte für den Landesdienst zu gewinnen. Hinzu kommt, dass auch das Bestandspersonal merkt, wie sich der Arbeitsmarkt außerhalb der Landesverwaltung entwickelt und es bereits vermehrte Wechsel zu anderen öffentlichen Arbeitgebern (Bund/Kommune) oder auch in die Privatwirtschaft gibt.

Thomas Meyer zeichnete hier besonders für die Gewerbeaufsichtsverwaltung ein düsteres Bild. Bereits jetzt beklagen die Gewerbeaufsichtsämter massive Personalverluste. Die Wahrnehmung des gesetzlichen Auftrages, nämlich sicherzustellen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in niedersächsischen Betrieben geschützt sind und dass der technische Umwelt- und Verbraucherschutz eingehalten wird, ist akut gefährdet.

Mit der nächsten Tarifrunde im Herbst 2023 könnten die Karten durch entsprechende Tariferhöhungen neu gemischt werden, so Zimmermann. Und selbst das Finanzministerium gestand ein, dass ein Abschluss, der geeignet ist, den Abstand zum TVöD zumindest nicht noch weiter zu vergrößern, notwendig sei. Daher fordert der BTB zusätzliche strukturelle Verbesserungen bei der Karriereförderung und Personalentwicklung. Am Beispiel des mittleren Dienstes der Gewerbeaufsichtsverwaltung zeigt sich, dass es trotz hochkomplexer Aufgaben kaum realistische Möglichkeiten gibt, diese Kolleginnen und Kollegen über A 9 hinaus zu entwickeln. Hier besteht großer Reformbedarf. Daher fordert der BTB auch eine technische Zulage für alle Beschäftigten in den technischen Behörden, oder besser noch, eine eigene Entgelttabelle für die technischen Fachverwaltungen, die eine attraktive und konkurrenzfähige Bezahlung der Beschäftigten sicherstellt.

Machen wir uns nichts vor, die Nöte der zahlenmäßig kleinen technischen Fachverwaltungen gehen bei den Tarifverhandlungen regelmäßig unter. Wer hier etwas für schlechtbezahlte Vermessungsgehilfen oder unterbezahlte Meister und Ingenieure bzw. Ingenieurinnen fordert, wird nicht gehört. Doch jetzt, wo schnelle Genehmigungsverfahren für LNG-Terminals und zur Elektrolyse von Wasserstoff energiepolitisch existenziell werden und die Länder bei der Verwaltungsdigitalisierung versagen, sind plötzlich die technischen Fachverwaltungen in den Fokus geraten. Es ist daher an der Zeit, dass die Naturwissenschaftler, Techniker und Ingenieure in den Landesverwaltungen endlich die Wertschätzung bekommen, die sie verdienen. Jetzt ist die Zeit gekommen, die langjährige Forderung des BTB nach einer eigenen Entgelttabelle für die technische Fachverwaltung endlich ernst zu nehmen!


Museumsstücke

Der § 23 der Nds. Reisekostenverordnung „Sonderregelung für Reisen zum Zweck der Ausbildung oder der Fortbildung“ ist ein Relikt aus der Vergangenheit und gehört abgeschafft, so Günter Janzen. Auszubildende, Anwärter- und ReferendarInnen mit 75 % der Tages- und Übernachtungskosten und nur der kleinen Wegstreckenentschädigung abzuspeisen muss ein schnelles Ende haben.
Daher fand der BTB offene Ohren bei der Anpassung des § 23 NRKVO „Sonderregelung für Reisen zum Zweck der Ausbildung oder der Fortbildung“. Das MF ist bereits in die Überarbeitung der Reisekostenverordnung eingestiegen und hat den Hinweis daher dankend aufgenommen. Man war sich einig, dass es sich hier um ein Relikt aus alter Zeit handelt.

Von den überholten Einschränkungen der Kfz-Richtlinie ist insbesondere die niedersächsische Eichverwaltung betroffen. Hier geht es um die Möglichkeit, dass die Dienstwagen in bestimmten Fällen, beladen mit umfangreichen Messgeräten, von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit nach Hause genommen werden können, um am nächsten Morgen direkt die Dienstreise zu beginnen, was Zeit, Kosten und Energie spart. In Zeiten der Pandemie war diese unbürokratische Handhabung bereits problemlos möglich, nun nicht mehr.
Entsprechende Ausnahmen wurden bereits bei den Landesforsten und den Steuerprüfern umgesetzt bzw. nach Corona beibehalten. Das Finanzministerium zeigte Verständnis für die Situation und versprach dahingehend die Kfz-Richtlinie zu überprüfen.


Hamburg kommt nun auch nach Niedersachsen

Zum Thema „Gesetzliche Krankenversicherung“ (GKV) konnte der Finanzminister berichten, dass das Land Niedersachsen diese Möglichkeit auch seinen Beamtinnen und Beamte anbieten werde. Das bedeutet, dass Beamtinnen und Beamte sich zukünftig auch für die GKV entscheiden können. Es besteht zwar Wahlfreiheit, man muss sich jedoch einmalig festlegen. Voraussichtlich beträgt diese pauschale Beihilfe dann die Hälfte der anfallenden Beiträge der gesetzlichen Krankenvollversicherung. Ab wann diese Möglichkeit zur Verfügung stehen wird, konnte Heere abschließend noch nicht sagen, hier habe das Kabinett aber bereits eine sogenannte Formulierungshilfe beschlossen.


Job mit Purpose

Studien belegen, dass ein „Job mit Purpose“, also an sinnvollen Aufgaben zu arbeiten, gefragt ist. Das bietet die niedersächsische Landesverwaltung zweifelsohne. Dafür muss aber ein Umfeld geschaffen werden, das sich die Arbeitnehmerschaft der Zukunft wünscht:

• Die Mitarbeitenden müssen als Menschen mit individuellen Bedürfnissen wahrgenommen werden, nicht als eine anhand von standardisierten Verfahren zu beschaffende Ressource. Selbstorganisation und Verantwortungsübernahme müssen gefördert und honoriert werden, Karrieremöglichkeiten erkennbar sein. Kompetenzen und praktische Erfahrung müssen mehr zählen, als ein formaler Abschluss oder Titel.

Wenn die Arbeitsbedingungen und Karrierepfade in der Verwaltung attraktiver werden, im Vergleich zu denen der Privatwirtschaft, dann kann der Öffentliche Dienst stärker Talente von außen gewinnen, anstatt sich intern gegenseitig die Mitarbeitenden streitig zu machen. Denn der „Job mit Purpose“ könnte dann das ausschlaggebende Argument für einen Job beim Staat sein.

Der BTB Niedersachsen dankt dem Finanzminister Gerald Heere und seinem Team für die offene und fruchtbare Diskussion. Beide Seiten konnten wertvolle Informationen austauschen und vereinbarten, weiterhin einen engen Kontakt zu wahren. Denn nur gemeinsam wird man den Landesdienst in Niedersachsen erfolgreich weiterentwickeln können.

 

Günter Janzen
für den BTB Niedersachsen

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  • forsa-Bürgerbefragung 2024

     


  • (Quelle: dbb)
    Monitor öffentlicher Dienst 2024
     
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