Neujahrsgespräch beim Staatssekretär
Gleich zu Beginn des Jahres trafen sich der Vorsitzende der Landesfachgruppe Vermessung des BTB, Marc Zimmermann, und der Staatssekretär im Niedersächsischen Innenministerium (MI), Stephan Manke, zu einem gegenseitigen Meinungsaustausch. Begleitet wurde das Gespräch im Hause des MI vom Leiter der Abteilung 1, Nils Hilmer und dem stellv. Vorsitzenden der Landesfachgruppe Vermessung, Günter Janzen. Kern des Gesprächs war, auch mit Blick auf die kommende Landtagswahl, die Situation des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) als Behörde im Flächenland Niedersachsen sowie die Umsetzung der Digitalisierung. Click to listen highlighted text! Neujahrsgespräch beim Staatssekretär Gleich zu Beginn des Jahres trafen sich der Vorsitzende der Landesfachgruppe Vermessung des BTB, Marc Zimmermann, und der Staatssekretär im Niedersächsischen Innenministerium (MI), Stephan Manke, zu einem gegenseitigen Meinungsaustausch. Begleitet wurde das Gespräch im Hause des MI vom Leiter der Abteilung 1, Nils Hilmer und dem stellv. Vorsitzenden der Landesfachgruppe Vermessung, Günter Janzen. Kern des Gesprächs war, auch mit Blick auf die kommende Landtagswahl, die Situation des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) als Behörde im Flächenland Niedersachsen sowie die Umsetzung der Digitalisierung.
Von links: StS Stephan Manke, MD Nils Hilmer, Marc Zimmermann, Günter Janzen
(Foto: Krömer MI)
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Von links: StS Stephan Manke, MD Nils Hilmer, Marc Zimmermann, Günter Janzen (Foto: Krömer MI)
TV-L: Keine Verbesserung für untere Einkommensgruppen
Dem BTB ist es zudem wichtig, darzustellen, dass durch die Nähe zu den Bürgern auch eine hohe Attraktivität für Auszubildende und Fachkräfte besteht. Lediglich die Umsetzung des TV-L lässt hier aus Sicht des BTB noch viel Luft nach oben. Zwar ist es gelungen, landesweit längst fällige Höhergruppierungen umzusetzen, aber offenbar muss bei den untersten Einkommensgruppen immer noch gespart werden. Wie kann es sonst sein, dass in einem Handwerksberuf ausgebildete Kolleginnen und Kollegen lediglich mit EG 3 als Vermessungsgehilfen eingestellt werden! Eine Familie lässt sich von solch einem Einkommen kaum ernähren. Manke und Hilmer schenkten dieser Problematik besondere Aufmerksamkeit. Dem Staatssekretär war es daher ein besonderes Anliegen, hier jenseits von Tarifverhandlungen, schnell Abhilfe zu schaffen. Immerhin handele es sich, wenn auch um eine kleine Gruppe, dennoch um unverzichtbare Beschäftigte für den Außendienst der Vermessungs- und Katasterverwaltung. Der BTB wies auch darauf hin, dass Vermessungsgehilfinnen und -gehilfen nicht nur ein angemessenes Entgelt verdienten, sondern eine schnelle Förderung ihrer Qualifizierung. Staatssekretär und BTB einigten sich daher darauf, die bisherigen Bestimmungen dazu, die eine dreijährige Bewährung vor der Qualifizierung (einer verwaltungsinternen Prüfung) zwingend vorschreiben, neu zu bewerten. Insgesamt machen es Ausgestaltung und Umsetzung des TV-L dem LGLN zunehmend schwerer, geeignetes Fachpersonal zu gewinnen und letztlich auch zu binden. Bei aller Nähe geht eben nichts über eine gute und faire Bezahlung.
Laufbahnschranken
Umso wichtiger erscheint daher eine geeignete Strategie zur Personalentwicklung. Mit der Einführung der sperrigen Bezeichnungen „Laufbahngruppe und Einstiegsamt“ sollte einst Durchlässigkeit suggeriert werden. Alle Gesprächsteilnehmer konnten sich aber des Eindrucks nicht verwehren, dass der Idee der Durchlässigkeit bisher zu wenig Beachtung geschenkt wurde. Herr Hilmer skizzierte für die allgemeine Verwaltung allerdings eine gelebte Qualifizierungskultur. Diesen Qualifizierungswillen gilt es daher auch wieder in der technischen Verwaltung zu beleben. Vor fast 23 Jahren wurde in Bologna die Vereinheitlichung der Studiengänge und -abschlüsse beschlossen. Der BTB verwies darauf, dass immer noch keine adäquate Anpassung des Laufbahnrechts erfolgt sei. Gegenüber einer Neugestaltung dieser Qualifizierungskultur in der technischen Verwaltung zeigte sich der Staatssekretär sehr positiv eingestellt. Er unterstützte daher die Forderung des BTB nach angemessenen Qualifizierungsvereinbarungen, die den Aufstieg über alle Laufbahngruppen hinweg zukünftig aktiv und regelhaft fördern. An dieser Stelle verwies der BTB darauf, dass es mittlerweile gelungen sei, für die Kolleginnen und Kollegen des „gehobenen Dienstes“ im LGLN eine Vereinbarung auf den Weg zu bringen, die zukünftig regelmäßige und altersunabhängige Aufstiegsmöglichkeiten biete; denn leistungsstarke Beschäftigte zu fördern, so Zimmermann, gehöre sicherlich zu den angenehmsten Aufgaben eines Dienstherrn.
Das Wort des Jahrzehnts
Nein, gemeint ist nicht Corona. Aber gleich danach würde manchem/r Beschäftigten der niedersächsischen Landes- und Kommunalverwaltungen sicherlich die „Digitalisierung“ einfallen. Insbesondere an die technischen Fachverwaltungen, wie die VKV, werden da möglicherweise besondere Erwartungen geknüpft und so war der Staatssekretär natürlich besonders interessiert an den Entwicklungen im LGLN. Der BTB wusste hier zu differenzieren, denn die speziellen, im Besonderen die geodätischen Fachverfahren seien häufig eigene Entwicklungen, da es nur wenige qualifizierte Angebote und Anbieter auf dem freien Markt gäbe. So mobilisiere das LGLN zurzeit zwar alle Kräfte, um geeignetes Personal für das „Programm Digitalisierung“ zu gewinnen, gleichzeitig gingen die Digitalisierungsanstrengungen aber zu Lasten des Personals, das weiterhin für die eigentlichen Linienaufgaben dringend benötigt werde. Und wenn dann noch Standardprodukte, mit denen bisher dringend benötigte Einnahmen generiert werden, zukünftig kostenfrei angeboten werden sollen, klingt das Wort „Open Data“ fast wie ein Fluch, so der BTB. Beide Gesprächsteilnehmer aus dem MI zeigten Verständnis für die schwierige Lage. Als Bürger begrüße man zwar den freien Zugang zu Verwaltungsleistungen, als Politiker wisse man aber auch um die Komplexität der Umsetzung. Der BTB machte noch einmal deutlich, dass unbedingt vermieden werden müsse, dass Einnahmeausfälle durch Open Data letztlich zu Personaleinsparungen führen. Dies sei im besonderen Maße kontraproduktiv und erschwerend für die Herausforderungen der Digitalisierung. In weiten Teilen stützte der Staatssekretär die Einschätzung zu den finanziellen Belastungen, die sich aus Open Data ergeben können. Eine zusätzliche Belastung der Beschäftigten sei aus seiner Sicht unbedingt zu vermeiden.
Für den BTB ist klar, dass die digitale Welt, der online und medienbruchfreie Zugang zu Verwaltungsleistungen, sicherlich vieles im Alltagsleben erleichtern wird und alternativlos ist. Zu sperrig und umständlich sind Antragsverfahren, es gibt zu viele Formulare, zu viele Vorschriften, die kaum ein Mensch überblicken kann. Der Weg dahin muss jedoch zuerst einmal mit einem nie dagewesenen Personaleinsatz erkauft werden. Eine gigantische analoge Bürokratie ist zu digitalisieren, aber der Arbeitsmarkt ist leergefegt. Für diese zusätzliche Aufgabe ist auch zusätzliches Personal erforderlich. Die finanziellen Mittel müssen zur Verfügung stehen und dürfen nicht durch Open Data dem Budget entzogen werden.
An zukunftsfähigen und sozialverträglichen Lösungen für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) und Ideen für die digitale Welt von Morgen zu arbeiten, sei daher sicherlich auch eine Hauptaufgabe einer neuen Landesregierung, stimmte Manke dem abschließend zu.
Fortschreibung des NPersVG?
Nachdem der Bund bereits im letzten Jahr das Bundespersonalvertretungsgesetz überarbeitet und fortgeschrieben hat, wird dieser Bedarf vom BTB auch für das Niedersächsische Personalvertretungsgesetz (NPersVG) gesehen. Im Hinblick auf die Herausforderungen der Digitalisierung muss auch das NPersVG weiterentwickelt werden.
Aber auch darüber hinaus hat die Corona Pandemie völlig neue Arbeitsformen etabliert, die zu Veränderungen im täglichen Miteinander – auch bei den Personalräten - geführt haben. Hier gilt es, kritisch zu hinterfragen und zu prüfen, ob nicht die eine oder andere Sonderregelung aus Zeiten der Pandemie auch dauerhaft in geeigneter Form in das Gesetz aufgenommen werden kann. Die Herren Manke und Hilmer zeigten sich dem Thema gegenüber aufgeschlossen und wussten zu berichten, dass bereits an dem Thema gearbeitet wird und sogar schon ein erstes Gespräch mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften dazu geführt worden sei.
Zum Schluss
Eine ehrliche Debatte und ein regelmäßiger Meinungsaustausch bleiben auch in diesen besonderen Zeiten wichtig. Daher hat der BTB die Einladung des Staatssekretärs zu diesem Gespräch sehr gern angenommen. Meinungen und Standpunkte dürfen unterschiedlich sein, die Kunst ist es, gemeinsam tragfähige Lösungen zu finden. Die Diskussion im Innenministerium fand in offener und angenehmer Atmosphäre statt und wird daher gewiss zu konstruktiven Lösungen der in diesem Beitrag geschilderten Probleme beitragen können.
Click to listen highlighted text! TV-L: Keine Verbesserung für untere Einkommensgruppen Dem BTB ist es zudem wichtig, darzustellen, dass durch die Nähe zu den Bürgern auch eine hohe Attraktivität für Auszubildende und Fachkräfte besteht. Lediglich die Umsetzung des TV-L lässt hier aus Sicht des BTB noch viel Luft nach oben. Zwar ist es gelungen, landesweit längst fällige Höhergruppierungen umzusetzen, aber offenbar muss bei den untersten Einkommensgruppen immer noch gespart werden. Wie kann es sonst sein, dass in einem Handwerksberuf ausgebildete Kolleginnen und Kollegen lediglich mit EG 3 als Vermessungsgehilfen eingestellt werden! Eine Familie lässt sich von solch einem Einkommen kaum ernähren. Manke und Hilmer schenkten dieser Problematik besondere Aufmerksamkeit. Dem Staatssekretär war es daher ein besonderes Anliegen, hier jenseits von Tarifverhandlungen, schnell Abhilfe zu schaffen. Immerhin handele es sich, wenn auch um eine kleine Gruppe, dennoch um unverzichtbare Beschäftigte für den Außendienst der Vermessungs- und Katasterverwaltung. Der BTB wies auch darauf hin, dass Vermessungsgehilfinnen und -gehilfen nicht nur ein angemessenes Entgelt verdienten, sondern eine schnelle Förderung ihrer Qualifizierung. Staatssekretär und BTB einigten sich daher darauf, die bisherigen Bestimmungen dazu, die eine dreijährige Bewährung vor der Qualifizierung (einer verwaltungsinternen Prüfung) zwingend vorschreiben, neu zu bewerten. Insgesamt machen es Ausgestaltung und Umsetzung des TV-L dem LGLN zunehmend schwerer, geeignetes Fachpersonal zu gewinnen und letztlich auch zu binden. Bei aller Nähe geht eben nichts über eine gute und faire Bezahlung. Laufbahnschranken Umso wichtiger erscheint daher eine geeignete Strategie zur Personalentwicklung. Mit der Einführung der sperrigen Bezeichnungen „Laufbahngruppe und Einstiegsamt“ sollte einst Durchlässigkeit suggeriert werden. Alle Gesprächsteilnehmer konnten sich aber des Eindrucks nicht verwehren, dass der Idee der Durchlässigkeit bisher zu wenig Beachtung geschenkt wurde. Herr Hilmer skizzierte für die allgemeine Verwaltung allerdings eine gelebte Qualifizierungskultur. Diesen Qualifizierungswillen gilt es daher auch wieder in der technischen Verwaltung zu beleben. Vor fast 23 Jahren wurde in Bologna die Vereinheitlichung der Studiengänge und -abschlüsse beschlossen. Der BTB verwies darauf, dass immer noch keine adäquate Anpassung des Laufbahnrechts erfolgt sei. Gegenüber einer Neugestaltung dieser Qualifizierungskultur in der technischen Verwaltung zeigte sich der Staatssekretär sehr positiv eingestellt. Er unterstützte daher die Forderung des BTB nach angemessenen Qualifizierungsvereinbarungen, die den Aufstieg über alle Laufbahngruppen hinweg zukünftig aktiv und regelhaft fördern. An dieser Stelle verwies der BTB darauf, dass es mittlerweile gelungen sei, für die Kolleginnen und Kollegen des „gehobenen Dienstes“ im LGLN eine Vereinbarung auf den Weg zu bringen, die zukünftig regelmäßige und altersunabhängige Aufstiegsmöglichkeiten biete; denn leistungsstarke Beschäftigte zu fördern, so Zimmermann, gehöre sicherlich zu den angenehmsten Aufgaben eines Dienstherrn. Das Wort des Jahrzehnts Nein, gemeint ist nicht Corona. Aber gleich danach würde manchem/r Beschäftigten der niedersächsischen Landes- und Kommunalverwaltungen sicherlich die „Digitalisierung“ einfallen. Insbesondere an die technischen Fachverwaltungen, wie die VKV, werden da möglicherweise besondere Erwartungen geknüpft und so war der Staatssekretär natürlich besonders interessiert an den Entwicklungen im LGLN. Der BTB wusste hier zu differenzieren, denn die speziellen, im Besonderen die geodätischen Fachverfahren seien häufig eigene Entwicklungen, da es nur wenige qualifizierte Angebote und Anbieter auf dem freien Markt gäbe. So mobilisiere das LGLN zurzeit zwar alle Kräfte, um geeignetes Personal für das „Programm Digitalisierung“ zu gewinnen, gleichzeitig gingen die Digitalisierungsanstrengungen aber zu Lasten des Personals, das weiterhin für die eigentlichen Linienaufgaben dringend benötigt werde. Und wenn dann noch Standardprodukte, mit denen bisher dringend benötigte Einnahmen generiert werden, zukünftig kostenfrei angeboten werden sollen, klingt das Wort „Open Data“ fast wie ein Fluch, so der BTB. Beide Gesprächsteilnehmer aus dem MI zeigten Verständnis für die schwierige Lage. Als Bürger begrüße man zwar den freien Zugang zu Verwaltungsleistungen, als Politiker wisse man aber auch um die Komplexität der Umsetzung. Der BTB machte noch einmal deutlich, dass unbedingt vermieden werden müsse, dass Einnahmeausfälle durch Open Data letztlich zu Personaleinsparungen führen. Dies sei im besonderen Maße kontraproduktiv und erschwerend für die Herausforderungen der Digitalisierung. In weiten Teilen stützte der Staatssekretär die Einschätzung zu den finanziellen Belastungen, die sich aus Open Data ergeben können. Eine zusätzliche Belastung der Beschäftigten sei aus seiner Sicht unbedingt zu vermeiden. Für den BTB ist klar, dass die digitale Welt, der online und medienbruchfreie Zugang zu Verwaltungsleistungen, sicherlich vieles im Alltagsleben erleichtern wird und alternativlos ist. Zu sperrig und umständlich sind Antragsverfahren, es gibt zu viele Formulare, zu viele Vorschriften, die kaum ein Mensch überblicken kann. Der Weg dahin muss jedoch zuerst einmal mit einem nie dagewesenen Personaleinsatz erkauft werden. Eine gigantische analoge Bürokratie ist zu digitalisieren, aber der Arbeitsmarkt ist leergefegt. Für diese zusätzliche Aufgabe ist auch zusätzliches Personal erforderlich. Die finanziellen Mittel müssen zur Verfügung stehen und dürfen nicht durch Open Data dem Budget entzogen werden. An zukunftsfähigen und sozialverträglichen Lösungen für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) und Ideen für die digitale Welt von Morgen zu arbeiten, sei daher sicherlich auch eine Hauptaufgabe einer neuen Landesregierung, stimmte Manke dem abschließend zu. Fortschreibung des NPersVG? Nachdem der Bund bereits im letzten Jahr das Bundespersonalvertretungsgesetz überarbeitet und fortgeschrieben hat, wird dieser Bedarf vom BTB auch für das Niedersächsische Personalvertretungsgesetz (NPersVG) gesehen. Im Hinblick auf die Herausforderungen der Digitalisierung muss auch das NPersVG weiterentwickelt werden. Aber auch darüber hinaus hat die Corona Pandemie völlig neue Arbeitsformen etabliert, die zu Veränderungen im täglichen Miteinander – auch bei den Personalräten - geführt haben. Hier gilt es, kritisch zu hinterfragen und zu prüfen, ob nicht die eine oder andere Sonderregelung aus Zeiten der Pandemie auch dauerhaft in geeigneter Form in das Gesetz aufgenommen werden kann. Die Herren Manke und Hilmer zeigten sich dem Thema gegenüber aufgeschlossen und wussten zu berichten, dass bereits an dem Thema gearbeitet wird und sogar schon ein erstes Gespräch mit den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften dazu geführt worden sei. Zum Schluss Eine ehrliche Debatte und ein regelmäßiger Meinungsaustausch bleiben auch in diesen besonderen Zeiten wichtig. Daher hat der BTB die Einladung des Staatssekretärs zu diesem Gespräch sehr gern angenommen. Meinungen und Standpunkte dürfen unterschiedlich sein, die Kunst ist es, gemeinsam tragfähige Lösungen zu finden. Die Diskussion im Innenministerium fand in offener und angenehmer Atmosphäre statt und wird daher gewiss zu konstruktiven Lösungen der in diesem Beitrag geschilderten Probleme beitragen können.
V. i. S. d. P.
Günter Janzen
Stellv. Vorsitzender der FG Vermessung
janzen-verm-mail@btb-ni.org