Inhalt aus dbb aktuell Nr. 37 vom 14. November 2019
dbb begrüßt Einigung zur Grundrente
Grundrente: Mehraufwand personell unterfüttern
dbb Regionalkonferenz in Nürnberg
Autobahn GmbH: Jetzt muss Leben in die Bude
Dialogforum des Bundesverwaltungsamtes
Digitalisierung: Der Mensch muss im Mittelpunkt stehen
dbb bundesfrauenvertretung
Frauenförderung im öffentlichen Dienst: Gleichstellung muss Chefsache sein
Frauen, Jugend und Seniorinnen und Senioren im dbb
Grundrente: Klares Zeichen gegen Altersarmut
Aus Bundesländern und Mitgliedsgewerkschaften
Baden-Württemberg
„Hamburger Modell“ weiterhin keine Option
Schleswig-Holstein
Beschlagnahmung von Gewerkschaftsdaten: Serie von Irritationen muss gestoppt werden
Thüringen
Dienstliche Reisezeiten sind ab Dezember volle Arbeitszeiten
Deutsche Steuergewerkschaft (DSTG)
„Anzeigepflicht für Steuergestaltungsmodelle muss rasch kommen“
Verband Bildung und Erziehung (VBE)
Lehrkräfte: Seiteneinsteiger brauchen Vorqualifizierung
Verband Deutscher Realschullehrer (VDR)
Umfassende Bildung stärkt demokratische Errungenschaften und Freiheit des Einzelnen
Namen und Nachrichten
Click to listen highlighted text! Inhalt aus dbb aktuell Nr. 37 vom 14. November 2019 Inhaltsverzeichnis dbb begrüßt Einigung zur Grundrente Grundrente: Mehraufwand personell unterfütterndbb Regionalkonferenz in Nürnberg Autobahn GmbH: Jetzt muss Leben in die BudeDialogforum des Bundesverwaltungsamtes Digitalisierung: Der Mensch muss im Mittelpunkt stehendbb bundesfrauenvertretung Frauenförderung im öffentlichen Dienst: Gleichstellung muss Chefsache seinFrauen, Jugend und Seniorinnen und Senioren im dbb Grundrente: Klares Zeichen gegen AltersarmutAus Bundesländern und Mitgliedsgewerkschaften Baden-Württemberg „Hamburger Modell“ weiterhin keine Option Schleswig-Holstein Beschlagnahmung von Gewerkschaftsdaten: Serie von Irritationen muss gestoppt werden Thüringen Dienstliche Reisezeiten sind ab Dezember volle Arbeitszeiten Deutsche Steuergewerkschaft (DSTG) „Anzeigepflicht für Steuergestaltungsmodelle muss rasch kommen“ Verband Bildung und Erziehung (VBE) Lehrkräfte: Seiteneinsteiger brauchen Vorqualifizierung Verband Deutscher Realschullehrer (VDR) Umfassende Bildung stärkt demokratische Errungenschaften und Freiheit des EinzelnenNamen und Nachrichten
Gegenüber dem „Handelsblatt“ hat dbb Chef Ulrich Silberbach begrüßt, dass es der Großen Koalition bei der Grundrente endlich gelungen sei, den Gordischen Knoten zu durchschlagen.
„Insbesondere der jetzt vorgesehene Rentenfreibetrag bei der Grundsicherung trägt einer langjährigen Forderung des dbb Rechnung und führt künftig dazu, dass sich jede Form von Altersvorsorge lohnt. Das sorgt für ein Mehr an Gerechtigkeit“, so der dbb Bundesvorsitzende am 11. November 2019.
Mit der Einigung bei der Grundrente werde künftig eine Verbesserung für Geringverdienende in der Rentenversicherung greifen, die insbesondere Frauen zugutekomme und die sachgerecht aus Steuermitteln finanziert werde. Mit der Einkommensprüfung werde die Zielgenauigkeit der Maßnahme deutlich erhöht, so Silberbach weiter. „Allerdings muss sichergestellt werden, dass der bei Finanzämtern und Rentenversicherung entstehende Mehraufwand bei Datenübertragung und Einkommensprüfung personell hinreichend und schnell unterfüttert wird, schließlich soll die Grundrente bereits mit Jahresbeginn 2021 gezahlt werden. Das ist eine Herausforderung für die Verwaltung.“
Wenigstens teilweise werde mit der Koalitionseinigung die dbb-Forderung nach einer Reduzierung der Beiträge auf Betriebsrenten in der gesetzlichen Krankenversicherung erfüllt. Letztere wurden 2004 verdoppelt. Dies könne aber nur ein erster Schritt zur Verbesserung der Situation von Betriebsrentnern sein. Wer Betriebsrenten nachhaltig stärken wolle, müsse die Belastung mit Krankenversicherungsbeiträgen vollständig zurückfahren, machte Silberbach darüber hinaus deutlich.
„Es ist gut, dass die Koalitionspartner sich endlich auf ein Konzept für die Grundrente verständigt haben. Das dokumentiert die Verlässlichkeit der Politik“, sagte auch dbb Vize Maik Wagner in seiner Eigenschaft als Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Sozialversicherung (GdS). Dass die Grundrente aus Steuermitteln finanziert werden soll, begrüßte auch Wagner ausdrücklich: „Altersarmut ist eine Herausforderung der gesamten Gesellschaft. Die Grundrente aus Beitragsmitteln der gesetzlichen Rentenversicherung zu bezahlen, wäre deshalb der falsche Weg gewesen.“
Click to listen highlighted text! dbb begrüßt Einigung zur Grundrente Grundrente: Mehraufwand personell unterfüttern Gegenüber dem „Handelsblatt“ hat dbb Chef Ulrich Silberbach begrüßt, dass es der Großen Koalition bei der Grundrente endlich gelungen sei, den Gordischen Knoten zu durchschlagen. „Insbesondere der jetzt vorgesehene Rentenfreibetrag bei der Grundsicherung trägt einer langjährigen Forderung des dbb Rechnung und führt künftig dazu, dass sich jede Form von Altersvorsorge lohnt. Das sorgt für ein Mehr an Gerechtigkeit“, so der dbb Bundesvorsitzende am 11. November 2019. Mit der Einigung bei der Grundrente werde künftig eine Verbesserung für Geringverdienende in der Rentenversicherung greifen, die insbesondere Frauen zugutekomme und die sachgerecht aus Steuermitteln finanziert werde. Mit der Einkommensprüfung werde die Zielgenauigkeit der Maßnahme deutlich erhöht, so Silberbach weiter. „Allerdings muss sichergestellt werden, dass der bei Finanzämtern und Rentenversicherung entstehende Mehraufwand bei Datenübertragung und Einkommensprüfung personell hinreichend und schnell unterfüttert wird, schließlich soll die Grundrente bereits mit Jahresbeginn 2021 gezahlt werden. Das ist eine Herausforderung für die Verwaltung.“ Wenigstens teilweise werde mit der Koalitionseinigung die dbb-Forderung nach einer Reduzierung der Beiträge auf Betriebsrenten in der gesetzlichen Krankenversicherung erfüllt. Letztere wurden 2004 verdoppelt. Dies könne aber nur ein erster Schritt zur Verbesserung der Situation von Betriebsrentnern sein. Wer Betriebsrenten nachhaltig stärken wolle, müsse die Belastung mit Krankenversicherungsbeiträgen vollständig zurückfahren, machte Silberbach darüber hinaus deutlich. „Es ist gut, dass die Koalitionspartner sich endlich auf ein Konzept für die Grundrente verständigt haben. Das dokumentiert die Verlässlichkeit der Politik“, sagte auch dbb Vize Maik Wagner in seiner Eigenschaft als Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Sozialversicherung (GdS). Dass die Grundrente aus Steuermitteln finanziert werden soll, begrüßte auch Wagner ausdrücklich: „Altersarmut ist eine Herausforderung der gesamten Gesellschaft. Die Grundrente aus Beitragsmitteln der gesetzlichen Rentenversicherung zu bezahlen, wäre deshalb der falsche Weg gewesen.“
Die zukünftigen Arbeitsbedingungen bei der neuen Autobahn GmbH sind geklärt. Jetzt müssen die Beschäftigten entscheiden, ob sie wechseln wollen.
Der dbb hat deshalb am 11. November 2019 in Nürnberg eine weitere Regionalkonferenz veranstaltet, um über die neuen Gegebenheiten zu informieren. „Das Haus ‚Autobahn GmbH‘ ist gebaut. Und mit dem von uns verhandelten Tarifwerk und der Anwendungsrichtlinie für die Beamtinnen und Beamten ist es auch ganz ansehnlich eingerichtet. Jetzt muss Leben in die Bude“, erklärten Friedhelm Schäfer und Volker Geyer, die dbb Fachvorstände für Beamten- und Tarifpolitik. Ob die Beschäftigten ein Teil der perspektivisch etwa 15.000 Köpfe zählenden Organisation werden wollen, müsse natürlich jeder für sich entscheiden. „Wir haben aber sichergestellt, dass es bei einem Wechsel niemand verliert. Im Gegenteil, viele Arbeitsbedingungen dürften gegenüber der aktuellen Situation vieler Beschäftigter attraktiver sein.“
Zur Wahrheit gehöre aber natürlich, dass sich viele Regelungen erst noch im Praxistest beweisen müssten. „Hier werden wir dem Arbeitgeber beziehungsweise Dienstherrn natürlich genau auf die Finger schauen, damit die Interessen der Kolleginnen und Kollegen jederzeit gewahrt werden“, erklärten Schäfer und Geyer weiter. „Deshalb war für uns klar, dass es auch in der kommenden Aufbauphase keine Zeit ohne Mitbestimmung geben darf – und das haben wir auch durchgesetzt. Mit unseren Mitgliedsgewerkschaften – der VDStra - Fachgewerkschaft der Straßen- und Verkehrsbeschäftigten, der komba gewerkschaft, der BTB - Gewerkschaft Technik und Naturwissenschaft sowie der Deutsche VerwaltungsGewerkschaft.
Click to listen highlighted text! dbb Regionalkonferenz in Nürnberg Autobahn GmbH: Jetzt muss Leben in die Bude Die zukünftigen Arbeitsbedingungen bei der neuen Autobahn GmbH sind geklärt. Jetzt müssen die Beschäftigten entscheiden, ob sie wechseln wollen. Der dbb hat deshalb am 11. November 2019 in Nürnberg eine weitere Regionalkonferenz veranstaltet, um über die neuen Gegebenheiten zu informieren. „Das Haus ‚Autobahn GmbH‘ ist gebaut. Und mit dem von uns verhandelten Tarifwerk und der Anwendungsrichtlinie für die Beamtinnen und Beamten ist es auch ganz ansehnlich eingerichtet. Jetzt muss Leben in die Bude“, erklärten Friedhelm Schäfer und Volker Geyer, die dbb Fachvorstände für Beamten- und Tarifpolitik. Ob die Beschäftigten ein Teil der perspektivisch etwa 15.000 Köpfe zählenden Organisation werden wollen, müsse natürlich jeder für sich entscheiden. „Wir haben aber sichergestellt, dass es bei einem Wechsel niemand verliert. Im Gegenteil, viele Arbeitsbedingungen dürften gegenüber der aktuellen Situation vieler Beschäftigter attraktiver sein.“ Zur Wahrheit gehöre aber natürlich, dass sich viele Regelungen erst noch im Praxistest beweisen müssten. „Hier werden wir dem Arbeitgeber beziehungsweise Dienstherrn natürlich genau auf die Finger schauen, damit die Interessen der Kolleginnen und Kollegen jederzeit gewahrt werden“, erklärten Schäfer und Geyer weiter. „Deshalb war für uns klar, dass es auch in der kommenden Aufbauphase keine Zeit ohne Mitbestimmung geben darf – und das haben wir auch durchgesetzt. Mit unseren Mitgliedsgewerkschaften – der VDStra - Fachgewerkschaft der Straßen- und Verkehrsbeschäftigten, der komba gewerkschaft, der BTB - Gewerkschaft Technik und Naturwissenschaft sowie der Deutsche VerwaltungsGewerkschaft.
Der Erfolg der digitalen Transformation des öffentlichen Dienstes hängt davon ab, wie die Beschäftigten in den Prozess eingebunden werden. Das hat der Zweite Vorsitzende und Fachvorstand Beamtenpolitik des dbb Friedhelm Schäfer betont.
„Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bringen in ihrem jeweiligen Gebiet nicht nur das unersetzbare fachliche Know-how mit. Sie werden Arbeitgebern und Dienstherrn aufgrund ihrer Praxiserfahrung auch die möglichen Probleme einer Entgrenzung zwischen Arbeits- und Berufsleben durch die Digitalisierung aufzeigen. Als Stichwort sei hier nur ‚ständige Erreichbarkeit‘ genannt“, sagte Schäfer bei einer Podiumsdiskussion auf dem „Dialogforum Organisation und Innovation“ des Bundesverwaltungsamtes (BVA) am 13. November 2019 in Berlin.
Wer in der Verwaltungspraxis eine „neue“ Kultur implementieren wolle sei zudem gut beraten, die Interessensvertretungen der Beschäftigten nicht als Hemmschuh zu betrachten: „Um Kommunikationsstörungen, die den Transformationsprozess verlangsamen oder sogar zum Stillstand bringen könnten, zu vermeiden, sollten die Personal- und Betriebsräte von Beginn eingebunden und von Arbeitgeberseite umfassend über die angedachten Umsetzungswege und die Ziele informiert werden“, so Schäfer weiter.
Click to listen highlighted text! Dialogforum des Bundesverwaltungsamtes Digitalisierung: Der Mensch muss im Mittelpunkt stehen Der Erfolg der digitalen Transformation des öffentlichen Dienstes hängt davon ab, wie die Beschäftigten in den Prozess eingebunden werden. Das hat der Zweite Vorsitzende und Fachvorstand Beamtenpolitik des dbb Friedhelm Schäfer betont. „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bringen in ihrem jeweiligen Gebiet nicht nur das unersetzbare fachliche Know-how mit. Sie werden Arbeitgebern und Dienstherrn aufgrund ihrer Praxiserfahrung auch die möglichen Probleme einer Entgrenzung zwischen Arbeits- und Berufsleben durch die Digitalisierung aufzeigen. Als Stichwort sei hier nur ‚ständige Erreichbarkeit‘ genannt“, sagte Schäfer bei einer Podiumsdiskussion auf dem „Dialogforum Organisation und Innovation“ des Bundesverwaltungsamtes (BVA) am 13. November 2019 in Berlin. Wer in der Verwaltungspraxis eine „neue“ Kultur implementieren wolle sei zudem gut beraten, die Interessensvertretungen der Beschäftigten nicht als Hemmschuh zu betrachten: „Um Kommunikationsstörungen, die den Transformationsprozess verlangsamen oder sogar zum Stillstand bringen könnten, zu vermeiden, sollten die Personal- und Betriebsräte von Beginn eingebunden und von Arbeitgeberseite umfassend über die angedachten Umsetzungswege und die Ziele informiert werden“, so Schäfer weiter.
Die dbb bundesfrauenvertretung warnt vor weiteren Rückschritten bei der Gleichstellung von Männern und Frauen im öffentlichen Dienst und in der Gesellschaft. Sie fordert deshalb ein klares Bekenntnis der Dienstgebenden zum verfassungsrechtlichen Gleichstellungsgrundsatz.
„Gleichstellungsförderung ist erklärtes Ziel der Bundesregierung. Bei dem schleppenden Tempo, das die Dienstgebenden dabei vorlegen, werden sie bis 2125 nicht damit fertig sein. Hier muss deutlich mehr passieren. Gleichstellung muss Chefsache sein“, appellierte Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung, am 8. November 2019 in Nürnberg auf der 100. Sitzung der DSTG-Bundesfrauenvertretung. Derzeit fehle in der Bundesverwaltung ein stringentes, ressortübergreifendes Personalentwicklungskonzept, das den gendergerechten Kulturwandel unterstütze „und zwar weg vom Vollzeit-allzeit-bereit-Denken, weg von der Präsenzkultur, weg vom männlichen Idealarbeitsverlauf ohne Unterbrechungen. Die Beurteilungspraxis muss zeitgemäß und geschlechtergerecht gestaltet werden, insbesondere auch bei der Formulierung von Beurteilungskriterien.“
Es müssten aber auch die Rahmenbedingungen geschaffen werden – technisch und personalpolitisch, auf Bundes- und Landesebene, stellte Milanie Hengst, Vorsitzende der DSTG-Bundesfrauenvertretung, heraus. „Vor allem auch in der Steuerverwaltung muss mobiles Arbeiten niedrigschwellig und für alle Beschäftigten eingeführt werden. Und zwar nicht nur unter dem Aspekt der Familienfreundlichkeit. Wenn wir künftig die besten Fachkräfte für die Steuerverwaltung gewinnen wollen, müssen wir qualifizierten Frauen die Karrierechancen ermöglichen, die sie sich wünschen. Und das heißt auch, Teilzeitkräften Führungsaufgaben ohne Hindernisse zugänglich zu machen.“ Auch in gesellschaftspolitischer Hinsicht müsse der öffentliche Dienst noch deutlicher als bisher Vorbild sein und den verfassungsrechtlichen Gleichstellungsgrundsatz vorne anstellen. „Gleichstellung ist kein Selbstläufer. Das zeigen die erstarkenden politischen Kräfte, die Gleichstellung von Männern Frauen als ‚Genderwahnsinn' titulieren und die, wo sie können, Gleichstellungsbestrebungen in Landtagen, im Bundestag blockieren, verhindern und politisch angreifen“, warnte Wildfeuer.
Auch der dbb und seine Mitgliedsgewerkschaften seien hier in der Pflicht, Gleichstellungsgegnerinnen und -gegnern die Stirn zu bieten – und zwar mit der Hilfe von starken, handlungsfähigen Frauenvertretungen. „Sie tragen in allen Bereichen des öffentlichen Dienstes – gemeinsam mit dem dbb Bundesvorstand, den dbb Landesbünden und den dbb Mitgliedsgewerkschaften – entscheidend dazu bei, Männer und Frauen gleichzustellen und Beschäftigten ein diskriminierungsfreies Fortkommen zu sichern“, so die Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung.
Click to listen highlighted text! dbb bundesfrauenvertretung Frauenförderung im öffentlichen Dienst: Gleichstellung muss Chefsache sein Die dbb bundesfrauenvertretung warnt vor weiteren Rückschritten bei der Gleichstellung von Männern und Frauen im öffentlichen Dienst und in der Gesellschaft. Sie fordert deshalb ein klares Bekenntnis der Dienstgebenden zum verfassungsrechtlichen Gleichstellungsgrundsatz. „Gleichstellungsförderung ist erklärtes Ziel der Bundesregierung. Bei dem schleppenden Tempo, das die Dienstgebenden dabei vorlegen, werden sie bis 2125 nicht damit fertig sein. Hier muss deutlich mehr passieren. Gleichstellung muss Chefsache sein“, appellierte Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung, am 8. November 2019 in Nürnberg auf der 100. Sitzung der DSTG-Bundesfrauenvertretung. Derzeit fehle in der Bundesverwaltung ein stringentes, ressortübergreifendes Personalentwicklungskonzept, das den gendergerechten Kulturwandel unterstütze „und zwar weg vom Vollzeit-allzeit-bereit-Denken, weg von der Präsenzkultur, weg vom männlichen Idealarbeitsverlauf ohne Unterbrechungen. Die Beurteilungspraxis muss zeitgemäß und geschlechtergerecht gestaltet werden, insbesondere auch bei der Formulierung von Beurteilungskriterien.“ Es müssten aber auch die Rahmenbedingungen geschaffen werden – technisch und personalpolitisch, auf Bundes- und Landesebene, stellte Milanie Hengst, Vorsitzende der DSTG-Bundesfrauenvertretung, heraus. „Vor allem auch in der Steuerverwaltung muss mobiles Arbeiten niedrigschwellig und für alle Beschäftigten eingeführt werden. Und zwar nicht nur unter dem Aspekt der Familienfreundlichkeit. Wenn wir künftig die besten Fachkräfte für die Steuerverwaltung gewinnen wollen, müssen wir qualifizierten Frauen die Karrierechancen ermöglichen, die sie sich wünschen. Und das heißt auch, Teilzeitkräften Führungsaufgaben ohne Hindernisse zugänglich zu machen.“ Auch in gesellschaftspolitischer Hinsicht müsse der öffentliche Dienst noch deutlicher als bisher Vorbild sein und den verfassungsrechtlichen Gleichstellungsgrundsatz vorne anstellen. „Gleichstellung ist kein Selbstläufer. Das zeigen die erstarkenden politischen Kräfte, die Gleichstellung von Männern Frauen als ‚Genderwahnsinn titulieren und die, wo sie können, Gleichstellungsbestrebungen in Landtagen, im Bundestag blockieren, verhindern und politisch angreifen“, warnte Wildfeuer. Auch der dbb und seine Mitgliedsgewerkschaften seien hier in der Pflicht, Gleichstellungsgegnerinnen und -gegnern die Stirn zu bieten – und zwar mit der Hilfe von starken, handlungsfähigen Frauenvertretungen. „Sie tragen in allen Bereichen des öffentlichen Dienstes – gemeinsam mit dem dbb Bundesvorstand, den dbb Landesbünden und den dbb Mitgliedsgewerkschaften – entscheidend dazu bei, Männer und Frauen gleichzustellen und Beschäftigten ein diskriminierungsfreies Fortkommen zu sichern“, so die Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung.
Die drei Querschnittsorganisationen des dbb für Frauen, Jugend und Seniorinnen und Senioren sehen im Kompromiss zur Grundrente eine wichtige Maßnahme gegen Altersarmut und ein deutliches gesellschaftspolitisches Signal.
Aus Sicht der Älteren sei besonders relevant, dass auch Menschen, die bereits eine Rente beziehen, ab 1. Januar 2021 Anspruch auf die Grundrente haben, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. „Es ist nur gerecht, dass alle Menschen mit langer Erwerbsbiografie und geringem Einkommen beziehungsweise langen Phasen, in denen sie Kinder erzogen oder andere gepflegt haben, künftig als Mindestleistung die Grundrente erhalten. Das ist nicht nur eine Frage der Anerkennung von Lebensleistung. Die Grundrente setzt ein klares Zeichen gegen Altersarmut“, konstatierte der Vorsitzende der dbb bundesseniorenvertretung Horst Günther Klitzing am 13. November 2019 in Berlin.
Die dbb bundesfrauenvertretung sieht die Grundrente zudem als deutliches frauen- und gesellschaftspolitisches Signal. „Vor allem Frauen, die keine durchgängige Erwerbsbiografie vorweisen können, profitieren von der neuen Regelung zur Grundrente. Unbezahlte familiäre Care-Arbeit wie Erziehung von Kindern oder die Pflege von Angehörigen wird endlich als gesellschaftspolitisch wichtige Leistungen anerkannt und honoriert. Vor allem Alleinerziehende, die bisher das größte Risiko tragen, im Alter arm zu sein, erhalten die Aussicht auf ein würdiges Auskommen nach einem entbehrungsreichen Arbeitsleben“, betonte Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung.
Überzeugt zeigten sich die drei dbb Querschnittsorganisationen, dass die Finanzierung der Grundrente aus Steuermitteln sachgerecht sei. Hinsichtlich der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung auf Betriebsrenten gehe der Gesetzesentwurf jedoch nicht weit genug. „Eine nur teilweise Reduzierung der Krankenkassenbeiträge für Betriebsrentnerinnen und -rentner ist lediglich ein Anfang. Die Halbierung der Beiträge ist das Ziel – wie vor der Reform 2004“, erklärten Wildfeuer, Klitzing sowie Karoline Herrmann, Vorsitzende der dbb jugend.
Mit Blick auf die jüngeren Generationen forderte Hermann zudem eine nachhaltige und zukunftsorientierte Rentenpolitik: „Die nachkommenden Generationen dürfen weder während ihres Erwerbslebens überfordert, noch im Alter einem höheren Armutsrisiko ausgesetzt werden. Ein auskömmliches Leistungsniveau mit einem bezahlbaren Beitragssatz muss im Sinne eines verlässlichen Generationenvertrages sichergestellt sein.“
Click to listen highlighted text! Frauen, Jugend und Seniorinnen und Senioren im dbb Grundrente: Klares Zeichen gegen Altersarmut Die drei Querschnittsorganisationen des dbb für Frauen, Jugend und Seniorinnen und Senioren sehen im Kompromiss zur Grundrente eine wichtige Maßnahme gegen Altersarmut und ein deutliches gesellschaftspolitisches Signal. Aus Sicht der Älteren sei besonders relevant, dass auch Menschen, die bereits eine Rente beziehen, ab 1. Januar 2021 Anspruch auf die Grundrente haben, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. „Es ist nur gerecht, dass alle Menschen mit langer Erwerbsbiografie und geringem Einkommen beziehungsweise langen Phasen, in denen sie Kinder erzogen oder andere gepflegt haben, künftig als Mindestleistung die Grundrente erhalten. Das ist nicht nur eine Frage der Anerkennung von Lebensleistung. Die Grundrente setzt ein klares Zeichen gegen Altersarmut“, konstatierte der Vorsitzende der dbb bundesseniorenvertretung Horst Günther Klitzing am 13. November 2019 in Berlin. Die dbb bundesfrauenvertretung sieht die Grundrente zudem als deutliches frauen- und gesellschaftspolitisches Signal. „Vor allem Frauen, die keine durchgängige Erwerbsbiografie vorweisen können, profitieren von der neuen Regelung zur Grundrente. Unbezahlte familiäre Care-Arbeit wie Erziehung von Kindern oder die Pflege von Angehörigen wird endlich als gesellschaftspolitisch wichtige Leistungen anerkannt und honoriert. Vor allem Alleinerziehende, die bisher das größte Risiko tragen, im Alter arm zu sein, erhalten die Aussicht auf ein würdiges Auskommen nach einem entbehrungsreichen Arbeitsleben“, betonte Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung. Überzeugt zeigten sich die drei dbb Querschnittsorganisationen, dass die Finanzierung der Grundrente aus Steuermitteln sachgerecht sei. Hinsichtlich der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung auf Betriebsrenten gehe der Gesetzesentwurf jedoch nicht weit genug. „Eine nur teilweise Reduzierung der Krankenkassenbeiträge für Betriebsrentnerinnen und -rentner ist lediglich ein Anfang. Die Halbierung der Beiträge ist das Ziel – wie vor der Reform 2004“, erklärten Wildfeuer, Klitzing sowie Karoline Herrmann, Vorsitzende der dbb jugend. Mit Blick auf die jüngeren Generationen forderte Hermann zudem eine nachhaltige und zukunftsorientierte Rentenpolitik: „Die nachkommenden Generationen dürfen weder während ihres Erwerbslebens überfordert, noch im Alter einem höheren Armutsrisiko ausgesetzt werden. Ein auskömmliches Leistungsniveau mit einem bezahlbaren Beitragssatz muss im Sinne eines verlässlichen Generationenvertrages sichergestellt sein.“
Der BBW bleibt bei seiner Ablehnung einer pauschalen Beihilfe als Zuschuss zum Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte („Hamburger Modell“). Das hat der dbb Landeschef Kai Rosenberger im Gespräch mit dem Landesvorsitzenden der Grünen Oliver Hildenbrand deutlich gemacht.
In Baden-Württemberg gibt es derzeit 4.409 Beamtinnen und Beamte, die gesetzlich versichert sind. Sie zahlen sowohl den Arbeitnehmer- wie auch den Arbeitgeberanteil ihrer Krankenversicherung und damit in der Summe wesentlich mehr als ihre privat versicherten Kolleginnen und Kollegen. „Dass dies so ist, ist ärgerlich und tut uns für jeden Betroffenen leid“, räumte Rosenberger ein. Zugleich wies er aber darauf hin, dass dieser Personenkreis lediglich 1,4 Prozent der Beamtinnen und Beamten im Land ausmache. Deren Interessen könne der BBW nicht vorrangig berücksichtigen, wenn es um den Erhalt einer hervorragenden Krankenversorgung für alle gehe. Denn das „Hamburger Modell“ sei der erste Schritt in Richtung „Bürgerversicherung“ und damit in ein Gesundheitssystem, das den derzeitigen hohen Leistungsstand der medizinischen Versorgung nicht halten könne.
Auch die angebliche Wahlfreiheit durch das „Hamburger Modell“ stellte Rosenberger in Frage: Wer sich einmal für die pauschale Beihilfe entschieden habe, könne nicht mehr zur individuellen Beihilfe zurückkehren. „Wahlfreiheit sieht für mich anders aus“, sagt der BBW-Vorsitzende.
Die Affäre um die Beschlagnahmung von Daten der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) setzt sich offenbar unvermindert fort. „Wenn die Landesregierung nicht endlich Position bezieht, billigt sie ein haarsträubendes Vorgehen gegen engagierte Gewerkschaften und deren Repräsentanten“, so dbb Landesbundvorsitzender Kai Tellkamp am 10. November 2019.
Der dbb Landesbund appellierte an Justizministerin Sabine Sütterlin-Waack, ihre bestehenden Kompetenzen zu nutzen und einzuschreiten. Tellkamp: „Es wäre aber auch eine grundsätzliche Aussage der Landesregierung und ein Bekenntnis zur Koalitionsfreiheit angezeigt. Diesem Grundrecht dürfen weder durch aktives Tun noch durch Unterlassen Kratzer zugefügt werden. Natürlich hat es auch bei uns keine Freude ausgelöst, als die Ermittler durch die dbb Geschäftsstelle marschiert sind, um das Büro unserer Mitgliedsgewerkschaft DPolG auf den Kopf zu stellen.“
Schwer nachvollziehbar sei auch, warum das Landgericht nur die Durchsuchung der Gewerkschaftsräume, nicht aber der Privatwohnung des Gewerkschafters als rechtswidrig eingestuft hat. Der dbb begrüßte, dass dieser Punkt inzwischen Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde ist.
Die Landesregierung hat die entsprechenden Verordnungen angepasst: Dienstliche Reisezeiten aller Beamtinnen und Beamten sind damit nun bald vollumfänglich als Arbeitszeiten anerkannt und werden nicht mehr halbiert. Darauf hat der tbb am 8. November 2019 hingewiesen.
Im Verwaltungsbereich soll bei Dienstreisen immer die insgesamt für das Dienstgeschäft und die Reise tatsächlich aufgewandten Zeiten auf die Arbeitszeit angerechnet werden – egal ob diese die regelmäßige tägliche Arbeitszeit unter- oder überschreitet.
Der tbb hat sich im Gespräch mit Finanzstaatssekretär Harmut Schubert für eine Anwendung dieser Regeln auch für Tarifbeschäftigte ausgesprochen. TV-L/ TVöD treffen bezüglich der Anerkennung von Reisezeiten andere Regelungen, die den Tarifbeschäftigen schlechter stellen als die Beamtinnen und Beamten.
Eine ausführliche Erläuterung der neuen Regelungen hat der tbb auf www.thueringer-beamtenbund.de zusammengestellt.
Um die Einführung einer Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen ging es am 11. November 2019 im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags. Für die DSTG nahm der Bundesvorsitzende Thomas Eigenthaler an der Sachverständigenanhörung teil.
„Wir begrüßen ausdrücklich die seit langem geforderte Einführung einer Pflicht, grenzüberschreitende Steuergestaltungen frühzeitig mitzuteilen“, sagte der DSTG Bundesvorsitzende und dbb Vize den Abgeordneten. Die DSTG stehe uneingeschränkt hinter der Idee einer Mitteilungspflicht, weil diese von besonderer Bedeutung für die Gleichmäßigkeit und Gesetzmäßigkeit der Besteuerung auf nationaler und auf europäischer Ebene sei. Eigenthaler wies darauf hin, dass die Anzeigepflicht Teil des international vereinbarten sogenannten „BEPS-Prozesses“ sei (Base Erosion and Profit Shifting).
Mit Nachdruck sprach sich Eigenthaler zudem dafür aus, die Mitteilungspflichten auch auf innerstaatliche Steuergestaltungen auszuweiten. Aus Sicht der DSTG bildeten beide Mitteilungspflichten eine organische Einheit. „Es ist eine merkwürdige Lücke, wenn zwar grenzüberschreitende Vorgänge Gegenstand der Mitteilungspflicht sind, nationale Gestaltungsakrobatik aber außen vor bleiben soll“, betonte der DSTG Chef. Gemeinsames Ziel aller Akteure müsse es aber sein, dass es nicht zu einer wilden Anzeigeflut komme. „Wir wollen nur die wirklich habhaften Dinge mit hohen Steuerausfällen haben.“
Weiter machte Eigenthaler deutlich, dass es nicht um eine Steueraufsicht in konkreten Steuerfällen gehe – diese seien schließlich im Einzelfall in den Finanzämtern zu bearbeiten. Das Ziel der zugrundeliegenden EU-Richtlinie sei es, den Gesetzgeber durch frühzeitige Informationen in die Lage zu versetzen, zeitnah reagieren zu können – sei es auf Fehlentwicklungen, auf massenhafte missbräuchliche Ausnutzung von Gesetzeslücken oder schlicht auf erst nachträglich erkennbare „Fehler“ in der Gesetzgebung. Daher sprach er sich für eine direkte Information des Deutschen Bundestags über die Auswertungsergebnisse aus, um dem Gesetzgeber eine frühzeitige Reaktion auf überdehnte Gestaltungsmodelle zu ermöglichen.
Nach der Administrierbarkeit des Gesetzentwurfes gefragt, befürwortete der DSTG Bundesvorsitzende die umfassende Primärzuständigkeit des Bundeszentralamtes für Steuern: „Eine Mitwirkung der Finanzämter ist sicher im einen oder anderen Fall erforderlich, aber es darf nicht zu einer Aufgabenverlagerung auf die Finanzämter kommen.“ Für eine grobflächige und nicht näher definierte Mitwirkung seien die Finanzämter personell in keiner Weise gerüstet.
Mit Blick auf die steigende Anzahl von Seiteneinsteigern bei den Lehrkräften hat der VBE Bundesvorsitzende Udo Beckmann die Bundesländer aufgefordert, die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen.
„Wichtig ist nicht nur die Zahl der Seiten- und Quereinsteigenden. Relevant für deren Arbeiten in einer Schule und für den Bildungserfolg der Kinder und Jugendlichen ist eine angemessene, mindestens halbjährige Vorqualifizierung, die berufsbegleitende Weiterqualifizierung und die Möglichkeit für das Kollegium, die neu Hinzukommenden angemessen zu beraten“, sagte Beckmann am 12. November 2019. „Dafür braucht es Kooperationszeit und Zeit für Unterrichtsbegleitung. All das wird aber in den meisten Bundesländern nicht ausreichend gewährleistet. Und damit wird der Traum von der Behebung des Lehrermangels zu einem Alptraum für alle Beteiligten: Die Seiten- und Quereinsteigenden werden von Beginn an alleine gelassen, das Kollegium muss für die notwendige Einarbeitung Überstunden einlegen und der Bildungserfolg der Kinder und Jugendlichen ist nicht mehr gesichert.“
Der VBE hatte bereits im März 2019 eine durch ihn in Auftrag gegebene, repräsentative forsa-Umfrage veröffentlicht, in der über 1.200 Schulleitungen unter anderem zum Seiteneinstieg an ihren Schulen befragt wurden. Sagte 2018 noch jede dritte Schulleitung, mit Lehrermangel kämpfen zu müssen, war es 2019 jede zweite. Von den eigentlich zur Verfügung stehenden Stellen waren an den betroffenen Schulen durchschnittlich elf Prozent nicht besetzt. Deshalb beschäftigen 45 Prozent der Befragten Seiteneinsteigende. Von diesen geben zwei von drei Schulleitungen an, dass die Seiteneinsteigenden nicht angemessen vorqualifiziert werden.
„Der Fall der Berliner Mauer am 9. November 1989 stellt nicht nur für die Menschen im Ostteil unseres Landes eine zentrale Zäsur dar, die uns immer an die Kraft der Freiheit und der Demokratie erinnern muss“, so der VDR Bundesvorsitzende und dbb Vize Jürgen Böhm am Rande der Festlichkeiten zum 30. Jahrestages des Mauerfalls in Berlin.
Gerade in einem demokratischen Gemeinwesen habe die Bildung die verantwortungsvolle Aufgabe, jungen Menschen die Lehren der Geschichte vor Augen zu führen. „Jungen Menschen in unserem Land muss bewusst gemacht werden, dass die scheinbar unantastbaren demokratischen Grundrechte und die Freiheit des Menschen keine Selbstverständlichkeiten sind und uns nicht in den Schoß fallen“, betonte Böhm.
„Die Stärkung der politischen und historischen Bildung in den Schulen, die Festigung demokratischer Strukturen und die Aufklärung über Unrecht und Unterdrückung sind die entscheidenden Aufgaben moderner Bildung. Gerade am geschichtsträchtigen Datum des 9. November müssen wir uns der historischen Aufgabe der Verteidigung der Demokratie und unserer demokratischen Verantwortung bewusst werden“, fordert der VDR Chef.
Click to listen highlighted text! Aus Bundesländern und Mitgliedsgewerkschaften Baden-Württemberg „Hamburger Modell“ weiterhin keine Option Der BBW bleibt bei seiner Ablehnung einer pauschalen Beihilfe als Zuschuss zum Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte („Hamburger Modell“). Das hat der dbb Landeschef Kai Rosenberger im Gespräch mit dem Landesvorsitzenden der Grünen Oliver Hildenbrand deutlich gemacht. In Baden-Württemberg gibt es derzeit 4.409 Beamtinnen und Beamte, die gesetzlich versichert sind. Sie zahlen sowohl den Arbeitnehmer- wie auch den Arbeitgeberanteil ihrer Krankenversicherung und damit in der Summe wesentlich mehr als ihre privat versicherten Kolleginnen und Kollegen. „Dass dies so ist, ist ärgerlich und tut uns für jeden Betroffenen leid“, räumte Rosenberger ein. Zugleich wies er aber darauf hin, dass dieser Personenkreis lediglich 1,4 Prozent der Beamtinnen und Beamten im Land ausmache. Deren Interessen könne der BBW nicht vorrangig berücksichtigen, wenn es um den Erhalt einer hervorragenden Krankenversorgung für alle gehe. Denn das „Hamburger Modell“ sei der erste Schritt in Richtung „Bürgerversicherung“ und damit in ein Gesundheitssystem, das den derzeitigen hohen Leistungsstand der medizinischen Versorgung nicht halten könne. Auch die angebliche Wahlfreiheit durch das „Hamburger Modell“ stellte Rosenberger in Frage: Wer sich einmal für die pauschale Beihilfe entschieden habe, könne nicht mehr zur individuellen Beihilfe zurückkehren. „Wahlfreiheit sieht für mich anders aus“, sagt der BBW-Vorsitzende. Schleswig-Holstein Beschlagnahmung von Gewerkschaftsdaten: Serie von Irritationen muss gestoppt werden Die Affäre um die Beschlagnahmung von Daten der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) setzt sich offenbar unvermindert fort. „Wenn die Landesregierung nicht endlich Position bezieht, billigt sie ein haarsträubendes Vorgehen gegen engagierte Gewerkschaften und deren Repräsentanten“, so dbb Landesbundvorsitzender Kai Tellkamp am 10. November 2019. Der dbb Landesbund appellierte an Justizministerin Sabine Sütterlin-Waack, ihre bestehenden Kompetenzen zu nutzen und einzuschreiten. Tellkamp: „Es wäre aber auch eine grundsätzliche Aussage der Landesregierung und ein Bekenntnis zur Koalitionsfreiheit angezeigt. Diesem Grundrecht dürfen weder durch aktives Tun noch durch Unterlassen Kratzer zugefügt werden. Natürlich hat es auch bei uns keine Freude ausgelöst, als die Ermittler durch die dbb Geschäftsstelle marschiert sind, um das Büro unserer Mitgliedsgewerkschaft DPolG auf den Kopf zu stellen.“ Schwer nachvollziehbar sei auch, warum das Landgericht nur die Durchsuchung der Gewerkschaftsräume, nicht aber der Privatwohnung des Gewerkschafters als rechtswidrig eingestuft hat. Der dbb begrüßte, dass dieser Punkt inzwischen Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde ist. Thüringen Dienstliche Reisezeiten sind ab Dezember volle Arbeitszeiten Die Landesregierung hat die entsprechenden Verordnungen angepasst: Dienstliche Reisezeiten aller Beamtinnen und Beamten sind damit nun bald vollumfänglich als Arbeitszeiten anerkannt und werden nicht mehr halbiert. Darauf hat der tbb am 8. November 2019 hingewiesen. Im Verwaltungsbereich soll bei Dienstreisen immer die insgesamt für das Dienstgeschäft und die Reise tatsächlich aufgewandten Zeiten auf die Arbeitszeit angerechnet werden – egal ob diese die regelmäßige tägliche Arbeitszeit unter- oder überschreitet. Der tbb hat sich im Gespräch mit Finanzstaatssekretär Harmut Schubert für eine Anwendung dieser Regeln auch für Tarifbeschäftigte ausgesprochen. TV-L/ TVöD treffen bezüglich der Anerkennung von Reisezeiten andere Regelungen, die den Tarifbeschäftigen schlechter stellen als die Beamtinnen und Beamten. Eine ausführliche Erläuterung der neuen Regelungen hat der tbb auf www.thueringer-beamtenbund.de zusammengestellt. Deutsche Steuergewerkschaft (DSTG) „Anzeigepflicht für Steuergestaltungsmodelle muss rasch kommen“ Um die Einführung einer Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen ging es am 11. November 2019 im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags. Für die DSTG nahm der Bundesvorsitzende Thomas Eigenthaler an der Sachverständigenanhörung teil. „Wir begrüßen ausdrücklich die seit langem geforderte Einführung einer Pflicht, grenzüberschreitende Steuergestaltungen frühzeitig mitzuteilen“, sagte der DSTG Bundesvorsitzende und dbb Vize den Abgeordneten. Die DSTG stehe uneingeschränkt hinter der Idee einer Mitteilungspflicht, weil diese von besonderer Bedeutung für die Gleichmäßigkeit und Gesetzmäßigkeit der Besteuerung auf nationaler und auf europäischer Ebene sei. Eigenthaler wies darauf hin, dass die Anzeigepflicht Teil des international vereinbarten sogenannten „BEPS-Prozesses“ sei (Base Erosion and Profit Shifting). Mit Nachdruck sprach sich Eigenthaler zudem dafür aus, die Mitteilungspflichten auch auf innerstaatliche Steuergestaltungen auszuweiten. Aus Sicht der DSTG bildeten beide Mitteilungspflichten eine organische Einheit. „Es ist eine merkwürdige Lücke, wenn zwar grenzüberschreitende Vorgänge Gegenstand der Mitteilungspflicht sind, nationale Gestaltungsakrobatik aber außen vor bleiben soll“, betonte der DSTG Chef. Gemeinsames Ziel aller Akteure müsse es aber sein, dass es nicht zu einer wilden Anzeigeflut komme. „Wir wollen nur die wirklich habhaften Dinge mit hohen Steuerausfällen haben.“ Weiter machte Eigenthaler deutlich, dass es nicht um eine Steueraufsicht in konkreten Steuerfällen gehe – diese seien schließlich im Einzelfall in den Finanzämtern zu bearbeiten. Das Ziel der zugrundeliegenden EU-Richtlinie sei es, den Gesetzgeber durch frühzeitige Informationen in die Lage zu versetzen, zeitnah reagieren zu können – sei es auf Fehlentwicklungen, auf massenhafte missbräuchliche Ausnutzung von Gesetzeslücken oder schlicht auf erst nachträglich erkennbare „Fehler“ in der Gesetzgebung. Daher sprach er sich für eine direkte Information des Deutschen Bundestags über die Auswertungsergebnisse aus, um dem Gesetzgeber eine frühzeitige Reaktion auf überdehnte Gestaltungsmodelle zu ermöglichen. Nach der Administrierbarkeit des Gesetzentwurfes gefragt, befürwortete der DSTG Bundesvorsitzende die umfassende Primärzuständigkeit des Bundeszentralamtes für Steuern: „Eine Mitwirkung der Finanzämter ist sicher im einen oder anderen Fall erforderlich, aber es darf nicht zu einer Aufgabenverlagerung auf die Finanzämter kommen.“ Für eine grobflächige und nicht näher definierte Mitwirkung seien die Finanzämter personell in keiner Weise gerüstet. Verband Bildung und Erziehung (VBE) Lehrkräfte: Seiteneinsteiger brauchen Vorqualifizierung Mit Blick auf die steigende Anzahl von Seiteneinsteigern bei den Lehrkräften hat der VBE Bundesvorsitzende Udo Beckmann die Bundesländer aufgefordert, die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen. „Wichtig ist nicht nur die Zahl der Seiten- und Quereinsteigenden. Relevant für deren Arbeiten in einer Schule und für den Bildungserfolg der Kinder und Jugendlichen ist eine angemessene, mindestens halbjährige Vorqualifizierung, die berufsbegleitende Weiterqualifizierung und die Möglichkeit für das Kollegium, die neu Hinzukommenden angemessen zu beraten“, sagte Beckmann am 12. November 2019. „Dafür braucht es Kooperationszeit und Zeit für Unterrichtsbegleitung. All das wird aber in den meisten Bundesländern nicht ausreichend gewährleistet. Und damit wird der Traum von der Behebung des Lehrermangels zu einem Alptraum für alle Beteiligten: Die Seiten- und Quereinsteigenden werden von Beginn an alleine gelassen, das Kollegium muss für die notwendige Einarbeitung Überstunden einlegen und der Bildungserfolg der Kinder und Jugendlichen ist nicht mehr gesichert.“ Der VBE hatte bereits im März 2019 eine durch ihn in Auftrag gegebene, repräsentative forsa-Umfrage veröffentlicht, in der über 1.200 Schulleitungen unter anderem zum Seiteneinstieg an ihren Schulen befragt wurden. Sagte 2018 noch jede dritte Schulleitung, mit Lehrermangel kämpfen zu müssen, war es 2019 jede zweite. Von den eigentlich zur Verfügung stehenden Stellen waren an den betroffenen Schulen durchschnittlich elf Prozent nicht besetzt. Deshalb beschäftigen 45 Prozent der Befragten Seiteneinsteigende. Von diesen geben zwei von drei Schulleitungen an, dass die Seiteneinsteigenden nicht angemessen vorqualifiziert werden. Verband Deutscher Realschullehrer (VDR) Umfassende Bildung stärkt demokratische Errungenschaften und Freiheit des Einzelnen „Der Fall der Berliner Mauer am 9. November 1989 stellt nicht nur für die Menschen im Ostteil unseres Landes eine zentrale Zäsur dar, die uns immer an die Kraft der Freiheit und der Demokratie erinnern muss“, so der VDR Bundesvorsitzende und dbb Vize Jürgen Böhm am Rande der Festlichkeiten zum 30. Jahrestages des Mauerfalls in Berlin. Gerade in einem demokratischen Gemeinwesen habe die Bildung die verantwortungsvolle Aufgabe, jungen Menschen die Lehren der Geschichte vor Augen zu führen. „Jungen Menschen in unserem Land muss bewusst gemacht werden, dass die scheinbar unantastbaren demokratischen Grundrechte und die Freiheit des Menschen keine Selbstverständlichkeiten sind und uns nicht in den Schoß fallen“, betonte Böhm. „Die Stärkung der politischen und historischen Bildung in den Schulen, die Festigung demokratischer Strukturen und die Aufklärung über Unrecht und Unterdrückung sind die entscheidenden Aufgaben moderner Bildung. Gerade am geschichtsträchtigen Datum des 9. November müssen wir uns der historischen Aufgabe der Verteidigung der Demokratie und unserer demokratischen Verantwortung bewusst werden“, fordert der VDR Chef.
Vertreter des dbb bremen um den Vorsitzenden Jürgen Köster haben am 12. November 2019 den Vorsitzenden der FDP-Bürgerschaftsfraktion Lencke Steiner zu einem Meinungsaustausch getroffen. Themen waren die Pläne des Senats zur Auflösung der Versorgungsrücklage im Doppelhaushalt 2020/2021, die Probleme im Zusammenhang mit einer pauschalen Beihilfe (Hamburger Modell) und der Prozess der Digitalisierung im öffentlichen Dienst.
Baden-Württemberg führt einen „Pensionärsausweis“ in Scheckkartenform ein und setzt damit eine Forderung des BBW um. Darauf hat der dbb Landesbund am 7. November 2019 hingewiesen. Die Karte tritt an die Stelle des „Versorgungsausweises" in Papierform und wird einmalig ausgestellt (bei Verlust etc. ist aber kostenfreier Ersatz möglich). Alle bereits im Ruhestand befindliche Personen (etwa 120.000) erhalten voraussichtlich noch im November 2019 die neuen Ausweise per Post. Künftigen Pensionärinnen und Pensionären soll der Ausweis im Rahmen der Verabschiedung überreicht werden. Dafür hat das LBV einen entsprechenden neuen Meldeweg für die zuständigen Dienststellen vor Ort eingeführt. Damit sie rechtzeitig ausgefertigt und verschickt werden können, sollten die Ausweise vier Wochen vor der geplanten Aushändigung bestellt werden. Insgesamt treten im Land etwa 6.500 Personen jährlich in den Ruhestand.
Der dbb Hessen hat mit Blick auf die die Asylpolitik eine konsequente Umsetzung des geltenden Rechts gefordert. Problematisch sei insbesondere, so der Vorsitzende Heini Schmitt am 12. November 2019, dass ein Teil der abgeschobenen Personen zum Teil nach kurzer Zeit wieder einreise. So müssten sich Beschäftigte in den Jugendämtern, den Kommunen, beim Justizvollzug, bei der Polizei, den Ausländerbehörden oder der Justiz mehrfach um dieselben Menschen kümmern. Das sorge für Frustration beim Personal des öffentlichen Dienstes, führe zu einem Vertrauensverlust der Öffentlichkeit in die staatlichen Institutionen und bringe Asylbewerberinnen und -bewerber mit einem berechtigten Anliegen in Verruf.
Der Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ) ist es in Verhandlungen mit dem Bundesfinanzministerium gelungen, den Empfängerkreises der Polizeizulage beim Zoll deutlich zu erweitern. Das hat die Gewerkschaft am 12. November 2019 mitgeteilt. Details dazu gibt es auf www.bdz.eu.
Da auch nach sechs Verhandlungsrunden noch kein Ergebnis erzielt wurde, hatte die Mediengewerkschaft VRFF in den Tarifverhandlungen beim WDR/Beitragsservice für den 11. und 12. November 2019 erneut zu Warnstreiks aufgerufen. „Die VRFF im Beitragsservice ist auch zu Beginn der närrischen Zeit in Köln nicht zum Scherzen aufgelegt und hält an ihren berechtigten Forderungen fest“, teilte die Gewerkschaft am 13. November 2019 mit.
Click to listen highlighted text! Namen und Nachrichten Vertreter des dbb bremen um den Vorsitzenden Jürgen Köster haben am 12. November 2019 den Vorsitzenden der FDP-Bürgerschaftsfraktion Lencke Steiner zu einem Meinungsaustausch getroffen. Themen waren die Pläne des Senats zur Auflösung der Versorgungsrücklage im Doppelhaushalt 2020/2021, die Probleme im Zusammenhang mit einer pauschalen Beihilfe (Hamburger Modell) und der Prozess der Digitalisierung im öffentlichen Dienst. Baden-Württemberg führt einen „Pensionärsausweis“ in Scheckkartenform ein und setzt damit eine Forderung des BBW um. Darauf hat der dbb Landesbund am 7. November 2019 hingewiesen. Die Karte tritt an die Stelle des „Versorgungsausweises in Papierform und wird einmalig ausgestellt (bei Verlust etc. ist aber kostenfreier Ersatz möglich). Alle bereits im Ruhestand befindliche Personen (etwa 120.000) erhalten voraussichtlich noch im November 2019 die neuen Ausweise per Post. Künftigen Pensionärinnen und Pensionären soll der Ausweis im Rahmen der Verabschiedung überreicht werden. Dafür hat das LBV einen entsprechenden neuen Meldeweg für die zuständigen Dienststellen vor Ort eingeführt. Damit sie rechtzeitig ausgefertigt und verschickt werden können, sollten die Ausweise vier Wochen vor der geplanten Aushändigung bestellt werden. Insgesamt treten im Land etwa 6.500 Personen jährlich in den Ruhestand. Der dbb Hessen hat mit Blick auf die die Asylpolitik eine konsequente Umsetzung des geltenden Rechts gefordert. Problematisch sei insbesondere, so der Vorsitzende Heini Schmitt am 12. November 2019, dass ein Teil der abgeschobenen Personen zum Teil nach kurzer Zeit wieder einreise. So müssten sich Beschäftigte in den Jugendämtern, den Kommunen, beim Justizvollzug, bei der Polizei, den Ausländerbehörden oder der Justiz mehrfach um dieselben Menschen kümmern. Das sorge für Frustration beim Personal des öffentlichen Dienstes, führe zu einem Vertrauensverlust der Öffentlichkeit in die staatlichen Institutionen und bringe Asylbewerberinnen und -bewerber mit einem berechtigten Anliegen in Verruf. Der Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ) ist es in Verhandlungen mit dem Bundesfinanzministerium gelungen, den Empfängerkreises der Polizeizulage beim Zoll deutlich zu erweitern. Das hat die Gewerkschaft am 12. November 2019 mitgeteilt. Details dazu gibt es auf www.bdz.eu. Da auch nach sechs Verhandlungsrunden noch kein Ergebnis erzielt wurde, hatte die Mediengewerkschaft VRFF in den Tarifverhandlungen beim WDR/Beitragsservice für den 11. und 12. November 2019 erneut zu Warnstreiks aufgerufen. „Die VRFF im Beitragsservice ist auch zu Beginn der närrischen Zeit in Köln nicht zum Scherzen aufgelegt und hält an ihren berechtigten Forderungen fest“, teilte die Gewerkschaft am 13. November 2019 mit.