Inhalt aus dbb aktuell Nr. 40 vom 20. Dezember 2018
Einkommensforderung für Landesbeschäftigte
Öffentlicher Dienst: Wettbewerbsfähigkeit der Länder steht auf dem Spiel
Initiative der Familienministerin
Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher: Nicht mehr als ein Impuls
Bildung
Gute-Kita-Gesetz: Wichtiger erster Schritt
Aus Bundesländern und Mitgliedsgewerkschaften
Niedersachsen
Besoldungsregeln bei begrenzter Dienstfähigkeit sind verfassungswidrig
Baden-Württemberg
BVerfG-Entscheidung zur Eingangsbesoldung: Land verzichtet auf Verjährung
Thüringen
Verwaltungsreform: Großer Name, kaum Nutzen
Mecklenburg-Vorpommern
Pakt für innere Sicherheit: Justizvollzugsdienst wird einbezogen
Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL)
Tarifverhandlungen mit Deutscher Bahn werden fortgesetzt
Deutscher Realschullehrerverband (VDR) / Verband Bildung und Erziehung (VBE)
Digitalpakt: Bundesrat lehnt Grundgesetzänderung ab
Namen und Nachrichten
Click to listen highlighted text! Inhalt aus dbb aktuell Nr. 40 vom 20. Dezember 2018 Inhaltsverzeichnis Einkommensforderung für Landesbeschäftigte Öffentlicher Dienst: Wettbewerbsfähigkeit der Länder steht auf dem SpielInitiative der Familienministerin Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher: Nicht mehr als ein ImpulsBildung Gute-Kita-Gesetz: Wichtiger erster SchrittAus Bundesländern und Mitgliedsgewerkschaften Niedersachsen Besoldungsregeln bei begrenzter Dienstfähigkeit sind verfassungswidrig Baden-Württemberg BVerfG-Entscheidung zur Eingangsbesoldung: Land verzichtet auf Verjährung Thüringen Verwaltungsreform: Großer Name, kaum Nutzen Mecklenburg-Vorpommern Pakt für innere Sicherheit: Justizvollzugsdienst wird einbezogen Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) Tarifverhandlungen mit Deutscher Bahn werden fortgesetzt Deutscher Realschullehrerverband (VDR) / Verband Bildung und Erziehung (VBE) Digitalpakt: Bundesrat lehnt Grundgesetzänderung abNamen und Nachrichten
„Sechs Prozent mehr Einkommen, mindestens 200 Euro, sind völlig angemessen. Die Kolleginnen und Kollegen im Landesdienst müssen Anschluss halten, sowohl gegenüber der Privatwirtschaft als auch im Vergleich zu Bundes- und Kommunalbeschäftigten.“
Das erklärte der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach zur Einkommensforderung der Gewerkschaften für die Verhandlungen mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) am 20. Dezember 2018 in Berlin. Eigentlich, so Silberbach, müssten die Arbeitgeber schon aus Eigeninteresse schnell abschlussbereit sein: „Angesichts der Personalsituation und demografischen Entwicklung sollten sie mit uns an einem Strang ziehen. Die Wettbewerbsfähigkeit der Länder auf dem Arbeitsmarkt steht auf dem Spiel, substantielle Einkommenszuwächse sind zwingend. Das gilt natürlich für angestellte und verbeamtete Beschäftigte gleichermaßen. Das Volumen des Tarifergebnisses ist daher zeitgleich und systemgerecht auf den Beamtenbereich zu übertragen.“ Sowohl bei der linearen Forderung als auch bei den strukturellen Komponenten gehe es dem dbb neben linearen Einkommensverbesserungen vor allem auch um mehr Wertschätzung für die Kolleginnen und Kollegen, ergänzte Volker Geyer, dbb Vize und Fachvorstand Tarifpolitik: „Im Pflegebereich oder im Sozial- und Erziehungsdienst genauso wie bei Finanzverwaltung, Polizei, Justiz und Bildung haben Eingruppierungsfragen ganz zentral auch mit Wertschätzung zu tun. Die Betroffenen schauen genau hin, was die Arbeitgeber hier anbieten.“ Das gleiche, so dbb Chef Silberbach, gelte für das Thema sachgrundlose Befristung: „Seit Jahren fordern wir ein Ende dieser Praxis. Statt Befristungsweltmeister sollte der öffentliche Dienst hier Vorreiter bei der Abschaffung sein, wenn er Auszubildende und Fachkräfte langfristig an sich binden will. Beschäftigte mit befristeten Verträgen sind zu recht latent abwerbebereit. Egal ob Bund, Kommunen oder Länder, der öffentliche Dienst kann es sich zukünftig überhaupt nicht mehr leisten, Fachkräfte aufwändig auszubilden, nur um sie dann an die besser bezahlende Privatwirtschaft zu verlieren.“ Kernforderungen des dbb: 6 Prozent mehr Einkommen, mindestens 200 Euro (Laufzeit: 12 Monate). Eine angemessene und zukunftsfähige Entgeltordnung für den TV-L. Die Erhöhung der Pflegetabelle um 300 Euro. Ein Fahrplan für die Einführung der Paralleltabelle im Bereich der Lehrkräfte. Stufengleiche Höhergruppierung. Festbetrag für Auszubildende in Höhe von 100 Euro. Hintergrund: Von den Verhandlungen über den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) sind rund 3,3 Millionen Beschäftigte betroffen: Eine Million Tarifbeschäftigte der Länder (ohne Hessen, das nicht Mitglied der TdL ist und gesondert Verhandlungen führt), für die der TV-L direkte Auswirkungen hat, sowie rund 2,3 Millionen Beamte und Versorgungsempfänger in Ländern und Kommunen (ohne Hessen), auf die der Tarifabschluss übertragen werden soll, um den Gleichklang der wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklung im öffentlichen Dienst zu gewährleisten. Die Tarifverhandlungen starten am 21. Januar 2019 in Berlin, danach sind zwei weitere Verhandlungstermine für den 6./7. Februar 2019 und 28./29. Februar/1. März 2019 (beide in Potsdam) vereinbart.
Click to listen highlighted text! Einkommensforderung für Landesbeschäftigte Öffentlicher Dienst: Wettbewerbsfähigkeit der Länder steht auf dem Spiel „Sechs Prozent mehr Einkommen, mindestens 200 Euro, sind völlig angemessen. Die Kolleginnen und Kollegen im Landesdienst müssen Anschluss halten, sowohl gegenüber der Privatwirtschaft als auch im Vergleich zu Bundes- und Kommunalbeschäftigten.“ Das erklärte der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach zur Einkommensforderung der Gewerkschaften für die Verhandlungen mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) am 20. Dezember 2018 in Berlin. Eigentlich, so Silberbach, müssten die Arbeitgeber schon aus Eigeninteresse schnell abschlussbereit sein: „Angesichts der Personalsituation und demografischen Entwicklung sollten sie mit uns an einem Strang ziehen. Die Wettbewerbsfähigkeit der Länder auf dem Arbeitsmarkt steht auf dem Spiel, substantielle Einkommenszuwächse sind zwingend. Das gilt natürlich für angestellte und verbeamtete Beschäftigte gleichermaßen. Das Volumen des Tarifergebnisses ist daher zeitgleich und systemgerecht auf den Beamtenbereich zu übertragen.“ Sowohl bei der linearen Forderung als auch bei den strukturellen Komponenten gehe es dem dbb neben linearen Einkommensverbesserungen vor allem auch um mehr Wertschätzung für die Kolleginnen und Kollegen, ergänzte Volker Geyer, dbb Vize und Fachvorstand Tarifpolitik: „Im Pflegebereich oder im Sozial- und Erziehungsdienst genauso wie bei Finanzverwaltung, Polizei, Justiz und Bildung haben Eingruppierungsfragen ganz zentral auch mit Wertschätzung zu tun. Die Betroffenen schauen genau hin, was die Arbeitgeber hier anbieten.“ Das gleiche, so dbb Chef Silberbach, gelte für das Thema sachgrundlose Befristung: „Seit Jahren fordern wir ein Ende dieser Praxis. Statt Befristungsweltmeister sollte der öffentliche Dienst hier Vorreiter bei der Abschaffung sein, wenn er Auszubildende und Fachkräfte langfristig an sich binden will. Beschäftigte mit befristeten Verträgen sind zu recht latent abwerbebereit. Egal ob Bund, Kommunen oder Länder, der öffentliche Dienst kann es sich zukünftig überhaupt nicht mehr leisten, Fachkräfte aufwändig auszubilden, nur um sie dann an die besser bezahlende Privatwirtschaft zu verlieren.“ Kernforderungen des dbb: 6 Prozent mehr Einkommen, mindestens 200 Euro (Laufzeit: 12 Monate). Eine angemessene und zukunftsfähige Entgeltordnung für den TV-L. Die Erhöhung der Pflegetabelle um 300 Euro. Ein Fahrplan für die Einführung der Paralleltabelle im Bereich der Lehrkräfte. Stufengleiche Höhergruppierung. Festbetrag für Auszubildende in Höhe von 100 Euro. Hintergrund: Von den Verhandlungen über den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) sind rund 3,3 Millionen Beschäftigte betroffen: Eine Million Tarifbeschäftigte der Länder (ohne Hessen, das nicht Mitglied der TdL ist und gesondert Verhandlungen führt), für die der TV-L direkte Auswirkungen hat, sowie rund 2,3 Millionen Beamte und Versorgungsempfänger in Ländern und Kommunen (ohne Hessen), auf die der Tarifabschluss übertragen werden soll, um den Gleichklang der wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklung im öffentlichen Dienst zu gewährleisten. Die Tarifverhandlungen starten am 21. Januar 2019 in Berlin, danach sind zwei weitere Verhandlungstermine für den 6./7. Februar 2019 und 28./29. Februar/1. März 2019 (beide in Potsdam) vereinbart.
Der dbb hat die „Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher“ von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey begrüßt. Mehr als ein erster Impuls sei die Initiative aber nicht.
Geplant ist laut Ministerin, von 2019 bis 2022 den Ländern und damit den Einrichtungen vor Ort insgesamt etwa 300 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Dies sei als „Impuls“ gedacht, um mehr Fachkräfte zu gewinnen und im Beruf zu halten. Gefördert werden 5.000 Plätze in der vergüteten praxisintegrierten Ausbildung, die Weiterqualifikationen zu Anleitungsfachkräften sowie Zuschüsse zur Vergütung für Erzieherinnen und Erzieher, die aufgrund einer Zusatzqualifikation mit einer besonderen Aufgabe betraut werden. Das Geld soll zusätzlich zu den 5,5 Milliarden Euro aus dem Gute-Kita-Gesetz fließen, die unter anderem für einen guten Fachkraft-Kind-Schlüssel, bedarfsgerechte Öffnungszeiten oder für sprachliche Bildung in der Kindertagesbetreuung vorgesehen sind. „Wir haben bereits bei der Verbändeanhörung zum Gute-Kita-Gesetz deutlich gemacht, dass die Gewinnung von qualifizierten Fachkräften eines der wirksamsten Mittel für die angestrebten Verbesserungen ist. Daher begrüßen wir natürlich diese zusätzlichen Anstrengungen von Ministerin Giffey“, sagte Volker Geyer, dbb Fachvorstand Tarifpolitik, am 18. Dezember 2018. „Aber wir müssen festhalten: Mehr als ein erster ‚Impuls‘ kann diese Initiative nicht sein, wenn man den Zeitraum und die Fördersumme dem enormen Bedarf an Fachkräften gegenüberstellt.“ Insbesondere die Förderung der vergüteten Ausbildung sei aber ein wichtiges Signal. „Wir haben mit den Kommunen schon tarifvertragliche Regelungen für die Vergütung der praxisintegrierten Ausbildung vereinbart. Unser Ziel ist, dass in naher Zukunft alle Ausbildungsmodelle für Erzieherinnen und Erzieher bundesweit vergütet werden.“
Click to listen highlighted text! Initiative der Familienministerin Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher: Nicht mehr als ein Impuls Der dbb hat die „Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher“ von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey begrüßt. Mehr als ein erster Impuls sei die Initiative aber nicht. Geplant ist laut Ministerin, von 2019 bis 2022 den Ländern und damit den Einrichtungen vor Ort insgesamt etwa 300 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Dies sei als „Impuls“ gedacht, um mehr Fachkräfte zu gewinnen und im Beruf zu halten. Gefördert werden 5.000 Plätze in der vergüteten praxisintegrierten Ausbildung, die Weiterqualifikationen zu Anleitungsfachkräften sowie Zuschüsse zur Vergütung für Erzieherinnen und Erzieher, die aufgrund einer Zusatzqualifikation mit einer besonderen Aufgabe betraut werden. Das Geld soll zusätzlich zu den 5,5 Milliarden Euro aus dem Gute-Kita-Gesetz fließen, die unter anderem für einen guten Fachkraft-Kind-Schlüssel, bedarfsgerechte Öffnungszeiten oder für sprachliche Bildung in der Kindertagesbetreuung vorgesehen sind. „Wir haben bereits bei der Verbändeanhörung zum Gute-Kita-Gesetz deutlich gemacht, dass die Gewinnung von qualifizierten Fachkräften eines der wirksamsten Mittel für die angestrebten Verbesserungen ist. Daher begrüßen wir natürlich diese zusätzlichen Anstrengungen von Ministerin Giffey“, sagte Volker Geyer, dbb Fachvorstand Tarifpolitik, am 18. Dezember 2018. „Aber wir müssen festhalten: Mehr als ein erster ‚Impuls‘ kann diese Initiative nicht sein, wenn man den Zeitraum und die Fördersumme dem enormen Bedarf an Fachkräften gegenüberstellt.“ Insbesondere die Förderung der vergüteten Ausbildung sei aber ein wichtiges Signal. „Wir haben mit den Kommunen schon tarifvertragliche Regelungen für die Vergütung der praxisintegrierten Ausbildung vereinbart. Unser Ziel ist, dass in naher Zukunft alle Ausbildungsmodelle für Erzieherinnen und Erzieher bundesweit vergütet werden.“
Bundestag und Bundesrat haben am 14. Dezember 2018 das Gute-Kita-Gesetz verabschiedet. Trotz einiger Bedenken begrüßt der dbb die Entscheidung als wichtigen ersten Schritt auf dem Weg zu besserer frühkindlicher Bildung, Erziehung und Betreuung.
Das Gesetz sieht vor, dass der Bund über vier Jahre (bis 2022) 5,5 Milliarden Euro in den Ausbau der Kita-Betreuung investiert. Die Bundesländer können das Geld je nach Bedarf für Instrumente zur Verbesserung der Qualität ausgeben. Auch die (teilweise) Befreiung einkommensschwacher Familien von den Kita- Gebühren kann damit bezahlt werden, ebenso wie beispielsweise Maßnahmen zur Fachkräfte- Gewinnung und -Qualifizierung oder zur Verbesserung des Betreuungsschlüssels. „Die gute Nachricht ist: Damit wird endlich mehr Geld in frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung investiert“, sagte dbb Chef Ulrich Silberbach. „Wir halten insbesondere eine bessere Bezahlung für Erzieherinnen und Erzieher für überfällig, um die dringend benötigten Fachkräfte zu gewinnen.“ Perspektivisch müssten allerdings bundesweit geltende Qualitätsstandards entwickelt und die Finanzierung über das Jahr 2022 hinaus sichergestellt werden. Mit Sorge sehe der dbb, dass der Bund den Ländern größere Spielräume bei der Verwendung des Geldes für die Beitragsgestaltung einräume, als zunächst geplant. „Die Ziele ‚Qualität‘ und ‚Teilhabe‘ durch Staffelung/ Abschaffung der Beiträge dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Darauf werden wir ein Auge haben müssen“, so Silberbach. „Trotzdem ist es gut, dass das Gesetz nun auf dem Weg ist. Frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung sind zu große Aufgaben, als dass wir uns weiteres Zögern erlauben könnten.“
Click to listen highlighted text! Bildung Gute-Kita-Gesetz: Wichtiger erster Schritt Bundestag und Bundesrat haben am 14. Dezember 2018 das Gute-Kita-Gesetz verabschiedet. Trotz einiger Bedenken begrüßt der dbb die Entscheidung als wichtigen ersten Schritt auf dem Weg zu besserer frühkindlicher Bildung, Erziehung und Betreuung. Das Gesetz sieht vor, dass der Bund über vier Jahre (bis 2022) 5,5 Milliarden Euro in den Ausbau der Kita-Betreuung investiert. Die Bundesländer können das Geld je nach Bedarf für Instrumente zur Verbesserung der Qualität ausgeben. Auch die (teilweise) Befreiung einkommensschwacher Familien von den Kita- Gebühren kann damit bezahlt werden, ebenso wie beispielsweise Maßnahmen zur Fachkräfte- Gewinnung und -Qualifizierung oder zur Verbesserung des Betreuungsschlüssels. „Die gute Nachricht ist: Damit wird endlich mehr Geld in frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung investiert“, sagte dbb Chef Ulrich Silberbach. „Wir halten insbesondere eine bessere Bezahlung für Erzieherinnen und Erzieher für überfällig, um die dringend benötigten Fachkräfte zu gewinnen.“ Perspektivisch müssten allerdings bundesweit geltende Qualitätsstandards entwickelt und die Finanzierung über das Jahr 2022 hinaus sichergestellt werden. Mit Sorge sehe der dbb, dass der Bund den Ländern größere Spielräume bei der Verwendung des Geldes für die Beitragsgestaltung einräume, als zunächst geplant. „Die Ziele ‚Qualität‘ und ‚Teilhabe‘ durch Staffelung/ Abschaffung der Beiträge dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Darauf werden wir ein Auge haben müssen“, so Silberbach. „Trotzdem ist es gut, dass das Gesetz nun auf dem Weg ist. Frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung sind zu große Aufgaben, als dass wir uns weiteres Zögern erlauben könnten.“
Die niedersächsischen Regelungen für die Besoldung von begrenzt dienstfähigen Beamtinnen und Beamten sind verfassungswidrig. Darauf hat der NBB Niedersächsischer Beamtenbund und Tarifunion am 14. Dezember 2018 hingewiesen.
Der dbb Landesbund zitiert dazu aus einer Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG): „Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat eine Besoldungsregelung für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt, nach der aus gesundheitlichen Gründen begrenzt dienstfähige Beamte lediglich eine an der freiwilligen Teilzeitbeschäftigung orientierte Besoldung erhalten. Zur Begründung hat der Senat angeführt, dass der Gesetzgeber die durch die begrenzte Dienstfähigkeit eingetretene Störung des wechselseitigen Pflichtengefüges zwar besoldungsmindernd berücksichtigen darf. Begrenzt dienstfähige Beamte scheiden aber anders als bei einer Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit nicht vorzeitig aus dem aktiven Dienst aus. Ihre Verpflichtung, sich ganz dem öffentlichen Dienst als Lebensberuf zu widmen, bleibt unberührt. Kommen sie dieser Verpflichtung im Umfang ihrer verbliebenen Arbeitskraft nach, muss sich ihre Besoldung an der vom Dienstherrn selbst für amtsangemessen erachteten Vollzeitbesoldung orientieren.“ Das Bundesverfassungsgericht gibt dem Land Niedersachsen auf, eine verfassungskonforme Regelung bis spätestens zum 01. Januar 2020 zu treffen. Der NBB Vorsitzende Martin Kalt sagte dazu: „Ich begrüße diese Entscheidung ausdrücklich. Sie bestätigt die Auffassung, die auch der NBB zu dieser Thematik immer vertreten hat. Es ist bemerkenswert, dass die Verfassungsrichter eine Entscheidung treffen müssen, damit das Land Niedersachsen in diesem Punkt eine verfassungskonforme Besoldung für seine Beschäftigten gewährleistet.“
Baden-Württemberg verzichtet auf die Einrede der Verjährung und wird Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richtern im Jahr 2019 rückwirkend die aufgrund der Absenkung der Eingangsbesoldung seit 1. Januar 2013 einbehaltenen Gehaltsanteile erstatten. Das teilte der BBW Beamtenbund Tarifunion am 14. Dezember 2018 mit.
Das Geld erhalten auch diejenigen, die keinen Widerspruch gegen die Kürzung erhoben haben. Für diese Maßnahme sind 210 Millionen Euro eingeplant, die aus dem laufenden Haushalt finanziert werden sollen. Anlass für die Nachzahlung ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 16. Oktober 2018, mit der die Absenkung der Eingangsbesoldung für verfassungswidrig erklärt wurde. Nach der Entscheidung bestand für das Land Handlungsbedarf. Nachzahlungen bis einschließlich 2015 wurden fällig. Die Ankündigung von Finanzministerin Edith Sitzmann, man wolle allen Betroffenen die zurückbehaltenen Gehaltsanteile auch für die Jahre 2014 und 2013 erstatten, wertete der BBW als Entgegenkommen und Zeichen der Wertschätzung für die Beamtinnen und Beamten. Ob die einzelnen Kommunen und Landkreise entsprechend verfahren, ist laut BBW noch unklar. Sofern Betroffene in diesen Verwaltungsbereichen die abgesenkte Eingangsbesoldung bisher nicht beanstandet haben, empfiehlt der dbb Landesbund – sofern keine Erklärung des kommunalen Dienstherrn vorliegt, dass er von Amts wegen auszahlt –, vorsorglich noch einen entsprechenden Antrag zu stellen (ein Musterantrag kann bei den BBW Mitgliedsgewerkschaften und Mitgliedsverbänden angefordert werden).
Der tbb beamtenbund und tarifunion hat am 14. Dezember 2018 mit Enttäuschung auf das vom Landtag verabschiedete Gesetz zur Verwaltungsreform reagiert.
„Der jetzt festgelegte Verwaltungsreformansatz bleibt weit hinter allen Erwartungen zurück. Er trägt wenig bei, die öffentliche Verwaltung zukunftsfest zu machen“, sagte der tbb Vorsitzende Helmut Liebermann. Es fehle sowohl die dringend benötigte Aufgabenkritik als auch Strategien für eine moderne und funktionierende Verwaltung „Ein hoher Altersdurchschnitt, fehlende Gewinnung qualifizierten Nachwuchses, konzeptionsloses Personalmanagement, keine einheitliche Software, kein einheitliches Gesundheitsmanagement und die ausbleibende Umsetzung einer wertschätzenden Führungskultur sind nur einige Bereiche, die grundlegender Veränderungen bedürfen. Ohne eine echte Aufgabenkritik, ohne Erklärungen was durch die Reform besser wird, ist den Beschäftigten und den Bürgern des Freistaates Thüringen die Notwendigkeit für ein Verwaltungsreformgesetz nicht vermittelbar“, so Liebermann. Eine detaillierte Kritik des tbb zu einzelnen Aspekten der Reform finden Sie unter www.thueringer-beamtenbund.de
„Entgegen allen bisherigen Verlautbarungen hat sich die Landesregierung dazu durchgerungen, auch den Allgemeinen Vollzugsdienst der Justiz in den Pakt für Innere Sicherheit über den Nachtragshaushalt einzubeziehen. Diese Kehrtwende begrüßen wir im Namen aller Betroffenen“, sagte dbb Landesvorsitzender Dietmar Knecht am 12. Dezember 2018.
Damit reagiere die Landespolitik auf die Forderungen des dbb m-v, die bis in die Koalitionsfraktionen hineingetragen worden waren. Wegen des aus Sicht des dbb m-v fehlenden Differenzierungsgrunds zum Polizeivollzugsdienst erhalten damit nun auch Justizvollzugsbeamte eine Wechselschichtzulage in Höhe von 150 Euro pro Monat. „Dieses motivierende Zeichen sorgt mit Sicherheit für Freude in den Justizvollzugsanstalten des Landes. Nun kommt es darauf an, so schnell wie möglich die Änderung in die Erschwerniszulagenverordnung einzubauen“, so Knecht.
Die Tarifverhandlungen zwischen GDL und Deutscher Bahn (DB) werden fortgesetzt. Das erklärte die GDL am 19. Dezember 2018, nachdem die DB nach dem Scheitern der Verhandlungen am 14. Dezember ein verbessertes Angebot vorgelegt hat.
Der GDL Bundesvorsitzende und dbb Vize Claus Weselsky sagte: „Wir haben die Angebote auf Herz und Nieren geprüft und dann entschieden, dass wir wieder in die Verhandlungen einsteigen.“ Die bisher vereinbarten Zwischenergebnisse seien nun vollständig ins Gesamtangebot integriert. „Entscheidende Parameter zur Arbeitszeitverbesserung sind damit unter Dach und Fach.“ So würden beispielsweise Pausen auf dem Zug und Kurzpausen abgeschafft. Präzisiert werden müssten jedoch noch einige Punkte, beispielsweise zur exakten Trennung zwischen Dienst und Privatleben. Dazu soll es klare Regeln zum Einsatz von modernen Kommunikationsmitteln geben. Bereits am 12. Dezember hatte die GDL ein Angebot bekommen, das jedoch in vielen Punkten ungenau und deshalb nur als Verhandlungsgrundlage anzusehen war. Am 13. Dezember hatte die DB dann den verhandelten Tarifvertrag jedoch nicht unterzeichnet. Weselsky: „Das war ein einmaliger Akt in der GDL Tarifgeschichte, der einen massiven Vertrauensverlust zur Folge hatte.“ Die GDL werde in den kommenden Verhandlungen (3. Januar 2019 in Frankfurt) daher genau prüfen, „ob die DB tatsächlich die speziellen tarifvertraglichen Bedürfnisse der Lokomotivführer und Zugbegleiter im Blick hat, oder ob sie nur so tut“. Inhaltlich seien auch bei der Arbeitszeit noch einige spezielle Punkte abschließend zu verhandeln.
Der Bundesrat hat die vom Bund als Voraussetzung für die Umsetzung des Digitalpakts geforderte Grundgesetzänderung am 14. Dezember 2018 abgelehnt. Damit ist klar, dass die 5 Milliarden Euro vom Bund für die Digitalisierung der Bildung vorerst nicht fließen werden. Das Vorhaben wird nun im Vermittlungsausschuss zwischen Bund und Ländern weiterverhandelt.
Der VDR hat sich dazu gemeinsam mit dem Bundesverband mittelständische Wirtschaft und der Bildungsallianz des Mittelstandes zur Entscheidung des Bundesrates geäußert: „Der Mittelstand und die Bildungsverantwortlichen sind über die rote Karte des Bundesrates gegenüber dem Bundestag und die Anrufung des Vermittlungsausschusses zur Grundgesetzänderung bei der Bildungsfinanzierung sehr erleichtert. Es geht darum, unkompliziert den Schulen Geld für digitale Aufgaben zur Verfügung zu stellen und nicht, wie vom Haushaltsausschuss des Bundestages in letzter Minute durchgedrückt, in die Schulen hineinzuregieren. Unser Vorschlag, für den der Mittelstand schon seit Jahren kämpft, ist einfach: Wir brauchen keine Grundgesetzänderung, sondern so schnell wie möglich einen Bildungsstaatsvertrag zwischen dem Bund und den Ländern. Und den bekommt man unkompliziert, wenn man anders als bei der im Schweinsgalopp im Bundestag verabschiedeten Grundgesetzänderung mit den Ländern redet, die für die Bildung verantwortlich sind.“ Vom VBE hieß es zu der Entscheidung: „Es war zwar erwartbar und angekündigt, dass der Vermittlungsausschuss tätig wird, trotzdem sind wir enttäuscht. Denn schließlich versprach die erfolgreiche Verhandlung der Eckpunkte des Digitalpakts und der Beschluss im Bundestag eine schnelle Einigung – nachdem zwei Jahre lang nur Sonntagsreden gehalten wurden. Durch die kurzfristige Änderung des verhandelten Gesamtpakets und die damit verbundene, stärkere finanzielle Inanspruchnahme der Länder bei zukünftigen Projekten sind neue Hürden aufgebaut worden. So verzögert sich die Auszahlung des dringend notwendigen Geldes weiter. Was jetzt notwendig ist? 1) Eine schnelle Einigung von Bund und Ländern, damit 2) schnellstmöglich die Infrastruktur- Projekte beauftragt und parallel dazu 3) Fortbildungen für Lehrkräfte angeboten sowie 4) modernste Lehr- und Lernmaterialien entwickelt, geprüft und bereitgestellt werden können. Für ein weiteres Taktieren wird niemand mehr Verständnis haben.“
Click to listen highlighted text! Aus Bundesländern und Mitgliedsgewerkschaften Niedersachsen Besoldungsregeln bei begrenzter Dienstfähigkeit sind verfassungswidrig Die niedersächsischen Regelungen für die Besoldung von begrenzt dienstfähigen Beamtinnen und Beamten sind verfassungswidrig. Darauf hat der NBB Niedersächsischer Beamtenbund und Tarifunion am 14. Dezember 2018 hingewiesen. Der dbb Landesbund zitiert dazu aus einer Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG): „Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Zweite Senat eine Besoldungsregelung für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt, nach der aus gesundheitlichen Gründen begrenzt dienstfähige Beamte lediglich eine an der freiwilligen Teilzeitbeschäftigung orientierte Besoldung erhalten. Zur Begründung hat der Senat angeführt, dass der Gesetzgeber die durch die begrenzte Dienstfähigkeit eingetretene Störung des wechselseitigen Pflichtengefüges zwar besoldungsmindernd berücksichtigen darf. Begrenzt dienstfähige Beamte scheiden aber anders als bei einer Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit nicht vorzeitig aus dem aktiven Dienst aus. Ihre Verpflichtung, sich ganz dem öffentlichen Dienst als Lebensberuf zu widmen, bleibt unberührt. Kommen sie dieser Verpflichtung im Umfang ihrer verbliebenen Arbeitskraft nach, muss sich ihre Besoldung an der vom Dienstherrn selbst für amtsangemessen erachteten Vollzeitbesoldung orientieren.“ Das Bundesverfassungsgericht gibt dem Land Niedersachsen auf, eine verfassungskonforme Regelung bis spätestens zum 01. Januar 2020 zu treffen. Der NBB Vorsitzende Martin Kalt sagte dazu: „Ich begrüße diese Entscheidung ausdrücklich. Sie bestätigt die Auffassung, die auch der NBB zu dieser Thematik immer vertreten hat. Es ist bemerkenswert, dass die Verfassungsrichter eine Entscheidung treffen müssen, damit das Land Niedersachsen in diesem Punkt eine verfassungskonforme Besoldung für seine Beschäftigten gewährleistet.“ Baden-Württemberg BVerfG-Entscheidung zur Eingangsbesoldung: Land verzichtet auf Verjährung Baden-Württemberg verzichtet auf die Einrede der Verjährung und wird Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richtern im Jahr 2019 rückwirkend die aufgrund der Absenkung der Eingangsbesoldung seit 1. Januar 2013 einbehaltenen Gehaltsanteile erstatten. Das teilte der BBW Beamtenbund Tarifunion am 14. Dezember 2018 mit. Das Geld erhalten auch diejenigen, die keinen Widerspruch gegen die Kürzung erhoben haben. Für diese Maßnahme sind 210 Millionen Euro eingeplant, die aus dem laufenden Haushalt finanziert werden sollen. Anlass für die Nachzahlung ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 16. Oktober 2018, mit der die Absenkung der Eingangsbesoldung für verfassungswidrig erklärt wurde. Nach der Entscheidung bestand für das Land Handlungsbedarf. Nachzahlungen bis einschließlich 2015 wurden fällig. Die Ankündigung von Finanzministerin Edith Sitzmann, man wolle allen Betroffenen die zurückbehaltenen Gehaltsanteile auch für die Jahre 2014 und 2013 erstatten, wertete der BBW als Entgegenkommen und Zeichen der Wertschätzung für die Beamtinnen und Beamten. Ob die einzelnen Kommunen und Landkreise entsprechend verfahren, ist laut BBW noch unklar. Sofern Betroffene in diesen Verwaltungsbereichen die abgesenkte Eingangsbesoldung bisher nicht beanstandet haben, empfiehlt der dbb Landesbund – sofern keine Erklärung des kommunalen Dienstherrn vorliegt, dass er von Amts wegen auszahlt –, vorsorglich noch einen entsprechenden Antrag zu stellen (ein Musterantrag kann bei den BBW Mitgliedsgewerkschaften und Mitgliedsverbänden angefordert werden). Thüringen Verwaltungsreform: Großer Name, kaum Nutzen Der tbb beamtenbund und tarifunion hat am 14. Dezember 2018 mit Enttäuschung auf das vom Landtag verabschiedete Gesetz zur Verwaltungsreform reagiert. „Der jetzt festgelegte Verwaltungsreformansatz bleibt weit hinter allen Erwartungen zurück. Er trägt wenig bei, die öffentliche Verwaltung zukunftsfest zu machen“, sagte der tbb Vorsitzende Helmut Liebermann. Es fehle sowohl die dringend benötigte Aufgabenkritik als auch Strategien für eine moderne und funktionierende Verwaltung „Ein hoher Altersdurchschnitt, fehlende Gewinnung qualifizierten Nachwuchses, konzeptionsloses Personalmanagement, keine einheitliche Software, kein einheitliches Gesundheitsmanagement und die ausbleibende Umsetzung einer wertschätzenden Führungskultur sind nur einige Bereiche, die grundlegender Veränderungen bedürfen. Ohne eine echte Aufgabenkritik, ohne Erklärungen was durch die Reform besser wird, ist den Beschäftigten und den Bürgern des Freistaates Thüringen die Notwendigkeit für ein Verwaltungsreformgesetz nicht vermittelbar“, so Liebermann. Eine detaillierte Kritik des tbb zu einzelnen Aspekten der Reform finden Sie unter www.thueringer-beamtenbund.de Mecklenburg-Vorpommern Pakt für innere Sicherheit: Justizvollzugsdienst wird einbezogen „Entgegen allen bisherigen Verlautbarungen hat sich die Landesregierung dazu durchgerungen, auch den Allgemeinen Vollzugsdienst der Justiz in den Pakt für Innere Sicherheit über den Nachtragshaushalt einzubeziehen. Diese Kehrtwende begrüßen wir im Namen aller Betroffenen“, sagte dbb Landesvorsitzender Dietmar Knecht am 12. Dezember 2018. Damit reagiere die Landespolitik auf die Forderungen des dbb m-v, die bis in die Koalitionsfraktionen hineingetragen worden waren. Wegen des aus Sicht des dbb m-v fehlenden Differenzierungsgrunds zum Polizeivollzugsdienst erhalten damit nun auch Justizvollzugsbeamte eine Wechselschichtzulage in Höhe von 150 Euro pro Monat. „Dieses motivierende Zeichen sorgt mit Sicherheit für Freude in den Justizvollzugsanstalten des Landes. Nun kommt es darauf an, so schnell wie möglich die Änderung in die Erschwerniszulagenverordnung einzubauen“, so Knecht. Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) Tarifverhandlungen mit Deutscher Bahn werden fortgesetzt Die Tarifverhandlungen zwischen GDL und Deutscher Bahn (DB) werden fortgesetzt. Das erklärte die GDL am 19. Dezember 2018, nachdem die DB nach dem Scheitern der Verhandlungen am 14. Dezember ein verbessertes Angebot vorgelegt hat. Der GDL Bundesvorsitzende und dbb Vize Claus Weselsky sagte: „Wir haben die Angebote auf Herz und Nieren geprüft und dann entschieden, dass wir wieder in die Verhandlungen einsteigen.“ Die bisher vereinbarten Zwischenergebnisse seien nun vollständig ins Gesamtangebot integriert. „Entscheidende Parameter zur Arbeitszeitverbesserung sind damit unter Dach und Fach.“ So würden beispielsweise Pausen auf dem Zug und Kurzpausen abgeschafft. Präzisiert werden müssten jedoch noch einige Punkte, beispielsweise zur exakten Trennung zwischen Dienst und Privatleben. Dazu soll es klare Regeln zum Einsatz von modernen Kommunikationsmitteln geben. Bereits am 12. Dezember hatte die GDL ein Angebot bekommen, das jedoch in vielen Punkten ungenau und deshalb nur als Verhandlungsgrundlage anzusehen war. Am 13. Dezember hatte die DB dann den verhandelten Tarifvertrag jedoch nicht unterzeichnet. Weselsky: „Das war ein einmaliger Akt in der GDL Tarifgeschichte, der einen massiven Vertrauensverlust zur Folge hatte.“ Die GDL werde in den kommenden Verhandlungen (3. Januar 2019 in Frankfurt) daher genau prüfen, „ob die DB tatsächlich die speziellen tarifvertraglichen Bedürfnisse der Lokomotivführer und Zugbegleiter im Blick hat, oder ob sie nur so tut“. Inhaltlich seien auch bei der Arbeitszeit noch einige spezielle Punkte abschließend zu verhandeln. Deutscher Realschullehrerverband (VDR) / Verband Bildung und Erziehung (VBE) Digitalpakt: Bundesrat lehnt Grundgesetzänderung ab Der Bundesrat hat die vom Bund als Voraussetzung für die Umsetzung des Digitalpakts geforderte Grundgesetzänderung am 14. Dezember 2018 abgelehnt. Damit ist klar, dass die 5 Milliarden Euro vom Bund für die Digitalisierung der Bildung vorerst nicht fließen werden. Das Vorhaben wird nun im Vermittlungsausschuss zwischen Bund und Ländern weiterverhandelt. Der VDR hat sich dazu gemeinsam mit dem Bundesverband mittelständische Wirtschaft und der Bildungsallianz des Mittelstandes zur Entscheidung des Bundesrates geäußert: „Der Mittelstand und die Bildungsverantwortlichen sind über die rote Karte des Bundesrates gegenüber dem Bundestag und die Anrufung des Vermittlungsausschusses zur Grundgesetzänderung bei der Bildungsfinanzierung sehr erleichtert. Es geht darum, unkompliziert den Schulen Geld für digitale Aufgaben zur Verfügung zu stellen und nicht, wie vom Haushaltsausschuss des Bundestages in letzter Minute durchgedrückt, in die Schulen hineinzuregieren. Unser Vorschlag, für den der Mittelstand schon seit Jahren kämpft, ist einfach: Wir brauchen keine Grundgesetzänderung, sondern so schnell wie möglich einen Bildungsstaatsvertrag zwischen dem Bund und den Ländern. Und den bekommt man unkompliziert, wenn man anders als bei der im Schweinsgalopp im Bundestag verabschiedeten Grundgesetzänderung mit den Ländern redet, die für die Bildung verantwortlich sind.“ Vom VBE hieß es zu der Entscheidung: „Es war zwar erwartbar und angekündigt, dass der Vermittlungsausschuss tätig wird, trotzdem sind wir enttäuscht. Denn schließlich versprach die erfolgreiche Verhandlung der Eckpunkte des Digitalpakts und der Beschluss im Bundestag eine schnelle Einigung – nachdem zwei Jahre lang nur Sonntagsreden gehalten wurden. Durch die kurzfristige Änderung des verhandelten Gesamtpakets und die damit verbundene, stärkere finanzielle Inanspruchnahme der Länder bei zukünftigen Projekten sind neue Hürden aufgebaut worden. So verzögert sich die Auszahlung des dringend notwendigen Geldes weiter. Was jetzt notwendig ist? 1) Eine schnelle Einigung von Bund und Ländern, damit 2) schnellstmöglich die Infrastruktur- Projekte beauftragt und parallel dazu 3) Fortbildungen für Lehrkräfte angeboten sowie 4) modernste Lehr- und Lernmaterialien entwickelt, geprüft und bereitgestellt werden können. Für ein weiteres Taktieren wird niemand mehr Verständnis haben.“
Im Januar 2019 werden die Tarifverhandlungen des dbb mit dem Kommunalen Arbeitgeberverband Berlin zum TV-N Berlin (Mantel) beginnen. Das Ziel ist es, den Tarifvertrag an die geänderten Rahmenbedingungen des kommunalen Nahverkehrs in Berlin anzupassen. Schwerpunkte für die Tarifrunde werden Verbesserungen bei der Umsetzung der Arbeitszeit und Arbeitsbedingungen sein sowie Vergütungsthemen. Verhandlungsbedarf sieht der dbb auch bei den Themen Sicherheit und Eingruppierung.
Am 13. Dezember 2018 haben sich Vertreter des dbb und der komba gewerkschaft mit Vertretern der AIRSYS Airport Business Information Systems GmbH, dem IT-Dienstleister am Flughafen Hamburg, zu einem ersten Workshop zum Thema Eingruppierung getroffen. Ziel ist es, das Eingruppierungssystem zu prüfen und zu überarbeiten. Die Struktur soll modernisiert und zukunftsfest gemacht werden. Bis zur nächsten Sitzung am 16. Januar 2019 werden die Gesprächspartner die diskutierten Vorschläge intern bewerten und weiterentwickeln.
Am 17. Dezember 2018 haben sich dbb und Arbeitgebervertreter zu ersten Verhandlung über den Tarifvertrag „TV Werkfeuerwehr Fraport“ getroffen. Im Mittelpunkt steht für den dbb eine Reduzierung der Schichten im 24- Stunden-Dienst. Hier soll eine Orientierung an Flughafenfeuerwehren von vergleichbaren Flughäfen erfolgen. Die dbb Kommission fordert zudem, dass eine Schichtreduzierung nicht nur für die Beschäftigten in den Funktionsgruppen I und II erfolgt, sondern auch in Funktionsgruppe III. Weitere Themen waren Verbesserungen im Zusammenhang mit dauerhafter und vorübergehender Atemschutzuntauglichkeit und beim Zeitwertkontenmodell.
Den dbb schleswig-holstein erreichen nach eigenen Angaben viele Anfragen, ob Beamtinnen und Beamte Anträge auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation stellen sollten, um eventuelle Ansprüche aus laufenden Verfahren abzusichern. Daher habe man einen erweiterten Musterantrag bereitgestellt, so das Betroffene unter Beachtung ergänzender Hinweise ihrer Mitgliedsgewerkschaften aktiv werden können (Link: https://www.dbbsh.de/aktuelles/news/antraege-an-bezuegestellen-als-weiteres-element/ ). „Nach unserer Einschätzung werden die Aktivitäten der Basis auf der Straße allerdings wesentlich wichtiger. Auch wenn der dbb mit seiner Musterklage erfolgreich war und einen Vorlagebeschluss beim Bundesverfassungsgericht erreicht hat: ob daraus ein Anspruch auf eine höhere Besoldung erwächst, ist noch nicht absehbar. Das Land hat erklärt, dass in einem solchen Falle nicht nur die Kläger profitieren würden und Anträge nicht erforderlich seien. Gleichwohl stellt die Absichtserklärung keine Garantie dar“, heißt es aber ergänzend.
Click to listen highlighted text! Namen und Nachrichten Im Januar 2019 werden die Tarifverhandlungen des dbb mit dem Kommunalen Arbeitgeberverband Berlin zum TV-N Berlin (Mantel) beginnen. Das Ziel ist es, den Tarifvertrag an die geänderten Rahmenbedingungen des kommunalen Nahverkehrs in Berlin anzupassen. Schwerpunkte für die Tarifrunde werden Verbesserungen bei der Umsetzung der Arbeitszeit und Arbeitsbedingungen sein sowie Vergütungsthemen. Verhandlungsbedarf sieht der dbb auch bei den Themen Sicherheit und Eingruppierung. Am 13. Dezember 2018 haben sich Vertreter des dbb und der komba gewerkschaft mit Vertretern der AIRSYS Airport Business Information Systems GmbH, dem IT-Dienstleister am Flughafen Hamburg, zu einem ersten Workshop zum Thema Eingruppierung getroffen. Ziel ist es, das Eingruppierungssystem zu prüfen und zu überarbeiten. Die Struktur soll modernisiert und zukunftsfest gemacht werden. Bis zur nächsten Sitzung am 16. Januar 2019 werden die Gesprächspartner die diskutierten Vorschläge intern bewerten und weiterentwickeln. Am 17. Dezember 2018 haben sich dbb und Arbeitgebervertreter zu ersten Verhandlung über den Tarifvertrag „TV Werkfeuerwehr Fraport“ getroffen. Im Mittelpunkt steht für den dbb eine Reduzierung der Schichten im 24- Stunden-Dienst. Hier soll eine Orientierung an Flughafenfeuerwehren von vergleichbaren Flughäfen erfolgen. Die dbb Kommission fordert zudem, dass eine Schichtreduzierung nicht nur für die Beschäftigten in den Funktionsgruppen I und II erfolgt, sondern auch in Funktionsgruppe III. Weitere Themen waren Verbesserungen im Zusammenhang mit dauerhafter und vorübergehender Atemschutzuntauglichkeit und beim Zeitwertkontenmodell. Den dbb schleswig-holstein erreichen nach eigenen Angaben viele Anfragen, ob Beamtinnen und Beamte Anträge auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation stellen sollten, um eventuelle Ansprüche aus laufenden Verfahren abzusichern. Daher habe man einen erweiterten Musterantrag bereitgestellt, so das Betroffene unter Beachtung ergänzender Hinweise ihrer Mitgliedsgewerkschaften aktiv werden können (Link: https://www.dbbsh.de/aktuelles/news/antraege-an-bezuegestellen-als-weiteres-element/ ). „Nach unserer Einschätzung werden die Aktivitäten der Basis auf der Straße allerdings wesentlich wichtiger. Auch wenn der dbb mit seiner Musterklage erfolgreich war und einen Vorlagebeschluss beim Bundesverfassungsgericht erreicht hat: ob daraus ein Anspruch auf eine höhere Besoldung erwächst, ist noch nicht absehbar. Das Land hat erklärt, dass in einem solchen Falle nicht nur die Kläger profitieren würden und Anträge nicht erforderlich seien. Gleichwohl stellt die Absichtserklärung keine Garantie dar“, heißt es aber ergänzend.