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Inhalt aus dbb aktuell Nr. 13 vom 01.04.2017

Inhaltsverzeichnis

Novellierungsbedarf im BPersVG anerkannt
   Endlich Bewegung im BMI:

dbb bundesfrauenvertretung
   Bundestag verabschiedet Gesetz für mehr Lohntransparenz
     Kein „echtes“ Lohngerechtigkeitsgesetz
   Sachverständigengutachten zum Zweiten Gleichstellungsbericht
     Gleichstellungsgesetze werden nachlässig umgesetzt

dbb Jugend
   16.Deutscher Kinder- und Jugendhilfetag
     „22 mio. junge Chancen“

dbb bundesseniorenvertretung
   dbb bundesseniorenvertretung: Klaus Becht verstärkt Vorstand
   Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz
     dbb bundesseniorenvertretung fordert Korrekturen

Novellierungsbedarf im BPersVG anerkannt

Endlich Bewegung im BMI:

Erstmals hat der Bundesminister des Innern, Dr. Thomas De Maizière, gegenüber den Gewerkschaftsspitzen eingeräumt, dass das Bundespersonalvertretungsrecht erneuert werden muss. In einem Spitzengespräch mit dem dbb Bundesvorsitzenden und dem Chef des Deutschen Gewerkschaftsbundes am 22. März 2017 in Berlin hat der BMI in Aussicht gestellt, in der kommenden Legislatur nicht nur eine Regelung zur Beteiligung bei ressortübergreifenden Maßnahmen aufzunehmen, sondern auch die Beteiligungstatbestände an die Herausforderungen durch die Digitalisierung anzupassen.

Seit Jahren fordert der dbb – in Übereinstimmung mit dem DGB – eine Novellierung des BPersVG, um die in den 70er Jahren Gesetz gewordenen Beteiligungstatbestände „in die Zeit zu stellen“. „Die Verwaltungswirklichkeit heute ist eine andere als die im vergangenen Jahrhundert. Das muss dringend auch im Bundespersonalvertretungsgesetz abgebildet werden“, sagte dbb Chef Klaus Dauderstädt. „Deswegen freue ich mich, dass der Bundesminister des Innern nun erstmals Einsicht gezeigt hat und den Novellierungsbedarf anerkannt hat“, machte Dauderstädt deutlich. Der dbb habe die erforderlichen Reformkonzepte bereits 2015 beschlossen und dem Bundesinnenministerium übermittelt. Nun werde man sie erneut ganz oben auf die Schreibtische legen, so Dauderstädt.

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dbb bundesfrauenvertretung

Bundestag verabschiedet Gesetz für mehr Lohntransparenz

Kein „echtes“ Lohngerechtigkeitsgesetz

Der Bundestag hat dem Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit zugestimmt. Aus Sicht der dbb bundesfrauenvertretung war das Gesetzesvorhaben längst überfällig. Dennoch bleibt das verabschiedete Regelwerk hinter den Erwartungen zurück. „Wir haben uns von der großen Koalition mehr Mut erhofft, ein echtes Lohngerechtigkeitsgesetz umzusetzen, das diesen Namen auch verdient“, machte Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung am 31. März 2017 deutlich.

Einen zentralen Schwachpunkt des Gesetzes sehen dbb und dbb bundesfrauenvertretung im eingeschränkten Wirkbereich des individuellen Auskunftsanspruchs. „Wer in Unternehmen mit weniger als 200 Beschäftigten tätig ist, hat das Nachsehen. Damit haben Frauen, die in kleinen und Kleinstbetrieben tätig sind, keine Chance, sich über ihre Lohnsituation ein verlässliches Bild zu verschaffen“, betonte Wildfeuer.

Auch für den öffentlichen Dienst und seine privatisierten Bereiche sei das Gesetz nur bedingt anwendbar. Zu sehr komme das Gesetz den Arbeitgebern entgegen. „Der Fokus liegt auf der Selbstverpflichtung der Unternehmen, für mehr Transparenz und gerechte Löhne zu sorgen. Die Bringschuld lastet aber auf den Schultern der Arbeitnehmenden und deren Vertretungen. Hier hat die Politik nichts aus den Erfahrungen mit der freiwilligen Selbstverpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen gelernt.“ Zudem fehlten wirkungsvolle Sanktionsmechanismen, um Verstöße gegen eine gerechte Bezahlung nachhaltig und wirkungsvoll zu ahnden. „Arbeitgeber werden lediglich aufgefordert Entgeltregelungen und Entgeltbestandteile alle fünf Jahre zu prüfen. Erschwerend kommt hinzu, dass Unternehmen frei wählen können, nach welcher Methode sie die freiwillige Prüfung durchführen möchten. Die statistische Vergleichbarkeit bleibt damit auf der Strecke“, stellte Wildfeuer klar.

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Sachverständigengutachten zum Zweiten Gleichstellungsbericht

Gleichstellungsgesetze werden nachlässig umgesetzt

Die dbb bundesfrauenvertretung hat das Sachverständigengutachten zum Zweiten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung begrüßt. „Der Bericht ist nicht nur wegweisender Leitfaden zur Durchsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männern, sondern legt die Schwachstelle bei der Gleichstellung im öffentlichen Dienst bloß: Dort gibt es zwar Gleichstellungs- und Frauenfördergesetze, die die Situation für Frauen regeln sollen. Allerdings führen Nachlässigkeiten bei der Umsetzung dieser Gesetze zu indirekter Diskriminierung weiblicher Beschäftigter“, stellte Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung, am 29. März 2017 heraus.

Deutlich werde dies, wenn man die Karriereentwicklung von Männern und Frauen in den Blick nimmt. „Das Sachverständigengutachten stellt eindeutige Unterschiede im Fortkommen von Frauen und Männern aufgrund der Diskriminierungsanfälligkeit der Personalbeurteilung fest. Das deckt sich mit unseren Beobachtungen aus der Personalratsarbeit: Teilzeitarbeit und familiäre Auszeiten wirken sich grundsätzlich negativ auf die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten der Beschäftigten aus. Da überwiegend Frauen in Teilzeit tätig sind, werden sie auch im öffentlichen Dienst  auffallend zurückhaltend befördert“, betonte Wildfeuer.

Insbesondere mit Blick auf die nachrückende Generation müsse die Politik sich hier für einen Wandel der Führungskultur einsetzen. „Teilzeit darf nicht länger als ‚weibliches Vereinbarkeitsmodell‘ präferiert werden. Was wir dringend brauchen, sind innovative Angebote, die auch für Männer attraktiv sind, um familiäre und berufliche Verpflichtungen in Einklang zu bringen“, betonte die Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung. Laut Sachverständigenkommission scheiterten progressive Modelle der Arbeitszeitorganisation im öffentlichen Dienst häufig daran, dass zu wenige Planstellen zur Verfügung stehen. Anstelle der Teilung einer Vollzeitstelle in zwei 50-Prozent-Stellen, sollte stets die Möglichkeit geprüft werden, Job-Tandems auch in zweimal 75 Prozent zu ermöglichen. „Hier stimmen wir voll und ganz mit der Sachverständigenkommission überein“, so Wildfeuer.

Das Sachverständigengutachten bildet die Grundlage des Zweiten Gleichstellungsberichtes der Bundesregierung und unterbreitet auf der Basis wissenschaftlicher Befunde konkrete Vorschläge, wie Fortschritte in der tatsächlichen Gleichberechtigung der Geschlechter erzielt werden können. Die dbb bundesfrauenvertretung hatte die ehrenamtlich tätige Sachverständigenkommission über die aktuelle Situation der weiblichen Beschäftigten im öffentlichen Dienst informiert und auf Benachteiligungen hinsichtlich der beruflichen Entwicklung hingewiesen. Bereits beim Ersten Gleichstellungsbericht aus dem Jahr 2011 hatte die dbb bundesfrauenvertretung beratend mitgewirkt.

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dbb jugend

16. Deutscher Kinder- und Jugendhilfetag

„22 mio. junge Chancen“

In Düsseldorf fand vom 28. bis zum 30. März 2017 der 16. Kinder- und Jugendhilfetag (DJHT) statt. Europas größter Fachkongress samt Fachmesse für die Kinder und Jugendhilfe stand unter dem Motto „22 mio. junge chancen – gemeinsam.gesellschaft. gerecht.gestalten“, um damit die besondere Bedeutung der gesellschaftlichen Verantwortung für das Aufwachsen von jungen Menschen zu betonen und die Perspektive der 22 Millionen Kindern und Jugendlichen in Deutschland in den Mittelpunkt zu stellen.

Klar, dass da die dbb jugend (Bund) nicht fehlen darf. Sandra Kothe, Vorsitzende der dbb jugend: „Wir sind wieder mit einem Stand auf der Messe vertreten. Für uns ist das die perfekte Gelegenheit, mit Jugendlichen ins Gespräch zu kommen. Viele haben uns gefragt, was ein Gewerkschaftsjugendverband eigentlich macht. Die Idee, dass man gemeinsam stärker ist und damit mehr für den oder die Einzelne tun kann, hat ihnen eingeleuchtet.“ Apropos gemeinsam stark: Dass die dbb jugend so stark auf der Messe vertreten war, lag auch an der Verstärkung der Kollegen von der dbbj nrw, die tatkräftig unterstützt haben!

Die dbb jugend steht auch hinter dem diesjährigen Motto „22 mio. junge chancen – gemeinsam.gesellschaft. gerecht.gestalten“. Deshalb setzt sich die dbb jugend für die Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz ein. Dabei geht es um verbesserten Kinderschutz, stärkere Teilhaberechte und die Manifestierung eines Rechts auf bestmögliche Förderung. Sandra Kothe: „Die Zahl 22 Millionen macht es deutlich: Wir reden hier von über einem Viertel unserer Bevölkerung – es wird Zeit, dass die Rechte der Kinder als Grundrecht anerkannt werden. Ich bin mir sicher, das würde dazu führen, dass deren Belange in Gesetzen, in der Politik und vor Gericht stärker berücksichtigt werden.“

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dbb bundesseniorenvertretung

dbb bundesseniorenvertretung: Klaus Becht verstärkt Vorstand

Am 29. März 2017 wählte die Hauptversammlung der dbb bundeseniorenvertretung Klaus Becht zum stellvertretenden Vorsitzenden. Die Nachwahl war nach dem Tod von Anne Schauer am 15. Juni 2016 erforderlich geworden.

Klaus Becht ist Mitglied der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG), wurde am 28. August 1948 in Rottweil am Neckar geboren und lebt in Sachsenheim 

Klaus Becht ist seit 1976 Mitglied der DSTG. Sein aktives Engagement in Personalrats- und gewerkschaftlicher Arbeit begann er 1981. Er übernahm 1985 den Vorsitz des Ortsverbandes Ludwigsburg und wurde 1993 stellvertretender Vorsitzender des Bezirksverbandes Württemberg. Von 2001 bis 2010 agierte er als Vorsitzender dieses Bezirksverbandes und stellvertretender Landesvorsitzender, von 2010 bis 2014 als Landesvorsitzender. Zugleich ist Klaus Becht seit 2001 im Bundesvorstand der DSTG vertreten, seit 2014 als Vorsitzender der DSTG-Bundesseniorenvertretung. Während des Zeitraums von 2001 bis 2014 war er außerdem Mitglied im Landesvorstand des Beamtenbundes Baden-Württemberg (BBW). Klaus Becht trat 1973 in die Finanzverwaltung Baden-Württemberg ein und absolvierte 1976 die Laufbahnprüfung für den gehobenen Dienst. 1978 wechselte der Diplom-Finanzwirt vom Innendienst zur Betriebsprüfung und war dort zuletzt bis zu seiner Pensionierung 2014 als Großbetriebs- und Konzernprüfer eingesetzt. Von 1987 bis 2014 war Klaus Becht als Vorsitzender des örtlichen, Bezirks- bzw. Hauptpersonalrats teilweise oder voll freigestellt.

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Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz

dbb bundesseniorenvertretung fordert Korrekturen

Der Vorsitzende der dbb bundesseniorenvertretung, Wolfgang Speck, forderte am Rande der Sitzung der Hauptversammlung am 30. März 2017 den Bundesrat zu Korrekturen am Entwurf eines Rentenüberleitungs-Abschlussgesetzes auf.

Der Bundesrat befasst sich erstmals am 31. März 2017 mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung. Zwar werde in diesem Entwurf endlich ein Zeitplan für die überfällige Rentenangleichung festgeschrieben, jedoch bleibe dieser deutlich hinter den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag von 2013 zurück, kritisierte Speck. „Wie kann man sich ernsthaft über Enttäuschung und Politikverdruss wundern, wenn die längst überfällige Rentenangleichung immer wieder verschoben wird?“, fragte der Chef der dbb-Senioren. Der Gedanke, hier werde mit der „biologischen Lösung“ gerechnet, liege nahe. Nicht nur in diesem Punkt bedürfe es einer Korrektur, sondern es müsse auch eine Lösung für die Personengruppen gefunden werden, die durch die Rentenüberleitung besonders benachteiligt wurden. Betroffen seien z. B. die Beschäftigten des Gesundheits- und Sozialwesens, von Deutscher Reichsbahn und Deutscher Post, die ehemaligen Professoren und leitenden Wissenschaftler, die nach dem 30. Juni 1995 in Rente gegangen sind, oder auch die vor 1992 auf dem Gebiet der ehemaligen DDR geschiedenen Frauen. Diese Personengruppen hätten verständlicherweise den Eindruck, Ihre Lebensleistung werde nicht anerkannt, stellte Speck fest. „Ein großes Manko dieses Gesetzentwurfs ist zudem die Tatsache, dass die Rentenangleichung nicht vollständig aus Steuermitteln finanziert wird, obwohl es sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt“, betonte Speck abschließend. Der Korrekturbedarf sei also erheblich.

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  • forsa-Bürgerbefragung 2023

     


  • (Quelle: dbb)
    Monitor öffentlicher Dienst 2024
     
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