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Aufgaben der Vertrauensleute
erstellt für die 
BTB-Bezirksfachgruppe Vermessung Hannover-Hildesheim
und als Empfehlung für die anderen Landes- und Bezirksfachgruppen

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

bei der ehrenamtlichen Arbeit in unserer Gewerkschaft sind die gewählten Vorstandsmitglieder auf die Hilfe vor Ort bei den Dienststellen angewiesen.

Wir, die Vorstandsmitglieder, können die uns gestellten Aufgaben nur dann zu aller Zufriedenheit erfüllen, wenn wir von Ihnen auch unterstützt werden.

Damit auch Sie wissen, was wir von Ihnen erwarten, wurde diese Zusammenstellung mit den wichtigsten Aufgaben erstellt. Falls Ihnen noch ergänzende Hinweise einfallen sollten, werden wir diese ergänzen.

Generell ist die Betreuung der Mitglieder vor Ort wichtig.
Die Mitglieder sollen in den Dienststellen erkennen, dass sie einen Ansprechpartner für Ihre Gewerkschaft haben. 

Im Einzelnen zählen hierzu:

  1. Änderung der Mitgliedsdaten
    Insbesondere der Kassenführer benötigt die aktuellen Mitgliederdaten. Wenn auch das Mitglied selbst lt. Satzung verpflichtet ist, beitragsändernde Daten mitzuteilen, erbitten wir die bekanntgewordenen Änderungsdaten über die Vertrauensleute. Die Mitgliederdaten, werden i.d.R. einmal jährlich zur Überprüfung den Vertrauensleute übersandt.

  2. Weiterleitung der BTB-Informationen
    Damit auch alle Mitglieder aktuell informiert werden, soll die Vertrauensperson sowohl die ihm übersandten Informationen u.a. "BTB-Niedersachsen aktuell" als auch die Informationen zu Arbeitskampfmaßnahmen an die Mitglieder in der Dienststelle weiterleiten. 
    Damit dies auch funktioniert, ist es erforderlich, dass über geeignete Maßnahmen die Vertrauensperson auch erreichbar ist bzw. ggf. über die Outlook gestützte Weiterleitung die Informationen an die Mitglieder auch bei Abwesenheit erfolgt.
    Die BTB/dbb-Informationen werden auf der Homepage "Aktuell" eingestellt und in besonderen Fällen an alle Vertrauensleute, Vorstandsmitglieder und Beisitzer versandt, die im Verteiler des BTB-Niedersachsen enthalten sind.
     
  3. Geschenkübergabe bei Jubiläen
    Die Präsens der Gewerkschaft vor Ort wird dadurch angezeigt, dass Kollegen die u.a. 25 bzw. 40-jähriges Dienstjubiläum haben, entsprechend geehrt werden und vom Vertrauensmann/-frau ein Geschenk überreicht bekommen. Dies ist insbesondere als Werbung für unsre Gewerkschaft wünschenswert, wenn dies ggf. im Rahmen einer Feierstunde erfolgt und die Überreichung der Glückwunschkarte und des Geschenkes vor den geladenen Gästen erfolgt. 
    Die Anlässe für Freud und Leid sind zusammengefasst in der Beschlussliste.
    a) 25- / 40-jähriges Dienstjubiläum,
    b) Eintritt in den (auch nach §109 NBG einstweiligen) Ruhestand, Eintritt in die ATZ-Freistellungsphase,
    c) Hohe Geburtstage (70, 75, 80, ... Jahre) und
    d) Letzter Gruß im Todesfall.
    In der Regel wird der Ruhestandsvertreter die beiden letzteren Anlässe wahrnehmen. Sollten Sie selbst mal betroffen sein, lassen Sie sich von einer Kollegin oder einem Kollegen vertreten.  
    Ein Musterschreiben liegt in zwei Ausführungen vor und kann bei Bedarf heruntergeladen werden:
    a) Musterbrief-Ehrung und 
    b) Musterklappkarte-Ehrung-DIN-A6quer. 
    Derzeit wird vom BTB je Anlass ein Geschenk im Wert von 20,00 € (auch Fleurop-Gutschein) erstattet.
    Der Beleg ist dem Kassenführer in Kopie per E-Mail zuzuleiten, das original kann später nachgereicht werden.

 

Sowohl zur Unterstützung Ihrer Arbeit vor Ort bei der Betreuung der Mitglieder als auch für die Mitglieder selbst wurden in der letzten Zeit auf unseren Webseiten einige Neuerungen durch Verknüpfung auch zu anderen Webseiten aufgenommen:

  1. auf der Webseite "Rechtsschutz" 
    a) 
    Rechtsprechungsübersicht  (dbb tarifunion), 
    b) 
    Beamten-Ratgeber (www.beamten-ratgeber.de)

  2. weitere Informationen über Recht und Rat - Infomaterial A - Z 

  3. Zusammenstellung der o.g. Informationsdateien für Vertrauensleute

 

 

 

Für die Bezirksfachgruppe

Euer 

Klaus Leiner

aktualisiert am 28.04.2016

 

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