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Rechtsschutz

Der dbb führt berufsbezogenen Rechtsschutz im Auftrag seiner Mitgliedsorganisationen für deren Einzelmitglied durch.

Rechtsschutz kann generell nur über Ihre Fachgewerkschaft beantragt werden und nicht direkt über den dbb oder die dbb Dienstleistungszentren.


.......hier finden Sie eine detaillierte Beschreibung zum Rechtsschutz
.......hier finden Sie Hinweise zum Rechtsschutz in strafrechtlichen Angelegenheiten
.......und einen Flyer der dbb Dienstleistungszentren

und

.......die Rahmenrechtsschutzordnung des dbb
.......die Rechtsschutzordnung des BTB


Rechtsschutzverfahren im BTB Niedersachsen

Der Rechtsschutzantrag

Die "Hinweise des BTB-NI zum Rechtsschutzantrag"

 

 

 

Rechtschutzfälle und Hinweise zu Rechtsschutzfällen

Besondere Rechtsschutzfälle

01.02.2012  -  Hinweise zum Beihilfe-Urteil des VG Göttingen vom 27.05.2010 (Az: 3 A 158/09)

11.06.2012  -  Rechtsauskunft/Stellungnahme des DLZ Nord zu den Festbeträgen mit Ausnahmeregelung

 

 

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