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Inhalt aus dbb aktuell Nr. 13 vom 01. April 2021

Inhaltsverzeichnis

Personalmangel im öffentlichen Dienst
   Dem Staat fehlen fast 330 000 Mitarbeitende
Corona und Mitbestimmung
   Jugendbeteiligung auf allen Ebenen
Aus Bundesländern und Mitgliedsgewerkschaften
   Mecklenburg-Vorpommern
     Verfahren zur Anerkennung von Dienstunfällen bei Covid-19 erleichtert
   Berlin
     Personalräte: Handlungsfähigkeit erhalten
   Baden-Württemberg
     Widersprüche wieder digital einlegen
   Schleswig-Holstein
     Aus für die Pflegekammer
   Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL)
     GDL kritisiert Darstellung der DB-Bilanz
   Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG)
     Lückenlose Tests auch bei illegalen Einreisen
Namen und Nachrichten

  Click to listen highlighted text!   Inhalt aus dbb aktuell Nr. 13 vom 01. April 2021 Inhaltsverzeichnis Personalmangel im öffentlichen Dienst   Dem Staat fehlen fast 330 000 MitarbeitendeCorona und Mitbestimmung   Jugendbeteiligung auf allen EbenenAus Bundesländern und Mitgliedsgewerkschaften   Mecklenburg-Vorpommern     Verfahren zur Anerkennung von Dienstunfällen bei Covid-19 erleichtert   Berlin     Personalräte: Handlungsfähigkeit erhalten   Baden-Württemberg     Widersprüche wieder digital einlegen   Schleswig-Holstein     Aus für die Pflegekammer   Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL)     GDL kritisiert Darstellung der DB-Bilanz   Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG)     Lückenlose Tests auch bei illegalen EinreisenNamen und Nachrichten

Personalmangel im öffentlichen Dienst

Dem Staat fehlen fast 330 000 Mitarbeitende

Dem Staat fehlen nach aktueller Einschätzung des dbb beamtenbund und tarifunion fast 330.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Nicht nur wegen der Corona-Pandemie und den Herausforderungen in den Bereichen Bildung und innere Sicherheit brauchen vor allem Länder und Kommunen zusätzliches Personal, damit sie ihre Aufgaben erfüllen können.

„Der Bedarf wächst seit Jahren um rund zehn Prozent jährlich“, sagte der dbb Vorsitzende Ulrich Silberbach der Deutschen Presse-Agentur (dpa) in Berlin. „Die demografische Entwicklung treibt eine Abwärtsspirale an, gegen die die Kommunen, die Länder und der Bund viel zu wenig gegensteuern.“

2021 gehen zwei Prozent der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in den Ruhestand. In den nächsten 10 Jahren scheiden weitere 1,27 Millionen (oder 27 Prozent) der Kolleginnen und Kollegen altersbedingt aus dem öffentlichen Dienst aus. Rechnet man davon die erwartbaren Neueinstellungen ab, bleibt – rechnerisch – eine Personallücke von mehreren hunderttausend Beschäftigten, die dem öffentlichen Dienst bei seiner Aufgabenerfüllung fehlen werden. Gleichzeitig stellen die Digitalisierung, der ökologische Umbau von Gesellschaft und Wirtschaft sowie die zunehmende Aggression und Gewaltbereitschaft in der Bevölkerung den öffentlichen Dienst vor neue Herausforderungen.

Allein 145 000 Beschäftigte fehlen in den Kommunen, hier schwerpunktmäßig den Kitas. „Die Länder und Kommunen haben zwar dazugelernt und in den letzten Jahren tausende Stellen geschaffen. Es fehlen aber weiterhin mindestens 100 000 Erzieherinnen und Erzieher“, sagte dbb Chef Silberbach der dpa. 45 000 fehlende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seien es in der Kranken- und Altenpflege. „Ohne die pflegenden Angehörigen würde die Altenpflege in Deutschland zusammenbrechen.“

Aktuell wird angesichts dieser Herausforderungen deutlich, wie sich der seit Jahren herbeigeführte und vom dbb vielfach kritisierte Personalmangel auswirkt. „Wir sehen gerade auf dramatische Weise: Der deutsche Staat kann keine Pandemie“, so Silberbach. Die Politik müsse Prioritäten setzen und für eine aufgabengerechte Personalausstattung sorgen.

  Click to listen highlighted text! Personalmangel im öffentlichen Dienst Dem Staat fehlen fast 330 000 Mitarbeitende Dem Staat fehlen nach aktueller Einschätzung des dbb beamtenbund und tarifunion fast 330.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Nicht nur wegen der Corona-Pandemie und den Herausforderungen in den Bereichen Bildung und innere Sicherheit brauchen vor allem Länder und Kommunen zusätzliches Personal, damit sie ihre Aufgaben erfüllen können. „Der Bedarf wächst seit Jahren um rund zehn Prozent jährlich“, sagte der dbb Vorsitzende Ulrich Silberbach der Deutschen Presse-Agentur (dpa) in Berlin. „Die demografische Entwicklung treibt eine Abwärtsspirale an, gegen die die Kommunen, die Länder und der Bund viel zu wenig gegensteuern.“ 2021 gehen zwei Prozent der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in den Ruhestand. In den nächsten 10 Jahren scheiden weitere 1,27 Millionen (oder 27 Prozent) der Kolleginnen und Kollegen altersbedingt aus dem öffentlichen Dienst aus. Rechnet man davon die erwartbaren Neueinstellungen ab, bleibt – rechnerisch – eine Personallücke von mehreren hunderttausend Beschäftigten, die dem öffentlichen Dienst bei seiner Aufgabenerfüllung fehlen werden. Gleichzeitig stellen die Digitalisierung, der ökologische Umbau von Gesellschaft und Wirtschaft sowie die zunehmende Aggression und Gewaltbereitschaft in der Bevölkerung den öffentlichen Dienst vor neue Herausforderungen. Allein 145 000 Beschäftigte fehlen in den Kommunen, hier schwerpunktmäßig den Kitas. „Die Länder und Kommunen haben zwar dazugelernt und in den letzten Jahren tausende Stellen geschaffen. Es fehlen aber weiterhin mindestens 100 000 Erzieherinnen und Erzieher“, sagte dbb Chef Silberbach der dpa. 45 000 fehlende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seien es in der Kranken- und Altenpflege. „Ohne die pflegenden Angehörigen würde die Altenpflege in Deutschland zusammenbrechen.“ Aktuell wird angesichts dieser Herausforderungen deutlich, wie sich der seit Jahren herbeigeführte und vom dbb vielfach kritisierte Personalmangel auswirkt. „Wir sehen gerade auf dramatische Weise: Der deutsche Staat kann keine Pandemie“, so Silberbach. Die Politik müsse Prioritäten setzen und für eine aufgabengerechte Personalausstattung sorgen.

Corona und Mitbestimmung

Jugendbeteiligung auf allen Ebenen

Junge Menschen fühlen sich in der Corona-Pandemie von der Politik im Stich gelassen. Das ist das Ergebnis von Befragungen der Universitäten Hildesheim und Frankfurt/Main in Kooperation mit der Bertelsmann Stiftung. „Jugendliche müssen endlich gehört und ihre Bedürfnisse ernst genommen werden. Wir fordern eine fortlaufende Jugendbeteiligung, nicht nur in Krisenzeiten“, sagte Karoline Herrmann am 31. März 2021.

Junge Menschen klagen während der Corona-Pandemie über psychische Probleme, Vereinsamung und Zukunftsängste. Laut der Studie "Jugend und Corona“ gaben 65 Prozent der befragten Jugendlichen im November 2020 an, dass ihre Sorgen eher nicht oder gar nicht gehört werden. Das ist ein deutlicher Anstieg im Vergleich zur Befragung vom April und Mai 2020, bei der bereits 45 Prozent diesen Eindruck äußerten.

„Wie es jungen Menschen mit den wenigen Freizeitaktivitäten und Begegnungen geht, spielt bei politischen oder auch organisationalen Entscheidungen, zum Beispiel in den Schulen, kaum eine Rolle. Wir brauchen strukturell verankerte und vielfältige Möglichkeiten der Beteiligung. Junge Menschen müssen im Hinblick auf die gesellschaftlichen Herausforderungen mit einbezogen werden. Sie können zur Lösungsfindung beitragen, weil sie ihre Lage selbst am besten kennen und es um ihre Zukunft geht“, so die ddb jugend Chefin.

In der aktuellen Krisensituation drohen besonders junge Menschen in prekären Lebenslagen noch stärker durch das soziale Netz zu fallen. Dagegen müssen Maßnahmen für mehr Chancengerechtigkeit ergriffen werden. „Wir lassen zu viele Kinder und Jugendliche zurück. Ein Schlüssel für mehr soziale und politische Teilhabe liegt auch in einem besseren Zugang zur Bildung. Wir brauchen gut ausgestattete Schulen und Universitäten sowie bessere Arbeitsbedingungen für die Lehrkräfte, damit eine individuellere Betreuung und Förderung möglich ist“, betonte Herrmann.

  Click to listen highlighted text! Corona und Mitbestimmung Jugendbeteiligung auf allen Ebenen Junge Menschen fühlen sich in der Corona-Pandemie von der Politik im Stich gelassen. Das ist das Ergebnis von Befragungen der Universitäten Hildesheim und Frankfurt/Main in Kooperation mit der Bertelsmann Stiftung. „Jugendliche müssen endlich gehört und ihre Bedürfnisse ernst genommen werden. Wir fordern eine fortlaufende Jugendbeteiligung, nicht nur in Krisenzeiten“, sagte Karoline Herrmann am 31. März 2021. Junge Menschen klagen während der Corona-Pandemie über psychische Probleme, Vereinsamung und Zukunftsängste. Laut der Studie Jugend und Corona“ gaben 65 Prozent der befragten Jugendlichen im November 2020 an, dass ihre Sorgen eher nicht oder gar nicht gehört werden. Das ist ein deutlicher Anstieg im Vergleich zur Befragung vom April und Mai 2020, bei der bereits 45 Prozent diesen Eindruck äußerten. „Wie es jungen Menschen mit den wenigen Freizeitaktivitäten und Begegnungen geht, spielt bei politischen oder auch organisationalen Entscheidungen, zum Beispiel in den Schulen, kaum eine Rolle. Wir brauchen strukturell verankerte und vielfältige Möglichkeiten der Beteiligung. Junge Menschen müssen im Hinblick auf die gesellschaftlichen Herausforderungen mit einbezogen werden. Sie können zur Lösungsfindung beitragen, weil sie ihre Lage selbst am besten kennen und es um ihre Zukunft geht“, so die ddb jugend Chefin. In der aktuellen Krisensituation drohen besonders junge Menschen in prekären Lebenslagen noch stärker durch das soziale Netz zu fallen. Dagegen müssen Maßnahmen für mehr Chancengerechtigkeit ergriffen werden. „Wir lassen zu viele Kinder und Jugendliche zurück. Ein Schlüssel für mehr soziale und politische Teilhabe liegt auch in einem besseren Zugang zur Bildung. Wir brauchen gut ausgestattete Schulen und Universitäten sowie bessere Arbeitsbedingungen für die Lehrkräfte, damit eine individuellere Betreuung und Förderung möglich ist“, betonte Herrmann.

Aus Bundesländern und Mitgliedsgewerkschaften

 

Mecklenburg-Vorpommern

Verfahren zur Anerkennung von Dienstunfällen bei Covid-19 erleichtert

Die Regelungen für Beamtinnen und Beamte zur Anerkennung einer Covid-19 Erkrankung als Dienstunfall wurden angepasst. Der dbb m-v begrüßte am 28. März, dass die Nachweisführung erleichtert wurde.

Nach wie vor liegt die Beweislast im Fürsorgerecht grundsätzlich bei der Person, die die Anerkennung als Dienstunfall begehrt, heißt es in einem Schreiben der Staatskanzlei an die Personalreferate des Landes. „Da jedoch nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, dass sich im Einzelfall Beamtinnen und Beamte bei der Verrichtung ihres Dienstes infizieren und an Covid-19 erkranken, haben wir in der zurückliegenden Zeit darauf gedrungen, dass den Betroffenen die Nachweisführung im Rahmen der besonderen Fürsorgepflicht erleichtert wird“, so dbb Landesvorsitzender Dietmar Knecht.

Die Anerkennung einer Covid-19-Erkrankung als Dienstunfall setzt immer eine Einzelfallprüfung voraus. Nach der Infektion mit dem Corona-Virus muss die Beamtin oder der Beamte nachweislich zeitnah selbst an Covid-19 erkrankt sein, weil ein Körperschaden Grundbedingung für die Anerkennung eines Geschehens als Dienstunfall ist. Die Infektion muss sich bei dienstlichen Tätigkeiten durch einen nachgewiesenen intensiven Kontakt mit einer infektiösen Person ereignet haben. Die Erkrankung an Covid-19 muss innerhalb von zwei Wochen nach diesem intensiven Kontakt eingetreten sein. Ein weiteres Indiz für die Infektion im Zusammenhang mit der Erfüllung dienstlicher Pflichten kann beispielsweise auch in dem Umstand gesehen werden, dass es außerhalb des dienstlichen Umfeldes nur geringe Infektionszahlen gegeben hat.

„Auch, wenn die Einzelfallprüfung bedeutet, dass überprüft werden kann, ob die Infektion im fraglichen Zeitraum auch durch Kontakt zu infektiösen Personen im privaten Lebensumfeld aufgetreten sein kann, beseitigen die vorgelegten Regelungen vorhandenen Unsicherheiten, die sich in den letzten Monaten aufgestaut haben“, so Knecht.

Berlin

Personalräte: Handlungsfähigkeit erhalten

Der dbb berlin hatte die Vorsitzenden der Fraktionen im Berliner Abgeordnetenhaus aufgefordert, durch eine kurzfristige Änderung des Berliner Personalvertretungsgesetzes die Handlungs- und Beschlussfähigkeit der Personalvertretungen sowie Jugend- und Auszubildendenvertretungen unter Corona-Bedingungen sicherzustellen. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde am 18. März 2021 im Abgeordnetenhaus beschlossen.

Hintergrund der dbb Initiative war die Tatsache, dass rein gesetzestechnisch Personalratssitzungen bislang nur in Form von Präsenzsitzungen vor Ort vorgesehen waren. Wegen der gegenwärtigen Infektionsrisiken sind derartige Zusammenkünfte – insbesondere bei großen Gremien – nicht mehr möglich. Zum Erhalt der Handlungs- und Beschlussfähigkeit der Personalvertretungen sowie Jugend- und Auszubildendenvertretungen sind deshalb gesetzgeberische Maßnahmen notwendig, die auch in Videokonferenzen gefasste Beschlüsse der Gremien rechtssicher machen. Das Abgeordnetenhaus hat einen entsprechenden Gesetzentwurf am 18. März 2021 verabschiedet.

Über die Gesetzesänderung hinaus fordert der dbb berlin, dass die Dienststellen den notwendigen Geschäftsbedarf (technische und räumliche Ausstattung) gemäß Personalvertretungsgesetz sicherstellen. So sollte auch für den Fall der zwingenden Notwendigkeit einer digitalen Personalversammlung vorgesorgt werden.

Baden-Württemberg

Widersprüche wieder digital einlegen

Das Finanzministerium und das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) haben sich gemeinsam auf eine Vorgehensweise zum Umgang mit den über das Kundenportal digital eingelegten Widersprüchen verständigt. Der BBW begrüßte am 31. März 2021 den Lösungsweg.

Beim LBV liegen derzeit knapp 30 000 Widersprüche gegen die Beihilfekürzungen des Haushaltsbegleitgesetz 2013/2014 und für eine amtsangemessene Besoldung. Durch ein Urteil des Verwaltungsgericht Karlsruhe vom 24. November 2020 entstand ein Problem mit digital übermittelten Widersprüchen hinsichtlich der Rechtsicherheit. Das Gericht hatte formelle Mängel beanstandet. Mit seiner Entscheidung hat das Verwaltungsgericht die Möglichkeit gestoppt, Widersprüche über das Kundenportal des LBV einzulegen.

Der BBW bewertet es positiv, dass unter Einbeziehung seiner Fachgewerkschaften und Fachverbände nun ein Weg gefunden wurde, wie mit den noch nicht beschiedenen digital eingelegten Widersprüchen rechtsgültig zu verfahren ist.

Schleswig-Holstein

Aus für die Pflegekammer

In einer Urabstimmung haben fast 92 Prozent der Pflegekräfte für eine Auflösung der Pflegekammer in Schleswig-Holstein gestimmt. Das Aus für die Pflegekammer ist auch eine Chance für bessere Rahmenbedingungen in der Pflege, wertet der dbb sh.

„Weder die Politik noch die Pflegekräfte selbst werden künftig Erwartungshaltungen an eine Kammer richten können, die dort gar nicht erfüllt werden können oder fehl am Platze sind“, so dbb Landesbundvorsitzender Kai Tellkamp am 26. März 2021. Aus Sicht des dbb sh passt es nicht wirklich zusammen, wenn abhängig Beschäftigte Zwangsbeiträge zahlen müssen, damit ihre Berufsbilder geordnet und Fortbildungen organisiert werden. Hier dürfen die Arbeitgeber und die staatlichen Institutionen nicht aus der Verantwortung entlassen werden. Problematisch ist auch, dass immer wieder der Eindruck erweckt wurde, dass die Pflegekammer die Arbeits- und Einkommensbedingungen positiv beeinflussen kann. „Genau das kann sie nämlich nicht, diese Aufgabe obliegt bereits nach den Vorgaben des Grundgesetzes den Gewerkschaften“, stellte Tellkamp klar.

Der Erfolg liegt in der Hand der Beschäftigten und ist durchaus möglich, wie zum Beispiel der letzte Tarifabschluss mit den Kommunen unter Tarifpartnerschaft des dbb zeigt: Ab März 2021 wird eine Pflegezulage in Höhe von monatlich 70 Euro gezahlt, die nach einem Jahr auf 120 Euro aufgestockt wird. Außerdem wurde unter anderen die Intensivzulage auf 100 Euro pro Monat erhöht.

Der dbb sh weist aber auf eine weitere Baustelle hin, auf der insbesondere die Politik noch „liefern“ muss: „Es kann nicht sein, dass Investoren mit Pflegeeinrichtungen auf dem Rücken der Pflegekräfte, der Pflegebedürftigen und der Versichertengemeinschaft richtig Kasse machen können. Nach unserer Überzeugung muss die Pflege gemeinwohlorientiert und damit in öffentlich-rechtlichen Strukturen organisiert werden, statt eine Gewinnorientierung in privatrechtlichen Strukturen zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang sollte die Finanzierung und Refinanzierung von Gesundheitsdienstleistungen transparenter werden. Je komplizierter die Regelungen sind und je mehr Akteure mitspielen, umso schwieriger ist auch eine zielgerichtete politische Steuerung und eine Lösung aus einem Guss“, so der dbb sh.

Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL)

GDL kritisiert Darstellung der DB-Bilanz

Mit einem Minus von 5,7 Milliarden Euro nach Steuern hat die Deutsche Bahn (DB) ihre Bilanz 2020 abgeschlossen. Der Umsatz sank gegenüber dem Vorjahr um mehr als zehn Prozent auf 39,9 Milliarden Euro. Das Minus sei eine unausweichliche Folge der Corona-Pandemie. Diese Darstellung kritisierte die GDL, es gäbe hausgemachte Gründe.

„Wahre Ursache für die fehlenden Milliarden sind Leuchtturmprojekte in Deutschland wie Stuttgart 21, weltweite Einkaufstouren, mit denen sich der DB-Vorstand schon oft verzockt hat, wie Arriva, und ein aufgeblähter Wasserkopf. Die Abenteuerspielplätze auf der ganzen Welt, versteckt unter dem Oberbegriff Beteiligung/Sonstiges, erzeugen einen finanziellen Verlust von mehr als 1,5 Milliarden Euro. Für diese Misere trägt der Vorstand die Verantwortung – und auch der Bund, der sie mit Milliarden zu übertünchen versucht, statt den Wildwuchs zu beschneiden und eine klare Struktur mit dem Kernelement Schiene in Deutschland zu organisieren“, sagte der GDL-Bundesvorsitzende und dbb Vize Claus Weselsky am 26. März 2021.

„Wir sorgen dafür, dass sich die Entgelt- und Arbeitsbedingungen des direkten Personals maßgeblich verbessern. Die Tarifverhandlungen stehen vor der Tür und wir können auf die Solidarität und den Zusammenhalt unserer Kollegen zählen. Dabei spielt es keine Rolle, dass die DB nicht mit einer Gewerkschaft verhandeln will, die weiß, wie sie ihre Forderungen durchsetzt, dabei noch das Missmanagement gnadenlos aufdeckt und auch noch sagt, wie es besser geht“, so Weselsky. „Der Versuch, die GDL über das Tarifeinheitsgesetz zu eliminieren, ist entgegen den großspurigen Verlautbarungen des Arbeitgebers von vornherein zum Scheitern verurteilt.“

Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG)

Lückenlose Tests auch bei illegalen Einreisen

Aufgegriffene illegale Einreisende nach Deutschland sollen nach Auffassung der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) umfassend auf eine Corona-Infektion getestet werden, wenn sie mit Polizeibeschäftigten in Kontakt treten.

Immer wieder komme es beispielsweise durch Aufgriffe in Containern zu Kontakten mit größeren Gruppen von Einreisenden, die in den Polizeidienststellen der Bundespolizei ein Einreiseverfahren durchlaufen müssen. „Am Anfang der Bearbeitungskette muss der Corona-Schnelltest stehen; bei positivem Ergebnis müssen sämtliche Schutzmaßnahmen getroffen werden, um im Falle einer tatsächlichen Infektion die Weiterverbreitung oder Übertragung auf Beschäftigte der Polizei zu verhindern, das ist derzeit nicht der Fall“, sagte Heiko Teggatz, Vorsitzender der DPolG-Bundespolizeigewerkschaft am 29. März 2021. Ein solcher Schnelltest muss notfalls auch gegen den Willen des Einreisenden durchgeführt werden, dazu muss nötigenfalls der Gesetzgeber die Voraussetzungen schaffen.

„Es kann nicht sein, dass erst irgendwann in einer Aufnahmeeinrichtung ein Corona-Test erfolgt. Schon zum Schutz der Polizeibeschäftigten, aber auch der vielen anderen Kontaktpersonen, die in einem solchen Verfahren beteiligt sind, muss unmittelbar bei Antreffen der Personen getestet werden, ob möglicherweise eine Corona-Infektion vorliegt“, sagte Rainer Wendt, Bundesvorsitzender der DPolG.

  Click to listen highlighted text! Aus Bundesländern und Mitgliedsgewerkschaften   Mecklenburg-Vorpommern Verfahren zur Anerkennung von Dienstunfällen bei Covid-19 erleichtert Die Regelungen für Beamtinnen und Beamte zur Anerkennung einer Covid-19 Erkrankung als Dienstunfall wurden angepasst. Der dbb m-v begrüßte am 28. März, dass die Nachweisführung erleichtert wurde. Nach wie vor liegt die Beweislast im Fürsorgerecht grundsätzlich bei der Person, die die Anerkennung als Dienstunfall begehrt, heißt es in einem Schreiben der Staatskanzlei an die Personalreferate des Landes. „Da jedoch nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, dass sich im Einzelfall Beamtinnen und Beamte bei der Verrichtung ihres Dienstes infizieren und an Covid-19 erkranken, haben wir in der zurückliegenden Zeit darauf gedrungen, dass den Betroffenen die Nachweisführung im Rahmen der besonderen Fürsorgepflicht erleichtert wird“, so dbb Landesvorsitzender Dietmar Knecht. Die Anerkennung einer Covid-19-Erkrankung als Dienstunfall setzt immer eine Einzelfallprüfung voraus. Nach der Infektion mit dem Corona-Virus muss die Beamtin oder der Beamte nachweislich zeitnah selbst an Covid-19 erkrankt sein, weil ein Körperschaden Grundbedingung für die Anerkennung eines Geschehens als Dienstunfall ist. Die Infektion muss sich bei dienstlichen Tätigkeiten durch einen nachgewiesenen intensiven Kontakt mit einer infektiösen Person ereignet haben. Die Erkrankung an Covid-19 muss innerhalb von zwei Wochen nach diesem intensiven Kontakt eingetreten sein. Ein weiteres Indiz für die Infektion im Zusammenhang mit der Erfüllung dienstlicher Pflichten kann beispielsweise auch in dem Umstand gesehen werden, dass es außerhalb des dienstlichen Umfeldes nur geringe Infektionszahlen gegeben hat. „Auch, wenn die Einzelfallprüfung bedeutet, dass überprüft werden kann, ob die Infektion im fraglichen Zeitraum auch durch Kontakt zu infektiösen Personen im privaten Lebensumfeld aufgetreten sein kann, beseitigen die vorgelegten Regelungen vorhandenen Unsicherheiten, die sich in den letzten Monaten aufgestaut haben“, so Knecht. Berlin Personalräte: Handlungsfähigkeit erhalten Der dbb berlin hatte die Vorsitzenden der Fraktionen im Berliner Abgeordnetenhaus aufgefordert, durch eine kurzfristige Änderung des Berliner Personalvertretungsgesetzes die Handlungs- und Beschlussfähigkeit der Personalvertretungen sowie Jugend- und Auszubildendenvertretungen unter Corona-Bedingungen sicherzustellen. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde am 18. März 2021 im Abgeordnetenhaus beschlossen. Hintergrund der dbb Initiative war die Tatsache, dass rein gesetzestechnisch Personalratssitzungen bislang nur in Form von Präsenzsitzungen vor Ort vorgesehen waren. Wegen der gegenwärtigen Infektionsrisiken sind derartige Zusammenkünfte – insbesondere bei großen Gremien – nicht mehr möglich. Zum Erhalt der Handlungs- und Beschlussfähigkeit der Personalvertretungen sowie Jugend- und Auszubildendenvertretungen sind deshalb gesetzgeberische Maßnahmen notwendig, die auch in Videokonferenzen gefasste Beschlüsse der Gremien rechtssicher machen. Das Abgeordnetenhaus hat einen entsprechenden Gesetzentwurf am 18. März 2021 verabschiedet. Über die Gesetzesänderung hinaus fordert der dbb berlin, dass die Dienststellen den notwendigen Geschäftsbedarf (technische und räumliche Ausstattung) gemäß Personalvertretungsgesetz sicherstellen. So sollte auch für den Fall der zwingenden Notwendigkeit einer digitalen Personalversammlung vorgesorgt werden. Baden-Württemberg Widersprüche wieder digital einlegen Das Finanzministerium und das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) haben sich gemeinsam auf eine Vorgehensweise zum Umgang mit den über das Kundenportal digital eingelegten Widersprüchen verständigt. Der BBW begrüßte am 31. März 2021 den Lösungsweg. Beim LBV liegen derzeit knapp 30 000 Widersprüche gegen die Beihilfekürzungen des Haushaltsbegleitgesetz 2013/2014 und für eine amtsangemessene Besoldung. Durch ein Urteil des Verwaltungsgericht Karlsruhe vom 24. November 2020 entstand ein Problem mit digital übermittelten Widersprüchen hinsichtlich der Rechtsicherheit. Das Gericht hatte formelle Mängel beanstandet. Mit seiner Entscheidung hat das Verwaltungsgericht die Möglichkeit gestoppt, Widersprüche über das Kundenportal des LBV einzulegen. Der BBW bewertet es positiv, dass unter Einbeziehung seiner Fachgewerkschaften und Fachverbände nun ein Weg gefunden wurde, wie mit den noch nicht beschiedenen digital eingelegten Widersprüchen rechtsgültig zu verfahren ist. Schleswig-Holstein Aus für die Pflegekammer In einer Urabstimmung haben fast 92 Prozent der Pflegekräfte für eine Auflösung der Pflegekammer in Schleswig-Holstein gestimmt. Das Aus für die Pflegekammer ist auch eine Chance für bessere Rahmenbedingungen in der Pflege, wertet der dbb sh. „Weder die Politik noch die Pflegekräfte selbst werden künftig Erwartungshaltungen an eine Kammer richten können, die dort gar nicht erfüllt werden können oder fehl am Platze sind“, so dbb Landesbundvorsitzender Kai Tellkamp am 26. März 2021. Aus Sicht des dbb sh passt es nicht wirklich zusammen, wenn abhängig Beschäftigte Zwangsbeiträge zahlen müssen, damit ihre Berufsbilder geordnet und Fortbildungen organisiert werden. Hier dürfen die Arbeitgeber und die staatlichen Institutionen nicht aus der Verantwortung entlassen werden. Problematisch ist auch, dass immer wieder der Eindruck erweckt wurde, dass die Pflegekammer die Arbeits- und Einkommensbedingungen positiv beeinflussen kann. „Genau das kann sie nämlich nicht, diese Aufgabe obliegt bereits nach den Vorgaben des Grundgesetzes den Gewerkschaften“, stellte Tellkamp klar. Der Erfolg liegt in der Hand der Beschäftigten und ist durchaus möglich, wie zum Beispiel der letzte Tarifabschluss mit den Kommunen unter Tarifpartnerschaft des dbb zeigt: Ab März 2021 wird eine Pflegezulage in Höhe von monatlich 70 Euro gezahlt, die nach einem Jahr auf 120 Euro aufgestockt wird. Außerdem wurde unter anderen die Intensivzulage auf 100 Euro pro Monat erhöht. Der dbb sh weist aber auf eine weitere Baustelle hin, auf der insbesondere die Politik noch „liefern“ muss: „Es kann nicht sein, dass Investoren mit Pflegeeinrichtungen auf dem Rücken der Pflegekräfte, der Pflegebedürftigen und der Versichertengemeinschaft richtig Kasse machen können. Nach unserer Überzeugung muss die Pflege gemeinwohlorientiert und damit in öffentlich-rechtlichen Strukturen organisiert werden, statt eine Gewinnorientierung in privatrechtlichen Strukturen zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang sollte die Finanzierung und Refinanzierung von Gesundheitsdienstleistungen transparenter werden. Je komplizierter die Regelungen sind und je mehr Akteure mitspielen, umso schwieriger ist auch eine zielgerichtete politische Steuerung und eine Lösung aus einem Guss“, so der dbb sh. Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) GDL kritisiert Darstellung der DB-Bilanz Mit einem Minus von 5,7 Milliarden Euro nach Steuern hat die Deutsche Bahn (DB) ihre Bilanz 2020 abgeschlossen. Der Umsatz sank gegenüber dem Vorjahr um mehr als zehn Prozent auf 39,9 Milliarden Euro. Das Minus sei eine unausweichliche Folge der Corona-Pandemie. Diese Darstellung kritisierte die GDL, es gäbe hausgemachte Gründe. „Wahre Ursache für die fehlenden Milliarden sind Leuchtturmprojekte in Deutschland wie Stuttgart 21, weltweite Einkaufstouren, mit denen sich der DB-Vorstand schon oft verzockt hat, wie Arriva, und ein aufgeblähter Wasserkopf. Die Abenteuerspielplätze auf der ganzen Welt, versteckt unter dem Oberbegriff Beteiligung/Sonstiges, erzeugen einen finanziellen Verlust von mehr als 1,5 Milliarden Euro. Für diese Misere trägt der Vorstand die Verantwortung – und auch der Bund, der sie mit Milliarden zu übertünchen versucht, statt den Wildwuchs zu beschneiden und eine klare Struktur mit dem Kernelement Schiene in Deutschland zu organisieren“, sagte der GDL-Bundesvorsitzende und dbb Vize Claus Weselsky am 26. März 2021. „Wir sorgen dafür, dass sich die Entgelt- und Arbeitsbedingungen des direkten Personals maßgeblich verbessern. Die Tarifverhandlungen stehen vor der Tür und wir können auf die Solidarität und den Zusammenhalt unserer Kollegen zählen. Dabei spielt es keine Rolle, dass die DB nicht mit einer Gewerkschaft verhandeln will, die weiß, wie sie ihre Forderungen durchsetzt, dabei noch das Missmanagement gnadenlos aufdeckt und auch noch sagt, wie es besser geht“, so Weselsky. „Der Versuch, die GDL über das Tarifeinheitsgesetz zu eliminieren, ist entgegen den großspurigen Verlautbarungen des Arbeitgebers von vornherein zum Scheitern verurteilt.“ Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) Lückenlose Tests auch bei illegalen Einreisen Aufgegriffene illegale Einreisende nach Deutschland sollen nach Auffassung der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) umfassend auf eine Corona-Infektion getestet werden, wenn sie mit Polizeibeschäftigten in Kontakt treten. Immer wieder komme es beispielsweise durch Aufgriffe in Containern zu Kontakten mit größeren Gruppen von Einreisenden, die in den Polizeidienststellen der Bundespolizei ein Einreiseverfahren durchlaufen müssen. „Am Anfang der Bearbeitungskette muss der Corona-Schnelltest stehen; bei positivem Ergebnis müssen sämtliche Schutzmaßnahmen getroffen werden, um im Falle einer tatsächlichen Infektion die Weiterverbreitung oder Übertragung auf Beschäftigte der Polizei zu verhindern, das ist derzeit nicht der Fall“, sagte Heiko Teggatz, Vorsitzender der DPolG-Bundespolizeigewerkschaft am 29. März 2021. Ein solcher Schnelltest muss notfalls auch gegen den Willen des Einreisenden durchgeführt werden, dazu muss nötigenfalls der Gesetzgeber die Voraussetzungen schaffen. „Es kann nicht sein, dass erst irgendwann in einer Aufnahmeeinrichtung ein Corona-Test erfolgt. Schon zum Schutz der Polizeibeschäftigten, aber auch der vielen anderen Kontaktpersonen, die in einem solchen Verfahren beteiligt sind, muss unmittelbar bei Antreffen der Personen getestet werden, ob möglicherweise eine Corona-Infektion vorliegt“, sagte Rainer Wendt, Bundesvorsitzender der DPolG.

Namen und Nachrichten

dbb und Bund haben sich am 23. März 2021 zur Fortsetzung der Verhandlungen für einen „Tarifvertrag Digitalisierung“ im Bereich des Bundes getroffen. „Vor allem bei der Frage des Anwendungsbereichs haben sich die Positionen angenähert“, resümierte dbb Verhandlungsführer Volker Geyer nach der Verhandlungsrunde. Konkret geht es hierbei um die Frage, unter welchen Voraussetzungen das im Tarifvertrag zu regelnde Instrumentarium zur Begleitung von Digitalisierungsmaßnahmen greifen soll. Dabei besteht Einigkeit, dies nicht für jede Einzelmaßnahme (z.B. reguläres Softwareupdate) auszulösen. Andererseits darf der Geltungsbereich für den Tarifvertrag nicht zu eng gefasst werden. Sonst geht die Schutzfunktion des Tarifvertrages verloren.

Der dbb brandenburg hat auf Einladung der Bildungsministerin Britta Ernst am 31. März 2021 an einem digitalen Austausch zwischen Politik und Lehrerverbänden teilgenommen, um über die Rahmenbedingungen der Arbeit an den Schulen nach Ostern zu sprechen. Ziel ist es, den Lehrerinnen und Lehrern der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und der Oberstufenzentren noch im April ein Impfangebot zu unterbreiten.

Der dbb mecklenburg-vorpommern zeigt sich besorgt, angesichts der vom Finanzministerium geforderten pauschalen Einsparvorgaben an die Ministerien zur Aufstellung eines neuen Doppelhaushalts. „Mit Blick auf die im Herbst anstehende Einkommensrunde bei den Ländern warne ich davor, Einsparpotentiale auf dem Rücken der Beschäftigten zu identifizieren“, äußerte dbb Landesvorsitzender Dietmar Knecht am 30. März 2021. „Dass wir überhaupt dazu in der Lage sind, die Herausforderungen durch Corona an vielen Stellen erfolgreich in den Griff zu bekommen, liegt auch daran, dass durch das Aussetzen der Schuldenbremse mehr Geld zur Verfügung gestellt werden konnte“, so der dbb Landesvorsitzende weiter. Daher müsse die Schuldenbremse weiter ausgesetzt werden, um beispielsweise die Digitalisierung im Öffentlichen Dienst schneller voranzutreiben.

Der tbb hat in einer Stellungnahme zum Entwurf für das „Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation“ am 30. März 2021 nochmal zum Ausdruck gebracht, dass eine allgemeine Anhebung der Grundbesoldung neben der Anhebung der Kinderzuschläge zwingend notwendig ist.

Noch immer gibt es keine Gemeinsame Konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) und damit weiterhin keine einheitlichen Regeln für die Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns innerhalb der Europäischen Union. Angesichts der mittlerweile 20 Jahre Stillstand beim EU-Vorhaben GKKB betonte der Bundesvorsitzende der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG) und dbb Vize, Thomas Eigenthaler, am 29. März in Berlin die besondere Notwendigkeit dieses Vorhabens: „Dies würde weniger Bürokratie auf Seiten der Unternehmen und weniger Prüfaufwand in den Finanzbehörden bedeuten. Auch gäbe es weniger Möglichkeiten für Gewinnverschiebungen in Fällen der grenzüberschreitenden Besteuerung.“ Das Projekt scheiterte bislang aufgrund des Einstimmigkeitsprinzips innerhalb der EU auf dem Gebiet der Ertragsbesteuerung.

Nur drei von 16 Kultusministerien haben ihren Lehrkräften an weiterführenden Schulen bisher ein Impfangebot gemacht, beklagte der Deutsche Philologenverband (DPhV) am 29. März 2021. „Die Kultusminister treten kontinuierlich für den Präsenzunterricht ein. Das gleiche Engagement müssen sie aber vorlegen, wenn es um Impfungen für die Lehrkräfte an weiterführenden Schulen geht“, sagte die DPhV-Vorsitzende, Susanne Lin-Klitzing. Der DPhV fordert die Minister deshalb auf, die Osterferien zu nutzen, um allen Lehrkräften, die in Präsenz unterrichten, ein Impfangebot gemäß der Corona-Impfverordnung zu machen. Lin-Klitzing: „Das ist das Mindeste, wenn die Kultusminister an weiteren Schulöffnungen festhalten wollen.“

  Click to listen highlighted text! Namen und Nachrichten dbb und Bund haben sich am 23. März 2021 zur Fortsetzung der Verhandlungen für einen „Tarifvertrag Digitalisierung“ im Bereich des Bundes getroffen. „Vor allem bei der Frage des Anwendungsbereichs haben sich die Positionen angenähert“, resümierte dbb Verhandlungsführer Volker Geyer nach der Verhandlungsrunde. Konkret geht es hierbei um die Frage, unter welchen Voraussetzungen das im Tarifvertrag zu regelnde Instrumentarium zur Begleitung von Digitalisierungsmaßnahmen greifen soll. Dabei besteht Einigkeit, dies nicht für jede Einzelmaßnahme (z.B. reguläres Softwareupdate) auszulösen. Andererseits darf der Geltungsbereich für den Tarifvertrag nicht zu eng gefasst werden. Sonst geht die Schutzfunktion des Tarifvertrages verloren. Der dbb brandenburg hat auf Einladung der Bildungsministerin Britta Ernst am 31. März 2021 an einem digitalen Austausch zwischen Politik und Lehrerverbänden teilgenommen, um über die Rahmenbedingungen der Arbeit an den Schulen nach Ostern zu sprechen. Ziel ist es, den Lehrerinnen und Lehrern der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und der Oberstufenzentren noch im April ein Impfangebot zu unterbreiten. Der dbb mecklenburg-vorpommern zeigt sich besorgt, angesichts der vom Finanzministerium geforderten pauschalen Einsparvorgaben an die Ministerien zur Aufstellung eines neuen Doppelhaushalts. „Mit Blick auf die im Herbst anstehende Einkommensrunde bei den Ländern warne ich davor, Einsparpotentiale auf dem Rücken der Beschäftigten zu identifizieren“, äußerte dbb Landesvorsitzender Dietmar Knecht am 30. März 2021. „Dass wir überhaupt dazu in der Lage sind, die Herausforderungen durch Corona an vielen Stellen erfolgreich in den Griff zu bekommen, liegt auch daran, dass durch das Aussetzen der Schuldenbremse mehr Geld zur Verfügung gestellt werden konnte“, so der dbb Landesvorsitzende weiter. Daher müsse die Schuldenbremse weiter ausgesetzt werden, um beispielsweise die Digitalisierung im Öffentlichen Dienst schneller voranzutreiben. Der tbb hat in einer Stellungnahme zum Entwurf für das „Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation“ am 30. März 2021 nochmal zum Ausdruck gebracht, dass eine allgemeine Anhebung der Grundbesoldung neben der Anhebung der Kinderzuschläge zwingend notwendig ist. Noch immer gibt es keine Gemeinsame Konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) und damit weiterhin keine einheitlichen Regeln für die Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns innerhalb der Europäischen Union. Angesichts der mittlerweile 20 Jahre Stillstand beim EU-Vorhaben GKKB betonte der Bundesvorsitzende der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG) und dbb Vize, Thomas Eigenthaler, am 29. März in Berlin die besondere Notwendigkeit dieses Vorhabens: „Dies würde weniger Bürokratie auf Seiten der Unternehmen und weniger Prüfaufwand in den Finanzbehörden bedeuten. Auch gäbe es weniger Möglichkeiten für Gewinnverschiebungen in Fällen der grenzüberschreitenden Besteuerung.“ Das Projekt scheiterte bislang aufgrund des Einstimmigkeitsprinzips innerhalb der EU auf dem Gebiet der Ertragsbesteuerung. Nur drei von 16 Kultusministerien haben ihren Lehrkräften an weiterführenden Schulen bisher ein Impfangebot gemacht, beklagte der Deutsche Philologenverband (DPhV) am 29. März 2021. „Die Kultusminister treten kontinuierlich für den Präsenzunterricht ein. Das gleiche Engagement müssen sie aber vorlegen, wenn es um Impfungen für die Lehrkräfte an weiterführenden Schulen geht“, sagte die DPhV-Vorsitzende, Susanne Lin-Klitzing. Der DPhV fordert die Minister deshalb auf, die Osterferien zu nutzen, um allen Lehrkräften, die in Präsenz unterrichten, ein Impfangebot gemäß der Corona-Impfverordnung zu machen. Lin-Klitzing: „Das ist das Mindeste, wenn die Kultusminister an weiteren Schulöffnungen festhalten wollen.“

 

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  • forsa-Bürgerbefragung 2023

     


  • (Quelle: dbb)
    Monitor öffentlicher Dienst 2024
     
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