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Inhalt aus dbb aktuell Nr. 40 vom 12. November 2020

Inhaltsverzeichnis

Gesetzentwurf zur Novellierung des BPersVG
   Bundespersonalvertretungsgesetz: Nur ein erster Schritt
Gespräch mit Staatsministerin Widmann-Mauz
   Vielfalt im öffentlichen Dienst stärker fördern
Aus Bundesländern und Mitgliedsgewerkschaften
   Sachsen-Anhalt
     Land schickt Personal in die Gesundheitsämter
   Thüringen
     Gesundheitsämter brauchen langfristige Unterstützung
   Kommunikationsgewerkschaft DPV (DPVKOM)
     Engagierter Ruhestand wird bis Ende 2024 verlängert
   Verband Bildung und Erziehung (VBE)
     Kein Fortschritt bei der Inklusion an Schulen
   Deutscher Realschullehrerverband (VDR)
     Lehrkräfte müssen für die Demokratie einstehen
   Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG)
     Gewerkschaft kritisiert Studie zur Polizeigewalt
   Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG)
     Krawalle in Leipzig: Kritik an Rechtsprechung
Namen und Nachrichten

  Click to listen highlighted text!   Inhalt aus dbb aktuell Nr. 40 vom 12. November 2020 Inhaltsverzeichnis Gesetzentwurf zur Novellierung des BPersVG   Bundespersonalvertretungsgesetz: Nur ein erster SchrittGespräch mit Staatsministerin Widmann-Mauz   Vielfalt im öffentlichen Dienst stärker fördernAus Bundesländern und Mitgliedsgewerkschaften   Sachsen-Anhalt     Land schickt Personal in die Gesundheitsämter   Thüringen     Gesundheitsämter brauchen langfristige Unterstützung   Kommunikationsgewerkschaft DPV (DPVKOM)     Engagierter Ruhestand wird bis Ende 2024 verlängert   Verband Bildung und Erziehung (VBE)     Kein Fortschritt bei der Inklusion an Schulen   Deutscher Realschullehrerverband (VDR)     Lehrkräfte müssen für die Demokratie einstehen   Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG)     Gewerkschaft kritisiert Studie zur Polizeigewalt   Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG)     Krawalle in Leipzig: Kritik an RechtsprechungNamen und Nachrichten

Gesetzentwurf zur Novellierung des BPersVG

Bundespersonalvertretungsgesetz: Nur ein erster Schritt

Auch in einem überarbeiteten Referentenentwurf hält das Bundesministerium des Innern (BMI) daran fest, dass die oberste Dienstbehörde das Recht hat, einseitig Entscheidungen der Einigungsstelle aufzuheben. Mit Augenhöhe zwischen Dienststelle und Personalvertretungen habe das nichts zu tun, betonte dbb Vize Friedhelm Schäfer im Rahmen der Verbändebeteiligung am 12. November 2020.

„Ein grundsätzliches Recht der Dienststelle, Entscheidungen aufzukündigen, die bereits von der Einigungsstelle getroffen wurden, entwertet die beteiligten Personalvertretungen und ist mit einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit nicht zu vereinen“, sagte der Zweite Vorsitzende des dbb beamtenbund und tarifunion beim virtuellen Beteiligungsgespräch des BMI. Es sei darüber hinaus auch nicht mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein aus 1995 vereinbar.

Ebenfalls kritisierte Schäfer, dass der Entwurf nur zaghaft auf die Digitalisierung reagiere. Zwar sei zu begrüßen, dass auf Drängen des dbb in den überarbeiteten Entwurf nunmehr die Option zur Nutzung audiovisueller Technik für Personalratssitzungen aufgenommen worden sei. „Diese Optionen fehlen allerdings für Sprechstunden und Personalversammlungen ebenso wie Personalratswahlen“, so Schäfer. „Die Digitalisierung des öffentlichen Dienstes wird sich in den nächsten Jahren massiv auf die Präsenz- und Kommunikationskultur in den Dienststellen auswirken und auch die Arbeit der Personalvertretungen erfassen.“ Mit Nachdruck forderte Schäfer daher zudem ein digitales Zugangsrecht der Gewerkschaften zur Dienststelle, das sich angesichts veränderter Arbeitsformen und Erreichbarkeiten der Beschäftigten als konsequente Fortentwicklung aus dem Koalitionsrecht des Art. 9 Abs. 3 GG ableite.

Grundsätzlich begrüßt wurde die Absicht, die bislang informell bestehende Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte gesetzlich zu institutionalisieren, da die Arbeitsgemeinschaft sich als Beratungsgremium bewährt habe und in der Bundesverwaltung etabliert sei. Nach Auffassung des dbb dürften die Aufgaben der Arbeitsgemeinschaft mangels ausreichender demokratischer Legitimation jedoch nicht über eine interne Erörterung und Abstimmung gemeinsamer personalvertretungsrechtlich relevanter Angelegenheiten hinausgehen. Der dbb forderte daher die Ausklammerung dieses Themas aus dem Gesetzentwurf.

Der zweite Vorsitzende des dbb resümierte, dass der vorgelegte Gesetzentwurf nur der Anfang einer kontinuierlich fortzusetzenden und zu Beginn der kommenden Legislaturperiode zwingend in einen weiteren und erweiterten Gesetzentwurf mündenden Modernisierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes sein könne.

  Click to listen highlighted text! Gesetzentwurf zur Novellierung des BPersVG Bundespersonalvertretungsgesetz: Nur ein erster Schritt Auch in einem überarbeiteten Referentenentwurf hält das Bundesministerium des Innern (BMI) daran fest, dass die oberste Dienstbehörde das Recht hat, einseitig Entscheidungen der Einigungsstelle aufzuheben. Mit Augenhöhe zwischen Dienststelle und Personalvertretungen habe das nichts zu tun, betonte dbb Vize Friedhelm Schäfer im Rahmen der Verbändebeteiligung am 12. November 2020. „Ein grundsätzliches Recht der Dienststelle, Entscheidungen aufzukündigen, die bereits von der Einigungsstelle getroffen wurden, entwertet die beteiligten Personalvertretungen und ist mit einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit nicht zu vereinen“, sagte der Zweite Vorsitzende des dbb beamtenbund und tarifunion beim virtuellen Beteiligungsgespräch des BMI. Es sei darüber hinaus auch nicht mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein aus 1995 vereinbar. Ebenfalls kritisierte Schäfer, dass der Entwurf nur zaghaft auf die Digitalisierung reagiere. Zwar sei zu begrüßen, dass auf Drängen des dbb in den überarbeiteten Entwurf nunmehr die Option zur Nutzung audiovisueller Technik für Personalratssitzungen aufgenommen worden sei. „Diese Optionen fehlen allerdings für Sprechstunden und Personalversammlungen ebenso wie Personalratswahlen“, so Schäfer. „Die Digitalisierung des öffentlichen Dienstes wird sich in den nächsten Jahren massiv auf die Präsenz- und Kommunikationskultur in den Dienststellen auswirken und auch die Arbeit der Personalvertretungen erfassen.“ Mit Nachdruck forderte Schäfer daher zudem ein digitales Zugangsrecht der Gewerkschaften zur Dienststelle, das sich angesichts veränderter Arbeitsformen und Erreichbarkeiten der Beschäftigten als konsequente Fortentwicklung aus dem Koalitionsrecht des Art. 9 Abs. 3 GG ableite. Grundsätzlich begrüßt wurde die Absicht, die bislang informell bestehende Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte gesetzlich zu institutionalisieren, da die Arbeitsgemeinschaft sich als Beratungsgremium bewährt habe und in der Bundesverwaltung etabliert sei. Nach Auffassung des dbb dürften die Aufgaben der Arbeitsgemeinschaft mangels ausreichender demokratischer Legitimation jedoch nicht über eine interne Erörterung und Abstimmung gemeinsamer personalvertretungsrechtlich relevanter Angelegenheiten hinausgehen. Der dbb forderte daher die Ausklammerung dieses Themas aus dem Gesetzentwurf. Der zweite Vorsitzende des dbb resümierte, dass der vorgelegte Gesetzentwurf nur der Anfang einer kontinuierlich fortzusetzenden und zu Beginn der kommenden Legislaturperiode zwingend in einen weiteren und erweiterten Gesetzentwurf mündenden Modernisierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes sein könne.

Gespräch mit Staatsministerin Widmann-Mauz

Vielfalt im öffentlichen Dienst stärker fördern

Der öffentliche Dienst soll künftig diverser werden. Das wurde bei einem Treffen der Chefin der dbb frauen, Milanie Kreutz, mit der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Annette Widmann-Mauz, deutlich.

Sowohl Kreutz als auch die Staatsministerin wollen sich stärker für das Thema Vielfalt im öffentlichen Dienst engagieren, damit der öffentliche Dienst in Zukunft die Vielfalt der Gesellschaft widerspiegelt. „Einigkeit in Vielfalt ist der Schlüssel zum Erfolg“, betonte Kreutz.

„Wir müssen Beschäftigte und Führungskräfte für interkulturelle Vielfalt sensibilisieren“, führte Staatsministerin Widmann-Mauz aus. Die Vielfalt in der Bundesverwaltung könne durch positive Maßnahmen und geeignete Personalauswahlverfahren gezielt gefördert werden, z.B. durch „blinde“ Bewerbungsverfahren, aber auch durch Fortbildungen und interkulturelles Training. Die Vorsitzende der dbb frauen unterstrich, dass Diversity Management und Frauenförderung nicht im Wettbewerb zueinander stünden und dass beide Konzepte elementare Bestandteile einer umfassenden Organisations- und Personalpolitik seien, die unabhängig voneinander verfolgt werden müssten. „Wir dürfen die unterschiedlichen Formen von Vielfalt - etwa Gender, Abstammung, Alter - nicht gegeneinander ausspielen“, so Kreutz. „Wenn wir dem Nachwuchs- und Fachkräftemangel im öffentlichen Dienst entgegentreten wollen, benötigen wir ohnehin die Besten aller Gruppen.“ Um in diesem Themenfeld auch weiterhin die Expertise der dbb frauen einzubinden, soll Kreutz laut Staatsministerin beim Nationalen Aktionsplan Integration künftig in den Expertinnenrat aufgenommen werden.

Darüber hinaus wurde über die Reform des Führungspositionengesetzes eingehend diskutiert. Widmann-Mauz bekräftigte, dass der vorliegende Entwurf nicht auf Eis liege, sondern zurzeit intensiv diskutiert und optimiert werde. Als Beispiel nannte sie, dass Körperschaften des öffentlichen Rechts stärker berücksichtigt werden sollen.

Ein weiterer Schwerpunkt des Gesprächs war ein gendergerechtes Steuerrecht, dem man etwa durch eine sich abzeichnende Reform des Lohnsteuerverfahrens näher kommen könnte.

  Click to listen highlighted text! Gespräch mit Staatsministerin Widmann-Mauz Vielfalt im öffentlichen Dienst stärker fördern Der öffentliche Dienst soll künftig diverser werden. Das wurde bei einem Treffen der Chefin der dbb frauen, Milanie Kreutz, mit der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Annette Widmann-Mauz, deutlich. Sowohl Kreutz als auch die Staatsministerin wollen sich stärker für das Thema Vielfalt im öffentlichen Dienst engagieren, damit der öffentliche Dienst in Zukunft die Vielfalt der Gesellschaft widerspiegelt. „Einigkeit in Vielfalt ist der Schlüssel zum Erfolg“, betonte Kreutz. „Wir müssen Beschäftigte und Führungskräfte für interkulturelle Vielfalt sensibilisieren“, führte Staatsministerin Widmann-Mauz aus. Die Vielfalt in der Bundesverwaltung könne durch positive Maßnahmen und geeignete Personalauswahlverfahren gezielt gefördert werden, z.B. durch „blinde“ Bewerbungsverfahren, aber auch durch Fortbildungen und interkulturelles Training. Die Vorsitzende der dbb frauen unterstrich, dass Diversity Management und Frauenförderung nicht im Wettbewerb zueinander stünden und dass beide Konzepte elementare Bestandteile einer umfassenden Organisations- und Personalpolitik seien, die unabhängig voneinander verfolgt werden müssten. „Wir dürfen die unterschiedlichen Formen von Vielfalt - etwa Gender, Abstammung, Alter - nicht gegeneinander ausspielen“, so Kreutz. „Wenn wir dem Nachwuchs- und Fachkräftemangel im öffentlichen Dienst entgegentreten wollen, benötigen wir ohnehin die Besten aller Gruppen.“ Um in diesem Themenfeld auch weiterhin die Expertise der dbb frauen einzubinden, soll Kreutz laut Staatsministerin beim Nationalen Aktionsplan Integration künftig in den Expertinnenrat aufgenommen werden. Darüber hinaus wurde über die Reform des Führungspositionengesetzes eingehend diskutiert. Widmann-Mauz bekräftigte, dass der vorliegende Entwurf nicht auf Eis liege, sondern zurzeit intensiv diskutiert und optimiert werde. Als Beispiel nannte sie, dass Körperschaften des öffentlichen Rechts stärker berücksichtigt werden sollen. Ein weiterer Schwerpunkt des Gesprächs war ein gendergerechtes Steuerrecht, dem man etwa durch eine sich abzeichnende Reform des Lohnsteuerverfahrens näher kommen könnte.

Aus Bundesländern und Mitgliedsgewerkschaften

 

Sachsen-Anhalt

Land schickt Personal in die Gesundheitsämter

Die Landesregierung Sachsen-Anhalt hat am 29. Oktober 2020 vereinbart, die kommunalen Gesundheitsämter unter anderem durch Personal aus der unmittelbaren Landesverwaltung zu unterstützen. Die Gesundheitsämter geraten bei der Rückverfolgung der Infektionsketten zunehmend an ihre Grenzen.

 Angesichts steigender Infektionszahlen benötigen die Gesundheitsämter zur Bekämpfung der andauernden SARS-CoV-2-Pandemie personelle Unterstützung bei der Kontaktnachverfolgung und der Bürgerinformation. „Der Öffentliche Gesundheitsdienst hat einen wesentlichen Anteil daran, dass wir das Infektionsgeschehen in Deutschland noch weitgehend unter Kontrolle halten konnten und können“, sagte Wolfgang Ladebeck, dbb Landesvorsitzender sachsen-anhalt, am 11. November 2020. Vor allem die Kontaktpersonen-Nachverfolgung sei sehr zeit- und ressourcenintensiv.

Alle Ressorts wurden gebeten, dem Pandemiestab Personal zur Unterstützung der Gesundheitsämter zu benennen. Hierbei soll grundsätzlich Personal ausgewählt werden, dass sich freiwillig für eine entsprechende Tätigkeit entscheidet. Bisher hätten sich bereits rund 180 Freiwillige aus der Landesverwaltung für diese Aufgabe gemeldet. Sie würden je Bedarf die Kommunen zugeteilt werden. Für einen Einsatz in den kommunalen Gesundheitsbehörden kommen sowohl Beamtinnen und Beamte als auch Tarifbeschäftigte in Betracht.

Der akute Personalmangel betrifft nicht mehr nur Lehrkräfte, Polizistinnen und Polizisten sowie Pflegekräfte, sondern auch andere Berufsgruppen in relevanten Behörden. „Die fatale Personalpolitik ist so weit vorangeschritten, dass die Behörden teilweise vor dem Kontrollverlust stehen. Und daran ist nicht alleine die gegenwärtige Pandemie-Entwicklung schuld, sondern eine fehlerhafte Politik beim Einsatz des Personals“, betonte Ladebeck. Nur eine geschickte Weitsicht in der Personalpolitik und eine massive Aufstockung der Ressourcen für eine Digitalisierung der Verwaltung könne die prekäre Situation positiv beeinflussen.

Thüringen

Gesundheitsämter brauchen langfristige Unterstützung

Attraktivere Arbeitsbedingungen für das Personal der Thüringer Gesundheitsämter und ein Angebot der Verbeamtung haben der Vorsitzende des tbb beamtenbund und tarifunion thüringen, Frank Schönborn und der stellvertretende Vorsitzende der komba Gewerkschaft Thüringen Philipp Hein am 10. November 2020 gefordert.

Das Thüringer Gesundheitsministerium hatte angekündigt, den Gesundheitsämtern insgesamt eine Million Euro aus dem Sondervermögen zur Eindämmung der Corona-Pandemie für eine personelle Aufstockung zur Verfügung zu stellen. „Dieses Geld allein kann jedoch den jahrelangen systematisch bedingten Personalmangel an den Gesundheitsämtern in Thüringen nicht allein beseitigen, erst recht nicht, wenn man nur befristete Stellen wie angekündigt schaffen will“, so Schönborn. Er plädierte an die kommunalen Arbeitgeber langfristig zu denken und vorrangig die Stellen unbefristet zu vergeben sowie für die Gewinnung notwendigen Fachpersonals auch eine Verbeamtung wieder ins Auge zu fassen.

Der stellvertretende Vorsitzende der komba Gewerkschaft Thüringen ergänzte: „Die Zahl der berufstätigen Fachärztinnen und Fachärzten im öffentlichen Gesundheitswesen ist in den letzten Jahren deutlich rückläufig. Es besteht seit Jahren ein erheblicher Nachwuchsmangel. Ein entscheidender Grund dafür ist die unzureichende Vergütung, die dazu führt, dass eine zunehmende Zahl der Stellen bei den Gesundheitsämtern nicht besetzt werden kann.“

Absolutes Unverständnis äußerte der Vize der komba thüringen Philipp Hein zur Ankündigung der Kappung der Überstunden des Personals in den Gesundheitsämtern zum Jahresende. Er forderte großzügige Regelungen beim Abbau von Überstunden. „Es kann nicht sein, dass die Kolleginnen und Kollegen sieben Tage die Woche in zwei Schichten eingebunden sind und wenn es darum geht Überstunden abzubauen, auf bestehende Dienstvereinbarungen aus der Zeit vor Corona verwiesen werden.“

Kommunikationsgewerkschaft DPV (DPVKOM)

Engagierter Ruhestand wird bis Ende 2024 verlängert

Der Bundestag hat am 29. Oktober 2020 die Verlängerung des Engagierten Ruhestandes bis 2024 für die Beamtinnen und Beamten der Postnachfolgeunternehmen beschlossen. Das hatten die DPVKOM und der dbb beim Finanzministerium gefordert.

Die DPVKOM geht davon aus, dass der Bundesrat einer Verlängerung ebenfalls zustimmt und eine Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt noch in diesem Jahr möglich ist.

Neben dem Bundesfreiwilligendienst (mindestens zwölf Monate) erfüllt auch eine vergleichbare ehrenamtliche Tätigkeit die Voraussetzungen, um die Regelung des Engagierten Ruhestands in Anspruch zu nehmen. Dabei sind innerhalb von drei Jahren nach der Versetzung in den Ruhestand mindestens 1 000 Einsatzstunden bei einer „gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Einrichtung“ zu leisten. Als weitere Möglichkeit gilt die Pflege von Angehörigen oder die Betreuung eines Kindes unter 18 Jahren. Zukünftig soll auch ein Einsatz bei den Gesundheitsämtern zur Nachverfolgung von Corona-Infektionen möglich sein.

Verband Bildung und Erziehung (VBE)

Kein Fortschritt bei der Inklusion an Schulen

Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) hat am 9. November 2020 die Ergebnisse seiner in Auftrag gegebenen forsa-Umfrage zur Inklusion an Schulen veröffentlicht. Die 2.127 befragten Lehrkräfte an den allgemeinbildenden Schulen bewerteten auch die Auswirkungen der coronabedingten Einschränkungen auf die Inklusion.

„Die Diskrepanz zwischen dem Stellenwert, den Politik der schulischen Inklusion in Sonntagsreden einräumt, und den Ressourcen, die sie tatsächlich bereit ist, für eine gelingende Inklusion zur Verfügung zu stellen, bleibt groß. Deshalb können die Schulen ihren Inklusionsauftrag unter den gegebenen Rahmenbedingungen nach wie vor nicht erfüllen“, kommentierte der VBE-Bundesvorsitzende Udo Beckmann die Ergebnisse der forsa-Umfrage.

Zustimmung zu Inklusion, schlechte Note für Inklusionspolitik

Während 56 Prozent die gemeinsame Beschulung von Menschen mit und ohne Behinderung grundsätzlich sinnvoll finden, denken nur 27 Prozent, dass dies zurzeit praktisch sinnvoll umsetzbar ist. Landesregierungen und Kultusministerien erhalten die Note 4,5 für ihre Inklusionspolitik. „Da wundert es nicht, wenn sich vor diesem Hintergrund eine deutliche Mehrheit der Befragten für den mehrheitlichen Erhalt der Förderschulen ausspricht. Ein fatales Zeugnis nach elfeinhalb Jahren Bewährungsprobe“, resümierte Beckmann.

Vorbereitung und Qualifizierung

Kommt eine Schülerin oder ein Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf hinzu, bleibt die Lerngruppe in der Regel gleich groß. Das sagen zwei von drei Befragten. An der Grundschule sind es sogar drei von vier. Dabei steigt die durchschnittliche Schülerzahl weiter an. „So unterschiedlich die sonderpädagogischen Förderbedarfe sind, so unterschiedlich muss die Förderung sein. Doch dafür bleibt kaum Zeit. Was es braucht, ist daher eine Doppelbesetzung aus Lehrkraft und Sonderpädagogin oder -pädagogen“, sagte Beckmann.

Jede fünfte der befragten Lehrkräfte gibt an, dass sich die Lehrerinnen und Lehrer, die eine inklusive Lerngruppe übernommen haben, darauf nur maximal eine Woche vorbereiten konnten. Über die Hälfte sagt, dass die Kolleginnen und Kollegen keine sonderpädagogischen Kenntnisse hatten. Fast die Hälfte, dass es keine begleitende Fortbildung gibt und keine Erfahrungen im gemeinsamen Unterricht gesammelt werden konnten. Jede dritte befragte Lehrkraft gibt an, dass es keine speziellen Fortbildungen gab.

Auch die aktuelle Pandemie hat Auswirkungen auf die Inklusion: 70 Prozent der Befragten geben an, dass die Schülerinnen und Schüler während der Schulschließungen nicht ausreichend gefördert werden konnten. 63 Prozent aller Lehrkräfte, aber sogar 75 Prozent der Lehrkräfte von Förderschulen stimmen der Aussage zu, dass bei den Schulöffnungen die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarfen in den Vorgaben der Schulministerien nahezu vergessen wurden. 74 Prozent der Befragten stimmen der Aussage zu, dass die coronabedingten Einschränkungen zu einem Rückschritt bei der Inklusion geführt haben, weil der Alltag fehlte.

Deutscher Realschullehrerverband (VDR)

Lehrkräfte müssen für die Demokratie einstehen

Der 16. Kinder- und Jugendbericht zum Thema „Förderung demokratischer Bildung im Kindes- und Jugendalter“ hat Defizite in der politischen Bildung aufgezeigt. Jürgen Böhm, Vorsitzender des Deutschen Realschullehrerverbands (VDR), hat am 12. November 2020 Lehrkräfte aufgefordert, für die Stärkung der Demokratie Stellung zu beziehen.

„Die politische Bildung an Schulen darf gerade jetzt, in einer Zeit der Krise, nicht vernachlässigt werden und muss zuverlässig Bestandteil im gesamten Unterrichtsprozess über alle Fächer hinweg sein“, sagte dbb Vize Böhm. „Die jungen Menschen brauchen mehr denn je Halt, Sicherheit und Orientierung durch eine intensive Wertevermittlung und das Vertrauen in demokratische Strukturen und Prozesse.“

Besonders die jüngsten Ereignisse in Frankreich aber auch in Deutschland zeigten, dass ein Einstehen für die demokratischen Werte und Pluralismus an allen Schulen gelebt werden müsse. "Wir dürfen unsere Gesellschaft nicht den Extremisten und Antidemokraten überlassen", so Böhm. Dabei sei es auch wesentlich und notwendig, dass Lehrkräfte in der politischen Bildung eben gerade nicht neutral und zurückhaltend agierten, sondern klar Stellung zu Verletzungen demokratischer Grundrechte und Prinzipien beziehen. Die Lehren der deutschen Geschichte und der Weimarer Republik zeigten, dass eine schwache Demokratie mit schwachen demokratischen Strukturen unweigerlich in die Katastrophe der Diktatur, Autokratie und Unfreiheit führten.

„Politischem Extremismus von Links und Rechts, religiösem Fanatismus oder sich aktuell ausbreitenden Verschwörungsideologien können die jungen Menschen nur begegnen, wenn diese ein Gerüst aus demokratischen Werten, historischem Wissen, Einordnungs- und Analysefähigkeit besitzen. Dabei spielen eben auch praktische Erfahrungen beim Erlernen demokratischer Prozesse, wie Wahlen, das Vertreten eigener Standpunkte und das Erkennen von Möglichkeiten der demokratischen Einflussnahme eine Rolle. Wir brauchen starke junge Menschen, die den Blendern widerstehen. Genau hier sind Schule und Bildung gefordert - und genau da haben wir noch erhebliche Defizite", so Böhm weiter.

„Eine moderne demokratische Gesellschaft kann es sich nicht leisten, dass wir eine Generation an jungen Menschen aufwachsen lassen, die nicht mehr gelernt haben, wie bedeutend die demokratischen Werte in unserer Gesellschaft sind und dass man diese aktiv leben und eigenverantwortlich gestalten muss“, betonte Böhm.

Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG)

Gewerkschaft kritisiert Studie zur Polizeigewalt

Die DPolG hat auf eine Veröffentlichung der Universität Bochum reagiert, die Hinweise auf Rassismus in der Polizei liefere. „Tatsächlich sind es im wesentlichen Befragungen von Opfern, die sich selbst als solche definierten“, so der DPolG-Bundesvorsitzende Rainer Wendt am 11. November 2020. Statt Wissenschaft sei dies üble Stimmungsmache, die die Arbeit Hunderttausender Polizistinnen und Polizisten diskreditiere.

„Die Attacke zielt diesmal offensichtlich vor allem auf die Bundespolizei, der in der Vergangenheit immer wieder vorgeworfen wurde, ʹRacial Profilingʹ zu praktizieren, Personen also ausschließlich aufgrund äußerer Merkmale zu kontrollieren. Tatsache ist, dass sie mit ihren Personenkontrollen in grenznahen Regionen ihrer gesetzlichen Pflicht nachkommt, Straftaten zu verfolgen. Der Entschluss, eine oder mehrere Personen zu kontrollieren, wird dabei immer unter Abwägung der Gesamtumstände getroffen“, sagte Wendt.

„Was die Universität Bochum dort macht, ist unverantwortlich und rechtfertigt jedenfalls keine Rassismus-Studie für die Polizei. Es verfestigt sich der Eindruck, dass es den Wissenschaftlern vor allem um lukrative Forschungsaufträge geht und nicht um seriöse Untersuchungen. Dass dies in einer Zeit ungeheurer Einsatzbelastungen der Polizei geschieht, macht die Kampagne noch schlimmer“, so der DPolG-Bundesvorsitzende weiter.

Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG)

Krawalle in Leipzig: Kritik an Rechtsprechung

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hat die Vorgänge in der Nacht zum 8. November 2020 rund um die „Querdenker-Demo“ in Leipzig kritisiert.

Der DPolG-Bundesvorsitzende Rainer Wendt beanstandete die Genehmigung der Demonstration durch das Oberverwaltungsgericht mit scharfen Worten: „Wie so oft erleben wir eine hoffnungslos naive Gerichtsbarkeit, die aus dem Elfenbeinturm der Justiz nicht auf die Realität im Land blickt und völlig unverantwortliche Entscheidungen trifft. Überall in Deutschland müssen strenge Regeln zur Bewältigung des Corona-Virus eingehalten werden und gleichzeitig wird eine Demonstration mit 16 000 Teilnehmenden genehmigt, was natürlich in der Praxis überhaupt nicht kontrollierbar oder beherrschbar ist. Wer so entscheidet, sollte anschließend nicht vergnügt ins Wochenende fahren, sondern sich beim Einsatz in die erste Reihe der Polizei stellen.“

Für unverantwortlich hält die DPolG auch die Kritik aus Teilen der politischen Parteien. Die sächsische DPolG-Landesvorsitzende Cathleen Martin kommentierte: „Noch während die Einsatzkräfte erschöpft und teilweise verletzt aus dem Einsatz kommen, melden sich die bekannten Schwätzer aus den Parteizentralen mit ihren bekannten Mustern pauschaler Kritik an der Polizei. Dabei ist die Polizei weder Versammlungsbehörde noch hat sie Einfluss auf die Rechtsprechung, wir müssen nur die Kohlen aus dem Feuer holen, die andere immer wieder hineinwerfen.“

Eine Ausnahme ist nach Auffassung von DPolG-Chef Rainer Wendt die SPD-Justizministerin, die die Ausschreitungen verurteilt hatte und eine gründliche Aufklärung erwartet. „Frau Lambrecht sollte mal mit ihren Parteigenossen sprechen, die schon direkt nach dem Einsatz mit Schuldzuweisungen gegen die Polizei und den sächsischen Innenminister unterwegs sind, so geht das einfach nicht, das ist plumper Parteipopulismus auf Kosten der Einsatzkräfte“, sagte Wendt.

  Click to listen highlighted text! Aus Bundesländern und Mitgliedsgewerkschaften   Sachsen-Anhalt Land schickt Personal in die Gesundheitsämter Die Landesregierung Sachsen-Anhalt hat am 29. Oktober 2020 vereinbart, die kommunalen Gesundheitsämter unter anderem durch Personal aus der unmittelbaren Landesverwaltung zu unterstützen. Die Gesundheitsämter geraten bei der Rückverfolgung der Infektionsketten zunehmend an ihre Grenzen.  Angesichts steigender Infektionszahlen benötigen die Gesundheitsämter zur Bekämpfung der andauernden SARS-CoV-2-Pandemie personelle Unterstützung bei der Kontaktnachverfolgung und der Bürgerinformation. „Der Öffentliche Gesundheitsdienst hat einen wesentlichen Anteil daran, dass wir das Infektionsgeschehen in Deutschland noch weitgehend unter Kontrolle halten konnten und können“, sagte Wolfgang Ladebeck, dbb Landesvorsitzender sachsen-anhalt, am 11. November 2020. Vor allem die Kontaktpersonen-Nachverfolgung sei sehr zeit- und ressourcenintensiv. Alle Ressorts wurden gebeten, dem Pandemiestab Personal zur Unterstützung der Gesundheitsämter zu benennen. Hierbei soll grundsätzlich Personal ausgewählt werden, dass sich freiwillig für eine entsprechende Tätigkeit entscheidet. Bisher hätten sich bereits rund 180 Freiwillige aus der Landesverwaltung für diese Aufgabe gemeldet. Sie würden je Bedarf die Kommunen zugeteilt werden. Für einen Einsatz in den kommunalen Gesundheitsbehörden kommen sowohl Beamtinnen und Beamte als auch Tarifbeschäftigte in Betracht. Der akute Personalmangel betrifft nicht mehr nur Lehrkräfte, Polizistinnen und Polizisten sowie Pflegekräfte, sondern auch andere Berufsgruppen in relevanten Behörden. „Die fatale Personalpolitik ist so weit vorangeschritten, dass die Behörden teilweise vor dem Kontrollverlust stehen. Und daran ist nicht alleine die gegenwärtige Pandemie-Entwicklung schuld, sondern eine fehlerhafte Politik beim Einsatz des Personals“, betonte Ladebeck. Nur eine geschickte Weitsicht in der Personalpolitik und eine massive Aufstockung der Ressourcen für eine Digitalisierung der Verwaltung könne die prekäre Situation positiv beeinflussen. Thüringen Gesundheitsämter brauchen langfristige Unterstützung Attraktivere Arbeitsbedingungen für das Personal der Thüringer Gesundheitsämter und ein Angebot der Verbeamtung haben der Vorsitzende des tbb beamtenbund und tarifunion thüringen, Frank Schönborn und der stellvertretende Vorsitzende der komba Gewerkschaft Thüringen Philipp Hein am 10. November 2020 gefordert. Das Thüringer Gesundheitsministerium hatte angekündigt, den Gesundheitsämtern insgesamt eine Million Euro aus dem Sondervermögen zur Eindämmung der Corona-Pandemie für eine personelle Aufstockung zur Verfügung zu stellen. „Dieses Geld allein kann jedoch den jahrelangen systematisch bedingten Personalmangel an den Gesundheitsämtern in Thüringen nicht allein beseitigen, erst recht nicht, wenn man nur befristete Stellen wie angekündigt schaffen will“, so Schönborn. Er plädierte an die kommunalen Arbeitgeber langfristig zu denken und vorrangig die Stellen unbefristet zu vergeben sowie für die Gewinnung notwendigen Fachpersonals auch eine Verbeamtung wieder ins Auge zu fassen. Der stellvertretende Vorsitzende der komba Gewerkschaft Thüringen ergänzte: „Die Zahl der berufstätigen Fachärztinnen und Fachärzten im öffentlichen Gesundheitswesen ist in den letzten Jahren deutlich rückläufig. Es besteht seit Jahren ein erheblicher Nachwuchsmangel. Ein entscheidender Grund dafür ist die unzureichende Vergütung, die dazu führt, dass eine zunehmende Zahl der Stellen bei den Gesundheitsämtern nicht besetzt werden kann.“ Absolutes Unverständnis äußerte der Vize der komba thüringen Philipp Hein zur Ankündigung der Kappung der Überstunden des Personals in den Gesundheitsämtern zum Jahresende. Er forderte großzügige Regelungen beim Abbau von Überstunden. „Es kann nicht sein, dass die Kolleginnen und Kollegen sieben Tage die Woche in zwei Schichten eingebunden sind und wenn es darum geht Überstunden abzubauen, auf bestehende Dienstvereinbarungen aus der Zeit vor Corona verwiesen werden.“ Kommunikationsgewerkschaft DPV (DPVKOM) Engagierter Ruhestand wird bis Ende 2024 verlängert Der Bundestag hat am 29. Oktober 2020 die Verlängerung des Engagierten Ruhestandes bis 2024 für die Beamtinnen und Beamten der Postnachfolgeunternehmen beschlossen. Das hatten die DPVKOM und der dbb beim Finanzministerium gefordert. Die DPVKOM geht davon aus, dass der Bundesrat einer Verlängerung ebenfalls zustimmt und eine Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt noch in diesem Jahr möglich ist. Neben dem Bundesfreiwilligendienst (mindestens zwölf Monate) erfüllt auch eine vergleichbare ehrenamtliche Tätigkeit die Voraussetzungen, um die Regelung des Engagierten Ruhestands in Anspruch zu nehmen. Dabei sind innerhalb von drei Jahren nach der Versetzung in den Ruhestand mindestens 1 000 Einsatzstunden bei einer „gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Einrichtung“ zu leisten. Als weitere Möglichkeit gilt die Pflege von Angehörigen oder die Betreuung eines Kindes unter 18 Jahren. Zukünftig soll auch ein Einsatz bei den Gesundheitsämtern zur Nachverfolgung von Corona-Infektionen möglich sein. Verband Bildung und Erziehung (VBE) Kein Fortschritt bei der Inklusion an Schulen Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) hat am 9. November 2020 die Ergebnisse seiner in Auftrag gegebenen forsa-Umfrage zur Inklusion an Schulen veröffentlicht. Die 2.127 befragten Lehrkräfte an den allgemeinbildenden Schulen bewerteten auch die Auswirkungen der coronabedingten Einschränkungen auf die Inklusion. „Die Diskrepanz zwischen dem Stellenwert, den Politik der schulischen Inklusion in Sonntagsreden einräumt, und den Ressourcen, die sie tatsächlich bereit ist, für eine gelingende Inklusion zur Verfügung zu stellen, bleibt groß. Deshalb können die Schulen ihren Inklusionsauftrag unter den gegebenen Rahmenbedingungen nach wie vor nicht erfüllen“, kommentierte der VBE-Bundesvorsitzende Udo Beckmann die Ergebnisse der forsa-Umfrage. Zustimmung zu Inklusion, schlechte Note für Inklusionspolitik Während 56 Prozent die gemeinsame Beschulung von Menschen mit und ohne Behinderung grundsätzlich sinnvoll finden, denken nur 27 Prozent, dass dies zurzeit praktisch sinnvoll umsetzbar ist. Landesregierungen und Kultusministerien erhalten die Note 4,5 für ihre Inklusionspolitik. „Da wundert es nicht, wenn sich vor diesem Hintergrund eine deutliche Mehrheit der Befragten für den mehrheitlichen Erhalt der Förderschulen ausspricht. Ein fatales Zeugnis nach elfeinhalb Jahren Bewährungsprobe“, resümierte Beckmann. Vorbereitung und Qualifizierung Kommt eine Schülerin oder ein Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf hinzu, bleibt die Lerngruppe in der Regel gleich groß. Das sagen zwei von drei Befragten. An der Grundschule sind es sogar drei von vier. Dabei steigt die durchschnittliche Schülerzahl weiter an. „So unterschiedlich die sonderpädagogischen Förderbedarfe sind, so unterschiedlich muss die Förderung sein. Doch dafür bleibt kaum Zeit. Was es braucht, ist daher eine Doppelbesetzung aus Lehrkraft und Sonderpädagogin oder -pädagogen“, sagte Beckmann. Jede fünfte der befragten Lehrkräfte gibt an, dass sich die Lehrerinnen und Lehrer, die eine inklusive Lerngruppe übernommen haben, darauf nur maximal eine Woche vorbereiten konnten. Über die Hälfte sagt, dass die Kolleginnen und Kollegen keine sonderpädagogischen Kenntnisse hatten. Fast die Hälfte, dass es keine begleitende Fortbildung gibt und keine Erfahrungen im gemeinsamen Unterricht gesammelt werden konnten. Jede dritte befragte Lehrkraft gibt an, dass es keine speziellen Fortbildungen gab. Auch die aktuelle Pandemie hat Auswirkungen auf die Inklusion: 70 Prozent der Befragten geben an, dass die Schülerinnen und Schüler während der Schulschließungen nicht ausreichend gefördert werden konnten. 63 Prozent aller Lehrkräfte, aber sogar 75 Prozent der Lehrkräfte von Förderschulen stimmen der Aussage zu, dass bei den Schulöffnungen die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarfen in den Vorgaben der Schulministerien nahezu vergessen wurden. 74 Prozent der Befragten stimmen der Aussage zu, dass die coronabedingten Einschränkungen zu einem Rückschritt bei der Inklusion geführt haben, weil der Alltag fehlte. Deutscher Realschullehrerverband (VDR) Lehrkräfte müssen für die Demokratie einstehen Der 16. Kinder- und Jugendbericht zum Thema „Förderung demokratischer Bildung im Kindes- und Jugendalter“ hat Defizite in der politischen Bildung aufgezeigt. Jürgen Böhm, Vorsitzender des Deutschen Realschullehrerverbands (VDR), hat am 12. November 2020 Lehrkräfte aufgefordert, für die Stärkung der Demokratie Stellung zu beziehen. „Die politische Bildung an Schulen darf gerade jetzt, in einer Zeit der Krise, nicht vernachlässigt werden und muss zuverlässig Bestandteil im gesamten Unterrichtsprozess über alle Fächer hinweg sein“, sagte dbb Vize Böhm. „Die jungen Menschen brauchen mehr denn je Halt, Sicherheit und Orientierung durch eine intensive Wertevermittlung und das Vertrauen in demokratische Strukturen und Prozesse.“ Besonders die jüngsten Ereignisse in Frankreich aber auch in Deutschland zeigten, dass ein Einstehen für die demokratischen Werte und Pluralismus an allen Schulen gelebt werden müsse. Wir dürfen unsere Gesellschaft nicht den Extremisten und Antidemokraten überlassen, so Böhm. Dabei sei es auch wesentlich und notwendig, dass Lehrkräfte in der politischen Bildung eben gerade nicht neutral und zurückhaltend agierten, sondern klar Stellung zu Verletzungen demokratischer Grundrechte und Prinzipien beziehen. Die Lehren der deutschen Geschichte und der Weimarer Republik zeigten, dass eine schwache Demokratie mit schwachen demokratischen Strukturen unweigerlich in die Katastrophe der Diktatur, Autokratie und Unfreiheit führten. „Politischem Extremismus von Links und Rechts, religiösem Fanatismus oder sich aktuell ausbreitenden Verschwörungsideologien können die jungen Menschen nur begegnen, wenn diese ein Gerüst aus demokratischen Werten, historischem Wissen, Einordnungs- und Analysefähigkeit besitzen. Dabei spielen eben auch praktische Erfahrungen beim Erlernen demokratischer Prozesse, wie Wahlen, das Vertreten eigener Standpunkte und das Erkennen von Möglichkeiten der demokratischen Einflussnahme eine Rolle. Wir brauchen starke junge Menschen, die den Blendern widerstehen. Genau hier sind Schule und Bildung gefordert - und genau da haben wir noch erhebliche Defizite, so Böhm weiter. „Eine moderne demokratische Gesellschaft kann es sich nicht leisten, dass wir eine Generation an jungen Menschen aufwachsen lassen, die nicht mehr gelernt haben, wie bedeutend die demokratischen Werte in unserer Gesellschaft sind und dass man diese aktiv leben und eigenverantwortlich gestalten muss“, betonte Böhm. Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) Gewerkschaft kritisiert Studie zur Polizeigewalt Die DPolG hat auf eine Veröffentlichung der Universität Bochum reagiert, die Hinweise auf Rassismus in der Polizei liefere. „Tatsächlich sind es im wesentlichen Befragungen von Opfern, die sich selbst als solche definierten“, so der DPolG-Bundesvorsitzende Rainer Wendt am 11. November 2020. Statt Wissenschaft sei dies üble Stimmungsmache, die die Arbeit Hunderttausender Polizistinnen und Polizisten diskreditiere. „Die Attacke zielt diesmal offensichtlich vor allem auf die Bundespolizei, der in der Vergangenheit immer wieder vorgeworfen wurde, ʹRacial Profilingʹ zu praktizieren, Personen also ausschließlich aufgrund äußerer Merkmale zu kontrollieren. Tatsache ist, dass sie mit ihren Personenkontrollen in grenznahen Regionen ihrer gesetzlichen Pflicht nachkommt, Straftaten zu verfolgen. Der Entschluss, eine oder mehrere Personen zu kontrollieren, wird dabei immer unter Abwägung der Gesamtumstände getroffen“, sagte Wendt. „Was die Universität Bochum dort macht, ist unverantwortlich und rechtfertigt jedenfalls keine Rassismus-Studie für die Polizei. Es verfestigt sich der Eindruck, dass es den Wissenschaftlern vor allem um lukrative Forschungsaufträge geht und nicht um seriöse Untersuchungen. Dass dies in einer Zeit ungeheurer Einsatzbelastungen der Polizei geschieht, macht die Kampagne noch schlimmer“, so der DPolG-Bundesvorsitzende weiter. Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) Krawalle in Leipzig: Kritik an Rechtsprechung Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hat die Vorgänge in der Nacht zum 8. November 2020 rund um die „Querdenker-Demo“ in Leipzig kritisiert. Der DPolG-Bundesvorsitzende Rainer Wendt beanstandete die Genehmigung der Demonstration durch das Oberverwaltungsgericht mit scharfen Worten: „Wie so oft erleben wir eine hoffnungslos naive Gerichtsbarkeit, die aus dem Elfenbeinturm der Justiz nicht auf die Realität im Land blickt und völlig unverantwortliche Entscheidungen trifft. Überall in Deutschland müssen strenge Regeln zur Bewältigung des Corona-Virus eingehalten werden und gleichzeitig wird eine Demonstration mit 16 000 Teilnehmenden genehmigt, was natürlich in der Praxis überhaupt nicht kontrollierbar oder beherrschbar ist. Wer so entscheidet, sollte anschließend nicht vergnügt ins Wochenende fahren, sondern sich beim Einsatz in die erste Reihe der Polizei stellen.“ Für unverantwortlich hält die DPolG auch die Kritik aus Teilen der politischen Parteien. Die sächsische DPolG-Landesvorsitzende Cathleen Martin kommentierte: „Noch während die Einsatzkräfte erschöpft und teilweise verletzt aus dem Einsatz kommen, melden sich die bekannten Schwätzer aus den Parteizentralen mit ihren bekannten Mustern pauschaler Kritik an der Polizei. Dabei ist die Polizei weder Versammlungsbehörde noch hat sie Einfluss auf die Rechtsprechung, wir müssen nur die Kohlen aus dem Feuer holen, die andere immer wieder hineinwerfen.“ Eine Ausnahme ist nach Auffassung von DPolG-Chef Rainer Wendt die SPD-Justizministerin, die die Ausschreitungen verurteilt hatte und eine gründliche Aufklärung erwartet. „Frau Lambrecht sollte mal mit ihren Parteigenossen sprechen, die schon direkt nach dem Einsatz mit Schuldzuweisungen gegen die Polizei und den sächsischen Innenminister unterwegs sind, so geht das einfach nicht, das ist plumper Parteipopulismus auf Kosten der Einsatzkräfte“, sagte Wendt.

Namen und Nachrichten

Der dbb hat am 11. November 2020 mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) einen Corona-Kompromiss geschlossen und Tarifsteigerungen vereinbart. Die Ergebnisse orientieren sich – wie in den letzten Jahren auch – an den Vereinbarungen mit Bund und Kommunen. Der Kompromiss sieht zunächst eine Steigerung der Tabellenentgelte ab 1. April 2021 um 1,4 Prozent und mindestens 50 Euro (Schwellenwert: 3571,43 Euro) vor. Es wird auch eine Corona-Sonderzahlung für 2020 geben. Ab 1. April 2021 steigt auch die Ausbildungs- und Studierendenvergütung um 25 Euro. Die Laufzeit der Vereinbarung beträgt 2 Jahre.

Der dbb hat am 10. November 2020 für den Kommunalen Nahverkehr Bayern eine

Tarifeinigung erzielt. Nach vier Verhandlungsrunden konnten eine Corona-Sonderzahlung sowie eine Modifizierung der Bewertung für zusätzlichen Urlaub erreicht werden. Außerdem wird der TVAöD für die Auszubildenden der Bayerischen Nahverkehrsunternehmen bis zum 31. Dezember 2022 übernommen. Die Verhandlungen über das Entgelt und den Mantel werden im Frühjahr 2021 neu beginnen. Der Tarifvertrag ist zum 30. April 2021 kündbar. Bereits ab März 2021 wollen sich Arbeitgeber und dbb zu Sondierungsgesprächen treffen.

Die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im Nahverkehr in Nordrhein-Westfalen sind am 9. November 2020 in Köln mit einem Gesamtpaket abgeschlossen worden. Der dbb und seine Mitgliedsgewerkschaft NahVG haben in den Tarifverhandlungen mit dem Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV NW) zusätzlich zum Entgeltplus für den Bereich des TVöD auch Verbesserungen in der Eingruppierung erreicht: Die Entgeltgruppe 5a wird 2021 abgeschafft und vorhandene Beschäftigte mit einem zusätzlichen Entgeltplus von 75 Euro in die Entgeltgruppe 5 übergeleitet. Bis Ablauf Dezember 2020 erhält jeder Beschäftigte bei Vollzeit auch eine steuerfreie Corona-Sonderzahlung von 600 Euro, bei Teilzeit anteilig.
Der Berliner Senat hat am 10. November 2020 mitgeteilt, dass das Land Berlin die Bedingungen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) für den Verbleib in der Tarifgemeinschaft erfüllen will. Der Senat bekenne sich zum Flächentarifvertrag der Länder. Eine Zahlung der Hauptstadtzulage über den 31. Oktober 2025 hinaus ist demnach nicht zu erwarten. Der dbb hatte die TdL aufgefordert, den für die Länder gültigen TV-L gemeinsam weiterzuentwickeln und Verbesserungen bei den Entgelten und den Eingruppierungsregelungen zu verhandeln.

Der Verband der Beamten und Beschäftigten der Bundeswehr (VBB) hat sich am 10. November 2020 zu einem digitalen Austausch mit dem Bundestagsabgeordneten Detlev Pilger (SPD) und der Landtagsabgeordneten Anne Köbberling (SPD) getroffen. In dem Gespräch wurde unter anderem die Standortsicherung thematisiert.

Der Direktor des Verbands der Privaten Krankenversicherung, Dr. Florian Reuther und der Chef des Bayerischen Beamtenbundes, Rainer Nachtigall haben sich in einem Gespräch am 6. November 2020 über die Auswirkungen der Pandemie im Bereich der privaten Krankenversicherungen ausgetauscht. Auch diese würden von den aktuellen Zusatzkosten deutlich getroffen. Dabei setze man sich gleichzeitig intensiv dafür ein, laufende Behandlungen fortzusetzen und anstehende Arztbesuche nicht aufzuschieben. Die Menschen sollen auch in Pandemiezeiten auf ein funktionierendes Gesundheitssystem zugreifen können und keine Verschlechterungen ihres Gesundheitszustandes hinnehmen müssen.

Der dbb rheinland-pfalz hat sich am 6. November 2020 mit der CDU-Landtagsfraktion über die Herausforderungen im öffentlichen Dienst während der Covid-19-Pandemie ausgetauscht. Die dbb Landeschefin Lilli Lenz wies daraufhin, dass die jahrelangen Forderungen des Fachgewerkschaftsverbunds nach Verbesserung der Personal- und Sachausstattung, der Infrastruktur sowie der Bezahlung im öffentlichen Dienst berechtigt waren und bleiben.

  Click to listen highlighted text! Namen und Nachrichten Der dbb hat am 11. November 2020 mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) einen Corona-Kompromiss geschlossen und Tarifsteigerungen vereinbart. Die Ergebnisse orientieren sich – wie in den letzten Jahren auch – an den Vereinbarungen mit Bund und Kommunen. Der Kompromiss sieht zunächst eine Steigerung der Tabellenentgelte ab 1. April 2021 um 1,4 Prozent und mindestens 50 Euro (Schwellenwert: 3571,43 Euro) vor. Es wird auch eine Corona-Sonderzahlung für 2020 geben. Ab 1. April 2021 steigt auch die Ausbildungs- und Studierendenvergütung um 25 Euro. Die Laufzeit der Vereinbarung beträgt 2 Jahre. Der dbb hat am 10. November 2020 für den Kommunalen Nahverkehr Bayern eine Tarifeinigung erzielt. Nach vier Verhandlungsrunden konnten eine Corona-Sonderzahlung sowie eine Modifizierung der Bewertung für zusätzlichen Urlaub erreicht werden. Außerdem wird der TVAöD für die Auszubildenden der Bayerischen Nahverkehrsunternehmen bis zum 31. Dezember 2022 übernommen. Die Verhandlungen über das Entgelt und den Mantel werden im Frühjahr 2021 neu beginnen. Der Tarifvertrag ist zum 30. April 2021 kündbar. Bereits ab März 2021 wollen sich Arbeitgeber und dbb zu Sondierungsgesprächen treffen. Die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im Nahverkehr in Nordrhein-Westfalen sind am 9. November 2020 in Köln mit einem Gesamtpaket abgeschlossen worden. Der dbb und seine Mitgliedsgewerkschaft NahVG haben in den Tarifverhandlungen mit dem Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV NW) zusätzlich zum Entgeltplus für den Bereich des TVöD auch Verbesserungen in der Eingruppierung erreicht: Die Entgeltgruppe 5a wird 2021 abgeschafft und vorhandene Beschäftigte mit einem zusätzlichen Entgeltplus von 75 Euro in die Entgeltgruppe 5 übergeleitet. Bis Ablauf Dezember 2020 erhält jeder Beschäftigte bei Vollzeit auch eine steuerfreie Corona-Sonderzahlung von 600 Euro, bei Teilzeit anteilig. Der Berliner Senat hat am 10. November 2020 mitgeteilt, dass das Land Berlin die Bedingungen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) für den Verbleib in der Tarifgemeinschaft erfüllen will. Der Senat bekenne sich zum Flächentarifvertrag der Länder. Eine Zahlung der Hauptstadtzulage über den 31. Oktober 2025 hinaus ist demnach nicht zu erwarten. Der dbb hatte die TdL aufgefordert, den für die Länder gültigen TV-L gemeinsam weiterzuentwickeln und Verbesserungen bei den Entgelten und den Eingruppierungsregelungen zu verhandeln. Der Verband der Beamten und Beschäftigten der Bundeswehr (VBB) hat sich am 10. November 2020 zu einem digitalen Austausch mit dem Bundestagsabgeordneten Detlev Pilger (SPD) und der Landtagsabgeordneten Anne Köbberling (SPD) getroffen. In dem Gespräch wurde unter anderem die Standortsicherung thematisiert. Der Direktor des Verbands der Privaten Krankenversicherung, Dr. Florian Reuther und der Chef des Bayerischen Beamtenbundes, Rainer Nachtigall haben sich in einem Gespräch am 6. November 2020 über die Auswirkungen der Pandemie im Bereich der privaten Krankenversicherungen ausgetauscht. Auch diese würden von den aktuellen Zusatzkosten deutlich getroffen. Dabei setze man sich gleichzeitig intensiv dafür ein, laufende Behandlungen fortzusetzen und anstehende Arztbesuche nicht aufzuschieben. Die Menschen sollen auch in Pandemiezeiten auf ein funktionierendes Gesundheitssystem zugreifen können und keine Verschlechterungen ihres Gesundheitszustandes hinnehmen müssen. Der dbb rheinland-pfalz hat sich am 6. November 2020 mit der CDU-Landtagsfraktion über die Herausforderungen im öffentlichen Dienst während der Covid-19-Pandemie ausgetauscht. Die dbb Landeschefin Lilli Lenz wies daraufhin, dass die jahrelangen Forderungen des Fachgewerkschaftsverbunds nach Verbesserung der Personal- und Sachausstattung, der Infrastruktur sowie der Bezahlung im öffentlichen Dienst berechtigt waren und bleiben.

 

 

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