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Inhalt aus dbb aktuell Nr. 38 vom 29. Oktober 2020

Inhaltsverzeichnis

Tarifeinigung mit Bund und Kommunen
   Corona-Kompromiss im öffentlichen Dienst
Tarifeinigung für Bund und Kommunen
   Corona-Sonderzahlung für den Beamtenbereich angestoßen
Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL)
   Berlin verliert Stimmrecht
Service für Beamtinnen und Beamte
   Beamtenrecht: dbb bereitet Urteile auf
dbb frauen
   Brandenburger Verfassungsgericht kippt Paritätsgesetz
Aus Bundesländern und Mitgliedsgewerkschaften
   Nordrhein-Westfalen
     Amtsangemessene Alimentation: DBB NRW bietet Musteranträge an
   Berlin
     dbb berlin positioniert sich gegen Rassismus und Diskriminierung
   Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DSTG)
     DSTG fordert eine steuerliche Homeoffice-Pauschale
   dbb Bildungsgewerkschaften
     Gesundheitsschutz in Schulen verbessern
   Katholische Erziehergemeinschaft (KEG)
     KEG befürchtet massive Verschlechterung der Betreuungsqualität in Kitas
Namen und Nachrichten

  Click to listen highlighted text!   Inhalt aus dbb aktuell Nr. 38 vom 29. Oktober 2020 Inhaltsverzeichnis Tarifeinigung mit Bund und Kommunen   Corona-Kompromiss im öffentlichen DienstTarifeinigung für Bund und Kommunen   Corona-Sonderzahlung für den Beamtenbereich angestoßenTarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL)   Berlin verliert StimmrechtService für Beamtinnen und Beamte   Beamtenrecht: dbb bereitet Urteile aufdbb frauen   Brandenburger Verfassungsgericht kippt ParitätsgesetzAus Bundesländern und Mitgliedsgewerkschaften   Nordrhein-Westfalen     Amtsangemessene Alimentation: DBB NRW bietet Musteranträge an   Berlin     dbb berlin positioniert sich gegen Rassismus und Diskriminierung   Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DSTG)     DSTG fordert eine steuerliche Homeoffice-Pauschale   dbb Bildungsgewerkschaften     Gesundheitsschutz in Schulen verbessern   Katholische Erziehergemeinschaft (KEG)     KEG befürchtet massive Verschlechterung der Betreuungsqualität in KitasNamen und Nachrichten

Tarifeinigung mit Bund und Kommunen

Corona-Kompromiss im öffentlichen Dienst

„Das ist der Corona-Kompromiss. Wir haben mit diesem Abschluss das aktuell Machbare erreicht“, bilanzierte der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach am 25. Oktober 2020 in Potsdam die Tarifeinigung mit den Arbeitgebern von Bund und Kommunen.

„Die Arbeitgeber haben den Handlungsbedarf im Krankenhaus- und Pflegebereich anerkannt und vor allem durch die Einführung der Pflegezulage, die Erhöhung von Intensiv- und Wechselschichtzulagen sowie des Samstagszuschlags endlich wichtige erste Schritte hin zu einer wertschätzenden und auf dem Arbeitsmarkt konkurrenzfähigen Bezahlung gemacht“, so Silberbach.

Bei anderen Leistungsträgern des öffentlichen Dienstes, etwa in Ordnungsämtern, Jobcentern oder der allgemeinen Verwaltung war diesmal nicht mehr durchzusetzen, erklärte der dbb Chef. „Darum war besonders wichtig, die von den Arbeitgebern geforderte dreijährige Laufzeit zu verhindern. Mittelfristig müssen wir für den ganzen öffentlichen Dienst die Konkurrenzfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt und die Mitarbeitermotivation verbessern. Diese beiden Themen werden in der nächsten Runde Anfang 2023 - wenn die Corona-Krise hoffentlich längst Geschichte ist - eine zentrale Rolle spielen.“

Auf zwei aus Gewerkschaftssicht wichtige Erfolge dieses Abschlusses wies Volker Geyer, dbb Fachvorstand Tarifpolitik, vor der dbb Bundestarifkommission hin: „Wir haben die schrittweise Arbeitszeitangleichung Ost an West ab 2022 durchsetzen können und beim Thema ‚Arbeitsvorgang‘ Verschlechterungen bei der Eingruppierung verhindert. Das sind zwei wesentliche strukturelle Erfolge für uns.“

„Wir gehen davon aus,“ so dbb Chef Silberbach abschließend, „dass dieser Tarifabschluss wie in den vorhergehenden Runden zeitgleich und systemgerecht auf die Beamtinnen und Beamten, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Bundes übertragen wird.“

Die Vorsitzende der dbb jugend Karoline Herrmann zeigte sich ebenfalls zufrieden, wenn auch mit Blick auf die Auszubildenden ein bitterer Nachgeschmack bleibt: „Die erzielte Einigung ist angesichts der schwierigen Verhandlungen und unter den aktuellen Bedingungen ein Schritt in die richtige Richtung. Dass unserer Forderung nach einer gerechten Erhöhung für Auszubildende mit zweimal 25 € nur bedingt entsprochen wurde, wirft allerdings einen Schatten auf das Ergebnis. 2023 werden wir die Lage neu bewerten und nicht vergessen haben, welche Versprechungen uns für eine andere Ausgangslage, eine ohne Pandemie, gemacht wurden.“

Die wesentlichen Bestandteile der Tarifeinigung

 Lineare Erhöhung ab 1.4.2021 um 1,4% (mind. 50€, Azubis 25€) und ab 1.4.2022 um 1,8% (Azubis 25€), Laufzeit 28 Monate

 Erhöhung der Jahressonderzahlung um 5% (für E1-8)

 Eine einmalige Corona-Sonderzahlung (E1-8 600€, E9-12 400€, E13-15 300€, Azubis VKA 225€, Azubis Bund 200€)

 Eine monatliche Pflegezulage für alle Beschäftigten der P-Tabelle (1.3.2021 70€, 1.3.2022 nochmal 50€, insgesamt 120€)

 Absenkung der Arbeitszeit Ost auf das West-Niveau in zwei Schritten von 40 Stunden auf 39,5 (Januar 2022) und 39 Stunden (Januar 2023)

  Click to listen highlighted text! Tarifeinigung mit Bund und Kommunen Corona-Kompromiss im öffentlichen Dienst „Das ist der Corona-Kompromiss. Wir haben mit diesem Abschluss das aktuell Machbare erreicht“, bilanzierte der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach am 25. Oktober 2020 in Potsdam die Tarifeinigung mit den Arbeitgebern von Bund und Kommunen. „Die Arbeitgeber haben den Handlungsbedarf im Krankenhaus- und Pflegebereich anerkannt und vor allem durch die Einführung der Pflegezulage, die Erhöhung von Intensiv- und Wechselschichtzulagen sowie des Samstagszuschlags endlich wichtige erste Schritte hin zu einer wertschätzenden und auf dem Arbeitsmarkt konkurrenzfähigen Bezahlung gemacht“, so Silberbach. Bei anderen Leistungsträgern des öffentlichen Dienstes, etwa in Ordnungsämtern, Jobcentern oder der allgemeinen Verwaltung war diesmal nicht mehr durchzusetzen, erklärte der dbb Chef. „Darum war besonders wichtig, die von den Arbeitgebern geforderte dreijährige Laufzeit zu verhindern. Mittelfristig müssen wir für den ganzen öffentlichen Dienst die Konkurrenzfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt und die Mitarbeitermotivation verbessern. Diese beiden Themen werden in der nächsten Runde Anfang 2023 - wenn die Corona-Krise hoffentlich längst Geschichte ist - eine zentrale Rolle spielen.“ Auf zwei aus Gewerkschaftssicht wichtige Erfolge dieses Abschlusses wies Volker Geyer, dbb Fachvorstand Tarifpolitik, vor der dbb Bundestarifkommission hin: „Wir haben die schrittweise Arbeitszeitangleichung Ost an West ab 2022 durchsetzen können und beim Thema ‚Arbeitsvorgang‘ Verschlechterungen bei der Eingruppierung verhindert. Das sind zwei wesentliche strukturelle Erfolge für uns.“ „Wir gehen davon aus,“ so dbb Chef Silberbach abschließend, „dass dieser Tarifabschluss wie in den vorhergehenden Runden zeitgleich und systemgerecht auf die Beamtinnen und Beamten, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Bundes übertragen wird.“ Die Vorsitzende der dbb jugend Karoline Herrmann zeigte sich ebenfalls zufrieden, wenn auch mit Blick auf die Auszubildenden ein bitterer Nachgeschmack bleibt: „Die erzielte Einigung ist angesichts der schwierigen Verhandlungen und unter den aktuellen Bedingungen ein Schritt in die richtige Richtung. Dass unserer Forderung nach einer gerechten Erhöhung für Auszubildende mit zweimal 25 € nur bedingt entsprochen wurde, wirft allerdings einen Schatten auf das Ergebnis. 2023 werden wir die Lage neu bewerten und nicht vergessen haben, welche Versprechungen uns für eine andere Ausgangslage, eine ohne Pandemie, gemacht wurden.“ Die wesentlichen Bestandteile der Tarifeinigung  Lineare Erhöhung ab 1.4.2021 um 1,4% (mind. 50€, Azubis 25€) und ab 1.4.2022 um 1,8% (Azubis 25€), Laufzeit 28 Monate  Erhöhung der Jahressonderzahlung um 5% (für E1-8)  Eine einmalige Corona-Sonderzahlung (E1-8 600€, E9-12 400€, E13-15 300€, Azubis VKA 225€, Azubis Bund 200€)  Eine monatliche Pflegezulage für alle Beschäftigten der P-Tabelle (1.3.2021 70€, 1.3.2022 nochmal 50€, insgesamt 120€)  Absenkung der Arbeitszeit Ost auf das West-Niveau in zwei Schritten von 40 Stunden auf 39,5 (Januar 2022) und 39 Stunden (Januar 2023)

 

Tarifeinigung für Bund und Kommunen

Corona-Sonderzahlung für den Beamtenbereich angestoßen

Horst Seehofer, Bundesminister des Innern, hat am 27. Oktober 2020 einen Eilgesetzentwurf für eine einmalige Sonderzahlung an Beamtinnen und Beamte des Bundes vorgelegt. Damit wird eine Zusage aus der Tarifeinigung umgesetzt.

„Der Umsetzung der Corona-Sonderzahlung für den Beamtenbereich sind wir einen erheblichen Schritt nähergekommen. Die Bundesregierung, vertreten durch den Bundesminister des Innern, hat Wort gehalten und bereits heute einen Eilgesetzentwurf zur Gewährung einer einmaligen Sonderzahlung an Besoldungsberechtigte des Bundes vorgelegt. Damit ist ein ganz zentraler Teil der im Tarif getroffenen Einkommensverbesserungen auch für die Beamten angegangen. Dies ist uneingeschränkt zu begrüßen und verdient Anerkennung“, sagte der dbb Vize und Fachvorstand für Beamtenpolitik, Friedhelm Schäfer.

Am 25. Oktober 2020 hatten sich die Arbeitgeber und die Gewerkschaften in der Einkommensrunde auf den Tarifvertrag „Corona-Sonderzahlung 2020“ geeinigt. Dieser sieht Sonderzahlungen in Höhe von 600 Euro für untersten Entgeltgruppen, 400 Euro für mittlere Entgeltgruppen sowie 300 Euro für obere Entgeltgruppen vor.

Der Gesetzentwurf überträgt die einmalige Corona-Sonderzahlung auf den Beamtenbereich bis einschließlich der Besoldungsordnung A 15. Demnach bekommen Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppen A 3 bis A 8 eine Corona-Sonderzahlung in Höhe von 600 Euro. Für die Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 sind 400 Euro und für die Besoldungsgruppen A 13 bis A 15 300 Euro vorgesehen. Der Gesetzentwurf soll noch Anfang November von der Bundesregierung beschlossen werden, um eine rechtzeitige Auszahlung der steuerfreien Sonderzahlung für die Besoldungsberechtigten zu ermöglichen.

„Wir erleben hier tatsächlich den Gleichklang der Entwicklung im Tarif und Beamtenbereich. Dies ist gut und richtig – und ist Forderung des dbb. Die Einkommensrunde ist für den dbb erst beendet, wenn eine vollständige Übertragung des Volumens des Tarifergebnisses auf Beamtinnen und Beamte stattgefunden hat und hier insbesondere die zentralen Linearanpassungen für die Jahre 2021 und 2022 in einem eigenständigen Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz erfasst sind“, sagte Schäfer. „Der Bundesminister und die Bundesregierung haben Wort gehalten und alles getan, um die vom dbb eingeforderte Zahlbarmachung noch im Jahre 2020 zu ermöglichen. Dies ist uneingeschränkt zu begrüßen.“

  Click to listen highlighted text!   Tarifeinigung für Bund und Kommunen Corona-Sonderzahlung für den Beamtenbereich angestoßen Horst Seehofer, Bundesminister des Innern, hat am 27. Oktober 2020 einen Eilgesetzentwurf für eine einmalige Sonderzahlung an Beamtinnen und Beamte des Bundes vorgelegt. Damit wird eine Zusage aus der Tarifeinigung umgesetzt. „Der Umsetzung der Corona-Sonderzahlung für den Beamtenbereich sind wir einen erheblichen Schritt nähergekommen. Die Bundesregierung, vertreten durch den Bundesminister des Innern, hat Wort gehalten und bereits heute einen Eilgesetzentwurf zur Gewährung einer einmaligen Sonderzahlung an Besoldungsberechtigte des Bundes vorgelegt. Damit ist ein ganz zentraler Teil der im Tarif getroffenen Einkommensverbesserungen auch für die Beamten angegangen. Dies ist uneingeschränkt zu begrüßen und verdient Anerkennung“, sagte der dbb Vize und Fachvorstand für Beamtenpolitik, Friedhelm Schäfer. Am 25. Oktober 2020 hatten sich die Arbeitgeber und die Gewerkschaften in der Einkommensrunde auf den Tarifvertrag „Corona-Sonderzahlung 2020“ geeinigt. Dieser sieht Sonderzahlungen in Höhe von 600 Euro für untersten Entgeltgruppen, 400 Euro für mittlere Entgeltgruppen sowie 300 Euro für obere Entgeltgruppen vor. Der Gesetzentwurf überträgt die einmalige Corona-Sonderzahlung auf den Beamtenbereich bis einschließlich der Besoldungsordnung A 15. Demnach bekommen Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppen A 3 bis A 8 eine Corona-Sonderzahlung in Höhe von 600 Euro. Für die Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 sind 400 Euro und für die Besoldungsgruppen A 13 bis A 15 300 Euro vorgesehen. Der Gesetzentwurf soll noch Anfang November von der Bundesregierung beschlossen werden, um eine rechtzeitige Auszahlung der steuerfreien Sonderzahlung für die Besoldungsberechtigten zu ermöglichen. „Wir erleben hier tatsächlich den Gleichklang der Entwicklung im Tarif und Beamtenbereich. Dies ist gut und richtig – und ist Forderung des dbb. Die Einkommensrunde ist für den dbb erst beendet, wenn eine vollständige Übertragung des Volumens des Tarifergebnisses auf Beamtinnen und Beamte stattgefunden hat und hier insbesondere die zentralen Linearanpassungen für die Jahre 2021 und 2022 in einem eigenständigen Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz erfasst sind“, sagte Schäfer. „Der Bundesminister und die Bundesregierung haben Wort gehalten und alles getan, um die vom dbb eingeforderte Zahlbarmachung noch im Jahre 2020 zu ermöglichen. Dies ist uneingeschränkt zu begrüßen.“

Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL)

Berlin verliert Stimmrecht

Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) hat am 26. Oktober 2020 den Ausschluss des Landes Berlin beschlossen. Der Grund ist die vom Senat festgelegte Hauptstadtzulage, die aus Sicht der TdL ein einheitliches Vorgehen der Mitgliedsländer in Tariffragen gefährdet.

Ab November 2020 erhalten die 125.000 Beschäftigten im öffentlichen Landesdienst eine monatliche Prämie in Höhe von 150 Euro. Die Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) hat den Senat aufgefordert, die Hauptstadtzulage schnellstmöglich einzustellen.

„Die TdL hat die Zeichen der Zeit nicht erkannt“, kommentiert dbb Tarifchef Volker Geyer die Situation. In der Pressemeldung der TdL vom 26. Oktober 2020 heißt es, dass das Land fünf Jahre Zeit bekomme, um die „Abweichung rückgängig zu machen“. Dabei sollte die TdL lieber überlegen, wie es zu dieser Abweichung gekommen ist, ob sie nicht Ausdruck struktureller Probleme ist“, führt Geyer weiter aus. Stellen bei der Polizei, den Schulen, bei der IT oder den Krankenhäusern bleiben unbesetzt. Und das nicht nur in Berlin. Hier reicht es nicht, einen Verstoß zu ahnden und mit der „gelb-roten Karte“ zu drohen, wie es TdL-Chef Reinhold Hilbers macht, vielmehr muss Ursachenforschung betrieben werden.“ Konkret fordert Geyer die TdL dazu auf, den für die Länder gültigen TV-L „gemeinsam mit uns weiterzuentwickeln und Verbesserungen bei den Entgelten und den Eingruppierungsregelungen zu verhandeln. Wir stehen als Tarifpartner bereit, um mit der TdL in entsprechende Verhandlungen einzutreten.“

Für Frank Becker, Landesvorsitzender des dbb berlin ist klar, dass „ein neuerlicher Ausschluss des Landes aus der TdL unbedingt zu vermeiden ist. Aber hier ist eben nicht nur das Land gefragt, sondern auch die TdL. Die Probleme des Landes Berlin haben die meisten anderen Länder in ähnlicher Form doch auch. Sich hier jetzt aufs Abstrafen zu beschränken, verdeckt die Probleme und löst sie in keiner Weise. Die Solidarität der Länder darf sich nicht darauf beschränken, ein Land abzustrafen. Die TdL sollte das Berliner Handeln als Weckruf verstehen.“

  Click to listen highlighted text! Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) Berlin verliert Stimmrecht Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) hat am 26. Oktober 2020 den Ausschluss des Landes Berlin beschlossen. Der Grund ist die vom Senat festgelegte Hauptstadtzulage, die aus Sicht der TdL ein einheitliches Vorgehen der Mitgliedsländer in Tariffragen gefährdet. Ab November 2020 erhalten die 125.000 Beschäftigten im öffentlichen Landesdienst eine monatliche Prämie in Höhe von 150 Euro. Die Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) hat den Senat aufgefordert, die Hauptstadtzulage schnellstmöglich einzustellen. „Die TdL hat die Zeichen der Zeit nicht erkannt“, kommentiert dbb Tarifchef Volker Geyer die Situation. In der Pressemeldung der TdL vom 26. Oktober 2020 heißt es, dass das Land fünf Jahre Zeit bekomme, um die „Abweichung rückgängig zu machen“. Dabei sollte die TdL lieber überlegen, wie es zu dieser Abweichung gekommen ist, ob sie nicht Ausdruck struktureller Probleme ist“, führt Geyer weiter aus. Stellen bei der Polizei, den Schulen, bei der IT oder den Krankenhäusern bleiben unbesetzt. Und das nicht nur in Berlin. Hier reicht es nicht, einen Verstoß zu ahnden und mit der „gelb-roten Karte“ zu drohen, wie es TdL-Chef Reinhold Hilbers macht, vielmehr muss Ursachenforschung betrieben werden.“ Konkret fordert Geyer die TdL dazu auf, den für die Länder gültigen TV-L „gemeinsam mit uns weiterzuentwickeln und Verbesserungen bei den Entgelten und den Eingruppierungsregelungen zu verhandeln. Wir stehen als Tarifpartner bereit, um mit der TdL in entsprechende Verhandlungen einzutreten.“ Für Frank Becker, Landesvorsitzender des dbb berlin ist klar, dass „ein neuerlicher Ausschluss des Landes aus der TdL unbedingt zu vermeiden ist. Aber hier ist eben nicht nur das Land gefragt, sondern auch die TdL. Die Probleme des Landes Berlin haben die meisten anderen Länder in ähnlicher Form doch auch. Sich hier jetzt aufs Abstrafen zu beschränken, verdeckt die Probleme und löst sie in keiner Weise. Die Solidarität der Länder darf sich nicht darauf beschränken, ein Land abzustrafen. Die TdL sollte das Berliner Handeln als Weckruf verstehen.“

Service für Beamtinnen und Beamte

Beamtenrecht: dbb bereitet Urteile auf

Der dbb beamtenbund und tarifunion informiert künftig über aktuelle Fälle aus den Bereichen Dienstrecht, Beihilferecht, Besoldungsrecht, Versorgungsrecht und Personalvertretungsrecht.

„Wir möchten mit diesem Angebot eine weitere Dienstleistung an verbeamtete Mitglieder unserer Fachgewerkschaften und die interessierte Öffentlichkeit herantragen“, erklärte der Zweite Vorsitzende des dbb, Friedhelm Schäfer, am 27. Oktober 2020 in Berlin. Das Beamtenrecht ist aufgrund des generellen Gesetzesvorbehalts stark durch die Entscheidungen der Gerichte geprägt, so Schäfer weiter. Daher gebe es regelmäßig richtungsweisende Urteile, die häufig weitreichende Folgen haben.

„Wir wollen hier einen Mehrwert für unsere Mitglieder bieten, da diese Fälle an anderer Stelle oft nicht hinreichend Beachtung finden“, betonte der dbb Vize. „Von den vielen Urteilen die jeden Tag gesprochen werden, fassen wir diejenigen kurz und prägnant zusammen, die das Spannungsfeld zwischen Dienstherrn und den Beamtinnen und Beamten beleuchten - um einen Einblick in die Themen zu bieten, bei denen offensichtlich noch Klärungsbedarf besteht.“

Der dbb wird in den Rubriken Dienstrecht, Beihilferecht, Besoldungsrecht, Versorgungsrecht und Personalvertretungsrecht nicht nur Urteile und Beschlüsse hochrangiger Instanzen darstellen, sondern auch erstinstanzliche Urteile. Diese entfalten ihre Rechtswirkung zunächst zwar nur begrenzt, sind aber dafür aber am Puls der Zeit.

Nicht nur auf der Homepage erweitert der dbb daher seine Aktivitäten, sondern auch in den sozialen Netzwerken. Künftig wird es eine Facebook-Gruppe mit dem Namen „Rechtsprechung für den öffentlichen Dienst“ geben, in der neben den Fällen aus dem Beamtenrecht auch die bereits aufbereiteten Urteile aus dem Tarifbereich sowie der Fall des Monats stattfinden werden.

Mehr zum Thema

 Rechtsprechung im Beamtenbereich (dbb.de)

 Rechtsprechung im Tarifbereich (dbb.de)

 Facebook-Gruppe "Rechtsprechung im öffentlichen Dienst" (facebook.com)

  Click to listen highlighted text! Service für Beamtinnen und Beamte Beamtenrecht: dbb bereitet Urteile auf Der dbb beamtenbund und tarifunion informiert künftig über aktuelle Fälle aus den Bereichen Dienstrecht, Beihilferecht, Besoldungsrecht, Versorgungsrecht und Personalvertretungsrecht. „Wir möchten mit diesem Angebot eine weitere Dienstleistung an verbeamtete Mitglieder unserer Fachgewerkschaften und die interessierte Öffentlichkeit herantragen“, erklärte der Zweite Vorsitzende des dbb, Friedhelm Schäfer, am 27. Oktober 2020 in Berlin. Das Beamtenrecht ist aufgrund des generellen Gesetzesvorbehalts stark durch die Entscheidungen der Gerichte geprägt, so Schäfer weiter. Daher gebe es regelmäßig richtungsweisende Urteile, die häufig weitreichende Folgen haben. „Wir wollen hier einen Mehrwert für unsere Mitglieder bieten, da diese Fälle an anderer Stelle oft nicht hinreichend Beachtung finden“, betonte der dbb Vize. „Von den vielen Urteilen die jeden Tag gesprochen werden, fassen wir diejenigen kurz und prägnant zusammen, die das Spannungsfeld zwischen Dienstherrn und den Beamtinnen und Beamten beleuchten - um einen Einblick in die Themen zu bieten, bei denen offensichtlich noch Klärungsbedarf besteht.“ Der dbb wird in den Rubriken Dienstrecht, Beihilferecht, Besoldungsrecht, Versorgungsrecht und Personalvertretungsrecht nicht nur Urteile und Beschlüsse hochrangiger Instanzen darstellen, sondern auch erstinstanzliche Urteile. Diese entfalten ihre Rechtswirkung zunächst zwar nur begrenzt, sind aber dafür aber am Puls der Zeit. Nicht nur auf der Homepage erweitert der dbb daher seine Aktivitäten, sondern auch in den sozialen Netzwerken. Künftig wird es eine Facebook-Gruppe mit dem Namen „Rechtsprechung für den öffentlichen Dienst“ geben, in der neben den Fällen aus dem Beamtenrecht auch die bereits aufbereiteten Urteile aus dem Tarifbereich sowie der Fall des Monats stattfinden werden. Mehr zum Thema  Rechtsprechung im Beamtenbereich (dbb.de)  Rechtsprechung im Tarifbereich (dbb.de)  Facebook-Gruppe Rechtsprechung im öffentlichen Dienst (facebook.com)

 

dbb frauen

Brandenburger Verfassungsgericht kippt Paritätsgesetz

Am 23. Oktober 2020 hat das Brandenburger Verfassungsgericht das Paritätsgesetz gekippt. Die dbb frauen üben harsche Kritik.

„Das Urteil des Brandenburger Verfassungsgerichts ist mehr als nur enttäuschend. Leider scheint das Gericht die strukturelle Diskriminierung von Frauen in der Politik komplett zu verkennen. Unser Grundgesetz schreibt die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern vor. Brandenburg hätte Historisches für die Gleichstellung in der politischen Repräsentanz leisten können – stattdessen perpetuiert es einen komplett aus der Zeit gefallenen Status Quo, der Politik implizit weiterhin als Männergeschäft laufen lässt“, erklärte dbb frauen Chefin Milanie Kreutz am 23. Oktober 2020.

Zwar sei der Richterspruch alles andere als erfreulich, die gleichstellungspolitische Wirkung der gesetzlich durchdachten Regelung jedoch entfalte sich bereits ohnehin. „Die Landtagsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und der Linken haben das im vergangenen Jahr noch nicht in Kraft getretene Paritätsgesetz freiwillig angewendet. Heute sind sie die beiden einzigen Parteien im Brandenburgischen Landtag, für die genauso viele Frauen wie Männer im Parlament sitzen,“ betonte Kreutz.

Das mache deutlich, welch enormen Spielraum Parteien auch ohne gesetzliche Vorschrift hätten, um Einfluss auf die paritätische Aufstellung ihrer Kandidatenlisten zu nehmen. „Es gibt demnach kein glaubwürdiges Argument, das dagegenspricht, Parität in der Politik endlich auf den Weg zu bringen“, so dbb frauen Chefin Kreutz.

Hintergrund
Das Paritätsgesetz in Brandenburg schreibt vor, dass Parteien auf ihren Wahllisten abwechselnd Männer und Frauen aufstellen müssen. Das Brandenburgische Verfassungsgericht stufte die Quoten-Regelung nun als verfassungswidrig ein. Sie verstoße unter anderem gegen die Organisationsfreiheit, Wahlvorschlagsfreiheit und Chancengleichheit der Parteien, teilte das Gericht am Freitag bei seiner Urteilsverkündung in Potsdam mit. Geklagt hatten die AfD und die NPD.

  Click to listen highlighted text!   dbb frauen Brandenburger Verfassungsgericht kippt Paritätsgesetz Am 23. Oktober 2020 hat das Brandenburger Verfassungsgericht das Paritätsgesetz gekippt. Die dbb frauen üben harsche Kritik. „Das Urteil des Brandenburger Verfassungsgerichts ist mehr als nur enttäuschend. Leider scheint das Gericht die strukturelle Diskriminierung von Frauen in der Politik komplett zu verkennen. Unser Grundgesetz schreibt die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern vor. Brandenburg hätte Historisches für die Gleichstellung in der politischen Repräsentanz leisten können – stattdessen perpetuiert es einen komplett aus der Zeit gefallenen Status Quo, der Politik implizit weiterhin als Männergeschäft laufen lässt“, erklärte dbb frauen Chefin Milanie Kreutz am 23. Oktober 2020. Zwar sei der Richterspruch alles andere als erfreulich, die gleichstellungspolitische Wirkung der gesetzlich durchdachten Regelung jedoch entfalte sich bereits ohnehin. „Die Landtagsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und der Linken haben das im vergangenen Jahr noch nicht in Kraft getretene Paritätsgesetz freiwillig angewendet. Heute sind sie die beiden einzigen Parteien im Brandenburgischen Landtag, für die genauso viele Frauen wie Männer im Parlament sitzen,“ betonte Kreutz. Das mache deutlich, welch enormen Spielraum Parteien auch ohne gesetzliche Vorschrift hätten, um Einfluss auf die paritätische Aufstellung ihrer Kandidatenlisten zu nehmen. „Es gibt demnach kein glaubwürdiges Argument, das dagegenspricht, Parität in der Politik endlich auf den Weg zu bringen“, so dbb frauen Chefin Kreutz. HintergrundDas Paritätsgesetz in Brandenburg schreibt vor, dass Parteien auf ihren Wahllisten abwechselnd Männer und Frauen aufstellen müssen. Das Brandenburgische Verfassungsgericht stufte die Quoten-Regelung nun als verfassungswidrig ein. Sie verstoße unter anderem gegen die Organisationsfreiheit, Wahlvorschlagsfreiheit und Chancengleichheit der Parteien, teilte das Gericht am Freitag bei seiner Urteilsverkündung in Potsdam mit. Geklagt hatten die AfD und die NPD.

Aus Bundesländern und Mitgliedsgewerkschaften

 

Nordrhein-Westfalen

Amtsangemessene Alimentation: DBB NRW bietet Musteranträge an

Nach aktuellen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur amtsangemessenen Alimentation rät der DBB NRW den Beamtinnen und Beamten in einer Meldung vom 28. Oktober 2020 mögliche Ansprüche noch in diesem Jahr schriftlich geltend zu machen. Dafür bietet der Verbund Musteranträge und Musterwidersprüche an.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit zwei Ende Juli 2020 veröffentlichten Beschlüssen vom 4. Mai 2020 festgestellt, dass sowohl die Grundbesoldung im Land Berlin im Jahr 2009 bis 2015, aber auch die in Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2013 bis 2015 gewährte Besoldung ab dem dritten Kind zu niedrig bemessen waren.

In beiden Entscheidungen wurden sowohl der Gesetzgeber des Landes Berlin als auch der Gesetzgeber des Landes Nordrhein-Westfalen aufgefordert, bis zum 1. Juli / 31. Juli 2021 verfassungskonforme Regelungen zu treffen. Angesichts der Komplexität der Entscheidungen ist damit zu rechnen, dass seitens der Gesetzgeber nicht kurzfristig, sondern erst im nächsten Jahr entsprechende Gesetzentwürfe vorgelegt werden, um sowohl für die Vergangenheit aber auch für die Zukunft verfassungskonforme Regelungen zu treffen.

Berlin

dbb berlin positioniert sich gegen Rassismus und Diskriminierung

Der dbb berlin hat sich in einer Stellungnahme am 27. Oktober 2020 gegen Menschenfeindlichkeit und Rassismus positioniert.

Demnach steht der dbb berlin für eine plurale und diskriminierungsfreie Gesellschaft ein. Rassismus und seine gewaltsamen Folgen müssen mit allen Mitteln bekämpft werden. Dies schließt auch eine kritische Selbstreflexion und eine erhöhte Aufmerksamkeit gegenüber den Betroffenen von rassistischer Gewalt sowie struktureller Diskriminierung ein. Die Verbreitung von Vorurteilen und negativen Zuschreibungen sowie das Ignorieren rassistischer Übergriffe trägt zum Aufrechterhalten diskriminierender Strukturen bei. Dabei geht es nicht um das Entlarven oder Anprangern einzelner Personen.

Als Interessenvertretung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst sieht sich der dbb berlin für eine solidarische, gerechte und demokratische Gesellschaft verantwortlich und ist entschlossen, diskriminierenden Tendenzen im öffentlichen Dienst entgegenzuwirken. Straf- und disziplinarrechtliche Maßnahmen sind in den entsprechenden Fällen zu verfolgen.

Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DSTG)

DSTG fordert eine steuerliche Homeoffice-Pauschale

„Die aktuellen Vorschriften zum häuslichen Arbeitszimmer sind streng und streitanfällig. Sie begünstigen diejenigen mit großzügigen Wohnverhältnissen. Wer aber im Homeoffice auf eine „Arbeitsecke“ angewiesen ist, schaut in die Röhre.“ Mit diesen Worten forderte der DSTG-Bundesvorsitzende und dbb Vize, Thomas Eigenthaler, bei einer öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss des Bundestages am 27. Oktober 2020 die Einführung einer steuerlichen Homeoffice-Pauschale von 50 bis 75 Euro pro Monat.

Gegenstand der parlamentarischen Anhörung war der Gesetzentwurf der Bundesregierung zu einem Jahressteuergesetz 2020. Der Entwurf beinhaltet in insgesamt 34 Artikeln zahlreiche Gesetzesänderungen zu vielen Steuerarten. Die DSTG hatte zuvor zu ausgewählten Punkten schriftlich Stellung genommen.

Hinsichtlich der Homeoffice-Pauschale hob Eigenthaler deutlich hervor, dass es sich hierbei nicht um ein Steuergeschenk handele. Die Betroffenen hätten durch den Verbrauch von Strom, Heizung und Wasser echte Kosten für die Arbeit im Homeoffice, die der Gesetzgeber nicht unter den Tisch fallen lassen dürfe. Der Gewerkschaftsvorsitzende erinnerte daran, dass Millionen Arbeitnehmer über Nacht im Homeoffice „gelandet seien“ und dadurch das wirtschaftliche Leben und auch große Teile des öffentlichen Dienstes am Laufen gehalten hätten. Diese Menschen dürften jetzt nicht durch Knickrigkeit an der falschen Stelle enttäuscht werden. „Wer Milliarden in die Unterstützung der Wirtschaft pumpen kann, der muss auch für die normale Arbeitnehmerschaft etwas tun“, forderte der DSTG-Bundesvorsitzende.

Die Stellungnahme der DSTG ist online einsehbar.

dbb Bildungsgewerkschaften

Gesundheitsschutz in Schulen verbessern

Die Bildungsgewerkschaften im dbb fordern die Politik auf, den Gesundheitsschutz für Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler in der Corona-Krise deutlich zu verbessern.

„Wofür gibt es denn überhaupt Grenzwerte, Ampeln und Maßnahmenkataloge, wenn sie nicht umgesetzt und eingehalten werden?“, kritisierte Jürgen Böhm, dbb Vize und Bundesvorsitzender des Deutschen Realschullehrerverbands (VDR), den Umgang mit den Vorgaben für Schulen in der Corona-Krise. Für die Schulen gebe es derzeit eine völlige Überregulierung und gleichzeitig einen ständigen Paradigmenwechsel. Präsenzunterricht sei zwar das höchste Ziel, jedoch nicht auf Kosten der Gesundheit der Kinder, der Lehrkräfte und deren Angehörigen.

Die Pandemiesituation wird sich nicht in kurzer Zeit bewältigen lassen, daher braucht es langfristige Lösungen und verlässliche Handlungsrichtlinien, um das Infektionsrisiko an den Schulen so gering wie möglich zu halten, die dort stattfindenden Kontakte zu beschränken und Abstände zu wahren.

„Die Kultusministerkonferenz muss eine ganz klare Orientierung für den Schulbetrieb in ihrem KMK-Vier-Stufen-Modell nach den Vorgaben des RKI geben, anhand derer dann tatsächlich vor Ort entschieden wird“, so die Vorsitzende des Deutschen Philologenverbands (DPhV), Susanne Lin-Klitzing. „Es ist die Aufgabe der Politik dafür zu sorgen, dass diese Regeln eingehalten werden und die Gesundheitsämter hier entsprechend einheitlich, nachvollziehbar und verlässlich agieren.“

Differenzieren nach Schülergruppen

Ein grundlegendes Problem ist nach Auffassung der Bildungsgewerkschaften im dbb, dass zwischen den einzelnen Schulformen nicht differenziert wird. Schülerinnen und Schüler ab der Sekundarstufe II müssen anders als Schülerinnen und Schüler der Primar- und Sekundarstufe I nicht zwingend durchgängig Präsenzunterricht haben, sondern können dann, wenn die technischen Voraussetzungen gewährleistet sind, parallel oder im Wechsel zwischen Präsenz- und Distanzunterricht lernen. Dies solle vor Ort entschieden werden – orientiert an den Inzidenzwerten gemäß RKI.

„Für unsere ganz jungen Schülerinnen und Schüler in der Grundschule gilt es, so viel Präsenzunterricht zu ermöglichen. Junge Kinder brauchen beim Lernen die Beziehung, um ein tragfähiges Fundament für ihr zukünftiges Lernen aufbauen zu können“, betont Gerlinde Kohl, die Vorsitzende der Katholischen Erziehergemeinschaft (KEG).

Mut zu unkonventionellen Lösungen

Joachim Maiß, Vorsitzender des Bundesverbandes für Lehrkräfte für Berufsbildung (BvLB), weist auf unkonventionelle Wege hin, um flächendeckende Schulschließungen zu verhindern: „Statt mantrahaft alles schön zu reden, müssen gemeinsam schnell umsetzbare Lösungen herbeigeführt werden: So könnten beispielsweise leerstehende Veranstaltungs-Locations oder Stadtteilzentren als zusätzliche Unterrichtsräume angemietet werden, um Schulklassen zu teilen und so das Gesundheitsrisiko für Lehrkräfte wie Schülerinnen und Schüler zu minimieren. Denn die Unversehrtheit aller hat oberste Priorität, um nicht sehenden Auges in die erneuten Schulschließungen mit all ihren gesellschaftlichen Folgen zu rutschen.“

Auch der Verband Bildung und Erziehung (VBE) plädiert dafür, dass die Schulen offen bleiben. Aber nicht, wenn dabei die Gesundheit von Beschäftigten und Schülerinnen und Schüler gefährdet wird. „In kleineren Gruppen gelingt das Abstandhalten besser und beim Lüften sitzt niemand im Regen. Zudem lässt sich so die psychisch belastende Situation der Pandemie auch besser bewältigen, weil die Aufmerksamkeit für die einzelnen Kinder und Jugendlichen dann viel höher ist“, sagte der VBE-Bundesvorsitzende Udo Beckmann.

Katholische Erziehergemeinschaft (KEG)

KEG befürchtet massive Verschlechterung der Betreuungsqualität in Kitas

Die KEG befürchtet, dass sich die Betreuungsqualität in Kitas massiv verschlechtert. „Wir brauchen mehr Anreize für die Gewinnung von Fachkräften“, forderte die KEG-Vorsitzende Gerlinde Kohl am 21. Oktober 2020.

Nach aktuellen Berechnungen des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) ist die Zahl der Kinder unter drei Jahren in öffentlich geförderter Betreuung im Zeitraum von 2015 bis 2020 von 693.000 auf 829.000 gestiegen. Gleichzeitig ist aufgrund vermehrter Betreuungswünsche die Betreuungslücke von 215.000 auf 342.000 Kitaplätze angewachsen. Gerlinde Kohl übt daher deutliche Kritik an der unzureichenden staatlichen Bedarfsplanung.

Laut KEG droht eine Absenkung der Betreuungsqualität an den deutschen Kinderbetreuungseinrichtungen. Die KEG-Vorsitzende betonte: “Der Druck auf die Einrichtungen steigt gerade gewaltig, vorübergehend mehr Betreuungsplätze durch die Vergrößerung der vorhandenen Kindergruppen zu schaffen und das Fachkräfteproblem durch die Zulassung von ergänzenden Kräften, also Personen ohne eine angemessene Ausbildung abzumildern. Wir befürchten, dass folglich gerade sozial bedürftige Kinder in Kitas immer weniger Förderung erhalten werden.“

Eine Hauptursache der Misere besteht nach Einschätzung der KEG darin, dass die Politik einen Rechtsanspruch auf Betreuung auch für Dreijährige samt längeren Öffnungszeiten beschlossen hat, ohne eine solide Planung zur Bedarfsdeckung vorzulegen. „Beim Ausbau des Rechtsanspruchs auf Kitaplätze wurde die Planung zur Deckung des Fachkräftebedarfs massiv vernachlässigt“, sagte Kohl.

Die KEG fordert deshalb von der Politik möglichst schnell starke effektive Anreize, um mehr Fachkräfte zu gewinnen, wozu auch eine bessere Bezahlung gehöre.

  Click to listen highlighted text! Aus Bundesländern und Mitgliedsgewerkschaften   Nordrhein-Westfalen Amtsangemessene Alimentation: DBB NRW bietet Musteranträge an Nach aktuellen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur amtsangemessenen Alimentation rät der DBB NRW den Beamtinnen und Beamten in einer Meldung vom 28. Oktober 2020 mögliche Ansprüche noch in diesem Jahr schriftlich geltend zu machen. Dafür bietet der Verbund Musteranträge und Musterwidersprüche an. Das Bundesverfassungsgericht hat mit zwei Ende Juli 2020 veröffentlichten Beschlüssen vom 4. Mai 2020 festgestellt, dass sowohl die Grundbesoldung im Land Berlin im Jahr 2009 bis 2015, aber auch die in Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2013 bis 2015 gewährte Besoldung ab dem dritten Kind zu niedrig bemessen waren. In beiden Entscheidungen wurden sowohl der Gesetzgeber des Landes Berlin als auch der Gesetzgeber des Landes Nordrhein-Westfalen aufgefordert, bis zum 1. Juli / 31. Juli 2021 verfassungskonforme Regelungen zu treffen. Angesichts der Komplexität der Entscheidungen ist damit zu rechnen, dass seitens der Gesetzgeber nicht kurzfristig, sondern erst im nächsten Jahr entsprechende Gesetzentwürfe vorgelegt werden, um sowohl für die Vergangenheit aber auch für die Zukunft verfassungskonforme Regelungen zu treffen. Berlin dbb berlin positioniert sich gegen Rassismus und Diskriminierung Der dbb berlin hat sich in einer Stellungnahme am 27. Oktober 2020 gegen Menschenfeindlichkeit und Rassismus positioniert. Demnach steht der dbb berlin für eine plurale und diskriminierungsfreie Gesellschaft ein. Rassismus und seine gewaltsamen Folgen müssen mit allen Mitteln bekämpft werden. Dies schließt auch eine kritische Selbstreflexion und eine erhöhte Aufmerksamkeit gegenüber den Betroffenen von rassistischer Gewalt sowie struktureller Diskriminierung ein. Die Verbreitung von Vorurteilen und negativen Zuschreibungen sowie das Ignorieren rassistischer Übergriffe trägt zum Aufrechterhalten diskriminierender Strukturen bei. Dabei geht es nicht um das Entlarven oder Anprangern einzelner Personen. Als Interessenvertretung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst sieht sich der dbb berlin für eine solidarische, gerechte und demokratische Gesellschaft verantwortlich und ist entschlossen, diskriminierenden Tendenzen im öffentlichen Dienst entgegenzuwirken. Straf- und disziplinarrechtliche Maßnahmen sind in den entsprechenden Fällen zu verfolgen. Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DSTG) DSTG fordert eine steuerliche Homeoffice-Pauschale „Die aktuellen Vorschriften zum häuslichen Arbeitszimmer sind streng und streitanfällig. Sie begünstigen diejenigen mit großzügigen Wohnverhältnissen. Wer aber im Homeoffice auf eine „Arbeitsecke“ angewiesen ist, schaut in die Röhre.“ Mit diesen Worten forderte der DSTG-Bundesvorsitzende und dbb Vize, Thomas Eigenthaler, bei einer öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss des Bundestages am 27. Oktober 2020 die Einführung einer steuerlichen Homeoffice-Pauschale von 50 bis 75 Euro pro Monat. Gegenstand der parlamentarischen Anhörung war der Gesetzentwurf der Bundesregierung zu einem Jahressteuergesetz 2020. Der Entwurf beinhaltet in insgesamt 34 Artikeln zahlreiche Gesetzesänderungen zu vielen Steuerarten. Die DSTG hatte zuvor zu ausgewählten Punkten schriftlich Stellung genommen. Hinsichtlich der Homeoffice-Pauschale hob Eigenthaler deutlich hervor, dass es sich hierbei nicht um ein Steuergeschenk handele. Die Betroffenen hätten durch den Verbrauch von Strom, Heizung und Wasser echte Kosten für die Arbeit im Homeoffice, die der Gesetzgeber nicht unter den Tisch fallen lassen dürfe. Der Gewerkschaftsvorsitzende erinnerte daran, dass Millionen Arbeitnehmer über Nacht im Homeoffice „gelandet seien“ und dadurch das wirtschaftliche Leben und auch große Teile des öffentlichen Dienstes am Laufen gehalten hätten. Diese Menschen dürften jetzt nicht durch Knickrigkeit an der falschen Stelle enttäuscht werden. „Wer Milliarden in die Unterstützung der Wirtschaft pumpen kann, der muss auch für die normale Arbeitnehmerschaft etwas tun“, forderte der DSTG-Bundesvorsitzende. Die Stellungnahme der DSTG ist online einsehbar. dbb Bildungsgewerkschaften Gesundheitsschutz in Schulen verbessern Die Bildungsgewerkschaften im dbb fordern die Politik auf, den Gesundheitsschutz für Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler in der Corona-Krise deutlich zu verbessern. „Wofür gibt es denn überhaupt Grenzwerte, Ampeln und Maßnahmenkataloge, wenn sie nicht umgesetzt und eingehalten werden?“, kritisierte Jürgen Böhm, dbb Vize und Bundesvorsitzender des Deutschen Realschullehrerverbands (VDR), den Umgang mit den Vorgaben für Schulen in der Corona-Krise. Für die Schulen gebe es derzeit eine völlige Überregulierung und gleichzeitig einen ständigen Paradigmenwechsel. Präsenzunterricht sei zwar das höchste Ziel, jedoch nicht auf Kosten der Gesundheit der Kinder, der Lehrkräfte und deren Angehörigen. Die Pandemiesituation wird sich nicht in kurzer Zeit bewältigen lassen, daher braucht es langfristige Lösungen und verlässliche Handlungsrichtlinien, um das Infektionsrisiko an den Schulen so gering wie möglich zu halten, die dort stattfindenden Kontakte zu beschränken und Abstände zu wahren. „Die Kultusministerkonferenz muss eine ganz klare Orientierung für den Schulbetrieb in ihrem KMK-Vier-Stufen-Modell nach den Vorgaben des RKI geben, anhand derer dann tatsächlich vor Ort entschieden wird“, so die Vorsitzende des Deutschen Philologenverbands (DPhV), Susanne Lin-Klitzing. „Es ist die Aufgabe der Politik dafür zu sorgen, dass diese Regeln eingehalten werden und die Gesundheitsämter hier entsprechend einheitlich, nachvollziehbar und verlässlich agieren.“ Differenzieren nach Schülergruppen Ein grundlegendes Problem ist nach Auffassung der Bildungsgewerkschaften im dbb, dass zwischen den einzelnen Schulformen nicht differenziert wird. Schülerinnen und Schüler ab der Sekundarstufe II müssen anders als Schülerinnen und Schüler der Primar- und Sekundarstufe I nicht zwingend durchgängig Präsenzunterricht haben, sondern können dann, wenn die technischen Voraussetzungen gewährleistet sind, parallel oder im Wechsel zwischen Präsenz- und Distanzunterricht lernen. Dies solle vor Ort entschieden werden – orientiert an den Inzidenzwerten gemäß RKI. „Für unsere ganz jungen Schülerinnen und Schüler in der Grundschule gilt es, so viel Präsenzunterricht zu ermöglichen. Junge Kinder brauchen beim Lernen die Beziehung, um ein tragfähiges Fundament für ihr zukünftiges Lernen aufbauen zu können“, betont Gerlinde Kohl, die Vorsitzende der Katholischen Erziehergemeinschaft (KEG). Mut zu unkonventionellen Lösungen Joachim Maiß, Vorsitzender des Bundesverbandes für Lehrkräfte für Berufsbildung (BvLB), weist auf unkonventionelle Wege hin, um flächendeckende Schulschließungen zu verhindern: „Statt mantrahaft alles schön zu reden, müssen gemeinsam schnell umsetzbare Lösungen herbeigeführt werden: So könnten beispielsweise leerstehende Veranstaltungs-Locations oder Stadtteilzentren als zusätzliche Unterrichtsräume angemietet werden, um Schulklassen zu teilen und so das Gesundheitsrisiko für Lehrkräfte wie Schülerinnen und Schüler zu minimieren. Denn die Unversehrtheit aller hat oberste Priorität, um nicht sehenden Auges in die erneuten Schulschließungen mit all ihren gesellschaftlichen Folgen zu rutschen.“ Auch der Verband Bildung und Erziehung (VBE) plädiert dafür, dass die Schulen offen bleiben. Aber nicht, wenn dabei die Gesundheit von Beschäftigten und Schülerinnen und Schüler gefährdet wird. „In kleineren Gruppen gelingt das Abstandhalten besser und beim Lüften sitzt niemand im Regen. Zudem lässt sich so die psychisch belastende Situation der Pandemie auch besser bewältigen, weil die Aufmerksamkeit für die einzelnen Kinder und Jugendlichen dann viel höher ist“, sagte der VBE-Bundesvorsitzende Udo Beckmann. Katholische Erziehergemeinschaft (KEG) KEG befürchtet massive Verschlechterung der Betreuungsqualität in Kitas Die KEG befürchtet, dass sich die Betreuungsqualität in Kitas massiv verschlechtert. „Wir brauchen mehr Anreize für die Gewinnung von Fachkräften“, forderte die KEG-Vorsitzende Gerlinde Kohl am 21. Oktober 2020. Nach aktuellen Berechnungen des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) ist die Zahl der Kinder unter drei Jahren in öffentlich geförderter Betreuung im Zeitraum von 2015 bis 2020 von 693.000 auf 829.000 gestiegen. Gleichzeitig ist aufgrund vermehrter Betreuungswünsche die Betreuungslücke von 215.000 auf 342.000 Kitaplätze angewachsen. Gerlinde Kohl übt daher deutliche Kritik an der unzureichenden staatlichen Bedarfsplanung. Laut KEG droht eine Absenkung der Betreuungsqualität an den deutschen Kinderbetreuungseinrichtungen. Die KEG-Vorsitzende betonte: “Der Druck auf die Einrichtungen steigt gerade gewaltig, vorübergehend mehr Betreuungsplätze durch die Vergrößerung der vorhandenen Kindergruppen zu schaffen und das Fachkräfteproblem durch die Zulassung von ergänzenden Kräften, also Personen ohne eine angemessene Ausbildung abzumildern. Wir befürchten, dass folglich gerade sozial bedürftige Kinder in Kitas immer weniger Förderung erhalten werden.“ Eine Hauptursache der Misere besteht nach Einschätzung der KEG darin, dass die Politik einen Rechtsanspruch auf Betreuung auch für Dreijährige samt längeren Öffnungszeiten beschlossen hat, ohne eine solide Planung zur Bedarfsdeckung vorzulegen. „Beim Ausbau des Rechtsanspruchs auf Kitaplätze wurde die Planung zur Deckung des Fachkräftebedarfs massiv vernachlässigt“, sagte Kohl. Die KEG fordert deshalb von der Politik möglichst schnell starke effektive Anreize, um mehr Fachkräfte zu gewinnen, wozu auch eine bessere Bezahlung gehöre.

Namen und Nachrichten

Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) hat die Gewerkschaften zu Tarifverhandlungen über einen Notlagen-Tarifvertrag für die Flughäfen aufgefordert. Hintergrund ist der deutliche Einbruch der Passagierzahlen aufgrund der Corona-Pandemie, der an den Flughäfen zu großen finanziellen Schwierigkeiten führt. Im Rahmen der Tarifeinigung mit den Kommunen am 25. Oktober 2020 haben die Gewerkschaften mit der Arbeitgeberseite vereinbart, unmittelbar über einen Notlagentarifvertrag mit zeitlich befristeten Absenkungen der Personalkosten für die Flughäfen zu verhandeln. Im Gegenzug werden betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen. Wenn ein Flughafen den Notlagentarifvertrag nicht anwendet, werden an diesem Standort auch keine Absenkungen stattfinden.

Der Landeshaushalt für 2021 in Nordrhein-Westfalen steht auf Grund der Auswirkungen der Corona-Pandemie vor besonderen Herausforderungen. Im Unterausschuss Personal wurden insbesondere die Auswirkungen und Entwicklungen rund um die Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes beleuchtet. Der DBB NRW und seine Fachgewerkschaften haben am 27. Oktober 2020 als Sachverständige an der Anhörung teilgenommen und die Belange der Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes vertreten. Im Fokus standen dabei Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung.

Der Bundesvorsitzende des Verbandes der Bundeswehr-Feuerwehren, Thomas Schönberger, war am 27. Oktober 2020 in der Bundesgeschäftsstelle des Verbandes der Beamten und Beschäftigten der Bundeswehr (VBB) zu Gast. Im Rahmen der bestehenden Kooperation wurden zukünftige Themenschwerpunkte im Bereich der Bundeswehr-Feuerwehr erörtert und abgestimmt.

Thomas Liebel, stellvertretender Bundesvorsitzende der Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ), hat sich am 27. Oktober 2020 mit dem Staatssekretär des Finanzministeriums, Wolfgang Schmidt, getroffen. Themen waren die Umsetzung von familienfreundlichen Maßnahmen für eine gesunde Work-Life-Balance wie zum Beispiel mobiles Arbeiten oder flexible Arbeitszeiten. Bereits am 15. Oktober hat sich Thomas Liebel mit dem Haushaltsstaatssekretär Werner Gatzer getroffen. Beide tauschten sich über den Entwurf des Bundeshaushalts 2021 aus, insbesondere zu den vorgesehenen Änderungen im Personalhaushalt. Im Haushaltsentwurf 2021 sind insgesamt rund 1.800 neue Planstellen vorgesehen, von denen 1.194 Stellen auf die Zollverwaltung entfallen.

Auf dem alle vier Jahre stattfindenden Deutschen Forstgewerkschaftstag des Bundes Deutscher Forstleute (BDF) wurde am 23. Oktober 2020 Ulrich Dohle als Bundesvorsitzender einstimmig wiedergewählt.

  Click to listen highlighted text! Namen und Nachrichten Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) hat die Gewerkschaften zu Tarifverhandlungen über einen Notlagen-Tarifvertrag für die Flughäfen aufgefordert. Hintergrund ist der deutliche Einbruch der Passagierzahlen aufgrund der Corona-Pandemie, der an den Flughäfen zu großen finanziellen Schwierigkeiten führt. Im Rahmen der Tarifeinigung mit den Kommunen am 25. Oktober 2020 haben die Gewerkschaften mit der Arbeitgeberseite vereinbart, unmittelbar über einen Notlagentarifvertrag mit zeitlich befristeten Absenkungen der Personalkosten für die Flughäfen zu verhandeln. Im Gegenzug werden betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen. Wenn ein Flughafen den Notlagentarifvertrag nicht anwendet, werden an diesem Standort auch keine Absenkungen stattfinden. Der Landeshaushalt für 2021 in Nordrhein-Westfalen steht auf Grund der Auswirkungen der Corona-Pandemie vor besonderen Herausforderungen. Im Unterausschuss Personal wurden insbesondere die Auswirkungen und Entwicklungen rund um die Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes beleuchtet. Der DBB NRW und seine Fachgewerkschaften haben am 27. Oktober 2020 als Sachverständige an der Anhörung teilgenommen und die Belange der Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes vertreten. Im Fokus standen dabei Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung. Der Bundesvorsitzende des Verbandes der Bundeswehr-Feuerwehren, Thomas Schönberger, war am 27. Oktober 2020 in der Bundesgeschäftsstelle des Verbandes der Beamten und Beschäftigten der Bundeswehr (VBB) zu Gast. Im Rahmen der bestehenden Kooperation wurden zukünftige Themenschwerpunkte im Bereich der Bundeswehr-Feuerwehr erörtert und abgestimmt. Thomas Liebel, stellvertretender Bundesvorsitzende der Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ), hat sich am 27. Oktober 2020 mit dem Staatssekretär des Finanzministeriums, Wolfgang Schmidt, getroffen. Themen waren die Umsetzung von familienfreundlichen Maßnahmen für eine gesunde Work-Life-Balance wie zum Beispiel mobiles Arbeiten oder flexible Arbeitszeiten. Bereits am 15. Oktober hat sich Thomas Liebel mit dem Haushaltsstaatssekretär Werner Gatzer getroffen. Beide tauschten sich über den Entwurf des Bundeshaushalts 2021 aus, insbesondere zu den vorgesehenen Änderungen im Personalhaushalt. Im Haushaltsentwurf 2021 sind insgesamt rund 1.800 neue Planstellen vorgesehen, von denen 1.194 Stellen auf die Zollverwaltung entfallen. Auf dem alle vier Jahre stattfindenden Deutschen Forstgewerkschaftstag des Bundes Deutscher Forstleute (BDF) wurde am 23. Oktober 2020 Ulrich Dohle als Bundesvorsitzender einstimmig wiedergewählt.

 

 

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  • forsa-Bürgerbefragung 2023

     


  • (Quelle: dbb)
    Monitor öffentlicher Dienst 2024
     
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