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19.05.2020

 

Pressemitteilung

Arbeitsschutz im Visier

 

Zahlen – Daten – Fakten des BTB zu Arbeitsschutzkontrollen

 

Arbeitsschutz aktuell:

Im Rahmen der Forderung nach mehr Arbeitsschutzkontrollen in Schlachthöfen sieht der BTB eine Ursache des Problems beim Personalmangel an Arbeitsschutzinspekteurinnen und -inspekteuren.

In der aktuellen Debatte um den Arbeitsschutz und der Forderung nach strafferen Gesetzen darf das Personal der Arbeitsschutzverwaltungen nicht vergessen werden.

Eine Ursache für die Verwerfungen und die Missstände ist, dass schwarze Schafe, die den Arbeitsschutz und das Tarifrecht unterlaufen, keine Kontrollen zu befürchten haben.

Zur Verdeutlichung hat der BTB Daten zum Personalabbau und zum Rückgang der Betriebsprüfungen zusammengefasst.

Kolleginnen und Kollegen aus den Staatlichen Arbeitsschutzverwaltungen der Länder berichten, dass die Aufholjagd nur mit gut ausgebildeten Aufsichtsbeschäftigten gelingen kann. Gesetze, deren Einhaltung nicht überprüft wird, sind nicht viel wert, so der BTB Bundesvorsitzende Jan Georg Seidel.

Der nachfolgende Auszug aus den Entwicklungen der Betriebsbesichtigungen und der Personalzahlen im Staatlichen Arbeitsschutz aus den Berichten „Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und Unfallgeschehen in der Bundesrepublik Deutschland“ aus den Jahren 2000 bis 2018 verdeutlichen das Problem.

 *Einführung einer neuen Personalberechnung. Seit 2014 werden Beschäftigte des Staatlichen Arbeitsschutzes mit Arbeitsschutzaufgaben ausgewiesen, Baden- Württemberg meldet lediglich Zahlen, in denen Beschäftigte aus Arbeitsschutz-, Immissionsschutz- und Verbraucherschutzaufgaben zusammengefasst sind; diese Zahl kann nicht berücksichtigt werden.

 

In den letzten Jahren wurden folgende zusätzliche Aufgaben auf die Arbeitsschutzverwaltungen der Länder übertragen:

Überwachung der Vorschriften der Chemikaliensicherheit ( REACH CLP und GHS), Ausweitung der Aufgaben des Strahlenschutzrechts (Ermittlung der Radonbelastungen in ganz Deutschland), nicht ionisierende Strahlung, optische Strahlung, Marktüberwachung im Sprengstoffwesen, Ausweitung der Anwendung des Mutterschutzgesetzes, elektromagnetische Felder, Mitbetrachtung der psychischen Belastungen bei der Arbeit, Überwachung mobiler Druckgeräte, Ausführung von Arbeitsprogrammen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie, Ausweitung der Aufgaben in den Rechtsgebieten, Arbeitsstättenrecht, Betriebssicherheitsverordnung, Produktsicherheitsgesetz.

Mit viel weniger Personal müssen immer mehr Aufgaben geleistet werden.

Der Rückgang der Besichtigungszahlen ist im Wesentlichen durch den Personalabbau der zurückliegenden 20 Jahre begründet und zu einem Teil durch die Übertragung von neuen Aufgaben, die mit einem enormen Verwaltungsaufwand versehen worden sind.

 

 

Bund und Länder müssen mit mehr Personal im Staatlichen Arbeitsschutz für mehr Sicherheit und gute Arbeitsbedingungen von Beschäftigten sorgen. Die Arbeitsschutzverwaltungen der Länder müssen durch bessere Ressourcenausstattung ihre Beratungs- und Überwachungsaufgaben wieder wahrnehmen können, so der BTB Bundesvorsitzende Jan Georg Seidel.

  Click to listen highlighted text! Pressemitteilung Arbeitsschutz im Visier   Zahlen – Daten – Fakten des BTB zu Arbeitsschutzkontrollen   Arbeitsschutz aktuell: Im Rahmen der Forderung nach mehr Arbeitsschutzkontrollen in Schlachthöfen sieht der BTB eine Ursache des Problems beim Personalmangel an Arbeitsschutzinspekteurinnen und -inspekteuren. In der aktuellen Debatte um den Arbeitsschutz und der Forderung nach strafferen Gesetzen darf das Personal der Arbeitsschutzverwaltungen nicht vergessen werden. Eine Ursache für die Verwerfungen und die Missstände ist, dass schwarze Schafe, die den Arbeitsschutz und das Tarifrecht unterlaufen, keine Kontrollen zu befürchten haben. Zur Verdeutlichung hat der BTB Daten zum Personalabbau und zum Rückgang der Betriebsprüfungen zusammengefasst. Kolleginnen und Kollegen aus den Staatlichen Arbeitsschutzverwaltungen der Länder berichten, dass die Aufholjagd nur mit gut ausgebildeten Aufsichtsbeschäftigten gelingen kann. Gesetze, deren Einhaltung nicht überprüft wird, sind nicht viel wert, so der BTB Bundesvorsitzende Jan Georg Seidel. Der nachfolgende Auszug aus den Entwicklungen der Betriebsbesichtigungen und der Personalzahlen im Staatlichen Arbeitsschutz aus den Berichten „Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und Unfallgeschehen in der Bundesrepublik Deutschland“ aus den Jahren 2000 bis 2018 verdeutlichen das Problem.  *Einführung einer neuen Personalberechnung. Seit 2014 werden Beschäftigte des Staatlichen Arbeitsschutzes mit Arbeitsschutzaufgaben ausgewiesen, Baden- Württemberg meldet lediglich Zahlen, in denen Beschäftigte aus Arbeitsschutz-, Immissionsschutz- und Verbraucherschutzaufgaben zusammengefasst sind; diese Zahl kann nicht berücksichtigt werden.   In den letzten Jahren wurden folgende zusätzliche Aufgaben auf die Arbeitsschutzverwaltungen der Länder übertragen: Überwachung der Vorschriften der Chemikaliensicherheit ( REACH CLP und GHS), Ausweitung der Aufgaben des Strahlenschutzrechts (Ermittlung der Radonbelastungen in ganz Deutschland), nicht ionisierende Strahlung, optische Strahlung, Marktüberwachung im Sprengstoffwesen, Ausweitung der Anwendung des Mutterschutzgesetzes, elektromagnetische Felder, Mitbetrachtung der psychischen Belastungen bei der Arbeit, Überwachung mobiler Druckgeräte, Ausführung von Arbeitsprogrammen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie, Ausweitung der Aufgaben in den Rechtsgebieten, Arbeitsstättenrecht, Betriebssicherheitsverordnung, Produktsicherheitsgesetz. Mit viel weniger Personal müssen immer mehr Aufgaben geleistet werden. Der Rückgang der Besichtigungszahlen ist im Wesentlichen durch den Personalabbau der zurückliegenden 20 Jahre begründet und zu einem Teil durch die Übertragung von neuen Aufgaben, die mit einem enormen Verwaltungsaufwand versehen worden sind.     Bund und Länder müssen mit mehr Personal im Staatlichen Arbeitsschutz für mehr Sicherheit und gute Arbeitsbedingungen von Beschäftigten sorgen. Die Arbeitsschutzverwaltungen der Länder müssen durch bessere Ressourcenausstattung ihre Beratungs- und Überwachungsaufgaben wieder wahrnehmen können, so der BTB Bundesvorsitzende Jan Georg Seidel.

 

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