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Inhalt aus dbb aktuell Nr. 7 vom 20. Februar 2020

Inhaltsverzeichnis

dbb kritisiert Forderungen nach Vereinheitlichung
   Duales Gesundheitssystem ist Garant für Qualität und Vielfalt
Bund: Stellen auf Höchststand, Personal fehlt trotzdem
   Arbeit im öffentlichen Dienst muss noch viel attraktiver werden
Vor Verhandlungen mit den Kommunen
   Sozialpädagogische Fachkräfte brauchen Profi-Bezahlung
dbb jugend
   Krank zur Arbeit? Präsentismus birgt Gefahren
Aus Bundesländern und Mitgliedsgewerkschaften
   Hessen
     Nach Angriff auf Gerichtsvollzieher: „Jetzt muss gehandelt werden“
   Saarland
     Öffentlicher Dienst: Gewalt gegen Beschäftigte verhindern
   Rheinland-Pfalz
     Gegen Hass und Hetze: Unterstützung für Appell der Landesregierung
   Baden-Württemberg
     Beihilfe bei Eheleuten/Lebenspartnern: Absenkung der Einkünftegrenze bald Geschichte
   Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ)
     Bekämpfung organisierter Kriminalität braucht schlagkräftigen Zoll
   Kommunikationsgewerkschaft DPV (DPVKOM)
     Altersteilzeit für Postbeamtinnen und –beamte verbessern
Namen und Nachrichten

  Click to listen highlighted text!   Inhalt aus dbb aktuell Nr. 7 vom 20. Februar 2020 Inhaltsverzeichnis dbb kritisiert Forderungen nach Vereinheitlichung   Duales Gesundheitssystem ist Garant für Qualität und VielfaltBund: Stellen auf Höchststand, Personal fehlt trotzdem   Arbeit im öffentlichen Dienst muss noch viel attraktiver werdenVor Verhandlungen mit den Kommunen   Sozialpädagogische Fachkräfte brauchen Profi-Bezahlungdbb jugend   Krank zur Arbeit? Präsentismus birgt GefahrenAus Bundesländern und Mitgliedsgewerkschaften   Hessen     Nach Angriff auf Gerichtsvollzieher: „Jetzt muss gehandelt werden“   Saarland     Öffentlicher Dienst: Gewalt gegen Beschäftigte verhindern   Rheinland-Pfalz     Gegen Hass und Hetze: Unterstützung für Appell der Landesregierung   Baden-Württemberg     Beihilfe bei Eheleuten/Lebenspartnern: Absenkung der Einkünftegrenze bald Geschichte   Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ)     Bekämpfung organisierter Kriminalität braucht schlagkräftigen Zoll   Kommunikationsgewerkschaft DPV (DPVKOM)     Altersteilzeit für Postbeamtinnen und –beamte verbessernNamen und Nachrichten

dbb kritisiert Forderungen nach Vereinheitlichung

Duales Gesundheitssystem ist Garant für Qualität und Vielfalt

Immer wieder werden Forderungen nach einer Abschaffung des dualen Gesundheitssystems laut. „Totaler Quatsch. Unsere Gesundheitsversorgung ist eine der besten der Welt“, sagt der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach dazu.

„Das Gesundheitssystem in Deutschland funktioniert – gerade aufgrund des bewährten Miteinanders von gesetzlicher und privater Versicherung (GKV und PKV). Diese duale Struktur ist der Garant für eine sehr hohe Qualität der medizinischen Versorgung aller Menschen“, stellte der dbb Chef am 17. Februar 2020 in Berlin klar. „Der wiederkehrende Ruf nach einer Zwangs-Einheitsversicherung ist ideologisch statt sachlich motiviert. Wir sollten die Diskussion über mögliche Verbesserungen aber mit wirklichen Expertinnen und Experten führen: Versicherungen, Kliniken und besonders mit den Beschäftigten im Gesundheitswesen – das ist das richtige Know-how.“

Wesentliche Argumente gegen eine Vereinheitlichung von gesetzlicher und privater Krankenversicherung (GKV und PKV) sind:

Erstens: Eine schlagartige und zwangsweise Einführung einer Einheitsversicherung ist nicht nur unrealistisch, sondern vor allem grob verfassungswidrig.

Zweitens: Mehrumsatz, den Ärztinnen und Ärzte mit den Privatversicherten erzielen, kommt allen Versicherten zugute. Theoretisch errechnete Ersparnisse für GKV-Versicherte beruhen darauf, dass dieser Mehrumsatz ersatzlos wegfällt. Folge: Jeder Arztpraxis fehlen im Schnitt 54.000 Euro/Jahr – mit entsprechend Folgen für Wartezeiten und Versorgungsqualität. Außerdem geriete früher als später auch der GKV-Beitragssatz unter Druck, weil zusätzlichen Einnahmen auch neue Ausgaben gegenüberstünden.

Drittens: Daher ist es auch Unsinn zu behaupten, die PKV sei unsolidarisch und dort Versicherte würde sich „aus dem Solidarausgleich verabschieden“.

Viertens: Ausgeblendet wird in der Regel auch die demografiefeste und generationengerechte Kapitalvorsorge der PKV, die mit einer Einheitsversicherung wegfiele. In der Folge würde die Last künftiger Beitragszahler im umlagefinanzierten GKV-System auch noch um die Krankheitskosten der alternden Millionen PKV-Versicherten erhöht.

  Click to listen highlighted text! dbb kritisiert Forderungen nach Vereinheitlichung Duales Gesundheitssystem ist Garant für Qualität und Vielfalt Immer wieder werden Forderungen nach einer Abschaffung des dualen Gesundheitssystems laut. „Totaler Quatsch. Unsere Gesundheitsversorgung ist eine der besten der Welt“, sagt der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach dazu. „Das Gesundheitssystem in Deutschland funktioniert – gerade aufgrund des bewährten Miteinanders von gesetzlicher und privater Versicherung (GKV und PKV). Diese duale Struktur ist der Garant für eine sehr hohe Qualität der medizinischen Versorgung aller Menschen“, stellte der dbb Chef am 17. Februar 2020 in Berlin klar. „Der wiederkehrende Ruf nach einer Zwangs-Einheitsversicherung ist ideologisch statt sachlich motiviert. Wir sollten die Diskussion über mögliche Verbesserungen aber mit wirklichen Expertinnen und Experten führen: Versicherungen, Kliniken und besonders mit den Beschäftigten im Gesundheitswesen – das ist das richtige Know-how.“ Wesentliche Argumente gegen eine Vereinheitlichung von gesetzlicher und privater Krankenversicherung (GKV und PKV) sind: Erstens: Eine schlagartige und zwangsweise Einführung einer Einheitsversicherung ist nicht nur unrealistisch, sondern vor allem grob verfassungswidrig. Zweitens: Mehrumsatz, den Ärztinnen und Ärzte mit den Privatversicherten erzielen, kommt allen Versicherten zugute. Theoretisch errechnete Ersparnisse für GKV-Versicherte beruhen darauf, dass dieser Mehrumsatz ersatzlos wegfällt. Folge: Jeder Arztpraxis fehlen im Schnitt 54.000 Euro/Jahr – mit entsprechend Folgen für Wartezeiten und Versorgungsqualität. Außerdem geriete früher als später auch der GKV-Beitragssatz unter Druck, weil zusätzlichen Einnahmen auch neue Ausgaben gegenüberstünden. Drittens: Daher ist es auch Unsinn zu behaupten, die PKV sei unsolidarisch und dort Versicherte würde sich „aus dem Solidarausgleich verabschieden“. Viertens: Ausgeblendet wird in der Regel auch die demografiefeste und generationengerechte Kapitalvorsorge der PKV, die mit einer Einheitsversicherung wegfiele. In der Folge würde die Last künftiger Beitragszahler im umlagefinanzierten GKV-System auch noch um die Krankheitskosten der alternden Millionen PKV-Versicherten erhöht.

Bund: Stellen auf Höchststand, Personal fehlt trotzdem

Arbeit im öffentlichen Dienst muss noch viel attraktiver werden

Die Zahl der im Bundeshaushalt ausgewiesenen Stellen hat mit 204.690 in diesem Jahr den höchsten Stand seit der Wiedervereinigung erreicht, meldete das „Handelsblatt“ am 18. Februar 2020. Mit deren Besetzung gibt es aber Probleme, warnte dbb Chef Ulrich Silberbach.

„Schön, dass wir beim Bund endlich die Trendwende geschafft haben – zumindest laut Stellenplan. Wir haben lange vor den gravierenden strukturellen Personalengpässen gewarnt, und es wurde allerhöchste Zeit, dass hier gehandelt wird“, sagte Silberbach mit Blick auf die Zahlen des Bundesfinanzministeriums, die dem „Handelsblatt“ vorliegen. Ein Grund für den neuen Rekordwert sind demnach beispielsweise die zusätzlichen Stellen bei der Bundespolizei. Aber auch in den Bundesministerien sind viele neue Stellen entstanden. Inklusive Soldaten und Beschäftigten bei öffentlich-rechtlichen Einrichtungen, rechnet die Wirtschaftszeitung vor, liege die Zahl beim Bund derzeit bei insgesamt 496.000 – 2005 waren es noch 561.000.

„Wenn 60 Prozent der Menschen in diesem Land den Staat für überfordert halten, ist das ein Alarmsignal, das niemand ignorieren sollte. Der Bund hat es gehört und begonnen zu reagieren, aber bundesweit fehlen dem öffentlichen Dienst noch immer knapp 300.000 Beschäftigte. Da hilft kein Wedeln mit dem Stellenplan – Stellen müssen von Menschen ausgefüllt werden“, machte der dbb Bundesvorsitzende deutlich. „In den Bundesministerien sind beispielsweise von knapp 2.800 Stellen für IT-Sicherheit rund 700 unbesetzt. Und in den Ländern und Kommunen, wo die meisten unmittelbaren Bürgerdienste stattfinden, ist der Personalmangel noch viel gravierender – Erziehung, Bildung, Sicherheit, Justiz, Soziale Arbeit: Überall fehlen uns die Leute. Bund, Länder und Kommunen müssen also weiterhin massiv an ihrer Attraktivität als Arbeitgeber arbeiten und eine nachhaltige demografiefeste Personalpolitik auf die Beine stellen.“

  Click to listen highlighted text! Bund: Stellen auf Höchststand, Personal fehlt trotzdem Arbeit im öffentlichen Dienst muss noch viel attraktiver werden Die Zahl der im Bundeshaushalt ausgewiesenen Stellen hat mit 204.690 in diesem Jahr den höchsten Stand seit der Wiedervereinigung erreicht, meldete das „Handelsblatt“ am 18. Februar 2020. Mit deren Besetzung gibt es aber Probleme, warnte dbb Chef Ulrich Silberbach. „Schön, dass wir beim Bund endlich die Trendwende geschafft haben – zumindest laut Stellenplan. Wir haben lange vor den gravierenden strukturellen Personalengpässen gewarnt, und es wurde allerhöchste Zeit, dass hier gehandelt wird“, sagte Silberbach mit Blick auf die Zahlen des Bundesfinanzministeriums, die dem „Handelsblatt“ vorliegen. Ein Grund für den neuen Rekordwert sind demnach beispielsweise die zusätzlichen Stellen bei der Bundespolizei. Aber auch in den Bundesministerien sind viele neue Stellen entstanden. Inklusive Soldaten und Beschäftigten bei öffentlich-rechtlichen Einrichtungen, rechnet die Wirtschaftszeitung vor, liege die Zahl beim Bund derzeit bei insgesamt 496.000 – 2005 waren es noch 561.000. „Wenn 60 Prozent der Menschen in diesem Land den Staat für überfordert halten, ist das ein Alarmsignal, das niemand ignorieren sollte. Der Bund hat es gehört und begonnen zu reagieren, aber bundesweit fehlen dem öffentlichen Dienst noch immer knapp 300.000 Beschäftigte. Da hilft kein Wedeln mit dem Stellenplan – Stellen müssen von Menschen ausgefüllt werden“, machte der dbb Bundesvorsitzende deutlich. „In den Bundesministerien sind beispielsweise von knapp 2.800 Stellen für IT-Sicherheit rund 700 unbesetzt. Und in den Ländern und Kommunen, wo die meisten unmittelbaren Bürgerdienste stattfinden, ist der Personalmangel noch viel gravierender – Erziehung, Bildung, Sicherheit, Justiz, Soziale Arbeit: Überall fehlen uns die Leute. Bund, Länder und Kommunen müssen also weiterhin massiv an ihrer Attraktivität als Arbeitgeber arbeiten und eine nachhaltige demografiefeste Personalpolitik auf die Beine stellen.“

 

Vor Verhandlungen mit den Kommunen

Sozialpädagogische Fachkräfte brauchen Profi-Bezahlung

„Ehrgeizig, aber nicht überzogen.“ So hat dbb Chef Ulrich Silberbach die gewerkschaftlichen Forderungen an die kommunalen Arbeitgeber für den Sozial- und Erziehungsdienst bezeichnet.

„Wer den Sozial- und Erziehungsdienst konkurrenzfähig halten will, wer qualifizierte und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter will, kommt an unseren Forderungen nicht vorbei“, erklärte Silberbach am 14. Februar 2020 in Köln, nachdem die dbb Verhandlungskommission die Forderungen beschlossen hatte. Diese sehen im Kern vor, dass sich die Qualifizierung und Tätigkeiten (Stichwort „Eingruppierungsmerkmale“) der Beschäftigten in angemessener Weise in der Bezahlung wiederspiegeln. Konkret bedeutet das zum Beispiel:

Überarbeitung der Eingruppierungsmerkmale (wichtig für die Einordnung der Beschäftigten in die Entgelttabelle); Anpassung der Stufenlaufzeiten; Honorierung von Qualifizierungen bzw. Fort- und Weiterbildungen durch Eingruppierung in höhere Entgeltgruppen, Aufstiegsmöglichkeiten etc.; Honorierung von Führungsverantwortung; vollständige Anerkennung der Berufserfahrung bei anderen Trägern; Anpassung der Eingruppierung an die gestiegenen Anforderungen im Bereich der Behindertenhilfe.

Weitere Forderungen betreffen etwa die verbindliche Einführung von stellvertretenden Leitungen in allen Kitas und den Anspruch auf Qualifizierung bzw. Zeitkontingente für Vor- und Nachbereitung. Eine vollständige Liste der Forderungen gibt es in einem Mitgliederinfo (PDF) auf dbb.de.

Am 5. März 2020 wird der dbb zu diesen Forderungen mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) Verhandlungen aufnehmen. „Unser Motto ist ‚Wir lassen nicht locker‘, und ich denke, damit ist die Marschroute klar“, sagte Andreas Hemsing, der Bundesvorsitzende der komba gewerkschaft, der gemeinsam mit Silberbach die Verhandlungen für den dbb führt. „Wir brauchen einen langen Atem, bis wir für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst die Wertschätzung haben, die ihnen gebührt. Dass die VKA bei noch laufendem Tarifvertrag und damit in der Friedenspflicht zu Gesprächen bereit ist, deute ich aber als gutes Zeichen. Angesichts von zehntausenden fehlenden Fachkräften allein in der frühkindlichen Bildung hat man auch dort offenbar endlich erkannt, dass jetzt gehandelt werden muss.“

  Click to listen highlighted text!   Vor Verhandlungen mit den Kommunen Sozialpädagogische Fachkräfte brauchen Profi-Bezahlung „Ehrgeizig, aber nicht überzogen.“ So hat dbb Chef Ulrich Silberbach die gewerkschaftlichen Forderungen an die kommunalen Arbeitgeber für den Sozial- und Erziehungsdienst bezeichnet. „Wer den Sozial- und Erziehungsdienst konkurrenzfähig halten will, wer qualifizierte und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter will, kommt an unseren Forderungen nicht vorbei“, erklärte Silberbach am 14. Februar 2020 in Köln, nachdem die dbb Verhandlungskommission die Forderungen beschlossen hatte. Diese sehen im Kern vor, dass sich die Qualifizierung und Tätigkeiten (Stichwort „Eingruppierungsmerkmale“) der Beschäftigten in angemessener Weise in der Bezahlung wiederspiegeln. Konkret bedeutet das zum Beispiel: Überarbeitung der Eingruppierungsmerkmale (wichtig für die Einordnung der Beschäftigten in die Entgelttabelle); Anpassung der Stufenlaufzeiten; Honorierung von Qualifizierungen bzw. Fort- und Weiterbildungen durch Eingruppierung in höhere Entgeltgruppen, Aufstiegsmöglichkeiten etc.; Honorierung von Führungsverantwortung; vollständige Anerkennung der Berufserfahrung bei anderen Trägern; Anpassung der Eingruppierung an die gestiegenen Anforderungen im Bereich der Behindertenhilfe. Weitere Forderungen betreffen etwa die verbindliche Einführung von stellvertretenden Leitungen in allen Kitas und den Anspruch auf Qualifizierung bzw. Zeitkontingente für Vor- und Nachbereitung. Eine vollständige Liste der Forderungen gibt es in einem Mitgliederinfo (PDF) auf dbb.de. Am 5. März 2020 wird der dbb zu diesen Forderungen mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) Verhandlungen aufnehmen. „Unser Motto ist ‚Wir lassen nicht locker‘, und ich denke, damit ist die Marschroute klar“, sagte Andreas Hemsing, der Bundesvorsitzende der komba gewerkschaft, der gemeinsam mit Silberbach die Verhandlungen für den dbb führt. „Wir brauchen einen langen Atem, bis wir für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst die Wertschätzung haben, die ihnen gebührt. Dass die VKA bei noch laufendem Tarifvertrag und damit in der Friedenspflicht zu Gesprächen bereit ist, deute ich aber als gutes Zeichen. Angesichts von zehntausenden fehlenden Fachkräften allein in der frühkindlichen Bildung hat man auch dort offenbar endlich erkannt, dass jetzt gehandelt werden muss.“

 

dbb jugend

Krank zur Arbeit? Präsentismus birgt Gefahren

Die kalte Jahreszeit ist Krankheitszeit. Die dbb jugend nimmt das zum Anlass und wirbt für mehr Aufklärungsarbeit und Sensibilisierung von Beschäftigten, Dienstherrn und Arbeitgebern in Sachen Präsentismus.

Dieser Fachbegriff meint das Phänomen, dass Beschäftigte trotz Krankheit zur Arbeit gehen. „70 Prozent der arbeitenden Bevölkerung in Deutschland gehen mindestens einmal im Jahr krank zur Arbeit“, zitiert dbb jugend Chefin Karoline Herrmann am 13. Februar 2020 die Zahlen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), Forschungseinrichtung der Bundesagentur für Arbeit. „Damit ist der Präsentismus in Deutschland mindestens genauso stark verbreitet wie krankheitsbedingte Abwesenheit selbst“, unterstreicht Herrmann und erläutert: „Die Gründe für die Menschen, trotz einer Erkrankung zur Arbeit zu kommen, sind nicht eindeutig. Der Anteil der Personen, die mindestens einmal im Jahr krank zur Arbeit kommen, ist auch bei denjenigen hoch, die mit ihrer Arbeit eigentlich zufrieden sind und keine Angst vor einem Jobverlust haben. Deswegen müssen wir uns auch im öffentlichen Dienst genauer anschauen, woher dieses Verhalten kommt und wie wir dieses Problem lösen können, denn Präsentismus richtet einen nicht zu unterschätzenden Schaden für die Beschäftigten und die Leistungsfähigkeit der Behörde und der Verwaltung an.“

In der Verantwortung sieht die dbb jugend Dienstherrn und Arbeitgeber, aber auch die Beschäftigten selbst. „Warum gehen Menschen trotz Kündigungsschutz oder Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall häufig auch dann arbeiten, wenn sie krank sind? Wird das in manchen Fällen vielleicht sogar erwartet? Diese Fragen gilt es zu klären. Zudem ist ein generelles Umdenken nötig“, so Herrmann. „Eine krankheitsbedingte Abwesenheit vom Arbeitsplatz darf nicht stigmatisiert und mit einer verminderten Leistungsfähigkeit gleichgesetzt werden. Und wir müssen deutlich machen, dass der Präsentismus definitiv viel negativere Folgen hat als ein angemessenes Auskurieren des physischen oder psychischen Leidens. Die Gefahr, Krankheiten zu verschleppen, zu verschlimmern oder, im Falle von übertragbaren Infektionen, viele andere Menschen – Kolleginnen, Kollegen, Bürgerinnen und Bürger – anzustecken, liegt auf der Hand“, warnt Herrmann. Besonders gravierend könne sich Präsentismus beispielsweise im Pflege- und Gesundheitsbereich auswirken, wenn erkrankte Pflegerinnen und Pfleger die gesundheitlich ohnehin schon angeschlagenen Patienten ansteckten. „Diesen möglichen hohen Preis des Präsentismus vor Augen, sollten wir uns zügig mit diesem Phänomen beschäftigen und es angehen“, appelliert die dbb jugend Vorsitzende.

  Click to listen highlighted text!   dbb jugend Krank zur Arbeit? Präsentismus birgt Gefahren Die kalte Jahreszeit ist Krankheitszeit. Die dbb jugend nimmt das zum Anlass und wirbt für mehr Aufklärungsarbeit und Sensibilisierung von Beschäftigten, Dienstherrn und Arbeitgebern in Sachen Präsentismus. Dieser Fachbegriff meint das Phänomen, dass Beschäftigte trotz Krankheit zur Arbeit gehen. „70 Prozent der arbeitenden Bevölkerung in Deutschland gehen mindestens einmal im Jahr krank zur Arbeit“, zitiert dbb jugend Chefin Karoline Herrmann am 13. Februar 2020 die Zahlen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), Forschungseinrichtung der Bundesagentur für Arbeit. „Damit ist der Präsentismus in Deutschland mindestens genauso stark verbreitet wie krankheitsbedingte Abwesenheit selbst“, unterstreicht Herrmann und erläutert: „Die Gründe für die Menschen, trotz einer Erkrankung zur Arbeit zu kommen, sind nicht eindeutig. Der Anteil der Personen, die mindestens einmal im Jahr krank zur Arbeit kommen, ist auch bei denjenigen hoch, die mit ihrer Arbeit eigentlich zufrieden sind und keine Angst vor einem Jobverlust haben. Deswegen müssen wir uns auch im öffentlichen Dienst genauer anschauen, woher dieses Verhalten kommt und wie wir dieses Problem lösen können, denn Präsentismus richtet einen nicht zu unterschätzenden Schaden für die Beschäftigten und die Leistungsfähigkeit der Behörde und der Verwaltung an.“ In der Verantwortung sieht die dbb jugend Dienstherrn und Arbeitgeber, aber auch die Beschäftigten selbst. „Warum gehen Menschen trotz Kündigungsschutz oder Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall häufig auch dann arbeiten, wenn sie krank sind? Wird das in manchen Fällen vielleicht sogar erwartet? Diese Fragen gilt es zu klären. Zudem ist ein generelles Umdenken nötig“, so Herrmann. „Eine krankheitsbedingte Abwesenheit vom Arbeitsplatz darf nicht stigmatisiert und mit einer verminderten Leistungsfähigkeit gleichgesetzt werden. Und wir müssen deutlich machen, dass der Präsentismus definitiv viel negativere Folgen hat als ein angemessenes Auskurieren des physischen oder psychischen Leidens. Die Gefahr, Krankheiten zu verschleppen, zu verschlimmern oder, im Falle von übertragbaren Infektionen, viele andere Menschen – Kolleginnen, Kollegen, Bürgerinnen und Bürger – anzustecken, liegt auf der Hand“, warnt Herrmann. Besonders gravierend könne sich Präsentismus beispielsweise im Pflege- und Gesundheitsbereich auswirken, wenn erkrankte Pflegerinnen und Pfleger die gesundheitlich ohnehin schon angeschlagenen Patienten ansteckten. „Diesen möglichen hohen Preis des Präsentismus vor Augen, sollten wir uns zügig mit diesem Phänomen beschäftigen und es angehen“, appelliert die dbb jugend Vorsitzende.

 

Aus Bundesländern und Mitgliedsgewerkschaften

 

Hessen

Nach Angriff auf Gerichtsvollzieher: „Jetzt muss gehandelt werden“

Nur wenige Tage nachdem der dbb Hessen seine vielbeachtete Studie zur Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes vorgestellt hat (siehe dbb aktuell 06/2020), kam es erneut zu einem tragischen Vorfall.

Am Vormittag des 14. Februar 2020 waren ein Gerichtsvollzieher und zwei Möbelpacker beim Versuch, eine Wohnung zu räumen, ohne Vorwarnung von dem Schuldner beschossen und schwer verletzt worden. Der dbb Landesvorsitzende Heini Schmitt erklärte, er hoffe auf eine baldige und vollständige Genesung des Kollegen. Gleichzeitig sieht er dringenden Handlungsbedarf für die Politik: „Der tragische Angriff bestätigt auf schlimmste Weise unsere Auffassung. Es wird wirklich höchste Zeit, dass endlich wirksame Maßnahmen ergriffen werden, um Mitarbeiter im öffentlichen Dienst wirksam vor solchen und ähnlichen Angriffen zu schützen.“

Erst zwei Tagen vor der Attacke, am 12. Februar, hatte der dbb Hessen eine umfassende Studie zur Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst vorgestellt und ebensolche Probleme konkret benannt. Die Studie war in Zusammenarbeit mit Professorin Britta Bannenberg von der Uni Gießen entstanden. Besonders die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern, so ein Ergebnis der Studie, stellen eine besonders gefährdete Berufsgruppe dar. Aber auch Polizistinnen und Polizisten, Justizvollzugsbedienstete, Lehrende, Beschäftigte in Jobcentern und Arbeitsämtern gehören demnach zu den Risikogruppen. „Es muss endlich aufhören, dass sich Bedienstete des Staates beim Ausüben ihrer Arbeit in Lebensgefahr bringen“, fordert Schmitt.

 

Saarland

Öffentlicher Dienst: Gewalt gegen Beschäftigte verhindern

Beim Jahresauftaktgespräch mit Ministerpräsident Tobias Hans hat dbb Landeschef Ewald Linn ein Forderungspapier mit konkreten Vorschlägen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst vorgestellt.

„Es ist in Deutschland trauriger Alltag geworden, dass Menschen angegriffen werden, die sich in den Dienst der Gesellschaft stellen“, sagte Ewald Linn am 19. Februar 2020 und untermauerte eine bundesweite dbb Forderung nach umgehender Einführung einer bundesweiten Meldepflicht für Gewaltdelikte gegenüber öffentlich Bediensteten. „Zunächst benötigen wir verlässliche Daten“, so Linn.

„Darüber hinaus müssen die Dienstherren und Arbeitgeber bei Gewaltdelikten konsequent und ohne jede Bagatellgrenze Strafanzeige stellen, um die Betroffenen zu schützen. Der Schutz der Beschäftigten vor Übergriffen beziehungsweise ihre Betreuung, wenn sie Opfer geworden sind, ist eine der wichtigsten Formen der Fürsorge“, betonte der dbb Landeschef. Die Landesregierung müsse hier konkrete Maßnahmen auf den Weg bringen.

Weitere Themen des Gesprächs waren die angespannte Personalsituation in der Landesverwaltung und in den Schulen sowie die in den nächsten Jahren notwendige Nachwuchsgewinnung. Diesbezüglich forderte der dbb geeignete Bezahlungsanreize insbesondere für Mangelberufe im öffentlichen Dienst, um im Wettbewerb mit der Wirtschaft und beispielsweise den anderen Bundesländern konkurrieren zu können.

 

Rheinland-Pfalz

Gegen Hass und Hetze: Unterstützung für Appell der Landesregierung

Die Mitglieder der Landesleitung des dbb rheinland-pfalz sind Mitzeichner eines Appells der Landesregierung gegen Hass und Hetze.

Die dbb Landesvorsitzende Lilli Lenz erklärte am 14. Februar 2020: „Gewalt, Hass und Hetze haben keinen Platz in Rheinland-Pfalz, auch nicht gegen den öffentlichen Dienst. Nicht nur im öffentlichen Dienst, in der gesamten Gesellschaft ist respektvolles Miteinander für uns selbstverständlich.“

Dass die Landesregierung ein deutliches Zeichen gegen Hass und Hetze setzt, befürworte der dbb Landesbund. Lenz: „Wir stehen als Dachverband der Gewerkschaften und Verbände im öffentlichen Dienst sowie des privatisierten Dienstleistungssektors vorbehaltlos zum freiheitlich-demokratischen, sozialen Rechtsstaat. Extremismus und Gewalt lehnen wir ab. Achtung, Anstand und Respekt sind auch unsere Maximen anstatt verrohter Sprache, verbaler und tätlicher Gewalt – im wirklichen Leben sowie im Internet. Deshalb zeichnen wir den Regierungsappell entschieden mit.“

Der dbb Landesbund habe bereits zweimal – 2015 und 2019 – zusammen mit der Landesregierung Anti-Gewalt-Erklärungen für den öffentlichen Landesdienst abgegeben. Auch mit den Kommunalen Spitzenverbänden sei eine Resolution für den Kommunaldienst verabschiedet worden. Im öffentlichen Dienst lege man als dbb Landesbund besonderen Wert darauf, dass die Verbindung zwischen Bürgerinnen, Bürgern und Behörden auf gegenseitigem Respekt beruhen.

Nicht nur für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, sondern auch für die Angehörigen von Hilfs- und Rettungsdiensten, für ehrenamtliche Amts- und Mandatsträgerinnen und -träger oder für Journalistinnen und Journalisten gilt laut Lenz: „Sie sind kein Hassobjekt, sondern leisten Tag für Tag rund um die Uhr wertvolle Arbeit für unser Gemeinwesen.“

 

Baden-Württemberg

Beihilfe bei Eheleuten/Lebenspartnern: Absenkung der Einkünftegrenze bald Geschichte

Die Absenkung der Einkünftegrenze für beihilfeberechtigte Eheleute und Lebenspartner ist bald Geschichte. Sie soll mit Wirkung zum 1. Januar 2021 auf 20.000 Euro angehoben werden.

Für die Jahre davor soll wieder die bis 31. Dezember 2012 geltende Einkünftegrenze von 18.000 Euro wirksam werden. Ein entsprechender Änderungsentwurf des Landesbeamtengesetzes soll nach Informationen des BBW Beamtenbund Tarifunion in diesen Tagen in die Ressortanhörung gehen. Dafür verantwortlich zeichnet das Finanzministerium.

„Was lange währt, wird endlich gut“, sagte BBW Chef Kai Rosenberger zur geplanten Änderung des Landesbeamtengesetzes, die neben der Beihilfeangelegenheit auch die Überleitung der Besoldungsgruppe A5 nach A6 und A6 nach A7 beinhaltet. Für diese Verbesserungen für die unteren Besoldungsgruppen habe sich der BBW in den zurückliegenden Jahren immer wieder ebenso eingesetzt wie für die Rücknahme der abgesenkten Einkünftegrenze.

Dass das Land jetzt bei der Festlegung der Einkünftegrenze für den betroffenen Personenkreis sogar über die Forderung des BBW hinausgehe, wisse man zu schätzen, sagte Rosenberger am 12. Februar 2020 im Gespräch mit Finanzministerin Edith Sitzmann. Die Ministerin ging davon aus, dass das Kabinett die entsprechende Gesetzesänderung im Herbst abschließend beraten kann. Geprüft werden solle außerdem, ob mittels Vorgriffregelung das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) in die Lage versetzt werden kann, die vorliegenden rund 400 Widersprüche wegen versagter Beihilfeleistungen aufgrund der abgesenkten Einkünftegrenze bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes zu bescheiden.

 

Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ)

Bekämpfung organisierter Kriminalität braucht schlagkräftigen Zoll

Die Einfuhrkontrollen des Zolls sind ein wesentlicher Baustein im Kampf gegen internationale Wirtschaftskriminalität sowie organisierte Kriminalität. Um mögliche Verbesserungen bei der Kontrolle des internationalen Warenverkehrs zu diskutieren, richtete die BDZ am 18. Februar 2020 einen Runden Tisch in Bremerhaven aus.

Mit Vertretern aus dem Bundestag – Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) und Uwe Schmidt (SPD) – und der Parlamentarischen Staatssekretärin beim Bundesfinanzministerium Sarah Ryglewski diskutierten Vertreterinnen und Vertreter des Zolls um den stellvertretenden BDZ Chef Thomas Liebel. Sie erklärten, dass die Folgen krimineller Handlungen im grenzüberschreitenden Warenverkehr eine reelle Bedrohung für den Wirtschaftsstandort und die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger seien. Geschmuggelt würden Waren aller Art: Drogen, Plagiate, Waffen oder Geld.

Neben der Zollabfertigung erfordere die Bekämpfung der organisierten Kriminalität einen erhöhten Personaleinsatz. Konkret fordere die BDZ für eine wirksamere Kontrolle des grenzüberschreitenden Warenverkehrs eine Personalaufstockung um mehr als 5.000 Beschäftigte. Darüber hinaus bedürfe es beispielsweise einer weitreichenden Optimierung der eingesetzten Informationstechnologie und einer zeitgemäßen, technischen Ausstattung.

 

Kommunikationsgewerkschaft DPV (DPVKOM)

Altersteilzeit für Postbeamtinnen und –beamte verbessern

Die Post-Beamtenaltersteilzeitverordnung läuft am 31. Dezember 2020 aus. Die DPVKOM setzt sich für eine Verlängerung und Verbesserung der Regelung ein.

Seit 2016 haben aktive Beamtinnen und Beamte der Deutschen Post AG (DP AG) die Möglichkeit zur Einrichtung eines Lebensarbeitszeitkontos und damit verbunden zur Inanspruchnahme von Altersteilzeit nach der Post-Beamtenaltersteilzeitverordnung (Generationenvertrag). Sie können auf diese Weise für die Dauer von bis zu sechs Jahren vor ihrem gesetzlichen Pensionseintritt ihre Wochenarbeitszeit auf die Hälfte reduzieren. Für ihre „letzten“ Dienstmonate werden sie dann komplett freigestellt. Einkommensabhängig werden die reduzierten Bezüge während der Altersteilzeit aus dem so genannten Demografiefonds und dem Arbeitgeber auf 73 bis 81 Prozent der bisherigen Nettobesoldung angehoben.

Eine Verlängerung dieser Regelung über das laufende Jahr hinaus ist angesichts der hohen körperlichen Beanspruchung in den Produktionsbetrieben sowie steigendem Lebensalter der Beschäftigten unabdingbar, teilte die DPV-KOM am 19. Februar 2020 mit. Zusätzlich soll die beamtenspezifische Altersteilzeit nach dem Generationenvertrag ab dem 1. Januar 2021 auf eine Maximaldauer von 10 Jahren vor dem gesetzlichen Pensionseintritt ausgeweitet werden – analog zur geltenden Tarifregelung für Arbeitnehmer. Die Beamtinnen und Beamten könnten also das Modell grundsätzlich – statt wie bisher nach Vollendung des 59. Lebensjahres – demnächst schon vier Jahre früher, also mit Vollendung des 55. Lebensjahres, in Anspruch nehmen.

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Es wird wirklich höchste Zeit, dass endlich wirksame Maßnahmen ergriffen werden, um Mitarbeiter im öffentlichen Dienst wirksam vor solchen und ähnlichen Angriffen zu schützen.“ Erst zwei Tagen vor der Attacke, am 12. Februar, hatte der dbb Hessen eine umfassende Studie zur Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst vorgestellt und ebensolche Probleme konkret benannt. Die Studie war in Zusammenarbeit mit Professorin Britta Bannenberg von der Uni Gießen entstanden. Besonders die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern, so ein Ergebnis der Studie, stellen eine besonders gefährdete Berufsgruppe dar. Aber auch Polizistinnen und Polizisten, Justizvollzugsbedienstete, Lehrende, Beschäftigte in Jobcentern und Arbeitsämtern gehören demnach zu den Risikogruppen. „Es muss endlich aufhören, dass sich Bedienstete des Staates beim Ausüben ihrer Arbeit in Lebensgefahr bringen“, fordert Schmitt.   Saarland Öffentlicher Dienst: Gewalt gegen Beschäftigte verhindern Beim Jahresauftaktgespräch mit Ministerpräsident Tobias Hans hat dbb Landeschef Ewald Linn ein Forderungspapier mit konkreten Vorschlägen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst vorgestellt. „Es ist in Deutschland trauriger Alltag geworden, dass Menschen angegriffen werden, die sich in den Dienst der Gesellschaft stellen“, sagte Ewald Linn am 19. Februar 2020 und untermauerte eine bundesweite dbb Forderung nach umgehender Einführung einer bundesweiten Meldepflicht für Gewaltdelikte gegenüber öffentlich Bediensteten. „Zunächst benötigen wir verlässliche Daten“, so Linn. „Darüber hinaus müssen die Dienstherren und Arbeitgeber bei Gewaltdelikten konsequent und ohne jede Bagatellgrenze Strafanzeige stellen, um die Betroffenen zu schützen. Der Schutz der Beschäftigten vor Übergriffen beziehungsweise ihre Betreuung, wenn sie Opfer geworden sind, ist eine der wichtigsten Formen der Fürsorge“, betonte der dbb Landeschef. Die Landesregierung müsse hier konkrete Maßnahmen auf den Weg bringen. Weitere Themen des Gesprächs waren die angespannte Personalsituation in der Landesverwaltung und in den Schulen sowie die in den nächsten Jahren notwendige Nachwuchsgewinnung. Diesbezüglich forderte der dbb geeignete Bezahlungsanreize insbesondere für Mangelberufe im öffentlichen Dienst, um im Wettbewerb mit der Wirtschaft und beispielsweise den anderen Bundesländern konkurrieren zu können.   Rheinland-Pfalz Gegen Hass und Hetze: Unterstützung für Appell der Landesregierung Die Mitglieder der Landesleitung des dbb rheinland-pfalz sind Mitzeichner eines Appells der Landesregierung gegen Hass und Hetze. Die dbb Landesvorsitzende Lilli Lenz erklärte am 14. Februar 2020: „Gewalt, Hass und Hetze haben keinen Platz in Rheinland-Pfalz, auch nicht gegen den öffentlichen Dienst. Nicht nur im öffentlichen Dienst, in der gesamten Gesellschaft ist respektvolles Miteinander für uns selbstverständlich.“ Dass die Landesregierung ein deutliches Zeichen gegen Hass und Hetze setzt, befürworte der dbb Landesbund. Lenz: „Wir stehen als Dachverband der Gewerkschaften und Verbände im öffentlichen Dienst sowie des privatisierten Dienstleistungssektors vorbehaltlos zum freiheitlich-demokratischen, sozialen Rechtsstaat. Extremismus und Gewalt lehnen wir ab. Achtung, Anstand und Respekt sind auch unsere Maximen anstatt verrohter Sprache, verbaler und tätlicher Gewalt – im wirklichen Leben sowie im Internet. Deshalb zeichnen wir den Regierungsappell entschieden mit.“ Der dbb Landesbund habe bereits zweimal – 2015 und 2019 – zusammen mit der Landesregierung Anti-Gewalt-Erklärungen für den öffentlichen Landesdienst abgegeben. Auch mit den Kommunalen Spitzenverbänden sei eine Resolution für den Kommunaldienst verabschiedet worden. Im öffentlichen Dienst lege man als dbb Landesbund besonderen Wert darauf, dass die Verbindung zwischen Bürgerinnen, Bürgern und Behörden auf gegenseitigem Respekt beruhen. Nicht nur für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, sondern auch für die Angehörigen von Hilfs- und Rettungsdiensten, für ehrenamtliche Amts- und Mandatsträgerinnen und -träger oder für Journalistinnen und Journalisten gilt laut Lenz: „Sie sind kein Hassobjekt, sondern leisten Tag für Tag rund um die Uhr wertvolle Arbeit für unser Gemeinwesen.“   Baden-Württemberg Beihilfe bei Eheleuten/Lebenspartnern: Absenkung der Einkünftegrenze bald Geschichte Die Absenkung der Einkünftegrenze für beihilfeberechtigte Eheleute und Lebenspartner ist bald Geschichte. Sie soll mit Wirkung zum 1. Januar 2021 auf 20.000 Euro angehoben werden. Für die Jahre davor soll wieder die bis 31. Dezember 2012 geltende Einkünftegrenze von 18.000 Euro wirksam werden. Ein entsprechender Änderungsentwurf des Landesbeamtengesetzes soll nach Informationen des BBW Beamtenbund Tarifunion in diesen Tagen in die Ressortanhörung gehen. Dafür verantwortlich zeichnet das Finanzministerium. „Was lange währt, wird endlich gut“, sagte BBW Chef Kai Rosenberger zur geplanten Änderung des Landesbeamtengesetzes, die neben der Beihilfeangelegenheit auch die Überleitung der Besoldungsgruppe A5 nach A6 und A6 nach A7 beinhaltet. Für diese Verbesserungen für die unteren Besoldungsgruppen habe sich der BBW in den zurückliegenden Jahren immer wieder ebenso eingesetzt wie für die Rücknahme der abgesenkten Einkünftegrenze. Dass das Land jetzt bei der Festlegung der Einkünftegrenze für den betroffenen Personenkreis sogar über die Forderung des BBW hinausgehe, wisse man zu schätzen, sagte Rosenberger am 12. Februar 2020 im Gespräch mit Finanzministerin Edith Sitzmann. Die Ministerin ging davon aus, dass das Kabinett die entsprechende Gesetzesänderung im Herbst abschließend beraten kann. Geprüft werden solle außerdem, ob mittels Vorgriffregelung das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) in die Lage versetzt werden kann, die vorliegenden rund 400 Widersprüche wegen versagter Beihilfeleistungen aufgrund der abgesenkten Einkünftegrenze bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes zu bescheiden.   Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ) Bekämpfung organisierter Kriminalität braucht schlagkräftigen Zoll Die Einfuhrkontrollen des Zolls sind ein wesentlicher Baustein im Kampf gegen internationale Wirtschaftskriminalität sowie organisierte Kriminalität. Um mögliche Verbesserungen bei der Kontrolle des internationalen Warenverkehrs zu diskutieren, richtete die BDZ am 18. Februar 2020 einen Runden Tisch in Bremerhaven aus. Mit Vertretern aus dem Bundestag – Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) und Uwe Schmidt (SPD) – und der Parlamentarischen Staatssekretärin beim Bundesfinanzministerium Sarah Ryglewski diskutierten Vertreterinnen und Vertreter des Zolls um den stellvertretenden BDZ Chef Thomas Liebel. Sie erklärten, dass die Folgen krimineller Handlungen im grenzüberschreitenden Warenverkehr eine reelle Bedrohung für den Wirtschaftsstandort und die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger seien. Geschmuggelt würden Waren aller Art: Drogen, Plagiate, Waffen oder Geld. Neben der Zollabfertigung erfordere die Bekämpfung der organisierten Kriminalität einen erhöhten Personaleinsatz. Konkret fordere die BDZ für eine wirksamere Kontrolle des grenzüberschreitenden Warenverkehrs eine Personalaufstockung um mehr als 5.000 Beschäftigte. Darüber hinaus bedürfe es beispielsweise einer weitreichenden Optimierung der eingesetzten Informationstechnologie und einer zeitgemäßen, technischen Ausstattung.   Kommunikationsgewerkschaft DPV (DPVKOM) Altersteilzeit für Postbeamtinnen und –beamte verbessern Die Post-Beamtenaltersteilzeitverordnung läuft am 31. Dezember 2020 aus. Die DPVKOM setzt sich für eine Verlängerung und Verbesserung der Regelung ein. Seit 2016 haben aktive Beamtinnen und Beamte der Deutschen Post AG (DP AG) die Möglichkeit zur Einrichtung eines Lebensarbeitszeitkontos und damit verbunden zur Inanspruchnahme von Altersteilzeit nach der Post-Beamtenaltersteilzeitverordnung (Generationenvertrag). Sie können auf diese Weise für die Dauer von bis zu sechs Jahren vor ihrem gesetzlichen Pensionseintritt ihre Wochenarbeitszeit auf die Hälfte reduzieren. Für ihre „letzten“ Dienstmonate werden sie dann komplett freigestellt. Einkommensabhängig werden die reduzierten Bezüge während der Altersteilzeit aus dem so genannten Demografiefonds und dem Arbeitgeber auf 73 bis 81 Prozent der bisherigen Nettobesoldung angehoben. Eine Verlängerung dieser Regelung über das laufende Jahr hinaus ist angesichts der hohen körperlichen Beanspruchung in den Produktionsbetrieben sowie steigendem Lebensalter der Beschäftigten unabdingbar, teilte die DPV-KOM am 19. Februar 2020 mit. Zusätzlich soll die beamtenspezifische Altersteilzeit nach dem Generationenvertrag ab dem 1. Januar 2021 auf eine Maximaldauer von 10 Jahren vor dem gesetzlichen Pensionseintritt ausgeweitet werden – analog zur geltenden Tarifregelung für Arbeitnehmer. Die Beamtinnen und Beamten könnten also das Modell grundsätzlich – statt wie bisher nach Vollendung des 59. Lebensjahres – demnächst schon vier Jahre früher, also mit Vollendung des 55. Lebensjahres, in Anspruch nehmen.

 

Namen und Nachrichten

Am 17. Februar 2020 sind in Berlin die Tarifverhandlungen für die Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen fortgesetzt worden. Derzeit wird über das Thema Zuschläge verhandelt. Der dbb hat seine bereits veröffentlichten Forderungen erneut begründet und klargestellt, dass die Arbeit der Kolleginnen und Kollegen im Schichtsystem – regelmäßig auch an Wochenenden, Feiertagen und zu ungünstigen Zeiten – eine große Belastung darstellt, die durch Zuschläge angemessen ausgeglichen werden muss. Eine gute tarifliche Regelung dieser Frage ist auch für die Nachwuchsgewinnung entscheidend. Außerdem wurde über die notwendigen Verbesserungen bei Überstundenzuschlägen diskutiert. Die Verhandlungen werden am 24. März 2020 in Berlin fortgesetzt.

Der dbb und die Geschäftsführung der Losch Airport Service (LAS) GmbH am Flughafen Stuttgart haben sich am 14. Februar 2020 in der zweiten Verhandlungsrunde auf einen Tarifabschluss geeinigt. Damit steigen die Löhne zum 1. März 2020 erneut an (die letzte Steigerung erfolgte im Juli 2019). So werden sowohl die Stundenlöhne als auch die Leistungs-Entgelt-System-Ausschüttungsbeträge linear erhöht, wobei die Stundenlöhne stets etwas stärker steigen. Neu vereinbart wurde zudem eine sogenannte „Senioritätszulage“ (rückwirkend zum 1. Januar 2020 40 Euro/Kalendermonat) für alle Beschäftigten, die zehn Jahre und länger im Unternehmen sind. Der Tarifvertrag läuft bis zum 30. August 2020. Ab September 2020 will der dbb über weitere Verbesserungen verhandeln.

Der dbb schleswig-holstein hat am 14. Februar 2020 darauf hingewiesen, dass die Zuständigkeit für das Kindergeld ab März vom Dienstleistungszentrum Personal des Landes Schleswig-Holstein auf die Bundeagentur für Arbeit (BA) übergeht. Länder und Kommunen haben bereits seit 2016 die Möglichkeit, diese Aufgabe abzugeben. Die bei der BA angesiedelte Familienkasse ist auch für Kindergeldfälle außerhalb des öffentlichen Dienstes und damit für rund 87 Prozent aller Kinder in Deutschland zuständig. Der Zuständigkeitswechsel soll eine einheitliche Rechtsanwendung gewährleisten, zudem können beim Land Personalkosten gespart werden. Die betroffenen Beschäftigten des Dienstleistungszentrums Personal werden auf anderen Stellen eingesetzt beziehungsweise gehen ohnehin in den Ruhestand. Während für die Beamtinnen und Beamten sowie Tarifbeschäftigten des Landes die Zuständigkeitsänderungen beim Kindergeld ab März greifen, steht für das kommunale Personal, bei denen diese Aufgabe von der Versorgungsausgleichkasse wahrgenommen wird, ein Wechseltermin noch nicht fest. Für die betroffenen Beschäftigten ergeben sich grundsätzlich keine Nachteile. Das Kindergeld erscheint allerdings nicht mehr auf der Gehaltsabrechnung – aber natürlich auf dem Konto.

Für Fahrerinnen und Fahrern von E-Tretrollern gelten die gleichen Alkohol-Promillegrenzen wie für Autofahrende. „Leider wird das ab und zu vergessen“, so der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) Rainer Wendt. „Gerade jetzt in der Karnevalszeit meinen manche, sie könnten einen über den Durst trinken und dann trotzdem auf einen E-Tretroller steigen. Es gibt jedoch keinen Karnevalsrabatt.“ Es gelte wie sonst auch im Straßenverkehr die 0,5-Promillegrenze. Führerscheinneulinge in der Probezeit dürfen überhaupt keinen Alkohol getrunken haben, wenn sie einen E-Tretroller nutzen. Wendt: „Den E-Rollerfahrern muss klar sein, dass ihre Fahrzeuge keine Spielzeuge sind. Regelmäßig greift die Polizei Rollerfahrer auf dem Gehweg auf, mit dem Smartphone in der Hand oder es wird zu zweit gefahren. All das ist nicht erlaubt. Die Gefahr schwerer Kopfverletzungen ist immens.“

  Click to listen highlighted text!   Namen und Nachrichten Am 17. Februar 2020 sind in Berlin die Tarifverhandlungen für die Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen fortgesetzt worden. Derzeit wird über das Thema Zuschläge verhandelt. Der dbb hat seine bereits veröffentlichten Forderungen erneut begründet und klargestellt, dass die Arbeit der Kolleginnen und Kollegen im Schichtsystem – regelmäßig auch an Wochenenden, Feiertagen und zu ungünstigen Zeiten – eine große Belastung darstellt, die durch Zuschläge angemessen ausgeglichen werden muss. Eine gute tarifliche Regelung dieser Frage ist auch für die Nachwuchsgewinnung entscheidend. Außerdem wurde über die notwendigen Verbesserungen bei Überstundenzuschlägen diskutiert. Die Verhandlungen werden am 24. März 2020 in Berlin fortgesetzt. Der dbb und die Geschäftsführung der Losch Airport Service (LAS) GmbH am Flughafen Stuttgart haben sich am 14. Februar 2020 in der zweiten Verhandlungsrunde auf einen Tarifabschluss geeinigt. Damit steigen die Löhne zum 1. März 2020 erneut an (die letzte Steigerung erfolgte im Juli 2019). So werden sowohl die Stundenlöhne als auch die Leistungs-Entgelt-System-Ausschüttungsbeträge linear erhöht, wobei die Stundenlöhne stets etwas stärker steigen. Neu vereinbart wurde zudem eine sogenannte „Senioritätszulage“ (rückwirkend zum 1. Januar 2020 40 Euro/Kalendermonat) für alle Beschäftigten, die zehn Jahre und länger im Unternehmen sind. Der Tarifvertrag läuft bis zum 30. August 2020. Ab September 2020 will der dbb über weitere Verbesserungen verhandeln. Der dbb schleswig-holstein hat am 14. Februar 2020 darauf hingewiesen, dass die Zuständigkeit für das Kindergeld ab März vom Dienstleistungszentrum Personal des Landes Schleswig-Holstein auf die Bundeagentur für Arbeit (BA) übergeht. Länder und Kommunen haben bereits seit 2016 die Möglichkeit, diese Aufgabe abzugeben. Die bei der BA angesiedelte Familienkasse ist auch für Kindergeldfälle außerhalb des öffentlichen Dienstes und damit für rund 87 Prozent aller Kinder in Deutschland zuständig. Der Zuständigkeitswechsel soll eine einheitliche Rechtsanwendung gewährleisten, zudem können beim Land Personalkosten gespart werden. Die betroffenen Beschäftigten des Dienstleistungszentrums Personal werden auf anderen Stellen eingesetzt beziehungsweise gehen ohnehin in den Ruhestand. Während für die Beamtinnen und Beamten sowie Tarifbeschäftigten des Landes die Zuständigkeitsänderungen beim Kindergeld ab März greifen, steht für das kommunale Personal, bei denen diese Aufgabe von der Versorgungsausgleichkasse wahrgenommen wird, ein Wechseltermin noch nicht fest. Für die betroffenen Beschäftigten ergeben sich grundsätzlich keine Nachteile. Das Kindergeld erscheint allerdings nicht mehr auf der Gehaltsabrechnung – aber natürlich auf dem Konto. Für Fahrerinnen und Fahrern von E-Tretrollern gelten die gleichen Alkohol-Promillegrenzen wie für Autofahrende. „Leider wird das ab und zu vergessen“, so der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) Rainer Wendt. „Gerade jetzt in der Karnevalszeit meinen manche, sie könnten einen über den Durst trinken und dann trotzdem auf einen E-Tretroller steigen. Es gibt jedoch keinen Karnevalsrabatt.“ Es gelte wie sonst auch im Straßenverkehr die 0,5-Promillegrenze. Führerscheinneulinge in der Probezeit dürfen überhaupt keinen Alkohol getrunken haben, wenn sie einen E-Tretroller nutzen. Wendt: „Den E-Rollerfahrern muss klar sein, dass ihre Fahrzeuge keine Spielzeuge sind. Regelmäßig greift die Polizei Rollerfahrer auf dem Gehweg auf, mit dem Smartphone in der Hand oder es wird zu zweit gefahren. All das ist nicht erlaubt. Die Gefahr schwerer Kopfverletzungen ist immens.“

 

 

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