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Inhalt aus dbb aktuell Nr. 26 vom 29. August 2019

Inhaltsverzeichnis

Staatliche Infrastruktur im ländlichen Raum
   Mehr zweckgebundene Investitionsmittel für Kommunen
Aus Bundesländern und Mitgliedsgewerkschaften
   Schleswig-Holstein
     Besoldungsstrukturreform: Pläne der Landesregierung gehen nach hinten los
   Baden-Württemberg
     Kein Einstieg in die Bürgerversicherung durch die Hintertür
   Bund Deutscher Forstleute (BDF)
     Notfallplan für den Wald vorgestellt
   Deutsche Justiz-Gewerkschaft (DJG)
     Werbekampagne für mehr Stellen in der Justiz gefordert
   DPhV und VBE
     Mehr Wertschätzung für alle Lehrkräfte
Namen und Nachrichten

  Click to listen highlighted text!   Inhalt aus dbb aktuell Nr. 26 vom 29. August 2019 Inhaltsverzeichnis Staatliche Infrastruktur im ländlichen Raum   Mehr zweckgebundene Investitionsmittel für KommunenAus Bundesländern und Mitgliedsgewerkschaften   Schleswig-Holstein     Besoldungsstrukturreform: Pläne der Landesregierung gehen nach hinten los   Baden-Württemberg     Kein Einstieg in die Bürgerversicherung durch die Hintertür   Bund Deutscher Forstleute (BDF)     Notfallplan für den Wald vorgestellt   Deutsche Justiz-Gewerkschaft (DJG)     Werbekampagne für mehr Stellen in der Justiz gefordert   DPhV und VBE     Mehr Wertschätzung für alle LehrkräfteNamen und Nachrichten

Staatliche Infrastruktur im ländlichen Raum

Mehr zweckgebundene Investitionsmittel für Kommunen

Der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach hat am 23. August 2019 in Berlin daran erinnert, dass der Anspruch auf „gleichwertige Lebensverhältnisse“ nicht Gleichmacherei bedeute, sondern die flächendeckende Sicherung der Grundversorgung mit staatlichen Dienstleistungen.

Anlässlich der Veröffentlichung des „Teilhabe-Atlas“ des Berlin-Instituts für Bevölkerung und Entwicklung sagte Silberbach: „Wer in Kreuzberg wohnt, kann vor dem Fenster keine Wälder und Seenlandschaften erwarten, so wie jemand aus der Uckermark auf dem Dorfplatz kein Staatstheater erwarten darf. Erwarten darf er jedoch, dass es dort Internet gibt, dass die öffentliche Sicherheit gewahrt und die Fahrt zur nächsten Schule keine Bildungsreise sein muss, dass die gesundheitliche Grundversorgung funktioniert und der Nahverkehr nicht nur aus ökologischen Gründen ausgebaut wird.“

In vielen Bereichen der öffentlichen Infrastruktur sei in früheren Jahren zu sehr auf Privatisierung gesetzt worden, so der dbb Chef. Privatwirtschaftliche Unternehmen arbeiteten aber vor allem gewinnorientiert und nähmen keine Infrastrukturverantwortung wahr. Silberbach: „Angebote, die nicht kostendeckend sind, sind Aktionären schwer zu vermitteln. Das sind die Gesetze des Marktes. Hier muss der Staat wieder stärker eingreifen. Denkbar wäre, wie im Teilhabe-Atlas beschrieben, den Kommunen zweckgebundene Infrastrukturmittel zur Verfügung zu stellen. Man könnte von Bundes oder Länderseite auch indirekt mehr in Infrastruktur und Attraktivität der ländlichen Räume investieren, indem man Co-Working-Spaces mit schnellem Internet für mobiles Arbeiten zur Verfügung stellt.“

Aus gewerkschaftlicher Sicht sei aber noch ein weiterer Aspekt der Regionalentwicklung von entscheidender Bedeutung, so Silberbach. „Gut ausgebildetes Personal für den öffentlichen Dienst zu finden kostet Geld, erst recht wenn die Kolleginnen und Kollegen motiviert werden sollen, in entlegenere Regionen zu ziehen. Das ist gerade für die finanzschwachen öffentlichen Arbeitgeber dort ein großes Problem. Auch hierfür müssen die betroffenen Kommunen finanziell besser ausgestattet werden.“

  Click to listen highlighted text! Staatliche Infrastruktur im ländlichen Raum Mehr zweckgebundene Investitionsmittel für Kommunen Der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach hat am 23. August 2019 in Berlin daran erinnert, dass der Anspruch auf „gleichwertige Lebensverhältnisse“ nicht Gleichmacherei bedeute, sondern die flächendeckende Sicherung der Grundversorgung mit staatlichen Dienstleistungen. Anlässlich der Veröffentlichung des „Teilhabe-Atlas“ des Berlin-Instituts für Bevölkerung und Entwicklung sagte Silberbach: „Wer in Kreuzberg wohnt, kann vor dem Fenster keine Wälder und Seenlandschaften erwarten, so wie jemand aus der Uckermark auf dem Dorfplatz kein Staatstheater erwarten darf. Erwarten darf er jedoch, dass es dort Internet gibt, dass die öffentliche Sicherheit gewahrt und die Fahrt zur nächsten Schule keine Bildungsreise sein muss, dass die gesundheitliche Grundversorgung funktioniert und der Nahverkehr nicht nur aus ökologischen Gründen ausgebaut wird.“ In vielen Bereichen der öffentlichen Infrastruktur sei in früheren Jahren zu sehr auf Privatisierung gesetzt worden, so der dbb Chef. Privatwirtschaftliche Unternehmen arbeiteten aber vor allem gewinnorientiert und nähmen keine Infrastrukturverantwortung wahr. Silberbach: „Angebote, die nicht kostendeckend sind, sind Aktionären schwer zu vermitteln. Das sind die Gesetze des Marktes. Hier muss der Staat wieder stärker eingreifen. Denkbar wäre, wie im Teilhabe-Atlas beschrieben, den Kommunen zweckgebundene Infrastrukturmittel zur Verfügung zu stellen. Man könnte von Bundes oder Länderseite auch indirekt mehr in Infrastruktur und Attraktivität der ländlichen Räume investieren, indem man Co-Working-Spaces mit schnellem Internet für mobiles Arbeiten zur Verfügung stellt.“ Aus gewerkschaftlicher Sicht sei aber noch ein weiterer Aspekt der Regionalentwicklung von entscheidender Bedeutung, so Silberbach. „Gut ausgebildetes Personal für den öffentlichen Dienst zu finden kostet Geld, erst recht wenn die Kolleginnen und Kollegen motiviert werden sollen, in entlegenere Regionen zu ziehen. Das ist gerade für die finanzschwachen öffentlichen Arbeitgeber dort ein großes Problem. Auch hierfür müssen die betroffenen Kommunen finanziell besser ausgestattet werden.“

Aus Bundesländern und Mitgliedsgewerkschaften

Schleswig-Holstein

Besoldungsstrukturreform: Pläne der Landesregierung gehen nach hinten los

Der Aufruf des dbb Landesbundes an seine Mitgliederbasis, die vorgesehene Besoldungsstrukturreform zu kommentieren, hat ein erhebliches Maß an Frust und Enttäuschung der Beamtinnen und Beamten des Landes und der Kommunen ans Tageslicht gebracht.

„Das verbietet eigentlich ein ‚Weiter so‘“, sagte dbb Landeschef Kai Tellkamp. Am 27. August 2019. „Wenn die Reform auf der Grundlage der von der Landesregierung vorgelegten Eckpunkte tatsächlich kommen sollte, werden die Attraktivitätsdefizite des öffentlichen Dienstes sowie die Politikverdrossenheit stärker denn je sichtbar werden.“

Im Mittelpunkt der Reform soll eine Anhebung der Besoldung um insgesamt ein Prozent in vier Schritten zwischen 2021 und 2024 stehen. Das wird von den Beamtinnen und Beamten mit Blick auf das seit zwölf Jahren gestrichene beziehungsweise gekürzte „Weihnachtsgeld“, das bereits zu Einbußen zwischen 15.000 und 25.000 Euro geführt hat, als weiterer Affront gewertet.

Unzählige Kolleginnen und Kollegen, erklärte Tellkamp, hätten bei der Befragung die Gelegenheit genutzt, ihre Meinung zu sagen und ergänzend auf erhebliche Defizite in der Büro- und Technikausstattung sowie auf zu hohe und unflexible Arbeitszeiten hingewiesen. „Die Landesregierung muss nachbessern. Andernfalls werden die Leistungsfähigkeit, die Motivation und die Loyalität der Beamtinnen und Beamten aufs Spiel gesetzt, dann werden sich negative Trends fortsetzen – von Problemen bei der Nachwuchsgewinnung bis hin zu einer von den Bürgern wahrgenommenen Überforderung des Staates, die die dbb Bürgerbefragung 2019 gerade nachgewiesen hat.“

 

Baden-Württemberg

Kein Einstieg in die Bürgerversicherung durch die Hintertür

Der BBW - Beamtenbund Tarifunion (BBW) hat sich am 27. August 2019 verärgert gezeigt, dass der Landesvorsitzende der Grünen Oliver Hildenbrand bei der Krankenversicherung für die Beamtinnen und Beamten für das Hamburger Modell wirbt.

Man habe dafür keinerlei Verständnis, da eine solche Regelung für das Land kurz- bis mittelfristig zu Mehrbelastungen führen werde. Dies habe Finanzministerin Edith Sitzmann explizit bestätigt, erklärte BBW-Chef Kai Rosenberger. In Zeiten, in denen die Grünen und das Finanzministerium unablässig darauf hinweisen, dass sich die Konjunktur eintrübt und man sehr vorsichtig und überlegt mit den Steuereinnahmen umgehen müsse, gebe es nach Auffassung des BBW für den Vorstoß des Grünen-Chefs nur eine Erklärung: Hildenbrand wolle über den „Umweg ‚Hamburger Modell‘“ den Weg für eine „Bürgerversicherung durch die Hintertür“ vorbereiten. Rosenberger: „Wenn es sich um ideologisch motivierte Pläne handelt, wird offensichtlich weder auf Mehrkosten noch auf die Sinnhaftigkeit einer solchen Maßnahme geschaut.“

Das Hamburger Modell sei zudem eine Mogelpackung: Das angebliche Wahlrecht zwischen privater Krankenversicherung (PKV) und gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) erweise sich beim genauen Hinsehen als Einbahnstraße. Denn wer sich einmal für die GKV entschieden habe, dem bleibe ein Eintritt in die PKV für immer verstellt. Verstimmt zeigte sich Rosenberger zudem darüber, dass er über die Presse von den Plänen erfuhr: „Wir sprechen regelmäßig mit den Grünen. Da erwarte ich, dass gravierende Änderungen, die die Beamtenschaft betreffen und sogar den Status des Berufsbeamtentums in Frage stellen könnten, mit dem BBW vorab besprochen werden, und wir diese Überlegungen nicht aus der Zeitung erfahren müssen.“

 

Bund Deutscher Forstleute (BDF)

Notfallplan für den Wald vorgestellt

Der Bund Deutscher Forstleute (BDF) hat angesichts des „Waldsterbens 2.0“ bereits den Klimanotstand für den Wald ausgerufen. Am 28. August 2019 hat die Gewerkschaft nun einen nach dem Begründer des Begriffs „Nachhaltigkeit“ benannten „Carlowitz-Plan“ mit Ideen und Forderungen zur Rettung der Wälder vorgelegt.

„Viele Forstleute und WaldbesitzerInnen stehen in diesen Tagen vor den Trümmern jahrelanger Arbeit und dem Engagement von Generationen. In wenigen Wochen und Monaten haben Stürme, Dürre und in der Folge Insekten und andere Organismen ganze Lebenswelten zerstört. Gewissheiten sind quasi über Nacht zerplatzt. Nicht nur die naturfernen Nadelbaumreinbestände lösen sich auf. Auch in den naturnahen Laubwäldern sterben flächenweise die Altbäume. Die Buche – der Mutterbaum unserer Wälder– vertrocknet in so nicht erwartetem Maße“, so BDF Chef Ulrich Dohle.

In der jetzigen Situation gehe es zunächst darum, Schadensbegrenzung zu betreiben und die Regenerationsfähigkeit der Walder zu erhalten. Der „Carlowitz-Plan“ des BDF umfasse zehn wesentliche Punkte: 1. 1 Milliarde junge Bäume für den Wald zur Wiederbewaldung der Kahlflächen. 2. Waldumbau und Waldmehrung konsequenter vorantreiben. 3. Waldfreundliche Jagd gewährleisten. 4. 10.000 Forstleute zusätzlich für den Wald. 5. Bildung eines Schwerpunktes Klima- und Naturwaldforschung in der Forstwissenschaft und Überprüfung der Waldbaukonzepte auf ihre Zukunftstauglichkeit. 6. Gründung eines Bundesamtes für Wald. 7. Gewährleistung der öffentlich finanzierten forstlichen Betreuung des (Klein-)Privatwaldes. 8. Anteil der stofflichen Nutzung von Holz erhöhen. 9. Klimabeitrag der Forst- und Holzwirtschaft. 10. Fazit: Mindestens zwei Milliarden Euro für den Wald aus Bundesmitteln für die nächsten zehn Jahre.

Dohle stellte heraus: „In den letzten Jahrzehnten wurde etwa die Hälfte des Forstpersonals abgebaut. Diese Entwicklung muss umgekehrt werden. Geld alleine wird es nicht richten. Irgendjemand muss die notwendigen Maßnahmen auch umsetzen.“ Die Politik habe nun die Aufgabe, die vielen guten Ideen für den Wald zu bündeln und einen langen Atem zu beweisen.

 

Deutsche Justiz-Gewerkschaft (DJG)

Werbekampagne für mehr Stellen in der Justiz gefordert

Der DJG Bundesvorsitzende Emanuel Schmidt hat bemängelt, dass es aufgrund der seit Jahren angespannten Haushaltslage in den meisten Bundesländern zu keiner in der Öffentlichkeit tatsächlich wahrgenommenen Offensive zur (Wieder-)Besetzung fehlender Stellen in der Justiz gekommen ist.

Die dramatische Situation in der Stellenplanung der Justiz werde sich ab voraussichtlich 2026 noch weiter zuspitzen, wenn entsprechende altersbedingte Abgänge nicht umfassend ersetzt werden können. Die bisherigen Bemühungen mancher Landesregierungen, junge Bewerberinnen und Bewerber für den nichtrichterlichen Dienst in den Gerichten und Staatsanwaltschaften zu rekrutieren, reichten bei weitem nicht aus, so Schmidt am 23. August 2019. Für eine auch in Zukunft funktionsfähige rechtsstaatliche Ordnung sei eine massive Werbekampagne bei jungen Menschen für die Justiz zu starten. Durch die gleichzeitige Schaffung neuer Stellen mit attraktivem Einkommen könne ein Einbruch der Justizverwaltung noch verhindert werden.

Neben dem Personalmangel in den klassischen Justizberufen (Richter, Staatsanwalt, Rechtspfleger, Beamte in den Geschäftsstellen, Gerichtsvollzieher, Bewährungshelfer, Justizfachangestellte, Justizwachtmeistern) müsse auch von einem Notstand bei geeigneten IT-Fachleuten geredet werden – gerade angesichts der geplanten Einführung der elektronischen Akte. Schmidt erklärte, die Zukunft einer funktionierenden Justiz sei somit nicht nur personell, sondern auch in technologischer Hinsicht zurzeit mehr als gefährdet.

 

DPhV und VBE

Mehr Wertschätzung für alle Lehrkräfte

Mehr Wertschätzung für alle Lehrkräfte haben der Deutsche Philologenverband (DPhV) und der Verband Bildung und Erziehung (VBE) gefordert, nachdem das hessische Kultusministerium unter der Führung des amtierenden KMK-Präsidenten Alexander Lorz mitgeteilt hatte, dass es in der Frage der Bezahlung ein bundesweit abgestimmtes Vorgehen für richtig halte.

Der VBE sprach sich für eine gleiche Eingangsbezahlung aller Lehrkräfte aus: Diese sei „durch die gleiche Ausbildung gerechtfertigt“, sagte der VBE Bundesvorsitzende Udo Beckmann am 27. August 2019 und verwies auf den jeweils gleichen Studien- und Ausbildungsabschluss sowie die gleiche Länge des Vorbereitungsdienstes. Wer mit einem Hochschulabschluss im öffentlichen Dienst arbeite, werde in der Besoldungsgruppe A13/Entgeltgruppe E13 eingestellt. „Und das muss endlich auch für Lehrkräfte an Grundschulen gelten“, forderte Beckmann und stellte zugleich klar: „Alle Lehrkräfte vollbringen Großes: Sie stärken die Schwachen, unterstützen die Starken, fördern und fordern und stellen sich ganz individuell auf die unterschiedlichen Kinder ein. Jede Lehrkraft in Deutschland hat Verantwortung für die Entwicklung, die Bildung und Erziehung vieler Kinder. Sie alle eint, dass sie sich mit hohem Engagement einsetzen und sich täglich den unterschiedlichen Herausforderungen stellen, die der Lehrberuf mit sich bringt.“ Susanne Lin-Klitzing, Bundesvorsitzende des DPhV, plädierte für eine differenzierte Bezahlung: „Wir fordern mehr Wertschätzung aller Lehrkräfte. Die Einebnung der Unterschiede der Lehrämter durch ein- und dieselbe Eingangsbesoldung ist aber keine Wertschätzung ihrer jeweiligen Besonderheiten“, sagte sie am 27. August 2019 und verwies auf Unterschiede wie die größere Zahl der unterrichteten Klassenstufen und einen höheren Klausur- und Korrekturaufwand bei den Gymnasiallehrkräften. Zudem vergäben Grundschullehrkräfte im Gegensatz zu den Kolleginnen und Kollegen an den Gymnasien keine formalen Abschlüsse. Eine Höherstufung der Eingangsbesoldung für die Grundschullehrkräfte sei demnach für den DPhV nur dann akzeptabel, wenn gleichzeitig eine Höherstufung der Eingangsbesoldung für die Gymnasiallehrkräfte erfolge, so Lin-Klitzing. Deutliche Kritik übte die DPhV Bundesvorsitzende am Umgang der Politik mit der Situation der Kolleginnen und Kollegen an den Grundschulen. Diese hätten, etwa mit Blick auf die inklusionsbedingten Belastungen, „deutlich zu wenig staatliche Unterstützung“. Zu wenige multiprofessionelle Teams vor Ort und zu wenige Beförderungsmöglichkeiten „sind die objektiven Baustellen im Grundschulamt“, mahnte Lin-Klitzing.

  Click to listen highlighted text! Aus Bundesländern und Mitgliedsgewerkschaften Schleswig-Holstein Besoldungsstrukturreform: Pläne der Landesregierung gehen nach hinten los Der Aufruf des dbb Landesbundes an seine Mitgliederbasis, die vorgesehene Besoldungsstrukturreform zu kommentieren, hat ein erhebliches Maß an Frust und Enttäuschung der Beamtinnen und Beamten des Landes und der Kommunen ans Tageslicht gebracht. „Das verbietet eigentlich ein ‚Weiter so‘“, sagte dbb Landeschef Kai Tellkamp. Am 27. August 2019. „Wenn die Reform auf der Grundlage der von der Landesregierung vorgelegten Eckpunkte tatsächlich kommen sollte, werden die Attraktivitätsdefizite des öffentlichen Dienstes sowie die Politikverdrossenheit stärker denn je sichtbar werden.“ Im Mittelpunkt der Reform soll eine Anhebung der Besoldung um insgesamt ein Prozent in vier Schritten zwischen 2021 und 2024 stehen. Das wird von den Beamtinnen und Beamten mit Blick auf das seit zwölf Jahren gestrichene beziehungsweise gekürzte „Weihnachtsgeld“, das bereits zu Einbußen zwischen 15.000 und 25.000 Euro geführt hat, als weiterer Affront gewertet. Unzählige Kolleginnen und Kollegen, erklärte Tellkamp, hätten bei der Befragung die Gelegenheit genutzt, ihre Meinung zu sagen und ergänzend auf erhebliche Defizite in der Büro- und Technikausstattung sowie auf zu hohe und unflexible Arbeitszeiten hingewiesen. „Die Landesregierung muss nachbessern. Andernfalls werden die Leistungsfähigkeit, die Motivation und die Loyalität der Beamtinnen und Beamten aufs Spiel gesetzt, dann werden sich negative Trends fortsetzen – von Problemen bei der Nachwuchsgewinnung bis hin zu einer von den Bürgern wahrgenommenen Überforderung des Staates, die die dbb Bürgerbefragung 2019 gerade nachgewiesen hat.“   Baden-Württemberg Kein Einstieg in die Bürgerversicherung durch die Hintertür Der BBW - Beamtenbund Tarifunion (BBW) hat sich am 27. August 2019 verärgert gezeigt, dass der Landesvorsitzende der Grünen Oliver Hildenbrand bei der Krankenversicherung für die Beamtinnen und Beamten für das Hamburger Modell wirbt. Man habe dafür keinerlei Verständnis, da eine solche Regelung für das Land kurz- bis mittelfristig zu Mehrbelastungen führen werde. Dies habe Finanzministerin Edith Sitzmann explizit bestätigt, erklärte BBW-Chef Kai Rosenberger. In Zeiten, in denen die Grünen und das Finanzministerium unablässig darauf hinweisen, dass sich die Konjunktur eintrübt und man sehr vorsichtig und überlegt mit den Steuereinnahmen umgehen müsse, gebe es nach Auffassung des BBW für den Vorstoß des Grünen-Chefs nur eine Erklärung: Hildenbrand wolle über den „Umweg ‚Hamburger Modell‘“ den Weg für eine „Bürgerversicherung durch die Hintertür“ vorbereiten. Rosenberger: „Wenn es sich um ideologisch motivierte Pläne handelt, wird offensichtlich weder auf Mehrkosten noch auf die Sinnhaftigkeit einer solchen Maßnahme geschaut.“ Das Hamburger Modell sei zudem eine Mogelpackung: Das angebliche Wahlrecht zwischen privater Krankenversicherung (PKV) und gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) erweise sich beim genauen Hinsehen als Einbahnstraße. Denn wer sich einmal für die GKV entschieden habe, dem bleibe ein Eintritt in die PKV für immer verstellt. Verstimmt zeigte sich Rosenberger zudem darüber, dass er über die Presse von den Plänen erfuhr: „Wir sprechen regelmäßig mit den Grünen. Da erwarte ich, dass gravierende Änderungen, die die Beamtenschaft betreffen und sogar den Status des Berufsbeamtentums in Frage stellen könnten, mit dem BBW vorab besprochen werden, und wir diese Überlegungen nicht aus der Zeitung erfahren müssen.“   Bund Deutscher Forstleute (BDF) Notfallplan für den Wald vorgestellt Der Bund Deutscher Forstleute (BDF) hat angesichts des „Waldsterbens 2.0“ bereits den Klimanotstand für den Wald ausgerufen. Am 28. August 2019 hat die Gewerkschaft nun einen nach dem Begründer des Begriffs „Nachhaltigkeit“ benannten „Carlowitz-Plan“ mit Ideen und Forderungen zur Rettung der Wälder vorgelegt. „Viele Forstleute und WaldbesitzerInnen stehen in diesen Tagen vor den Trümmern jahrelanger Arbeit und dem Engagement von Generationen. In wenigen Wochen und Monaten haben Stürme, Dürre und in der Folge Insekten und andere Organismen ganze Lebenswelten zerstört. Gewissheiten sind quasi über Nacht zerplatzt. Nicht nur die naturfernen Nadelbaumreinbestände lösen sich auf. Auch in den naturnahen Laubwäldern sterben flächenweise die Altbäume. Die Buche – der Mutterbaum unserer Wälder– vertrocknet in so nicht erwartetem Maße“, so BDF Chef Ulrich Dohle. In der jetzigen Situation gehe es zunächst darum, Schadensbegrenzung zu betreiben und die Regenerationsfähigkeit der Walder zu erhalten. Der „Carlowitz-Plan“ des BDF umfasse zehn wesentliche Punkte: 1. 1 Milliarde junge Bäume für den Wald zur Wiederbewaldung der Kahlflächen. 2. Waldumbau und Waldmehrung konsequenter vorantreiben. 3. Waldfreundliche Jagd gewährleisten. 4. 10.000 Forstleute zusätzlich für den Wald. 5. Bildung eines Schwerpunktes Klima- und Naturwaldforschung in der Forstwissenschaft und Überprüfung der Waldbaukonzepte auf ihre Zukunftstauglichkeit. 6. Gründung eines Bundesamtes für Wald. 7. Gewährleistung der öffentlich finanzierten forstlichen Betreuung des (Klein-)Privatwaldes. 8. Anteil der stofflichen Nutzung von Holz erhöhen. 9. Klimabeitrag der Forst- und Holzwirtschaft. 10. Fazit: Mindestens zwei Milliarden Euro für den Wald aus Bundesmitteln für die nächsten zehn Jahre. Dohle stellte heraus: „In den letzten Jahrzehnten wurde etwa die Hälfte des Forstpersonals abgebaut. Diese Entwicklung muss umgekehrt werden. Geld alleine wird es nicht richten. Irgendjemand muss die notwendigen Maßnahmen auch umsetzen.“ Die Politik habe nun die Aufgabe, die vielen guten Ideen für den Wald zu bündeln und einen langen Atem zu beweisen.   Deutsche Justiz-Gewerkschaft (DJG) Werbekampagne für mehr Stellen in der Justiz gefordert Der DJG Bundesvorsitzende Emanuel Schmidt hat bemängelt, dass es aufgrund der seit Jahren angespannten Haushaltslage in den meisten Bundesländern zu keiner in der Öffentlichkeit tatsächlich wahrgenommenen Offensive zur (Wieder-)Besetzung fehlender Stellen in der Justiz gekommen ist. Die dramatische Situation in der Stellenplanung der Justiz werde sich ab voraussichtlich 2026 noch weiter zuspitzen, wenn entsprechende altersbedingte Abgänge nicht umfassend ersetzt werden können. Die bisherigen Bemühungen mancher Landesregierungen, junge Bewerberinnen und Bewerber für den nichtrichterlichen Dienst in den Gerichten und Staatsanwaltschaften zu rekrutieren, reichten bei weitem nicht aus, so Schmidt am 23. August 2019. Für eine auch in Zukunft funktionsfähige rechtsstaatliche Ordnung sei eine massive Werbekampagne bei jungen Menschen für die Justiz zu starten. Durch die gleichzeitige Schaffung neuer Stellen mit attraktivem Einkommen könne ein Einbruch der Justizverwaltung noch verhindert werden. Neben dem Personalmangel in den klassischen Justizberufen (Richter, Staatsanwalt, Rechtspfleger, Beamte in den Geschäftsstellen, Gerichtsvollzieher, Bewährungshelfer, Justizfachangestellte, Justizwachtmeistern) müsse auch von einem Notstand bei geeigneten IT-Fachleuten geredet werden – gerade angesichts der geplanten Einführung der elektronischen Akte. Schmidt erklärte, die Zukunft einer funktionierenden Justiz sei somit nicht nur personell, sondern auch in technologischer Hinsicht zurzeit mehr als gefährdet.   DPhV und VBE Mehr Wertschätzung für alle Lehrkräfte Mehr Wertschätzung für alle Lehrkräfte haben der Deutsche Philologenverband (DPhV) und der Verband Bildung und Erziehung (VBE) gefordert, nachdem das hessische Kultusministerium unter der Führung des amtierenden KMK-Präsidenten Alexander Lorz mitgeteilt hatte, dass es in der Frage der Bezahlung ein bundesweit abgestimmtes Vorgehen für richtig halte. Der VBE sprach sich für eine gleiche Eingangsbezahlung aller Lehrkräfte aus: Diese sei „durch die gleiche Ausbildung gerechtfertigt“, sagte der VBE Bundesvorsitzende Udo Beckmann am 27. August 2019 und verwies auf den jeweils gleichen Studien- und Ausbildungsabschluss sowie die gleiche Länge des Vorbereitungsdienstes. Wer mit einem Hochschulabschluss im öffentlichen Dienst arbeite, werde in der Besoldungsgruppe A13/Entgeltgruppe E13 eingestellt. „Und das muss endlich auch für Lehrkräfte an Grundschulen gelten“, forderte Beckmann und stellte zugleich klar: „Alle Lehrkräfte vollbringen Großes: Sie stärken die Schwachen, unterstützen die Starken, fördern und fordern und stellen sich ganz individuell auf die unterschiedlichen Kinder ein. Jede Lehrkraft in Deutschland hat Verantwortung für die Entwicklung, die Bildung und Erziehung vieler Kinder. Sie alle eint, dass sie sich mit hohem Engagement einsetzen und sich täglich den unterschiedlichen Herausforderungen stellen, die der Lehrberuf mit sich bringt.“ Susanne Lin-Klitzing, Bundesvorsitzende des DPhV, plädierte für eine differenzierte Bezahlung: „Wir fordern mehr Wertschätzung aller Lehrkräfte. Die Einebnung der Unterschiede der Lehrämter durch ein- und dieselbe Eingangsbesoldung ist aber keine Wertschätzung ihrer jeweiligen Besonderheiten“, sagte sie am 27. August 2019 und verwies auf Unterschiede wie die größere Zahl der unterrichteten Klassenstufen und einen höheren Klausur- und Korrekturaufwand bei den Gymnasiallehrkräften. Zudem vergäben Grundschullehrkräfte im Gegensatz zu den Kolleginnen und Kollegen an den Gymnasien keine formalen Abschlüsse. Eine Höherstufung der Eingangsbesoldung für die Grundschullehrkräfte sei demnach für den DPhV nur dann akzeptabel, wenn gleichzeitig eine Höherstufung der Eingangsbesoldung für die Gymnasiallehrkräfte erfolge, so Lin-Klitzing. Deutliche Kritik übte die DPhV Bundesvorsitzende am Umgang der Politik mit der Situation der Kolleginnen und Kollegen an den Grundschulen. Diese hätten, etwa mit Blick auf die inklusionsbedingten Belastungen, „deutlich zu wenig staatliche Unterstützung“. Zu wenige multiprofessionelle Teams vor Ort und zu wenige Beförderungsmöglichkeiten „sind die objektiven Baustellen im Grundschulamt“, mahnte Lin-Klitzing.

 

Namen und Nachrichten

Mit Mitteilung vom 25. Juli 2019 hat die Europäische Kommission mehrere Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, unter anderem im Bereich digitale Barrierefreiheit und in Bezug auf die Universaldienstrichtlinie. „Im Bereich der digitalen Barrierefreiheit hinkt Deutschland hinterher“, bestätigt der Vorsitzende der dbb AG Behindertenpolitik Stefan Burkötter. „Viele öffentliche Stellen in Deutschland haben ihren Online-Auftritt noch nicht an die Web-Accessibility-Richtlinie angepasst, und ich bin froh, dass die Europäische Kommission jetzt durchgreift.“ Im Bereich der digitalen Barrierefreiheit kommt Deutschland seinen Verpflichtungen sogar in zwei Bereichen nicht nach: Bei der Umsetzung der Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu den Webseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Web-Accessibility-Richtlinie) sowie bei der Umsetzung der Richtlinie über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und - diensten (Universaldienstrichtlinie). „Dass die Kommission jetzt rechtliche Schritte einleitet, ist meiner Meinung nach die richtige Art von Überprüfung, die letztendlich zum Ziel führt“, so Burkötter. Barrierefreiheit in der digitalen Welt betreffe nicht nur das Internet: „Smartphones, Tablets, Online-Banking, Fahrkarten am Automaten kaufen oder Bürgerdienste online erledigen – das Spektrum wird immer größer und dabei müssen Menschen mit Behinderung mitgedacht werden.“ Bisher stellten die neuen Technologien in Deutschland eher ein Exklusionsrisiko dar, aber wenn die digitale Barrierefreiheit konsequent umgesetzt würde, böten sich auch viele Chancen, erklärt Burkötter weiter. „Menschen mit körperlichen Behinderungen können in der Arbeitswelt durch Technologien unterstützt werden und durch Webbasiertes Arbeiten oder personenbezogene assistive Technologien wieder am Arbeitsmarkt teilnehmen. Zudem muss man bedenken, dass barrierefreies Webdesign auch zunehmend ältere Menschen betrifft.“

Am 21. August 2019 haben sich die Mitglieder der Verhandlungskommission des dbb (verhandelt für die NahVG) bei der Lübeck-Travemünder Verkehrsgesellschaft (LVG) getroffen. Diskutiert wurde über die Arbeitsbedingungen und die Forderungen für die anstehenden Tarifverhandlungen. Der Termin für den Verhandlungsbeginn wird derzeit abgestimmt. Bis zum Start werden die Kommissionsmitglieder weiter über die Forderungen beraten. Klar ist allerdings schon jetzt, dass sich die Bezahlung deutlich verbessern soll. Sobald die endgültigen Forderungen beschlossen sind, werden sie veröffentlicht und natürlich dem Arbeitgeber zugeleitet.

Der Haushaltsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft hat das Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2019/ 2020/ 2021 am 27. August 2019 einstimmig beschlossen. Das teilte der dbb hamburg mit. Die entsprechende Gesetzesvorlage soll nun am 11. September 2019 in der Bürgerschaft endgültig beschlossen werden. Der Chef der Senatskanzlei habe zudem die Aus- und Nachzahlung (rückwirkend zum 1. Januar 2019) mit den Oktober-Gehältern zugesagt, hieß es beim Landesbund.

Die vierte Runde der Tarifverhandlungen beim WDR/Beitragsservice steht unmittelbar bevor. Da bisher lediglich ein unzureichendes Angebot der Arbeitgeberseite vorliegt, hat der VRFF - Die Mediengewerkschaft am 22. August 2019 zum Warnstreik aufgerufen. „Mit überwältigender Resonanz“, wie die dbb Mitgliedsgewerkschaft mitteilte.

Die Zukunft der Grundsteuer, die Finanzierung des Landes und Budgetfragen, die IT-Ausstattung, die Digitalisierung, die Personalausstattung, der Arbeitsdruck in den Finanzämtern: Diese und weitere Punkte waren Themen eines Gesprächs zwischen dem Bundesvorsitzenden der Deutschen Steuer-Gewerkschaft und dbb Vize Thomas Eigenthaler und Michael Richter, Finanzminister in Sachsen-Anhalt, am 27. August 2019.

Der Deutsche Philologenverband (DPhV) hat für das Abitur mehr Vergleichbarkeit auf höherem Niveau gefordert: Nicht 20 Prozent „durchgefallene“ Kurse sollen in die Abiturwertung eingebracht werden dürfen, sondern maximal 10 Prozent in jedem Bundesland. „In das Abitur mit bis zu 20 Prozent 'durchgefallenen' Kursen gehen zu können – damit setzt die Kultusministerkonferenz in der aktuellen Abiturverordnung das falsche Signal. Sie ermöglicht mehr Ungleichheit als nötig. Aktuell entscheidet jedes Bundesland für sich, ob seine Schülerinnen und Schüler vier oder sechs oder vielleicht sogar acht Kurse mit nicht ausreichender Bewertung in die Abiturwertung einbringen können. Wir brauchen aber gerade mehr Vergleichbarkeit und diese auf höherem Niveau, deswegen sollten es maximal 10 Prozent, also höchstens vier Kurse, sein", erklärte DPhV Chefin Susanne Lin-Klitzing.

  Click to listen highlighted text!   Namen und Nachrichten Mit Mitteilung vom 25. Juli 2019 hat die Europäische Kommission mehrere Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, unter anderem im Bereich digitale Barrierefreiheit und in Bezug auf die Universaldienstrichtlinie. „Im Bereich der digitalen Barrierefreiheit hinkt Deutschland hinterher“, bestätigt der Vorsitzende der dbb AG Behindertenpolitik Stefan Burkötter. „Viele öffentliche Stellen in Deutschland haben ihren Online-Auftritt noch nicht an die Web-Accessibility-Richtlinie angepasst, und ich bin froh, dass die Europäische Kommission jetzt durchgreift.“ Im Bereich der digitalen Barrierefreiheit kommt Deutschland seinen Verpflichtungen sogar in zwei Bereichen nicht nach: Bei der Umsetzung der Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu den Webseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Web-Accessibility-Richtlinie) sowie bei der Umsetzung der Richtlinie über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und - diensten (Universaldienstrichtlinie). „Dass die Kommission jetzt rechtliche Schritte einleitet, ist meiner Meinung nach die richtige Art von Überprüfung, die letztendlich zum Ziel führt“, so Burkötter. Barrierefreiheit in der digitalen Welt betreffe nicht nur das Internet: „Smartphones, Tablets, Online-Banking, Fahrkarten am Automaten kaufen oder Bürgerdienste online erledigen – das Spektrum wird immer größer und dabei müssen Menschen mit Behinderung mitgedacht werden.“ Bisher stellten die neuen Technologien in Deutschland eher ein Exklusionsrisiko dar, aber wenn die digitale Barrierefreiheit konsequent umgesetzt würde, böten sich auch viele Chancen, erklärt Burkötter weiter. „Menschen mit körperlichen Behinderungen können in der Arbeitswelt durch Technologien unterstützt werden und durch Webbasiertes Arbeiten oder personenbezogene assistive Technologien wieder am Arbeitsmarkt teilnehmen. Zudem muss man bedenken, dass barrierefreies Webdesign auch zunehmend ältere Menschen betrifft.“ Am 21. August 2019 haben sich die Mitglieder der Verhandlungskommission des dbb (verhandelt für die NahVG) bei der Lübeck-Travemünder Verkehrsgesellschaft (LVG) getroffen. Diskutiert wurde über die Arbeitsbedingungen und die Forderungen für die anstehenden Tarifverhandlungen. Der Termin für den Verhandlungsbeginn wird derzeit abgestimmt. Bis zum Start werden die Kommissionsmitglieder weiter über die Forderungen beraten. Klar ist allerdings schon jetzt, dass sich die Bezahlung deutlich verbessern soll. Sobald die endgültigen Forderungen beschlossen sind, werden sie veröffentlicht und natürlich dem Arbeitgeber zugeleitet. Der Haushaltsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft hat das Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2019/ 2020/ 2021 am 27. August 2019 einstimmig beschlossen. Das teilte der dbb hamburg mit. Die entsprechende Gesetzesvorlage soll nun am 11. September 2019 in der Bürgerschaft endgültig beschlossen werden. Der Chef der Senatskanzlei habe zudem die Aus- und Nachzahlung (rückwirkend zum 1. Januar 2019) mit den Oktober-Gehältern zugesagt, hieß es beim Landesbund. Die vierte Runde der Tarifverhandlungen beim WDR/Beitragsservice steht unmittelbar bevor. Da bisher lediglich ein unzureichendes Angebot der Arbeitgeberseite vorliegt, hat der VRFF - Die Mediengewerkschaft am 22. August 2019 zum Warnstreik aufgerufen. „Mit überwältigender Resonanz“, wie die dbb Mitgliedsgewerkschaft mitteilte. Die Zukunft der Grundsteuer, die Finanzierung des Landes und Budgetfragen, die IT-Ausstattung, die Digitalisierung, die Personalausstattung, der Arbeitsdruck in den Finanzämtern: Diese und weitere Punkte waren Themen eines Gesprächs zwischen dem Bundesvorsitzenden der Deutschen Steuer-Gewerkschaft und dbb Vize Thomas Eigenthaler und Michael Richter, Finanzminister in Sachsen-Anhalt, am 27. August 2019. Der Deutsche Philologenverband (DPhV) hat für das Abitur mehr Vergleichbarkeit auf höherem Niveau gefordert: Nicht 20 Prozent „durchgefallene“ Kurse sollen in die Abiturwertung eingebracht werden dürfen, sondern maximal 10 Prozent in jedem Bundesland. „In das Abitur mit bis zu 20 Prozent durchgefallenen Kursen gehen zu können – damit setzt die Kultusministerkonferenz in der aktuellen Abiturverordnung das falsche Signal. Sie ermöglicht mehr Ungleichheit als nötig. Aktuell entscheidet jedes Bundesland für sich, ob seine Schülerinnen und Schüler vier oder sechs oder vielleicht sogar acht Kurse mit nicht ausreichender Bewertung in die Abiturwertung einbringen können. Wir brauchen aber gerade mehr Vergleichbarkeit und diese auf höherem Niveau, deswegen sollten es maximal 10 Prozent, also höchstens vier Kurse, sein, erklärte DPhV Chefin Susanne Lin-Klitzing.

 

 

 

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  • forsa-Bürgerbefragung 2023

     


  • (Quelle: dbb)
    Monitor öffentlicher Dienst 2024
     
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