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Dialog des BTB Niedersachsen mit der Ministerin

Frau Barbara Otte-Kinast (ML)

 

Unter dem Titel „Ministerin im Dialog“ pflegt Frau Ministerin Barbara Otte-Kinast seit Beginn ihrer Amtszeit das Ihr wichtige „offene Gespräch“ mit Institutionen und Personen im Zuständigkeitsbereich des ML (Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz).

Somit fiel die Anfrage des BTB Niedersachsen auf fruchtbaren Boden und der Dialog konnte am 17.06.2019 im Hause des ML in Hannover stattfinden.

Der Vorsitzende des BTB Niedersachsen, Günter Janzen, und die Mitglieder des Vorstands der Landesfachgruppe Vermessung, Detlef Meyer und Jörg Dietrich-Munzel, die beide in der Niedersächsischen Landentwicklungsverwaltung (NVL) beschäftigt sind, bildeten die BTB-Delegation.

Da die Gesprächsthemen hauptsächlich den Bereich der Landentwicklung in den Ämtern für regionale Landesentwicklung (ÄrL) betrafen, war auch die Referatsleiterin Stefanie Gröger-Timmen (Referat 306 - Landentwicklung und ländliche Bodenordnung) zugegen.

v.l. Günter Janzen, Jörg Dietrich-Munzel, Ministerin Barbara Otte-Kinast, Referatsleiterin Stefanie Gröger-Timmen, Detlef Meyer
(Foto: Günter Janzen)

Nach einer kurzen Vorstellung des BTB Niedersachsen durch den Vorsitzenden erfolgte der Einstieg in die Themen: 

Regierungskommission „Moderne Verwaltung für ein modernes Niedersachsen“

Die Einrichtung der Regierungskommission erfolgte mit Beschluss der Landesregierung vom 15.01.2019. Ziel ist, die Leistungsfähigkeit der Landesverwaltung dauerhaft zu sichern. Ein erster Orientierungsbericht soll bis Ende 2019 und der darauf fußende Abschlussbericht bis Ende Juni 2020 dem Kabinett vorgelegt werden.

Um den Prozess einer Weiterentwicklung der Verwaltungsstrukturen zielführend zu gestalten, hält die Landesregierung richtigerweise die Beteiligung der Beschäftigten für notwendig. Leider scheint das bisher nur ein Lippenbekenntnis zu sein, da die Beschäftigten nicht im Plenum der Regierungskommission vertreten sind. Nach Auffassung der Vertreter des BTB müssten insbesondere die Hauptpersonalräte als Repräsentativorgan aller betroffenen Beschäftigten einbezogen werden.

Als Untersuchungsfelder der Regierungskommission werden u.a. der Verzicht und die Vereinfachung von Aufgaben, die Verlagerung von Zuständigkeiten auf die Kommunen und die Reorganisation der staatlichen Verwaltung genannt. Nach Ansicht des BTB wäre eine weitere Reorganisation der bereits durch mehrere Verwaltungsreformen und Restrukturierungen in den zurückliegenden Jahren gebeutelten Landentwicklungsverwaltung nicht mehr zumutbar. Nach Auskunft der Ministerin liegen bisher jedoch keine belastbaren Ergebnisse zu den spezifischen Untersuchungsfeldern der Kommission vor. Sie machte aber deutlich, wie wichtig die Instrumente der Landentwicklungsverwaltung, insbesondere die Flurbereinigung, für das Land Niedersachsen sind.

Demografische Situation in der NVL

Laut dem aktuellen Personalstrukturbericht 2017 wird es beim Personal im ML Bereich in den nächsten 10 Jahren über 30 % Altersabgänge geben. In einigen Bereichen des Ressorts ML, wie der NVL, liegt der Anteil an Altersabgängen deutlich höher. Insbesondere beim ehemaligen gehobenen vermessungstechnischen Dienst liegt er schätzungsweise bei 50 % bis zum Jahr 2030. Bei der schon jetzt schleppenden Nachwuchsgewinnung und dem bereits deutlich spürbaren Mangel an Fachkräften müssen „alle Register gezogen werden“ damit die Landesverwaltung in ihren Fachaufgaben personell weiterhin handlungsfähig bleibt. Insbesondere der Wissenstransfer muss besser organisiert und sichergestellt werden. Im Idealfall sollten Nachfolger*Innen noch von ihren Vorgängern*Innen eingearbeitet werden können.

Die Ministerin verweist hinsichtlich der Nachwuchsgewinnung auf einige erfolgreiche Anstrengungen des ML, wie dem Stipendienmodell für Studierende der „Angewandten Geodäsie…“ mit einer einjährigen Praxisphase und anschließender Beschäftigung in den ÄrL (Modell Studieren + Praktikum) oder dem Modell „Studieren + Arbeiten“ für ausgelernte Vermessungstechniker*Innen. Für den Wissenstransfer werden bereits freie Reste im Beschäftigungsvolumen und Budget für die „überlappende“ Einstellung bei Personalabgängen genutzt. Hinsichtlich der Altersabgänge im NVL Bereich verweist die Referatsleiterin, Frau Gröger-Timmen, auf den Arbeitskreis NVL 2030.

Arbeitskreis NVL 2030

Seit Anfang 2019 beschäftigt sich der „Arbeitskreis NVL 2030“ unter Leitung der ML Referatsleiterin 306, Frau Gröger-Timmen, mit der langfristigen Entwicklung der NVL. Mit einer personellen Bestandsaufnahme nach Fachrichtungen und Laufbahnen, einer Personalbedarfsplanung auf Grundlage einer Aufgabenkritik und der Betrachtung neuer Aufgabenfelder soll das vorhandene Konzept zur Ausstattung der ÄrL mit NVL-Personal fortentwickelt werden.

Der Niedersächsische Landesrechnungshof hat in seiner Organisations- und Wirtschaftlichkeitsprüfung „Flurbereinigung“ ein rechnerisches Einsparpotential von 33 Vollzeiteinheiten (VZE) in den Flurbereinigungsdezernaten ermittelt. Aufgrund eines steigenden Anteils an Unternehmensflurbereinigungen sowie neuer flächenbezogenen Maßnahmen für Klima und Umwelt verweist das ML gegenteilig auf einen zukünftig höheren Personalbedarf.

Gleichwohl stellen die BTB Vertreter fest, dass im Haushaltsplan 2019 beim Kapitel 0910 – Landentwicklung neben der Erhöhung von 34 VZE für die Umsetzung von Fördermaßnahmen im Bereich „Strukturförderung ländlicher Raum“ auch 24 VZE über KW-Vermerke wieder eingespart werden sollen und das vermutlich erneut zu Lasten der Flurbereinigungsdezernate.

Laut Aussage der Referatsleiterin liegt dieser „Wegfallvermerk“ auf dem Beschäftigungsvolumen der gesamten NVL und geht nicht zu Lasten der Flurbereinigungsdezernate. Es ist geplant, die Altersabgänge in den Dezernaten durch das Überleiten des Personals und unter Wegfall der KW-Vermerke zu kompensieren.

Durchlässigkeit der Laufbahnen (Beamte, Tarifbeschäftigte) für einen flexibleren Personaleinsatz und eine höhere Attraktivität des öffentlichen Landesdienstes

Die Niedersächsische Laufbahnverordnung (NLVO) lässt die Durchlässigkeit der Laufbahnen ausdrücklich zu. Die NVL hat hier in der Vergangenheit Aufstiege vom „mittleren“ (Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt) in den „gehobenen“ Dienst (LG2/EA1) ermöglicht, was vom BTB sehr begrüßt wurde. Aber auch für die Zukunft darf nicht nachgelassen werden, den Beschäftigten weitere Entwicklungsmöglichkeiten und Aufstiege zu ermöglichen, so die Forderung des BTB.

Das ML verweist in diesem Zusammenhang auf die ÄrL, die gefordert sind, dafür geeignetes Personal zu benennen.

Für den BTB ist nicht nachvollziehbar, warum in der NVL die Qualifizierung nach § 25 (3) Nr. 2 NLVO Aufstieg in den „höheren“ Dienst (LG2/EA2) - bisher kaum praktiziert wurde und verweist darauf, dass die NLVO diese Möglichkeit im § 25 ausdrücklich vorsieht.

Der BTB sieht hier noch viel Potential und plädiert daher dringend dafür, deutlich mehr Aufstiegsmöglichkeiten vom „gehobenen“ (LG2/EA1) in den „höheren“ (LG2/EA2) Dienst zu ermöglichen. In Zeiten des Fachkräftemangels sollten sowohl dem Bestandspersonal als auch den Nachwuchskräften entsprechende Qualifizierungs- und Entwicklungsperspektiven angeboten werden, die letztlich die technische Fachverwaltung attraktiver machen. Was nützt eine moderne Verwaltung, wenn zwar die Technik digital wird, aber Arbeitsbedingungen und Personalentwicklung „Old School“ bleiben?!

Frau Otte-Kinast stand der Thematik wohlwollend gegenüber und hat eine Überprüfung hinsichtlich weiterer Aufstiegsmöglichkeiten zugesagt. In dem Zusammenhang legten die Vertreter des BTB der Ministerin und der Referatsleiterin auch das Instrument der „Fachkarriere“ nahe, das zusätzliches Entwicklungspotential für die Beschäftigten bieten würde und von der Landesregierung besonders goutiert wird.

Laufbahnausbildung

Andiskutiert wurde auch die Thematik, das Bachelor Absolventen*Innen aufgrund zu niedriger Besoldung oftmals nicht mehr bereit sind, den Vorbereitungsdienst nach § 26 NLVO zu absolvieren. Deshalb wird diesem Personenkreis in Ausnahmefällen eine interne Qualifizierung für die Laufbahn der LG 2-1. EA angeboten, sozusagen als „Training on the Job“. Diese einjährige Qualifizierung findet in einem Beschäftigungsverhältnis nach EG 10 statt und kann dann zu einer späteren Verbeamtung, ohne Vorbereitungsdienst nach NLVO, führen. Der BTB weist darauf hin, dass in diesem Zusammenhang keine Benachteiligung der Beamtinnen und Beamten erfolgen darf, die nach wie vor den klassischen Vorbereitungsdienst für den „gehobenen“ Dienst absolvieren. Die Ministerin nimmt den Hinweis zur Kenntnis und erläutert, dass die Qualifizierung über die berufliche Tätigkeit weiterentwickelt werden soll.

Aufgrund der geringen finanziellen Attraktivität für Studienabgänger*Innen bei der Ableistung des Vorbereitungsdienstes schlägt der BTB daher die Einführung von Anwärter*Innensonderzuschlägen in der Fachrichtung Technische Dienste vor. Die Zahlung eines Anwärter*Innensonderzuschlags ist möglich, wenn das zuständige Ministerium einen erheblichen Mangel an qualifizierten Bewerbern*Innen für den Vorbereitungsdienst feststellt.

Wenn die Niedersächsische Landesregierung es ernst meint mit ihrer Qualitätsoffensive für den öffentlichen Dienst, dann sind aus Sicht des BTB nicht zuletzt auch die Anwärter*Innenbezüge nachhaltig und deutlich zu verbessern!

Attraktive Arbeitsplätze sowie eine funktionierende und zukunftsfähige Verwaltung bekommt man nicht zum Nulltarif. Ideen und Motivation sind in der NVL reichlich vorhanden. Ministerin Otte-Kinast hat zugesagt, die Kolleginnen und Kollegen bei der Umsetzung nach Kräften zu unterstützen.

Der BTB Niedersachsen bedankt sich für den angenehmen, aufgeschlossenen und konstruktiven Dialog im Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

  Click to listen highlighted text! Dialog des BTB Niedersachsen mit der Ministerin Frau Barbara Otte-Kinast (ML)   Unter dem Titel „Ministerin im Dialog“ pflegt Frau Ministerin Barbara Otte-Kinast seit Beginn ihrer Amtszeit das Ihr wichtige „offene Gespräch“ mit Institutionen und Personen im Zuständigkeitsbereich des ML (Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz). Somit fiel die Anfrage des BTB Niedersachsen auf fruchtbaren Boden und der Dialog konnte am 17.06.2019 im Hause des ML in Hannover stattfinden. Der Vorsitzende des BTB Niedersachsen, Günter Janzen, und die Mitglieder des Vorstands der Landesfachgruppe Vermessung, Detlef Meyer und Jörg Dietrich-Munzel, die beide in der Niedersächsischen Landentwicklungsverwaltung (NVL) beschäftigt sind, bildeten die BTB-Delegation. Da die Gesprächsthemen hauptsächlich den Bereich der Landentwicklung in den Ämtern für regionale Landesentwicklung (ÄrL) betrafen, war auch die Referatsleiterin Stefanie Gröger-Timmen (Referat 306 - Landentwicklung und ländliche Bodenordnung) zugegen. v.l. Günter Janzen, Jörg Dietrich-Munzel, Ministerin Barbara Otte-Kinast, Referatsleiterin Stefanie Gröger-Timmen, Detlef Meyer (Foto: Günter Janzen) Nach einer kurzen Vorstellung des BTB Niedersachsen durch den Vorsitzenden erfolgte der Einstieg in die Themen:  Regierungskommission „Moderne Verwaltung für ein modernes Niedersachsen“ Die Einrichtung der Regierungskommission erfolgte mit Beschluss der Landesregierung vom 15.01.2019. Ziel ist, die Leistungsfähigkeit der Landesverwaltung dauerhaft zu sichern. Ein erster Orientierungsbericht soll bis Ende 2019 und der darauf fußende Abschlussbericht bis Ende Juni 2020 dem Kabinett vorgelegt werden. Um den Prozess einer Weiterentwicklung der Verwaltungsstrukturen zielführend zu gestalten, hält die Landesregierung richtigerweise die Beteiligung der Beschäftigten für notwendig. Leider scheint das bisher nur ein Lippenbekenntnis zu sein, da die Beschäftigten nicht im Plenum der Regierungskommission vertreten sind. Nach Auffassung der Vertreter des BTB müssten insbesondere die Hauptpersonalräte als Repräsentativorgan aller betroffenen Beschäftigten einbezogen werden. Als Untersuchungsfelder der Regierungskommission werden u.a. der Verzicht und die Vereinfachung von Aufgaben, die Verlagerung von Zuständigkeiten auf die Kommunen und die Reorganisation der staatlichen Verwaltung genannt. Nach Ansicht des BTB wäre eine weitere Reorganisation der bereits durch mehrere Verwaltungsreformen und Restrukturierungen in den zurückliegenden Jahren gebeutelten Landentwicklungsverwaltung nicht mehr zumutbar. Nach Auskunft der Ministerin liegen bisher jedoch keine belastbaren Ergebnisse zu den spezifischen Untersuchungsfeldern der Kommission vor. Sie machte aber deutlich, wie wichtig die Instrumente der Landentwicklungsverwaltung, insbesondere die Flurbereinigung, für das Land Niedersachsen sind. Demografische Situation in der NVL Laut dem aktuellen Personalstrukturbericht 2017 wird es beim Personal im ML Bereich in den nächsten 10 Jahren über 30 % Altersabgänge geben. In einigen Bereichen des Ressorts ML, wie der NVL, liegt der Anteil an Altersabgängen deutlich höher. Insbesondere beim ehemaligen gehobenen vermessungstechnischen Dienst liegt er schätzungsweise bei 50 % bis zum Jahr 2030. Bei der schon jetzt schleppenden Nachwuchsgewinnung und dem bereits deutlich spürbaren Mangel an Fachkräften müssen „alle Register gezogen werden“ damit die Landesverwaltung in ihren Fachaufgaben personell weiterhin handlungsfähig bleibt. Insbesondere der Wissenstransfer muss besser organisiert und sichergestellt werden. Im Idealfall sollten Nachfolger*Innen noch von ihren Vorgängern*Innen eingearbeitet werden können. Die Ministerin verweist hinsichtlich der Nachwuchsgewinnung auf einige erfolgreiche Anstrengungen des ML, wie dem Stipendienmodell für Studierende der „Angewandten Geodäsie…“ mit einer einjährigen Praxisphase und anschließender Beschäftigung in den ÄrL (Modell Studieren + Praktikum) oder dem Modell „Studieren + Arbeiten“ für ausgelernte Vermessungstechniker*Innen. Für den Wissenstransfer werden bereits freie Reste im Beschäftigungsvolumen und Budget für die „überlappende“ Einstellung bei Personalabgängen genutzt. Hinsichtlich der Altersabgänge im NVL Bereich verweist die Referatsleiterin, Frau Gröger-Timmen, auf den Arbeitskreis NVL 2030. Arbeitskreis NVL 2030 Seit Anfang 2019 beschäftigt sich der „Arbeitskreis NVL 2030“ unter Leitung der ML Referatsleiterin 306, Frau Gröger-Timmen, mit der langfristigen Entwicklung der NVL. Mit einer personellen Bestandsaufnahme nach Fachrichtungen und Laufbahnen, einer Personalbedarfsplanung auf Grundlage einer Aufgabenkritik und der Betrachtung neuer Aufgabenfelder soll das vorhandene Konzept zur Ausstattung der ÄrL mit NVL-Personal fortentwickelt werden. Der Niedersächsische Landesrechnungshof hat in seiner Organisations- und Wirtschaftlichkeitsprüfung „Flurbereinigung“ ein rechnerisches Einsparpotential von 33 Vollzeiteinheiten (VZE) in den Flurbereinigungsdezernaten ermittelt. Aufgrund eines steigenden Anteils an Unternehmensflurbereinigungen sowie neuer flächenbezogenen Maßnahmen für Klima und Umwelt verweist das ML gegenteilig auf einen zukünftig höheren Personalbedarf. Gleichwohl stellen die BTB Vertreter fest, dass im Haushaltsplan 2019 beim Kapitel 0910 – Landentwicklung neben der Erhöhung von 34 VZE für die Umsetzung von Fördermaßnahmen im Bereich „Strukturförderung ländlicher Raum“ auch 24 VZE über KW-Vermerke wieder eingespart werden sollen und das vermutlich erneut zu Lasten der Flurbereinigungsdezernate. Laut Aussage der Referatsleiterin liegt dieser „Wegfallvermerk“ auf dem Beschäftigungsvolumen der gesamten NVL und geht nicht zu Lasten der Flurbereinigungsdezernate. Es ist geplant, die Altersabgänge in den Dezernaten durch das Überleiten des Personals und unter Wegfall der KW-Vermerke zu kompensieren. Durchlässigkeit der Laufbahnen (Beamte, Tarifbeschäftigte) für einen flexibleren Personaleinsatz und eine höhere Attraktivität des öffentlichen Landesdienstes Die Niedersächsische Laufbahnverordnung (NLVO) lässt die Durchlässigkeit der Laufbahnen ausdrücklich zu. Die NVL hat hier in der Vergangenheit Aufstiege vom „mittleren“ (Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt) in den „gehobenen“ Dienst (LG2/EA1) ermöglicht, was vom BTB sehr begrüßt wurde. Aber auch für die Zukunft darf nicht nachgelassen werden, den Beschäftigten weitere Entwicklungsmöglichkeiten und Aufstiege zu ermöglichen, so die Forderung des BTB. Das ML verweist in diesem Zusammenhang auf die ÄrL, die gefordert sind, dafür geeignetes Personal zu benennen. Für den BTB ist nicht nachvollziehbar, warum in der NVL die Qualifizierung nach § 25 (3) Nr. 2 NLVO Aufstieg in den „höheren“ Dienst (LG2/EA2) - bisher kaum praktiziert wurde und verweist darauf, dass die NLVO diese Möglichkeit im § 25 ausdrücklich vorsieht. Der BTB sieht hier noch viel Potential und plädiert daher dringend dafür, deutlich mehr Aufstiegsmöglichkeiten vom „gehobenen“ (LG2/EA1) in den „höheren“ (LG2/EA2) Dienst zu ermöglichen. In Zeiten des Fachkräftemangels sollten sowohl dem Bestandspersonal als auch den Nachwuchskräften entsprechende Qualifizierungs- und Entwicklungsperspektiven angeboten werden, die letztlich die technische Fachverwaltung attraktiver machen. Was nützt eine moderne Verwaltung, wenn zwar die Technik digital wird, aber Arbeitsbedingungen und Personalentwicklung „Old School“ bleiben?! Frau Otte-Kinast stand der Thematik wohlwollend gegenüber und hat eine Überprüfung hinsichtlich weiterer Aufstiegsmöglichkeiten zugesagt. In dem Zusammenhang legten die Vertreter des BTB der Ministerin und der Referatsleiterin auch das Instrument der „Fachkarriere“ nahe, das zusätzliches Entwicklungspotential für die Beschäftigten bieten würde und von der Landesregierung besonders goutiert wird. Laufbahnausbildung Andiskutiert wurde auch die Thematik, das Bachelor Absolventen*Innen aufgrund zu niedriger Besoldung oftmals nicht mehr bereit sind, den Vorbereitungsdienst nach § 26 NLVO zu absolvieren. Deshalb wird diesem Personenkreis in Ausnahmefällen eine interne Qualifizierung für die Laufbahn der LG 2-1. EA angeboten, sozusagen als „Training on the Job“. Diese einjährige Qualifizierung findet in einem Beschäftigungsverhältnis nach EG 10 statt und kann dann zu einer späteren Verbeamtung, ohne Vorbereitungsdienst nach NLVO, führen. Der BTB weist darauf hin, dass in diesem Zusammenhang keine Benachteiligung der Beamtinnen und Beamten erfolgen darf, die nach wie vor den klassischen Vorbereitungsdienst für den „gehobenen“ Dienst absolvieren. Die Ministerin nimmt den Hinweis zur Kenntnis und erläutert, dass die Qualifizierung über die berufliche Tätigkeit weiterentwickelt werden soll. Aufgrund der geringen finanziellen Attraktivität für Studienabgänger*Innen bei der Ableistung des Vorbereitungsdienstes schlägt der BTB daher die Einführung von Anwärter*Innensonderzuschlägen in der Fachrichtung Technische Dienste vor. Die Zahlung eines Anwärter*Innensonderzuschlags ist möglich, wenn das zuständige Ministerium einen erheblichen Mangel an qualifizierten Bewerbern*Innen für den Vorbereitungsdienst feststellt. Wenn die Niedersächsische Landesregierung es ernst meint mit ihrer Qualitätsoffensive für den öffentlichen Dienst, dann sind aus Sicht des BTB nicht zuletzt auch die Anwärter*Innenbezüge nachhaltig und deutlich zu verbessern! Attraktive Arbeitsplätze sowie eine funktionierende und zukunftsfähige Verwaltung bekommt man nicht zum Nulltarif. Ideen und Motivation sind in der NVL reichlich vorhanden. Ministerin Otte-Kinast hat zugesagt, die Kolleginnen und Kollegen bei der Umsetzung nach Kräften zu unterstützen. Der BTB Niedersachsen bedankt sich für den angenehmen, aufgeschlossenen und konstruktiven Dialog im Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.  

 V. i. S. d. P. Günter Janzen, Vorsitzender Beethovenstraße 2, 26919 Brake E-Mail: vorsitzer@btb-ni.org

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