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Inhalt aus dbb aktuell Nr. 22 vom 20. Juni 2019

Inhaltsverzeichnis

dbb forum ÖFFENTLICHER DIENST
   Digitalisierung: Öffentlicher Dienst braucht „Versuchslabore“
Meseberger Gespräch
   KI-Einsatz im öffentlichen Dienst: dbb warnt vor zu hohen Erwartungen
OECD-Studie
   Frühkindliche Bildung: Berufe sollen attraktiver werden
dbb bundesseniorenvertretung
   Welttag gegen Diskriminierung und Misshandlung älterer Menschen
Aus Bundesländern und Mitgliedsgewerkschaften
   Niedersachsen
     Besoldung: Brandbrief an Landtagsabgeordnete verschickt
   Schleswig-Holstein
     Besoldung: Landesregierung legt Eckpunkte zur Strukturreform vor
   Hessen
     Landtag beschließt Besoldungserhöhung
   Berlin
     Innensenator informiert über Ballungsraumzulage und ÖPNV-Ticket
   Thüringen
     Besoldung: Landtag beschließt Erhöhung
   Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DSTG)
     Grundsteuerreform: „Wir wollen endlich wissen, was auf uns zukommt“
   Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG)
     Innenministerkonferenz: Clan-Kriminalität im Fokus
Namen und Nachrichten

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dbb forum ÖFFENTLICHER DIENST

Digitalisierung: Öffentlicher Dienst braucht „Versuchslabore“

Angesichts der Herausforderungen durch die Digitalisierung des öffentlichen Dienstes verlangt dbb Chef Ulrich Silberbach mehr Mut zu unkonventionellen Lösungen.

Schon das Onlinezugangsgesetz (OZG), das Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, bis 2022 ihre Dienstleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten, zeige die Komplexität des Unterfangens. „Nun kann man sagen: so ist das staatliche Gefüge in Deutschland, alle Ebenen müssen mitgenommen werden“, sagte Silberbach beim dbb forum ÖFFENTLICHER DIENST am 18. Juni 2019 in Berlin. „Trotzdem stellt sich die Frage: Wie sollen Bürgerinnen und Bürger begreifen, was hier passiert? Welche Zuständigkeit an welcher Stelle für welche Aufgabe gegeben ist? Das können sie nicht verstehen – und ganz ehrlich: das müssen sie auch nicht.“ Hier müsse der Staat neue Wege gehen und dürfe sich nicht hinter eingefahrenen Strukturen verstecken. „Wenn wir konstatieren, dass staatliches Handeln sich nachhaltig verändert und der Staat vermehrt als Dienstleister wahrgenommen wird, können wir auch über neue Infrastrukturen nachdenken“, so der dbb Chef.

Denkbar, so Silberbach weiter, seien auch Ideenwerkstätten und Experimentierräume, in denen „Verwaltung, Bürgerinnen und Bürger, Wissenschaft und Startups gemeinsam an der digitalen Zukunft arbeiten“. Wichtig sei dabei aber, dass die so entwickelten Lösungen dann auch wirklich flächendeckend umgesetzt würden. „Versuchslabore können neue Impulse setzen – weitere Insellösungen, wie wir sie bisher bei der Digitalisierung der Verwaltung so oft kennengelernt haben, müssen dagegen unbedingt vermieden werden“, machte der dbb Bundesvorsitzende deutlich.

„Für uns ist klar: Der öffentliche Dienst in Deutschland kann Vorreiter für eine moderne, digitale Verwaltung sein. Dafür müssen aber Strukturen und Zuständigkeiten geklärt werden“, so Silberbach. „Wir brauchen einen klaren Fahrplan, der die Beschäftigten mitnimmt – nicht nur im Hinblick auf ihre Sorgen. Sondern auch und gerade mit einem Ohr für ihre Expertise und ihre Ideen. Und dem Versprechen, dass wir mittels Qualifizierung eine gute Perspektive schaffen. Für die Kolleginnen und Kollegen ebenso wie für die Bürgerinnen und Bürger.“

Bereits zur Eröffnung des 4. dbb forums ÖFFENTLICHER DIENST mit dem Titel „Digitalisierungseuphorie oder KI-Wahnsinn?“ hatte der Zweite Vorsitzende und Fachvorstand Beamtenpolitik des dbb Friedhelm Schäfer die anstehenden Herausforderungen skizziert: „Mit der Digitalisierung aller gesellschaftlichen Bereiche steht die öffentliche Hand unter Zugzwang: dem steigenden Anspruch der Bevölkerung nach einfachen, schnellen und praktikablen Möglichkeiten muss der Staat durch neue Verfahren und mobile Online-Lösungen gerecht werden. Der Staat muss nicht nur für praktikable Lösungen sorgen, er muss den eingeleiteten Prozess und daraus resultierende Veränderungsnotwendigkeiten auch umfänglich den Bürgerinnen und Bürgern und damit den Nutzerinnen und Nutzern seines Angebots erklären. Der Staat muss über diese Transparenz verlorengegangenes Vertrauen zurückgewinnen. Nur so wird es ihm gelingen, für diesen Prozess zunehmend Akzeptanz zu erlangen.“

  Click to listen highlighted text! dbb forum ÖFFENTLICHER DIENST Digitalisierung: Öffentlicher Dienst braucht „Versuchslabore“ Angesichts der Herausforderungen durch die Digitalisierung des öffentlichen Dienstes verlangt dbb Chef Ulrich Silberbach mehr Mut zu unkonventionellen Lösungen. Schon das Onlinezugangsgesetz (OZG), das Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, bis 2022 ihre Dienstleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten, zeige die Komplexität des Unterfangens. „Nun kann man sagen: so ist das staatliche Gefüge in Deutschland, alle Ebenen müssen mitgenommen werden“, sagte Silberbach beim dbb forum ÖFFENTLICHER DIENST am 18. Juni 2019 in Berlin. „Trotzdem stellt sich die Frage: Wie sollen Bürgerinnen und Bürger begreifen, was hier passiert? Welche Zuständigkeit an welcher Stelle für welche Aufgabe gegeben ist? Das können sie nicht verstehen – und ganz ehrlich: das müssen sie auch nicht.“ Hier müsse der Staat neue Wege gehen und dürfe sich nicht hinter eingefahrenen Strukturen verstecken. „Wenn wir konstatieren, dass staatliches Handeln sich nachhaltig verändert und der Staat vermehrt als Dienstleister wahrgenommen wird, können wir auch über neue Infrastrukturen nachdenken“, so der dbb Chef. Denkbar, so Silberbach weiter, seien auch Ideenwerkstätten und Experimentierräume, in denen „Verwaltung, Bürgerinnen und Bürger, Wissenschaft und Startups gemeinsam an der digitalen Zukunft arbeiten“. Wichtig sei dabei aber, dass die so entwickelten Lösungen dann auch wirklich flächendeckend umgesetzt würden. „Versuchslabore können neue Impulse setzen – weitere Insellösungen, wie wir sie bisher bei der Digitalisierung der Verwaltung so oft kennengelernt haben, müssen dagegen unbedingt vermieden werden“, machte der dbb Bundesvorsitzende deutlich. „Für uns ist klar: Der öffentliche Dienst in Deutschland kann Vorreiter für eine moderne, digitale Verwaltung sein. Dafür müssen aber Strukturen und Zuständigkeiten geklärt werden“, so Silberbach. „Wir brauchen einen klaren Fahrplan, der die Beschäftigten mitnimmt – nicht nur im Hinblick auf ihre Sorgen. Sondern auch und gerade mit einem Ohr für ihre Expertise und ihre Ideen. Und dem Versprechen, dass wir mittels Qualifizierung eine gute Perspektive schaffen. Für die Kolleginnen und Kollegen ebenso wie für die Bürgerinnen und Bürger.“ Bereits zur Eröffnung des 4. dbb forums ÖFFENTLICHER DIENST mit dem Titel „Digitalisierungseuphorie oder KI-Wahnsinn?“ hatte der Zweite Vorsitzende und Fachvorstand Beamtenpolitik des dbb Friedhelm Schäfer die anstehenden Herausforderungen skizziert: „Mit der Digitalisierung aller gesellschaftlichen Bereiche steht die öffentliche Hand unter Zugzwang: dem steigenden Anspruch der Bevölkerung nach einfachen, schnellen und praktikablen Möglichkeiten muss der Staat durch neue Verfahren und mobile Online-Lösungen gerecht werden. Der Staat muss nicht nur für praktikable Lösungen sorgen, er muss den eingeleiteten Prozess und daraus resultierende Veränderungsnotwendigkeiten auch umfänglich den Bürgerinnen und Bürgern und damit den Nutzerinnen und Nutzern seines Angebots erklären. Der Staat muss über diese Transparenz verlorengegangenes Vertrauen zurückgewinnen. Nur so wird es ihm gelingen, für diesen Prozess zunehmend Akzeptanz zu erlangen.“

Meseberger Gespräch

KI-Einsatz im öffentlichen Dienst: dbb warnt vor zu hohen Erwartungen

Der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach hat vor überzogenen Erwartungen an den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) im öffentlichen Dienst gewarnt.

„So banal es klingen mag: Das letzte Wort muss der Mensch haben“, sagte Silberbach bei den Meseberger Gesprächen der Bundesregierung am 17. Juni 2019. Thema waren dort die Auswirkungen von KI-Anwendungen auf Arbeitsprozesse. „Bereits heute werden Entscheidungen oft automatisiert erstellt. Wo es aber um Ermessen, Gesetzesauslegung und die Berücksichtigung von Einzelfällen geht, müssen auch in der digitalen Welt die notwendigen Handlungs- und Entscheidungsspielräume erhalten bleiben. Bürgerinnen und Bürger müssen die Verantwortlichkeiten und Prozesse nachvollziehen können. Sonst bekommt staatliches Handeln schnell ein Legitimationsproblem.“

Zudem forderte der dbb Chef, die Einsatzmöglichkeiten von KI in der Verwaltung nicht nur unter dem Gesichtspunkt von Stelleneinsparung zu prüfen. Silberbach: „Zu oft scheint mir die Begeisterung für neue Technologien von der Hoffnung auf eine ‚Digitalisierungs-Dividende‘ getrieben zu sein. Davor kann ich nur warnen. Auch durch verstärkten KI-Einsatz im öffentlichen Dienst wird sich der Personalbedarf allenfalls langfristig reduzieren. Kurz- und mittelfristig brauchen wir eher mehr Fachleute und haben einen höheren Aus- und Weiterbildungsbedarf. Zumal viele Bereiche der Daseinsvorsorge ohnehin personell auf Kante genäht sind.“

  Click to listen highlighted text! Meseberger Gespräch KI-Einsatz im öffentlichen Dienst: dbb warnt vor zu hohen Erwartungen Der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach hat vor überzogenen Erwartungen an den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) im öffentlichen Dienst gewarnt. „So banal es klingen mag: Das letzte Wort muss der Mensch haben“, sagte Silberbach bei den Meseberger Gesprächen der Bundesregierung am 17. Juni 2019. Thema waren dort die Auswirkungen von KI-Anwendungen auf Arbeitsprozesse. „Bereits heute werden Entscheidungen oft automatisiert erstellt. Wo es aber um Ermessen, Gesetzesauslegung und die Berücksichtigung von Einzelfällen geht, müssen auch in der digitalen Welt die notwendigen Handlungs- und Entscheidungsspielräume erhalten bleiben. Bürgerinnen und Bürger müssen die Verantwortlichkeiten und Prozesse nachvollziehen können. Sonst bekommt staatliches Handeln schnell ein Legitimationsproblem.“ Zudem forderte der dbb Chef, die Einsatzmöglichkeiten von KI in der Verwaltung nicht nur unter dem Gesichtspunkt von Stelleneinsparung zu prüfen. Silberbach: „Zu oft scheint mir die Begeisterung für neue Technologien von der Hoffnung auf eine ‚Digitalisierungs-Dividende‘ getrieben zu sein. Davor kann ich nur warnen. Auch durch verstärkten KI-Einsatz im öffentlichen Dienst wird sich der Personalbedarf allenfalls langfristig reduzieren. Kurz- und mittelfristig brauchen wir eher mehr Fachleute und haben einen höheren Aus- und Weiterbildungsbedarf. Zumal viele Bereiche der Daseinsvorsorge ohnehin personell auf Kante genäht sind.“

OECD-Studie

Frühkindliche Bildung: Berufe sollen attraktiver werden

Der dbb setzt sich schon lange für attraktivere Berufsbilder in der frühkindlichen Bildung und Erziehung ein. Unterstützung kommt jetzt auch von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD).

Die OECD schlägt in einer aktuellen Studie unter dem Titel „Gute Strategien für gute Berufe in der frühen Bildung“ acht Maßnahmen vor. Dazu gehören unter anderem auch eine höhere Vergütung, bessere Arbeitsbedingungen und stärkere Förderung der berufsbegleitenden Aus- und Weiterbildung. „Die Vorschläge greifen einige wichtige Punkte auf, auch wenn sie natürlich nicht ganz neu sind“, sagte dbb Chef Ulrich Silberbach am 17. Juni 2019.

Zurückhaltender reagierte Silberbach auf die Forderung, mehr Quereinsteiger für die entsprechenden Jobs zu gewinnen. „Das kann natürlich ein Baustein sein, aber darunter darf nicht die Qualität leiden“, mahnte der dbb Bundesvorsitzende. „Ganz entscheidend ist, dass bei allen Quereinstiegen sichergestellt wird, dass vor einem Einsatz in den Einrichtungen eine Vorqualifizierung mit fachtheoretischen und -praktischen Anteilen stattfindet. Dementsprechend verbietet sich in diesem Stadium jedwede Anrechnung auf den Personalschlüssel.“

Zudem betonte Silberbach, dass die Aufwertung der Berufsbilder eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sei. „Wir brauchen hier eine gemeinsame Kraftanstrengung, um das zu erreichen. Alle Akteure müssen an einem Strang ziehen: Politik in Bund, Ländern und Kommunen, Wissenschaft und Forschung, Elternverbände und natürlich Sozialpartner“, so der dbb Chef.

  Click to listen highlighted text! OECD-Studie Frühkindliche Bildung: Berufe sollen attraktiver werden Der dbb setzt sich schon lange für attraktivere Berufsbilder in der frühkindlichen Bildung und Erziehung ein. Unterstützung kommt jetzt auch von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Die OECD schlägt in einer aktuellen Studie unter dem Titel „Gute Strategien für gute Berufe in der frühen Bildung“ acht Maßnahmen vor. Dazu gehören unter anderem auch eine höhere Vergütung, bessere Arbeitsbedingungen und stärkere Förderung der berufsbegleitenden Aus- und Weiterbildung. „Die Vorschläge greifen einige wichtige Punkte auf, auch wenn sie natürlich nicht ganz neu sind“, sagte dbb Chef Ulrich Silberbach am 17. Juni 2019. Zurückhaltender reagierte Silberbach auf die Forderung, mehr Quereinsteiger für die entsprechenden Jobs zu gewinnen. „Das kann natürlich ein Baustein sein, aber darunter darf nicht die Qualität leiden“, mahnte der dbb Bundesvorsitzende. „Ganz entscheidend ist, dass bei allen Quereinstiegen sichergestellt wird, dass vor einem Einsatz in den Einrichtungen eine Vorqualifizierung mit fachtheoretischen und -praktischen Anteilen stattfindet. Dementsprechend verbietet sich in diesem Stadium jedwede Anrechnung auf den Personalschlüssel.“ Zudem betonte Silberbach, dass die Aufwertung der Berufsbilder eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sei. „Wir brauchen hier eine gemeinsame Kraftanstrengung, um das zu erreichen. Alle Akteure müssen an einem Strang ziehen: Politik in Bund, Ländern und Kommunen, Wissenschaft und Forschung, Elternverbände und natürlich Sozialpartner“, so der dbb Chef.

dbb bundesseniorenvertretung

Welttag gegen Diskriminierung und Misshandlung älterer Menschen

Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen können leicht Opfer von Diskriminierung werden. Darauf hat der Vorsitzende der dbb bundesseniorenvertretung Horst Günther Klitzing zum Welttag gegen Diskriminierung und Misshandlung älterer Menschen am 15. Juni 2019 hingewiesen.

„Besonders das Versteckte muss gesehen werden“, sagte Klitzing. Häufig sei das nicht Offensichtliche ebenso schlimm und verletzend wie offene Diskriminierung. „Diskriminierung geschieht oft unbewusst. Deswegen müssen wir sensibler für die Anzeichen werden“, so der Chef der dbb Senioren. Schwerhörige würden zum Beispiel durch undeutliches oder leises Sprechen ausgegrenzt. Menschen mit motorischen Einschränkungen beim Essen sich selbst zu überlassen, grenze bereits an Misshandlung. „Wir müssen aber auch darüber reden, dass die knappe Personalsituation in vielen Pflegeeinrichtungen der Diskriminierung älterer Menschen indirekt Vorschub leistet“, sagte Klitzing und warnte davor, den Pflegenden diese Defizite anzulasten: „Sie müssten sich vielmehr durch schlechte Arbeitsbedingungen und fehlende Anerkennung selbst diskriminiert fühlen. Trotzdem ermöglichen sie Pflegebedürftigen Tag für Tag die Teilhabe am Leben. Dafür gebührt ihnen unser Dank.“

Diskriminierend sei es auch, wenn Seniorinnen und Senioren in ländlichen Regionen mehr und mehr von Infrastrukturen abgeschnitten würden oder wenn hohe Mieten in Ballungsräumen dazu führten, dass fast das komplette Alterseinkommen für Wohnen aufgebracht werden müsse. „Wir brauchen einen politischen und gesellschaftlichen Dialog darüber, wie die Grundlagen für altersgerechte Lebensqualität verbessert werden können“, betonte Klitzing.

  Click to listen highlighted text! dbb bundesseniorenvertretung Welttag gegen Diskriminierung und Misshandlung älterer Menschen Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen können leicht Opfer von Diskriminierung werden. Darauf hat der Vorsitzende der dbb bundesseniorenvertretung Horst Günther Klitzing zum Welttag gegen Diskriminierung und Misshandlung älterer Menschen am 15. Juni 2019 hingewiesen. „Besonders das Versteckte muss gesehen werden“, sagte Klitzing. Häufig sei das nicht Offensichtliche ebenso schlimm und verletzend wie offene Diskriminierung. „Diskriminierung geschieht oft unbewusst. Deswegen müssen wir sensibler für die Anzeichen werden“, so der Chef der dbb Senioren. Schwerhörige würden zum Beispiel durch undeutliches oder leises Sprechen ausgegrenzt. Menschen mit motorischen Einschränkungen beim Essen sich selbst zu überlassen, grenze bereits an Misshandlung. „Wir müssen aber auch darüber reden, dass die knappe Personalsituation in vielen Pflegeeinrichtungen der Diskriminierung älterer Menschen indirekt Vorschub leistet“, sagte Klitzing und warnte davor, den Pflegenden diese Defizite anzulasten: „Sie müssten sich vielmehr durch schlechte Arbeitsbedingungen und fehlende Anerkennung selbst diskriminiert fühlen. Trotzdem ermöglichen sie Pflegebedürftigen Tag für Tag die Teilhabe am Leben. Dafür gebührt ihnen unser Dank.“ Diskriminierend sei es auch, wenn Seniorinnen und Senioren in ländlichen Regionen mehr und mehr von Infrastrukturen abgeschnitten würden oder wenn hohe Mieten in Ballungsräumen dazu führten, dass fast das komplette Alterseinkommen für Wohnen aufgebracht werden müsse. „Wir brauchen einen politischen und gesellschaftlichen Dialog darüber, wie die Grundlagen für altersgerechte Lebensqualität verbessert werden können“, betonte Klitzing.

 

Aus Bundesländern und Mitgliedsgewerkschaften

 

Niedersachsen

Besoldung: Brandbrief an Landtagsabgeordnete verschickt

Am 18. Juni 2019 hat der Niedersächsische Landtag die Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge in den Jahren 2019 bis 2021 verabschiedet. Der dbb Landesbund (NBB) hat die Abgeordneten in einem Brandbrief zuvor gebeten, dem geplanten Gesetz nicht zuzustimmen.

Die Besoldung der Beamtinnen und Beamten des Landes in den Besoldungsgruppen A 8 und A 11 war in den Jahren 2005 bis 2012 und 2014 laut NBB verfassungswidrig, ebenso in den Besoldungsgruppen A 9 und A 12 in den Jahren 2014 bis 2016. Entsprechende Gerichtsurteile hätten dies bereits bestätigt, auch wenn einige Fälle noch beim Bundesverfassungsgericht lägen.

Die Landesregierung, so der Vorwurf des NBB, habe trotz eindeutiger Hinweise auf die Verfassungswidrigkeit bisher nicht reagiert – auch nicht mit dem nun geplanten Gesetz. „Für den NBB ist dieses ein Affront gegenüber den Entscheidungen der Gerichte. Deshalb fordert der NBB Sie auf, diesem Gesetzentwurf die Zustimmung zu verweigern“, schrieb NBB Chef Martin Kalt an die Landtagsabgeordneten. „Als NBB fordern wir Sie vielmehr auf, als Vertreter des Landes Niedersachsen Ihrer Verantwortung für alle Beamtinnen und Beamten gerecht zu werden und endlich eine verfassungsmäßige Besoldung zu zahlen.“

 

Schleswig-Holstein

Besoldung: Landesregierung legt Eckpunkte zur Strukturreform vor

Die Landesregierung hat wie zugesagt noch vor der Sommerpause ihre Eckpunkte für eine Besoldungsstrukturreform vorgelegt. Das damit verbundene Ziel einer insgesamt attraktiven und konkurrenzfähigen Besoldung wird aus Sicht des dbb Landesbundes (dbb sh) aber nicht im erforderlichen Umfang erreicht.

Die Eckpunkte der Landesregierung sehen insbesondere eine lineare Anhebung der Besoldung in vier jährlichen Schritten um insgesamt ein Prozent ab 2021 vor (0,2 Prozent, 0,2 Prozent, 0,3 Prozent und 0,3 Prozent).

Das eine Prozent wird also in 2024 erreicht. Die Anpassungen sollen unabhängig von den regulären Einkommensanpassungen erfolgen. Ferner ist eine Anhebung der Grundgehälter im Einstiegsbereich vorgesehen, wofür der bei der jüngsten Übertragung des Tarifabschlusses auf die Besoldung verbliebene Anteil von 0,4 Prozent (= 12 Millionen Euro) verwendet wird. Es werden jeweils die Stufen 1 und zwecks Systematisierung der Abstände die folgenden Stufen der Besoldungsgruppen angehoben. Ziel ist insbesondere eine bessere Ausgangslage bei der Nachwuchsgewinnung. Für das Jahr 2020 ist zudem eine Einmalzahlung von 100 Euro vorgesehen, wie bereits in 2019. Die vollständigen Eckpunkte stehen hier zum Download (PDF) bereit.

„Mit den Plänen der Landesregierung zur Besoldungsstrukturreform bleiben für viele Betroffene Wünsche offen“, fasste dbb Landeschef Kai Tellkamp eine erste Analyse des dbb sh Vorstandes zusammen. Zwar sei die Zusage eingehalten geworden, vor der Sommerpause die Eckpunkte vorzulegen und die Attraktivität für Nachwuchskräfte zu erhöhen. „Aber wir müssen auch an die vielen Kolleginnen und Kollegen denken, die über viele Jahre mit gekürzten Bezügen und hohem Druck den Laden am Laufen gehalten haben. Was da jetzt ankommen soll, ist eher enttäuschend.“

Die geplanten Erhöhungen kämen zu spät und seien zu niedrig und damit keine Kompensation für das vor über zehn Jahren gestrichene Weihnachtsgeld. „Dass da nicht mehr gehen soll, ist mit Blick auf die verbesserte Einnahmesituation von mehreren Milliarden Euro jährlich nicht nachvollziehbar“, so Tellkamp. Vor diesem Hintergrund sei das Volumen der Besoldungsstrukturreform mit 47 Millionen Euro zwar nicht zu verachten, aber nicht gerade ein großer Wurf.

Der dbb sh werde sich deshalb im Zuge der anstehenden Beteiligungsverfahren für Nachbesserungen einsetzen. „Auch die Landesregierung dürfte ein Interesse daran haben, die von ihr selber gesetzten Ziele – eine insgesamt attraktive und konkurrenzfähige Besoldungsstruktur – zu erreichen und so einen leistungsfähigen und motivierten öffentlichen Dienst für Schleswig-Holstein zu gewährleisten.“

 

Hessen

Landtag beschließt Besoldungserhöhung

Mit dem Beschluss des Landtages vom 18. Juni 2019, die Besoldung und Versorgung zu erhöhen, zeigte sich der dbb Landesbund (dbb Hessen) grundsätzlich zufrieden.

Besoldung und Versorgung werden demnach zum 1. März 2019 und zum 1. Februar 2020 jeweils um 3,2 Prozent erhöht. Zum 1. Januar 2021 erfolgt eine weitere Erhöhung um 1,4 Prozent. Der dbb Landeschef Heini Schmitt hob hervor, dass dies ein gutes Signal der Landesregierung sei. „Der dbb Hessen stellt im Vergleich zu vergangenen Jahren einen neuen, besseren Umgang der Landesregierung mit den Beamtinnen und Beamten fest.“

Noch in den Jahren 2015 und 2016 seien diese von der Gehaltsentwicklung abgekoppelt worden. Schmitt: „Daher gibt es angesichts des immer noch vorhandenen Besoldungsrückstandes von 3,5 Prozent aus den Jahren 2015 und 2016 noch deutlich mehr zu tun.“ Der dbb Hessen kritisiere daher in aller Deutlichkeit, dass auch mit dem verabschiedeten Gesetz die Chance vertan wurde, den Rückstand aus 2015 und 2016 aufzuholen und die hessische Besoldungstabelle auch hinsichtlich des Abstandsgebots verfassungskonform zu gestalten.

 

Berlin

Innensenator informiert über Ballungsraumzulage und ÖPNV-Ticket

Bei der Betriebs- und Personalrätekonferenz des dbb Landesbundes (dbb berlin) am 18. Juni 2019 informierte Innensenator Andreas Geisel über geplante Verbesserungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes.

Laut Beschluss des Senats zum Doppelhaushaltes 2020/2021 sollen die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes ab September 2020 eine Ballungsraumzulage in Höhe von 150 Euro (brutto) oder ein optionales ÖPNV-Ticket erhalten. Bei den Kolleginnen und Kollegen, die sich für das Landesticket entscheiden, werde dann die Ballungsraumzulage um den entsprechenden Betrag gekürzt und der „Restbetrag“ brutto ausgezahlt.

 

Thüringen

Besoldung: Landtag beschließt Erhöhung

Am 14. Juni 2019 hat der Landtag die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Ergebnisses der Tarifverhandlungen für Landesbeschäftigten vom Jahresanfang auf die Beamtinnen und Beamten beschlossen.

Besoldung und Versorgung werden damit rückwirkend zum 1. Januar 2019 um 3,2 Prozent erhöht. Zum 1. Januar 2020 (3,2 Prozent) und zum 1. Januar 2021 (1,4 Prozent) folgen weitere Erhöhungen. Anwärterinnen und Anwärter erhalten rückwirkend ab 1. Januar 2019 eine Erhöhung um 50 Euro, ab 1. Januar 2020 um weitere 100 Euro. Damit sei seine wichtigste Forderung umgesetzt, teilte der dbb Landesbundes (tbb) mit.

Gleichzeitig hat der Landtag beschlossen, die bisherige Stellenobergrenze für den mittleren Polizeivollzugsdienst abzuschaffen. Um den öffentlichen Dienst in Thüringen für Fachkräfte wettbewerbsfähig zu machen, hatte sich der tbb neben einer generellen Abschaffung der Stellenobergrenzen für eine Anhebung der Eingangsämter durch Streichung der jeweiligen Stufe 1 sowie eine Anhebung der allgemeinen Stellenzulage eingesetzt. Darüber hinaus sei es notwendig, grundsätzlich die Besoldungsstruktur zu überarbeiten.

 

Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DSTG)

Grundsteuerreform: „Wir wollen endlich wissen, was auf uns zukommt“

In die Reform der Grundsteuer kommt endlich Bewegung. Am 16. Juni 2019 einigten sich die Parteispitzen der Großen Koalition auf eine Reform der Bewertung von Immobilien für Grundsteuerzwecke. Unter anderem soll es durch Öffnungsklauseln möglich werden, dass einzelne Länder vom Bundesgesetz abweichen und eigene Modelle beschließen können.

Details darüber wurden nicht bekannt, man sprach nur von einer „substanziellen Einigung“. Zu den Plänen der Koalition gehört es auch, das Grundgesetz zu ändern, um Öffnungsklauseln überhaupt erst zu ermöglichen. In einer ersten Stellungnahme gegenüber der „Augsburger Allgemeine“ (Ausgabe vom 18. Juni) hat es der DSTG-Bundesvorsitzende und dbb Vize Thomas Eigenthaler zwar für gutgeheißen, dass es nun eine Einigung gebe. Er wies aber auch erneut darauf hin, dass es sich bei der Reform um eine „Herkulesaufgabe“ für die Finanzämter handele. Im Hinblick auf immer noch fehlende Details forderte er: „Wir wollen endlich wissen, was auf uns zukommt.“

Eigenthalers Kritik zielt darauf ab, dass der Gesetzgeber für eine Gesetzesänderung nur wenige Wochen Zeit habe, da ansonsten eine Einnahmelücke für die Gemeinden in Deutschland entsteht. Der DSTG Chef befürchtet zudem, dass nach 14 Monaten der Unklarheit nun im Spätsommer der Gesetzesentwurf durch die Verbände und durch das Parlament „gejagt“ werde, so dass eine solide Befassung mit dem Gesetzesentwurf kaum möglich sei. Unklar sei auch, so Eigenthaler weiter, ob es für eine Grundgesetzänderung eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und im Bundesrat gebe. Hierfür brauche man die FDP und die Grünen, die sicher mit weiteren Vorschlägen kämen.

Hinsichtlich einer Optionsmöglichkeit der Bundesländer, wie sie vor allem von Bayern gefordert wurde, äußerte der DSTG-Bundesvorsitzende die Ansicht, dass er dies „schmerzfrei“ sehe. Wenn ein Land nicht auf Immobilienwerte, sondern auf Nutzflächen abstellen wolle, müsse es die finanziellen Folgen für die Kommunen mit den Bürgermeistern und den Gemeinderäten abklären. Im Finanzamt jedenfalls benötige man eine verfassungsfeste und rechtssichere Lösung.

Hintergrund der Grundsteuerreform ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018. Danach muss der Gesetzgeber (Bundestag und Bundesrat) bis zum 31. Dezember 2019 ein neues Bewertungssystem schaffen. Für die Umsetzung der Neubewertung von rund 36 Millionen Grundstücken hat das höchste deutsche Gericht eine Frist bis zum 31. Dezember 2024 gesetzt. Danach dürfen die alten Werte nicht mehr angewandt werden.

 

Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG)

Innenministerkonferenz: Clan-Kriminalität im Fokus

Die Beschlüsse der Innenministerkonferenz vom 14. Juni 2019 hat DPolG Chef Rainer Wendt nur teilweise begrüßt.

„Im Bereich der Bekämpfung von Clan-Kriminalität sind sich die Innenminister zwar weitgehend einig und es ist auch richtig, die doppelte Staatsbürgerschaft bei Clan-Mitgliedern zu überdenken. Aber wir brauchen weitergehende Instrumente. Eine vollständige Beweislastumkehr, was den Nachweis von erworbenem Vermögen angeht, wäre richtig und notwendig“, sagte Wendt.

Bei Abschiebungen müsse zudem endlich geltendes Recht durchgesetzt werden. „Wir begrüßen die Ankündigung des Bundesinnenministers, mehr Personal der Bundespolizei für Rückführungen zur Verfügung zu stellen, aber viele Abschiebungen scheitern bereits vorher aufgrund von fehlenden Papieren, Nicht-Reisefähigkeit oder durch Abtauchen der Abzuschiebenden. An diesen Stellen muss der Staat künftig konsequenter vorgehen. Deshalb erwarten wir, dass das vergangene Woche vom Bundestag beschlossene Geordnete-Rückkehr-Gesetz den Bundesrat ohne Abstriche passiert.“

Für alle Felder der polizeilichen Arbeit sei außerdem eine enge und leistungsfähige Vernetzung der Sicherheitsbehörden in Bund und Ländern und letztlich europaweit notwendig. „Die Strategie Polizei 2020 setzt sich das richtige Ziel einer effizienten und einheitlichen datenbankbasierten Vernetzung. Als Polizeigewerkschaft hoffen wir jedoch auch dringend, dass sie nicht an möglichen Eigeninteressen der Länder scheitert.“, so Wendt.

  Click to listen highlighted text!   Aus Bundesländern und Mitgliedsgewerkschaften   Niedersachsen Besoldung: Brandbrief an Landtagsabgeordnete verschickt Am 18. Juni 2019 hat der Niedersächsische Landtag die Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge in den Jahren 2019 bis 2021 verabschiedet. Der dbb Landesbund (NBB) hat die Abgeordneten in einem Brandbrief zuvor gebeten, dem geplanten Gesetz nicht zuzustimmen. Die Besoldung der Beamtinnen und Beamten des Landes in den Besoldungsgruppen A 8 und A 11 war in den Jahren 2005 bis 2012 und 2014 laut NBB verfassungswidrig, ebenso in den Besoldungsgruppen A 9 und A 12 in den Jahren 2014 bis 2016. Entsprechende Gerichtsurteile hätten dies bereits bestätigt, auch wenn einige Fälle noch beim Bundesverfassungsgericht lägen. Die Landesregierung, so der Vorwurf des NBB, habe trotz eindeutiger Hinweise auf die Verfassungswidrigkeit bisher nicht reagiert – auch nicht mit dem nun geplanten Gesetz. „Für den NBB ist dieses ein Affront gegenüber den Entscheidungen der Gerichte. Deshalb fordert der NBB Sie auf, diesem Gesetzentwurf die Zustimmung zu verweigern“, schrieb NBB Chef Martin Kalt an die Landtagsabgeordneten. „Als NBB fordern wir Sie vielmehr auf, als Vertreter des Landes Niedersachsen Ihrer Verantwortung für alle Beamtinnen und Beamten gerecht zu werden und endlich eine verfassungsmäßige Besoldung zu zahlen.“   Schleswig-Holstein Besoldung: Landesregierung legt Eckpunkte zur Strukturreform vor Die Landesregierung hat wie zugesagt noch vor der Sommerpause ihre Eckpunkte für eine Besoldungsstrukturreform vorgelegt. Das damit verbundene Ziel einer insgesamt attraktiven und konkurrenzfähigen Besoldung wird aus Sicht des dbb Landesbundes (dbb sh) aber nicht im erforderlichen Umfang erreicht. Die Eckpunkte der Landesregierung sehen insbesondere eine lineare Anhebung der Besoldung in vier jährlichen Schritten um insgesamt ein Prozent ab 2021 vor (0,2 Prozent, 0,2 Prozent, 0,3 Prozent und 0,3 Prozent). Das eine Prozent wird also in 2024 erreicht. Die Anpassungen sollen unabhängig von den regulären Einkommensanpassungen erfolgen. Ferner ist eine Anhebung der Grundgehälter im Einstiegsbereich vorgesehen, wofür der bei der jüngsten Übertragung des Tarifabschlusses auf die Besoldung verbliebene Anteil von 0,4 Prozent (= 12 Millionen Euro) verwendet wird. Es werden jeweils die Stufen 1 und zwecks Systematisierung der Abstände die folgenden Stufen der Besoldungsgruppen angehoben. Ziel ist insbesondere eine bessere Ausgangslage bei der Nachwuchsgewinnung. Für das Jahr 2020 ist zudem eine Einmalzahlung von 100 Euro vorgesehen, wie bereits in 2019. Die vollständigen Eckpunkte stehen hier zum Download (PDF) bereit. „Mit den Plänen der Landesregierung zur Besoldungsstrukturreform bleiben für viele Betroffene Wünsche offen“, fasste dbb Landeschef Kai Tellkamp eine erste Analyse des dbb sh Vorstandes zusammen. Zwar sei die Zusage eingehalten geworden, vor der Sommerpause die Eckpunkte vorzulegen und die Attraktivität für Nachwuchskräfte zu erhöhen. „Aber wir müssen auch an die vielen Kolleginnen und Kollegen denken, die über viele Jahre mit gekürzten Bezügen und hohem Druck den Laden am Laufen gehalten haben. Was da jetzt ankommen soll, ist eher enttäuschend.“ Die geplanten Erhöhungen kämen zu spät und seien zu niedrig und damit keine Kompensation für das vor über zehn Jahren gestrichene Weihnachtsgeld. „Dass da nicht mehr gehen soll, ist mit Blick auf die verbesserte Einnahmesituation von mehreren Milliarden Euro jährlich nicht nachvollziehbar“, so Tellkamp. Vor diesem Hintergrund sei das Volumen der Besoldungsstrukturreform mit 47 Millionen Euro zwar nicht zu verachten, aber nicht gerade ein großer Wurf. Der dbb sh werde sich deshalb im Zuge der anstehenden Beteiligungsverfahren für Nachbesserungen einsetzen. „Auch die Landesregierung dürfte ein Interesse daran haben, die von ihr selber gesetzten Ziele – eine insgesamt attraktive und konkurrenzfähige Besoldungsstruktur – zu erreichen und so einen leistungsfähigen und motivierten öffentlichen Dienst für Schleswig-Holstein zu gewährleisten.“   Hessen Landtag beschließt Besoldungserhöhung Mit dem Beschluss des Landtages vom 18. Juni 2019, die Besoldung und Versorgung zu erhöhen, zeigte sich der dbb Landesbund (dbb Hessen) grundsätzlich zufrieden. Besoldung und Versorgung werden demnach zum 1. März 2019 und zum 1. Februar 2020 jeweils um 3,2 Prozent erhöht. Zum 1. Januar 2021 erfolgt eine weitere Erhöhung um 1,4 Prozent. Der dbb Landeschef Heini Schmitt hob hervor, dass dies ein gutes Signal der Landesregierung sei. „Der dbb Hessen stellt im Vergleich zu vergangenen Jahren einen neuen, besseren Umgang der Landesregierung mit den Beamtinnen und Beamten fest.“ Noch in den Jahren 2015 und 2016 seien diese von der Gehaltsentwicklung abgekoppelt worden. Schmitt: „Daher gibt es angesichts des immer noch vorhandenen Besoldungsrückstandes von 3,5 Prozent aus den Jahren 2015 und 2016 noch deutlich mehr zu tun.“ Der dbb Hessen kritisiere daher in aller Deutlichkeit, dass auch mit dem verabschiedeten Gesetz die Chance vertan wurde, den Rückstand aus 2015 und 2016 aufzuholen und die hessische Besoldungstabelle auch hinsichtlich des Abstandsgebots verfassungskonform zu gestalten.   Berlin Innensenator informiert über Ballungsraumzulage und ÖPNV-Ticket Bei der Betriebs- und Personalrätekonferenz des dbb Landesbundes (dbb berlin) am 18. Juni 2019 informierte Innensenator Andreas Geisel über geplante Verbesserungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes. Laut Beschluss des Senats zum Doppelhaushaltes 2020/2021 sollen die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes ab September 2020 eine Ballungsraumzulage in Höhe von 150 Euro (brutto) oder ein optionales ÖPNV-Ticket erhalten. Bei den Kolleginnen und Kollegen, die sich für das Landesticket entscheiden, werde dann die Ballungsraumzulage um den entsprechenden Betrag gekürzt und der „Restbetrag“ brutto ausgezahlt.   Thüringen Besoldung: Landtag beschließt Erhöhung Am 14. Juni 2019 hat der Landtag die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Ergebnisses der Tarifverhandlungen für Landesbeschäftigten vom Jahresanfang auf die Beamtinnen und Beamten beschlossen. Besoldung und Versorgung werden damit rückwirkend zum 1. Januar 2019 um 3,2 Prozent erhöht. Zum 1. Januar 2020 (3,2 Prozent) und zum 1. Januar 2021 (1,4 Prozent) folgen weitere Erhöhungen. Anwärterinnen und Anwärter erhalten rückwirkend ab 1. Januar 2019 eine Erhöhung um 50 Euro, ab 1. Januar 2020 um weitere 100 Euro. Damit sei seine wichtigste Forderung umgesetzt, teilte der dbb Landesbundes (tbb) mit. Gleichzeitig hat der Landtag beschlossen, die bisherige Stellenobergrenze für den mittleren Polizeivollzugsdienst abzuschaffen. Um den öffentlichen Dienst in Thüringen für Fachkräfte wettbewerbsfähig zu machen, hatte sich der tbb neben einer generellen Abschaffung der Stellenobergrenzen für eine Anhebung der Eingangsämter durch Streichung der jeweiligen Stufe 1 sowie eine Anhebung der allgemeinen Stellenzulage eingesetzt. Darüber hinaus sei es notwendig, grundsätzlich die Besoldungsstruktur zu überarbeiten.   Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DSTG) Grundsteuerreform: „Wir wollen endlich wissen, was auf uns zukommt“ In die Reform der Grundsteuer kommt endlich Bewegung. Am 16. Juni 2019 einigten sich die Parteispitzen der Großen Koalition auf eine Reform der Bewertung von Immobilien für Grundsteuerzwecke. Unter anderem soll es durch Öffnungsklauseln möglich werden, dass einzelne Länder vom Bundesgesetz abweichen und eigene Modelle beschließen können. Details darüber wurden nicht bekannt, man sprach nur von einer „substanziellen Einigung“. Zu den Plänen der Koalition gehört es auch, das Grundgesetz zu ändern, um Öffnungsklauseln überhaupt erst zu ermöglichen. In einer ersten Stellungnahme gegenüber der „Augsburger Allgemeine“ (Ausgabe vom 18. Juni) hat es der DSTG-Bundesvorsitzende und dbb Vize Thomas Eigenthaler zwar für gutgeheißen, dass es nun eine Einigung gebe. Er wies aber auch erneut darauf hin, dass es sich bei der Reform um eine „Herkulesaufgabe“ für die Finanzämter handele. Im Hinblick auf immer noch fehlende Details forderte er: „Wir wollen endlich wissen, was auf uns zukommt.“ Eigenthalers Kritik zielt darauf ab, dass der Gesetzgeber für eine Gesetzesänderung nur wenige Wochen Zeit habe, da ansonsten eine Einnahmelücke für die Gemeinden in Deutschland entsteht. Der DSTG Chef befürchtet zudem, dass nach 14 Monaten der Unklarheit nun im Spätsommer der Gesetzesentwurf durch die Verbände und durch das Parlament „gejagt“ werde, so dass eine solide Befassung mit dem Gesetzesentwurf kaum möglich sei. Unklar sei auch, so Eigenthaler weiter, ob es für eine Grundgesetzänderung eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und im Bundesrat gebe. Hierfür brauche man die FDP und die Grünen, die sicher mit weiteren Vorschlägen kämen. Hinsichtlich einer Optionsmöglichkeit der Bundesländer, wie sie vor allem von Bayern gefordert wurde, äußerte der DSTG-Bundesvorsitzende die Ansicht, dass er dies „schmerzfrei“ sehe. Wenn ein Land nicht auf Immobilienwerte, sondern auf Nutzflächen abstellen wolle, müsse es die finanziellen Folgen für die Kommunen mit den Bürgermeistern und den Gemeinderäten abklären. Im Finanzamt jedenfalls benötige man eine verfassungsfeste und rechtssichere Lösung. Hintergrund der Grundsteuerreform ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018. Danach muss der Gesetzgeber (Bundestag und Bundesrat) bis zum 31. Dezember 2019 ein neues Bewertungssystem schaffen. Für die Umsetzung der Neubewertung von rund 36 Millionen Grundstücken hat das höchste deutsche Gericht eine Frist bis zum 31. Dezember 2024 gesetzt. Danach dürfen die alten Werte nicht mehr angewandt werden.   Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) Innenministerkonferenz: Clan-Kriminalität im Fokus Die Beschlüsse der Innenministerkonferenz vom 14. Juni 2019 hat DPolG Chef Rainer Wendt nur teilweise begrüßt. „Im Bereich der Bekämpfung von Clan-Kriminalität sind sich die Innenminister zwar weitgehend einig und es ist auch richtig, die doppelte Staatsbürgerschaft bei Clan-Mitgliedern zu überdenken. Aber wir brauchen weitergehende Instrumente. Eine vollständige Beweislastumkehr, was den Nachweis von erworbenem Vermögen angeht, wäre richtig und notwendig“, sagte Wendt. Bei Abschiebungen müsse zudem endlich geltendes Recht durchgesetzt werden. „Wir begrüßen die Ankündigung des Bundesinnenministers, mehr Personal der Bundespolizei für Rückführungen zur Verfügung zu stellen, aber viele Abschiebungen scheitern bereits vorher aufgrund von fehlenden Papieren, Nicht-Reisefähigkeit oder durch Abtauchen der Abzuschiebenden. An diesen Stellen muss der Staat künftig konsequenter vorgehen. Deshalb erwarten wir, dass das vergangene Woche vom Bundestag beschlossene Geordnete-Rückkehr-Gesetz den Bundesrat ohne Abstriche passiert.“ Für alle Felder der polizeilichen Arbeit sei außerdem eine enge und leistungsfähige Vernetzung der Sicherheitsbehörden in Bund und Ländern und letztlich europaweit notwendig. „Die Strategie Polizei 2020 setzt sich das richtige Ziel einer effizienten und einheitlichen datenbankbasierten Vernetzung. Als Polizeigewerkschaft hoffen wir jedoch auch dringend, dass sie nicht an möglichen Eigeninteressen der Länder scheitert.“, so Wendt.

 

Namen und Nachrichten

Am 14. Juni 2019 haben sich dbb/komba und Arbeitgeber AIRSYS zu einem letzten Workshop zum Thema Eingruppierung getroffen. Ziel der Gespräche war es, die anstehenden Tarifverhandlungen über ein neues Eingruppierungssystem bei dem IT-Dienstleister am Flughafen Hamburg inhaltlich vorzubereiten. Die von der komba erarbeiteten Vorschläge wurden von der Arbeitgeberseite positiv aufgenommen und werden nun geprüft und ergänzt. Im Sommer sollen dann die Tarifverhandlungen beginnen. Der dbb hat erneut klargestellt, dass im Ergebnis die Tätigkeiten attraktiver gestaltet und die Entwicklungsmöglichkeiten verbessert werden müssten.

Udo Beckmann, Bundevorsitzender des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) hat am 19. Juni 2019 die Kultusministerkonferenz (KMK) für ihren Beschluss kritisiert, sich weiterhin nicht an der internationalen Studie zur Berufszufriedenheit und den Arbeitsbedingungen von Lehrkräften (TALIS - Teaching and Learning International Survey) zu beteiligen. „Die Strategie von ‚Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß‘ zu fahren, ist in Zeiten des Lehrkräftemangels geradezu verwerflich.“

Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) hat sich mit dem zuständigen Arbeitgeberverband Deutscher Eisenbahnen (AGVDE) am 18. Juni 2019 in Köln auf ein Tarifergebnis für Eisenbahnen und Verkehrsbetriebe Elbe Weser (evb) geeinigt. Neben den Erhöhungen der Tabellenentgelte (3,5 Prozent zum 1. Juli 2019 und 2,6 Prozent ein Jahr später) konnten weitere Verbesserungen durchgesetzt werden. So wird die Entgelttabelle für Lokomotivführer neben den prozentualen Erhöhungen auch durch strukturelle Verbesserungen aufgewertet, um die Einstiegsvergütung spürbar anzuheben. Ferner wird bei Zugbegleitern die Anbindung um zweimal 2,5 Prozent und bei Disponenten um zweimal 1,5 Prozent angehoben. Zudem werden die Zulagen weiter verbessert. Darüber hinaus wurden umfangreiche Regelungen zur persönlichen Planungssicherheit sowie Verbesserungen bei den Ruhetagsregelungen vereinbart. Weitere Inhalte des Abschlusses sind die Verbesserung des Grundurlaubsanspruchs um je einen Tag ab 2020, die Einführung eines Wahlmodells für mehr Urlaub ab 2021 sowie der Beitritt der evb zur gemeinsamen Einrichtung für soziale Zwecke (beispielsweise Brillen- oder Kinderbetreuungszuschuss) zum 1. Januar 2020.

  Click to listen highlighted text!   Namen und Nachrichten Am 14. Juni 2019 haben sich dbb/komba und Arbeitgeber AIRSYS zu einem letzten Workshop zum Thema Eingruppierung getroffen. Ziel der Gespräche war es, die anstehenden Tarifverhandlungen über ein neues Eingruppierungssystem bei dem IT-Dienstleister am Flughafen Hamburg inhaltlich vorzubereiten. Die von der komba erarbeiteten Vorschläge wurden von der Arbeitgeberseite positiv aufgenommen und werden nun geprüft und ergänzt. Im Sommer sollen dann die Tarifverhandlungen beginnen. Der dbb hat erneut klargestellt, dass im Ergebnis die Tätigkeiten attraktiver gestaltet und die Entwicklungsmöglichkeiten verbessert werden müssten. Udo Beckmann, Bundevorsitzender des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) hat am 19. Juni 2019 die Kultusministerkonferenz (KMK) für ihren Beschluss kritisiert, sich weiterhin nicht an der internationalen Studie zur Berufszufriedenheit und den Arbeitsbedingungen von Lehrkräften (TALIS - Teaching and Learning International Survey) zu beteiligen. „Die Strategie von ‚Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß‘ zu fahren, ist in Zeiten des Lehrkräftemangels geradezu verwerflich.“ Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) hat sich mit dem zuständigen Arbeitgeberverband Deutscher Eisenbahnen (AGVDE) am 18. Juni 2019 in Köln auf ein Tarifergebnis für Eisenbahnen und Verkehrsbetriebe Elbe Weser (evb) geeinigt. Neben den Erhöhungen der Tabellenentgelte (3,5 Prozent zum 1. Juli 2019 und 2,6 Prozent ein Jahr später) konnten weitere Verbesserungen durchgesetzt werden. So wird die Entgelttabelle für Lokomotivführer neben den prozentualen Erhöhungen auch durch strukturelle Verbesserungen aufgewertet, um die Einstiegsvergütung spürbar anzuheben. Ferner wird bei Zugbegleitern die Anbindung um zweimal 2,5 Prozent und bei Disponenten um zweimal 1,5 Prozent angehoben. Zudem werden die Zulagen weiter verbessert. Darüber hinaus wurden umfangreiche Regelungen zur persönlichen Planungssicherheit sowie Verbesserungen bei den Ruhetagsregelungen vereinbart. Weitere Inhalte des Abschlusses sind die Verbesserung des Grundurlaubsanspruchs um je einen Tag ab 2020, die Einführung eines Wahlmodells für mehr Urlaub ab 2021 sowie der Beitritt der evb zur gemeinsamen Einrichtung für soziale Zwecke (beispielsweise Brillen- oder Kinderbetreuungszuschuss) zum 1. Januar 2020.

 

 

 

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