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Inhalt aus dbb aktuell Nr. 17 vom 16. Mai 2019

Inhaltsverzeichnis

Gewerkschaftstag des dbb Rheinland-Pfalz
Hauptausschuss des Bayerischen Beamtenbundes (BBB)
   Klare Absage an Einheitsversicherung
EuGH-Entscheidung
   Arbeitszeiterfassung: Rechtsetzung muss Flexibilität und Arbeitsschutz ermöglichen
Deutscher Kita-Preis
   Frühkindliche Bildung: Jeder Cent ist gut investiert
Aus Bundesländern und Mitgliedsgewerkschaften
   Schleswig-Holstein
     Reform der Besoldungsstruktur: Eine Frage des politischen Willens
   Hamburg
     IT-Fehler: Massive Probleme mit Gehaltszahlungen und -Abrechnungen
   Thüringen
     Neues Personalvertretungsgesetz verabschiedet
   Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL)
     Deutschland braucht grundlegende Wende in der Verkehrspolitik
   Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG)
     Bundesweites Lagebild zur Clan-Kriminalität erforderlich
   Kommunikationsgewerkschaft DPV (DPVKOM)
     Paketbranche: Nachunternehmerhaftung wird eingeführt
Namen und Nachrichten

  Click to listen highlighted text!   Inhalt aus dbb aktuell Nr. 17 vom 16. Mai 2019 Inhaltsverzeichnis Gewerkschaftstag des dbb Rheinland-PfalzHauptausschuss des Bayerischen Beamtenbundes (BBB)   Klare Absage an EinheitsversicherungEuGH-Entscheidung   Arbeitszeiterfassung: Rechtsetzung muss Flexibilität und Arbeitsschutz ermöglichenDeutscher Kita-Preis   Frühkindliche Bildung: Jeder Cent ist gut investiertAus Bundesländern und Mitgliedsgewerkschaften   Schleswig-Holstein     Reform der Besoldungsstruktur: Eine Frage des politischen Willens   Hamburg     IT-Fehler: Massive Probleme mit Gehaltszahlungen und -Abrechnungen   Thüringen     Neues Personalvertretungsgesetz verabschiedet   Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL)     Deutschland braucht grundlegende Wende in der Verkehrspolitik   Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG)     Bundesweites Lagebild zur Clan-Kriminalität erforderlich   Kommunikationsgewerkschaft DPV (DPVKOM)     Paketbranche: Nachunternehmerhaftung wird eingeführtNamen und Nachrichten

Gewerkschaftstag des dbb rheinland-pfalz

Der öffentliche Dienst braucht mehr Personal

Der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach hat erneut für eine aufgabengerechte Personalausstattung des öffentlichen Dienstes geworben.

Umfragen würden immer wieder belegen, dass Bürgerinnen und Bürger in Deutschland sich eine verlässliche Verwaltung wünschen. „Gleichzeitig stellen wir jedoch fest, dass die Menschen das Vertrauen in den Staat und seine Institutionen verlieren“, mahnte Silberbach beim Gewerkschaftstag des dbb rheinland-pfalz am 14. Mai 2019 in Mainz. „Diese Entwicklung geht auch den öffentlichen Dienst an. Denn er ist unverzichtbar für unsere freiheitliche Demokratie. Damit das auch in Zukunft so sein wird, werden wir nicht müde, eine aufgabengerechte Personalausstattung für den gesamten öffentlichen Dienst zu fordern.“ Grundsätzlich sei diese Erkenntnis zwar mittlerweile in der Politik angekommen und in vielen Bereichen habe es in den vergangenen Jahren auch eine Trendwende hin zu mehr Einstellungen gegeben. „Doch der Bedarf an weiterem Personal bleibt auch in den kommenden Jahren angesichts der zu erwartenden Altersabgänge hoch. Die wirklichen Herausforderungen werden sogar erst in den kommenden zehn bis 15 Jahren spürbar werden. Unsere Erfahrung zeigt leider, wie lange Politik braucht, um adäquat zu reagieren“, so der dbb Chef. Daher müsse jetzt gehandelt werden: Mit mehr Personal und besseren Beschäftigungsbedingungen. Silberbach: „Der öffentliche Dienst kann und muss Vorreiter sein für eine moderne und digitale Arbeitswelt. Nur so werden wir die Menschen von uns überzeugen können: sowohl als Dienstleister für Bürgerinnen und Bürger als auch als Deutschlands größter Arbeitgeber.“

  Click to listen highlighted text! Gewerkschaftstag des dbb rheinland-pfalz Der öffentliche Dienst braucht mehr Personal Der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach hat erneut für eine aufgabengerechte Personalausstattung des öffentlichen Dienstes geworben. Umfragen würden immer wieder belegen, dass Bürgerinnen und Bürger in Deutschland sich eine verlässliche Verwaltung wünschen. „Gleichzeitig stellen wir jedoch fest, dass die Menschen das Vertrauen in den Staat und seine Institutionen verlieren“, mahnte Silberbach beim Gewerkschaftstag des dbb rheinland-pfalz am 14. Mai 2019 in Mainz. „Diese Entwicklung geht auch den öffentlichen Dienst an. Denn er ist unverzichtbar für unsere freiheitliche Demokratie. Damit das auch in Zukunft so sein wird, werden wir nicht müde, eine aufgabengerechte Personalausstattung für den gesamten öffentlichen Dienst zu fordern.“ Grundsätzlich sei diese Erkenntnis zwar mittlerweile in der Politik angekommen und in vielen Bereichen habe es in den vergangenen Jahren auch eine Trendwende hin zu mehr Einstellungen gegeben. „Doch der Bedarf an weiterem Personal bleibt auch in den kommenden Jahren angesichts der zu erwartenden Altersabgänge hoch. Die wirklichen Herausforderungen werden sogar erst in den kommenden zehn bis 15 Jahren spürbar werden. Unsere Erfahrung zeigt leider, wie lange Politik braucht, um adäquat zu reagieren“, so der dbb Chef. Daher müsse jetzt gehandelt werden: Mit mehr Personal und besseren Beschäftigungsbedingungen. Silberbach: „Der öffentliche Dienst kann und muss Vorreiter sein für eine moderne und digitale Arbeitswelt. Nur so werden wir die Menschen von uns überzeugen können: sowohl als Dienstleister für Bürgerinnen und Bürger als auch als Deutschlands größter Arbeitgeber.“

Hauptausschuss des Bayerischen Beamtenbundes (BBB)

Klare Absage an Einheitsversicherung

Friedhelm Schäfer, Zweiter dbb Vorsitzender und Fachvorstand Beamtenpolitik, hat beim BBB Hauptausschuss am 15. Mai 2019 gemeinsam mit dem Gastgeber, BBB Chef Rolf Habermann, allen Bestrebungen hin zu gesetzlichen Einheitsversicherungen bei Gesundheit und Altersvorsorge eine klare Absage erteilt.

In einigen Bundesländern gab es zuletzt etwa Angriffe auf die bewährte Kombination aus aufwandsbezogener Beihilfe und Privater Krankenversicherung (PKV). Neue Beamtinnen und Beamte können sich dort nun in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) anmelden und erhalten dafür eine pauschale Beihilfe-Zahlung („Hamburger Modell“). Schäfer warnte vor diesem Systembruch, unter anderem mit Blick auf die Folgen eines solchen Wahlrechts: Derzeit sei nicht davon auszugehen, dass der Bund und die einzelnen Länder sich auf einen gemeinsamen Weg einige könnten. „Die Folge: Insellösungen, die bei einem Wechsel in eine Gebietskörperschaft ohne pauschale Beihilfe für die Kolleginnen und Kollegen mit erheblichen Nachteilen verbunden wären.“

Zudem handele es sich um ein einmaliges Wahlrecht, erklärte der dbb Fachvorstand Beamtenpolitik weiter. Wer sich einmal für die pauschale Beihilfe entscheide, verzichte unwiderruflich für den gesamten verbleibenden Berufsweg auf eigentlich zustehende Fürsorgeleistungen des Dienstherrn. Den jungen Menschen würde damit zu Beginn ihres Berufslebens eine unumkehrbare Entscheidung abverlangt, deren tatsächliche Auswirkungen zu diesem Zeitpunkt gar nicht absehbar wären.

BBB Chef Rolf Habermann wertete die jüngsten Angriffe auf Versorgung und Beihilfe als rein ideologisch motivierte Störfeuer. Das Beamtenverhältnis sei ein in seinen Rechten und Pflichten ausgewogenes Institut. Lebenszeitprinzip, Alimentation als Einheit von Besoldung und Versorgung, Treuepflicht als Gegenstück einer besonderen Fürsorgepflicht des Dienstherrn, Integrität und Unabhängigkeit von politischen Strömungen: Diese Mischung aus Einschränkungen und Vorteilen gebe dem Beamtentum seine besondere Prägung. Habermann: „Wollen wir wirklich anfangen, es Stück für Stück zu zerlegen? Was bleibt dann am Ende?“

Eine stabile Verwaltung, wie sie nur über das Berufsbeamtentum zur Verfügung gestellt werden kann, sei und bleibe eine tragende Säule des Rechtsstaats, erklärte der BBB Chef. Staatliche Leistungen müssten den Bürgerinnen und Bürgern zuverlässig, flächendeckend und kompetent zur Verfügung gestellt werden können. Mit der bayerischen Politik, so Habermann, habe man auch diesbezüglich – anders als in anderen Bundesländern – einen kompetenten und zuverlässigen Partner.

  Click to listen highlighted text! Hauptausschuss des Bayerischen Beamtenbundes (BBB) Klare Absage an Einheitsversicherung Friedhelm Schäfer, Zweiter dbb Vorsitzender und Fachvorstand Beamtenpolitik, hat beim BBB Hauptausschuss am 15. Mai 2019 gemeinsam mit dem Gastgeber, BBB Chef Rolf Habermann, allen Bestrebungen hin zu gesetzlichen Einheitsversicherungen bei Gesundheit und Altersvorsorge eine klare Absage erteilt. In einigen Bundesländern gab es zuletzt etwa Angriffe auf die bewährte Kombination aus aufwandsbezogener Beihilfe und Privater Krankenversicherung (PKV). Neue Beamtinnen und Beamte können sich dort nun in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) anmelden und erhalten dafür eine pauschale Beihilfe-Zahlung („Hamburger Modell“). Schäfer warnte vor diesem Systembruch, unter anderem mit Blick auf die Folgen eines solchen Wahlrechts: Derzeit sei nicht davon auszugehen, dass der Bund und die einzelnen Länder sich auf einen gemeinsamen Weg einige könnten. „Die Folge: Insellösungen, die bei einem Wechsel in eine Gebietskörperschaft ohne pauschale Beihilfe für die Kolleginnen und Kollegen mit erheblichen Nachteilen verbunden wären.“ Zudem handele es sich um ein einmaliges Wahlrecht, erklärte der dbb Fachvorstand Beamtenpolitik weiter. Wer sich einmal für die pauschale Beihilfe entscheide, verzichte unwiderruflich für den gesamten verbleibenden Berufsweg auf eigentlich zustehende Fürsorgeleistungen des Dienstherrn. Den jungen Menschen würde damit zu Beginn ihres Berufslebens eine unumkehrbare Entscheidung abverlangt, deren tatsächliche Auswirkungen zu diesem Zeitpunkt gar nicht absehbar wären. BBB Chef Rolf Habermann wertete die jüngsten Angriffe auf Versorgung und Beihilfe als rein ideologisch motivierte Störfeuer. Das Beamtenverhältnis sei ein in seinen Rechten und Pflichten ausgewogenes Institut. Lebenszeitprinzip, Alimentation als Einheit von Besoldung und Versorgung, Treuepflicht als Gegenstück einer besonderen Fürsorgepflicht des Dienstherrn, Integrität und Unabhängigkeit von politischen Strömungen: Diese Mischung aus Einschränkungen und Vorteilen gebe dem Beamtentum seine besondere Prägung. Habermann: „Wollen wir wirklich anfangen, es Stück für Stück zu zerlegen? Was bleibt dann am Ende?“ Eine stabile Verwaltung, wie sie nur über das Berufsbeamtentum zur Verfügung gestellt werden kann, sei und bleibe eine tragende Säule des Rechtsstaats, erklärte der BBB Chef. Staatliche Leistungen müssten den Bürgerinnen und Bürgern zuverlässig, flächendeckend und kompetent zur Verfügung gestellt werden können. Mit der bayerischen Politik, so Habermann, habe man auch diesbezüglich – anders als in anderen Bundesländern – einen kompetenten und zuverlässigen Partner.

EuGH-Entscheidung

Arbeitszeiterfassung: Rechtsetzung muss Flexibilität und Arbeitsschutz ermöglichen

Das Arbeitszeiturteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 14. Mai 2019 hat zu scharfen Protesten von Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbänden geführt. Friedhelm Schäfer, Zweiter Vorsitzender und Fachvorstand Beamtenpolitik des dbb, hält die allgemeine Aufregung für übertrieben.

Laut EuGH-Urteil müssen die Arbeitgeber fortan sicherstellen, dass die tägliche Arbeitszeit aller Beschäftigten gemessen werden kann. Das Urteil gilt wie das zugrunde liegende europäische Arbeitszeitrecht auch für Beamtinnen und Beamte. Kritiker sprechen von einem „Bürokratiemonster“ und vom „Ende flexibler Arbeitszeiten“.

„Fakt ist, dass in Deutschland jede zweite Überstunde nicht vergütet wird. In Europa insgesamt mag dies ähnlich sein. Der EuGH hat nichts anderes getan, als seinen Finger in eine Wunde gelegt, die es zu heilen gilt“, zeigt sich der dbb Vize überzeugt. „Der EuGH schafft keine Bürokratie, sondern erteilt den Gesetzgebern den Auftrag, einen Missstand abzustellen. Wie dies geschieht, liegt nun bei den Parlamenten, und das ist auch gut so.“ Schäfer hält eine Neuregelung des Arbeitszeitrechts in Bund und Ländern angesichts gesellschaftlicher Veränderungen hin zu einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für angezeigt.

„Es ist richtig, dass wir uns Gedanken machen müssen, wie wir die modernen Arbeitsformen in ein Arbeitsschutzkonzept bekommen, das zum einen die notwendige Flexibilität ermöglicht, zum anderen aber die Beschäftigten vor Ausbeutung durch sich selbst oder den Arbeitgeber schützt. Dazu müssen wir zusammen mit den Arbeitgebern Lösungen finden. Ich habe keinen Zweifel, dass es gelingen kann, dieses EuGH-Urteil für eine intelligente Rechtsetzung zu nutzen, die die Interessen aller Sozialpartner berücksichtigt.“ Der Gesetzgeber könne sehr wohl unnötige Bürokratielasten vermeiden. „Aus dbb Sicht ist es besonders wichtig, dass bei einer Novelle auch die einschlägige Rechtsprechung des EuGHs in Sachen Bereitschaftsdienste beachtet wird. Bereitschaftszeit ist Arbeitszeit“, bekräftigte Schäfer.

  Click to listen highlighted text! EuGH-Entscheidung Arbeitszeiterfassung: Rechtsetzung muss Flexibilität und Arbeitsschutz ermöglichen Das Arbeitszeiturteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 14. Mai 2019 hat zu scharfen Protesten von Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbänden geführt. Friedhelm Schäfer, Zweiter Vorsitzender und Fachvorstand Beamtenpolitik des dbb, hält die allgemeine Aufregung für übertrieben. Laut EuGH-Urteil müssen die Arbeitgeber fortan sicherstellen, dass die tägliche Arbeitszeit aller Beschäftigten gemessen werden kann. Das Urteil gilt wie das zugrunde liegende europäische Arbeitszeitrecht auch für Beamtinnen und Beamte. Kritiker sprechen von einem „Bürokratiemonster“ und vom „Ende flexibler Arbeitszeiten“. „Fakt ist, dass in Deutschland jede zweite Überstunde nicht vergütet wird. In Europa insgesamt mag dies ähnlich sein. Der EuGH hat nichts anderes getan, als seinen Finger in eine Wunde gelegt, die es zu heilen gilt“, zeigt sich der dbb Vize überzeugt. „Der EuGH schafft keine Bürokratie, sondern erteilt den Gesetzgebern den Auftrag, einen Missstand abzustellen. Wie dies geschieht, liegt nun bei den Parlamenten, und das ist auch gut so.“ Schäfer hält eine Neuregelung des Arbeitszeitrechts in Bund und Ländern angesichts gesellschaftlicher Veränderungen hin zu einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für angezeigt. „Es ist richtig, dass wir uns Gedanken machen müssen, wie wir die modernen Arbeitsformen in ein Arbeitsschutzkonzept bekommen, das zum einen die notwendige Flexibilität ermöglicht, zum anderen aber die Beschäftigten vor Ausbeutung durch sich selbst oder den Arbeitgeber schützt. Dazu müssen wir zusammen mit den Arbeitgebern Lösungen finden. Ich habe keinen Zweifel, dass es gelingen kann, dieses EuGH-Urteil für eine intelligente Rechtsetzung zu nutzen, die die Interessen aller Sozialpartner berücksichtigt.“ Der Gesetzgeber könne sehr wohl unnötige Bürokratielasten vermeiden. „Aus dbb Sicht ist es besonders wichtig, dass bei einer Novelle auch die einschlägige Rechtsprechung des EuGHs in Sachen Bereitschaftsdienste beachtet wird. Bereitschaftszeit ist Arbeitszeit“, bekräftigte Schäfer.

Deutscher Kita-Preis

Frühkindliche Bildung: Jeder Cent ist gut investiert

„Das persönliche Engagement und die professionelle Arbeit der Erzieherinnen und Erzieher ist ausschlaggebend für die Qualität der frühkindlichen Bildung. Dass es hierfür eine bundesweite und hochdotierte Auszeichnung gibt, unterstützen wir ausdrücklich“, sagte der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach am 13. Mai 2019 anlässlich der Verleihung des Deutschen Kita- Preises.

„Die Kleinsten in ihrer Entwicklung und gesellschaftlichen Integration zu fördern, ist nicht nur ein essenzielles Anliegen der Initiatoren des Deutschen Kita-Preises, sondern stellt auch eine der größten Herausforderungen an unsere Gesellschaft dar“, machte Silberbach deutlich. „Die Beschäftigten in den Kindertagesstätten haben dafür die größte Anerkennung verdient. Das schließt eine gute personelle und materielle Grundausstattung der Kitas ebenso ein wie wertschätzende Arbeitsbedingungen und eine Bezahlung, die die verantwortungsvolle Tätigkeit der Erzieherinnen und Erzieher angemessen honoriert“, so der dbb Chef.

„Mit jedem Cent, den wir in die Förderung von Kindern stecken, und zwar so früh wie möglich, investieren wir auch in die Zukunft einer Gesellschaft, die für mehr Chancengerechtigkeit und Gleichberechtigung von Beginn an steht“, betonte die stellvertretende Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung, Jutta Endrusch, die für den dbb beamtenbund und tarifunion als Jurymitglied an der Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger teilnahm. „Mit dem Ausbau der Kitabetreuung und der Sicherung der Bildungs- und Betreuungsqualität verbessern wir die Startchancen der Allerkleinsten und schaffen Müttern und zunehmend auch Vätern den nötigen Freiraum für eine erfolgreiche berufliche Zukunft. Denn nur, wer seine Kinder in einer Kita gut aufgehoben weiß, kann unbeschwert und existenzsichernd am Arbeitsleben teilhaben.“

Hintergrund:
Mehr als 1.600 Bewerbungen von Kitas und kommunalen Bündnissen wurden für den Deutschen Kita-Preis eingereicht. Von den insgesamt 20 Finalisten wurden am 13. Mai 2019, dem Tag der Kinderbetreuung, zehn ausgezeichnet – fünf in der Kategorie „Kita des Jahres“ und fünf in der Kategorie „Lokales Bündnis für frühe Bildung des Jahres“. Die beiden Erstplatzierten können sich jeweils über 25.000 Euro freuen. Pro Kategorie es zudem vier weitere Preisträger gab, die jeweils 10.000 Euro erhalten. Der Deutsche Kita-Preis wurde 2018 erstmals vergeben und ist eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung in Partnerschaft mit der Heinz und Heide Dürr Stiftung, der Karg-Stiftung, ELTERN, dem Didacta-Verband und der Deutschen Weihnachtslotterie. Mehr zum Deutschen Kita-Preis und den ausgezeichneten Kitas unter www.deutscher-kita-preis.de.

  Click to listen highlighted text! Deutscher Kita-Preis Frühkindliche Bildung: Jeder Cent ist gut investiert „Das persönliche Engagement und die professionelle Arbeit der Erzieherinnen und Erzieher ist ausschlaggebend für die Qualität der frühkindlichen Bildung. Dass es hierfür eine bundesweite und hochdotierte Auszeichnung gibt, unterstützen wir ausdrücklich“, sagte der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach am 13. Mai 2019 anlässlich der Verleihung des Deutschen Kita- Preises. „Die Kleinsten in ihrer Entwicklung und gesellschaftlichen Integration zu fördern, ist nicht nur ein essenzielles Anliegen der Initiatoren des Deutschen Kita-Preises, sondern stellt auch eine der größten Herausforderungen an unsere Gesellschaft dar“, machte Silberbach deutlich. „Die Beschäftigten in den Kindertagesstätten haben dafür die größte Anerkennung verdient. Das schließt eine gute personelle und materielle Grundausstattung der Kitas ebenso ein wie wertschätzende Arbeitsbedingungen und eine Bezahlung, die die verantwortungsvolle Tätigkeit der Erzieherinnen und Erzieher angemessen honoriert“, so der dbb Chef. „Mit jedem Cent, den wir in die Förderung von Kindern stecken, und zwar so früh wie möglich, investieren wir auch in die Zukunft einer Gesellschaft, die für mehr Chancengerechtigkeit und Gleichberechtigung von Beginn an steht“, betonte die stellvertretende Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung, Jutta Endrusch, die für den dbb beamtenbund und tarifunion als Jurymitglied an der Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger teilnahm. „Mit dem Ausbau der Kitabetreuung und der Sicherung der Bildungs- und Betreuungsqualität verbessern wir die Startchancen der Allerkleinsten und schaffen Müttern und zunehmend auch Vätern den nötigen Freiraum für eine erfolgreiche berufliche Zukunft. Denn nur, wer seine Kinder in einer Kita gut aufgehoben weiß, kann unbeschwert und existenzsichernd am Arbeitsleben teilhaben.“ Hintergrund:Mehr als 1.600 Bewerbungen von Kitas und kommunalen Bündnissen wurden für den Deutschen Kita-Preis eingereicht. Von den insgesamt 20 Finalisten wurden am 13. Mai 2019, dem Tag der Kinderbetreuung, zehn ausgezeichnet – fünf in der Kategorie „Kita des Jahres“ und fünf in der Kategorie „Lokales Bündnis für frühe Bildung des Jahres“. Die beiden Erstplatzierten können sich jeweils über 25.000 Euro freuen. Pro Kategorie es zudem vier weitere Preisträger gab, die jeweils 10.000 Euro erhalten. Der Deutsche Kita-Preis wurde 2018 erstmals vergeben und ist eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung in Partnerschaft mit der Heinz und Heide Dürr Stiftung, der Karg-Stiftung, ELTERN, dem Didacta-Verband und der Deutschen Weihnachtslotterie. Mehr zum Deutschen Kita-Preis und den ausgezeichneten Kitas unter www.deutscher-kita-preis.de.

Aus Bundesländern und Mitgliedsgewerkschaften

Schleswig-Holstein

Reform der Besoldungsstruktur: Eine Frage des politischen Willens

Die Steuereinnahmen für Schleswig-Holstein wachsen zukünftig wohl nicht mehr so schnell wie erwartet. Der dbb Landesbund warnt jedoch davor, deswegen die Modernisierung der Besoldung zu verschleppen.

„Eine wirksame Besoldungsstruktur-Reform ist keine Frage der Finanzierbarkeit, sondern allein des politischen Willens", sagte dbb Landeschef Kai Tellkamp am 14. Mai 2019. Die neue Steuerschätzung dürfe nicht sachwidrig instrumentalisiert werden, um das zwingend erforderliche Projekt in Frage zu stellen. Zumal die Einnahmen des Staates nicht sinken würden, sondern sich lediglich das Wachstum verlangsamt habe.

Der dbb Landesvorsitzende verwies in diesem Zusammenhang auch auf die stark gestiegenen Steuereinnahmen der vergangenen Jahre: Sie wuchsen von 6,7 Milliarden Euro in 2011 auf 10,4 Milliarden Euro in 2019. Angesichts dieser Beträge könne nicht behauptet werden, für die Rücknahme der vor über zehn Jahren vorgenommenen Besoldungskürzung mit einem Volumen von etwa 140 Millionen Euro sei kein Geld da, mahnte Tellkamp. Jede Beamtin und jeder Beamte habe aber seit der Kürzung zwischen 15.000 und 25.000 Euro verloren.

„Wir erwarten, dass nach der in dieser Woche anstehenden Beschlussfassung der regulären Besoldungsanpassung durch den Landtag schleunigst Eckpunkte für die seitens der Landesregierung zugesagten Besoldungsstruktur- Reform vorgelegt werden“, so Tellkamp. Das Mindestziel müsse es sein, im Besoldungsvergleich der Länder einen Platz im guten Mittelfeld zu erreichen. „Ergänzender Handlungsbedarf besteht bei der Arbeitszeit, die mit 41 Wochenstunden alles andere als ein gutes Argument für die Arbeit als Landes- oder Kommunalbeamter in Schleswig-Holstein ist.“

Hamburg

IT-Fehler: Massive Probleme mit Gehaltszahlungen und -Abrechnungen

Wegen Problemen mit dem IT-System „KoPers“ erhalten viele Beschäftigte in Hamburg unregelmäßige und falsche Gehaltszahlungen und -abrechnungen.

Das System sei immer noch nicht in der Lage, eine Vielzahl der so genannten „unsteten“ Bezüge (beispielweise Zulagen für Dienst zu ungünstigen Zeiten am Wochenende) richtig und rechtzeitig abzurechnen, teilte der dbb hamburg am 10. Mai 2019 mit. Ausstehende Zahlungen von über 500 Euro seien keine Seltenheit. Andersherum habe es in Einzelfällen „Überzahlungen“ von mehr als 20.000 Euro gegeben. Zudem gebe es immer wieder Programm- und Systemausfälle. Die Beschäftigten der jeweiligen Personalabteilungen seien durch die Situation ebenfalls schwer belastet.

„Die Geduld der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist so ziemlich am Ende. Die Kolleginnen und Kollegen leiden zum Teil an Existenzängsten“, warnte dbb Landeschef Rudolf Klüver. Denn die Probleme beträfen überwiegend Beschäftigte der niedrigen Einkommensgruppen – und zwar in allen Bereichen. „Denn es sind nicht nur die Dienste zu ungünstigen Zeiten, die hier fehlerhaft sind. Auch andere Zulagen werden beziehungsweise wurden zum Teil nicht oder mit erheblicher Verzögerung gezahlt.“ Hamburg komme damit seiner vertraglich geschuldeten Leistungen als Dienstherr und Arbeitgeber nicht oder nur unregelmäßig nach.

Thüringen

Neues Personalvertretungsgesetz verabschiedet

Der Landtag hat am 9. Mai 2019 ein in großen Teilen überarbeitetes Personalvertretungsgesetz verabschiedet. Die Mitbestimmungsrechte der Personalräte wurden damit deutlich ausgeweitet.

„Ein modernes und zeitgemäßes Gesetz, das den zahlreichen Forderungen der Personalräte und Gewerkschaften gefolgt ist und nicht den Bedenken der Arbeitgeber“, lobte der stellvertretender tbb Vorsitzende Frank Schönborn. „Es ist ein großer Schritt, um künftig für unsere Kolleginnen und Kollegen im öffentlichen Dienst in Thüringen gute Arbeitsbedingungen zu schaffen und den Herausforderungen der Zukunft gerecht zu werden.“

Künftig müssten Personalräte und Dienstherrn demnach in allen organisatorischen, sozialen, personellen und sonstigen innerdienstlichen Maßnahmen zum Wohle der Belegschaft konstruktiv und offen zusammenarbeiten. So seien Personalräte beispielsweise frühzeitig, umfassend und fortlaufend mit den einschlägigen Unterlagen zu unterrichten. Um die neuen Aufgaben zu meistern wurden auch die Möglichkeiten der Freistellung der Personalräte verbessert. Zudem wurden verbindliche Anhörungsrechte für die Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte festgelegt.

Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL)

Deutschland braucht grundlegende Wende in der Verkehrspolitik

Die GDL tritt für eine grundlegende Wende der Verkehrspolitik ein. Das erklärte der GDL Bundesvorsitzende und dbb Vize Claus Weselsky am 13. Mai 2019 als Sachverständiger im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages.

„Der milliardenschwere volkswirtschaftliche Schaden durch den Verkehrsstau kann nur durch eine konsequente Verkehrsverlagerung auf die Schiene beseitigt werden. Das Gleiche gilt für die Umweltverschmutzung. Unsere Klimaschutzziele 2030 werden wir ohne den konsequenten Ausbau des Schienenverkehrs nicht erreichen“, so der GDL Chef. Laut Koalitionsvertrag sollen der Schienenverkehr zwar ausgebaut, die Fahrgastzahlen im Schienenverkehr bis 2030 verdoppelt und der Marktanteil des Schienengüterverkehrs erhöht werden. Die bisherigen Maßnahmen würden dazu aber nicht ausreichen. Weselsky: „Mit der Privatisierung 1994 sollte eine schlanke Börsenbahn entstehen. Deshalb haben die ‚Nichteisenbahner‘ der Deutschen Bahn (DB) gemeinsam mit den ‚McKinseys‘ jahrzehntelang gnadenlos den Rotstift angesetzt.“ So seien das Schienennetz um rund 7.000 auf 33.400 Kilometer geschrumpft und 1.500 Bahnhöfe geschlossen worden. Hinzu komme ein milliardenschwerer Sanierungsbedarf aufgrund maroder Brücken, Gleise und Züge.

Nun müssten milliardenschwere Investitionen in den Netzausbau erfolgen. „Das Schienennetz muss für den Güter- und den Personenverkehr konsequent nach einem kapazitätsorientierten ‚Deutschlandtakt‘ ausgebaut werden. Es ist witzlos, mit 300 Stundenkilometern über die Gleise zu sausen und dann eine Stunde auf den Anschlusszug zu warten. Der Fahrgast will bei jedem Wetter sicher und pünktlich ans Ziel. Mit der nach einem Taktfahrplan ausgebauten Infrastruktur klappt das in der Schweiz schon lange“, mahnte Weselsky. Damit das auch in Deutschland funktioniere, verlange die GDL eine Bahnreform II: Dazu müssten zunächst DB Netz, DB Energie und DB Station & Service zu einer gemeinnützigen Gesellschaft zusammengefasst werden. „Dann braucht es Eisenbahner, die das komplexe Eisenbahnsystem wirklich durchdringen, damit der ‚Deutschlandtakt‘ mit gewaltigen Investitionen in der Fläche umgesetzt werden kann.“

Auch bei den Fachkräften gebe es einen erheblichen Mangel: Bei der DB wurde das Personal seit 1994 in Deutschland auf 200.000 fast halbiert. Heute fehlen so allein 1.200 Lokomotivführer – die 11.000, die in den kommenden zehn Jahren in Ruhestand gehen, noch nicht eingerechnet. Die GDL fordere deshalb, dass konsequent qualifiziertes Personal eingestellt wird. Sie unterstütze die Bahnen auch dabei mit wegweisenden Tarifabschlüssen. „Nur wenn die Entgelt- und Arbeitsbedingungen stimmen, ist das Personalproblem zu lösen“, erklärte Weselsky. Außerdem müsse die Behauptung: „Die Züge fahren autonom“ revidiert werden. „Wir brauchen zwar Digitalisierung zur Unterstützung der Lokomotivführer. Man muss sich aber einmal überlegen, wie viele Milliarden notwendig sind, um den einen Lokomotivführer wegzurationalisieren, der viele hundert Fahrgäste oder tausende Tonnen Güter transportiert. Experten wissen auch, dass autonomes Fahren auf dem offenen Schienennetz mit Nah-, Fern-, Güterverkehr und S-Bahn noch lange nicht machbar ist. Die These verhindert jedoch, dass junge Menschen Lokomotivführer werden wollen.“

Zusammenfassend stellte der GDL Bundesvorsitzende klar: „Jetzt müssen die Weichen für eine Verkehrswende richtiggestellt werden: Zum einen benötigen wir weniger Berater, dafür aber mehr Eisenbahnsachverstand im Unternehmen. Zum anderen muss der Eigentümer Bund klare Zielvorgaben an das Management des Konzerns stellen und de facto eine Verkehrsverlagerung auf die Bahn betreiben, nicht nur in Sonntagsreden.“

Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG)

Bundesweites Lagebild zur Clan-Kriminalität erforderlich

Am 15. Mai 2019 hat der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul das erste Lagebild zur Clan-Kriminalität in seinem Bundesland vorgestellt. DPolG Chef Rainer Wendt setzt sich für eine bundesweite Umsetzung dieser Maßnahme ein.

Mit dem Lagebild zur Clan-Kriminalität werden Zusammenhänge bei dieser besonderen Form der Organisierten Kriminalität erstmals detailliert deutlich. Wendt lobt die Initiative aus NRW: „Erpressung, Prostitution, Drogenhandel, Geldwäsche – wir reden nicht von Klein- Kriminalität, wie Herbert Reul richtig sagt, sondern über schwere Straftaten. Diese werden auch nicht nur in Nordrhein-Westfalen begangen, sondern in allen Bundesländern, teilweise mit Verbindungen ins Ausland. Deshalb brauchen wir dringend ein bundesweites Lagebild, das vom Bundeskriminalamt erstellt werden muss. Davor steht jedoch erstmal eine einheitliche Definition dessen, was Clan-Kriminalität ist.“ Parallel dazu brauche man außerdem schnellstmöglich eine gemeinsame Strategie von Bund und Ländern zur systematischen Bekämpfung von Clan-Kriminalität.

Kommunikationsgewerkschaft DPV (DPVKOM)

Paketbranche: Nachunternehmerhaftung wird eingeführt

Als „längst überfälligen und wichtigen Schritt“ hat die DPVKOM Bundesvorsitzende Christina Dahlhaus die am 14. Mai 2019 im Koalitionsausschuss erzielte Einigung bezeichnet, die sogenannten Nachunternehmerhaftung in der Paketbranche einzuführen.

Durch die Nachunternehmerhaftung sollen Paketdienstleister künftig dazu verpflichtet werden, Sozialabgaben für die von ihnen beauftragten Subunternehmer nachzuzahlen, wenn diese beim Mindestlohn betrügen oder Fahrer ohne jegliche soziale Absicherung beschäftigen. „Damit wird ein Anreiz geschaffen, Aufträge an sauber arbeitende und sozialverantwortlich handelnde Dienstleister zu vergeben und die schwarzen Schafe in der Paketbranche auszusortieren, die sich durch die Zahlung von Dumping- und Hungerlöhnen bislang einen Wettbewerbsvorteil verschafft haben. Mit der Neuregelung wird nach monatelanger Diskussion in der Regierungskoalition eine wesentliche Forderung der DPVKOM nun endlich erfüllt“, so Dahlhaus.

Sie betonte jedoch, dass weitere Maßnahmen erforderlich seien: „Es muss durch flächendeckende, regelmäßige und umfassende Kontrollen sichergestellt werden, dass der gesetzliche Mindestlohn von 9,19 Euro eingehalten und beispielsweise nicht durch unbezahlte Überstunden unterlaufen wird.“ Darüber hinaus müssten die Löhne der Zusteller spürbar steigen. Die DPVKOM Chefin: „Es kann nicht sein, dass in einer boomenden Branche das Lohnniveau – wie in den zurückliegenden Jahren geschehen – sinkt und damit die Arbeit eines Paketzustellers entwertet wird.“

  Click to listen highlighted text! Aus Bundesländern und Mitgliedsgewerkschaften Schleswig-Holstein Reform der Besoldungsstruktur: Eine Frage des politischen Willens Die Steuereinnahmen für Schleswig-Holstein wachsen zukünftig wohl nicht mehr so schnell wie erwartet. Der dbb Landesbund warnt jedoch davor, deswegen die Modernisierung der Besoldung zu verschleppen. „Eine wirksame Besoldungsstruktur-Reform ist keine Frage der Finanzierbarkeit, sondern allein des politischen Willens, sagte dbb Landeschef Kai Tellkamp am 14. Mai 2019. Die neue Steuerschätzung dürfe nicht sachwidrig instrumentalisiert werden, um das zwingend erforderliche Projekt in Frage zu stellen. Zumal die Einnahmen des Staates nicht sinken würden, sondern sich lediglich das Wachstum verlangsamt habe. Der dbb Landesvorsitzende verwies in diesem Zusammenhang auch auf die stark gestiegenen Steuereinnahmen der vergangenen Jahre: Sie wuchsen von 6,7 Milliarden Euro in 2011 auf 10,4 Milliarden Euro in 2019. Angesichts dieser Beträge könne nicht behauptet werden, für die Rücknahme der vor über zehn Jahren vorgenommenen Besoldungskürzung mit einem Volumen von etwa 140 Millionen Euro sei kein Geld da, mahnte Tellkamp. Jede Beamtin und jeder Beamte habe aber seit der Kürzung zwischen 15.000 und 25.000 Euro verloren. „Wir erwarten, dass nach der in dieser Woche anstehenden Beschlussfassung der regulären Besoldungsanpassung durch den Landtag schleunigst Eckpunkte für die seitens der Landesregierung zugesagten Besoldungsstruktur- Reform vorgelegt werden“, so Tellkamp. Das Mindestziel müsse es sein, im Besoldungsvergleich der Länder einen Platz im guten Mittelfeld zu erreichen. „Ergänzender Handlungsbedarf besteht bei der Arbeitszeit, die mit 41 Wochenstunden alles andere als ein gutes Argument für die Arbeit als Landes- oder Kommunalbeamter in Schleswig-Holstein ist.“ Hamburg IT-Fehler: Massive Probleme mit Gehaltszahlungen und -Abrechnungen Wegen Problemen mit dem IT-System „KoPers“ erhalten viele Beschäftigte in Hamburg unregelmäßige und falsche Gehaltszahlungen und -abrechnungen. Das System sei immer noch nicht in der Lage, eine Vielzahl der so genannten „unsteten“ Bezüge (beispielweise Zulagen für Dienst zu ungünstigen Zeiten am Wochenende) richtig und rechtzeitig abzurechnen, teilte der dbb hamburg am 10. Mai 2019 mit. Ausstehende Zahlungen von über 500 Euro seien keine Seltenheit. Andersherum habe es in Einzelfällen „Überzahlungen“ von mehr als 20.000 Euro gegeben. Zudem gebe es immer wieder Programm- und Systemausfälle. Die Beschäftigten der jeweiligen Personalabteilungen seien durch die Situation ebenfalls schwer belastet. „Die Geduld der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist so ziemlich am Ende. Die Kolleginnen und Kollegen leiden zum Teil an Existenzängsten“, warnte dbb Landeschef Rudolf Klüver. Denn die Probleme beträfen überwiegend Beschäftigte der niedrigen Einkommensgruppen – und zwar in allen Bereichen. „Denn es sind nicht nur die Dienste zu ungünstigen Zeiten, die hier fehlerhaft sind. Auch andere Zulagen werden beziehungsweise wurden zum Teil nicht oder mit erheblicher Verzögerung gezahlt.“ Hamburg komme damit seiner vertraglich geschuldeten Leistungen als Dienstherr und Arbeitgeber nicht oder nur unregelmäßig nach. Thüringen Neues Personalvertretungsgesetz verabschiedet Der Landtag hat am 9. Mai 2019 ein in großen Teilen überarbeitetes Personalvertretungsgesetz verabschiedet. Die Mitbestimmungsrechte der Personalräte wurden damit deutlich ausgeweitet. „Ein modernes und zeitgemäßes Gesetz, das den zahlreichen Forderungen der Personalräte und Gewerkschaften gefolgt ist und nicht den Bedenken der Arbeitgeber“, lobte der stellvertretender tbb Vorsitzende Frank Schönborn. „Es ist ein großer Schritt, um künftig für unsere Kolleginnen und Kollegen im öffentlichen Dienst in Thüringen gute Arbeitsbedingungen zu schaffen und den Herausforderungen der Zukunft gerecht zu werden.“ Künftig müssten Personalräte und Dienstherrn demnach in allen organisatorischen, sozialen, personellen und sonstigen innerdienstlichen Maßnahmen zum Wohle der Belegschaft konstruktiv und offen zusammenarbeiten. So seien Personalräte beispielsweise frühzeitig, umfassend und fortlaufend mit den einschlägigen Unterlagen zu unterrichten. Um die neuen Aufgaben zu meistern wurden auch die Möglichkeiten der Freistellung der Personalräte verbessert. Zudem wurden verbindliche Anhörungsrechte für die Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte festgelegt. Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) Deutschland braucht grundlegende Wende in der Verkehrspolitik Die GDL tritt für eine grundlegende Wende der Verkehrspolitik ein. Das erklärte der GDL Bundesvorsitzende und dbb Vize Claus Weselsky am 13. Mai 2019 als Sachverständiger im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages. „Der milliardenschwere volkswirtschaftliche Schaden durch den Verkehrsstau kann nur durch eine konsequente Verkehrsverlagerung auf die Schiene beseitigt werden. Das Gleiche gilt für die Umweltverschmutzung. Unsere Klimaschutzziele 2030 werden wir ohne den konsequenten Ausbau des Schienenverkehrs nicht erreichen“, so der GDL Chef. Laut Koalitionsvertrag sollen der Schienenverkehr zwar ausgebaut, die Fahrgastzahlen im Schienenverkehr bis 2030 verdoppelt und der Marktanteil des Schienengüterverkehrs erhöht werden. Die bisherigen Maßnahmen würden dazu aber nicht ausreichen. Weselsky: „Mit der Privatisierung 1994 sollte eine schlanke Börsenbahn entstehen. Deshalb haben die ‚Nichteisenbahner‘ der Deutschen Bahn (DB) gemeinsam mit den ‚McKinseys‘ jahrzehntelang gnadenlos den Rotstift angesetzt.“ So seien das Schienennetz um rund 7.000 auf 33.400 Kilometer geschrumpft und 1.500 Bahnhöfe geschlossen worden. Hinzu komme ein milliardenschwerer Sanierungsbedarf aufgrund maroder Brücken, Gleise und Züge. Nun müssten milliardenschwere Investitionen in den Netzausbau erfolgen. „Das Schienennetz muss für den Güter- und den Personenverkehr konsequent nach einem kapazitätsorientierten ‚Deutschlandtakt‘ ausgebaut werden. Es ist witzlos, mit 300 Stundenkilometern über die Gleise zu sausen und dann eine Stunde auf den Anschlusszug zu warten. Der Fahrgast will bei jedem Wetter sicher und pünktlich ans Ziel. Mit der nach einem Taktfahrplan ausgebauten Infrastruktur klappt das in der Schweiz schon lange“, mahnte Weselsky. Damit das auch in Deutschland funktioniere, verlange die GDL eine Bahnreform II: Dazu müssten zunächst DB Netz, DB Energie und DB Station & Service zu einer gemeinnützigen Gesellschaft zusammengefasst werden. „Dann braucht es Eisenbahner, die das komplexe Eisenbahnsystem wirklich durchdringen, damit der ‚Deutschlandtakt‘ mit gewaltigen Investitionen in der Fläche umgesetzt werden kann.“ Auch bei den Fachkräften gebe es einen erheblichen Mangel: Bei der DB wurde das Personal seit 1994 in Deutschland auf 200.000 fast halbiert. Heute fehlen so allein 1.200 Lokomotivführer – die 11.000, die in den kommenden zehn Jahren in Ruhestand gehen, noch nicht eingerechnet. Die GDL fordere deshalb, dass konsequent qualifiziertes Personal eingestellt wird. Sie unterstütze die Bahnen auch dabei mit wegweisenden Tarifabschlüssen. „Nur wenn die Entgelt- und Arbeitsbedingungen stimmen, ist das Personalproblem zu lösen“, erklärte Weselsky. Außerdem müsse die Behauptung: „Die Züge fahren autonom“ revidiert werden. „Wir brauchen zwar Digitalisierung zur Unterstützung der Lokomotivführer. Man muss sich aber einmal überlegen, wie viele Milliarden notwendig sind, um den einen Lokomotivführer wegzurationalisieren, der viele hundert Fahrgäste oder tausende Tonnen Güter transportiert. Experten wissen auch, dass autonomes Fahren auf dem offenen Schienennetz mit Nah-, Fern-, Güterverkehr und S-Bahn noch lange nicht machbar ist. Die These verhindert jedoch, dass junge Menschen Lokomotivführer werden wollen.“ Zusammenfassend stellte der GDL Bundesvorsitzende klar: „Jetzt müssen die Weichen für eine Verkehrswende richtiggestellt werden: Zum einen benötigen wir weniger Berater, dafür aber mehr Eisenbahnsachverstand im Unternehmen. Zum anderen muss der Eigentümer Bund klare Zielvorgaben an das Management des Konzerns stellen und de facto eine Verkehrsverlagerung auf die Bahn betreiben, nicht nur in Sonntagsreden.“ Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) Bundesweites Lagebild zur Clan-Kriminalität erforderlich Am 15. Mai 2019 hat der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul das erste Lagebild zur Clan-Kriminalität in seinem Bundesland vorgestellt. DPolG Chef Rainer Wendt setzt sich für eine bundesweite Umsetzung dieser Maßnahme ein. Mit dem Lagebild zur Clan-Kriminalität werden Zusammenhänge bei dieser besonderen Form der Organisierten Kriminalität erstmals detailliert deutlich. Wendt lobt die Initiative aus NRW: „Erpressung, Prostitution, Drogenhandel, Geldwäsche – wir reden nicht von Klein- Kriminalität, wie Herbert Reul richtig sagt, sondern über schwere Straftaten. Diese werden auch nicht nur in Nordrhein-Westfalen begangen, sondern in allen Bundesländern, teilweise mit Verbindungen ins Ausland. Deshalb brauchen wir dringend ein bundesweites Lagebild, das vom Bundeskriminalamt erstellt werden muss. Davor steht jedoch erstmal eine einheitliche Definition dessen, was Clan-Kriminalität ist.“ Parallel dazu brauche man außerdem schnellstmöglich eine gemeinsame Strategie von Bund und Ländern zur systematischen Bekämpfung von Clan-Kriminalität. Kommunikationsgewerkschaft DPV (DPVKOM) Paketbranche: Nachunternehmerhaftung wird eingeführt Als „längst überfälligen und wichtigen Schritt“ hat die DPVKOM Bundesvorsitzende Christina Dahlhaus die am 14. Mai 2019 im Koalitionsausschuss erzielte Einigung bezeichnet, die sogenannten Nachunternehmerhaftung in der Paketbranche einzuführen. Durch die Nachunternehmerhaftung sollen Paketdienstleister künftig dazu verpflichtet werden, Sozialabgaben für die von ihnen beauftragten Subunternehmer nachzuzahlen, wenn diese beim Mindestlohn betrügen oder Fahrer ohne jegliche soziale Absicherung beschäftigen. „Damit wird ein Anreiz geschaffen, Aufträge an sauber arbeitende und sozialverantwortlich handelnde Dienstleister zu vergeben und die schwarzen Schafe in der Paketbranche auszusortieren, die sich durch die Zahlung von Dumping- und Hungerlöhnen bislang einen Wettbewerbsvorteil verschafft haben. Mit der Neuregelung wird nach monatelanger Diskussion in der Regierungskoalition eine wesentliche Forderung der DPVKOM nun endlich erfüllt“, so Dahlhaus. Sie betonte jedoch, dass weitere Maßnahmen erforderlich seien: „Es muss durch flächendeckende, regelmäßige und umfassende Kontrollen sichergestellt werden, dass der gesetzliche Mindestlohn von 9,19 Euro eingehalten und beispielsweise nicht durch unbezahlte Überstunden unterlaufen wird.“ Darüber hinaus müssten die Löhne der Zusteller spürbar steigen. Die DPVKOM Chefin: „Es kann nicht sein, dass in einer boomenden Branche das Lohnniveau – wie in den zurückliegenden Jahren geschehen – sinkt und damit die Arbeit eines Paketzustellers entwertet wird.“

Namen und Nachrichten

Der erste Verhandlungstag der Tarifrunde 2019 für die AMEOS Kliniken Hildesheim und Osnabrück am 14. Mai 2019 ist vielversprechend verlaufen. Die Gewerkschaften dbb/GeNi und ver.di fordern von den Arbeitgebern die Übernahme der Entgelttabellen 2018 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst Kommunen (TVöD-VKA). Auch die Entgeltordnung (EGO) inklusive P-Tabelle (Pflege) des TVöD-VKA soll übernommen werden. Zudem soll es drei weitere Zusatzurlaubstage für Wechselschichtarbeit, eine Erhöhung des Zeitzuschlags für Samstagsarbeit auf 20 Prozent und eine Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um 100 Euro geben.

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