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Inhalt aus dbb aktuell Nr. 26 vom 30. August 2018

Inhaltsverzeichnis

dbb Chef Ulrich Silberbach
   Öffentlicher Dienst: Für Extremisten ist bei uns kein Platz
dbb Bürgerbefragung „Öffentlicher Dienst“ 2018
   Vier von fünf Bürgern wollen starken Staat – Image von Beamten verbessert sich deutlich
Treffen im Kanzleramt
   Digitalisierung: Auf eigenes Know-how setzen
Mütterrente
   Kindererziehungszuschlag für Beamtinnen und Beamte gefordert
Bildung
   Studie belegt erneut Personalmangel in Kitas
Spitzengespräch im Verkehrsministerium
   Bundesfernstraßenreform: dbb erläutert Kritikpunkte
Konferenz „PKV digital & aktuell“
   Gesundheitswesen: Einheitsversicherung ist kein Problemlöser
Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)
   Aufgewertete Terminservicestellen entlasten Notfall-Ambulanzen. 6

Aus Bundesländern und Mitgliedsgewerkschaften
   Hessen
     Pakt zur Bekämpfung von Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst
   Thüringen
     Personalvertretung soll gestärkt werden
   Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG)
     Wendt wirbt für mehr Verkehrssicherheit
   Verband Bildung und Erziehung (VBE)
     Lesen und Schreiben sind Schlüsselqualifikationen
   Bundesverband der Lehrkräfte für Berufsbildung (BvLB)
     Berufliche Schulen: Lehrkräfte brauchen passgenaue Ausbildung
Namen und Nachrichten

  Click to listen highlighted text!   Inhalt aus dbb aktuell Nr. 26 vom 30. August 2018 Inhaltsverzeichnis dbb Chef Ulrich Silberbach   Öffentlicher Dienst: Für Extremisten ist bei uns kein Platzdbb Bürgerbefragung „Öffentlicher Dienst“ 2018   Vier von fünf Bürgern wollen starken Staat – Image von Beamten verbessert sich deutlichTreffen im Kanzleramt   Digitalisierung: Auf eigenes Know-how setzenMütterrente   Kindererziehungszuschlag für Beamtinnen und Beamte gefordertBildung   Studie belegt erneut Personalmangel in KitasSpitzengespräch im Verkehrsministerium   Bundesfernstraßenreform: dbb erläutert KritikpunkteKonferenz „PKV digital & aktuell“   Gesundheitswesen: Einheitsversicherung ist kein ProblemlöserTerminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)   Aufgewertete Terminservicestellen entlasten Notfall-Ambulanzen. 6 Aus Bundesländern und Mitgliedsgewerkschaften   Hessen     Pakt zur Bekämpfung von Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst   Thüringen     Personalvertretung soll gestärkt werden   Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG)     Wendt wirbt für mehr Verkehrssicherheit   Verband Bildung und Erziehung (VBE)     Lesen und Schreiben sind Schlüsselqualifikationen   Bundesverband der Lehrkräfte für Berufsbildung (BvLB)     Berufliche Schulen: Lehrkräfte brauchen passgenaue AusbildungNamen und Nachrichten

 

dbb Chef Ulrich Silberbach

Öffentlicher Dienst: Für Extremisten ist bei uns kein Platz

Der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach sagte am 30. August 2018 anlässlich der Ereignisse in Chemnitz:

„Die Ereignisse der vergangenen Tage in Chemnitz machen uns alle tief betroffen. Dabei gilt unser Mitgefühl insbesondere den Angehörigen des jungen Mannes, der am Sonntag durch Messerstiche getötet wurde.

Die darauffolgenden Geschehnisse waren schockierend. Rechtsextreme haben den Tod des jungen Mannes als Vorwand genutzt, um ihren Hass auf andere Menschen und ihre Verachtung für unsere pluralistische Gesellschaft auf offener Straßen auszuleben, teils mit roher Gewalt. Dafür gibt es keine Entschuldigung. Die Straftaten dieser Leute müssen konsequent verfolgt und bestraft werden.

Im Zuge der Ereignisse kam es auch zu harschen Vorwürfen gegen die Polizei. Die Kolleginnen und Kollegen vor Ort haben bereits erklärt, dass sie von der Anzahl der Demonstranten überrascht wurden. So bedauerlich es ist: Wo Menschen arbeiten, da kommt es auch zu Fehleinschätzungen. Das darf aber nicht zu pauschalen Verurteilungen oder Verdächtigungen führen. Wer mit Praktikern spricht, der weiß, dass jede Einsatzlage einzigartig, dynamisch und damit jede Entwicklung schwer vorhersagbar ist. Dramatisch verschärft wird heute allerdings jeder Einsatz dadurch, dass die Sicherheitsbehörden bundesweit unter massivem Personalmangel leiden. Wir als gewerkschaftlicher Dachverband warnen seit Jahrzehnten vor dieser Entwicklung. Inzwischen konnten wir die Politiker aller Parteien halbwegs vom Irrweg des ‚superschlanken Staates‘ abbringen. Wir sind immer noch dabei, die Schäden der Vergangenheit zu beheben, und auch der von der Bundesregierung im Koalitionsvertrag formulierte ‚Pakt für den Rechtsstaat‘ bringt nur kleine Fortschritte. Außerdem fallen qualifizierte Fachkräfte für den öffentlichen Dienst nicht vom Himmel. Es muss ein für alle Mal in die Köpfe: Die besten Sicherheitsgesetze bringen nichts, wenn wir keine Beschäftigten haben, die sie umsetzen! Deshalb muss wieder mehr in den Staat und die Sicherheit investiert werden. Jetzt.

Es gab aber auch Vorfälle, die auf schwere Verfehlungen hinweisen – etwa, wenn sensible Dokumente wie ein Haftbefehl über das Internet an die Öffentlichkeit gelangen. Das darf nicht passieren, das untergräbt das Vertrauen in den Rechtsstaat und seine Institutionen. Dazu sage ich: Der öffentliche Dienst war schon immer und ist auch heute ein Spiegelbild der Gesellschaft – gut so, denn die Menschen sollen sich mit dem Staat, der ihnen gegenübertritt, identifizieren können. Das bedeutet aber auch, dass sich unter den 4,6 Millionen Beschäftigten immer wieder auch Menschen mit extremen Gesinnungen jedweder Couleur eingeschlichen haben können, man denke etwa an die so genannten ‚Reichsbürger‘. In all diesen Fällen gilt: Wer nicht mit beiden Beinen auf dem Boden des Grundgesetzes steht, der möge seine Sachen packen und verschwinden. Als öffentlicher Dienst sind wir Recht und Gesetz verpflichtet. Wir dienen immer und zuerst der freiheitlich-demokratischen Grund- und Werteordnung, die das Zusammenleben unserer gesamten Gesellschaft ermöglicht. Wer da nicht mitzieht, für den ist bei uns kein Platz.“

Auch der dbb Landesbund in Sachsen (SBB) hat sich zu den Vorfällen im Freistaat positioniert. „Demokratie und demokratische Grundsätze sind ein wichtiges Gut in unserer Gesellschaft und für die Menschen, die in ihr leben. Der öffentliche Dienst ist wie kein anderer Bereich in dieser Demokratie verwurzelt, wird von ihr geprägt und gestaltet diese mit. Gerade die Ereignisse der letzten Tage, Wochen und Monate – in Chemnitz und ganz Sachsen – erfordern unser aller Aufmerksamkeit und klare Worte“, sagte die Vorsitzende Nannette Seidler. „Vorverurteilung und Stigmatisierung, Fremdenfeindlichkeit und Hetze sind Werkzeuge von Extremisten und ein Angriff auf unseren Rechtsstaat. Wer ihn angreift, greift uns alle an. Wir leben und arbeiten in einer Demokratie, zu der wir, als Gewerkschaften im öffentlichen Dienst und dessen privatisierter Bereiche, uns – gerade jetzt – deutlich bekennen. Die Vorfälle in Chemnitz müssen mit allen Mitteln des Rechtsstaates aufgeklärt werden, und ausschließlich mit diesen Mitteln! Unabhängig davon, ob wir in Politik, Verwaltung, Gewerkschaft oder im Freundes- und Familienkreis Verantwortung übernehmen, ist es wichtig, weiterhin für die demokratischen Grundsätze einzustehen. Das Für- und Miteinander zeichnet unsere Gesellschaft aus und macht sie stark für alle Herausforderungen.“

  Click to listen highlighted text!   dbb Chef Ulrich Silberbach Öffentlicher Dienst: Für Extremisten ist bei uns kein Platz Der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach sagte am 30. August 2018 anlässlich der Ereignisse in Chemnitz: „Die Ereignisse der vergangenen Tage in Chemnitz machen uns alle tief betroffen. Dabei gilt unser Mitgefühl insbesondere den Angehörigen des jungen Mannes, der am Sonntag durch Messerstiche getötet wurde. Die darauffolgenden Geschehnisse waren schockierend. Rechtsextreme haben den Tod des jungen Mannes als Vorwand genutzt, um ihren Hass auf andere Menschen und ihre Verachtung für unsere pluralistische Gesellschaft auf offener Straßen auszuleben, teils mit roher Gewalt. Dafür gibt es keine Entschuldigung. Die Straftaten dieser Leute müssen konsequent verfolgt und bestraft werden. Im Zuge der Ereignisse kam es auch zu harschen Vorwürfen gegen die Polizei. Die Kolleginnen und Kollegen vor Ort haben bereits erklärt, dass sie von der Anzahl der Demonstranten überrascht wurden. So bedauerlich es ist: Wo Menschen arbeiten, da kommt es auch zu Fehleinschätzungen. Das darf aber nicht zu pauschalen Verurteilungen oder Verdächtigungen führen. Wer mit Praktikern spricht, der weiß, dass jede Einsatzlage einzigartig, dynamisch und damit jede Entwicklung schwer vorhersagbar ist. Dramatisch verschärft wird heute allerdings jeder Einsatz dadurch, dass die Sicherheitsbehörden bundesweit unter massivem Personalmangel leiden. Wir als gewerkschaftlicher Dachverband warnen seit Jahrzehnten vor dieser Entwicklung. Inzwischen konnten wir die Politiker aller Parteien halbwegs vom Irrweg des ‚superschlanken Staates‘ abbringen. Wir sind immer noch dabei, die Schäden der Vergangenheit zu beheben, und auch der von der Bundesregierung im Koalitionsvertrag formulierte ‚Pakt für den Rechtsstaat‘ bringt nur kleine Fortschritte. Außerdem fallen qualifizierte Fachkräfte für den öffentlichen Dienst nicht vom Himmel. Es muss ein für alle Mal in die Köpfe: Die besten Sicherheitsgesetze bringen nichts, wenn wir keine Beschäftigten haben, die sie umsetzen! Deshalb muss wieder mehr in den Staat und die Sicherheit investiert werden. Jetzt. Es gab aber auch Vorfälle, die auf schwere Verfehlungen hinweisen – etwa, wenn sensible Dokumente wie ein Haftbefehl über das Internet an die Öffentlichkeit gelangen. Das darf nicht passieren, das untergräbt das Vertrauen in den Rechtsstaat und seine Institutionen. Dazu sage ich: Der öffentliche Dienst war schon immer und ist auch heute ein Spiegelbild der Gesellschaft – gut so, denn die Menschen sollen sich mit dem Staat, der ihnen gegenübertritt, identifizieren können. Das bedeutet aber auch, dass sich unter den 4,6 Millionen Beschäftigten immer wieder auch Menschen mit extremen Gesinnungen jedweder Couleur eingeschlichen haben können, man denke etwa an die so genannten ‚Reichsbürger‘. In all diesen Fällen gilt: Wer nicht mit beiden Beinen auf dem Boden des Grundgesetzes steht, der möge seine Sachen packen und verschwinden. Als öffentlicher Dienst sind wir Recht und Gesetz verpflichtet. Wir dienen immer und zuerst der freiheitlich-demokratischen Grund- und Werteordnung, die das Zusammenleben unserer gesamten Gesellschaft ermöglicht. Wer da nicht mitzieht, für den ist bei uns kein Platz.“ Auch der dbb Landesbund in Sachsen (SBB) hat sich zu den Vorfällen im Freistaat positioniert. „Demokratie und demokratische Grundsätze sind ein wichtiges Gut in unserer Gesellschaft und für die Menschen, die in ihr leben. Der öffentliche Dienst ist wie kein anderer Bereich in dieser Demokratie verwurzelt, wird von ihr geprägt und gestaltet diese mit. Gerade die Ereignisse der letzten Tage, Wochen und Monate – in Chemnitz und ganz Sachsen – erfordern unser aller Aufmerksamkeit und klare Worte“, sagte die Vorsitzende Nannette Seidler. „Vorverurteilung und Stigmatisierung, Fremdenfeindlichkeit und Hetze sind Werkzeuge von Extremisten und ein Angriff auf unseren Rechtsstaat. Wer ihn angreift, greift uns alle an. Wir leben und arbeiten in einer Demokratie, zu der wir, als Gewerkschaften im öffentlichen Dienst und dessen privatisierter Bereiche, uns – gerade jetzt – deutlich bekennen. Die Vorfälle in Chemnitz müssen mit allen Mitteln des Rechtsstaates aufgeklärt werden, und ausschließlich mit diesen Mitteln! Unabhängig davon, ob wir in Politik, Verwaltung, Gewerkschaft oder im Freundes- und Familienkreis Verantwortung übernehmen, ist es wichtig, weiterhin für die demokratischen Grundsätze einzustehen. Das Für- und Miteinander zeichnet unsere Gesellschaft aus und macht sie stark für alle Herausforderungen.“

 

dbb Bürgerbefragung „Öffentlicher Dienst“ 2018

Vier von fünf Bürgern wollen starken Staat – Image von Beamten verbessert

sich deutlich

79 Prozent der Deutschen befürworten einen starken Staat, der sie vor den ausufernden Entwicklungen einer globalisierten Gesellschaft schützen kann. Nur zehn Prozent glauben, dass der Markt alles regeln wird. Das ist das Ergebnis der diesjährigen Bürgerbefragung, die das Meinungsforschungsinstitut forsa für den dbb beamtenbund und tarifunion durchgeführt und am 30. August 2018 in Berlin vorgestellt hat. Damit setzt sich ein Trend der dbb Bürgerbefragungen aus den vergangenen Jahren fort: bereits 2016 und 2017 sprachen sich 72 bzw. 75 Prozent der Deutschen für einen starken Staat aus.

Das Ausmaß der Bürokratie in Deutschland hingegen sehen viele Bürger kritisch: 61 Prozent der Befragten gaben an, es gebe zu viel staatliche Bürokratie in der Bundesrepublik. „Da sind die Bürger und die Beschäftigten im öffentlichen Dienst einer Meinung“, kommentierte der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach die Umfrageergebnisse. „Das ist aber auch kein Wunder, denn die Kolleginnen und Kollegen im Staatsdienst leiden mindestens so stark unter Bürokratie und Überregulierung wie die Bürger und die Wirtschaft.“

Im Ranking der beliebtesten Berufe zeigt sich ebenfalls eine große Kontinuität. Hier liegen erneut Feuerwehrleute mit 94 Prozent vor Ärzten (89 Prozent), Kranken- und Altenpflegern (89 Prozent) sowie Erziehern (83 Prozent). Im Vergleich zum Jahr 2007 haben insbesondere die Müllmänner und die „Beamten“ an Ansehen hinzugewonnen, die ihre Beliebtheit um zwölf Prozentpunkte steigern konnten. Darauf folgen Briefträger mit einem Plus von elf Prozent, Lehrer (+ zehn Prozent) und Polizisten (+ neun Prozent).

„Dass der Gattungsbegriff ‚Beamter‘ unter den beiden Top-Gewinnern der letzten Jahre ist, deutet auf einen klaren Imagewandel für den öffentlichen Dienst hin“, analysiert Silberbach: „Die Bevölkerung schätzt die Menschen zunehmend wert, die sich in den Dienst der Gemeinschaft stellen. Über drei Viertel der Bundesbürger schreiben den Beamten inzwischen überwiegend positive Eigenschaften wie pflicht- und verantwortungsbewusst oder zuverlässig zu – das Bild des faulen Beamten können wir also zu den Akten legen.“ Das Sonderthema der diesjährigen Bürgerbefragung war der Themenkomplex „Diskriminierung am Arbeitsplatz“. 26 Prozent aller abhängig beschäftigten Frauen in Deutschland haben demnach schon Formen sexueller Belästigung oder sexistischen Verhaltens im Arbeitsumfeld sich selbst gegenüber erlebt. Zudem gibt mehr als die Hälfte aller Frauen an, schon wegen ihres Geschlechts am Arbeitsplatz benachteiligt worden zu sein. Lediglich 65 Prozent aller befragten Frauen gaben an, noch nie Formen von sexueller Belästigung oder sexistischem Verhalten im Arbeitsumfeld erlebt zu haben. 26 Prozent hingegen erlebten sie bei sich selbst, 19 Prozent bei Kolleginnen und zwei Prozent bei Kundinnen.

„Es ist gut, dass dieses ernste Thema nicht weiter totgeschwiegen wird. Insbesondere unsere dbb bundesfrauenvertretung setzt sich seit Jahren für eine diskriminierungs- und sexismusfreie Verwaltungskultur ein“, kommentierte der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach die Umfrageergebnisse. „Die #MeToo- Debatte und die Gesetzesverschärfung mit Blick auf sexuelle Belästigung haben hier sicher das Bewusstsein geschärft. Es muss aber noch mehr geschehen. Wir müssen zum Beispiel kontinuierlich die gängigen Rollenklischees in Erziehung und Schule überprüfen. Außerdem müssen wir die Führungskräfte in Betrieben und Dienststellen intensiv zur Prävention von sexueller Gewalt fortbilden.“

52 Prozent aller abhängig beschäftigten Frauen gaben an, am Arbeitsplatz schon einmal wegen ihres Geschlechts diskriminiert oder benachteiligt worden zu sein. Hier liegt der Anteil der Männer bei 14 Prozent. Hingegen fühlten sich mit 47 Prozent knapp die Hälfte aller Männer aufgrund ihres Alters schon benachteiligt oder diskriminiert. Dem stehen 38 Prozent aller Frauen gegenüber.

Häufigste Auswirkung der erfahrenen Diskriminierung war, eine Stelle nicht bekommen zu haben. 55 Prozent aller Betroffenen machten eine entsprechende Angabe. Aber auch bei der Verteilung von Aufgaben (30 Prozent) oder bei Gehaltserhöhungen (21 Prozent) und Beförderungen (15 Prozent) fühlten sich viele Beschäftigte benachteiligt. Silberbach: „Hier geht es für uns vor allem um die Unterstützung der Betroffenen. Der dbb und die dbb bundesfrauenvertretung fordern deshalb eine Reform des Antidiskriminierungsgesetzes und die Zulassung von Verbandsklagen. Damit könnten wir den Diskriminierungsopfern besser den Rücken stärken.“

Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung, warnte: „Beunruhigend ist, dass sich betroffene Frauen in der Regel nicht trauen gegen sexistisches Verhalten vorzugehen“. Die Dienstherren und öffentlichen Arbeitgeber müssten diese Alarmsignale ernst nehmen und sich offen gegen sexistische Tendenzen im Behördenalltag stellen. „Das Thema muss raus aus der Tabuzone. Wir müssen vor Ort in den Dienststellen offen über gezielte Maßnahmen zur Förderung einer diskriminierungs- und sexismusfreien Behördenkultur sprechen. Dazu gehören niedrigschwellige Hilfsangebote und die gezielte Sensibilisierung der Führungskräfte. Sie müssen ermutig und ermächtigt werden, sexistisches Verhalten und geschlechtsspezifische Diskriminierung früh zu erkennen und zu unterbinden“, so Wildfeuer.

Die vollständige dbb Bürgerbefragung 2018 finden Sie auf dbb.de.

  Click to listen highlighted text!   dbb Bürgerbefragung „Öffentlicher Dienst“ 2018 Vier von fünf Bürgern wollen starken Staat – Image von Beamten verbessert sich deutlich 79 Prozent der Deutschen befürworten einen starken Staat, der sie vor den ausufernden Entwicklungen einer globalisierten Gesellschaft schützen kann. Nur zehn Prozent glauben, dass der Markt alles regeln wird. Das ist das Ergebnis der diesjährigen Bürgerbefragung, die das Meinungsforschungsinstitut forsa für den dbb beamtenbund und tarifunion durchgeführt und am 30. August 2018 in Berlin vorgestellt hat. Damit setzt sich ein Trend der dbb Bürgerbefragungen aus den vergangenen Jahren fort: bereits 2016 und 2017 sprachen sich 72 bzw. 75 Prozent der Deutschen für einen starken Staat aus. Das Ausmaß der Bürokratie in Deutschland hingegen sehen viele Bürger kritisch: 61 Prozent der Befragten gaben an, es gebe zu viel staatliche Bürokratie in der Bundesrepublik. „Da sind die Bürger und die Beschäftigten im öffentlichen Dienst einer Meinung“, kommentierte der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach die Umfrageergebnisse. „Das ist aber auch kein Wunder, denn die Kolleginnen und Kollegen im Staatsdienst leiden mindestens so stark unter Bürokratie und Überregulierung wie die Bürger und die Wirtschaft.“ Im Ranking der beliebtesten Berufe zeigt sich ebenfalls eine große Kontinuität. Hier liegen erneut Feuerwehrleute mit 94 Prozent vor Ärzten (89 Prozent), Kranken- und Altenpflegern (89 Prozent) sowie Erziehern (83 Prozent). Im Vergleich zum Jahr 2007 haben insbesondere die Müllmänner und die „Beamten“ an Ansehen hinzugewonnen, die ihre Beliebtheit um zwölf Prozentpunkte steigern konnten. Darauf folgen Briefträger mit einem Plus von elf Prozent, Lehrer (+ zehn Prozent) und Polizisten (+ neun Prozent). „Dass der Gattungsbegriff ‚Beamter‘ unter den beiden Top-Gewinnern der letzten Jahre ist, deutet auf einen klaren Imagewandel für den öffentlichen Dienst hin“, analysiert Silberbach: „Die Bevölkerung schätzt die Menschen zunehmend wert, die sich in den Dienst der Gemeinschaft stellen. Über drei Viertel der Bundesbürger schreiben den Beamten inzwischen überwiegend positive Eigenschaften wie pflicht- und verantwortungsbewusst oder zuverlässig zu – das Bild des faulen Beamten können wir also zu den Akten legen.“ Das Sonderthema der diesjährigen Bürgerbefragung war der Themenkomplex „Diskriminierung am Arbeitsplatz“. 26 Prozent aller abhängig beschäftigten Frauen in Deutschland haben demnach schon Formen sexueller Belästigung oder sexistischen Verhaltens im Arbeitsumfeld sich selbst gegenüber erlebt. Zudem gibt mehr als die Hälfte aller Frauen an, schon wegen ihres Geschlechts am Arbeitsplatz benachteiligt worden zu sein. Lediglich 65 Prozent aller befragten Frauen gaben an, noch nie Formen von sexueller Belästigung oder sexistischem Verhalten im Arbeitsumfeld erlebt zu haben. 26 Prozent hingegen erlebten sie bei sich selbst, 19 Prozent bei Kolleginnen und zwei Prozent bei Kundinnen. „Es ist gut, dass dieses ernste Thema nicht weiter totgeschwiegen wird. Insbesondere unsere dbb bundesfrauenvertretung setzt sich seit Jahren für eine diskriminierungs- und sexismusfreie Verwaltungskultur ein“, kommentierte der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach die Umfrageergebnisse. „Die #MeToo- Debatte und die Gesetzesverschärfung mit Blick auf sexuelle Belästigung haben hier sicher das Bewusstsein geschärft. Es muss aber noch mehr geschehen. Wir müssen zum Beispiel kontinuierlich die gängigen Rollenklischees in Erziehung und Schule überprüfen. Außerdem müssen wir die Führungskräfte in Betrieben und Dienststellen intensiv zur Prävention von sexueller Gewalt fortbilden.“ 52 Prozent aller abhängig beschäftigten Frauen gaben an, am Arbeitsplatz schon einmal wegen ihres Geschlechts diskriminiert oder benachteiligt worden zu sein. Hier liegt der Anteil der Männer bei 14 Prozent. Hingegen fühlten sich mit 47 Prozent knapp die Hälfte aller Männer aufgrund ihres Alters schon benachteiligt oder diskriminiert. Dem stehen 38 Prozent aller Frauen gegenüber. Häufigste Auswirkung der erfahrenen Diskriminierung war, eine Stelle nicht bekommen zu haben. 55 Prozent aller Betroffenen machten eine entsprechende Angabe. Aber auch bei der Verteilung von Aufgaben (30 Prozent) oder bei Gehaltserhöhungen (21 Prozent) und Beförderungen (15 Prozent) fühlten sich viele Beschäftigte benachteiligt. Silberbach: „Hier geht es für uns vor allem um die Unterstützung der Betroffenen. Der dbb und die dbb bundesfrauenvertretung fordern deshalb eine Reform des Antidiskriminierungsgesetzes und die Zulassung von Verbandsklagen. Damit könnten wir den Diskriminierungsopfern besser den Rücken stärken.“ Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung, warnte: „Beunruhigend ist, dass sich betroffene Frauen in der Regel nicht trauen gegen sexistisches Verhalten vorzugehen“. Die Dienstherren und öffentlichen Arbeitgeber müssten diese Alarmsignale ernst nehmen und sich offen gegen sexistische Tendenzen im Behördenalltag stellen. „Das Thema muss raus aus der Tabuzone. Wir müssen vor Ort in den Dienststellen offen über gezielte Maßnahmen zur Förderung einer diskriminierungs- und sexismusfreien Behördenkultur sprechen. Dazu gehören niedrigschwellige Hilfsangebote und die gezielte Sensibilisierung der Führungskräfte. Sie müssen ermutig und ermächtigt werden, sexistisches Verhalten und geschlechtsspezifische Diskriminierung früh zu erkennen und zu unterbinden“, so Wildfeuer. Die vollständige dbb Bürgerbefragung 2018 finden Sie auf dbb.de.

 

Treffen im Kanzleramt

Digitalisierung: Auf eigenes Know-how setzen

In Anbetracht der berechtigten Dringlichkeit, mit der die Digitalisierung des öffentlichen Dienstes endlich angepackt werden soll, müssen klare Vorgaben für den Umgang mit den betroffenen Beschäftigten beachtet werden. Darauf hat der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach am 23. August 2018 bei seinem Gespräch mit Kanzleramtsminister Helge Braun hingewiesen, der die Digitalisierungsvorhaben der Bundesregierung koordiniert.

„Es ist richtig und wichtig, dass wir mit der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung schneller vorankommen müssen. Wir dürfen aber auch nicht aus den Augen verlieren, dass viele Beschäftigte verängstigt sind, weil sie nicht erkennen können, welcher Platz ihnen am Ende dieses Umwandlungsprozesses noch bleibt. Deshalb ist es falsch, Modernisierungsabläufe anzustoßen, ohne die Beschäftigten mitzunehmen: Dann werden viele auf dem Weg verloren gehen“, warnte Silberbach.

Eine erfolgreiche Umsetzung der Digitalisierung hänge nicht zuletzt auch davon ab, wie viel verwaltungseigenes Know-how dabei zur Entfaltung gebracht werden kann. „Je kleiner die Zahl der externen Berater ist, die in diese Prozesse eingebunden sind, desto größer wird die Akzeptanz bei den Beschäftigten sein“, so Silberbach. Übereinstimmend bewerteten Kanzleramtsminister Braun und der dbb Chef die große Bedeutung, die passgenauen Aus- und Weiterbildungsangeboten im Zuge der Digitalisierung zukommt. Und das nicht nur, um Ängste abzubauen. Silberbach: „Mit gut vorbereiteten und ausgebildeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kann der öffentliche Dienst seine Wettbewerbsfähigkeit weiter verbessern und sich erfolgreich für die Zukunft aufstellen.“

  Click to listen highlighted text!   Treffen im Kanzleramt Digitalisierung: Auf eigenes Know-how setzen In Anbetracht der berechtigten Dringlichkeit, mit der die Digitalisierung des öffentlichen Dienstes endlich angepackt werden soll, müssen klare Vorgaben für den Umgang mit den betroffenen Beschäftigten beachtet werden. Darauf hat der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach am 23. August 2018 bei seinem Gespräch mit Kanzleramtsminister Helge Braun hingewiesen, der die Digitalisierungsvorhaben der Bundesregierung koordiniert. „Es ist richtig und wichtig, dass wir mit der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung schneller vorankommen müssen. Wir dürfen aber auch nicht aus den Augen verlieren, dass viele Beschäftigte verängstigt sind, weil sie nicht erkennen können, welcher Platz ihnen am Ende dieses Umwandlungsprozesses noch bleibt. Deshalb ist es falsch, Modernisierungsabläufe anzustoßen, ohne die Beschäftigten mitzunehmen: Dann werden viele auf dem Weg verloren gehen“, warnte Silberbach. Eine erfolgreiche Umsetzung der Digitalisierung hänge nicht zuletzt auch davon ab, wie viel verwaltungseigenes Know-how dabei zur Entfaltung gebracht werden kann. „Je kleiner die Zahl der externen Berater ist, die in diese Prozesse eingebunden sind, desto größer wird die Akzeptanz bei den Beschäftigten sein“, so Silberbach. Übereinstimmend bewerteten Kanzleramtsminister Braun und der dbb Chef die große Bedeutung, die passgenauen Aus- und Weiterbildungsangeboten im Zuge der Digitalisierung zukommt. Und das nicht nur, um Ängste abzubauen. Silberbach: „Mit gut vorbereiteten und ausgebildeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kann der öffentliche Dienst seine Wettbewerbsfähigkeit weiter verbessern und sich erfolgreich für die Zukunft aufstellen.“

 

Mütterrente

Kindererziehungszuschlag für Beamtinnen und Beamte gefordert

Die Bundesregierung hat mit dem aktuellen Rentenpaket beschlossen, dass alle Eltern vor 1992 geborener Kinder ab dem kommenden Jahr einen halben Entgeltpunkt pro Kind bei der Rente gutgeschrieben bekommen. Mit Blick auf die Beamtinnen und Beamten hat Friedhelm Schäfer, Zweiter Vorsitzender des dbb und Fachvorstand Beamtenpolitik, eine „gleichmäßige Behandlung aller Betroffenen“ gefordert.

„Eine sachlich gebotene Lösung besteht in der Gewährung eines Kindererziehungszuschlages“, so Schäfer gegenüber der Wirtschaftswoche am 29. August 2018. Die Regelungen sollen sich dabei an denen für gesetzlich Rentenversicherte orientieren. „Damit würden in den Sicherungssystemen Erziehungsleistungen gleichartig ohne systembedingte Verwerfungen anerkannt und unbillige Abweichungen vermieden.“ Bislang gelte die Berücksichtigung der Kindererziehung bei Beamtinnen und Beamten trotz bestehender Nachteile als „systembezogen annähernd gleichwertig“ und damit verfassungsgemäß. Mit der neuen Besserstellung der gesetzlich Versicherten durch die Mütterrente könne sich das ändern.

  Click to listen highlighted text!   Mütterrente Kindererziehungszuschlag für Beamtinnen und Beamte gefordert Die Bundesregierung hat mit dem aktuellen Rentenpaket beschlossen, dass alle Eltern vor 1992 geborener Kinder ab dem kommenden Jahr einen halben Entgeltpunkt pro Kind bei der Rente gutgeschrieben bekommen. Mit Blick auf die Beamtinnen und Beamten hat Friedhelm Schäfer, Zweiter Vorsitzender des dbb und Fachvorstand Beamtenpolitik, eine „gleichmäßige Behandlung aller Betroffenen“ gefordert. „Eine sachlich gebotene Lösung besteht in der Gewährung eines Kindererziehungszuschlages“, so Schäfer gegenüber der Wirtschaftswoche am 29. August 2018. Die Regelungen sollen sich dabei an denen für gesetzlich Rentenversicherte orientieren. „Damit würden in den Sicherungssystemen Erziehungsleistungen gleichartig ohne systembedingte Verwerfungen anerkannt und unbillige Abweichungen vermieden.“ Bislang gelte die Berücksichtigung der Kindererziehung bei Beamtinnen und Beamten trotz bestehender Nachteile als „systembezogen annähernd gleichwertig“ und damit verfassungsgemäß. Mit der neuen Besserstellung der gesetzlich Versicherten durch die Mütterrente könne sich das ändern.

 

Bildung

Studie belegt erneut Personalmangel in Kitas

Der Personalschlüssel in Krippen und Kindergärten hat sich im Bundesdurchschnitt leicht verbessert, zeigt eine Studie der Bertelsmann-Stiftung. Trotzdem fehlen in der frühkindlichen Bildung immer noch knapp 130.000 Fachkräfte.

„Dass einzelne Beschäftigte weniger Kinder betreuen müssen, ist eine gute Nachricht. Von einer auskömmlichen Personalausstattung sind wir aber immer noch weit entfernt“, sagte der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach am 28. August 2018. Für Krippen fordere der dbb einen Betreuungsschlüssel von 3 Kindern pro Fachkraft (aktuell: 4,3 Kinder/Fachkraft) und für Kindergärten von 7 Kindern pro Fachkraft (aktuell 9,1 Kinder/Fachkraft). „Wir setzen große Hoffnungen in das Gute-Kita-Gesetz von Familienministerin Franziska Giffey. Allerdings darf die Gewinnung von zusätzlichen Fachkräften perspektivisch kein Wahlinstrument für die Bundesländer bleiben, sondern muss unseres Erachtens zumindest langfristig bundesweit umgesetzt werden. Das bedeutet auch: Arbeitsbedingungen und Bezahlung müssen spürbar besser werden.“

In diesem Zusammenhang verwies Silberbach auch auf die immer noch enormen Qualitätsunterschiede in der Kinderbetreuung zwischen den Bundesländern, insbesondere zwischen Ost und West, die der „Monitor frühkindliche Bildung“ der Bertelsmann-Stiftung erneut belege. „Wir sehen die Gefahr, dass die Länder hier nur für sie ‚bequeme‘ Instrumente aus dem Gute-Kita-Gesetz umsetzen. Hierbedarf es daher künftig bundeweit einheitlicher Mindeststandards“, so der dbb Chef. Zudem sei die zusätzliche Finanzierung des Bundes nur für vier Jahre, also bis 2022 gesichert. „Wer frühkindliche Bildung nachhaltig verbessern will, muss auch dauerhaft mehr Geld zur Verfügung stellen.“

  Click to listen highlighted text!   Bildung Studie belegt erneut Personalmangel in Kitas Der Personalschlüssel in Krippen und Kindergärten hat sich im Bundesdurchschnitt leicht verbessert, zeigt eine Studie der Bertelsmann-Stiftung. Trotzdem fehlen in der frühkindlichen Bildung immer noch knapp 130.000 Fachkräfte. „Dass einzelne Beschäftigte weniger Kinder betreuen müssen, ist eine gute Nachricht. Von einer auskömmlichen Personalausstattung sind wir aber immer noch weit entfernt“, sagte der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach am 28. August 2018. Für Krippen fordere der dbb einen Betreuungsschlüssel von 3 Kindern pro Fachkraft (aktuell: 4,3 Kinder/Fachkraft) und für Kindergärten von 7 Kindern pro Fachkraft (aktuell 9,1 Kinder/Fachkraft). „Wir setzen große Hoffnungen in das Gute-Kita-Gesetz von Familienministerin Franziska Giffey. Allerdings darf die Gewinnung von zusätzlichen Fachkräften perspektivisch kein Wahlinstrument für die Bundesländer bleiben, sondern muss unseres Erachtens zumindest langfristig bundesweit umgesetzt werden. Das bedeutet auch: Arbeitsbedingungen und Bezahlung müssen spürbar besser werden.“ In diesem Zusammenhang verwies Silberbach auch auf die immer noch enormen Qualitätsunterschiede in der Kinderbetreuung zwischen den Bundesländern, insbesondere zwischen Ost und West, die der „Monitor frühkindliche Bildung“ der Bertelsmann-Stiftung erneut belege. „Wir sehen die Gefahr, dass die Länder hier nur für sie ‚bequeme‘ Instrumente aus dem Gute-Kita-Gesetz umsetzen. Hierbedarf es daher künftig bundeweit einheitlicher Mindeststandards“, so der dbb Chef. Zudem sei die zusätzliche Finanzierung des Bundes nur für vier Jahre, also bis 2022 gesichert. „Wer frühkindliche Bildung nachhaltig verbessern will, muss auch dauerhaft mehr Geld zur Verfügung stellen.“

 

Spitzengespräch im Verkehrsministerium

Bundesfernstraßenreform: dbb erläutert Kritikpunkte

Um die Kritik der Straßenverkehrsbeschäftigten an der geplanten Bundesfernstraßenreform ging es in einem Spitzengespräch im Bundesverkehrsministerium (BMVI) zwischen dbb Chef Ulrich Silberbach, Volker Geyer, dbb Fachvorstand Tarifpolitik, Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer und BMVI-Staatssekretär Gerhard Schulz am 24. August 2018 in Berlin.

Silberbach und Geyer (der die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der geplanten Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Fernstraßen (IGA) mit dem BMVI führt) stellten ausführlich dar, dass auf Seiten der Beschäftigten nach wie vor große Skepsis und Verunsicherung mit Blick auf die zukünftigen Arbeitsverhältnisse und -bedingungen herrsche. „Sorge bereitet vor allem der IGA-Gesellschaftsvertrag, der auch in einem überarbeiteten Entwurf in keiner Weise geeignet ist, die gesetzlich vorgeschriebene Unternehmensmitbestimmung der Beschäftigten ernsthaft umzusetzen“, kritisierte Silberbach. „Wenn der Aufsichtsrat erst nach Erreichen einer bestimmten Beschäftigtenzahl in einigen Jahren paritätisch besetzt werden soll, wo doch gerade in der Anfangsphase zahlreiche wesentliche, das Personal betreffende Strukturentscheidungen zu treffen sind, trägt das nicht gerade dazu bei, die derzeit bei den Ländern beschäftigten Kolleginnen und Kollegen von der IGA als künftigem Arbeitgeber zu überzeugen“, so der dbb Chef. Nur wenn es gelinge, ein ausreichendes Maß an Vertrauen darauf zu schaffen, dass die neue Gesellschaft den Interessen ihrer Beschäftigten zugewandt sei und Mitbestimmung nicht als „lästiges Übel“ betrachte, werde es überhaupt die erforderliche Wechselbereitschaft der Landesbediensteten zum Bund geben.

Silberbach kündigte an, dass sich die Beschäftigtenvertretungen in diesem Zusammenhang auch direkt an die Fraktionen des Deutschen Bundestags wenden würden, „um dafür zu sorgen, dass den Belangen der Kolleginnen und Kollegen bei den anstehenden Beratungen des Gesellschaftsvertrages am 10. September im Haushalts- und Verkehrsausschuss des Bundestages besonderes Gewicht beigemessen wird.“

dbb Tarifvorstand Geyer forderte, auch die Länder in die laufenden Tarifverhandlungen einzubinden: „Wir benötigen für die nicht zum Bund wechselnden Beschäftigten Sozialregelungen, wenn der bisherige Arbeitsort entfällt oder bisherige Einsatzeinheiten aufgrund des Neuzuschnitts der Zuständigkeiten aufgelöst werden. Außerdem muss es ein Rückkehrrecht von der IGA zum Land geben, wenn dort am bisherigen Arbeitsort der Arbeitsplatz entfällt“, machte Geyer deutlich. Deutliche Kritik äußerte er mit Blick auf die Einbindung externer Beratungsunternehmen in den Reformprozess und die Tarifverhandlungen. „In den Regierungsressorts ist durchgehend ausreichend Sach- und Fachkompetenz vorhanden, insbesondere im Bundesministerium des Innern. Es ist nicht nachvollziehbar, warum das BMVI nicht auf diese Ressourcen zurückgreift“, so Geyer.

  Click to listen highlighted text!   Spitzengespräch im Verkehrsministerium Bundesfernstraßenreform: dbb erläutert Kritikpunkte Um die Kritik der Straßenverkehrsbeschäftigten an der geplanten Bundesfernstraßenreform ging es in einem Spitzengespräch im Bundesverkehrsministerium (BMVI) zwischen dbb Chef Ulrich Silberbach, Volker Geyer, dbb Fachvorstand Tarifpolitik, Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer und BMVI-Staatssekretär Gerhard Schulz am 24. August 2018 in Berlin. Silberbach und Geyer (der die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der geplanten Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Fernstraßen (IGA) mit dem BMVI führt) stellten ausführlich dar, dass auf Seiten der Beschäftigten nach wie vor große Skepsis und Verunsicherung mit Blick auf die zukünftigen Arbeitsverhältnisse und -bedingungen herrsche. „Sorge bereitet vor allem der IGA-Gesellschaftsvertrag, der auch in einem überarbeiteten Entwurf in keiner Weise geeignet ist, die gesetzlich vorgeschriebene Unternehmensmitbestimmung der Beschäftigten ernsthaft umzusetzen“, kritisierte Silberbach. „Wenn der Aufsichtsrat erst nach Erreichen einer bestimmten Beschäftigtenzahl in einigen Jahren paritätisch besetzt werden soll, wo doch gerade in der Anfangsphase zahlreiche wesentliche, das Personal betreffende Strukturentscheidungen zu treffen sind, trägt das nicht gerade dazu bei, die derzeit bei den Ländern beschäftigten Kolleginnen und Kollegen von der IGA als künftigem Arbeitgeber zu überzeugen“, so der dbb Chef. Nur wenn es gelinge, ein ausreichendes Maß an Vertrauen darauf zu schaffen, dass die neue Gesellschaft den Interessen ihrer Beschäftigten zugewandt sei und Mitbestimmung nicht als „lästiges Übel“ betrachte, werde es überhaupt die erforderliche Wechselbereitschaft der Landesbediensteten zum Bund geben. Silberbach kündigte an, dass sich die Beschäftigtenvertretungen in diesem Zusammenhang auch direkt an die Fraktionen des Deutschen Bundestags wenden würden, „um dafür zu sorgen, dass den Belangen der Kolleginnen und Kollegen bei den anstehenden Beratungen des Gesellschaftsvertrages am 10. September im Haushalts- und Verkehrsausschuss des Bundestages besonderes Gewicht beigemessen wird.“ dbb Tarifvorstand Geyer forderte, auch die Länder in die laufenden Tarifverhandlungen einzubinden: „Wir benötigen für die nicht zum Bund wechselnden Beschäftigten Sozialregelungen, wenn der bisherige Arbeitsort entfällt oder bisherige Einsatzeinheiten aufgrund des Neuzuschnitts der Zuständigkeiten aufgelöst werden. Außerdem muss es ein Rückkehrrecht von der IGA zum Land geben, wenn dort am bisherigen Arbeitsort der Arbeitsplatz entfällt“, machte Geyer deutlich. Deutliche Kritik äußerte er mit Blick auf die Einbindung externer Beratungsunternehmen in den Reformprozess und die Tarifverhandlungen. „In den Regierungsressorts ist durchgehend ausreichend Sach- und Fachkompetenz vorhanden, insbesondere im Bundesministerium des Innern. Es ist nicht nachvollziehbar, warum das BMVI nicht auf diese Ressourcen zurückgreift“, so Geyer.

 

Konferenz „PKV digital & aktuell“

Gesundheitswesen: Einheitsversicherung ist kein Problemlöser

„Die unstreitig vorhandenen Probleme im Gesundheitswesen sind durch eine Aufgabe des dualen Systems in der Krankenversicherung nicht lösbar, sie werden durch eine Einheitsversicherung nur umfangreicher“, machte dbb Vize und Beamtenvorstand Friedhelm Schäfer bei der EUROFORUM Konferenz „PKV digital & aktuell“ am 29. August 2018 in Berlin deutlich.

Im Gespräch mit Prof. Dr. Jürgen Wasem vom Lehrstuhl für Medizinmanagement an der Universität Duisburg-Essen, der die Konferenz moderierte, erläuterte Schäfer, dass sich das Nebeneinander von Gesetzlicher und Privater Versicherung im Gesundheitswesen über Jahrzehnte bewährt habe und Vorteile für alle Beteiligten nachhaltig sicherstelle. „Einheitsmodelle wie das der so genannten ‚Bürgerversicherung‘ bringen weder finanziell noch strukturell Verbesserungen. Wer alle als Beitragszahler in einen Topf schmeißen will, muss sich darüber im Klaren sein, dass dann aus diesem Topf auch sämtliche Kosten beglichen werden müssen. Schon rein rechnerisch ist es unmöglich, dass auf diesem Weg irgendwelche Einsparungen erzielt werden könnten – weder individuell noch systemisch betrachtet. Auch ein Gerechtigkeitsplus wird es nicht geben“, prophezeite Schäfer, wobei man trefflich streiten könne, ob die von Einheitsbefürwortern beschworene Ungerechtigkeit überhaupt so himmelschreiend sei.

„Mangels Konkurrenz und Quersubventionierung zwischen privater Krankenversicherung und Gesundheitssystem werden am Ende alle gesetzlich Versicherten schlechter versorgt sein als heute. Und die, die es sich leisten können, werden sich qualitativ hochwertige ärztliche Versorgung auf dem ‚Markt‘ dazu kaufen“, so Schäfer, „das wäre dann tatsächlich eine Zwei-Klassen-Gesellschaft.“ Nicht ohne Grund bestünden auch seitens der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Bedenken gegen die Einführung eines Einheitsmodells oder Vorstufen eines solchen in Gestalt des so genannten „Hamburger Modells“, bei dem künftige Beamte zwischen dem beamtenrechtlichen Beihilfesystem, in der Regel ergänzt durch eine private Krankenversicherung, und einer freiwilligen gesetzlichen Absicherung mit Arbeitgeberzuschuss wählen können.

„Die GKVen wehren sich erklärtermaßen dagegen, die Probleme der privaten Krankenversicherung auf dem Rücken der Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung zu lösen. Außerdem befürchten sie, dass die bislang höheren Arzthonorare für Privatversicherte zu Lasten der gesetzlich Versicherten generell nach oben umgelegt werden, falls die PKV abgeschafft wird, was im Falle einer Einheitsversicherung auch aus unserer Sicht ein durchaus realistisches Szenario wäre.“

Schäfer plädierte dafür, anstelle wenig zielführender Vereinheitlichungsideen konkret an einer Optimierung des bewährten Miteinanders von GKV und PKV zu arbeiten. „Alleine die Möglichkeiten der Digitalisierung bieten sowohl organisations- und verwaltungstechnisch als auch medizinisch ungleich mehr Kostensenkungs- und Qualitätssteigerungspotenzial als unausgegorene und vor allem populistisch motivierte Gleichmacherei“, so der dbb Vize.

  Click to listen highlighted text!   Konferenz „PKV digital & aktuell“ Gesundheitswesen: Einheitsversicherung ist kein Problemlöser „Die unstreitig vorhandenen Probleme im Gesundheitswesen sind durch eine Aufgabe des dualen Systems in der Krankenversicherung nicht lösbar, sie werden durch eine Einheitsversicherung nur umfangreicher“, machte dbb Vize und Beamtenvorstand Friedhelm Schäfer bei der EUROFORUM Konferenz „PKV digital & aktuell“ am 29. August 2018 in Berlin deutlich. Im Gespräch mit Prof. Dr. Jürgen Wasem vom Lehrstuhl für Medizinmanagement an der Universität Duisburg-Essen, der die Konferenz moderierte, erläuterte Schäfer, dass sich das Nebeneinander von Gesetzlicher und Privater Versicherung im Gesundheitswesen über Jahrzehnte bewährt habe und Vorteile für alle Beteiligten nachhaltig sicherstelle. „Einheitsmodelle wie das der so genannten ‚Bürgerversicherung‘ bringen weder finanziell noch strukturell Verbesserungen. Wer alle als Beitragszahler in einen Topf schmeißen will, muss sich darüber im Klaren sein, dass dann aus diesem Topf auch sämtliche Kosten beglichen werden müssen. Schon rein rechnerisch ist es unmöglich, dass auf diesem Weg irgendwelche Einsparungen erzielt werden könnten – weder individuell noch systemisch betrachtet. Auch ein Gerechtigkeitsplus wird es nicht geben“, prophezeite Schäfer, wobei man trefflich streiten könne, ob die von Einheitsbefürwortern beschworene Ungerechtigkeit überhaupt so himmelschreiend sei. „Mangels Konkurrenz und Quersubventionierung zwischen privater Krankenversicherung und Gesundheitssystem werden am Ende alle gesetzlich Versicherten schlechter versorgt sein als heute. Und die, die es sich leisten können, werden sich qualitativ hochwertige ärztliche Versorgung auf dem ‚Markt‘ dazu kaufen“, so Schäfer, „das wäre dann tatsächlich eine Zwei-Klassen-Gesellschaft.“ Nicht ohne Grund bestünden auch seitens der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Bedenken gegen die Einführung eines Einheitsmodells oder Vorstufen eines solchen in Gestalt des so genannten „Hamburger Modells“, bei dem künftige Beamte zwischen dem beamtenrechtlichen Beihilfesystem, in der Regel ergänzt durch eine private Krankenversicherung, und einer freiwilligen gesetzlichen Absicherung mit Arbeitgeberzuschuss wählen können. „Die GKVen wehren sich erklärtermaßen dagegen, die Probleme der privaten Krankenversicherung auf dem Rücken der Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung zu lösen. Außerdem befürchten sie, dass die bislang höheren Arzthonorare für Privatversicherte zu Lasten der gesetzlich Versicherten generell nach oben umgelegt werden, falls die PKV abgeschafft wird, was im Falle einer Einheitsversicherung auch aus unserer Sicht ein durchaus realistisches Szenario wäre.“ Schäfer plädierte dafür, anstelle wenig zielführender Vereinheitlichungsideen konkret an einer Optimierung des bewährten Miteinanders von GKV und PKV zu arbeiten. „Alleine die Möglichkeiten der Digitalisierung bieten sowohl organisations- und verwaltungstechnisch als auch medizinisch ungleich mehr Kostensenkungs- und Qualitätssteigerungspotenzial als unausgegorene und vor allem populistisch motivierte Gleichmacherei“, so der dbb Vize.

 

Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)

Aufgewertete Terminservicestellen entlasten Notfall-Ambulanzen

Die Verbesserung der Versorgung gesetzlich Versicherter durch kurzfristigere Termine in Arztpraxen und die damit verbundene Entlastung der Krankenhaus-Ambulanzen sind gesundheitspolitische Vorhaben aus dem neuen Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG), dessen Entwurf der dbb grundsätzlich begrüßt.

„Unsere Notfallambulanzen sind in den letzten Jahren immer mehr zum Sorgenkind geworden, weil viele Menschen auch wegen kleinerer Wehwehchen lieber in die Klinik gehen, als einen niedergelassenen Arzt aufzusuchen“, sagte dbb Chef Ulrich Silberbach am 22. August 2018 anlässlich der Anhörung des Bundesgesundheitsministeriums ((BMG) zum TSVG.

„Vor diesem Hintergrund ist die im Gesetzentwurf vorgesehene Verpflichtung für niedergelassene Ärzte, künftig offene Sprechstunden ohne vorherige Terminvereinbarung anzubieten, richtig und ein wichtiger Beitrag zu mehr Niedrigschwelligkeit“, so Silberbach weiter. Auf Zustimmung des dbb stößt auch das Vorhaben, die Kompetenzen der sogenannten Terminservicestellen (TSS) der Kassenärztlichen Vereinigungen über die bisherige Terminvermittlung an Fachärzte hinaus auf die Koordination aller Arzt-Patienten-Kontakte auszudehnen: Nach grober Ersteinschätzung könnte so entschieden werden, ob eine akutärztliche Versorgung beispielsweise bei einem nahegelegenen Allgemeinmediziner ausreicht oder eine notärztliche Versorgung erforderlich ist.

„Die solchermaßen aufgewerteten TSS könnten Ratsuchenden als erste Anlaufstelle dienen und helfen, unnötige Anrufe bei Feuerwehr und notärztlicher Versorgung zu vermeiden“, betonte der dbb Bundesvorsitzende. Die Einrichtung einer deutschlandweit einheitlichen Nummer für die TSS erleichtere die Koordination und ermögliche darüber hinaus auch Beratung in nicht deutscher Sprache. „Es muss natürlich Sorge dafür getragen werden, dass das Personal am anderen Ende der Leitung entsprechend qualifiziert ist und die TSS gut vernetzt sind“, so Silberbach.

  Click to listen highlighted text!   Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) Aufgewertete Terminservicestellen entlasten Notfall-Ambulanzen Die Verbesserung der Versorgung gesetzlich Versicherter durch kurzfristigere Termine in Arztpraxen und die damit verbundene Entlastung der Krankenhaus-Ambulanzen sind gesundheitspolitische Vorhaben aus dem neuen Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG), dessen Entwurf der dbb grundsätzlich begrüßt. „Unsere Notfallambulanzen sind in den letzten Jahren immer mehr zum Sorgenkind geworden, weil viele Menschen auch wegen kleinerer Wehwehchen lieber in die Klinik gehen, als einen niedergelassenen Arzt aufzusuchen“, sagte dbb Chef Ulrich Silberbach am 22. August 2018 anlässlich der Anhörung des Bundesgesundheitsministeriums ((BMG) zum TSVG. „Vor diesem Hintergrund ist die im Gesetzentwurf vorgesehene Verpflichtung für niedergelassene Ärzte, künftig offene Sprechstunden ohne vorherige Terminvereinbarung anzubieten, richtig und ein wichtiger Beitrag zu mehr Niedrigschwelligkeit“, so Silberbach weiter. Auf Zustimmung des dbb stößt auch das Vorhaben, die Kompetenzen der sogenannten Terminservicestellen (TSS) der Kassenärztlichen Vereinigungen über die bisherige Terminvermittlung an Fachärzte hinaus auf die Koordination aller Arzt-Patienten-Kontakte auszudehnen: Nach grober Ersteinschätzung könnte so entschieden werden, ob eine akutärztliche Versorgung beispielsweise bei einem nahegelegenen Allgemeinmediziner ausreicht oder eine notärztliche Versorgung erforderlich ist. „Die solchermaßen aufgewerteten TSS könnten Ratsuchenden als erste Anlaufstelle dienen und helfen, unnötige Anrufe bei Feuerwehr und notärztlicher Versorgung zu vermeiden“, betonte der dbb Bundesvorsitzende. Die Einrichtung einer deutschlandweit einheitlichen Nummer für die TSS erleichtere die Koordination und ermögliche darüber hinaus auch Beratung in nicht deutscher Sprache. „Es muss natürlich Sorge dafür getragen werden, dass das Personal am anderen Ende der Leitung entsprechend qualifiziert ist und die TSS gut vernetzt sind“, so Silberbach.

 

Aus Bundesländern und Mitgliedsgewerkschaften

Hessen

Pakt zur Bekämpfung von Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst

Der dbb Hessen und die Sprecherinnen und Sprecher der fünf Fraktionen im Landtag haben im Beisein von Innenminister Peter Beuth einen „Pakt zur Bekämpfung von Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst“ geschlossen.

„Wir müssen alles Erdenkliche tun, um der zunehmenden Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes Hessens zu begegnen“, sagte Heini Schmitt, dbb Landesvorsitzender in Hessen, am 21. August 2018 bei der Aktion in Wiesbaden. In dem Dokument versichern die Unterzeichner, dass sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten alles tun werden, um die Beschäftigten im öffentlichen Dienst bestmöglich vor gewaltsamen Übergriffen zu schützen. Der dbb Hessen hatte sich im Februar in Frankfurt auf einem viel beachteten Symposium mit dem Phänomen der Gewalt gegen Beschäftigte der staatlichen Verwaltung beschäftigt. Dabei hatte sich gezeigt, dass diese gesellschaftliche Fehlentwicklung dringend zum Handeln zwingt. Schmitt weiter: „Wie sich jeder Einzelne der Unterzeichner künftig zu unseren Einzelforderungen positioniert, wird sich zeigen. Für den dbb Hessen ist es aber von zentraler Bedeutung, dass die Politik des Landes zusagt, sich bestmöglich dieses Problems insgesamt anzunehmen.“

Den Originaltext des Paktes gibt es auf der

Internetseite des dbb Hessen.

Thüringen

Personalvertretung soll gestärkt werden

Der tbb beamtenbund und tarifunion thüringen setzt sich für bessere Regelungen für die Personalvertretungen ein.

Bei einer Anhörung vor dem Innen- und Kommunalausschuss des Landtages forderte tbb Chef Helmut Liebermann eine Ausweitung der Freistellungsstaffel und die Erweiterung des Mitbestimmungskatalogs. Darüber hinaus sollte ein Personalrat aus mindestens drei Mitgliedern bestehen, um eine kontinuierliche Arbeit zu garantieren.

In dem von der Landesregierung vorgelegten Gesetzentwurf konnte der tbb bereits einige seiner früheren Anregungen wiederfinden: So wurde das Einigungsstellenverfahren ausgeweitet, das Antragserfordernis für die Beteiligung des Personalrates teilweise zugunsten der obligatorischen Beteiligung ersetzt und vor allem die Rechte der Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte (ARGE HPR) auf Abstimmung von Angelegenheiten, die für die Beschäftigten von allgemeiner Bedeutung sind und über den Geschäftsbereich einer obersten Landesbehörde hinausgehen, ergänzt. Der tbb begrüßte ebenso, dass seine Forderung nach einem Wirtschaftsausschuss nachgekommen wurde. Auch die Anregung, den Personalräten die Bildung dienststellenübergreifender Arbeitsgruppen zu ermöglichen, wurde in den Entwurf aufgenommen. Gut ist auch, dass das Initiativrecht des Personalrates gestärkt werden soll. Positiv zu werten sei zudem, dass der Forderung nach Ausweitung der Mitbestimmung in Arbeitszeitfragen nachgekommen wurde. Vorgesehen ist außerdem, die Amtszeit der Personalräte von bisher vier auf fünf Jahre zu verlängern. Darüber hinaus soll die Möglichkeit zum Abschluss von Dienstvereinbarungen erweitert werden.

Das Personalvertretungsgesetz wurde von den Abgeordneten in den Innenausschuss verwiesen, wo es in den kommenden Wochen weiter beraten wird.

Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG)

Wendt wirbt für mehr Verkehrssicherheit

Im Gespräch mit Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer hat sich der DPolG Bundesvorsitzende Rainer Wendt am 29. August 2018 für Verbesserungen bei der Verkehrssicherheit eingesetzt.

So forderte der DPolG Chef etwa, das Abschalten von LKW-Notbremsassistenten zu untersagen. Eine entsprechende Initiative des Verkehrsministeriums (BMVI) zur Änderung der Straßenverkehrsordnung sei ausdrücklich zu begrüßen und zielführender, als auf langwierige EU-Regelungen zur technischen Umsetzung zu warten.

Wendt begrüßte außerdem die Bereitschaft des BMVI, unter Berücksichtigung von Datenschutzanforderungen die Abschnittskontrolle, ein System zur streckenbezogenen Geschwindigkeitsüberwachung („Section Control“), zumindest an unfallträchtigen Abschnitten zu etablieren und eine bundeseinheitliche Rechtsgrundlage dafür zu schaffen. Erfahrungen zeigten die Wirksamkeit insbesondere für Unfallhäufungsstrecken, Baustellen und Tunnel.

Zurückhaltend zeigte sich der Minister hingegen bezüglich der Einführung der von der DPolG geforderten Halter-Kostenhaftung im fließenden Verkehr, nahm ein wesentliches Argument für eine Änderung aber interessiert zur Kenntnis: Ohne Halter(kosten)haftung entfaltet die Verkehrsüberwachung nur unzureichend Wirkung, da eine Vielzahl von Verkehrsverstößen ungeahndet bleibt.

Verband Bildung und Erziehung (VBE)

Lesen und Schreiben sind Schlüsselqualifikationen

„Lesen und Schreiben sind und bleiben Schlüsselqualifikationen, die entsprechend gefördert werden müssen. Sie sind Grundlage von Bildung und für den Bildungserfolg“, sagte der VBE Bundesvorsitzende Udo Beckmann anlässlich des neuen Schuljahrs. Verschiedene Erhebungen hatten zuletzt Defizite deutscher Schülerinnen und Schüler im Bereich des Lesens und Schreibens offenbart.

So sei etwa die letzte IQB-Studie zu dem Ergebnis gekommen, das über 20 Prozent der Viertklässlerinnen und Viertklässler die Mindeststandards, welche an Orthografie gestellt werden, gar nicht erfüllen. Weitere 24 Prozent kommen nicht über die Mindeststandards hinaus. „Rechtschreiben muss als essenzielle Grundkompetenz verstanden und anerkannt werden“, forderte Beckmann. „Das heißt, dass Rechtschreiben in ausreichendem Maße in den Lehrplänen verankert werden muss, stofflich und zeitlich. Vor allem, aber eben nicht nur im Deutschunterricht. Die Förderung des Rechtschreibens ist Aufgabe aller Fächer. Sie endet nicht mit der Grundschulzeit. Wir brauchen eine systematische inhaltliche Thematisierung über alle Jahrgangsstufen hinweg.“

Gerade unter dem Gesichtspunkt von Bildungsgerechtigkeit müsse die Politik sicherstellen, dass benachteiligte Schülerinnen und Schüler hinreichend gefördert werden können, so Beckmann: „Wir brauchen beim Rechtschreiben vergleichbare, orthografische Mindeststandards und ein Qualitätsmanagement, welches die Wirkung von Maßnahmen misst, um gezielter steuern zu können. Zudem muss Rechtschreibung in der Lehrerbildung, vom Studium bis zur Fort- und Weiterbildung, einen zentraleren Stellenwert einnehmen. Und nicht zuletzt braucht es massive Investitionen, vor allem in den auch im internationalen Vergleich unterfinanzierten Primarbereich. Denn individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern ist nur möglich, wenn hierfür die erforderlichen finanziellen und personellen Ressourcen bereitgestellt werden.“

Bundesverband der Lehrkräfte für Berufsbildung (BvLB)

Berufliche Schulen: Lehrkräfte brauchen passgenaue Ausbildung

Thüringens Kultusminister Helmut Holter, derzeit Präsident der Kultusministerkonferenz (KMK), will alle Lehrkräfte einheitlich ausbilden, um sie unabhängig vom Schultyp flexibel einsetzen zu können. Die BvLB Bundesvorsitzenden Joachim Maiß und Eugen Straubinger lehnen das ab.

„Eine undifferenzierte Lehrerbildung ist kein Mittel, um den Lehrermangel zu beheben. Wir haben ein differenziertes Schulsystem und werden deshalb auch künftig unterschiedliche Ausbildungsformate für junge Lehrkräfte brauchen“, sagte Maiß am 20. August 2018. „Berufliche Schulen haben andere Herausforderungen als zum Beispiel Gymnasien. Die Ausbildung beruflicher Lehrkräfte muss auf die besonderen pädagogischen Herausforderungen der sehr heterogenen Schülerschaft und auf die enge Verbindung zu Unternehmen ausgerichtet sein. Die Ausbildung von Gymnasiallehrkräften fokussiert auf die bestmögliche Vorbereitung zum Erlangen der allgemeinen Hochschulreife. Der Einheitslehrer wird weder das eine noch das andere gut können.“

„Die Unterschiede in den Schulformen und die gänzlich unterschiedlichen pädagogischen Herausforderungen machen getrennte und spezifische Ausbildungen der jungen Lehrkräfte notwendig. Wir benötigen schulformspezifische Lehrämter“, unterstrich auch Straubinger. „Die Einführung des Einheitslehrers macht ein Schulsystem schlechter und ungerechter. Schleswig-Holstein schafft den „Einheitslehrer" übrigens gerade wieder ab.“

  Click to listen highlighted text!   Aus Bundesländern und Mitgliedsgewerkschaften Hessen Pakt zur Bekämpfung von Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst Der dbb Hessen und die Sprecherinnen und Sprecher der fünf Fraktionen im Landtag haben im Beisein von Innenminister Peter Beuth einen „Pakt zur Bekämpfung von Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst“ geschlossen. „Wir müssen alles Erdenkliche tun, um der zunehmenden Gewalt gegen Beschäftigte des öffentlichen Dienstes Hessens zu begegnen“, sagte Heini Schmitt, dbb Landesvorsitzender in Hessen, am 21. August 2018 bei der Aktion in Wiesbaden. In dem Dokument versichern die Unterzeichner, dass sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten alles tun werden, um die Beschäftigten im öffentlichen Dienst bestmöglich vor gewaltsamen Übergriffen zu schützen. Der dbb Hessen hatte sich im Februar in Frankfurt auf einem viel beachteten Symposium mit dem Phänomen der Gewalt gegen Beschäftigte der staatlichen Verwaltung beschäftigt. Dabei hatte sich gezeigt, dass diese gesellschaftliche Fehlentwicklung dringend zum Handeln zwingt. Schmitt weiter: „Wie sich jeder Einzelne der Unterzeichner künftig zu unseren Einzelforderungen positioniert, wird sich zeigen. Für den dbb Hessen ist es aber von zentraler Bedeutung, dass die Politik des Landes zusagt, sich bestmöglich dieses Problems insgesamt anzunehmen.“ Den Originaltext des Paktes gibt es auf der Internetseite des dbb Hessen. Thüringen Personalvertretung soll gestärkt werden Der tbb beamtenbund und tarifunion thüringen setzt sich für bessere Regelungen für die Personalvertretungen ein. Bei einer Anhörung vor dem Innen- und Kommunalausschuss des Landtages forderte tbb Chef Helmut Liebermann eine Ausweitung der Freistellungsstaffel und die Erweiterung des Mitbestimmungskatalogs. Darüber hinaus sollte ein Personalrat aus mindestens drei Mitgliedern bestehen, um eine kontinuierliche Arbeit zu garantieren. In dem von der Landesregierung vorgelegten Gesetzentwurf konnte der tbb bereits einige seiner früheren Anregungen wiederfinden: So wurde das Einigungsstellenverfahren ausgeweitet, das Antragserfordernis für die Beteiligung des Personalrates teilweise zugunsten der obligatorischen Beteiligung ersetzt und vor allem die Rechte der Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte (ARGE HPR) auf Abstimmung von Angelegenheiten, die für die Beschäftigten von allgemeiner Bedeutung sind und über den Geschäftsbereich einer obersten Landesbehörde hinausgehen, ergänzt. Der tbb begrüßte ebenso, dass seine Forderung nach einem Wirtschaftsausschuss nachgekommen wurde. Auch die Anregung, den Personalräten die Bildung dienststellenübergreifender Arbeitsgruppen zu ermöglichen, wurde in den Entwurf aufgenommen. Gut ist auch, dass das Initiativrecht des Personalrates gestärkt werden soll. Positiv zu werten sei zudem, dass der Forderung nach Ausweitung der Mitbestimmung in Arbeitszeitfragen nachgekommen wurde. Vorgesehen ist außerdem, die Amtszeit der Personalräte von bisher vier auf fünf Jahre zu verlängern. Darüber hinaus soll die Möglichkeit zum Abschluss von Dienstvereinbarungen erweitert werden. Das Personalvertretungsgesetz wurde von den Abgeordneten in den Innenausschuss verwiesen, wo es in den kommenden Wochen weiter beraten wird. Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) Wendt wirbt für mehr Verkehrssicherheit Im Gespräch mit Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer hat sich der DPolG Bundesvorsitzende Rainer Wendt am 29. August 2018 für Verbesserungen bei der Verkehrssicherheit eingesetzt. So forderte der DPolG Chef etwa, das Abschalten von LKW-Notbremsassistenten zu untersagen. Eine entsprechende Initiative des Verkehrsministeriums (BMVI) zur Änderung der Straßenverkehrsordnung sei ausdrücklich zu begrüßen und zielführender, als auf langwierige EU-Regelungen zur technischen Umsetzung zu warten. Wendt begrüßte außerdem die Bereitschaft des BMVI, unter Berücksichtigung von Datenschutzanforderungen die Abschnittskontrolle, ein System zur streckenbezogenen Geschwindigkeitsüberwachung („Section Control“), zumindest an unfallträchtigen Abschnitten zu etablieren und eine bundeseinheitliche Rechtsgrundlage dafür zu schaffen. Erfahrungen zeigten die Wirksamkeit insbesondere für Unfallhäufungsstrecken, Baustellen und Tunnel. Zurückhaltend zeigte sich der Minister hingegen bezüglich der Einführung der von der DPolG geforderten Halter-Kostenhaftung im fließenden Verkehr, nahm ein wesentliches Argument für eine Änderung aber interessiert zur Kenntnis: Ohne Halter(kosten)haftung entfaltet die Verkehrsüberwachung nur unzureichend Wirkung, da eine Vielzahl von Verkehrsverstößen ungeahndet bleibt. Verband Bildung und Erziehung (VBE) Lesen und Schreiben sind Schlüsselqualifikationen „Lesen und Schreiben sind und bleiben Schlüsselqualifikationen, die entsprechend gefördert werden müssen. Sie sind Grundlage von Bildung und für den Bildungserfolg“, sagte der VBE Bundesvorsitzende Udo Beckmann anlässlich des neuen Schuljahrs. Verschiedene Erhebungen hatten zuletzt Defizite deutscher Schülerinnen und Schüler im Bereich des Lesens und Schreibens offenbart. So sei etwa die letzte IQB-Studie zu dem Ergebnis gekommen, das über 20 Prozent der Viertklässlerinnen und Viertklässler die Mindeststandards, welche an Orthografie gestellt werden, gar nicht erfüllen. Weitere 24 Prozent kommen nicht über die Mindeststandards hinaus. „Rechtschreiben muss als essenzielle Grundkompetenz verstanden und anerkannt werden“, forderte Beckmann. „Das heißt, dass Rechtschreiben in ausreichendem Maße in den Lehrplänen verankert werden muss, stofflich und zeitlich. Vor allem, aber eben nicht nur im Deutschunterricht. Die Förderung des Rechtschreibens ist Aufgabe aller Fächer. Sie endet nicht mit der Grundschulzeit. Wir brauchen eine systematische inhaltliche Thematisierung über alle Jahrgangsstufen hinweg.“ Gerade unter dem Gesichtspunkt von Bildungsgerechtigkeit müsse die Politik sicherstellen, dass benachteiligte Schülerinnen und Schüler hinreichend gefördert werden können, so Beckmann: „Wir brauchen beim Rechtschreiben vergleichbare, orthografische Mindeststandards und ein Qualitätsmanagement, welches die Wirkung von Maßnahmen misst, um gezielter steuern zu können. Zudem muss Rechtschreibung in der Lehrerbildung, vom Studium bis zur Fort- und Weiterbildung, einen zentraleren Stellenwert einnehmen. Und nicht zuletzt braucht es massive Investitionen, vor allem in den auch im internationalen Vergleich unterfinanzierten Primarbereich. Denn individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern ist nur möglich, wenn hierfür die erforderlichen finanziellen und personellen Ressourcen bereitgestellt werden.“ Bundesverband der Lehrkräfte für Berufsbildung (BvLB) Berufliche Schulen: Lehrkräfte brauchen passgenaue Ausbildung Thüringens Kultusminister Helmut Holter, derzeit Präsident der Kultusministerkonferenz (KMK), will alle Lehrkräfte einheitlich ausbilden, um sie unabhängig vom Schultyp flexibel einsetzen zu können. Die BvLB Bundesvorsitzenden Joachim Maiß und Eugen Straubinger lehnen das ab. „Eine undifferenzierte Lehrerbildung ist kein Mittel, um den Lehrermangel zu beheben. Wir haben ein differenziertes Schulsystem und werden deshalb auch künftig unterschiedliche Ausbildungsformate für junge Lehrkräfte brauchen“, sagte Maiß am 20. August 2018. „Berufliche Schulen haben andere Herausforderungen als zum Beispiel Gymnasien. Die Ausbildung beruflicher Lehrkräfte muss auf die besonderen pädagogischen Herausforderungen der sehr heterogenen Schülerschaft und auf die enge Verbindung zu Unternehmen ausgerichtet sein. Die Ausbildung von Gymnasiallehrkräften fokussiert auf die bestmögliche Vorbereitung zum Erlangen der allgemeinen Hochschulreife. Der Einheitslehrer wird weder das eine noch das andere gut können.“ „Die Unterschiede in den Schulformen und die gänzlich unterschiedlichen pädagogischen Herausforderungen machen getrennte und spezifische Ausbildungen der jungen Lehrkräfte notwendig. Wir benötigen schulformspezifische Lehrämter“, unterstrich auch Straubinger. „Die Einführung des Einheitslehrers macht ein Schulsystem schlechter und ungerechter. Schleswig-Holstein schafft den „Einheitslehrer übrigens gerade wieder ab.“

 

 

Namen und Nachrichten

Der stellvertretende Bundesvorsitzende des dbb Maik Wagner ist am 24. August 2018 mit dem Stellvertreter der Bundeswahlbeauftragten für die Sozialversicherungswahlen, Klaus Wiesehügel, zu einem Erfahrungsaustausch zusammengekommen. Interesse fand der Vorschlag des dbb Vize, die alle sechs Jahre stattfindenden Sozialwahlen aufzuwerten: „Die Erfahrungen bei den Sozialwahlen 2017 haben gezeigt, dass sie trotz ihrer erheblichen Bedeutung in der Gesamtbevölkerung nicht richtig ankommen. Dabei handelt es sich bei den Sozialwahlen nach der Bundestags- und der Europawahl um die drittgrößte Wahl“, so Wagner. Einigkeit zwischen Wiesehügel und Wagner herrschte auch bezüglich des Reformbedarfs bei den Sozialwahlen. Um die Akzeptanz bei Wählerinnen und Wählern zu erhöhen, könnte zum Beispiel ein Online-Wahlverfahren eingeführt werden. Auch eine Neuregelung bei der Sammlung von Unterstützerunterschriften sowie die bessere Präsenz in den Medien seien geeignete Maßnahmen, so Wagner und Wiesehügel.

Der Bayerische Beamtenbund (BBB) hat mit dem Verband der Sozialmedizinischen Assistentinnen an bayerischen Gesundheitsämtern e.V. (SMA) ein neues Mitglied gewonnen. Die Berufsgruppe der Sozialmedizinischen Assistentinnen ist dem Öffentlichen Gesundheitsdienst zugeordnet und in den Bayerischen Gesundheitsämtern tätig. Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem Durchführungen der Schuleingangsuntersuchungen bei Vorschulkindern, Mitwirkung in der FQA (Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht) sowie Eltern- und Impfberatungen.

„Ich habe kein Verständnis dafür, dass den Beschäftigten keine voll funktionierenden und mitunter gesundheitsgefährdenden Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt werden“, sagte die DPVKOM-Bundesvorsitzende Christina Dahlhaus der Bild am Sonntag (19. August 2018). Die Zeitung berichtete über Sicherheitsrisiken und Mängel beim Streetscooter. So fehle zahlreichen E-Autos beispielsweise eine zweite Sicherung gegen das Wegrollen. Auch die Heizung stelle ein Dauerproblem dar. Aus Sicht der DPVKOM müssen diese und andere Mängel schnellstmöglich abgestellt werden. Die Zusteller brauchen voll funktionstüchtige Arbeitsmittel.

  Click to listen highlighted text!     Namen und Nachrichten Der stellvertretende Bundesvorsitzende des dbb Maik Wagner ist am 24. August 2018 mit dem Stellvertreter der Bundeswahlbeauftragten für die Sozialversicherungswahlen, Klaus Wiesehügel, zu einem Erfahrungsaustausch zusammengekommen. Interesse fand der Vorschlag des dbb Vize, die alle sechs Jahre stattfindenden Sozialwahlen aufzuwerten: „Die Erfahrungen bei den Sozialwahlen 2017 haben gezeigt, dass sie trotz ihrer erheblichen Bedeutung in der Gesamtbevölkerung nicht richtig ankommen. Dabei handelt es sich bei den Sozialwahlen nach der Bundestags- und der Europawahl um die drittgrößte Wahl“, so Wagner. Einigkeit zwischen Wiesehügel und Wagner herrschte auch bezüglich des Reformbedarfs bei den Sozialwahlen. Um die Akzeptanz bei Wählerinnen und Wählern zu erhöhen, könnte zum Beispiel ein Online-Wahlverfahren eingeführt werden. Auch eine Neuregelung bei der Sammlung von Unterstützerunterschriften sowie die bessere Präsenz in den Medien seien geeignete Maßnahmen, so Wagner und Wiesehügel. Der Bayerische Beamtenbund (BBB) hat mit dem Verband der Sozialmedizinischen Assistentinnen an bayerischen Gesundheitsämtern e.V. (SMA) ein neues Mitglied gewonnen. Die Berufsgruppe der Sozialmedizinischen Assistentinnen ist dem Öffentlichen Gesundheitsdienst zugeordnet und in den Bayerischen Gesundheitsämtern tätig. Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem Durchführungen der Schuleingangsuntersuchungen bei Vorschulkindern, Mitwirkung in der FQA (Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht) sowie Eltern- und Impfberatungen. „Ich habe kein Verständnis dafür, dass den Beschäftigten keine voll funktionierenden und mitunter gesundheitsgefährdenden Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt werden“, sagte die DPVKOM-Bundesvorsitzende Christina Dahlhaus der Bild am Sonntag (19. August 2018). Die Zeitung berichtete über Sicherheitsrisiken und Mängel beim Streetscooter. So fehle zahlreichen E-Autos beispielsweise eine zweite Sicherung gegen das Wegrollen. Auch die Heizung stelle ein Dauerproblem dar. Aus Sicht der DPVKOM müssen diese und andere Mängel schnellstmöglich abgestellt werden. Die Zusteller brauchen voll funktionstüchtige Arbeitsmittel.

 

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  • forsa-Bürgerbefragung 2023

     


  • (Quelle: dbb)
    Monitor öffentlicher Dienst 2024
     
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