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Information von BTB, komba gewerkschaft und VDStra zu

 

Bundesautobahnen:

Reform der Auftragsverwaltung

Ende Juni sollte die Deadline für das fertige Standortkonzept der Infrastrukturgesellschaft (IGA) sein. Die Zweifel der Fachgewerkschaften im dbb beamtenbund und tarifunion  BTB, komba gewerkschaft und VDStra an diesem ambitionierten Zeitplan haben sich bewahrheitet.

Erst die Rahmenbedingungen klären, dann die Empfehlung aussprechen

Für BTB, komba gewerkschaft und VDStra sind zahlreiche Fragen zum Reformprozess der Bundesfernstraßen noch immer unbeantwortet. Die Tarifverhandlungen für den Überleitungstarifvertrag wurden ausgesetzt, das Standortkonzept ist noch nicht mit den Gewerkschaften abgestimmt. Mit derart vielen offenen Punkten kann die Zeitplanung nicht eingehalten werden.

Bei der aktuellen Informationslage können die drei Fachgewerkschaften daher keine Empfehlung für einen Wechsel in die IGA aussprechen. Zuerst müssen die Rahmenbedingungen für gutes Einkommen, Absicherungen und faire Arbeitsbedingungen geschaffen werden, erst danach können wir unseren Mitgliedern eine individuelle Empfehlung geben. Das machten Jan Seidel vom BTB, Andreas Hemsing von der komba gewerkschaft und Hermann-Josef Siebigteroth vom VDStra deutlich.

Zuständigkeiten festgelegt

Immerhin gibt es nun eine klare Aussage hinsichtlich der Zuständigkeiten. Die Tarifverhandlungen und die Finalisierung des Standortkonzeptes zur IGA werden künftig federführend vom Bundesverkehrsministerium begleitet. Bislang lag die Verhandlungsführung beim Bundesinnenministerium. 

Der Staat muss ein Vorbild bei der Mitbestimmung sein

Mangelhaft ist allerdings nach wie vor das Thema Einbeziehung der Personalräte und Gewerkschaften. Bei einem Dialogforum der SPD-Bundestagsfraktion am 29. Juni zur IGA waren auch Vertreter der Fachgewerkschaften anwesend. Sie kritisierten diese bislang fehlende Mitbestimmung im laufenden Reformprozess. Bisher wurden Personalräte und Gewerkschaften lediglich über geschaffene Fakten informiert, ohne jedoch ihre wichtige Expertise einbringen zu können.

Beispiele für den Mangel an Mitbestimmung im laufenden Prozess gibt es gleich mehrere. Die Entscheidung zum Standortkonzept des Bundes beispielsweise wurde den Personalvertretungen der Länder im Bund-Länder-Gremium im Anschluss an die Verkehrsministerkonferenz am 20. April in Nürnberg lediglich bekanntgegeben. Auch bei der Ermittlung zur Ausgestaltung der personalwirtschaftlichen Transformation gab es für die Arbeitsgruppen des Bund-Länder-Gremiums Vorgaben seitens des Bundesverkehrsministeriums. Demnach sollen die Länder die Wechselbereitschaft der Beschäftigten ermitteln und bis zum 1. Januar 2019 an das Verkehrsministerium mit-teilen. Gelebte Mitbestimmung erfordert eine transparente Vorgehensweise!

Hinsichtlich des Standortkonzeptes zeichnet sich immer stärker ab, dass die Niederlassungen und Außenstellen den benötigten Bedarf bis jetzt nicht decken. Eine Beteiligung der Fachgewerkschaften bei den Standortfragen ist demnach zwingend geboten. Was die Standorte angeht, muss beispielsweise in Nordrhein-Westfalen und Hessen zwingend nachgebessert werden.

Fachkräftemangel im Straßenbau und Straßenunterhalt spitzt sich weiter zu

Die Beschäftigten im Bereich der Bundesfernstraßen sind auf dem Arbeitsmarkt sehr gefragt. Inzwischen werden sie regelmäßig von der freien Wirtschaft oder aus anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes angeworben. Dies muss in den anstehenden Verhandlungen berücksichtigt werden. Ohne eine Einkommensverbesserung, attraktivere Rahmenbedingungen und ohne den umfassenden Schutz erworbener Sozialleistungen werden sich die Beschäftigten nicht von einem Wechsel in die Infrastrukturgesellschaft und das Bundesfernstraßenamt überzeugen lassen.

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Informationen auch unter:

www.btb-online.org                                                        www.komba.de                                                         www.strassenwaerter.de

 

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