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Inhalt aus dbb aktuell Nr. 18 vom 17. Mai 2018

Inhaltsverzeichnis

Gewerkschaftstag des dbb Hessen
   Digitalisierung erfordert Mentalitätswandel
dbb Chef Silberbach zum Europatag
   Bürgernahes Europa: Öffentlicher Dienst unverzichtbar
dbb Jugend
   Pflegende Kinder und Jugendliche brauchen Hilfe und Entlastung
dbb bundesseniorenvertretung
   Altersarmut bleibt ein gesellschaftliches Problem
Aus Bundesländern und Mitgliedsgewerkschaften
   Baden-Württemberg
     Sieben-Punkte-Plan für attraktiven öffentlichen Dienst
   Berlin
     Besoldung beim Bund soll Maßstab sein
   Mecklenburg-Vorpommern
     Pakt für Sicherheit in Mecklenburg-Vorpommern
   Sachsen-Anhalt
     Dynamisierung der Jahressonderzahlung: Finanzminister gesprächsbereit
   Rheinland-Pfalz
     Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst: Nur weiche Faktoren reichen nicht
   Deutsche Polizeigewerkschaft
     BGH lässt Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel zu
   Verband Bildung und Erziehung
     Ramadan: Grundschulkinder sollten nicht fasten
   komba gewerkschaft/DBSH
     Allgemeiner Sozialer Dienst: Personal am Limit
Namen und Nachrichten

  Click to listen highlighted text!   Inhalt aus dbb aktuell Nr. 18 vom 17. Mai 2018 Inhaltsverzeichnis Gewerkschaftstag des dbb Hessen   Digitalisierung erfordert Mentalitätswandeldbb Chef Silberbach zum Europatag   Bürgernahes Europa: Öffentlicher Dienst unverzichtbardbb Jugend   Pflegende Kinder und Jugendliche brauchen Hilfe und Entlastungdbb bundesseniorenvertretung   Altersarmut bleibt ein gesellschaftliches ProblemAus Bundesländern und Mitgliedsgewerkschaften   Baden-Württemberg     Sieben-Punkte-Plan für attraktiven öffentlichen Dienst   Berlin     Besoldung beim Bund soll Maßstab sein   Mecklenburg-Vorpommern     Pakt für Sicherheit in Mecklenburg-Vorpommern   Sachsen-Anhalt     Dynamisierung der Jahressonderzahlung: Finanzminister gesprächsbereit   Rheinland-Pfalz     Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst: Nur weiche Faktoren reichen nicht   Deutsche Polizeigewerkschaft     BGH lässt Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel zu   Verband Bildung und Erziehung     Ramadan: Grundschulkinder sollten nicht fasten   komba gewerkschaft/DBSH     Allgemeiner Sozialer Dienst: Personal am LimitNamen und Nachrichten

 

Gewerkschaftstag des dbb Hessen

Digitalisierung erfordert Mentalitätswandel

Der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach hat in der Debatte über die Digitalisierung mehr Praxisbezug gefordert.

„Alle reden vom ‚Megatrend Digitalisierung‘. Die Debatte wird aber oft zu abstrakt und – etwa im Fall des öffentlichen Dienstes – nicht genug aus Sicht der Bürger und Beschäftigten geführt“, mahnte Silberbach beim Gewerkschaftstag des dbb Hessen am 26. Mai 2018. „Digitalisierung darf kein Selbstzweck sein. Wie auch immer sich die Welt in Zukunft weiterentwickelt: Die Menschen und ihre Bedürfnisse dürfen nie aus dem Blick geraten.“ Natürlich müssten grundlegende Voraussetzungen wie etwa der Ausbau der Infrastruktur zentral koordiniert und schnell vorangetrieben werden. „Der Breitbandausbau ist aber eines der wenigen Projekte, auf dessen Notwendigkeit sich alle Beteiligten einigen können. Danach wird es dünn, weil jeder Akteur beim Thema ‚Digitalisierung‘ andere Schwerpunkte setzt“, so der dbb Chef. Schon im öffentlichen Dienst zeige sich diese Vielfalt: „Der Anspruch von Lehrern, Schüler auf eine digitale Welt vorzubereiten, ist etwas völlig anderes, als die Einführung einer elektronischen Akte in der Verwaltung.“ Mit dem technischen Fortschritt müsse daher ein Mentalitätswandel einhergehen. „Digitalisierung ist kein Projekt, dass man von oben verordnet, einmal umsetzt und dann zu den Akten legen kann. Es ist auch nicht damit getan – um es ganz einfach zu sagen – E-Mails statt Briefe zu schreiben. Stattdessen müssen wir die Art und Weise, wie wir beispielsweise Verwaltungsdienstleistungen erbringen, ganz neu denken und konsequent an den Bedürfnissen der Bürger und der Beschäftigten ausrichten. Das erfordert dauerhaft und flächendeckend mehr Know-how und Ressourcen. Langfristig wird sich diese Investition rechnen.“ Schmitt erneut Chef des dbb Hessen Silberbach gratulierte dem Chef des dbb Hessen, Heini Schmitt, zu seiner Wiederwahl. Der Gewerkschaftstag des dbb Landesbundes hatte ihn mit fast 99 Prozent der abgegebenen Stimmen in seinem Amt als Vorsitzender bestätigt. „Dir und der gesamten Landesleitung wünsche ich alles Gute, viel Kraft und Erfolg beim Einsatz für die Interessen der Kolleginnen und Kollegen“, so der dbb Bundesvorsitzende. Neben Schmitt wurden auch alle stellvertretenden Vorsitzenden des dbb Hessen von den Delegierten wiedergewählt.

  Click to listen highlighted text!   Gewerkschaftstag des dbb Hessen Digitalisierung erfordert Mentalitätswandel Der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach hat in der Debatte über die Digitalisierung mehr Praxisbezug gefordert. „Alle reden vom ‚Megatrend Digitalisierung‘. Die Debatte wird aber oft zu abstrakt und – etwa im Fall des öffentlichen Dienstes – nicht genug aus Sicht der Bürger und Beschäftigten geführt“, mahnte Silberbach beim Gewerkschaftstag des dbb Hessen am 26. Mai 2018. „Digitalisierung darf kein Selbstzweck sein. Wie auch immer sich die Welt in Zukunft weiterentwickelt: Die Menschen und ihre Bedürfnisse dürfen nie aus dem Blick geraten.“ Natürlich müssten grundlegende Voraussetzungen wie etwa der Ausbau der Infrastruktur zentral koordiniert und schnell vorangetrieben werden. „Der Breitbandausbau ist aber eines der wenigen Projekte, auf dessen Notwendigkeit sich alle Beteiligten einigen können. Danach wird es dünn, weil jeder Akteur beim Thema ‚Digitalisierung‘ andere Schwerpunkte setzt“, so der dbb Chef. Schon im öffentlichen Dienst zeige sich diese Vielfalt: „Der Anspruch von Lehrern, Schüler auf eine digitale Welt vorzubereiten, ist etwas völlig anderes, als die Einführung einer elektronischen Akte in der Verwaltung.“ Mit dem technischen Fortschritt müsse daher ein Mentalitätswandel einhergehen. „Digitalisierung ist kein Projekt, dass man von oben verordnet, einmal umsetzt und dann zu den Akten legen kann. Es ist auch nicht damit getan – um es ganz einfach zu sagen – E-Mails statt Briefe zu schreiben. Stattdessen müssen wir die Art und Weise, wie wir beispielsweise Verwaltungsdienstleistungen erbringen, ganz neu denken und konsequent an den Bedürfnissen der Bürger und der Beschäftigten ausrichten. Das erfordert dauerhaft und flächendeckend mehr Know-how und Ressourcen. Langfristig wird sich diese Investition rechnen.“ Schmitt erneut Chef des dbb Hessen Silberbach gratulierte dem Chef des dbb Hessen, Heini Schmitt, zu seiner Wiederwahl. Der Gewerkschaftstag des dbb Landesbundes hatte ihn mit fast 99 Prozent der abgegebenen Stimmen in seinem Amt als Vorsitzender bestätigt. „Dir und der gesamten Landesleitung wünsche ich alles Gute, viel Kraft und Erfolg beim Einsatz für die Interessen der Kolleginnen und Kollegen“, so der dbb Bundesvorsitzende. Neben Schmitt wurden auch alle stellvertretenden Vorsitzenden des dbb Hessen von den Delegierten wiedergewählt.

 

dbb Chef Silberbach zum Europatag

Bürgernahes Europa: Öffentlicher Dienst unverzichtbar

Zum Europatag am 9. Mai 2018 hat dbb Chef Ulrich Silberbach die europäische Einigung gewürdigt. Entscheidend für den zukünftigen Erfolg des Zusammenschlusses seien starke öffentliche Dienstleistungen.

„Wir sollten den Europatag zum Anlass nehmen, die positiven Entwicklungen durch die Europäische Union hervorzuheben. Gerade weil dieser Ehrentag dieses Jahr in eine Zeit der Verunsicherung über die europäische Zukunft fällt“, sagte der dbb Bundesvorsitzende. In den Debatten werde noch zu oft übersehen, wie einzigartig der europäische Zusammenschluss ist – und zwar weltweit. Um die Akzeptanz der Europäischen Union in der Bevölkerung zu steigern, müsse diese für die Bürgerinnen und Bürger aber im Alltag noch sichtbarer werden. „Diese Bürgernähe wird nur durch starke öffentliche Dienstleistungen erreicht. Das ist für das Vertrauen in den europäischen Einigungsprozess ausschlaggebend“, stellte Silberbach heraus. Der Europatag solle daher auch ein Anlass sein, die besonderen Leistungen der Menschen anzuerkennen, die in den öffentlichen Diensten der Mitgliedstaaten und der Europäischen Institutionen für das Gemeinwohl arbeiten. „In den Krisenjahren hat sich vielerorts klar gezeigt, dass gut funktionierende öffentliche Dienste wichtige Stabilisatoren sind. Sie sind der Kitt, der unsere Gesellschaften und damit auch die europäische Ordnung zusammenhalten. Sie sind Teil der europäischen Identität. Wir müssen uns wieder mehr bewusstmachen, was die Kolleginnen und Kollegen in allen Bereichen des öffentlich-rechtlichen Lebens für ein soziales, sicheres und innovatives Europa leisten.“

  Click to listen highlighted text!   dbb Chef Silberbach zum Europatag Bürgernahes Europa: Öffentlicher Dienst unverzichtbar Zum Europatag am 9. Mai 2018 hat dbb Chef Ulrich Silberbach die europäische Einigung gewürdigt. Entscheidend für den zukünftigen Erfolg des Zusammenschlusses seien starke öffentliche Dienstleistungen. „Wir sollten den Europatag zum Anlass nehmen, die positiven Entwicklungen durch die Europäische Union hervorzuheben. Gerade weil dieser Ehrentag dieses Jahr in eine Zeit der Verunsicherung über die europäische Zukunft fällt“, sagte der dbb Bundesvorsitzende. In den Debatten werde noch zu oft übersehen, wie einzigartig der europäische Zusammenschluss ist – und zwar weltweit. Um die Akzeptanz der Europäischen Union in der Bevölkerung zu steigern, müsse diese für die Bürgerinnen und Bürger aber im Alltag noch sichtbarer werden. „Diese Bürgernähe wird nur durch starke öffentliche Dienstleistungen erreicht. Das ist für das Vertrauen in den europäischen Einigungsprozess ausschlaggebend“, stellte Silberbach heraus. Der Europatag solle daher auch ein Anlass sein, die besonderen Leistungen der Menschen anzuerkennen, die in den öffentlichen Diensten der Mitgliedstaaten und der Europäischen Institutionen für das Gemeinwohl arbeiten. „In den Krisenjahren hat sich vielerorts klar gezeigt, dass gut funktionierende öffentliche Dienste wichtige Stabilisatoren sind. Sie sind der Kitt, der unsere Gesellschaften und damit auch die europäische Ordnung zusammenhalten. Sie sind Teil der europäischen Identität. Wir müssen uns wieder mehr bewusstmachen, was die Kolleginnen und Kollegen in allen Bereichen des öffentlich-rechtlichen Lebens für ein soziales, sicheres und innovatives Europa leisten.“

 

dbb Jugend

Pflegende Kinder und Jugendliche brauchen Hilfe und Entlastung

Mehr Hilfe und konkrete Entlastung für pflegende Kinder und Jugendliche hat die dbb jugend gefordert. „Über 230.000 Kinder und Jugendliche pflegen Familienangehörige, helfen ihnen beim Essen, schmeißen den Haushalt, kümmern sich um jüngere Geschwister“, sagte die dbb jugend Vorsitzende Karoline Herrmann am 14. Mai 2018 in Berlin.

Diese jungen Menschen verdienten nicht nur Respekt, sondern „vor allem Hilfe und konkrete Entlastung, denn sie übernehmen Aufgaben, die schon für erwachsene Angehörige mehr als belastend sind“. Als begrüßenswertes Beispiel für Hilfe in solchen Fällen nannte die dbb jugend Chefin das Projekt „Pausentaste – Wer anderen hilft, braucht manchmal selber Hilfe“. Damit wird pflegenden Kindern und Jugendlichen ein bundesweites Beratungsangebot zur Verfügung gestellt. „Oft machen sie sich große Sorgen um ihre hilfe- und pflegebedürftigen Angehörigen. Sie haben meistens neben Schule und Pflege nur wenig Freizeit, sind körperlich angestrengt und haben niemanden, um über ihre Situation zu reden. Sie fühlen sich allein gelassen und wissen nicht, mit wem sie reden können“, erläuterte Herrmann, hier helfe die „Pausentaste“ direkt: Anrufen, mailen – da gibt es jemanden, der zuhört und Rat weiß“. Auch Lehrer, ambulante Pflegedienste, Sozialdienste an Schulen und Kliniken sowie Jugendorganisationen und die Öffentlichkeit sollen mit dem Projekt auf das Thema aufmerksam gemacht werden. Gleichwohl warnte Herrmann, dass solche Hilfsangebote allenfalls unterstützende Maßnahmen seien: „Die pflegenden Kinder und Jugendlichen brauchen ganz konkrete Entlastung. Es kann nicht angehen, dass der Staat diesen jungen Menschen Aufgaben überhilft, die in die Hände von Profis der Sozialen Dienste gehören“, kritisierte Herrmann. „Wir müssen mit entsprechender Personal- und Sachmittelausstattung in Krankenhäusern, Sozial- und Jugendämtern dafür sorgen, dass es im Idealfall erst gar nicht dazu kommt, dass Kinder und Jugendliche eine Hauptrolle im heimischen Pflegebetrieb einnehmen.“

  Click to listen highlighted text!   dbb Jugend Pflegende Kinder und Jugendliche brauchen Hilfe und Entlastung Mehr Hilfe und konkrete Entlastung für pflegende Kinder und Jugendliche hat die dbb jugend gefordert. „Über 230.000 Kinder und Jugendliche pflegen Familienangehörige, helfen ihnen beim Essen, schmeißen den Haushalt, kümmern sich um jüngere Geschwister“, sagte die dbb jugend Vorsitzende Karoline Herrmann am 14. Mai 2018 in Berlin. Diese jungen Menschen verdienten nicht nur Respekt, sondern „vor allem Hilfe und konkrete Entlastung, denn sie übernehmen Aufgaben, die schon für erwachsene Angehörige mehr als belastend sind“. Als begrüßenswertes Beispiel für Hilfe in solchen Fällen nannte die dbb jugend Chefin das Projekt „Pausentaste – Wer anderen hilft, braucht manchmal selber Hilfe“. Damit wird pflegenden Kindern und Jugendlichen ein bundesweites Beratungsangebot zur Verfügung gestellt. „Oft machen sie sich große Sorgen um ihre hilfe- und pflegebedürftigen Angehörigen. Sie haben meistens neben Schule und Pflege nur wenig Freizeit, sind körperlich angestrengt und haben niemanden, um über ihre Situation zu reden. Sie fühlen sich allein gelassen und wissen nicht, mit wem sie reden können“, erläuterte Herrmann, hier helfe die „Pausentaste“ direkt: Anrufen, mailen – da gibt es jemanden, der zuhört und Rat weiß“. Auch Lehrer, ambulante Pflegedienste, Sozialdienste an Schulen und Kliniken sowie Jugendorganisationen und die Öffentlichkeit sollen mit dem Projekt auf das Thema aufmerksam gemacht werden. Gleichwohl warnte Herrmann, dass solche Hilfsangebote allenfalls unterstützende Maßnahmen seien: „Die pflegenden Kinder und Jugendlichen brauchen ganz konkrete Entlastung. Es kann nicht angehen, dass der Staat diesen jungen Menschen Aufgaben überhilft, die in die Hände von Profis der Sozialen Dienste gehören“, kritisierte Herrmann. „Wir müssen mit entsprechender Personal- und Sachmittelausstattung in Krankenhäusern, Sozial- und Jugendämtern dafür sorgen, dass es im Idealfall erst gar nicht dazu kommt, dass Kinder und Jugendliche eine Hauptrolle im heimischen Pflegebetrieb einnehmen.“

 

dbb bundesseniorenvertretung

Altersarmut bleibt ein gesellschaftliches Problem

Rentnerinnen und Rentnern in der Bundesrepublik geht es derzeit so gut wie keiner Generation vorher und wahrscheinlich auch keiner danach. Das ist die These des früheren Geschäftsführers des Verbandes der Rentenversicherungsträger und Vorsitzenden des Sozialbeirats der Bundesregierung, Franz Ruland. Die dbb bundesseniorenvertretung widerspricht.

In einer Fachzeitschrift der Deutschen Rentenversicherung Bund hatte Ruland mit Blick auf Rentner festgestellt, dass Ehepaare im Jahr 2015 durchschnittlich mehr als 2.500 Euro netto pro Monat zur Verfügung hätten, alleinlebende Männer mehr als 1.600 Euro und Frauen mehr als 1.400 Euro. Nur rund 2,5 Prozent der Senioren seien derzeit auf Grundsicherung im Alter angewiesen. Die Zahl bedürftiger Rentner werde künftig zwar steigen, aber nicht in dem Maße wie befürchtet. „Auch, wenn die Zahlen richtig sind, darf das nicht darüber hinwegtäuschen, dass 2,5 Prozent auf Grundsicherung angewiesene ältere Menschen mehr als eine halbe Million zu viel sind“, sagte der Vorsitzende der dbb bundesseniorenvertretung Wolfgang Speck. „Dass es in Deutschland viele ältere Menschen gibt, die aufgrund unterbrochener Erwerbsbiografien oder aufgrund von Erziehungszeiten arm leben müssen, ist beschämend.“ Meist hätten die Betroffenen das nicht selbst verschuldet, sondern seien wegen hergebrachter gesellschaftlicher Rollenmuster, mangelnder Ausbildung oder krankheitsbedingt in diese Situation geraten. „Besonders betroffen sind zum Beispiel Frauen, die ihre berufliche Karriere dem Wiederaufbau und der Familienarbeit geopfert haben.“ Deshalb sei es beispielsweise ein Gebot der sozialen Gerechtigkeit, die Erziehungsleistung aller Mütter rentenrechtlich gleich zu behandeln. Diesen Personengruppen müsse gezielt geholfen werden, „weil ihnen das Gießkannenprinzip schlicht nichts nützt“, so Speck.

  Click to listen highlighted text!   dbb bundesseniorenvertretung Altersarmut bleibt ein gesellschaftliches Problem Rentnerinnen und Rentnern in der Bundesrepublik geht es derzeit so gut wie keiner Generation vorher und wahrscheinlich auch keiner danach. Das ist die These des früheren Geschäftsführers des Verbandes der Rentenversicherungsträger und Vorsitzenden des Sozialbeirats der Bundesregierung, Franz Ruland. Die dbb bundesseniorenvertretung widerspricht. In einer Fachzeitschrift der Deutschen Rentenversicherung Bund hatte Ruland mit Blick auf Rentner festgestellt, dass Ehepaare im Jahr 2015 durchschnittlich mehr als 2.500 Euro netto pro Monat zur Verfügung hätten, alleinlebende Männer mehr als 1.600 Euro und Frauen mehr als 1.400 Euro. Nur rund 2,5 Prozent der Senioren seien derzeit auf Grundsicherung im Alter angewiesen. Die Zahl bedürftiger Rentner werde künftig zwar steigen, aber nicht in dem Maße wie befürchtet. „Auch, wenn die Zahlen richtig sind, darf das nicht darüber hinwegtäuschen, dass 2,5 Prozent auf Grundsicherung angewiesene ältere Menschen mehr als eine halbe Million zu viel sind“, sagte der Vorsitzende der dbb bundesseniorenvertretung Wolfgang Speck. „Dass es in Deutschland viele ältere Menschen gibt, die aufgrund unterbrochener Erwerbsbiografien oder aufgrund von Erziehungszeiten arm leben müssen, ist beschämend.“ Meist hätten die Betroffenen das nicht selbst verschuldet, sondern seien wegen hergebrachter gesellschaftlicher Rollenmuster, mangelnder Ausbildung oder krankheitsbedingt in diese Situation geraten. „Besonders betroffen sind zum Beispiel Frauen, die ihre berufliche Karriere dem Wiederaufbau und der Familienarbeit geopfert haben.“ Deshalb sei es beispielsweise ein Gebot der sozialen Gerechtigkeit, die Erziehungsleistung aller Mütter rentenrechtlich gleich zu behandeln. Diesen Personengruppen müsse gezielt geholfen werden, „weil ihnen das Gießkannenprinzip schlicht nichts nützt“, so Speck.

 

Aus Bundesländern und Mitgliedsgewerkschaften

Baden-Württemberg

Sieben-Punkte-Plan für attraktiven öffentlichen Dienst

Der Landeshauptvorstand des BBW – Beamtenbund Tarifunion hat bei seiner Frühjahrssitzung im Mai 2018 einen Sieben-Punkte-Forderungskatalog zur Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Dienstes verabschiedet. Ganz oben auf dieser Liste stehen Korrekturen bei der Besoldung und der Beihilfe.

Die Besoldung von jungen Beamtinnen und Beamten in den unteren Besoldungsgruppen lasse nicht nur zu wünschen übrig, sondern schramme derzeit vielfach sogar an der Grenze zur Verfassungsmäßigkeit. Das belege das Gutachten der Finanzwissenschaftlerin Gisela Färber, dass der BBW in Auftrag gegeben hatte. Der BBW-Vorsitzenden Kai Rosenberger: „So darf es nicht weitergehen. Deshalb hat die Besoldungskorrektur aufgrund des Färber- Gutachtens auch oberste Priorität, dicht gefolgt von der Rücknahme der Beihilfeverschlechterungen seit 1. Januar 2013.“ Neben den genannten Punkten fordert der BBW in seinem Plan auch die Angeleichung der Wochenarbeitszeit der Beamtinnen und Beamten an die im Tarifbereich, die Schaffung von Lebensarbeitszeitkonten, die grundsätzliche Überarbeitung der Besoldungsstrukturen und Besoldungstabellen aufgrund des Färber- Gutachtens, Staatswohnungen für Beschäftigte im öffentlichen Dienst sowie die wirkungsgleiche Übertragung der „Mütterrente“ auf den Beamtenbereich.

Berlin

Besoldung beim Bund soll Maßstab sein

Der Berliner Senat hat am 15. Mai 2018 eine Besoldungserhöhung für die Landesbeamten der Hauptstadt beschlossen. Demnach soll bis 2021 die durchschnittliche Besoldung der übrigen Länder erreicht werden. Der dbb Berlin fordert hingegen weiter eine Orientierung an der Besoldung der Bundesbeamten.

„Wir bleiben dabei: Die Besoldung der Beamtinnen und Beamten in Berlin muss an die des Bundes angepasst werden. Denn der Wettbewerb um die besten Köpfe für den öffentlichen Dienst wird in Berlin nicht mit den anderen Bundesländern, sondern mit den in der Hauptstadt ansässigen Bundesbehörden ausgetragen“, sagte dbb Landeschef Frank Becker. Der Besoldungsabstand zu den direkt konkurrierenden Dienststellen des Bundes liege weit höher als der vom Senat angestrebte Länderdurchschnitt. „Mit den jetzt beschlossenen Erhöhungsschritten muss sogar bezweifelt werden, ob das unzureichende Senatsziel erreicht werden kann.“ Als absolut unnötig und fatal bezeichnete Becker die Entscheidung, Besoldungserhöhungen nicht bereits ab 2018 jeweils zum 1. Januar vorzunehmen: „Den Kolleginnen und Kollegen stößt das mächtig auf. Sie sind stocksauer, dass ihr Gehaltsverzicht im Rahmen des Solidarpakts trotz eines 2,1 Milliarden- Haushaltsüberschusses nicht endlich honoriert wird.“ Unverständlich sei auch, dass trotz mehrfacher Ankündigung des Finanzsenators immer noch keine Entscheidung über den Umgang mit Widersprüchen der Beamtinnen und Beamten zu ihrer Besoldung getroffen wurde. Der dbb berlin hatte bereits im September vergangenen Jahres angeregt, entsprechende Anträge und Widersprüche nicht zu bescheiden beziehungsweise ruhend zu stellen und auf die Einrede der Verjährung zu verzichten. Becker: „Es wird höchste Zeit, dass den Dienststellen des Landes Berlin endlich eine Verfahrensempfehlung an die Hand gegeben wird.

Mecklenburg-Vorpommern

Pakt für Sicherheit in Mecklenburg-Vorpommern

Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat vor knapp zwei Monaten gegenüber dem dbb Landesbund zugesagt, zukünftig 15 Millionen Euro zusätzlich in die Innere Sicherheit investieren zu wollen. Am 17. Mai 2018 hat sie das Maßnahmenpaket vorgestellt, dass der dbb mecklenburg- vorpommern begrüßte.

„Mit dem Pakt lässt Schwesig ihren Worten Taten folgen, das darf so weitergehen“, so der dbb Landesvorsitzende Dietmar Knecht. „Damit haben die Koalitionäre langjährige Forderungen des dbb erfüllt, die zur weiteren Motivationssteigerung im anspruchsvollen Beruf einer Polizistin oder eines Polizisten führen werden. Das wird in den Revieren mit Genugtuung aufgenommen werden“. Der Pakt beinhaltet unter anderem zusätzliche 132 neue Stellen, um künftig grundsätzlich je Polizeirevier die Besetzung mit zwei Streifenwagenbesatzungen rund um die Uhr zu gewährleisten. Außerdem sollen 18 weitere Stellen zur Bewältigung der anstehenden ITHerausforderungen geschaffen werden. Die Zahl der Stellen in der Landespolizei steigt damit auf dann insgesamt 6.200. Laut Landesregierung sollen auch die Wechselschichtzulage (auf dann 150 Euro) sowie die Zulage für Beamte in den Spezialeinheiten (auf dann 300 Euro) erhöht werden. Zudem soll es neue Zulagen geben, und zwar für die „Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit des Landesbereitschaftspolizeiamtes“, die „zivile Observations- und Ermittlungsgruppe der Kriminalpolizeiinspektionen der Polizeipräsidien“, die „mobile Aufklärung Extremismus“ sowie für die Bereiche „Sachbearbeitung Kinderpornografie“ sowie „Diensthundeführer“. Zur Verbesserung der Beförderungssituation wird außerdem ein Stellenhebungs- und Beförderungsprogramm vereinbart. „Mit alldem ist ein wichtiger Schritt zur Aufwertung der Inneren Sicherheit und dem Sicherheitsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger getan. Vor allem aber wertschätzt der Koalitionsbeschluss das Bestandspersonal, das seit Jahren den Buckel für die Sicherheit hinhält, und dient darüber hinaus dazu, dass das Interesse bei jungen Menschen im Land geweckt wird, sich für einen Job bei der Polizei zu bewerben“, so Knecht.

Sachsen-Anhalt

Dynamisierung der Jahressonderzahlung: Finanzminister gesprächsbereit

Bei einem Gespräch am 7. Mai 2018 hat sich Finanzminister André Schröder gegenüber dem dbb sachsen-anhalt hinsichtlich einer Dynamisierung der Jahressonderzahlung für Beamte gesprächsbereit gezeigt.

Die Zahlung war erst im vergangenen Jahr wiedereingeführt worden. Die Landesregierung hatte dadurch mit Mehrkosten in Höhe von 12 Millionen Euro gerechnet, die aber nach ersten Einschätzungen des dbb Landesbundes nicht in voller Höhe zur Auszahlung kamen. Eine Dynamisierung könne daher aus den nicht genutzten Mitteln finanziert werden, schlug der stellvertretende Landesvorsitzende des dbb sachsen-anhalt, Ulrich Stock, vor. Kritik übte Stock daran, dass Beförderungen durch Stellenobergrenzen blockiert würden. „Die Stellenobergrenzen-Verordnung muss weg. Sie provoziert geradezu Neiddebatten. Was wir brauchen sind ausdifferenzierte Stellenpläne und angemessene Beförderungsbudgets,“ so Stock. Außerdem bemängelte er, dass die Landesregierung bei der Novellierung des Personalvertretungsgesetzes nach bisherigem Stand das Gruppenprinzip bei der Wahl des Vorstandes nur bei den Lehrerpersonalräten einführen wolle.

Rheinland-Pfalz

Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst: Nur weiche Faktoren reichen nicht

Der dbb rheinland-pfalz hat im Gespräch mit der Landtagsfraktion der Grünen eine bessere Bezahlung für den öffentlichen Dienst gefordert. „Es reicht nicht, nur weiche Faktoren wie Betriebliches Gesundheitsmanagement oder Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu betonen“, sagte Axel Schaumburger, stellvertretender dbb Landesvorsitzender, am 11. Mai 2018.

„Klappen kann es nur mit mehr Geld, insbesondere einer unverzüglichen Anpassung von Besoldung und Versorgung. Denn Rheinland- Pfalz liegt derzeit auf dem beschämenden vorletzten Platz im Bund-Länder- Besoldungsvergleich – mit Aussicht auf den allerletzten Platz ab Jahresmitte. Trotz Schuldenbremse ist aus unserer Sicht genügend finanzieller Spielraum vorhanden“, so Schaumburger. „Wir fordern von Landesregierung und Besoldungsgesetzgeber dringend den sofortigen Einstieg in eine zeitlich gestaffelte Angleichung von Besoldung und Versorgung.“

Deutsche Polizeigewerkschaft

BGH lässt Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel zu

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 15. Mai 2018 die Aufnahmen von Dashcams (Kameras zur Fahrtaufzeichnung im Auto) vor Gericht als Beweismittel zugelassen. Bisher hatten Gerichte dies stets aus Gründen des Datenschutzes abgelehnt. Da Unfallbeteiligte aber ohnehin umfangreiche Angaben machen müssten, sei das Datenschutzrecht nachrangig, so der BGH. Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) begrüßte die Entscheidung.

Der DPolG Bundesvorsitzender Rainer Wendt sagte: „Wir sehen es mit Erleichterung, dass endlich Rechtssicherheit geschaffen worden ist. Inhaltlich eröffnet das Urteil die Möglichkeit, die Erfolgsaussichten einer mittels Video objektivierten Beweisführung zu steigern. Dies hat insbesondere im Zivilverfahren, in dem es um die Schadensregulierung geht, entscheidungserhebliche Bedeutung. Die Kameras können gegebenenfalls auch zum Nachweis von Verkehrsstraftaten wie Nötigungen dienen, für die bislang alleine das brüchige Beweismittel der Aussage des Genötigten vorlagen.“ Die Erfahrung zeige, dass die Polizei im Rahmen von Anzeigenerstattungen immer häufiger mit privat gefertigten Aufnahmen von Verkehrsvorgängen konfrontiert wird. Diesbezüglich herrscht jetzt durch die aktuelle Entscheidung des BGH mehr Klarheit.

Verband Bildung und Erziehung

Ramadan: Grundschulkinder sollten nicht fasten

„Wir akzeptieren die Ausübung religiöser Pflichten. Grundschulkinder jedoch müssen nicht fasten und sie sollten es auch nicht. Über eine so lange Zeit keine Nahrung und vor allem nichts zu trinken zu sich zu nehmen, kann das körperliche Wohlbefinden, die Konzentrationsfähigkeit und dadurch auch die Schulleistungen insbesondere von Kindern unter 12 Jahren stark beeinträchtigen“, sagt Udo Beckmann, Bundesvorsitzender des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), anlässlich des am 16. Mai 2018 beginnenden islamischen Fastenmonats (Ramadan).

Wenn Jugendliche fasten wollen, sollten sie dies mit Augenmaß machen und sich nicht zu sehr unter Druck setzen, so Beckmann. „Die Schulleitung hat gerade, um Jugendlichen das Fasten zu ermöglichen, auch die Möglichkeit, sie von einzelnen schulischen Veranstaltungen, wie zum Beispiel einem Sportfest, freizustellen. Allerdings gilt dies natürlich nicht für notenrelevante Leistungen wie Klausuren. Der Ramadan fällt in diesem Jahr stark in die Prüfungsphase. Deshalb ist es auch Aufgabe der Eltern, gemeinsam mit ihren Kindern abzuwägen, ob das Fasten an Prüfungstagen unterbrochen wird – allein schon, um das sehr frühe Aufstehen zu vermeiden.“ Der VBE-Bundesvorsitzende verweist zudem auf die Aufsichts- und Fürsorgepflicht der Lehrkräfte: „Wenn jemand feststellt, dass eine Schülerin oder ein Schüler trotz Konzentrationsschwäche, Dehydrierung oder Erschöpfung nicht isst oder trinkt, müssen die Eltern verständigt werden, damit sie das Kind abholen. In Notfällen sind entsprechende Maßnahmen zu treffen, so ist zum Beispiel die Schulgesundheitsfachkraft, ein Arzt oder der Notruf zu verständigen.“

komba gewerkschaft/DBSH

Allgemeiner Sozialer Dienst: Personal am Limit

Die komba gewerkschaft hat bundesweite Standards im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) gefordert. „Es dürfen nur so viele Fälle auf einen Beschäftigten kommen, wie es im Rahmen einer korrekten und verantwortungsvollen Bearbeitung möglich ist“, fordert Sandra van Heemskerk, stellvertretende Bundesvorsitzende der komba gewerkschaft, am 14. Mai 2018.

Eine zeitgleich veröffentlichte Studie der Hochschule Koblenz kritisiert ebenfalls die Höhe der Fallzahlen pro Vollzeitkraft. Mehr als 100 Familien hätten in einigen Städten Nordrhein- Westfalens oder in Berlin nur einen einzigen Ansprechpartner. Zudem kümmerten sich nur in 68 Prozent der Ämter die Beschäftigten zeitgleich um die empfohlenen maximal 35 Fälle. „Diese Daten sprechen Bände“, so van Heemskerk, die auch Vorsitzende des Fachbereiches Sozial- und Erziehungsdienst der komba ist. „Jeder Fall erfordert eine genaue Auseinandersetzung mit den Familien. Die Pro-Kopf- Zahlen müssen begrenzt werden.“ Die Studie der Uni Koblenz konstatiert zudem eine hohe Fluktuation bei Nachwuchskräften. Nachdem das praktische Berufseinmündungsjahr abgeschafft wurde, bei dem sie unter fachlicher Anleitung sukzessive an die Praxis herangeführt wurden, würden die Absolventen nun direkt mit konkreten Fällen konfrontiert. „Viele der Neueingestellten entscheiden sich angesichts der Bedingungen nach kurzer Zeit gegen den Beruf. Für die übrigen Kolleginnen und Kollegen bedeutet das eine deutliche Arbeitsverdichtung und Mehrbelastung. Für die Familien heißt es ständig neue Ansprechpersonen. Eine für alle Seiten unbefriedigende und nicht tragbare Situation“, sagt van Heemskerk. Den Lösungsansatz der Studie, die Kommunen von den Kosten der Kinder- und Jugendhilfe zu befreien und die Finanzierungsverantwortung in Bundeshand zu legen, begrüße die komba. „Das Kindeswohl darf nicht von der finanziellen Lage einer Kommune abhängen“, so van Heemskerk. Auch der Bundesvorsitzende des Deutschen Berufsverbandes für Soziale Arbeit (DBSH), Michael Leinenbach sagte, die Studie bestätige die Erfahrungen aus der Praxis. Die angespannte Finanzlage der Kommunen sowie der Fachkräftemangel führten zu Überlastung, das Arbeitsfeld müsse insgesamt aufgewertet werden. „Ziel muss sein, dass die Fachkräfte in den Jugendämtern die besten Rahmenbedingungen für ihre fachliche Arbeit vorfinden. Die Studie zeigt einmal mehr, dass wir davon weit entfernt sind. Das muss uns aufrütteln.“

  Click to listen highlighted text!   Aus Bundesländern und Mitgliedsgewerkschaften Baden-Württemberg Sieben-Punkte-Plan für attraktiven öffentlichen Dienst Der Landeshauptvorstand des BBW – Beamtenbund Tarifunion hat bei seiner Frühjahrssitzung im Mai 2018 einen Sieben-Punkte-Forderungskatalog zur Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Dienstes verabschiedet. Ganz oben auf dieser Liste stehen Korrekturen bei der Besoldung und der Beihilfe. Die Besoldung von jungen Beamtinnen und Beamten in den unteren Besoldungsgruppen lasse nicht nur zu wünschen übrig, sondern schramme derzeit vielfach sogar an der Grenze zur Verfassungsmäßigkeit. Das belege das Gutachten der Finanzwissenschaftlerin Gisela Färber, dass der BBW in Auftrag gegeben hatte. Der BBW-Vorsitzenden Kai Rosenberger: „So darf es nicht weitergehen. Deshalb hat die Besoldungskorrektur aufgrund des Färber- Gutachtens auch oberste Priorität, dicht gefolgt von der Rücknahme der Beihilfeverschlechterungen seit 1. Januar 2013.“ Neben den genannten Punkten fordert der BBW in seinem Plan auch die Angeleichung der Wochenarbeitszeit der Beamtinnen und Beamten an die im Tarifbereich, die Schaffung von Lebensarbeitszeitkonten, die grundsätzliche Überarbeitung der Besoldungsstrukturen und Besoldungstabellen aufgrund des Färber- Gutachtens, Staatswohnungen für Beschäftigte im öffentlichen Dienst sowie die wirkungsgleiche Übertragung der „Mütterrente“ auf den Beamtenbereich. Berlin Besoldung beim Bund soll Maßstab sein Der Berliner Senat hat am 15. Mai 2018 eine Besoldungserhöhung für die Landesbeamten der Hauptstadt beschlossen. Demnach soll bis 2021 die durchschnittliche Besoldung der übrigen Länder erreicht werden. Der dbb Berlin fordert hingegen weiter eine Orientierung an der Besoldung der Bundesbeamten. „Wir bleiben dabei: Die Besoldung der Beamtinnen und Beamten in Berlin muss an die des Bundes angepasst werden. Denn der Wettbewerb um die besten Köpfe für den öffentlichen Dienst wird in Berlin nicht mit den anderen Bundesländern, sondern mit den in der Hauptstadt ansässigen Bundesbehörden ausgetragen“, sagte dbb Landeschef Frank Becker. Der Besoldungsabstand zu den direkt konkurrierenden Dienststellen des Bundes liege weit höher als der vom Senat angestrebte Länderdurchschnitt. „Mit den jetzt beschlossenen Erhöhungsschritten muss sogar bezweifelt werden, ob das unzureichende Senatsziel erreicht werden kann.“ Als absolut unnötig und fatal bezeichnete Becker die Entscheidung, Besoldungserhöhungen nicht bereits ab 2018 jeweils zum 1. Januar vorzunehmen: „Den Kolleginnen und Kollegen stößt das mächtig auf. Sie sind stocksauer, dass ihr Gehaltsverzicht im Rahmen des Solidarpakts trotz eines 2,1 Milliarden- Haushaltsüberschusses nicht endlich honoriert wird.“ Unverständlich sei auch, dass trotz mehrfacher Ankündigung des Finanzsenators immer noch keine Entscheidung über den Umgang mit Widersprüchen der Beamtinnen und Beamten zu ihrer Besoldung getroffen wurde. Der dbb berlin hatte bereits im September vergangenen Jahres angeregt, entsprechende Anträge und Widersprüche nicht zu bescheiden beziehungsweise ruhend zu stellen und auf die Einrede der Verjährung zu verzichten. Becker: „Es wird höchste Zeit, dass den Dienststellen des Landes Berlin endlich eine Verfahrensempfehlung an die Hand gegeben wird. Mecklenburg-Vorpommern Pakt für Sicherheit in Mecklenburg-Vorpommern Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat vor knapp zwei Monaten gegenüber dem dbb Landesbund zugesagt, zukünftig 15 Millionen Euro zusätzlich in die Innere Sicherheit investieren zu wollen. Am 17. Mai 2018 hat sie das Maßnahmenpaket vorgestellt, dass der dbb mecklenburg- vorpommern begrüßte. „Mit dem Pakt lässt Schwesig ihren Worten Taten folgen, das darf so weitergehen“, so der dbb Landesvorsitzende Dietmar Knecht. „Damit haben die Koalitionäre langjährige Forderungen des dbb erfüllt, die zur weiteren Motivationssteigerung im anspruchsvollen Beruf einer Polizistin oder eines Polizisten führen werden. Das wird in den Revieren mit Genugtuung aufgenommen werden“. Der Pakt beinhaltet unter anderem zusätzliche 132 neue Stellen, um künftig grundsätzlich je Polizeirevier die Besetzung mit zwei Streifenwagenbesatzungen rund um die Uhr zu gewährleisten. Außerdem sollen 18 weitere Stellen zur Bewältigung der anstehenden ITHerausforderungen geschaffen werden. Die Zahl der Stellen in der Landespolizei steigt damit auf dann insgesamt 6.200. Laut Landesregierung sollen auch die Wechselschichtzulage (auf dann 150 Euro) sowie die Zulage für Beamte in den Spezialeinheiten (auf dann 300 Euro) erhöht werden. Zudem soll es neue Zulagen geben, und zwar für die „Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit des Landesbereitschaftspolizeiamtes“, die „zivile Observations- und Ermittlungsgruppe der Kriminalpolizeiinspektionen der Polizeipräsidien“, die „mobile Aufklärung Extremismus“ sowie für die Bereiche „Sachbearbeitung Kinderpornografie“ sowie „Diensthundeführer“. Zur Verbesserung der Beförderungssituation wird außerdem ein Stellenhebungs- und Beförderungsprogramm vereinbart. „Mit alldem ist ein wichtiger Schritt zur Aufwertung der Inneren Sicherheit und dem Sicherheitsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger getan. Vor allem aber wertschätzt der Koalitionsbeschluss das Bestandspersonal, das seit Jahren den Buckel für die Sicherheit hinhält, und dient darüber hinaus dazu, dass das Interesse bei jungen Menschen im Land geweckt wird, sich für einen Job bei der Polizei zu bewerben“, so Knecht. Sachsen-Anhalt Dynamisierung der Jahressonderzahlung: Finanzminister gesprächsbereit Bei einem Gespräch am 7. Mai 2018 hat sich Finanzminister André Schröder gegenüber dem dbb sachsen-anhalt hinsichtlich einer Dynamisierung der Jahressonderzahlung für Beamte gesprächsbereit gezeigt. Die Zahlung war erst im vergangenen Jahr wiedereingeführt worden. Die Landesregierung hatte dadurch mit Mehrkosten in Höhe von 12 Millionen Euro gerechnet, die aber nach ersten Einschätzungen des dbb Landesbundes nicht in voller Höhe zur Auszahlung kamen. Eine Dynamisierung könne daher aus den nicht genutzten Mitteln finanziert werden, schlug der stellvertretende Landesvorsitzende des dbb sachsen-anhalt, Ulrich Stock, vor. Kritik übte Stock daran, dass Beförderungen durch Stellenobergrenzen blockiert würden. „Die Stellenobergrenzen-Verordnung muss weg. Sie provoziert geradezu Neiddebatten. Was wir brauchen sind ausdifferenzierte Stellenpläne und angemessene Beförderungsbudgets,“ so Stock. Außerdem bemängelte er, dass die Landesregierung bei der Novellierung des Personalvertretungsgesetzes nach bisherigem Stand das Gruppenprinzip bei der Wahl des Vorstandes nur bei den Lehrerpersonalräten einführen wolle. Rheinland-Pfalz Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst: Nur weiche Faktoren reichen nicht Der dbb rheinland-pfalz hat im Gespräch mit der Landtagsfraktion der Grünen eine bessere Bezahlung für den öffentlichen Dienst gefordert. „Es reicht nicht, nur weiche Faktoren wie Betriebliches Gesundheitsmanagement oder Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu betonen“, sagte Axel Schaumburger, stellvertretender dbb Landesvorsitzender, am 11. Mai 2018. „Klappen kann es nur mit mehr Geld, insbesondere einer unverzüglichen Anpassung von Besoldung und Versorgung. Denn Rheinland- Pfalz liegt derzeit auf dem beschämenden vorletzten Platz im Bund-Länder- Besoldungsvergleich – mit Aussicht auf den allerletzten Platz ab Jahresmitte. Trotz Schuldenbremse ist aus unserer Sicht genügend finanzieller Spielraum vorhanden“, so Schaumburger. „Wir fordern von Landesregierung und Besoldungsgesetzgeber dringend den sofortigen Einstieg in eine zeitlich gestaffelte Angleichung von Besoldung und Versorgung.“ Deutsche Polizeigewerkschaft BGH lässt Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel zu Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 15. Mai 2018 die Aufnahmen von Dashcams (Kameras zur Fahrtaufzeichnung im Auto) vor Gericht als Beweismittel zugelassen. Bisher hatten Gerichte dies stets aus Gründen des Datenschutzes abgelehnt. Da Unfallbeteiligte aber ohnehin umfangreiche Angaben machen müssten, sei das Datenschutzrecht nachrangig, so der BGH. Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) begrüßte die Entscheidung. Der DPolG Bundesvorsitzender Rainer Wendt sagte: „Wir sehen es mit Erleichterung, dass endlich Rechtssicherheit geschaffen worden ist. Inhaltlich eröffnet das Urteil die Möglichkeit, die Erfolgsaussichten einer mittels Video objektivierten Beweisführung zu steigern. Dies hat insbesondere im Zivilverfahren, in dem es um die Schadensregulierung geht, entscheidungserhebliche Bedeutung. Die Kameras können gegebenenfalls auch zum Nachweis von Verkehrsstraftaten wie Nötigungen dienen, für die bislang alleine das brüchige Beweismittel der Aussage des Genötigten vorlagen.“ Die Erfahrung zeige, dass die Polizei im Rahmen von Anzeigenerstattungen immer häufiger mit privat gefertigten Aufnahmen von Verkehrsvorgängen konfrontiert wird. Diesbezüglich herrscht jetzt durch die aktuelle Entscheidung des BGH mehr Klarheit. Verband Bildung und Erziehung Ramadan: Grundschulkinder sollten nicht fasten „Wir akzeptieren die Ausübung religiöser Pflichten. Grundschulkinder jedoch müssen nicht fasten und sie sollten es auch nicht. Über eine so lange Zeit keine Nahrung und vor allem nichts zu trinken zu sich zu nehmen, kann das körperliche Wohlbefinden, die Konzentrationsfähigkeit und dadurch auch die Schulleistungen insbesondere von Kindern unter 12 Jahren stark beeinträchtigen“, sagt Udo Beckmann, Bundesvorsitzender des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), anlässlich des am 16. Mai 2018 beginnenden islamischen Fastenmonats (Ramadan). Wenn Jugendliche fasten wollen, sollten sie dies mit Augenmaß machen und sich nicht zu sehr unter Druck setzen, so Beckmann. „Die Schulleitung hat gerade, um Jugendlichen das Fasten zu ermöglichen, auch die Möglichkeit, sie von einzelnen schulischen Veranstaltungen, wie zum Beispiel einem Sportfest, freizustellen. Allerdings gilt dies natürlich nicht für notenrelevante Leistungen wie Klausuren. Der Ramadan fällt in diesem Jahr stark in die Prüfungsphase. Deshalb ist es auch Aufgabe der Eltern, gemeinsam mit ihren Kindern abzuwägen, ob das Fasten an Prüfungstagen unterbrochen wird – allein schon, um das sehr frühe Aufstehen zu vermeiden.“ Der VBE-Bundesvorsitzende verweist zudem auf die Aufsichts- und Fürsorgepflicht der Lehrkräfte: „Wenn jemand feststellt, dass eine Schülerin oder ein Schüler trotz Konzentrationsschwäche, Dehydrierung oder Erschöpfung nicht isst oder trinkt, müssen die Eltern verständigt werden, damit sie das Kind abholen. In Notfällen sind entsprechende Maßnahmen zu treffen, so ist zum Beispiel die Schulgesundheitsfachkraft, ein Arzt oder der Notruf zu verständigen.“ komba gewerkschaft/DBSH Allgemeiner Sozialer Dienst: Personal am Limit Die komba gewerkschaft hat bundesweite Standards im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) gefordert. „Es dürfen nur so viele Fälle auf einen Beschäftigten kommen, wie es im Rahmen einer korrekten und verantwortungsvollen Bearbeitung möglich ist“, fordert Sandra van Heemskerk, stellvertretende Bundesvorsitzende der komba gewerkschaft, am 14. Mai 2018. Eine zeitgleich veröffentlichte Studie der Hochschule Koblenz kritisiert ebenfalls die Höhe der Fallzahlen pro Vollzeitkraft. Mehr als 100 Familien hätten in einigen Städten Nordrhein- Westfalens oder in Berlin nur einen einzigen Ansprechpartner. Zudem kümmerten sich nur in 68 Prozent der Ämter die Beschäftigten zeitgleich um die empfohlenen maximal 35 Fälle. „Diese Daten sprechen Bände“, so van Heemskerk, die auch Vorsitzende des Fachbereiches Sozial- und Erziehungsdienst der komba ist. „Jeder Fall erfordert eine genaue Auseinandersetzung mit den Familien. Die Pro-Kopf- Zahlen müssen begrenzt werden.“ Die Studie der Uni Koblenz konstatiert zudem eine hohe Fluktuation bei Nachwuchskräften. Nachdem das praktische Berufseinmündungsjahr abgeschafft wurde, bei dem sie unter fachlicher Anleitung sukzessive an die Praxis herangeführt wurden, würden die Absolventen nun direkt mit konkreten Fällen konfrontiert. „Viele der Neueingestellten entscheiden sich angesichts der Bedingungen nach kurzer Zeit gegen den Beruf. Für die übrigen Kolleginnen und Kollegen bedeutet das eine deutliche Arbeitsverdichtung und Mehrbelastung. Für die Familien heißt es ständig neue Ansprechpersonen. Eine für alle Seiten unbefriedigende und nicht tragbare Situation“, sagt van Heemskerk. Den Lösungsansatz der Studie, die Kommunen von den Kosten der Kinder- und Jugendhilfe zu befreien und die Finanzierungsverantwortung in Bundeshand zu legen, begrüße die komba. „Das Kindeswohl darf nicht von der finanziellen Lage einer Kommune abhängen“, so van Heemskerk. Auch der Bundesvorsitzende des Deutschen Berufsverbandes für Soziale Arbeit (DBSH), Michael Leinenbach sagte, die Studie bestätige die Erfahrungen aus der Praxis. Die angespannte Finanzlage der Kommunen sowie der Fachkräftemangel führten zu Überlastung, das Arbeitsfeld müsse insgesamt aufgewertet werden. „Ziel muss sein, dass die Fachkräfte in den Jugendämtern die besten Rahmenbedingungen für ihre fachliche Arbeit vorfinden. Die Studie zeigt einmal mehr, dass wir davon weit entfernt sind. Das muss uns aufrütteln.“

 

Namen und Nachrichten

Bei den Tarifverhandlungen am 14. und 15. Mai 2018 hat der dbb mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) eine Erhöhung der Einkommen vereinbart. „Das Ergebnis ist ein guter Kompromiss, der die Besonderheiten bei der BA berücksichtigt und gleichzeitig die Leistung der Beschäftigten angemessen honoriert. Dieses Signal der Wertschätzung haben sich die Kolleginnen und Kollegen verdient“, so dbb Verhandlungsführerin Siglinde Hasse. Die Entgelte der Beschäftigten steigen in drei Schritten bis 1. März 2020 um ein deutliches Gehaltsplus, welches das Ergebnis bei Bund und Kommunen widerspiegelt. In den unteren Tätigkeitsebenen kommt es bis zum 1. März 2020 zu einer Mindesterhöhung von 175 Euro. Strukturelle Verbesserungen gibt es in der Tätigkeitsebene (TE) IV. Die Beschäftigten in den Tätigkeitsebenen V bis VIII erhalten rückwirkend zum 1. März 2018 eine Einmalzahlung in Höhe von 250 Euro. Die Laufzeit der Regelungen beträgt parallel zum Tarifergebnis von Bund und Kommunen 30 Monate bis zum 31. August 2020. Ziel ist die Auszahlung mit dem August-Entgelt 2018. Bis Mitte Juni 2018 steht die Einigung unter Gremienvorbehalt.

Der dbb hat am 26. April sowie am 7. und 8. Mai 2018 die Verhandlungen über die Weiterentwicklung des Tarifvertrages mit der Losch Airport Service Stuttgart fortgesetzt. Beide Seiten haben Einigkeit über die Höhe der zu vereinbarenden Stundenlöhne in den bestimmten Gewerken erzielt. Fortschritte sind auch bei einer Reihe von Mantelthemen erreicht worden, insbesondere beim Zusatzurlaub für Nachtarbeiter. Die Verhandlungen werden am 7. Juni 2018 fortgesetzt.

Der Vorstand des Deutschen Beamtenbundes Nordrhein-Westfalen (DBB NRW) hat ein Gespräch mit Christoph Dammermann, Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie NRW, geführt. Das Ministerium wurde als „Model- Ministerium“ für das Thema Digitalisierung ausgewählt. Schwerpunkte des Gesprächs waren vor allem der ambitionierte Zeitplan für die Umsetzung sowie die damit einhergehenden Herausforderungen. Demnach war eine vollständige Digitalisierung der Verwaltung bis zum Jahre 2031 geplant, nun soll dies schon 2025 erreicht werden. Einigkeit herrschte bei den Gesprächspartnern darüber, dass von einer im Koalitionsvertrag beschriebenen „Digitaldividende“ (Ressourcenersparnis durch Digitalisierung, Anm. d. Red.) zumindest im Rahmen des Umstellungsprozesses nicht die Rede sein könne, teilte der DBB NRW am 11. Mai 2018 mit.

Der dbb saar will die Landesregierung bei der Entwicklung von weiteren Plänen zur Entschuldung der Kommunen im Saarland unterstützen. Man habe bereits zu Beginn der Umsetzung der „Schuldenbremse“ im Jahr 2011 kritisiert, dass diese als alleinige Instrument nicht ausreichend sei, so der dbb Landesvorsitzende Ewald Linn. Zudem verenge sie die Handlungsspielräume so, dass dringend benötigte Investitionen unterblieben. Ein weiterer Stellenabbau im öffentlichen Dienst sei jedenfalls kein gangbarer Weg für den Schuldenabbau.

Am 16. Mai 2018 hat der Landesvorsitzenden des dbb brandenburg, Ralf Roggenbuck, sich zu einem ersten Gespräch mit der Geschäftsführerin der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Berlin-Brandenburg, Sylvia Dünn, getroffen. Thema war die Finanzierung und Entwicklung des Beitragssatzes in der allgemeinen gesetzlichen Rentenversicherung. Dünn machte zudem deutlich, dass aufgrund von zunehmenden Altersabgängen ein erheblicher Ausbildungsbedarf bei der DRV bestehe.

Berlin hat angekündigt, Grundschullehrkräften ebenso wie in Brandenburg einen Bewährungsaufstieg zu ermöglichen. Die Bundesvorsitzende des Deutschen Philologenverbandes (DPhV), Susanne Lin-Klitzing, forderte daraufhin am 16. Mai 2018: „Die Beförderung muss auch den Gymnasiallehrkräften im höheren Dienst ermöglicht werden.“ Einen eklatanten Lehrermangel gebe es auch an Gymnasien. „Daher brauchen wir neue Anreize, um gute Lehrkräfte für die Gymnasien zu gewinnen.

  Click to listen highlighted text!   Namen und Nachrichten Bei den Tarifverhandlungen am 14. und 15. Mai 2018 hat der dbb mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) eine Erhöhung der Einkommen vereinbart. „Das Ergebnis ist ein guter Kompromiss, der die Besonderheiten bei der BA berücksichtigt und gleichzeitig die Leistung der Beschäftigten angemessen honoriert. Dieses Signal der Wertschätzung haben sich die Kolleginnen und Kollegen verdient“, so dbb Verhandlungsführerin Siglinde Hasse. Die Entgelte der Beschäftigten steigen in drei Schritten bis 1. März 2020 um ein deutliches Gehaltsplus, welches das Ergebnis bei Bund und Kommunen widerspiegelt. In den unteren Tätigkeitsebenen kommt es bis zum 1. März 2020 zu einer Mindesterhöhung von 175 Euro. Strukturelle Verbesserungen gibt es in der Tätigkeitsebene (TE) IV. Die Beschäftigten in den Tätigkeitsebenen V bis VIII erhalten rückwirkend zum 1. März 2018 eine Einmalzahlung in Höhe von 250 Euro. Die Laufzeit der Regelungen beträgt parallel zum Tarifergebnis von Bund und Kommunen 30 Monate bis zum 31. August 2020. Ziel ist die Auszahlung mit dem August-Entgelt 2018. Bis Mitte Juni 2018 steht die Einigung unter Gremienvorbehalt. Der dbb hat am 26. April sowie am 7. und 8. Mai 2018 die Verhandlungen über die Weiterentwicklung des Tarifvertrages mit der Losch Airport Service Stuttgart fortgesetzt. Beide Seiten haben Einigkeit über die Höhe der zu vereinbarenden Stundenlöhne in den bestimmten Gewerken erzielt. Fortschritte sind auch bei einer Reihe von Mantelthemen erreicht worden, insbesondere beim Zusatzurlaub für Nachtarbeiter. Die Verhandlungen werden am 7. Juni 2018 fortgesetzt. Der Vorstand des Deutschen Beamtenbundes Nordrhein-Westfalen (DBB NRW) hat ein Gespräch mit Christoph Dammermann, Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie NRW, geführt. Das Ministerium wurde als „Model- Ministerium“ für das Thema Digitalisierung ausgewählt. Schwerpunkte des Gesprächs waren vor allem der ambitionierte Zeitplan für die Umsetzung sowie die damit einhergehenden Herausforderungen. Demnach war eine vollständige Digitalisierung der Verwaltung bis zum Jahre 2031 geplant, nun soll dies schon 2025 erreicht werden. Einigkeit herrschte bei den Gesprächspartnern darüber, dass von einer im Koalitionsvertrag beschriebenen „Digitaldividende“ (Ressourcenersparnis durch Digitalisierung, Anm. d. Red.) zumindest im Rahmen des Umstellungsprozesses nicht die Rede sein könne, teilte der DBB NRW am 11. Mai 2018 mit. Der dbb saar will die Landesregierung bei der Entwicklung von weiteren Plänen zur Entschuldung der Kommunen im Saarland unterstützen. Man habe bereits zu Beginn der Umsetzung der „Schuldenbremse“ im Jahr 2011 kritisiert, dass diese als alleinige Instrument nicht ausreichend sei, so der dbb Landesvorsitzende Ewald Linn. Zudem verenge sie die Handlungsspielräume so, dass dringend benötigte Investitionen unterblieben. Ein weiterer Stellenabbau im öffentlichen Dienst sei jedenfalls kein gangbarer Weg für den Schuldenabbau. Am 16. Mai 2018 hat der Landesvorsitzenden des dbb brandenburg, Ralf Roggenbuck, sich zu einem ersten Gespräch mit der Geschäftsführerin der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Berlin-Brandenburg, Sylvia Dünn, getroffen. Thema war die Finanzierung und Entwicklung des Beitragssatzes in der allgemeinen gesetzlichen Rentenversicherung. Dünn machte zudem deutlich, dass aufgrund von zunehmenden Altersabgängen ein erheblicher Ausbildungsbedarf bei der DRV bestehe. Berlin hat angekündigt, Grundschullehrkräften ebenso wie in Brandenburg einen Bewährungsaufstieg zu ermöglichen. Die Bundesvorsitzende des Deutschen Philologenverbandes (DPhV), Susanne Lin-Klitzing, forderte daraufhin am 16. Mai 2018: „Die Beförderung muss auch den Gymnasiallehrkräften im höheren Dienst ermöglicht werden.“ Einen eklatanten Lehrermangel gebe es auch an Gymnasien. „Daher brauchen wir neue Anreize, um gute Lehrkräfte für die Gymnasien zu gewinnen.

 

 

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