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Inhalt aus dbb aktuell Nr. 7 vom 21. Februar 2018 

Inhaltsverzeichnis

Symposium des dbb Hessen
   Silberbach: Gewalt gegen öffentliche Amtsträger bekämpfen

Verlässlichkeit des Staats in Gefahr
   Kein Streikrecht für Beamte

dbb Chef Silberbach:
   Frühkindliche Bildung und Erziehung müssen gestärkt werden

dbb bundesfrauenvertretung:
   Geschlechtergerechte Leistungsbeurteilung ist Aufgabe des BMI

Aus Bundesländern und Mitgliedsgewerkschaften
   GDL
     Eisenbahnverkehrsmarkt: Kein Wettbewerb über Personalkosten
   VBE
     Bessere Bildungschancen durch bessere Gesundheitsversorgung
   VDR
     Politik muss Digitalisierung an Schulen voranbringen

Namen und Nachrichten

  Click to listen highlighted text!   Inhalt aus dbb aktuell Nr. 7 vom 21. Februar 2018  Inhaltsverzeichnis Symposium des dbb Hessen   Silberbach: Gewalt gegen öffentliche Amtsträger bekämpfen Verlässlichkeit des Staats in Gefahr   Kein Streikrecht für Beamte dbb Chef Silberbach:   Frühkindliche Bildung und Erziehung müssen gestärkt werden dbb bundesfrauenvertretung:   Geschlechtergerechte Leistungsbeurteilung ist Aufgabe des BMI Aus Bundesländern und Mitgliedsgewerkschaften   GDL     Eisenbahnverkehrsmarkt: Kein Wettbewerb über Personalkosten   VBE     Bessere Bildungschancen durch bessere Gesundheitsversorgung   VDR     Politik muss Digitalisierung an Schulen voranbringen Namen und Nachrichten

 

 

Symposium des dbb Hessen

Silberbach: Gewalt gegen öffentliche Amtsträger bekämpfen

Der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach hat erneut appelliert, die Zunahme von Gewalt in der Gesellschaft, insbesondere auch gegen die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, nicht länger hinzunehmen.

„Das Problem darf nicht unter den Teppich gekehrt werden, sondern muss zügig gelöst werden,“ sagte der dbb Chef am 21. Februar 2018 auf einem Symposium des dbb Hessen zum Thema mit dem dbb Landesbundvorsitzenden Heini Schmitt und der Hessischen Justizministerin Eva Kühne-Hörmann. Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst tragen ganz wesentlich zum Funktionieren unseres Gemeinwesens und der Daseinsvorsorge bei, so Silberbach: „Sie kümmern sich. Sie schützen und helfen, retten und pflegen. Wer sie angreift, greift uns alle an.“ Es sei dringend notwendig, eine nachhaltige Wertedebatte anzustoßen, forderte der dbb Chef. Zugleich müssten alle erforderlichen Maßnahmen zum besseren Schutz der Beschäftigten getroffen werden. Hierzu gehörten neben professionellen Gefahrenpotenzial- Analysen sowohl materielle Schutzvorkehrungen in den jeweiligen Arbeitsbereichen, als auch regelmäßige Präventions- und Deeskalations- Schulungen für die Beschäftigten. Nicht zuletzt müsse zudem eine aussagekräftige statistische Datenlage für die Bedrohungslage der Beschäftigten geschaffen werden. Silberbach: „Hier stehen die Arbeitgeber und Dienstherrn in der Fürsorgepflicht.“ Bereits im Vorfeld der Veranstaltung hatte Silberbach auf die europäische Dimension des Themas hingewiesen. „Auch die Europäische Kommission sollte sich dieses Problems verstärkt annehmen“, forderte der dbb Bundesvorsitzende am 16. Februar 2018. Im europäischen sozialen Dialog habe es 2017 bereits einen intensiven Erfahrungsaustausch zwischen den Dienstherrn und den Beamtengewerkschaften und auch konkrete Ergebnisse zu den mit solchen Übergriffen verbundenen „psychosozialen Risiken in der Arbeitswelt“ gegeben. Dieser Austausch habe gezeigt, dass in der Europäischen Union dringender Handlungsbedarf bestehe. „Das ist kein rein deutsches Thema und sollte auch von Brüssel aus genauer betrachtet werden“, fordert der dbb Bundesvorsitzende. Zu den im europäischen sozialen Dialog erzielten Ergebnissen gehöre unter anderem ein Video für die Fortbildung im Umgang mit psychischer Belastung am Arbeitsplatz (siehe unten). Auf deutscher Seite waren der dbb und das Bundesinnenministerium an diesem Projekt beteiligt. Das Video gibt es auf dbb.de, weitere Informationen zum Symposium unter https://www.dbb-hessen.de/.

Verlässlichkeit des Staats in Gefahr

Kein Streikrecht für Beamte

Die Einführung eines Streikrechts für Beamte würde die Verlässlichkeit staatlicher Dienstleistungen massiv gefährden, hat der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach gewarnt.

„Stellen Sie sich vor: Ihr Kind muss in die Schule, aber der Unterricht fällt aus, weil die Lehrer streiken. Kriminelle freuen sich, weil die Polizei gegen entsprechende Bezahlung ein Auge zudrückt. Den Beamten im Finanzamt interessieren keine Gesetze – ihm gefällt einfach Ihr Gesicht nicht. Stellen Sie sich also vor wie es wäre, wenn Sie sich nicht auf den Staat und die Menschen, die in seinem Dienst stehen, verlassen könnten“, schreibt der dbb Chef in einem Gastkommentar für das Magazin „KOMMUNAL“ (Ausgabe 2/2018). „Glücklicherweise ist das in der Bundesrepublik nicht so. Wir gehen ganz selbstverständlich davon aus, dass die Leistungen des Staates mit einem Höchstmaß an Verlässlichkeit, Rechtmäßigkeit und Neutralität erbracht werden. Dies ist uns so wichtig, dass wir es über den in unserer Verfassung verankerten Beamtenstatus abgesichert haben“, erläutert Silberbach. Der Beamtenstatus stehe für das besondere Band, das zwischen dem Staat, der Allgemeinheit und den Beamten geknüpft ist. „Beamte dienen dem Volk, also dem Staat – und zwar zu jeder Zeit, an jedem Ort. Streiken dürfen sie nicht. Dafür kümmert sich der Staat um sie. Das drückt sich unter anderem in der Absicherung für Krankheit und das Alter aus. Das Kümmern des Staates um seine Beamten prägt wiederum deren Einstellung zu ihrer Arbeit: Beamter zu sein, ist eben nicht nur ein Job. Es ist ein Dienst an der Gesellschaft. Und die Gesellschaft verlässt sich auf die Beamten.“ Diese Balance und diese Verlässlichkeit riskierten jene, die ein Streikrecht für Beamte fordern. Ebenso unmissverständlich macht Silberbach deutlich, dass es keine Rosinenpickerei seitens der Beamtinnen und Beamten geben dürfe: „Jeder weiß, worauf er sich einlässt, wenn er den Diensteid leistet. Jeder Beamtin und jedem Beamten ist klar, dass mit der Funktion als Repräsentant des Staates besondere Rechte und Pflichten verbunden sind. Man kann sich nicht aus beiden Welten das Beste für sich heraussuchen. Das wäre ein vorsätzliches Missverstehen unserer Verfassung und gegenüber der Allgemeinheit nicht zu vermitteln.“ Den vollständigen Gastkommentar gibt es auf kommunal.de.      Click to listen highlighted text!   Symposium des dbb Hessen Silberbach: Gewalt gegen öffentliche Amtsträger bekämpfen Der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach hat erneut appelliert, die Zunahme von Gewalt in der Gesellschaft, insbesondere auch gegen die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, nicht länger hinzunehmen. „Das Problem darf nicht unter den Teppich gekehrt werden, sondern muss zügig gelöst werden,“ sagte der dbb Chef am 21. Februar 2018 auf einem Symposium des dbb Hessen zum Thema mit dem dbb Landesbundvorsitzenden Heini Schmitt und der Hessischen Justizministerin Eva Kühne-Hörmann. Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst tragen ganz wesentlich zum Funktionieren unseres Gemeinwesens und der Daseinsvorsorge bei, so Silberbach: „Sie kümmern sich. Sie schützen und helfen, retten und pflegen. Wer sie angreift, greift uns alle an.“ Es sei dringend notwendig, eine nachhaltige Wertedebatte anzustoßen, forderte der dbb Chef. Zugleich müssten alle erforderlichen Maßnahmen zum besseren Schutz der Beschäftigten getroffen werden. Hierzu gehörten neben professionellen Gefahrenpotenzial- Analysen sowohl materielle Schutzvorkehrungen in den jeweiligen Arbeitsbereichen, als auch regelmäßige Präventions- und Deeskalations- Schulungen für die Beschäftigten. Nicht zuletzt müsse zudem eine aussagekräftige statistische Datenlage für die Bedrohungslage der Beschäftigten geschaffen werden. Silberbach: „Hier stehen die Arbeitgeber und Dienstherrn in der Fürsorgepflicht.“ Bereits im Vorfeld der Veranstaltung hatte Silberbach auf die europäische Dimension des Themas hingewiesen. „Auch die Europäische Kommission sollte sich dieses Problems verstärkt annehmen“, forderte der dbb Bundesvorsitzende am 16. Februar 2018. Im europäischen sozialen Dialog habe es 2017 bereits einen intensiven Erfahrungsaustausch zwischen den Dienstherrn und den Beamtengewerkschaften und auch konkrete Ergebnisse zu den mit solchen Übergriffen verbundenen „psychosozialen Risiken in der Arbeitswelt“ gegeben. Dieser Austausch habe gezeigt, dass in der Europäischen Union dringender Handlungsbedarf bestehe. „Das ist kein rein deutsches Thema und sollte auch von Brüssel aus genauer betrachtet werden“, fordert der dbb Bundesvorsitzende. Zu den im europäischen sozialen Dialog erzielten Ergebnissen gehöre unter anderem ein Video für die Fortbildung im Umgang mit psychischer Belastung am Arbeitsplatz (siehe unten). Auf deutscher Seite waren der dbb und das Bundesinnenministerium an diesem Projekt beteiligt. Das Video gibt es auf dbb.de, weitere Informationen zum Symposium unter https://www.dbb-hessen.de/. Verlässlichkeit des Staats in Gefahr Kein Streikrecht für Beamte Die Einführung eines Streikrechts für Beamte würde die Verlässlichkeit staatlicher Dienstleistungen massiv gefährden, hat der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach gewarnt. „Stellen Sie sich vor: Ihr Kind muss in die Schule, aber der Unterricht fällt aus, weil die Lehrer streiken. Kriminelle freuen sich, weil die Polizei gegen entsprechende Bezahlung ein Auge zudrückt. Den Beamten im Finanzamt interessieren keine Gesetze – ihm gefällt einfach Ihr Gesicht nicht. Stellen Sie sich also vor wie es wäre, wenn Sie sich nicht auf den Staat und die Menschen, die in seinem Dienst stehen, verlassen könnten“, schreibt der dbb Chef in einem Gastkommentar für das Magazin „KOMMUNAL“ (Ausgabe 2/2018). „Glücklicherweise ist das in der Bundesrepublik nicht so. Wir gehen ganz selbstverständlich davon aus, dass die Leistungen des Staates mit einem Höchstmaß an Verlässlichkeit, Rechtmäßigkeit und Neutralität erbracht werden. Dies ist uns so wichtig, dass wir es über den in unserer Verfassung verankerten Beamtenstatus abgesichert haben“, erläutert Silberbach. Der Beamtenstatus stehe für das besondere Band, das zwischen dem Staat, der Allgemeinheit und den Beamten geknüpft ist. „Beamte dienen dem Volk, also dem Staat – und zwar zu jeder Zeit, an jedem Ort. Streiken dürfen sie nicht. Dafür kümmert sich der Staat um sie. Das drückt sich unter anderem in der Absicherung für Krankheit und das Alter aus. Das Kümmern des Staates um seine Beamten prägt wiederum deren Einstellung zu ihrer Arbeit: Beamter zu sein, ist eben nicht nur ein Job. Es ist ein Dienst an der Gesellschaft. Und die Gesellschaft verlässt sich auf die Beamten.“ Diese Balance und diese Verlässlichkeit riskierten jene, die ein Streikrecht für Beamte fordern. Ebenso unmissverständlich macht Silberbach deutlich, dass es keine Rosinenpickerei seitens der Beamtinnen und Beamten geben dürfe: „Jeder weiß, worauf er sich einlässt, wenn er den Diensteid leistet. Jeder Beamtin und jedem Beamten ist klar, dass mit der Funktion als Repräsentant des Staates besondere Rechte und Pflichten verbunden sind. Man kann sich nicht aus beiden Welten das Beste für sich heraussuchen. Das wäre ein vorsätzliches Missverstehen unserer Verfassung und gegenüber der Allgemeinheit nicht zu vermitteln.“ Den vollständigen Gastkommentar gibt es auf kommunal.de.   

 

dbb Chef Silberbach:

Frühkindliche Bildung und Erziehung müssen gestärkt werden

Der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach hat die Pläne der möglichen „Großen Koalition“ auf Bundesebene zur Stärkung der frühkindlichen Bildung und Erziehung begrüßt.

„Es ist höchste Zeit, dass die Bundespolitik den Kommunen finanziell spürbar unter die Arme greift, um Quantität und vor allem Qualität in den Kitas auszubauen“, sagte Silberbach am 15. Februar 2018 mit Blick auf den Entwurf des Koalitionsvertrages von CDU/CSU und SPD. Entscheidend werde außerdem sein, die Berufsbilder in der Erziehung attraktiver zu gestalten. „Wir müssen ausreichend viele qualifizierte Beschäftigte finden beziehungsweise ausbilden. Um genug Menschen für diese Berufe zu begeistern, brauchen wir auch entsprechende finanzielle Anreize.“ Auf der Einkommensseite könnten die kommunalen Arbeitgeber bereits in der jetzt anstehenden Tarifrunde ein deutliches Zeichen setzen, so Silberbach. „Lineare Anpassungen für alle kommunalen Beschäftigten, von denen auch das Personal in der frühkindlichen Bildung und Erziehung profitieren, sind ein erster, wichtiger Schritt. Danach wird es darauf ankommen, das Tarifgefüge für die Kolleginnen und Kollegen im Sozial- und Erziehungsdienst weiter zu verbessern und den heutigen Standards anzupassen“, forderte Silberbach. „So schaffen wir die nötigen Anreize, damit sich mehr junge Menschen für diesen gesellschaftlich wichtigen Beruf entscheiden.“ Neben der Bezahlung müssten aber auch die weiteren Arbeitsbedingungen verbessert werden. „Ausstattung der Einrichtungen, Fachkraft-Kind- Schlüssel, Verfügungszeiten, Ausbildung: Das sind nur einige der Punkte, die endlich angegangen werden müssen“, so der dbb Chef. Hintergrund Der Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD sieht vor, das Angebot an Kinderbetreuungsplätzen auszubauen und die Qualität von Kinderbetreuungseinrichtungen zu verbessern. Zudem sollen die Eltern bei den Gebühren bis hin zur Gebührenfreiheit entlastet werden. Dafür wird der Bund jährlich laufende Mittel zur Verfügung stellen (2019 0,5 Milliarden, 2020 eine Milliarde, 2021 zwei Milliarden Euro).

dbb bundesfrauenvertretung:

Geschlechtergerechte Leistungsbeurteilung ist Aufgabe des BMI

Die diskriminierungsfreie Ausgestaltung der Beurteilungs- und Beförderungspraxis im öffentlichen Dienst ist nach Auffassung der dbb bundesfrauenvertretung eine zentrale Aufgabe des Bundesinnenministeriums.

„Der Grundstein dafür ist im Koalitionsvertrag bereits festgeschrieben. Die Aufgabe des künftigen Bundesinnenministers ist damit klar: Er muss die Beurteilungs- und Beförderungsverfahren im öffentlichen Dienst auf geschlechtsspezifische Diskriminierungen hin prüfen und an entsprechender Stelle korrigieren. Sollte Horst Seehofer das Amt des Innenministers übernehmen, muss er sich an den fortschrittlichen dienstrechtlichen Lösungen in Bayern messen lassen“, machte Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung, am 20. Februar 2018 auf der Frauenfachtagung der Landesfrauenvertretung des DBB NRW in Düsseldorf deutlich. Das bayerische Dienstrecht gilt als eines der modernsten in Deutschland und wurde 2016 mit dem 1. Preis der Deutschen Gesellschaft für Gesetzgebung (DGG) ausgezeichnet. Im Zuge dessen wurde das Laufbahnrecht von einigen Regelungen bereinigt, die Frauen das berufliche Fortkommen bis dato erschwert hatten. Mit Blick auf die Beförderung beispielsweise erhöhte sich der berücksichtigungsfähige Umfang von Kindererziehungszeiten von zwei auf drei Jahre pro Kind für bayerische Landesbeamtinnen und -beamte. Zudem wurde in den Verwaltungsvorschriften ein Diskriminierungsverbot von Teilzeitbeschäftigten bei der dienstlichen Beurteilung etabliert. Danach darf sich weder Teilzeitbeschäftigung noch Beurlaubung nachteilig auf die Beurteilung auswirken. Darüber hinaus wird explizit darauf hingewiesen, dass bei einer Teilzeitbeschäftigung oder teilweisen Freistellung die geleistete Arbeitsmenge im Verhältnis zur anteiligen Arbeitszeit zu bewerten ist. „Da ist es nur folgerichtig, dass diese von Horst Seehofer als bayerischem Ministerpräsidenten gebilligten deutlichen und klar formulierten dienst- und laufbahnrechtlichen Vorgaben zur dienstlichen Beurteilung auch auf Bundesebene umgesetzt werden“, betonte Wildfeuer. Gleiches gelte auch für die Umsetzung der sogenannten Mütterrente für Beamtinnen und Beamte, machte Wildfeuer deutlich. Bayern ist bisher das einzige Bundesland, das eine wirkungsgleiche Übertragung der sogenannten Mütterrente auf den Beamtenbereich umgesetzt hat. Auch hier müsse der Bund vorangehen, damit die übrigen Bundesländer folgen können. „Wir werden nichts unversucht lassen, damit ein künftiger Bundesinnenminister Seehofer gemäß seinen Prinzipien auch auf Bundesebene handelt“, so Wildfeuer.      Click to listen highlighted text!   dbb Chef Silberbach: Frühkindliche Bildung und Erziehung müssen gestärkt werden Der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach hat die Pläne der möglichen „Großen Koalition“ auf Bundesebene zur Stärkung der frühkindlichen Bildung und Erziehung begrüßt. „Es ist höchste Zeit, dass die Bundespolitik den Kommunen finanziell spürbar unter die Arme greift, um Quantität und vor allem Qualität in den Kitas auszubauen“, sagte Silberbach am 15. Februar 2018 mit Blick auf den Entwurf des Koalitionsvertrages von CDU/CSU und SPD. Entscheidend werde außerdem sein, die Berufsbilder in der Erziehung attraktiver zu gestalten. „Wir müssen ausreichend viele qualifizierte Beschäftigte finden beziehungsweise ausbilden. Um genug Menschen für diese Berufe zu begeistern, brauchen wir auch entsprechende finanzielle Anreize.“ Auf der Einkommensseite könnten die kommunalen Arbeitgeber bereits in der jetzt anstehenden Tarifrunde ein deutliches Zeichen setzen, so Silberbach. „Lineare Anpassungen für alle kommunalen Beschäftigten, von denen auch das Personal in der frühkindlichen Bildung und Erziehung profitieren, sind ein erster, wichtiger Schritt. Danach wird es darauf ankommen, das Tarifgefüge für die Kolleginnen und Kollegen im Sozial- und Erziehungsdienst weiter zu verbessern und den heutigen Standards anzupassen“, forderte Silberbach. „So schaffen wir die nötigen Anreize, damit sich mehr junge Menschen für diesen gesellschaftlich wichtigen Beruf entscheiden.“ Neben der Bezahlung müssten aber auch die weiteren Arbeitsbedingungen verbessert werden. „Ausstattung der Einrichtungen, Fachkraft-Kind- Schlüssel, Verfügungszeiten, Ausbildung: Das sind nur einige der Punkte, die endlich angegangen werden müssen“, so der dbb Chef. Hintergrund Der Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD sieht vor, das Angebot an Kinderbetreuungsplätzen auszubauen und die Qualität von Kinderbetreuungseinrichtungen zu verbessern. Zudem sollen die Eltern bei den Gebühren bis hin zur Gebührenfreiheit entlastet werden. Dafür wird der Bund jährlich laufende Mittel zur Verfügung stellen (2019 0,5 Milliarden, 2020 eine Milliarde, 2021 zwei Milliarden Euro). dbb bundesfrauenvertretung: Geschlechtergerechte Leistungsbeurteilung ist Aufgabe des BMI Die diskriminierungsfreie Ausgestaltung der Beurteilungs- und Beförderungspraxis im öffentlichen Dienst ist nach Auffassung der dbb bundesfrauenvertretung eine zentrale Aufgabe des Bundesinnenministeriums. „Der Grundstein dafür ist im Koalitionsvertrag bereits festgeschrieben. Die Aufgabe des künftigen Bundesinnenministers ist damit klar: Er muss die Beurteilungs- und Beförderungsverfahren im öffentlichen Dienst auf geschlechtsspezifische Diskriminierungen hin prüfen und an entsprechender Stelle korrigieren. Sollte Horst Seehofer das Amt des Innenministers übernehmen, muss er sich an den fortschrittlichen dienstrechtlichen Lösungen in Bayern messen lassen“, machte Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung, am 20. Februar 2018 auf der Frauenfachtagung der Landesfrauenvertretung des DBB NRW in Düsseldorf deutlich. Das bayerische Dienstrecht gilt als eines der modernsten in Deutschland und wurde 2016 mit dem 1. Preis der Deutschen Gesellschaft für Gesetzgebung (DGG) ausgezeichnet. Im Zuge dessen wurde das Laufbahnrecht von einigen Regelungen bereinigt, die Frauen das berufliche Fortkommen bis dato erschwert hatten. Mit Blick auf die Beförderung beispielsweise erhöhte sich der berücksichtigungsfähige Umfang von Kindererziehungszeiten von zwei auf drei Jahre pro Kind für bayerische Landesbeamtinnen und -beamte. Zudem wurde in den Verwaltungsvorschriften ein Diskriminierungsverbot von Teilzeitbeschäftigten bei der dienstlichen Beurteilung etabliert. Danach darf sich weder Teilzeitbeschäftigung noch Beurlaubung nachteilig auf die Beurteilung auswirken. Darüber hinaus wird explizit darauf hingewiesen, dass bei einer Teilzeitbeschäftigung oder teilweisen Freistellung die geleistete Arbeitsmenge im Verhältnis zur anteiligen Arbeitszeit zu bewerten ist. „Da ist es nur folgerichtig, dass diese von Horst Seehofer als bayerischem Ministerpräsidenten gebilligten deutlichen und klar formulierten dienst- und laufbahnrechtlichen Vorgaben zur dienstlichen Beurteilung auch auf Bundesebene umgesetzt werden“, betonte Wildfeuer. Gleiches gelte auch für die Umsetzung der sogenannten Mütterrente für Beamtinnen und Beamte, machte Wildfeuer deutlich. Bayern ist bisher das einzige Bundesland, das eine wirkungsgleiche Übertragung der sogenannten Mütterrente auf den Beamtenbereich umgesetzt hat. Auch hier müsse der Bund vorangehen, damit die übrigen Bundesländer folgen können. „Wir werden nichts unversucht lassen, damit ein künftiger Bundesinnenminister Seehofer gemäß seinen Prinzipien auch auf Bundesebene handelt“, so Wildfeuer.   

 

Aus Bundesländern und Mitgliedsgewerkschaften

GDL:

Eisenbahnverkehrsmarkt: Kein Wettbewerb über Personalkosten

Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) hat am 14. Februar 2018 die Versuche der DB Regio AG zurückgewiesen, sich den für alle Akteure auf dem Eisenbahnmarkt geltenden tariflichen Regelungen zu entziehen.

 „Kein Eisenbahnverkehrsunternehmen darf in einen Vor- oder Nachteil bei den Personalkosten gebracht werden“, so der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL), Claus Weselsky, der auch dbb Vize ist. Mit dem Rahmentarifvertrag für das Zugpersonal (BuRa-ZugTV) der GDL existiere ein verbindliches Regelwerk, das mit ergänzenden Haustarifverträgen für ein Gleichgewicht bei den Einkommens- und Arbeitsbedingungen im Eisenbahnverkehrsmarkt sorge. Aktuell lege es die DB Regio AG jedoch darauf an, durch einen geplanten Flächentarifvertrag die Wirkung des BuRa-ZugTV und der ergänzenden Haustarifverträge auszuhebeln – und damit nicht nur unternehmensspezifische Regelungen, sondern auch darüber hinaus gehende materielle Ansprüche der Arbeitnehmer. Die Folge wäre demnach eine Absenkung der Einkommens- und Arbeitsbedingungen sowie eine Ungleichbehandlung der anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen im Markt. „Dies wäre nicht nur fatal, sondern würde die bisherige erfolgreiche Vereinheitlichung des Tarifniveaus im Eisenbahnverkehrsmarkt geradezu konterkarieren“, so Weselsky. „Dieser Versuch, einen Wettbewerbsvorteil im Bereich der Personalkosten zu erlangen, muss scheitern.“

VBE:

Bessere Bildungschancen durch bessere Gesundheitsversorgung

Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) hat auf die Bedeutung von Fachkräften für Schulgesundheit hingewiesen. Die Zwischenbilanz zu ihrem Einsatz zeige deutlich, dass der Bedarf groß ist und ein hoher Handlungsbedarf besteht.

Ohne Schulgesundheitsfachkräfte müssten Lehrkräfte sich um kranke Kinder kümmern – oder aber die Beschwerden würden möglicherweise gar nicht behandelt. „Schulgesundheitsfachkräfte sind damit ein entscheidender Faktor für gesunde Schülerinnen und Schüler“, kommentiert der VBE-Bundesvorsitzender Udo Beckmann am 15. Februar 2018. Kinder hätten ein Anrecht auf Bildung, Gesundheit und gleiche Chancen. Der Einsatz von Schulgesundheitskräften sei ein „Modell der Zukunft“ und ein weiterer wichtiger Baustein für multiprofessionelle Teams. Beckmann: „Politische Bekenntnisse sind wichtig als Impuls zur Einführung. Jetzt muss die Politik ihren Worten umgehend Taten folgen lassen!“ Schon 2017 habe der VBE gemeinsam mit dem Bundesverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) alle Gesundheits- und Schulministerien angeschrieben und die bundesweite, bedarfsgerechte Einführung von Schulgesundheitsfachkräften gefordert. „Schulgesundheitsfachkräfte werden gebraucht, gut angenommen und entlasten Lehrkräfte und Schulleitungen. Die Politik muss nun in allen Bundesländern reagieren und schnellstmöglich Finanzierungsmöglichkeiten sondieren und entsprechend des erarbeiteten Curriculums Schulgesundheitsfachkräfte ausbilden. Wir sehen hierdurch auch besondere Unterstützungsmöglichkeiten von Kindern aus sozial schwierigen Verhältnissen gegeben“, so der VBE-Chef.

VDR:

Politik muss Digitalisierung an Schulen voranbringen

Vor der Eröffnung der Bildungsmesse „didacta“ hat der Bundesvorsitzende des Verbands Deutscher Realschullehrer (VDR), Jürgen Böhm, eine umfassende Medienerziehung junger Menschen an Schulen gefordert. 

Digitalisierung sei an den Schulen ein wichtiges, zukunftsweisendes Thema. Daher müssten Schüler auf den richtigen Umgang mit digitalen Medien vorbereitet sowie über die Risiken und Gefahren der Mediennutzung aufgeklärt zu werden. „Nicht minder wichtig ist allerdings, dass die Politik tätig wird und ihren Beitrag zum Voranbringen des Digitalisierungsprozesses an den Schulen leistet. Zwar hat sich schon viel bewegt. Nach wie vor besteht allerdings noch großer Handlungsbedarf – beispielsweise in Bezug auf die Ausstattung der Schulen mit digitalen Medien, die an vielen Stellen noch zu wünschen übriglässt“, so Böhm am 19. Februar 2018. Böhm warnt allerdings davor, eine einheitliche Bildungsstruktur im ganzen Bundesgebiet als Allheilmittel zu sehen. „Im Zuge einer Unterstützung im Bereich der Digitalisierung darf keinesfalls in die Schulstrukturen der einzelnen Länder eingegriffen werden. Es geht künftig um einen kooperativen und leistungsfähigen Föderalismus für die Menschen in den Bundesländern“, so der VDR-Chef. Der Bildungsföderalismus dürfe nicht infrage gestellt und die bewährte Vielfalt der Bildungswege müsse gewahrt werden.      Click to listen highlighted text!   Aus Bundesländern und Mitgliedsgewerkschaften GDL: Eisenbahnverkehrsmarkt: Kein Wettbewerb über Personalkosten Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) hat am 14. Februar 2018 die Versuche der DB Regio AG zurückgewiesen, sich den für alle Akteure auf dem Eisenbahnmarkt geltenden tariflichen Regelungen zu entziehen.  „Kein Eisenbahnverkehrsunternehmen darf in einen Vor- oder Nachteil bei den Personalkosten gebracht werden“, so der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL), Claus Weselsky, der auch dbb Vize ist. Mit dem Rahmentarifvertrag für das Zugpersonal (BuRa-ZugTV) der GDL existiere ein verbindliches Regelwerk, das mit ergänzenden Haustarifverträgen für ein Gleichgewicht bei den Einkommens- und Arbeitsbedingungen im Eisenbahnverkehrsmarkt sorge. Aktuell lege es die DB Regio AG jedoch darauf an, durch einen geplanten Flächentarifvertrag die Wirkung des BuRa-ZugTV und der ergänzenden Haustarifverträge auszuhebeln – und damit nicht nur unternehmensspezifische Regelungen, sondern auch darüber hinaus gehende materielle Ansprüche der Arbeitnehmer. Die Folge wäre demnach eine Absenkung der Einkommens- und Arbeitsbedingungen sowie eine Ungleichbehandlung der anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen im Markt. „Dies wäre nicht nur fatal, sondern würde die bisherige erfolgreiche Vereinheitlichung des Tarifniveaus im Eisenbahnverkehrsmarkt geradezu konterkarieren“, so Weselsky. „Dieser Versuch, einen Wettbewerbsvorteil im Bereich der Personalkosten zu erlangen, muss scheitern.“ VBE: Bessere Bildungschancen durch bessere Gesundheitsversorgung Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) hat auf die Bedeutung von Fachkräften für Schulgesundheit hingewiesen. Die Zwischenbilanz zu ihrem Einsatz zeige deutlich, dass der Bedarf groß ist und ein hoher Handlungsbedarf besteht. Ohne Schulgesundheitsfachkräfte müssten Lehrkräfte sich um kranke Kinder kümmern – oder aber die Beschwerden würden möglicherweise gar nicht behandelt. „Schulgesundheitsfachkräfte sind damit ein entscheidender Faktor für gesunde Schülerinnen und Schüler“, kommentiert der VBE-Bundesvorsitzender Udo Beckmann am 15. Februar 2018. Kinder hätten ein Anrecht auf Bildung, Gesundheit und gleiche Chancen. Der Einsatz von Schulgesundheitskräften sei ein „Modell der Zukunft“ und ein weiterer wichtiger Baustein für multiprofessionelle Teams. Beckmann: „Politische Bekenntnisse sind wichtig als Impuls zur Einführung. Jetzt muss die Politik ihren Worten umgehend Taten folgen lassen!“ Schon 2017 habe der VBE gemeinsam mit dem Bundesverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) alle Gesundheits- und Schulministerien angeschrieben und die bundesweite, bedarfsgerechte Einführung von Schulgesundheitsfachkräften gefordert. „Schulgesundheitsfachkräfte werden gebraucht, gut angenommen und entlasten Lehrkräfte und Schulleitungen. Die Politik muss nun in allen Bundesländern reagieren und schnellstmöglich Finanzierungsmöglichkeiten sondieren und entsprechend des erarbeiteten Curriculums Schulgesundheitsfachkräfte ausbilden. Wir sehen hierdurch auch besondere Unterstützungsmöglichkeiten von Kindern aus sozial schwierigen Verhältnissen gegeben“, so der VBE-Chef. VDR: Politik muss Digitalisierung an Schulen voranbringen Vor der Eröffnung der Bildungsmesse „didacta“ hat der Bundesvorsitzende des Verbands Deutscher Realschullehrer (VDR), Jürgen Böhm, eine umfassende Medienerziehung junger Menschen an Schulen gefordert.  Digitalisierung sei an den Schulen ein wichtiges, zukunftsweisendes Thema. Daher müssten Schüler auf den richtigen Umgang mit digitalen Medien vorbereitet sowie über die Risiken und Gefahren der Mediennutzung aufgeklärt zu werden. „Nicht minder wichtig ist allerdings, dass die Politik tätig wird und ihren Beitrag zum Voranbringen des Digitalisierungsprozesses an den Schulen leistet. Zwar hat sich schon viel bewegt. Nach wie vor besteht allerdings noch großer Handlungsbedarf – beispielsweise in Bezug auf die Ausstattung der Schulen mit digitalen Medien, die an vielen Stellen noch zu wünschen übriglässt“, so Böhm am 19. Februar 2018. Böhm warnt allerdings davor, eine einheitliche Bildungsstruktur im ganzen Bundesgebiet als Allheilmittel zu sehen. „Im Zuge einer Unterstützung im Bereich der Digitalisierung darf keinesfalls in die Schulstrukturen der einzelnen Länder eingegriffen werden. Es geht künftig um einen kooperativen und leistungsfähigen Föderalismus für die Menschen in den Bundesländern“, so der VDR-Chef. Der Bildungsföderalismus dürfe nicht infrage gestellt und die bewährte Vielfalt der Bildungswege müsse gewahrt werden.   

 

Namen und Nachrichten

 

Die am 20. Februar 2018 erzielte Einigung des Koalitionsausschusses von SPD und CDU in Mecklenburg-Vorpommern über die Verwendung des Haushaltsüberschusses von rund 327 Millionen Euro ist seitens des dbb Landesbundes begrüßt worden. „Die beabsichtigten Maßnahmen, beispielsweise bei der Polizei die Zulagen zu erhöhen, Beförderungen zu erleichtern sowie zusätzliche Stellen zu schaffen, entsprechen unseren jahrelangen Forderungen“, so der dbb Landesvorsitzende Dietmar Knecht. „Dies ist ein erster vernünftiger Schritt, in dem Bereich attraktiver für Berufseinsteiger und motivierender für das Bestandspersonal zu werden“. Allerdings müssten perspektivisch auch anderen Bereiche der Landesverwaltung, in denen es zu wenig Personal gibt, berücksichtigt werden. „Wir sehen diese Defizite ganz deutlich bei der Bildung, der Justiz, den Gesundheitsämtern sowie in der Finanzverwaltung“, so Knecht.

 

Der dbb schleswig-holstein hat im Gespräch mit der oppositionellen SPD-Landtagsfraktion am 12. Februar 2018 für die Wiedereinführung des Weihnachtsgeldes für Beamte geworben. Die von CDU, FDP und Grünen getragenen Regierungskoalition habe sich diesbezüglich immer noch nicht bewegt. Der dbb Landesbund betonte zudem erneut, dass der öffentliche Dienst nicht attraktiv genug für Nachwuchs- und Fachkräfte ist. Notwendig seien etwa flexiblere Arbeitszeiten und weniger befristete Arbeitsverträge.

 

Im Prozess um einen tödlichen Verkehrsunfall in Hamburg ist der Angeklagte am Montag zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Der Mann habe sich des Mordes, des zweifachen versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung sowie der vorsätzlichen Gefährdung des Straßenverkehrs und des Diebstahls schuldig gemacht. Der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Rainer Wendt, begrüßte am 19. Februar 2018 das Urteil: „Nach dem Fall in Berlin, wo in Folge eines illegalen Autorennens ein Mensch getötet wurde und das zuständige Gericht Mordmerkmale als gegeben ansah, ist dieser Fall in Hamburg nun der zweite mit richtungsweisender Rechtsprechung. Die Fälle sind zwar nicht gleichzusetzen, aber beide Urteile sind folgerichtig. In beiden Fällen wurden Fahrzeuge als gefährliches Werkzeug im Straßenverkehr eingesetzt, Mordmerkmale damit zu Recht bejaht.“

 

 

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