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Inhalt aus dbb aktuell Nr. 6 vom 14. Februar 2018 

Inhaltsverzeichnis

Koalitionspläne für Zeitverträge
   Befristungen: Problem wird verschleppt
dbb bundesfrauenvertretung
   Pläne zur Gleichstellung im öffentlichen Dienst begrüßt
dbb bundesseniorenvertretung
   Bund soll Tarifabschlüsse auch auf Versorgung übertragen
Aus Bundesländern und Mitgliedsgewerkschaften
   Baden-Württemberg
     Absenkung der Arbeitszeit von Beamten gefordert
   Verband Bildung und Erziehung
Namen und Nachrichten      Click to listen highlighted text!   Inhalt aus dbb aktuell Nr. 6 vom 14. Februar 2018  Inhaltsverzeichnis Koalitionspläne für Zeitverträge   Befristungen: Problem wird verschlepptdbb bundesfrauenvertretung   Pläne zur Gleichstellung im öffentlichen Dienst begrüßtdbb bundesseniorenvertretung   Bund soll Tarifabschlüsse auch auf Versorgung übertragenAus Bundesländern und Mitgliedsgewerkschaften   Baden-Württemberg     Absenkung der Arbeitszeit von Beamten gefordert   Verband Bildung und ErziehungNamen und Nachrichten   

 

Koalitionspläne für Zeitverträge

Befristungen: Problem wird verschleppt

Massive Kritik hat der stellvertretende dbb Bundesvorsitzende und Tarifvorstand Volker Geyer an den im Koalitionsvertrag formulierten Plänen von Union und SPD zur verschärften Bekämpfung von befristeten Arbeitsverhältnissen geübt.

Laut Koalitionsvertrag sollen sachgrundlose Befristungen künftig nur noch bis zu 18 Monate möglich sein, für Befristungen mit Sachgrund soll es eine Obergrenze von fünf Jahren geben, um das Ausufern von Kettenbefristungen zu verhindern. „Damit wird die Befristungsproblematik, deren Spitzenreiter ganz klar der öffentliche Dienst ist, verschleppt, nicht gelöst“, kritisierte der dbb Tarifvorstand am 9. Februar 2018 in Berlin. Gerade im öffentlichen Sektor könnte sich die vermeintliche Eindämmung von Befristungen als „Mogelpackung“ entpuppen. „Hier gelten laut Gesetz Befristungen von Arbeitnehmern, die aus Haushaltsmitteln vergütet werden, die haushaltsrechtlich für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind, grundsätzlich als Sachgrund-Befristungen“, so Geyer. „Die schärferen Regelungen für sachgrundlose Befristungen werden also beim ‚Befristungs- Meister‘ öffentlicher Dienst überwiegend gar nicht greifen. Wenn die große Koalition jetzt darangeht, Befristungen im Bereich der Privatwirtschaft zu erschweren, mit dem öffentlichen Dienst den eigenen Bereich jedoch großzügig verschont, ist das kaum der große Wurf, als der das Ganze jetzt verkauft werden soll.“ Befristungen seien grundsätzlich schlecht, betonte Geyer, „weil die betroffenen Menschen in Unsicherheit leben, nicht planen können und mit einem befristeten Arbeitsverhältnis kaum einen Mietvertrag abschließen können. Da macht es keinen Unterschied, ob der Beschäftigte in der freien Wirtschaft arbeitet oder im öffentlichen Dienst. Wenn uns hier aktuell über 200.000 Leute fehlen, darf es eigentlich überhaupt keine Befristungen geben. Insbesondere bei den Auszubildenden drücken sich öffentliche Arbeitgeber weiterhin vor verbindlichen Übernahmeregelungen. Dabei sollten sie froh sein, wenn junge Leute überhaupt noch den Weg in den öffentlichen Dienst finden.“ Als „Zumutung für alle Beteiligten“ bezeichnete der dbb Tarifvorstand die derzeitige Befristungspraxis im Schulbereich: „Da werden qualifizierte Lehrerinnen und Lehrer regelmäßig vor den Schulferien entlassen und danach wiederum befristet eingestellt. Gleichzeitig heuert man ebenfalls befristete Seiteneinsteiger an, um den Bedarf zu decken. Das ist nicht nur menschenunwürdig, sondern frustrierend für alle befristet Eingestellten, ganz schlecht für die Bildungsarbeit und eine zusätzliche Belastung für diejenigen im Kollegium, die alljährlich wieder Neulinge anlernen müssen – bevor die sich dann auch schon wieder verabschieden“, erklärte Geyer. Er kündigte an, dass der dbb das Thema nicht auf sich beruhen lassen werde. „Befristungen als dauerhaftes Geschäftsmodell haben sowohl in der Privatwirtschaft als auch im öffentlichen Dienst nichts zu suchen.“ Hintergrund Befristete Arbeitsverträge spielen im öffentlichen Dienst eine größere Rolle als in der Privatwirtschaft, insbesondere bei der Einstellungspraxis. Die Befristungsquoten im Arbeitnehmerbereich liegen zwischen 8,2 in Kommunen, 11,3 Prozent beim Bund und 12,3 Prozent in den Ländern, in wissenschaftlichen Einrichtungen sogar zwischen 50 und 90 Prozent, wie eine Studie zur Befristungspraxis im öffentlichen Dienst des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), veröffentlicht im Dezember 2015, zeigte.

dbb bundesfrauenvertretung

Pläne zur Gleichstellung im öffentlichen Dienst begrüßt

Die Vorhaben von CDU/CSU und SPD, die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Leitungsfunktionen des öffentlichen Dienstes bis 2025 umzusetzen, hat die dbb bundesfrauenvertretung ausdrücklich begrüßt.

„Es darf jetzt nur nicht bei bloßen Lippenbekenntnissen bleiben. Die im Koalitionsvertrag angekündigten Ziele zur Gleichstellung in der öffentlichen Verwaltung müssen tatsächlich umgesetzt werden. Das erfordert zunächst die konsequente Einführung von aussagekräftigen gendersensiblen Personal- und Beurteilungsstatistiken. Daran anknüpfend müssen Leistungsbeurteilung und Beförderungspraxis diskriminierungsfrei neu aufgestellt und an die sich wandelnde Arbeitswelt 4.0 angepasst werden“, forderte Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung, am 8. Februar 2018. Im Besonderen begrüßte Wildfeuer die Absichten der Parteien, die strukturellen Hindernisse für Frauen auf dem Arbeitsmarkt abzubauen, die wesentlich zur Entgeltlücke beitragen. „Seit vielen Jahren fordern wir hier auch für den öffentlichen Dienst wirkungsvolle Maßnahmen. Dazu gehört die Aufwertung von Care-Berufen durch eine bessere Eingruppierung in der Entgeltordnung. Eine tarifierte Ausbildungsvergütung für Sozial- und Pflegeberufe ist hier der erste wichtige Schritt“, so Wildfeuer. Darüber hinaus müsse auch die familiäre Sorgearbeit aufgewertet werden. „Mit der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Ausweitung der Mütterrente schlägt die Bundespolitik den richtigen Weg ein. Erziehungsarbeit wird damit zur wertgeschätzten Erziehungsleistung“, betonte Wildfeuer. Beamtinnen, die vor 1992 Kinder zur Welt gebracht haben, seien allerdings bisher von der Mütterrente ausgeschlossen. Auch sie hätten aber ein Recht auf diese Anerkennung. „Wir fordern die neue Bundesregierung auf, dieser institutionalisierten Ungleichbehandlung entgegenzuwirken und die sogenannte Mütterrente wirkungsgleich für den Beamtenbereich umzusetzen.“ Positiv wertete die Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung die Vorhaben zur Bekämpfung von Gewalt gegenüber Frauen: „Dass die Koalitionsparteien diesem Thema ein ganzes Kapitel gewidmet haben, ist ein deutliches und sehr wichtiges Signal gegen sexistische Tendenzen in unserer Gesellschaft.“

dbb bundesseniorenvertretung

Bund soll Tarifabschlüsse auch auf Versorgung übertragen

Die dbb bundesseniorenvertretung hat die im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD auf Bundesebene enthaltene Absichtserklärung, die Tarifabschlüsse „grundsätzlich gleich auf die Beamtenbesoldung übertragen“ zu wollen, begrüßt.

„Wir gehen davon aus, dass der Bund – wie in den letzten Jahren – die Tarifabschlüsse des öffentlichen Dienstes zeit- und inhaltsgleich auf die Beamtenbesoldung, aber natürlich auch auf die Beamtenversorgung überträgt. Alles andere wäre den Beamten und den Pensionären nicht zu vermitteln,“ sagte der Vorsitzende der Seniorenvertretung, Wolfgang Speck. Auch die geplanten Verbesserungen bei der Pflege, die Wiederherstellung der paritätischen Finanzierung in der gesetzlichen Krankenversicherung und das Fehlen von Plänen für eine Einheitsversicherung in der Krankenversicherung bewertete Speck positiv. Allerdings werde die dbb Bundeseniorenvertretung darauf achten, das paritätische Beitragsprinzip in der Krankenversicherung auch in der Krankenversicherung der Rentner sicherzustellen. Zudem werde man die Arbeit der geplanten Kommission zur Reform der kassen- und privatärztlichen Vergütung aufmerksam begleiten. Speck: „Wir stehen dazu, die privatärztliche Gebührenordnung und die Bezahlung der Kassenärzte zu modernisieren und dem medizinischen Fortschritt anzupassen. Hier darf sich aber kein Einfallstor für die gesundheitliche Einheitsversicherung auftun.“ Kritik übte Speck an den Plänen für die „Mütterrente“. Es sei nicht hinnehmbar, dass der Vertrag keine Regelung zur wirkungsgleichen Übertragung der Mütterrente auf die Beamtinnen und Beamten enthalte: „Nachdem bislang nur Bayern und Sachsen die Mütterrente für Beamtinnen und Beamte eingeführt haben, wäre nun der Bund am Zuge gewesen, Verbesserungen bei der Kindererziehung auch im Beamtenversorgungsrecht nachzuvollziehen.“        Click to listen highlighted text!   Koalitionspläne für Zeitverträge Befristungen: Problem wird verschleppt Massive Kritik hat der stellvertretende dbb Bundesvorsitzende und Tarifvorstand Volker Geyer an den im Koalitionsvertrag formulierten Plänen von Union und SPD zur verschärften Bekämpfung von befristeten Arbeitsverhältnissen geübt. Laut Koalitionsvertrag sollen sachgrundlose Befristungen künftig nur noch bis zu 18 Monate möglich sein, für Befristungen mit Sachgrund soll es eine Obergrenze von fünf Jahren geben, um das Ausufern von Kettenbefristungen zu verhindern. „Damit wird die Befristungsproblematik, deren Spitzenreiter ganz klar der öffentliche Dienst ist, verschleppt, nicht gelöst“, kritisierte der dbb Tarifvorstand am 9. Februar 2018 in Berlin. Gerade im öffentlichen Sektor könnte sich die vermeintliche Eindämmung von Befristungen als „Mogelpackung“ entpuppen. „Hier gelten laut Gesetz Befristungen von Arbeitnehmern, die aus Haushaltsmitteln vergütet werden, die haushaltsrechtlich für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind, grundsätzlich als Sachgrund-Befristungen“, so Geyer. „Die schärferen Regelungen für sachgrundlose Befristungen werden also beim ‚Befristungs- Meister‘ öffentlicher Dienst überwiegend gar nicht greifen. Wenn die große Koalition jetzt darangeht, Befristungen im Bereich der Privatwirtschaft zu erschweren, mit dem öffentlichen Dienst den eigenen Bereich jedoch großzügig verschont, ist das kaum der große Wurf, als der das Ganze jetzt verkauft werden soll.“ Befristungen seien grundsätzlich schlecht, betonte Geyer, „weil die betroffenen Menschen in Unsicherheit leben, nicht planen können und mit einem befristeten Arbeitsverhältnis kaum einen Mietvertrag abschließen können. Da macht es keinen Unterschied, ob der Beschäftigte in der freien Wirtschaft arbeitet oder im öffentlichen Dienst. Wenn uns hier aktuell über 200.000 Leute fehlen, darf es eigentlich überhaupt keine Befristungen geben. Insbesondere bei den Auszubildenden drücken sich öffentliche Arbeitgeber weiterhin vor verbindlichen Übernahmeregelungen. Dabei sollten sie froh sein, wenn junge Leute überhaupt noch den Weg in den öffentlichen Dienst finden.“ Als „Zumutung für alle Beteiligten“ bezeichnete der dbb Tarifvorstand die derzeitige Befristungspraxis im Schulbereich: „Da werden qualifizierte Lehrerinnen und Lehrer regelmäßig vor den Schulferien entlassen und danach wiederum befristet eingestellt. Gleichzeitig heuert man ebenfalls befristete Seiteneinsteiger an, um den Bedarf zu decken. Das ist nicht nur menschenunwürdig, sondern frustrierend für alle befristet Eingestellten, ganz schlecht für die Bildungsarbeit und eine zusätzliche Belastung für diejenigen im Kollegium, die alljährlich wieder Neulinge anlernen müssen – bevor die sich dann auch schon wieder verabschieden“, erklärte Geyer. Er kündigte an, dass der dbb das Thema nicht auf sich beruhen lassen werde. „Befristungen als dauerhaftes Geschäftsmodell haben sowohl in der Privatwirtschaft als auch im öffentlichen Dienst nichts zu suchen.“ Hintergrund Befristete Arbeitsverträge spielen im öffentlichen Dienst eine größere Rolle als in der Privatwirtschaft, insbesondere bei der Einstellungspraxis. Die Befristungsquoten im Arbeitnehmerbereich liegen zwischen 8,2 in Kommunen, 11,3 Prozent beim Bund und 12,3 Prozent in den Ländern, in wissenschaftlichen Einrichtungen sogar zwischen 50 und 90 Prozent, wie eine Studie zur Befristungspraxis im öffentlichen Dienst des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), veröffentlicht im Dezember 2015, zeigte. dbb bundesfrauenvertretung Pläne zur Gleichstellung im öffentlichen Dienst begrüßt Die Vorhaben von CDU/CSU und SPD, die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Leitungsfunktionen des öffentlichen Dienstes bis 2025 umzusetzen, hat die dbb bundesfrauenvertretung ausdrücklich begrüßt. „Es darf jetzt nur nicht bei bloßen Lippenbekenntnissen bleiben. Die im Koalitionsvertrag angekündigten Ziele zur Gleichstellung in der öffentlichen Verwaltung müssen tatsächlich umgesetzt werden. Das erfordert zunächst die konsequente Einführung von aussagekräftigen gendersensiblen Personal- und Beurteilungsstatistiken. Daran anknüpfend müssen Leistungsbeurteilung und Beförderungspraxis diskriminierungsfrei neu aufgestellt und an die sich wandelnde Arbeitswelt 4.0 angepasst werden“, forderte Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung, am 8. Februar 2018. Im Besonderen begrüßte Wildfeuer die Absichten der Parteien, die strukturellen Hindernisse für Frauen auf dem Arbeitsmarkt abzubauen, die wesentlich zur Entgeltlücke beitragen. „Seit vielen Jahren fordern wir hier auch für den öffentlichen Dienst wirkungsvolle Maßnahmen. Dazu gehört die Aufwertung von Care-Berufen durch eine bessere Eingruppierung in der Entgeltordnung. Eine tarifierte Ausbildungsvergütung für Sozial- und Pflegeberufe ist hier der erste wichtige Schritt“, so Wildfeuer. Darüber hinaus müsse auch die familiäre Sorgearbeit aufgewertet werden. „Mit der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Ausweitung der Mütterrente schlägt die Bundespolitik den richtigen Weg ein. Erziehungsarbeit wird damit zur wertgeschätzten Erziehungsleistung“, betonte Wildfeuer. Beamtinnen, die vor 1992 Kinder zur Welt gebracht haben, seien allerdings bisher von der Mütterrente ausgeschlossen. Auch sie hätten aber ein Recht auf diese Anerkennung. „Wir fordern die neue Bundesregierung auf, dieser institutionalisierten Ungleichbehandlung entgegenzuwirken und die sogenannte Mütterrente wirkungsgleich für den Beamtenbereich umzusetzen.“ Positiv wertete die Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung die Vorhaben zur Bekämpfung von Gewalt gegenüber Frauen: „Dass die Koalitionsparteien diesem Thema ein ganzes Kapitel gewidmet haben, ist ein deutliches und sehr wichtiges Signal gegen sexistische Tendenzen in unserer Gesellschaft.“ dbb bundesseniorenvertretung Bund soll Tarifabschlüsse auch auf Versorgung übertragen Die dbb bundesseniorenvertretung hat die im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD auf Bundesebene enthaltene Absichtserklärung, die Tarifabschlüsse „grundsätzlich gleich auf die Beamtenbesoldung übertragen“ zu wollen, begrüßt. „Wir gehen davon aus, dass der Bund – wie in den letzten Jahren – die Tarifabschlüsse des öffentlichen Dienstes zeit- und inhaltsgleich auf die Beamtenbesoldung, aber natürlich auch auf die Beamtenversorgung überträgt. Alles andere wäre den Beamten und den Pensionären nicht zu vermitteln,“ sagte der Vorsitzende der Seniorenvertretung, Wolfgang Speck. Auch die geplanten Verbesserungen bei der Pflege, die Wiederherstellung der paritätischen Finanzierung in der gesetzlichen Krankenversicherung und das Fehlen von Plänen für eine Einheitsversicherung in der Krankenversicherung bewertete Speck positiv. Allerdings werde die dbb Bundeseniorenvertretung darauf achten, das paritätische Beitragsprinzip in der Krankenversicherung auch in der Krankenversicherung der Rentner sicherzustellen. Zudem werde man die Arbeit der geplanten Kommission zur Reform der kassen- und privatärztlichen Vergütung aufmerksam begleiten. Speck: „Wir stehen dazu, die privatärztliche Gebührenordnung und die Bezahlung der Kassenärzte zu modernisieren und dem medizinischen Fortschritt anzupassen. Hier darf sich aber kein Einfallstor für die gesundheitliche Einheitsversicherung auftun.“ Kritik übte Speck an den Plänen für die „Mütterrente“. Es sei nicht hinnehmbar, dass der Vertrag keine Regelung zur wirkungsgleichen Übertragung der Mütterrente auf die Beamtinnen und Beamten enthalte: „Nachdem bislang nur Bayern und Sachsen die Mütterrente für Beamtinnen und Beamte eingeführt haben, wäre nun der Bund am Zuge gewesen, Verbesserungen bei der Kindererziehung auch im Beamtenversorgungsrecht nachzuvollziehen.“     

 

Aus Bundesländern und Mitgliedsgewerkschaften

Baden-Württemberg

Absenkung der Arbeitszeit von Beamten gefordert

„Das muss ein Ende haben“, sagte der Vorsitzende des BBW - Beamtenbund Tarifunion, Kai Rosenberger, mit Blick auf die Tatsache, dass die Wochenarbeitszeit der Beamten im Landes- und Kommunaldienst von Baden-Württemberg eineinhalb Stunden länger ist als die der Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst.

Die Arbeitszeit werde daher ein Schwerpunktthema bei dem anstehenden Gespräch mit Klaus-Peter Murawski, dem baden-württembergischen Staatsminister und Chef der Staatskanzlei sein. Außerdem auf der Agenda: Beihilfe, Beamtenbesoldung und das Auseinanderdriften der Gehälter im Tarif- und Besoldungsgefüge. So bekämen etwa seit fünf Jahren alle Beamten, die zum Stichtag 1. Januar 2013 die Beamtenlaufbahn eingeschlagen haben, weniger Beihilfe: Im Ruhestand und für Ehegatten beziehungsweise eingetragene Lebenspartner übernehme die Beihilfe nur noch 50 Prozent der Krankheitskosten. Seit Inkrafttreten dieser Regelung fordere der BBW deren Rücknahmen. Seit der Fertigstellung des „Färber- Gutachtens“ stehe zudem fest, dass Landesbeamte der Besoldungsstufen A5 bis A7, die in Großstädten des Landes mit ihren Gehältern eine Familie unterhalten müssen, teilweise das Sozialhilfeniveau reißen. Damit schramme die Besoldung für diesen Personenkreis an der Verfassungsmäßigkeit. Rosenberger will daher bei Murawski für eine „kleine Dienstrechtsreform“ werben, die eine Überarbeitung der Besoldungstabelle beinhalten soll.

Verband Bildung und Erziehung

Beckmann gegen verbindliche Grundschulempfehlung

Welche weiterführende Schule sollen Kinder besuchen? In Baden-Württemberg entscheidet darüber wieder die verbindliche Empfehlung der Grundschule. Diskutiert wird darüber auch in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Udo Beckmann, Bundesvorsitzender des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), sieht das kritisch.

„Eine Empfehlung der Grundschullehrkraft ist wohl begründet und bezieht sowohl die Leistungen, auch im Kontext der Mitlernenden, die Sicht auf die bisherige Entwicklung und das weitere Potenzial des Kindes mit ein. Sie darf aber kein Damoklesschwert sein“, so Beckmann. „Das Elternrecht und die damit verbundene Verantwortung der Eltern für ihr Kind haben einen hohen Stellenwert. Der beste Weg ist und bleibt daher eine funktionierende Erziehungspartnerschaft zwischen Eltern und Lehrkräften, innerhalb der sich offen über Stärken und Schwächen des Kindes ausgetauscht werden kann, um eine gut begründete Entscheidung für die weiterführende Schule zu treffen. Nicht umsonst orientieren sich auch in den Bundesländern, in denen die Empfehlung nicht verbindlich ist, die meisten Eltern an dieser Einschätzung.“ In Ländern mit verbindlicher Grundschulempfehlung umgingen Eltern hingegen die Regelung, wenn sie mit der Empfehlung nicht einverstanden seien und es sich leisten könnten, indem sie ihre Kinder auf Privatschulen schicken. Der VBE-Chef erklärte weiter: „Die Forderung nach einer verbindlichen Grundschulempfehlung basiert auf dem alten absurden Denken, dass Kinder am Ende der Grundschulzeit zielsicher in die drei Kategorien praktisch Begabte (Hauptschüler), theoretisch-praktische Begabte (Realschüler) und theoretisch Begabte (Gymnasiasten) einzuordnen sind. Ich dachte, dass wir bereits weiter wären. Die Entwicklung von Kindern ist nicht immer vorhersehbar. Zudem sehen wir, dass die Schülerschaft immer heterogener wird und wir die Schülerinnen und Schüler individueller fördern müssen. Dieser Herausforderung müssen sich alle Schulformen und -arten gleichermaßen stellen. Die Illusion, an einzelnen Schulformen leistungshomogene Lerngruppen zu haben, ist absurd." Den Vorschlag, Tests zur Leistungsfeststellung in der vierten Klasse durchzuführen, sieht er äußerst kritisch: „Niemand kann ernsthaft wollen, dass schon Grundschüler ein Mini-Abitur machen und derart unter Stress gesetzt werden. Allein, was das Erreichen eines bestimmten Notendurchschnitts schon für einen Druck erzeugt, sehen wir mit dem Blick nach Bayern. Dies trägt allenfalls dazu bei, den privaten Nachhilfemarkt zu stärken.“ Laut Beckmann ist es wichtiger, ein funktionierendes Übergangsmanagement zu etablieren und die Durchlässigkeit zwischen den einzelnen Bildungsgängen möglichst lange offen zu halten. „Die Absprache zwischen den Grundschulen und den weiterführenden Schulen und die Weitergabe von essenziellen Informationen zum Lernstand muss geregelt sein. Nur so können sich die weiterführenden Schulen optimal auf die Neuankömmlinge einstellen und entsprechende Differenzierungsmöglichkeiten erarbeiten. Das gilt in gleicher Weise für den Übergang von der Sekundarstufe I in die Sekundarstufe II."       Click to listen highlighted text!   Aus Bundesländern und Mitgliedsgewerkschaften Baden-Württemberg Absenkung der Arbeitszeit von Beamten gefordert „Das muss ein Ende haben“, sagte der Vorsitzende des BBW - Beamtenbund Tarifunion, Kai Rosenberger, mit Blick auf die Tatsache, dass die Wochenarbeitszeit der Beamten im Landes- und Kommunaldienst von Baden-Württemberg eineinhalb Stunden länger ist als die der Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst. Die Arbeitszeit werde daher ein Schwerpunktthema bei dem anstehenden Gespräch mit Klaus-Peter Murawski, dem baden-württembergischen Staatsminister und Chef der Staatskanzlei sein. Außerdem auf der Agenda: Beihilfe, Beamtenbesoldung und das Auseinanderdriften der Gehälter im Tarif- und Besoldungsgefüge. So bekämen etwa seit fünf Jahren alle Beamten, die zum Stichtag 1. Januar 2013 die Beamtenlaufbahn eingeschlagen haben, weniger Beihilfe: Im Ruhestand und für Ehegatten beziehungsweise eingetragene Lebenspartner übernehme die Beihilfe nur noch 50 Prozent der Krankheitskosten. Seit Inkrafttreten dieser Regelung fordere der BBW deren Rücknahmen. Seit der Fertigstellung des „Färber- Gutachtens“ stehe zudem fest, dass Landesbeamte der Besoldungsstufen A5 bis A7, die in Großstädten des Landes mit ihren Gehältern eine Familie unterhalten müssen, teilweise das Sozialhilfeniveau reißen. Damit schramme die Besoldung für diesen Personenkreis an der Verfassungsmäßigkeit. Rosenberger will daher bei Murawski für eine „kleine Dienstrechtsreform“ werben, die eine Überarbeitung der Besoldungstabelle beinhalten soll. Verband Bildung und Erziehung Beckmann gegen verbindliche Grundschulempfehlung Welche weiterführende Schule sollen Kinder besuchen? In Baden-Württemberg entscheidet darüber wieder die verbindliche Empfehlung der Grundschule. Diskutiert wird darüber auch in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Udo Beckmann, Bundesvorsitzender des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), sieht das kritisch. „Eine Empfehlung der Grundschullehrkraft ist wohl begründet und bezieht sowohl die Leistungen, auch im Kontext der Mitlernenden, die Sicht auf die bisherige Entwicklung und das weitere Potenzial des Kindes mit ein. Sie darf aber kein Damoklesschwert sein“, so Beckmann. „Das Elternrecht und die damit verbundene Verantwortung der Eltern für ihr Kind haben einen hohen Stellenwert. Der beste Weg ist und bleibt daher eine funktionierende Erziehungspartnerschaft zwischen Eltern und Lehrkräften, innerhalb der sich offen über Stärken und Schwächen des Kindes ausgetauscht werden kann, um eine gut begründete Entscheidung für die weiterführende Schule zu treffen. Nicht umsonst orientieren sich auch in den Bundesländern, in denen die Empfehlung nicht verbindlich ist, die meisten Eltern an dieser Einschätzung.“ In Ländern mit verbindlicher Grundschulempfehlung umgingen Eltern hingegen die Regelung, wenn sie mit der Empfehlung nicht einverstanden seien und es sich leisten könnten, indem sie ihre Kinder auf Privatschulen schicken. Der VBE-Chef erklärte weiter: „Die Forderung nach einer verbindlichen Grundschulempfehlung basiert auf dem alten absurden Denken, dass Kinder am Ende der Grundschulzeit zielsicher in die drei Kategorien praktisch Begabte (Hauptschüler), theoretisch-praktische Begabte (Realschüler) und theoretisch Begabte (Gymnasiasten) einzuordnen sind. Ich dachte, dass wir bereits weiter wären. Die Entwicklung von Kindern ist nicht immer vorhersehbar. Zudem sehen wir, dass die Schülerschaft immer heterogener wird und wir die Schülerinnen und Schüler individueller fördern müssen. Dieser Herausforderung müssen sich alle Schulformen und -arten gleichermaßen stellen. Die Illusion, an einzelnen Schulformen leistungshomogene Lerngruppen zu haben, ist absurd. Den Vorschlag, Tests zur Leistungsfeststellung in der vierten Klasse durchzuführen, sieht er äußerst kritisch: „Niemand kann ernsthaft wollen, dass schon Grundschüler ein Mini-Abitur machen und derart unter Stress gesetzt werden. Allein, was das Erreichen eines bestimmten Notendurchschnitts schon für einen Druck erzeugt, sehen wir mit dem Blick nach Bayern. Dies trägt allenfalls dazu bei, den privaten Nachhilfemarkt zu stärken.“ Laut Beckmann ist es wichtiger, ein funktionierendes Übergangsmanagement zu etablieren und die Durchlässigkeit zwischen den einzelnen Bildungsgängen möglichst lange offen zu halten. „Die Absprache zwischen den Grundschulen und den weiterführenden Schulen und die Weitergabe von essenziellen Informationen zum Lernstand muss geregelt sein. Nur so können sich die weiterführenden Schulen optimal auf die Neuankömmlinge einstellen und entsprechende Differenzierungsmöglichkeiten erarbeiten. Das gilt in gleicher Weise für den Übergang von der Sekundarstufe I in die Sekundarstufe II.    

 

Namen und Nachrichten

Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft (BPolG) hat sich am 13. Februar 2018 erfreut über die Ankündigung von CDU/CSU und SPD auf Bundesebene gezeigt, die Wohnungsfürsorge insbesondere für Bundespolizisten verstärken zu wollen. „Dazu soll der Wohnungsbestand der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben genutzt und weiterentwickelt werden“, heißt es dazu im Koalitionsvertrag. BPolG Chef Ernst G. Walter begrüßte die Pläne, merkte aber zugleich kritisch an: „Ich hoffe sehr, dass es nicht wie bei anderen Vorhaben in vorangegangenen Koalitionsverträgen lediglich bei einer bloßen Ankündigung bleibt, sondern dass nun ganz konkret etwas getan wird. Mittel- und langfristig müssen dazu wieder bundeseigene Wohnungen gebaut und Bundesdarlehenswohnungen gefördert werden. Um den betroffenen Kolleginnen und Kollegen in den Ballungsräumen aber auch kurzfristig bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung stellen zu können, sind durch die Bundesimmobilienanstalt (BIMA) zudem entsprechende Bestandsimmobilien anzukaufen.“

Der Deutschen Philologenverband (DPhV) hat seine Arbeitszeitstudie in weiteren Bundesländern gestartet. „Wir nehmen es für die Lehrkräfte an Gymnasien selbst in die Hand, die Arbeits- und Belastungsunterschiede zwischen Stadt- und Landgymnasien, zwischen Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten, zwischen gut ausgebildeten Lehrkräften und Quer- und Seiteneinsteigern zu untersuchen“, sagte die DPhV Bundesvorsitzende Susanne Lin-Klitzing. Ältere und bundesweit nicht repräsentative Studien wiesen bereits auf eine höhere Belastung speziell der Gymnasiallehrkräfte hin. Häufig wurden jedoch die Gesamtergebnisse über alle Schularten hinweg dargestellt.

Die Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ) unterstützt die dbb-Forderung nach einer Rückkehr zu einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden für die Bundesbeamten (derzeit 41 Stunden). Dies wäre „ein dringend erforderliches Zeichen der Wertschätzung in Richtung der Kolleginnen und Kollegen, um den öffentlichen Dienst im Beamtenbereich attraktiv und damit funktions- und leistungsfähig für die Bürgerinnen und Bürger zu halten“, hieß es am 13. Februar 2018 vom BDZ. Man lehne dabei jegliche Form von Kompensation ab und bestehe darauf, dass die Rückkehr nicht durch Abstriche bei der Besoldung entwertet werde. Daher sei die Forderung nach einer Vereinheitlichung der Arbeitszeit mit dem Tarifbereich nicht mit der aktuellen Tarifrunde und der zu erwartenden späteren Übertragung des Tarifergebnisses auf den Beamtenbereich verbunden, sondern losgelöst von den Tarifverhandlungen im politischen Raum erhoben worden.       Click to listen highlighted text!   Namen und Nachrichten Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft (BPolG) hat sich am 13. Februar 2018 erfreut über die Ankündigung von CDU/CSU und SPD auf Bundesebene gezeigt, die Wohnungsfürsorge insbesondere für Bundespolizisten verstärken zu wollen. „Dazu soll der Wohnungsbestand der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben genutzt und weiterentwickelt werden“, heißt es dazu im Koalitionsvertrag. BPolG Chef Ernst G. Walter begrüßte die Pläne, merkte aber zugleich kritisch an: „Ich hoffe sehr, dass es nicht wie bei anderen Vorhaben in vorangegangenen Koalitionsverträgen lediglich bei einer bloßen Ankündigung bleibt, sondern dass nun ganz konkret etwas getan wird. Mittel- und langfristig müssen dazu wieder bundeseigene Wohnungen gebaut und Bundesdarlehenswohnungen gefördert werden. Um den betroffenen Kolleginnen und Kollegen in den Ballungsräumen aber auch kurzfristig bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung stellen zu können, sind durch die Bundesimmobilienanstalt (BIMA) zudem entsprechende Bestandsimmobilien anzukaufen.“ Der Deutschen Philologenverband (DPhV) hat seine Arbeitszeitstudie in weiteren Bundesländern gestartet. „Wir nehmen es für die Lehrkräfte an Gymnasien selbst in die Hand, die Arbeits- und Belastungsunterschiede zwischen Stadt- und Landgymnasien, zwischen Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten, zwischen gut ausgebildeten Lehrkräften und Quer- und Seiteneinsteigern zu untersuchen“, sagte die DPhV Bundesvorsitzende Susanne Lin-Klitzing. Ältere und bundesweit nicht repräsentative Studien wiesen bereits auf eine höhere Belastung speziell der Gymnasiallehrkräfte hin. Häufig wurden jedoch die Gesamtergebnisse über alle Schularten hinweg dargestellt. Die Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ) unterstützt die dbb-Forderung nach einer Rückkehr zu einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden für die Bundesbeamten (derzeit 41 Stunden). Dies wäre „ein dringend erforderliches Zeichen der Wertschätzung in Richtung der Kolleginnen und Kollegen, um den öffentlichen Dienst im Beamtenbereich attraktiv und damit funktions- und leistungsfähig für die Bürgerinnen und Bürger zu halten“, hieß es am 13. Februar 2018 vom BDZ. Man lehne dabei jegliche Form von Kompensation ab und bestehe darauf, dass die Rückkehr nicht durch Abstriche bei der Besoldung entwertet werde. Daher sei die Forderung nach einer Vereinheitlichung der Arbeitszeit mit dem Tarifbereich nicht mit der aktuellen Tarifrunde und der zu erwartenden späteren Übertragung des Tarifergebnisses auf den Beamtenbereich verbunden, sondern losgelöst von den Tarifverhandlungen im politischen Raum erhoben worden.    

 

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