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Inhalt aus dbb aktuell Nr. 4 vom 27.01.2017

Inhaltsverzeichnis

Russ warnt vor Personalmangel: „Höchste Zeit zu handeln!“
   Öffentlicher Dienst Hessen: Auftakt zur Einkommensrunde 2017
     Hintergrund:
dbb bei Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht
   Tarifeinheitsgesetz verstößt gegen das Grundgesetz
Gespräch mit Vertretern des Innenausschusses des Deutschen Bundestages
   Streikrecht für Beamte ist keine Option
Rentenangleichung:
   Aufs Tempo drücken
dbb Jugend
   Jugendwoche zur Einkommensrunde
     Abschluss: Stillstand im öffentlichen Dienst
     dbb jugend zeigt Flagge
     Attraktivität des öffentlichen Dienstes steigern
     Aktion in Mainz
     Jetzt geht es Schlag auf Schlag!

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Russ warnt vor Personalmangel: „Höchste Zeit zu handeln!“

Öffentlicher Dienst Hessen: Auftakt zur Einkommensrunde 2017

Die Verhandlungen für die Einkommensrunde 2017 des öffentlichen Dienstes in Hessen wurden nach dem Auftakt am 27. Januar 2017 ergebnislos vertagt. „Es ist enttäuschend, dass die Arbeitgeberseite trotz konstruktiver Gespräche nicht wirklich auf unsere Forderungen eingegangen ist“, sagte Willi Russ, der für den dbb die Verhandlungen führt. „In der nächsten Runde muss die Landesregierung liefern.“ Bereits im Vorfeld hatte Russ gewarnt: „Die Bezahlung im öffentlichen Dienst muss deutlich besser werden. Sonst werden Sicherheit, Bildung und andere Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge in Hessen bald nicht mehr funktionieren. Es ist höchste Zeit zu handeln!“

Bereits heute zeige sich, dass die Gewinnung von Nachwuchs- und Fachkräften immer schwieriger werde. „Deshalb ist unsere Forderung nach einer Einkommenssteigerung um 6 Prozent – darin enthalten ein Mindestbetrag als soziale Komponente und die Einführung der Stufe 6 ab Entgeltgruppe 9 – absolut gerechtfertigt. Gerade mit Blick auf die Lohnentwicklung in anderen Wirtschaftszweigen oder anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes darf Hessen nicht weiter zurückfallen“, sagte Russ, der Zweiter Vorsitzender und Fachvorstand Tarifpolitik des dbb ist. „Klar ist auch: Die Ergebnisse dieser Einkommensrunde müssen zeit- und wirkungsgleich auf die Landes- und Kommunalbeamten übertragen werden.“

„Die hessische Landesregierung und insbesondere Innenminister Peter Beuth stehen in der Pflicht. Gegenüber den Beschäftigten, die ein Recht auf Teilhabe an der wirtschaftlichen Entwicklung haben, und gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, die auch in Zukunft verlässliche und qualitativ hochwertige öffentliche Dienstleistungen möchten“, machte Russ deutlich.

Hintergrund:

Von den Verhandlungen über den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) sind insgesamt etwa 181.000 Beschäftigte betroffen: Knapp 68.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, für die der TV-H direkte Auswirkungen hat, sowie etwa 113.000 Beamtinnen und Beamte des Landes und der Kommunen, auf die der Tarifabschluss übertragen werden soll. Die nächste Verhandlungsrunde wird am 2./3. März 2017 stattfinden.

Hessen ist 2004 aus der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) ausgetreten, die derzeit parallel mit den Gewerkschaften für die übrigen 15 Bundesländer in Potsdam verhandelt. Nächster Termine dort sind der 30./31. Januar und der 16./17. Februar 2017.

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dbb bei Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht

Tarifeinheitsgesetz verstößt gegen das Grundgesetz

Gegner im Rechtsstreit um das Tarifeinheitsgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht: Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles und dbb Chef Klaus Dauderstädt.

Seine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das seit 10. Juli 2015 geltende Tarifeinheitsgesetz (TEG) erläuterte der dbb in einer mündlichen Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht am 24./25. Januar 2017. „Wir freuen uns, dass der Erste Senat unsere Einwände, die wir im Wege der Verfassungsbeschwerde bereits vorgetragen haben, nun auch im Rahmen einer mündlichen Verhandlung ausführlich prüfen will“, sagte dbb Chef Klaus Dauderstädt in Karlsruhe.

„Das TEG ist verfassungswidrig, praktisch insbesondere im öffentlichen Dienst nicht anwendbar und gesellschaftspolitisch nachteilig“, betonte Dauderstädt. Genau das habe den Verfassern „dieses unmöglichen Gesetzes“ bereits während des Gesetzgebungsverfahrens eine überwältigende Zahl namhafter Sachverständiger ins Stammbuch geschrieben. „Wider besseres Wissen ist das Gesetz vom Bundestag in Kraft gesetzt worden. Schwerwiegende und in keiner Weise annehmbare Einschränkungen von Grundrechten werden nachhaltigen Schaden in der bundesdeutschen Gewerkschaftslandschaft anrichten. Die drohende Zerrüttung des Betriebsfriedens wird auch für viele Arbeitgeber von nachteiliger Wirkung sein. Darüber hinaus wirft das Gesetz auch beim Versuch einer Umsetzung gleich mehrere unlösbare Probleme auf. Dies macht deutlich, dass das gesamte Projekt nicht geeignet ist, die Tarifautonomie in Deutschland zu stärken“, so der dbb Bundesvorsitzende. Dauderstädt zu den zahlreichen praktischen Problemen bei der Umsetzung des TEG: „Wer ermittelt die Gewerkschaftszugehörigkeit, auf welcher rechtlichen Grundlage überhaupt? Wer definiert die Betriebsmehrheit? Alles ungeklärt. Die Arbeitsgerichte stehen vor unlösbaren Aufgaben, und die Berufsgewerkschaften sind in Gefahr, weil ihre ureigenste Daseinsberechtigung in Frage gestellt wird. Das ist nicht hinzunehmen“, machte der dbb Chef klar.

dbb Vize Willi Russ ergänzte den Kanon der „Fragen, die das TEG vollkommen unbeantwortet lässt: Warum überhaupt braucht es ein solches Gesetz? Hält dieses Land, dessen Wirtschaft und Gemeinwesen bislang sehr gut mit der Tarifautonomie der Sozialpartner gefahren sind, keine Streiks aus, die zahlenmäßig deutlich unter dem europäischen Durchschnitt liegen? Warum mischt sich der Gesetzgeber überflüssigerweise ein, zerstört den Betriebsfrieden und treibt die Gewerkschaften in einen harten Konkurrenzkampf?“, so der Tarifvorstand des dbb. Das vom TEG vorgeschriebene Mehrheitsprinzip sei kein grundgesetzkonformes Kriterium, weil es die Organisationsfreiheit der Arbeitnehmer in unzulässiger Weise einschränke, wenn diese sich berufsspezifisch oder weltanschaulich orientiert organisieren wollten: „Der Koalitionsfreiheit ist aus sich heraus jedes Zählverfahren fremd“, unterstrich Russ.

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Gespräch mit Vertretern des Innenausschusses des Deutschen Bundestages:

Streikrecht für Beamte ist keine Option

Mitglieder der Bundesleitung des dbb haben am 25. Januar 2017 aktuelle Fragen des öffentlichen Dienstes mit Vertretern des Innenausschusses des Deutschen Bundestages erörtert. Mit Blick auf die ausstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Streikverbot für Beamte betonte der dbb die zentrale Bedeutung dieses Grundsatzes für die Legitimation des Berufsbeamtentums.

„Überlegungen, wie sie auch in einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts angeklungen waren, die beamtenrechtlichen Pflichten nach dem jeweils wahrgenommenen Aufgabenbereich zu trennen, lehnt der dbb definitiv ab“, bekräftigte der stellvertretende dbb Bundesvorsitzende und Fachvorstand Beamtenpolitik Hans-Ulrich Benra.

Mit Blick auf die beamtenrechtlichen Sicherungssysteme hob die dbb Delegation, zu der neben Benra die stellvertretenden dbb Bundesvorsitzenden Thomas Eigenthaler und Ulrich Silberbach gehörten, hervor, dass die Sicherung der Versorgungsleistungen für die Zukunft ein Kernanliegen des Berufsbeamtentums in Deutschland ist. Alle Gesetzgeber in Bund und Ländern müssten konsequent auf eine zumindest partielle Kapitaldeckung bei der Finanzierung der Beamtenversorgung umsteuern. Benra verlangte auch eine Versachlichung der immer wieder aufkeimenden öffentlichen Debatte über Renten und Pensionen, die überwiegend auf fehlerhaften Darstellungen beruhe.

Die dbb Delegation unterstrich darüber hinaus ihre Forderung nach Rückführung der Wochenarbeitszeit für Bundesbeamte auf das für Tarifkräfte geltende Niveau. Einigkeit bestand darin, dass es im Bundesbereich durch langjährige pauschale Stellenkürzungen zu Personalengpässen gekommen ist. Die Bundesleitung betonte, dass diese „politisch verantwortete Mangelsituation“ den Beschäftigten heute nicht als Argument gegen eine Angleichung vorgehalten werden dürfe.

Weitere Themen waren die Forderung des dbb nach einer Novellierung des aus dem Jahr 1974 stammenden Personalvertretungsgesetzes des Bundes und die Ankündigung, in der nächsten Legislaturperiode zu einer Gesamtnovellierung zu kommen. Diskutiert wurde schließlich die Problematik der zunehmenden Gewalt im öffentlichen Dienst.

Für den Innenausschuss wurde das Gespräch vom Ausschussvorsitzenden, Ansgar Heveling, CDU/CSU, geleitet. Beteiligt waren Oswin Veith, CDU/CSU, Mahmut Özdemir, SPD, sowie Ulla Jelpke, Obfrau und Sprecherin der Fraktion DIE LINKE.

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Rentenangleichung:

Aufs Tempo drücken

„Auch im 27. Jahr nach der Wiedervereinigung und der Rentenanpassung vom Juli 2016 bleibt der aktuelle Rentenwert Ost niedriger als in Westdeutschland und erreicht nur 94,1 Prozent des West-Wertes“, kritisierte der stellvertretende dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach auf einer Anhörung am 24. Januar 2017 im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in Berlin.

„Die Menschen in den neuen Bundesländern erwarten eine zügige Anpassung des aktuellen Rentenwerts. Es ist zum Beispiel nicht nachvollziehbar, dass die Leistungen nach dem SGB II bereits seit 1. Juli 2006 in Ost und West identisch sind, während sich die Renten im Osten seit Jahren auf einem niedrigeren Niveau bewegen“, so Silberbach weiter. Zwar begrüßte der dbb Vize, dass der Gesetzentwurf die Anhebung der Renten auf Westniveau in sieben Stufen von 2018 bis 2025 vorsehe, „das ändert aber nichts an der Tatsache, dass die Bundesregierung ihr im Koalitionsvertrag festgelegtes Ziel für die Angleichung um fünf Jahre verfehlt. Hier muss die Regierung aufs Tempo drücken“. Zudem werde die im Zuge der Anhebung des aktuellen Rentenwertes (Ost) vorgesehene parallele Absenkung des Höherwertungsfaktors, der die in den neuen Bundesländern nach wie vor deutlich niedrigeren Löhne und Gehälter bei der Rentenberechnung ausgleichen soll, zu Belastungen der Menschen in Ostdeutschland führen.

Silberbach bemängelte weiter, dass die geplante Angleichung noch nicht allen Rentnerinnen und Rentnern im Osten Deutschlands hinreichend gerecht werde, da eine Reihe von Menschen durch die unzureichende Berücksichtigung von Tatbeständen aus dem DDR-Rentenrecht im bundesdeutschen Rentenrecht besonders benachteiligt wird. Das Gelte unter anderem für Anwartschaften der ehemaligen Beschäftigten der Deutschen Reichsbahn, der Deutschen Post, Mitarbeiter des Gesundheits- und Sozialwesens, ehemalige Professoren und leitenden Wissenschaftler sowie vor 1992 auf dem Gebiet der ehemaligen DDR geschiedenen Frauen.

Den vom BMAS ebenfalls zur Diskussion gestellten Entwurf eines Erwerbsminderungsrenten-Leistungsverbesserungsgesetzes begrüßte Silberbach grundsätzlich: „Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentner sind dringend nötig, bewegt sich deren durchschnittliche Rente doch im Bereich von Hartz IV. Besser als die jetzt vorgeschlagene stufenweise Verlängerung der Zurechnungszeit wäre jedoch die Abschaffung der Rentenabschläge bei Erwerbsminderungsrenten“.

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dbb jugend

Jugendwoche zur Einkommensrunde

Abschluss: Stillstand im öffentlichen Dienst

Vor dem Dom in Köln hat die dbb jugend am 27. Januar mit einer Aktion auf den Stillstand im öffentlichen Dienst hingewiesen und die Jugendwoche beendet. Sandra Kothe, Vorsitzende der dbb jugend: „Wir tagen seit Donnerstag mit dem gesamten Bundesjugendausschuss. Klar, dass da die Jugendwoche und die Einkommensrunde wichtige Themen sind. Wir haben uns in der Kälte und dem Wind ganz still vor dem Dom platziert, während die Passanten an uns vorbeizogen. Damit wollen wir auf den Stillstand im öffentlichen Dienst hinweisen, der droht, wenn die Verhandlungen am Montag in Potsdam nicht erfolgreich sind.“

Mit der Jugendwoche hat die dbb jugend seit Samstag quer durch Deutschland auf die Interessen und Forderungen der Jugend bei der Einkommensrunde der Länder aufmerksam gemacht. Neben Köln gab es bereits Aktionen in Berlin, Potsdam, Schwerin, Stuttgart, Mainz, Erfurt und Saarbrücken.

Die dbb jugend fordert im Rahmen der Einkommensrunde der Länder 2017 auch die Erhöhung der Ausbildungsentgelte um 90 Euro, die unbefristete Übernahme von Auszubildenden, die ihre Ausbildung erfolgreich absolviert haben, 30 Tage Urlaub für Azubis und die volle Übernahme aller, durch die Ausbildung entstehenden, Kosten.

Sandra Kothe: „Ich bin total begeistert, wie vielfältig die Aktionen der Mitgliedsverbände der dbb jugend landauf, landab waren. Für die Jungen im öffentlichen Dienst ist diese Einkommensrunde der Länder sehr wichtig, da die Arbeitgeber durch das Eingehen auf unsere Forderungen endlich mal klar zeigen könnten, wie wichtig ihnen der Nachwuchs ist. Denn eins ist klar: ohne attraktive Arbeitsbedingungen werden die angehenden Auszubildenden sich nicht für den öffentlichen Dienst entscheiden. Ohne Nachwuchs und angesichts der bereits rollenden Pensionierungs- und Verrentungswelle wird es zum Stillstand im öffentlichen Dienst kommen!“

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dbb jugend zeigt Flagge

Aktionen im Rahmen der Jungendwoche vor den Finanzministerium des Saarlandes.

In Erfurt und in Saarbrücken fanden am 26. Januar weitere Aktionen im Rahmen der Jungendwoche vor den Finanzministerien Thüringens und des Saarlandes statt, mit denen die dbb jugend auf ihre Forderungen im Rahmen der Einkommensrunde hinweist.

„Wir fordern seit Jahren eine unbefristete Übernahme der Auszubildenden im Anschluss an die Ausbildung, um den jungen Menschen eine Perspektive zu geben. Der öffentliche Dienst ist weiterhin Spitzenreiter bei Befristungen, obwohl der größte Teil seiner Aufgaben aus dauerhaften Aufgaben besteht. Dass muss endlich aufhören“, forderte Mareike Klostermann, Vorsitzende der dbb jugend thüringen in Erfurt. „Ohne bessere Prespektiven werden wir den Wettbewerb mit der Wirtschaft um die besten Azubis verlieren“, sagte sie dem Thüringer Staatssekretär im Finanzministerium Dr. Hartmut Schubert, der sich Zeit genommen hatte, mit der dbb jugend zu sprechen.

In Saarbrücken sprach Eva Reiter, stellvertretende Landesjugendleiterin der dbb jugend saar, mit Staatssekretär Axel Spies: „Nachwuchs kommt nur, wenn die Zukunftsperspektiven stimmen und die Attraktivität des öffentlichen Dienstes wieder gesteigert wird!“

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Attraktivität des öffentlichen Dienstes steigern

Vor dem baden-württembergischen Finanzministerium im Neuen Schloss in Stuttgart hat die dbb jugend sich am 25. Januar 2017 positioniert, um ein Zeichen für ihre Forderungen vor der 2. Verhandlungsrunde der Einkommensrunde der Länder zu setzen.

„Die Forderung der Jugend nach einer Erhöhung der Ausbildungsvergütung um 90 Euro und nach 30 Tagen Urlaub sowie der unbefristeten Übernahme aller Azubis ist uns wichtig, da diese Komponenten die Attraktivität des öffentlichen Dienstes für junge Beschäftigte steigern“, stellte Daniel von der Ohe, Vorsitzender der bbw jugend, fest. „Ohne diese Verbesserungen werden wir im Wettbewerb um die besten Azubis mit der Wirtschaft nicht mehr bestehen können. Angesichts der fortschreitenden Pensionierungs- und Verrentungswelle wird der öffentliche Dienst zunehmend mehr motivierte und gut ausgebildete junge Leute brauchen, um seine Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger aufrecht erhalten zu können. Die Folgen sind in Berlin bereits sichtbar, wo man zum Beispiel Wochen und Monate auf Termine für den Ausweis und den Führerschein warten muss.“

Im Rahmen der Jugendwoche wird quer durch Deutschland vor den Finanzministerien auf die Forderungen der dbb jugend in der diesjährigen Einkommensrunde der Länder aufmerksam gemacht, bevor es am 30. Januar in der 2. Verhandlungsrunde in Potsdam weitergeht. Bisher gab es schon Aktionen in Berlin, Schwerin, Potsdam und Mainz. Weitere Aktionen sind in Erfurt und Köln geplant.

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Aktion in Mainz

Landesjugendleiterin der dbb jugend rlp, Sandra Jungnickel (Mitte) im Gespräch mit Staatssekretär Dr. Stephan Weinberg (2. von rechts)

Vor dem Finanzministerium in Mainz fand am 24. Januar 2017 eine Aktion der dbb jugend im Rahmen der Jugendwoche statt. Mit der Absicht, Finanzministerin Doris Ahnen auf die Forderungen der dbb jugend zur Einkommensrunde der Länder aufmerksam zu machen, hatte sich die dbb jugend rheinland-pfalz strategisch günstig vor dem Ministerium positioniert.

Die Strategie ging auf: Staatssekretär Dr. Stephan Weinberg kam zu den Demonstranten, um sich ihre Forderungen anzuhören und mit in das Ministerium zu nehmen. „Der öffentliche Dienst benötigt dringend jungen und motivierten Nachwuchs“, stellte Sandra Jungnickel, Landesjugendleiterin der dbb jugend rlp fest. „Dieser Nachwuchs kommt nur, wenn die Zukunftsperspektiven gesichert sind und die Attraktivität des öffentlichen Dienstes wieder gesteigert wird.“

Die dbb jugend ist mit der Forderung nach 6 Prozent Einkommenssteigerung in die diesjährige Einkommensrunde des öffentlichen Dienstes der Länder gestartet. Für Auszubildende fordert die dbb jugend ein Plus von 90 Euro und den Anspruch auf unbefristete Übernahme nach dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung.

Die dbb jugend setzt sich dafür ein, auch in Zukunft den öffentlichen Dienst für Berufsanfänger und Berufseinsteiger attraktiv zu halten. Dazu gehören natürlich, neben einer attraktiven Bezahlung, auch gute Arbeitsbedingungen.

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Jetzt geht es Schlag auf Schlag!

Sandra Kothe, Vorsitzende der dbb jugend, (links) macht mit Kollegen vor der Senatsverwaltung für Finanzen in Berlin auf die Forderungen in der Einkommensrunde aufmerksam.

Mit Aktionen in Berlin, Schwerin und Potsdam ging es am 23. Januar 2017 mit der Jugendwoche weiter. Sandra Kothe, Vorsitzende der dbb jugend: „Wir haben uns mit unseren Aktionen vor den Finanzministerien unübersehbar aufgebaut, um auf die Forderungen der Jugend in der Einkommensrunde hinzuweisen. Ich freue mich, dass es so gut geklappt hat. In Schwerin konnten unsere Kollegen und Kolleginnen sogar die Forderungen Finanzminister Mathias Brodkorb direkt vortragen.“

In Berlin erklärte der Landesjugendleiter der dbbj berlin Christopher Petsch seine Motivation, vor der Senatsverwaltung für Finanzen in der Kälte zu stehen, so: "Wir stehen hier, um dem Finanzsenator deutlich zu machen, dass wir gute Bedingungen für die jungen Beschäftigten im öffentlichen Dienst brauchen. Die sind nötig, damit wir beim Kampf um die besten Köpfe nicht gegen die Wirtschaft verlieren." Die dbb jugend setzt sich für eine Erhöhung der Azubi-Gehälter um 90 Euro und für die unbefristete Übernahme nach bestandener Abschlussprüfung ein.

Vor dem Ministerium der Finanzen in Potsdam forderte Patrick Pilat (VdStra), Landesjugendleiter der dbb jugend brandenburg, die unbefristete Übernahme von Azubis, die ihre Prüfung bestanden haben: "Für mich ist die Übernahme mit eine der wichtigsten Forderungen in dieser Tarifrunde. Es ist doch klar: es sind die Menschen, die den öffentlichen Dienst ausmachen! Wer sich in seine Ausbildung reingekniet hat, muss auch übernommen werden. Und zwar unbefristet, damit junge Leute Perspektiven haben!

Das sah auch Karoline Herrmann (komba-jugend) ähnlich: „Junge Menschen brauchen Perspektiven und der öffentliche Dienst braucht dringend junge Menschen. Daher sollte es doch gar keiner Erklärung bedürfen, warum nach der Ausbildung im öffentlichen Dienst die unbefristete Übernahme folgen muss! Wer heutzutage noch davon ausgeht, dass allein der Name ‚Öffentlicher Dienst‘ genügt, um guten Nachwuchs zu bekommen, braucht sich über mangelnde Bewerberzahlen nicht zu wundern.

Liv Grolik, stellvertretende Vorsitzende der dbbj ergänzte: „Wir wollen heute deutlich machen, dass der öffentliche Dienst nicht zu vernachlässigen und ein wichtiger Standortfaktor ist. Um den öffentlichen Dienst im Vergleich zur privaten Wirtschaft attraktiv zu halten, brauchen gerade junge Leute schon während der Ausbildung Starthilfe – 90 Euro als Sockelbetrag ist da ein Schritt in die richtige Richtung.

Die dbb jugend fordert zudem einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen für die Auszubildenden und die Übernahme aller Ausbildungskosten durch die Arbeitgeber.

Die Kernpunkte der dbb-Forderung im Überblick:  

  • Erhöhung der Entgelte für alle Auszubildenden um 90 Euro und des Urlaubsanspruchs auf 30 Tage
  • Übernahme aller Auszubildenden der Länder
  • Übernahme von Ausbildungskosten durch die Arbeitgeber
  • 6 Prozent Gesamtforderung, darin enthalten: - Mindestbetrag als soziale Komponent - Einführung einer Stufe 6 ab Entgeltgruppe 9
  • stufengleiche Höhergruppierung
  • Laufzeit 12 Monate
  • Zeit- und inhaltsgleiche Übertragung der Tarifeinigung auf die Beamten der Länder und Kommunen
  • Weiterentwicklung der Entgeltordnung für Lehrkräfte (Erhöhung der Angleichungszulage)
  • Weiterentwicklung der Entgeltordnung im Länderbereich

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  • forsa-Bürgerbefragung 2023

     


  • (Quelle: dbb)
    Monitor öffentlicher Dienst 2024
     
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