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Inhalt aus dbb aktuell Nr. 3 vom 22.01.2017

Inhaltsverzeichnis

Einkommensrunde 2017
   Tarifverhandlungen für Landesbeschäftigte
     Russ zur Einkommensrunde 2017: „Es ist genug Geld da!“
Tarifeinheit
   Sonderseiten
Kritik an Pauschalurteilen gegen öffentlichen Dienst
dbb bundesfrauenvertretung
   Frauenpolitische Fachtagung 2017
     Diskriminierungsfreies Fortkommen im öffentlichen Dienst – Jetzt umdenken!
   Helene Wildfeuer beim SPD-Fachgespräch „Frauen und Gleichstellung“
dbb Jugend
   Einkommensrunde der Länder vertagt: Wir reden später weiter
   Start der Einkommensrunde für die Beschäftigten der Länder:
     dbb jugend trommelt für ihre Forderungen
dbb bundesseniorenvertretung
   Ost-Rentenangleichung: Zu spät, zu langsam, falsch finanziert

Einkommensrunde 2017

 

Tarifverhandlungen für Landesbeschäftigte

Russ zur Einkommensrunde 2017: „Es ist genug Geld da!“

Die Tarifverhandlungen für die Landesbeschäftigten sind am Nachmittag des 18. Januar 2017 ergebnislos vertagt worden. „Wir haben unsere Positionen in konstruktiver Atmosphäre erörtert“, berichtete dbb-Verhandlungsführer Willi Russ im Anschluss an die Gespräche, eine Annährung habe es bislang noch nicht gegeben. Die nächste Verhandlungsrunde findet am 30./31. Januar 2017 in Potsdam statt.

Russ hatte zum Auftakt der Verhandlungen deutliche Forderungen an die von der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) vertretene Arbeitgeberseite gerichtet: „Sinkende Bewerberzahlen und sprudelnde Steuereinnahmen - die Konsequenz daraus ist zwingend: Spürbare Einkommenszuwächse für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Allein im vergangenen Jahr sind die Steuereinnahmen der Länder um über 7 Milliarden Euro gestiegen. Es ist also genug Geld da, um den berechtigten Forderungen der Kolleginnen und Kollegen im Landesdienst entgegenzukommen.“

Eine angemessene Bezahlung, so Russ weiter, sei nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern im ureigenen Interesse der Arbeitgeber: „Die nachlassende Konkurrenzfähigkeit der Länder auf einem immer stärker umkämpften Arbeitsmarkt kann man doch nicht einfach hinnehmen. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt gegenzusteuern und die Attraktivität des öffentlichen Dienstes zu sichern.“ Wenn die Landesregierungen sich dieser Realität stellen, sei eine schnelle Tarifeinigung möglich, so der dbb-Verhandlungsführer. Russ: „Das alte Mantra ‚Es ist einfach kein Geld da‘ funktioniert dieses Jahr jedenfalls nicht mehr.“

Die Kernpunkte der dbb-Forderung im Überblick:

  • 6 Prozent Gesamtforderung, darin enthalten: - Mindestbetrag als soziale Komponente - Einführung einer Stufe 6 ab Entgeltgruppe 9
  • Stufengleiche Höhergruppierung
  • Erhöhung der Entgelte für alle Auszubildenden um 90 Euro und des Urlaubsanspruchs auf 30 Tage
  • Übernahme aller Auszubildenden der Länder
  • Laufzeit 12 Monate
  • Zeit- und inhaltsgleiche Übertragung der Tarifeinigung auf die Beamten der Länder und Kommunen
  • Weiterentwicklung der Entgeltordnung für Lehrkräfte (Erhöhung der Angleichungszulage)
  • Weiterentwicklung der Entgeltordnung im Länderbereich
  • Hintergrund
  • Von den Verhandlungen über den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) sind mehr als drei Millionen Beschäftigte betroffen: Eine Million Tarifbeschäftigte der Länder (ohne Hessen, das nicht Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder – TdL – ist), für die der TV-L direkte Auswirkungen hat, sowie 2,2 Millionen Beamte und Versorgungsempfänger in Ländern und Kommunen (ohne Hessen), auf die der Tarifabschluss übertragen werden soll, um den Gleichklang der wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklung im öffentlichen Dienst zu gewährleisten.
  • Weitere Infos siehe http://www.dbb.de/politik-positionen/einkommensrunde/einkommensrunde-2017.html 

Tarifeinheit

Sonderseiten

Siehe unter http://www.dbb.de/politik-positionen/tarifeinheit.html

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Kritik an Pauschalurteilen gegen öffentlichen Dienst

Der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt hat Pauschalurteile gegen den öffentlichen Dienst kritisiert. „Man kann sicherlich darüber nachdenken, was wir in der Organisation, in der Kommunikation und der Personalstruktur noch verbessern müssen. Die Begriffe Überforderung und Versagen gefallen mir aber nicht“, sagte der dbb Chef der „Heilbronner Stimme“ (Ausgabe vom 13. Januar 2017). „Das sind Pauschalurteile gegen den gesamten öffentlichen Dienst.“

Insbesondere Sicherheitsbeamte unternähmen tagtäglich alles, „um unser aller Sicherheit zu gewährleisten“. Dauderstädt erklärte, dass der dbb in der Frage, welche Aufgaben der öffentliche Dienst in Zukunft wie bewältigen könne, entsprechende Akzeptanz und Wertschätzung auch in der Politik durchsetzen wolle. „Dabei geht es darum, dass die Bezahlung und Personalbemessung angemessen ist, und wir entsprechende technische Ausstattung bekommen, um weiter wettbewerbsfähig zu bleiben.“

Mit Blick auf das beamtenrechtliche Alterssicherungssystem der Beamten betonte der dbb Bundesvorsitzende erneut, dass es die Dienstherrn versäumt hätten, rechtzeitig Rücklagen für die Pensionen anzulegen. „Die Politiker haben geglaubt, sie könnten die Personalkosten immer locker aus dem jeweiligen Haushalt finanzieren. Es wäre besser gewesen, man hätte schon vor Jahrzehnten Versorgungsrücklagen oder Versorgungsfonds angelegt, um damit die Spitzen in der Belastung besser abzufedern.“ Dauderstädt lobte indes auch die Fortschritte, die hier durch gemeinsame Anstrengungen in den letzten Jahren erreicht worden seien. „Ein Teil der Versorgungskosten kann aus entsprechenden Rücklagen gedeckt werden. Für neue Beamte haben wir im Bund und einigen Ländern Vorsorge getragen, dass deren künftige Pensionskosten komplett aus den Fonds finanziert werden können – so, dass Haushalt und Steuerzahler gar nicht mehr belastet werden. Wir sind bereit, an dieser Entwicklung weiter mitzuarbeiten. Heute zahlt jeder Beamte und Versorgungsempfänger zwei Prozent der laufenden Besoldung in diese Rücklagen ein und trägt damit zu seiner Altersversorgung bei.“ Außerdem habe der dbb Vorschläge unterbreitet, die Rücklagen zentral anzulegen und zu sichern.

Der dbb Bundesvorsitzende wiederholte gegenüber der Zeitung auch seine Kritik an der Studie der Bertelsmann-Stiftung zu den angeblichen Vorteilen eines Aus für die Beamten-Beihilfe. „Ich halte diesen Vorschlag für unseriös und verantwortungslos. Man gaukelt den Menschen vor, dadurch könnten Milliardenbeträge in den öffentlichen Haushalten eingespart werden und gleichzeitig die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherungen gesenkt werden. Beides ist falsch“, machte Dauderstädt klar.

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dbb bundesfrauenvertretung

Frauenpolitische Fachtagung 2017

Diskriminierungsfreies Fortkommen im öffentlichen Dienst – Jetzt umdenken!

Die Digitalisierung verändert die Art wie wir leben und arbeiten. Unsere Erwerbsarbeit wird flexibler und mobiler. Vor allem Frauen und Mütter können von dem Konzept Arbeit 4.0 in vielfacher Hinsicht profitieren. Durch die stärkere Vernetzung und Verzahnung von Prozessen werden künftig auch kommunikative Fähigkeiten und solche, die auf interaktive Koordination abzielen, immer wichtiger für die Auswahl von Arbeitskräften. Kompetenzen wie Teamfähigkeit, Kommunikationsvermögen und Kreativität, die eher Frauen zugeschreiben werden, erfahren eine enorme Aufwertung: Frauen, die mit diesen Fähigkeiten bereits jetzt schon glänzen, werden zu Gewinnerinnen der Digitalisierung. So prophezeit es zumindest die sozialwissenschaftliche Forschung.

Mit diesen Erkenntnissen und Prognosen zu den Möglichkeiten und Chancen von Frauen in der Arbeitswelt von morgen gilt es nun, die richtigen Weichen zu stellen. Denn auch im öffentlichen Dienst, der als frauen- und familienfreundlich gilt, bleiben Frauen in den Führungsebenen unterrepräsentiert. Paradox ist, dass ausgerechnet Maßnahmen wie Tele- und Teilzeitarbeit, die Frauen ein familienfreundliches Berufsleben ermöglichen sollen, sie in ihrer Karriereentwicklung ausbremsen.

Bei der 13. Frauenpolitischen Fachtagung der dbb bundesfrauenvertretung nehmen wir die Mechanismen in den Blick, die weibliche Beschäftigte im öffentlichen Dienst im beruflichen Fortkommen behindern. Wie wird Arbeitsleistung im öffentlichen Dienst beurteilt? Welche Rolle spielen unterbewusste Geschlechterstereotype bei der dienstlichen Beurteilung? Wie können formalisierte Beurteilungs- und Beförderungsverfahren mit Blick auf das Konzept von ‚Arbeit 4.0‘ geschlechtsneutral weiterentwickelt werden? Und: Wie weit darf Frauenförderung gehen? Unter dem Schlagwort „Frauenförderung 4.0“ wollen wir gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus den Rechtswissenschaften, der Genderforschung, der öffentlichen Verwaltung und der Wirtschaftspsychologie neue Ansätze für ein diskriminierungsfreies Fortkommen im öffentlichen Dienst entwickeln.

Frauenpolitische Fachtagung 2017

Frauen 4.0: Diskriminierungsfreies Fortkommen im öffentlichen Dienst – Jetzt umdenken!

  1. Mai 2017, 10 bis 16 Uhr, dbb forum berlin

Anmeldung unter frauen@dbb.de. Anmeldeschluss: 26. April 2017

Diskutieren Sie mit in den sozialen Medien: #Frauenförderung4.0

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Helene Wildfeuer beim SPD-Fachgespräch „Frauen und Gleichstellung“

Beim SPD-Fachgespräch „Frauen und Gleichstellung“, bei dem am 16. Januar 2017 in Berlin die Impulse der SPD- Programmkommission aus frauenpolitischer Sicht diskutiert wurden, sagte die Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung, Helene Wildfeuer: Um die Gleichstellung voranzubringen, sehen wir Handlungsbedarf vor allem in drei Bereichen: in der Steuerpolitik, bei der Durchsetzung von Lohngerechtigkeit und Chancengleichheit in der Arbeitswelt sowie bei der Alterssicherung.

Aktuell bestehen staatliche Anreize im Steuer- und Sozialrecht, die einer eigenen Erwerbstätigkeit von Frauen entgegenstehen. Diese müssen umfassend und kritisch geprüft und an die aktuelle Lebensrealität der Frauen in Deutschland angepasst werden. Ein kritischer Punkt im Steuerrecht ist die Steuerklasse V. Sie sollte abgeschafft werden; stattdessen sollte die Besteuerung beider Ehepartner nach der Steuerklasse IV mit Faktor zum Standardverfahren werden.

Familie ist, wo Kinder sind. Diesem Leitgedanken sollte die Steuerpolitik uneingeschränkt folgen. Das Ehegatten-Splitting muss dahingehend dringend optimiert werden und Familien stärker in den Fokus rücken. Alle Kinder müssen - ohne Progressionswirkung - gleichermaßen berücksichtigt werden.

Für mehr Lohngerechtigkeit braucht es aus Sicht der dbb bundesfrauenvertretung einen Vorreiter: Dies kann und sollte der öffentliche Dienst sein. Das setzt neben diskriminierungsfreien Entgelttabellen aber auch ein diskriminierungsfreies Fortkommen im öffentlichen Dienst voraus.

Auch im öffentlichen Dienst wirken sich Teilzeit- und Familienphasen negativ auf das berufliche Fortkommen aus. Der Grund: Die Beurteilungskriterien in der dienstlichen Beurteilung orientieren sich an männlichen Erwerbsverläufen. Die Beurteilungskriterien sind diskriminierungsanfällig und spiegeln traditionelle Rollenstereotype wider.

Die Beurteilungspraxis im öffentlichen Dienst muss überdacht und Beurteilungskriterien gendergerechter gestaltet werden. Angesichts der sich wandelnden Arbeitswelt – Digitalisierung und Arbeiten 4.0 – besteht hier dringender Handlungsbedarf: Flexibilität und Mobilität werden zunehmend als Leistungskriterium wahrgenommen. Aber wie flexibel und mobil kann man/frau sein, wenn man Kinder und/oder Angehörige zu versorgen hat?

Abschließend zur Alterssicherung: Der Gender Pension Gap (derzeit liegt er bei knapp 60 Prozent) ist ein Zusammenspiel von Arbeitsmarktpolitik, Steuerlichen (Fehl-)Anreizen und überkommenen Rollenmustern. An all diesen Stellschrauben müssen wir drehen, um Frauen langfristig eine ebenso gute Alterssicherung zu gewährleisten wie sie Männern bereits heute zuteilwird.

Dazu gehören die monetäre Aufwertung von klassischen Frauenberufen (wie etwa in der Pflege und der Kindererziehung), eine Arbeitswelt, die familienbedingte Brüche im Lebenslauf nicht negativ sanktioniert, Alterssicherungssysteme, die stärker als bisher an der Lebensverlaufsperspektive ausgerichtet sind und Kindererziehungs- und Pflegezeiten besser berücksichtigen.

Einen Anfang im Sinne der Gleichbehandlung sehen wir in der systemkonformen Übertragung der sogenannten „Mütterrente“ auf die Beamtenversorgung.

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dbb jugend

Einkommensrunde der Länder vertagt: Wir reden später weiter

Die Verhandlungen zur Einkommensrunde 2017 der Länder sind am Nachmittag des 18. Januar 2017 ergebnislos vertagt worden. dbb Jugend-Chefin Sandra Kothe die der Verhandlungskommission angehört, nimmt es sportlich: „Bisher gibt es kein Angebot, aber wir haben gute Argumente, um unsere Forderungen zu vertreten.“

Die dbb jugend hatte zu Beginn der Verhandlung mit Trommeln und Trillerpfeifen ihren Forderungen Nachdruck verliehen. „Sechs Prozent für alle Beschäftigten und mindestens 90 Euro als Sockelbetrag für die Auszubildenden wären nur fair“, meint Sandra Kothe. „Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst müssen auch von der guten Konjunktur in Deutschland profitieren. Sie leisten landauf und landab gute Arbeit, und sorgen dafür, dass der Staat gut funktioniert. Das jetzt noch kein Angebot vorliegt überrascht mich nicht, und wir werden uns für unsere Forderungen weiter stark machen. Die Trommeln und Trillerpfeifen liegen schon bereit!“

Die dbb jugend fordert zudem einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen für die Auszubildenden und die Übernahme aller Ausbildungskosten durch die Arbeitgeber.

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Start der Einkommensrunde für die Beschäftigten der Länder:

dbb jugend trommelt für ihre Forderungen

In Berlin verleiht die dbb jugend am 18. Januar 2017 zum Auftakt der Einkommensrunde des öffentlichen Dienstes der Länder ihren Forderungen Nachdruck. Sie protestiert vor der Landesvertretung Baden-Württembergs, in der sich die Verhandlungsführer der Gewerkschaften und der Länder treffen.

Sandra Kothe, Vorsitzende der dbb jugend: „Wir fordern für alle Beschäftigten eine Einkommenserhöhung von sechs Prozent, aber weil die Auszubildenden so wenig verdienen, sollten sie mindestens ein Plus von 90 Euro in der Tasche haben. Das ist wichtig, damit der öffentliche Dienst auf dem Ausbildungsmarkt konkurrenzfähig bleibt. In der Privatwirtschaft führt das Werben um die besten Bewerber schon dazu, das zum Beispiel Zeitkarten für den Nahverkehr oder Mitgliedschaften in Fitnessstudios vom Arbeitgeber bezahlt werden. Da darf sich der öffentliche Dienst nicht abhängen lassen, sonst trifft uns der angekündigte Fachkräftemangel demnächst mit voller Härte.“

„Wir stehen hier stellvertretend für alle jungen Beschäftigten im öffentlichen Dienst in der Kälte, damit die Belange der Jungen nicht übersehen werden,“ so Sandra Kothe weiter. „Neben Gehaltszuwächsen ist für die Auszubildenden eine Übernahmegarantie nach dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung von großer Bedeutung. Sie wollen Perspektiven haben und die Gewissheit, dass es sich lohnt, während der Ausbildung alles zu geben.“

Sandra Kothe ist für die dbb jugend Mitglied in der Bundestarifkommission, und ist damit hautnah dabei, wenn die Bedingungen für Einkommensrunde 2017 verhandelt werden. Neben dem Sockelbetrag für die Auszubildenden von 90 Euro und die Erhöhung der Entgelte um sechs Prozent für alle, setzt sich die dbb jugend auch für einen Urlaubsanspruch von 30 Tage und die Übernahme aller Ausbildungskosten durch die Arbeitgeber ein.

Die Kernpunkte der dbb-Forderung im Überblick:

  • Erhöhung der Entgelte für alle Auszubildenden um 90 Euro und des Urlaubsanspruchs auf 30 Tage
  • Übernahme aller Auszubildenden der Länder
  • Übernahme von Ausbildungskosten durch die Arbeitgeber
  • 6 Prozent Gesamtforderung, darin enthalten: - Mindestbetrag als soziale Komponente - Einführung einer Stufe 6 ab Entgeltgruppe 9
  • stufengleiche Höhergruppierung
  • Laufzeit 12 Monate
  • Zeit- und inhaltsgleiche Übertragung der Tarifeinigung auf die Beamten der Länder und Kommunen
  • Weiterentwicklung der Entgeltordnung für Lehrkräfte (Erhöhung der Angleichungszulage)
  • Weiterentwicklung der Entgeltordnung im Länderbereich 
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dbb bundesseniorenvertretung

Ost-Rentenangleichung: Zu spät, zu langsam, falsch finanziert

Der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgelegte Referentenentwurf eines Rentenüberleitungs-Abschlussgesetzes, mit dem die Ost-Renten bis zum Jahr 2025 an die West-Renten angeglichen werden sollen, bleibt nach Auffassung der dbb bundesseniorenvertretung weit hinter den Erwartungen zurück.

„Die Angleichung der Ost-Renten kommt zu spät, dauert zu lange und ist falsch finanziert, weil für diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe auch Beitragsmittel der gesetzlichen Rentenversicherung eingesetzt werden sollen“, kommentierte der Vorsitzende der dbb bundesseniorenvertretung Wolfgang Speck am 17. Januar 2017 die Pläne der Bundesregierung. „Laut Koalitionsvertrag sollte die Angleichung bis zum Auslaufen des Solidarpakts also „bereits“ im Jahr 2020 abgeschlossen sein. Jetzt noch später, 35 Jahre nach dem Ende der DDR, endlich die Renteneinheit zu schaffen ist kein Ruhmesblatt der Politik.“

„Das Gesetz verdient seinen Namen nicht. Viele Fragen der Rentenüberleitung bleiben ungelöst und werden durch das geplante Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz keineswegs abschließend beantwortet. Die Krankenschwestern, Eisenbahner, Beschäftigten der Post und die Wende-Professoren, um nur einige zu nennen, bleiben auf ihrer unzureichenden Altersversorgung sitzen“, kritisiert der dbb Senioren-Chef. Im Rahmen der der Rentenüberleitung waren für die genannten Personengruppen in den neuen Ländern die besonderen Altersversorgungssysteme und spezielle Regelungen weitgehend entfallen, so dass sich große Lücken in deren Altersbezügen auftaten und immer noch auftun.

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