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Personalratsseminar des BTB Niedersachsen
in Goslar-Bockswiese vom 14. bis 16. November 2005

Kleine Zusammenstellung zum NPersVG

von Dipl.-Ing Klaus N. Leiner
Links aktualisiert: 20.9.2016 - Webmaster

 

 

Inhaltsverzeichnis

 

  1. Zweck
  2. Seminarablauf/-Themen
    2.1.      Referenten
    2.2.      Vorstellung der Teilnehmer
    2.3.      Zu welchen Themen möchten Sie was erfahren
    2.4.      Geschichtlicher Hintergrund seit 1946
    2.5.      Zusammenarbeit Personalrat
    2.6.      Rechtsgrundlagen
    2.7.      NPersG
    2.8.      Gruppenarbeit
  3. Rechtsgrundlagen
    3.1.      Niedersächsisches Personalvertretungsgesetz (NPersVG)
    3.2.      Kommentar zum NPersVG
    3.3.      Vorschriften/Vordrucke zum Personalvertretungsrecht auf den Webseiten des MI
    3.4.      Sozialgesetzbuch IX (SGB IX)
    3.5.      Regelungen nach §81 NPersVG
  4. Informationsmaterial
    4.1.      Zeitschrift für Personalvertretungsrecht (ZfPR)
    4.2.      Urteil zum Maßnahmenkatalog §§64 - 68
    4.3.      Rechtsprechung zum Personalvertretungsrecht
    4.4.      Briefe zur Personalratsarbeit / zu Personalratswahlen

 

 

1.   Zweck

Mit dem Seminar sollten die neu gewählten Personalratsmitglieder insbesondere ihre Rechte und Pflichten nach dem NPersVG kennenlernen. Da die Wahlen einige Monate zurücklagen, konnten die Teilnehmer aus der Bau-, Forst- und Vermessungsverwaltung ihre bereits gewonnenen Erfahrungen, Fragen und Wünsche in die Seminararbeit einbringen. Besondere Bestimmungen, Rechtsbegriffe aus diesem Seminar sind in dieser Übersicht stichwortartig (ohne Rechtsanspruch auf Vollständigkeit) zusammengestellt und können ggf. als Suchhilfe dienen. Es sind nur die mit besonderen Hinweisen versehenden Paragraphen des NPersVG aufgezeigt.

2.   Seminarablauf/-Themen

2.1.       Referenten

2.2.       Vorstellung der Teilnehmer

2.3.       Zu welchen Themen möchten Sie was erfahren

2.4.       Geschichtlicher Hintergrund seit 1946

1952 1. Betriebsverfassungsgesetz
1955 1. Bundespersonalvertretungsgesetz
1961 1. NPersVG
1972 – 2004 diverse Veränderungen
1998 letzte Fassung

2.5.       Zusammenarbeit Personalrat

Dienststelle
Beschäftige
Frauenbeauftragte
Schwerbehindertenvertreter
Jugend/Auszubildendenvertretung
Stufenvertretung GPR, BPR, HPR
Gewerkschaften
Sicherheitsbeauftragter
GUV Datenschutzbeauftragter....
Organigramm der PR NI
Einigungsstelle HPR-MI <--> GPR/PR der GLLs

2.6.       Rechtsgrundlagen

NPersVG  m. Begründung
Bieler/Müller-Fritsche Kommentar zum NPersVG
Zusammenstellung der Rechte des PR im Verlauf eines Einführungsprozesses von Neuen Steuerungsmodellen mit Übersicht der Elemente der Neuen Steuerungsmodelle

 

2.7.       NPersVG

       Dienststelleninterna nicht nach außen tragen!
       Tatsachenfeststellungen unterliegen nicht der Schweigepflicht:
       z.B.: die Zusammenarbeit zw. Dienststelle und PR gestaltet sich schwierig.

       Personalakteneinsicht §60 (2), Satz 2

       Schweigepflicht gilt weiter nach dem Ausscheiden aus dem Amt 
       Aussage für gerichtliche Verfahren
                = von Schweigepflicht entbinden (Aussagegenehmigung) 
       Verletzung der Schweigepflicht kann nach StGB geahndet werden

§27 Eintritt von Ersatzmitgliedern   - auch bei kurzfristiger Verhinderung

 

 

2.8.       Gruppenarbeit

Vier Fallbeispiele wurden von den Teilnehmern bearbeitet. Die Ergebnisse jeder Gruppe vorgestellt und gemeinsam diskutiert.

3.   Rechtsgrundlagen

3.1.       Niedersächsisches Personalvertretungsgesetz (NPersVG)

hier direkt bei Schule und Recht

3.2.       Kommentar zum NPersVG

Bieler/Müller-Fritzsche Niedersächsisches Personalvertretungsgesetz (NPersVG) 

Wahlordnung für die Personalvertretungen im Land Niedersachsen (WO-PersV)

hier in VORIS
 

3.3.       Vorschriften/Vordrucke zum Personalvertretungsrecht auf den Webseiten des MI

http://www.mi.niedersachsen.de

Sozialgesetzbuch IX (SGB IX)

hier zum Einsehen

3.4.       Regelungen nach §81 NPersVG

Gemeinsame Erklärung der Niedersächsischen Landesregierung und der Spitzenorganisationen der Gewerkschaften zur Staatsmodernisierung und Vereinbarung nach §81 NPersVG über die Gestaltung der Staatsmodernisierung

4.   Informationsmaterial

4.1.       Zeitschrift für Personalvertretungsrecht (ZfPR)

hier zur Bestellung der Zeitschrift

4.2.       Urteil zum Maßnahmenkatalog §§64 - 68

Aber auch wenn eine Maßnahme nicht im Katalog der §§ 65 - 67 NPersVG aufgeführt ist, kann dennoch eine Mitbestimmung in Betracht kommen. Nach § 64 Abs. 3 NPersVG handelt es sich bei den §§ 65 - 67 aufgeführten Maßnahmen um eine beispielhafte Aufzählung, die die Mitbestimmung bei Maßnahmen von ähnlichem Gewicht nicht ausschließt. Damit ist § 64 Abs.3 NPersVG eine Auffangregelung für Mitbestimmungsfälle, die in ihrer Bedeutung den in §§ 65 - 67 NPersVG aufgezählten gleichkommen. Sie ermöglicht im Wege der Analogie eine umfassende Mitbestimmung und dient damit der Durchsetzung des Grundsatzes der Gleichberechtigung bei personellen Maßnahmen, wie er in § 64 Abs. 1 NPersVG festgelegt ist.

siehe   http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind=0560020050017389+A

              

4.3.       Rechtsprechung zum Personalvertretungsrecht

hier beim dbb

4.4.       Briefe zur Personalratsarbeit / zu Personalratswahlen

Personalratsarbeit

Personalratsbrief "Informationsanspruch"             PDF(156 KB)

Personalratsbrief "Mitbestimmungsverfahren“       PDF(368 KB)

Personalratswahlen

Personalratswahlen "Konstituierende Sitzung"      PDF(1,42 MB)

Personalratswahlen "Ersatzmitgliedschaft"           PDF(1,03 MB)

Personalratswahlen "Freistellungsverfahren"         PDF(1,02 MB)

Personalratswahlen "Schulungsanspruch" - 2012       PDF(583 KB)

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