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Inhalt aus dbb aktuell Nr. 14 vom 19. April 2018 

Inhaltsverzeichnis

Öffentlicher Dienst: Einkommensrunde 2018 bei Bund und Kommunen
   Einigung - Silberbach: „Wir haben geliefert“
dbb Forum Behindertenpolitik
   Arbeiten 4.0: Inklusionschancen der Digitalisierung nutzen
dbb bundesseniorenvertretung
   Bericht: Krankenkassen benachteiligen ältere Menschen
Aus Bundesländern und Mitgliedsgewerkschaften
   Berlin
     Senat verzichtet auf sachgrundlose Befristungen
   Schleswig-Holstein
     Landesregierung plant Verbesserungen für Beamte
   Gewerkschaft der Sozialversicherung (GdS)
     Warnstreiks bei den Innungskrankenkassen
   Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ)
     Zoll-Jahresbilanz: Investitionsstau führt zu bedingter Einsatzfähigkeit
Namen und Nachrichten

  Click to listen highlighted text!   Inhalt aus dbb aktuell Nr. 14 vom 19. April 2018  Inhaltsverzeichnis Öffentlicher Dienst: Einkommensrunde 2018 bei Bund und Kommunen   Einigung - Silberbach: „Wir haben geliefert“dbb Forum Behindertenpolitik   Arbeiten 4.0: Inklusionschancen der Digitalisierung nutzendbb bundesseniorenvertretung   Bericht: Krankenkassen benachteiligen ältere MenschenAus Bundesländern und Mitgliedsgewerkschaften   Berlin     Senat verzichtet auf sachgrundlose Befristungen   Schleswig-Holstein     Landesregierung plant Verbesserungen für Beamte   Gewerkschaft der Sozialversicherung (GdS)     Warnstreiks bei den Innungskrankenkassen   Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ)     Zoll-Jahresbilanz: Investitionsstau führt zu bedingter EinsatzfähigkeitNamen und Nachrichten

 

Öffentlicher Dienst: Einkommensrunde 2018 bei Bund und Kommunen

Einigung - Silberbach: „Wir haben geliefert“

Der Tarifkonflikt für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen ist beigelegt. Gewerkschaften und Arbeitgeber präsentierten das Ergebnis in den frühen Morgenstunden des 18. April 2018.

„Reale Zuwächse und Zukunftsperspektive: Die wochenlangen Proteste und über 40 Stunden intensiver Verhandlungen haben sich gelohnt“, sagte der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach in Potsdam. „Die neue Einkommenstabelle TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen) liegt nach ihrem Umbau im März 2020 um 7,5 Prozent über der alten. Für alle Kolleginnen und Kollegen ergibt sich daraus ein sehr deutliches Plus im Geldbeutel. Wir sind angetreten, den Einkommensrückstand zur Privatwirtschaft zu verringern und wir haben geliefert.“ Der dbb Fachvorstand Tarifpolitik Volker Geyer ergänzte, dass mit dem Wegfall der alten Erfahrungsstufe 1 und der Neubewertung und Anhebung der übrigen Stufen die Einkommenstabelle im TVöD durchgreifend modernisiert und in ihrer Struktur verbessert werde: „Wir haben die schwierige Balance hinbekommen, etwas für Berufseinsteiger und die Nachwuchsgewinnung zu tun und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Dienstes auf dem Fachkräftemarkt zu verbessern.“ Gegenüber dbb Chef Silberbach hat Bundesinnenminister Horst Seehofer zudem erklärt, dass Besoldung und Versorgung der Beamten des Bundes entsprechend dem Volumen der Tarifeinigung angepasst werden sollen. „Für den dbb und die Bundesbeamten ist es ein richtiges und wichtiges Signal der neuen Bundesregierung: Horst Seehofer hat mir unmittelbar nach der Tarifeinigung erklärt, dass er dem Bundeskabinett zeitnah den Entwurf eines Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2018-2020 vorlegen wird. Es soll Linearanpassungen beinhalten, die das Gesamtvolumen der Tarifeinigung auf die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Soldatinnen und Soldaten übertragen. Damit kommt er unserer Forderung in der Einkommensrunde direkt nach“, sagte der Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach nach der Verhandlung. Friedhelm Schäfer, Zweiter Bundesvorsitzende und Fachvorstand Beamtenpolitik des dbb: „Es ist ein Gebot der Gerechtigkeit, das Volumen der mit der Tarifeinigung erreichten Verbesserungen den Beamtinnen und Beamten in gleicher Höhe in Form entsprechender Linearanpassungen sowie der Einmalzahlung zukommen zu lassen. Nur dadurch ist gewährleistet, dass diese ebenso an der finanziellen und wirtschaftlichen Entwicklung teilhaben und deren hervorragende Dienstleistungen entsprechend honoriert werden. Die notwendigen strukturellen Veränderungen im Tarifbereich – insbesondere im Tabellenbereich – werden über diesen Weg auch den Beamtinnen und Beamten zu Gute kommen. Unser Einsatz hat sich gelohnt.“ Dass sich auch Azubis über mehr Geld und Urlaub freuen dürfen, betonte die Vorsitzende der dbb jugend, Karoline Herrmann: „Azubis erhalten zwei Gehaltssteigerungen von je 50 Euro pro Monat, einmal zum 1. März 2018 und einmal zum 1. März 2019. Außerdem gibt es einen zusätzlichen Urlaubstag, insgesamt also 30. Die Nachwuchsgewinnung ist die Zukunftsfrage für Deutschlands öffentlichen Dienst, der personell auf dem letzten Loch pfeift. Das scheinen die Arbeitgeber in Bund und Kommunen nun endlich begriffen zu haben.“ Eine Übersicht der Ergebnisse inklusive der vorläufigen Gehaltstabellen gibt es unter: dbb.de. Hintergrund Vom Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen (TVöD) sind insgesamt etwa 2,6 Millionen Beschäftigte betroffen: 2,3 Millionen Arbeitnehmer des Bundes und der Kommunen, für die der TVöD direkte Auswirkungen hat, sowie 344.000 Bundesbeamte und Anwärter, auf die der Tarifabschluss übertragen werden soll. Die wirkungsgleiche Übertragung betrifft hier nur die Bundesbeamten, da die Kommunalbeamten nach den jeweiligen Landesgesetzen besoldet werden.

  Click to listen highlighted text!   Öffentlicher Dienst: Einkommensrunde 2018 bei Bund und Kommunen Einigung - Silberbach: „Wir haben geliefert“ Der Tarifkonflikt für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen ist beigelegt. Gewerkschaften und Arbeitgeber präsentierten das Ergebnis in den frühen Morgenstunden des 18. April 2018. „Reale Zuwächse und Zukunftsperspektive: Die wochenlangen Proteste und über 40 Stunden intensiver Verhandlungen haben sich gelohnt“, sagte der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach in Potsdam. „Die neue Einkommenstabelle TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen) liegt nach ihrem Umbau im März 2020 um 7,5 Prozent über der alten. Für alle Kolleginnen und Kollegen ergibt sich daraus ein sehr deutliches Plus im Geldbeutel. Wir sind angetreten, den Einkommensrückstand zur Privatwirtschaft zu verringern und wir haben geliefert.“ Der dbb Fachvorstand Tarifpolitik Volker Geyer ergänzte, dass mit dem Wegfall der alten Erfahrungsstufe 1 und der Neubewertung und Anhebung der übrigen Stufen die Einkommenstabelle im TVöD durchgreifend modernisiert und in ihrer Struktur verbessert werde: „Wir haben die schwierige Balance hinbekommen, etwas für Berufseinsteiger und die Nachwuchsgewinnung zu tun und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Dienstes auf dem Fachkräftemarkt zu verbessern.“ Gegenüber dbb Chef Silberbach hat Bundesinnenminister Horst Seehofer zudem erklärt, dass Besoldung und Versorgung der Beamten des Bundes entsprechend dem Volumen der Tarifeinigung angepasst werden sollen. „Für den dbb und die Bundesbeamten ist es ein richtiges und wichtiges Signal der neuen Bundesregierung: Horst Seehofer hat mir unmittelbar nach der Tarifeinigung erklärt, dass er dem Bundeskabinett zeitnah den Entwurf eines Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2018-2020 vorlegen wird. Es soll Linearanpassungen beinhalten, die das Gesamtvolumen der Tarifeinigung auf die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Soldatinnen und Soldaten übertragen. Damit kommt er unserer Forderung in der Einkommensrunde direkt nach“, sagte der Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach nach der Verhandlung. Friedhelm Schäfer, Zweiter Bundesvorsitzende und Fachvorstand Beamtenpolitik des dbb: „Es ist ein Gebot der Gerechtigkeit, das Volumen der mit der Tarifeinigung erreichten Verbesserungen den Beamtinnen und Beamten in gleicher Höhe in Form entsprechender Linearanpassungen sowie der Einmalzahlung zukommen zu lassen. Nur dadurch ist gewährleistet, dass diese ebenso an der finanziellen und wirtschaftlichen Entwicklung teilhaben und deren hervorragende Dienstleistungen entsprechend honoriert werden. Die notwendigen strukturellen Veränderungen im Tarifbereich – insbesondere im Tabellenbereich – werden über diesen Weg auch den Beamtinnen und Beamten zu Gute kommen. Unser Einsatz hat sich gelohnt.“ Dass sich auch Azubis über mehr Geld und Urlaub freuen dürfen, betonte die Vorsitzende der dbb jugend, Karoline Herrmann: „Azubis erhalten zwei Gehaltssteigerungen von je 50 Euro pro Monat, einmal zum 1. März 2018 und einmal zum 1. März 2019. Außerdem gibt es einen zusätzlichen Urlaubstag, insgesamt also 30. Die Nachwuchsgewinnung ist die Zukunftsfrage für Deutschlands öffentlichen Dienst, der personell auf dem letzten Loch pfeift. Das scheinen die Arbeitgeber in Bund und Kommunen nun endlich begriffen zu haben.“ Eine Übersicht der Ergebnisse inklusive der vorläufigen Gehaltstabellen gibt es unter: dbb.de. Hintergrund Vom Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen (TVöD) sind insgesamt etwa 2,6 Millionen Beschäftigte betroffen: 2,3 Millionen Arbeitnehmer des Bundes und der Kommunen, für die der TVöD direkte Auswirkungen hat, sowie 344.000 Bundesbeamte und Anwärter, auf die der Tarifabschluss übertragen werden soll. Die wirkungsgleiche Übertragung betrifft hier nur die Bundesbeamten, da die Kommunalbeamten nach den jeweiligen Landesgesetzen besoldet werden.

 

dbb Forum Behindertenpolitik

Arbeiten 4.0: Inklusionschancen der Digitalisierung nutzen

Die Digitalisierung der Arbeitswelt bietet Menschen mit Behinderung Chancen, die es zu nutzen gilt. Das betonte der Zweite Vorsitzende und Fachvorstand Beamtenpolitik des dbb, Friedhelm Schäfer, zur Eröffnung des 4. dbb Forum Behindertenpolitik am 16. April 2018 in Berlin.

„Digitalisierung und Automatisierung werden unsere heutigen Arbeitsplätze zweifellos verändern“, betonte Schäfer. Deswegen gelte es für die dbb Interessenvertreter, die Transformation zum Arbeiten 4.0 wachsam zu begleiten – insbesondere aus dem Blickwinkel der Menschen mit Behinderung: „Wird der Wandel ihre Arbeitsmöglichkeiten eher erweitern oder beschneiden? Kommt etwa ihr Einsatz nur noch für Hilfstätigkeiten in Frage, für die sich eine Automatisierung nicht lohnt? Oder bietet sich möglicherweise die Chance, besondere Fähigkeiten einzusetzen, wie etwa besonders geschärfte Sinne? Die Digitalisierung könnte Menschen mit Behinderung vor neue Herausforderungen stellen“, machte der dbb Vize deutlich und betonte: „Digitalisierung und Automatisierung werden mit Sicherheit neue Inklusionschancen eröffnen, die es zu nutzen gilt, um allen Menschen größtmögliche Teilhabe am Arbeitsleben zu garantieren.“ Eine deutliche Warnung sprach der dbb Vize in Richtung Politik aus: „Wer meint, die Digitalisierung könnte als Feigenblatt dienen, um Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Dienstes auf die lange Bank zu schieben, irrt sich und legt Hand an die Funktionsfähigkeit des Staates.“ Das 4. dbb Forum Behindertenpolitik fand am 16./17. April 2018 im dbb forum berlin unter dem Motto „Digitaler Wandel der Arbeitswelt: Chance und/oder Herausforderung für Menschen mit Behinderung. Alle an Bord?“ statt und beschäftigte sich in diesem Jahr mit den Herausforderungen und Chancen der digitalen Arbeitswelt. Experten aus Politik, Verbänden, Wissenschaft und Praxis, u.a. die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesarbeitsministerium, Anette Kramme, Aktivist Raúl Krauthausen (Sozialhelden e.V.) und die behindertenpolitischen Sprecher der Bundestagsfraktionen, diskutierten aktuelle Belange der Menschen mit Behinderung. Am zweiten Veranstaltungstag gab es neben einem Überblick über die aktuelle Rechtsprechung zum Schwerbehindertenrecht auch eine erste Bilanz des Bundesteilhabegesetzes.

  Click to listen highlighted text!   dbb Forum Behindertenpolitik Arbeiten 4.0: Inklusionschancen der Digitalisierung nutzen Die Digitalisierung der Arbeitswelt bietet Menschen mit Behinderung Chancen, die es zu nutzen gilt. Das betonte der Zweite Vorsitzende und Fachvorstand Beamtenpolitik des dbb, Friedhelm Schäfer, zur Eröffnung des 4. dbb Forum Behindertenpolitik am 16. April 2018 in Berlin. „Digitalisierung und Automatisierung werden unsere heutigen Arbeitsplätze zweifellos verändern“, betonte Schäfer. Deswegen gelte es für die dbb Interessenvertreter, die Transformation zum Arbeiten 4.0 wachsam zu begleiten – insbesondere aus dem Blickwinkel der Menschen mit Behinderung: „Wird der Wandel ihre Arbeitsmöglichkeiten eher erweitern oder beschneiden? Kommt etwa ihr Einsatz nur noch für Hilfstätigkeiten in Frage, für die sich eine Automatisierung nicht lohnt? Oder bietet sich möglicherweise die Chance, besondere Fähigkeiten einzusetzen, wie etwa besonders geschärfte Sinne? Die Digitalisierung könnte Menschen mit Behinderung vor neue Herausforderungen stellen“, machte der dbb Vize deutlich und betonte: „Digitalisierung und Automatisierung werden mit Sicherheit neue Inklusionschancen eröffnen, die es zu nutzen gilt, um allen Menschen größtmögliche Teilhabe am Arbeitsleben zu garantieren.“ Eine deutliche Warnung sprach der dbb Vize in Richtung Politik aus: „Wer meint, die Digitalisierung könnte als Feigenblatt dienen, um Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Dienstes auf die lange Bank zu schieben, irrt sich und legt Hand an die Funktionsfähigkeit des Staates.“ Das 4. dbb Forum Behindertenpolitik fand am 16./17. April 2018 im dbb forum berlin unter dem Motto „Digitaler Wandel der Arbeitswelt: Chance und/oder Herausforderung für Menschen mit Behinderung. Alle an Bord?“ statt und beschäftigte sich in diesem Jahr mit den Herausforderungen und Chancen der digitalen Arbeitswelt. Experten aus Politik, Verbänden, Wissenschaft und Praxis, u.a. die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesarbeitsministerium, Anette Kramme, Aktivist Raúl Krauthausen (Sozialhelden e.V.) und die behindertenpolitischen Sprecher der Bundestagsfraktionen, diskutierten aktuelle Belange der Menschen mit Behinderung. Am zweiten Veranstaltungstag gab es neben einem Überblick über die aktuelle Rechtsprechung zum Schwerbehindertenrecht auch eine erste Bilanz des Bundesteilhabegesetzes.

 

dbb bundesseniorenvertretung

Bericht: Krankenkassen benachteiligen ältere Menschen

Das Bundesversicherungsamt hat einen Sonderbericht zum Wettbewerb in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vorgelegt. Demnach benachteiligen Krankenkassen Rentner und chronisch Kranke, was die dbb bundesseniorenvertretung am 16. April 2018 deutlich kritisierte.

Unter anderem geht aus dem Bericht hervor, dass die Kassen gerade in Leistungsbereichen wie „Prävention“ oder „Betriebliche Gesundheitsförderung“, die vorwiegend junge und gesunde Versicherte anlocken, Leistungen wie vorzeitig gutgeschriebene Boni gerne „aus Kulanz“ gewähren. Auf der anderen Seite wiesen einige Kassen bei Anträgen im Bereich der „Vorsorge“ oder „Rehabilitation“ Ablehnungsquoten von bis zu 19,4 Prozent und im Bereich der Hilfsmittel von bis zu 24,5 Prozent auf. Besonders betroffen von solchen Ablehnungen waren nach Einschätzung von Patientenorganisationen ältere Personen, chronisch Kranke, bildungsbenachteiligte sowie schwerbehinderte Menschen. Der Vorsitzende der dbb bundesseniorenvertretung, Wolfgang Speck, kritisierte das Verhalten der Krankenkassen: „Auch unter Wettbewerbsbedingungen darf Gewinnmaximierung nicht das oberste Ziel der gesetzlichen Krankenkassen sein. Schon gar nicht, wenn sie zu Lasten der schwächsten Mitglieder der Solidargemeinschaft geht.“ Kostendeckendes Wirtschaften im Sinne einer guten Gesundheitsversorgung für alle Versicherten müsse das Grundprinzip bleiben, ansonsten würden „Alte und Kranke zu bloßen Kostenfaktoren degradiert“.

  Click to listen highlighted text!   dbb bundesseniorenvertretung Bericht: Krankenkassen benachteiligen ältere Menschen Das Bundesversicherungsamt hat einen Sonderbericht zum Wettbewerb in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vorgelegt. Demnach benachteiligen Krankenkassen Rentner und chronisch Kranke, was die dbb bundesseniorenvertretung am 16. April 2018 deutlich kritisierte. Unter anderem geht aus dem Bericht hervor, dass die Kassen gerade in Leistungsbereichen wie „Prävention“ oder „Betriebliche Gesundheitsförderung“, die vorwiegend junge und gesunde Versicherte anlocken, Leistungen wie vorzeitig gutgeschriebene Boni gerne „aus Kulanz“ gewähren. Auf der anderen Seite wiesen einige Kassen bei Anträgen im Bereich der „Vorsorge“ oder „Rehabilitation“ Ablehnungsquoten von bis zu 19,4 Prozent und im Bereich der Hilfsmittel von bis zu 24,5 Prozent auf. Besonders betroffen von solchen Ablehnungen waren nach Einschätzung von Patientenorganisationen ältere Personen, chronisch Kranke, bildungsbenachteiligte sowie schwerbehinderte Menschen. Der Vorsitzende der dbb bundesseniorenvertretung, Wolfgang Speck, kritisierte das Verhalten der Krankenkassen: „Auch unter Wettbewerbsbedingungen darf Gewinnmaximierung nicht das oberste Ziel der gesetzlichen Krankenkassen sein. Schon gar nicht, wenn sie zu Lasten der schwächsten Mitglieder der Solidargemeinschaft geht.“ Kostendeckendes Wirtschaften im Sinne einer guten Gesundheitsversorgung für alle Versicherten müsse das Grundprinzip bleiben, ansonsten würden „Alte und Kranke zu bloßen Kostenfaktoren degradiert“.

 

Aus Bundesländern und Mitgliedsgewerkschaften

Berlin

Senat verzichtet auf sachgrundlose Befristungen

Im öffentlichen Dienst des Landes Berlin soll es künftig grundsätzlich keine neuen ohne sachlichen Grund befristeten Arbeitsverträge mehr geben. Einem entsprechenden Antrag von Finanzsenator Matthias Kollatz-Ahnen hat der Senat am 10. April 2018 zugestimmt.

Der Vorsitzende des dbb berlin, Frank Becker, sagte: „Die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung ist längst überfällig. Keinerlei Verständnis haben wir allerdings dafür, dass ausgerechnet bei den Auszubildenden eine Ausnahme gemacht werden soll. Wir benötigen so dringend Nachwuchskräfte für das Land Berlin. Wir fordern weiter die unbefristete Übernahme aller Auszubildenden – ohne Wenn und Aber.“ Außerdem fordere der dbb berlin, dass auch die bereits bestehenden sachgrundlos befristeten Arbeitsverträge in unbefristete Arbeitsverträge umgewandelt werden. Becker: „Dies ist allein schon vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels in der öffentlichen Verwaltung das Gebot der Stunde.“ Der Senatsbeschluss betrifft alle Verwaltungsbereiche mit ihren nachgeordneten Behörden und nicht rechtsfähigen Anstalten sowie die unter ihrer Aufsicht stehenden Eigenbetriebe ohne eigene Arbeitgebereigenschaft. Der dbb berlin erwartet, dass künftig auch die Bezirksverwaltungen keine befristeten Arbeitsverträge mehr ohne sachlichen Grund abschließen.

 

Schleswig-Holstein

Landesregierung plant Verbesserungen für Beamte

Die Landesregierung von Schleswig-Holstein plant Änderungen der besoldungs- und beamtenrechtlicher Vorschriften. Der dbb Landesbund teilte am 16. April 2018 mit, dass ihm ein entsprechender Gesetzentwurf zur Stellungnahme vorliegt.

Grundsätzlich sehe man die Pläne positiv, so der dbb schleswig-holstein. So soll etwa die Jubiläumszuwendung nach 25 Dienstjahren wiedereingeführt werden. Außerdem ist eine Anhebung der Anwärterbezüge ebenso vorgesehen wie die Anhebung von Einstiegsämtern, unter anderem in der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt („mittlerer Dienst") der allgemeinen Verwaltung. Zudem ist ein Zuschuss zur Privaten Krankenversicherung (PKV) während der Elternzeit geplant. Über die Details will der Landesbund nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens berichten, in dem er im Interesse der Beamtinnen und Beamten das Beteiligungsrecht wahrnehmen wird. Schon jetzt sei aber klar, dass erheblich größere Schritte unternommen werden müssten, um das Berufsbeamtentum in Schleswig-Holstein insgesamt wieder hinreichend attraktiv zu machen. Immerhin habe Finanzministerin Monika Heinold aber angekündigt, unter Einbeziehung der Gewerkschaften ein Konzept dafür auszuarbeiten.

Gewerkschaft der Sozialversicherung (GdS)

Warnstreiks bei den Innungskrankenkassen

In der aktuellen Tarifrunde im System der Innungskrankenkassen (IKK) hat die Gewerkschaft der Sozialversicherung (GdS) für Mitte April 2018 bundesweit zu ganztägigen Arbeitsniederlegungen bei einzelnen Unternehmen aufgerufen.

Auslöser ist das aus Sicht der Beschäftigten nach wie vor viel zu niedrige Angebot der Arbeitgeber, das im krassen Widerspruch zu den jüngsten Tarifabschlüssen bei anderen gesetzlichen Krankenkassen stehe: Auch in der dritten Verhandlungsrunde hatten die Arbeitgeber nur Vergütungserhöhungen knapp über der Inflationsrate angeboten. Dadurch würden die Mitarbeiter der Innungskrankenkassen dauerhaft vom Vergütungsniveau bei den übrigen Krankenkassen abgekoppelt. Um vor der Fortsetzung der Verhandlungen am 25. April 2018 ein deutliches Signal zu setzen, hat die GdS die Freigabe für eintägige Warnstreiks erteilt. „Die Kolleginnen und Kollegen erwarten zu Recht ein fühlbares Plus im Portemonnaie. Das sind die Arbeitgeber den Beschäftigten als Anerkennung für die geleistete Arbeit und als Zeichen der Wertschätzung für deren tagtäglichen Einsatz schuldig“, so GdS Verhandlungsführerin Sabine Wellnitz. Man werde nicht zulassen, dass die Mitarbeiter der Innungskrankenkassen bei der Bezahlung das Nachsehen haben: „Es muss Schluss sein mit der tarifpolitischen Magerkost. Mit Krümeln in Form von Minimalanhebungen der Vergütungen werden wir uns nicht abspeisen lassen.“

Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ)

Zoll-Jahresbilanz: Investitionsstau führt zu bedingter Einsatzfähigkeit

Bei der Vorstellung der Zoll-Jahresbilanz am 17. April 2018 hat Bundesfinanzminister Olaf Scholz angekündigt, dass der Zoll personell gestärkt werden soll. Damit reagierte er auf eine entsprechende Forderung des Bundesvorsitzenden der Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ), Dieter Dewes, der die wesentlichen Erkenntnisse bereits zuvor aus gewerkschaftlicher bewertet hatte (dbb aktuell berichtete).

Dewes sah sich durch die Ankündigung in seiner Einschätzung der Personalmisere beim Zoll bestätigt. Die nachhaltige Kritik des BDZ und die Forderungen nach deutlich mehr Personal würden nun endlich Früchte tragen, so der BDZ Chef. Er wolle bei den nun anstehenden Haushaltsberatungen seine Gespräche mit Haushalts- und Finanzpolitikern entsprechend intensivieren.

  Click to listen highlighted text!   Aus Bundesländern und Mitgliedsgewerkschaften Berlin Senat verzichtet auf sachgrundlose Befristungen Im öffentlichen Dienst des Landes Berlin soll es künftig grundsätzlich keine neuen ohne sachlichen Grund befristeten Arbeitsverträge mehr geben. Einem entsprechenden Antrag von Finanzsenator Matthias Kollatz-Ahnen hat der Senat am 10. April 2018 zugestimmt. Der Vorsitzende des dbb berlin, Frank Becker, sagte: „Die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung ist längst überfällig. Keinerlei Verständnis haben wir allerdings dafür, dass ausgerechnet bei den Auszubildenden eine Ausnahme gemacht werden soll. Wir benötigen so dringend Nachwuchskräfte für das Land Berlin. Wir fordern weiter die unbefristete Übernahme aller Auszubildenden – ohne Wenn und Aber.“ Außerdem fordere der dbb berlin, dass auch die bereits bestehenden sachgrundlos befristeten Arbeitsverträge in unbefristete Arbeitsverträge umgewandelt werden. Becker: „Dies ist allein schon vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels in der öffentlichen Verwaltung das Gebot der Stunde.“ Der Senatsbeschluss betrifft alle Verwaltungsbereiche mit ihren nachgeordneten Behörden und nicht rechtsfähigen Anstalten sowie die unter ihrer Aufsicht stehenden Eigenbetriebe ohne eigene Arbeitgebereigenschaft. Der dbb berlin erwartet, dass künftig auch die Bezirksverwaltungen keine befristeten Arbeitsverträge mehr ohne sachlichen Grund abschließen.   Schleswig-Holstein Landesregierung plant Verbesserungen für Beamte Die Landesregierung von Schleswig-Holstein plant Änderungen der besoldungs- und beamtenrechtlicher Vorschriften. Der dbb Landesbund teilte am 16. April 2018 mit, dass ihm ein entsprechender Gesetzentwurf zur Stellungnahme vorliegt. Grundsätzlich sehe man die Pläne positiv, so der dbb schleswig-holstein. So soll etwa die Jubiläumszuwendung nach 25 Dienstjahren wiedereingeführt werden. Außerdem ist eine Anhebung der Anwärterbezüge ebenso vorgesehen wie die Anhebung von Einstiegsämtern, unter anderem in der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt („mittlerer Dienst) der allgemeinen Verwaltung. Zudem ist ein Zuschuss zur Privaten Krankenversicherung (PKV) während der Elternzeit geplant. Über die Details will der Landesbund nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens berichten, in dem er im Interesse der Beamtinnen und Beamten das Beteiligungsrecht wahrnehmen wird. Schon jetzt sei aber klar, dass erheblich größere Schritte unternommen werden müssten, um das Berufsbeamtentum in Schleswig-Holstein insgesamt wieder hinreichend attraktiv zu machen. Immerhin habe Finanzministerin Monika Heinold aber angekündigt, unter Einbeziehung der Gewerkschaften ein Konzept dafür auszuarbeiten. Gewerkschaft der Sozialversicherung (GdS) Warnstreiks bei den Innungskrankenkassen In der aktuellen Tarifrunde im System der Innungskrankenkassen (IKK) hat die Gewerkschaft der Sozialversicherung (GdS) für Mitte April 2018 bundesweit zu ganztägigen Arbeitsniederlegungen bei einzelnen Unternehmen aufgerufen. Auslöser ist das aus Sicht der Beschäftigten nach wie vor viel zu niedrige Angebot der Arbeitgeber, das im krassen Widerspruch zu den jüngsten Tarifabschlüssen bei anderen gesetzlichen Krankenkassen stehe: Auch in der dritten Verhandlungsrunde hatten die Arbeitgeber nur Vergütungserhöhungen knapp über der Inflationsrate angeboten. Dadurch würden die Mitarbeiter der Innungskrankenkassen dauerhaft vom Vergütungsniveau bei den übrigen Krankenkassen abgekoppelt. Um vor der Fortsetzung der Verhandlungen am 25. April 2018 ein deutliches Signal zu setzen, hat die GdS die Freigabe für eintägige Warnstreiks erteilt. „Die Kolleginnen und Kollegen erwarten zu Recht ein fühlbares Plus im Portemonnaie. Das sind die Arbeitgeber den Beschäftigten als Anerkennung für die geleistete Arbeit und als Zeichen der Wertschätzung für deren tagtäglichen Einsatz schuldig“, so GdS Verhandlungsführerin Sabine Wellnitz. Man werde nicht zulassen, dass die Mitarbeiter der Innungskrankenkassen bei der Bezahlung das Nachsehen haben: „Es muss Schluss sein mit der tarifpolitischen Magerkost. Mit Krümeln in Form von Minimalanhebungen der Vergütungen werden wir uns nicht abspeisen lassen.“ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ) Zoll-Jahresbilanz: Investitionsstau führt zu bedingter Einsatzfähigkeit Bei der Vorstellung der Zoll-Jahresbilanz am 17. April 2018 hat Bundesfinanzminister Olaf Scholz angekündigt, dass der Zoll personell gestärkt werden soll. Damit reagierte er auf eine entsprechende Forderung des Bundesvorsitzenden der Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ), Dieter Dewes, der die wesentlichen Erkenntnisse bereits zuvor aus gewerkschaftlicher bewertet hatte (dbb aktuell berichtete). Dewes sah sich durch die Ankündigung in seiner Einschätzung der Personalmisere beim Zoll bestätigt. Die nachhaltige Kritik des BDZ und die Forderungen nach deutlich mehr Personal würden nun endlich Früchte tragen, so der BDZ Chef. Er wolle bei den nun anstehenden Haushaltsberatungen seine Gespräche mit Haushalts- und Finanzpolitikern entsprechend intensivieren.

 

 

Namen und Nachrichten

Der dbb sachsen-anhalt hat am 16. April 2018 mitgeteilt, dass die Landesregierung eine Zulage für Tätigkeiten als Notfallsanitäter im feuerwehrtechnischen Dienst in Höhe von 2,50 Euro je Stunde schaffen will. Der dbb Landesbund hat die Einführung der Zulage ausdrücklich begrüßt, hält die Höhe mit 2,50 Euro aber für nicht angemessen und hat 3,10 Euro, mindestens aber 2,76 Euro vorgeschlagen. Zudem soll der Umgang von Polizeivollzugsbeamten mit chemischen, radioaktiven oder biologischen Stoffen mit einer Zulage abgegolten werden.

Mit einem Treffen am 11. April 2018 hat der BBW - Beamtenbund Tarifunion unter Führung des Landesvorsitzenden Kai Rosenberger den Dialog mit den Grünen im Landtag von Baden-Württemberg fortgesetzt. Themen waren die Angleichung der Wochenarbeitszeit im Beamtenbereich an die im Tarifbereich, die Rücknahme der Beihilfeverschlechterungen, Besoldungsfragen und hier insbesondere die BBW-Forderung nach einer „kleinen Dienstrechtsreform“. „Die BBW-Forderungen sind bei der Fraktionsspitze angekommen“, hieß es beim dbb Landesbund nach dem Gespräch.

  Click to listen highlighted text!     Namen und Nachrichten Der dbb sachsen-anhalt hat am 16. April 2018 mitgeteilt, dass die Landesregierung eine Zulage für Tätigkeiten als Notfallsanitäter im feuerwehrtechnischen Dienst in Höhe von 2,50 Euro je Stunde schaffen will. Der dbb Landesbund hat die Einführung der Zulage ausdrücklich begrüßt, hält die Höhe mit 2,50 Euro aber für nicht angemessen und hat 3,10 Euro, mindestens aber 2,76 Euro vorgeschlagen. Zudem soll der Umgang von Polizeivollzugsbeamten mit chemischen, radioaktiven oder biologischen Stoffen mit einer Zulage abgegolten werden. Mit einem Treffen am 11. April 2018 hat der BBW - Beamtenbund Tarifunion unter Führung des Landesvorsitzenden Kai Rosenberger den Dialog mit den Grünen im Landtag von Baden-Württemberg fortgesetzt. Themen waren die Angleichung der Wochenarbeitszeit im Beamtenbereich an die im Tarifbereich, die Rücknahme der Beihilfeverschlechterungen, Besoldungsfragen und hier insbesondere die BBW-Forderung nach einer „kleinen Dienstrechtsreform“. „Die BBW-Forderungen sind bei der Fraktionsspitze angekommen“, hieß es beim dbb Landesbund nach dem Gespräch.

 

 

 

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  • forsa-Bürgerbefragung 2023

     


  • (Quelle: dbb)
    Monitor öffentlicher Dienst 2024
     
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