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Ergebnisse der Tarifverhandlungen

3. Einkommensrunde Bund/Kommunen 2018 in Potsdam

Während der ersten zwei Runden haben die Verhandlungen darunter gelitten, dass die Arbeitgeber nahezu ausschließlich die oberen Tabellenregionen besserstellen wollten und kein Angebot vorgelegt haben. In Warnstreikaktionen konnten die Beschäftigten spürbar Druck ausüben, in Bonn hatte der dbb 7.000 Teilnehmer auf die Straße gebracht, in Nürnberg waren es 2.000 Teilnehmer. Die Jugend hatte durch ihr starkes Auftreten spürbar beeindruckt.

Am 17. April 2018 hat sich der dbb mit dem Bund und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) in der dritten Verhandlungsrunde nach bis zuletzt kontroversen Verhandlungen auf einen Tarifabschluss in der Einkommensrunde 2018 verständigt.

Das Tarifergebnis liegt vor. Herzstück des Tarifvertrages ist eine neue Tabellenstruktur, die dazu führen soll, dass im öffentlichen Dienst ausreichend Fachkräfte gewonnen werden können.

Die Besonderheit der Tarifeinigung ist, dass es keinen allgemeingültigen Prozentsatz gibt. Der Zugewinn ist abhängig von der konkreten Entgeltgruppe und Erfahrungsstufe, in der sich der Einzelne befindet. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der allgemeine Zugewinn durchschnittlich 7,5 Prozent beträgt, über eine Laufzeit von 30 Monaten bis 31. August 2020.

Im Kern der Einigung steht die Verabschiedung einer neuen Entgelttabelle. Die Notwendigkeit ergab sich aus den seit Anfang an vorhandenen systematischen Brüchen und der Entwicklung seit der Vereinbarung des TVöD im Jahr 2005, die durch verschiedene Sockel- und Mindestbeträge die Wertigkeiten der verschiedenen Entgeltgruppen zunehmend verschoben hat. Zukünftig beginnen Berufsanfänger mit attraktiveren Einstiegsgehältern und berufserfahrene Leistungsträger erhalten ebenfalls einen Zugewinn. Die bisher sehr unregelmäßigen Stufenabschnitte wurden geglättet, die Stufenwerte spürbar angehoben und dadurch gerechter gestaltet.

In drei Erhöhungsschritten – am 1. März 2018, 1. April 2019 und 1. März 2020 – werden die Tabellenbeträge der unterschiedlichen Entgeltgruppen und Stufen angehoben, mindestens ca. 90 Euro bei der ersten und ca. 80 Euro bei der zweiten Steigerung.

Die Beschäftigten in der Entgeltgruppe 1 bis 6 erhalten mit Wirkung vom 1. März 2018 eine Einmalzahlung von 250 Euro.

Ausbildung

Die Ausbildungs- und Praktikantenentgelte erhöhen sich jeweils ab 1. März 2018 und 1. März 2019 um einen Festbetrag in Höhe von 50,00 Euro. Darüber hinaus wird der Urlaubsanspruch der Auszubildenden, Praktikantinnen und Praktikanten nach TVAöD-BBiG, TVAöD-Pflege und TVPöD

ab dem Urlaubsjahr 2018 bei einer 5-Tage-Woche von 29 auf 30 Arbeitstage erhöht. Die außer Kraft getretene Übernahmeregelung für Auszubildende wird über die Mindestlaufzeit der Entgeltregelungen hinaus bis einschließlich Oktober 2020 wieder in Kraft gesetzt.

Weitere Ergebnisbestandteile

Der Bemessungssatz für die Jahressonderzahlung im Tarifgebiet Ost VKA wird schrittweise bis zum Jahr 2022 auf 100 Prozent des im Tarifgebiet West geltenden Bemessungssatzes angehoben.

Besondere Regelungen wurden für Bund und VKA beschlossen:

-  Fortentwicklung der Regelungen für leistungsgeminderte Beschäftigte

- Für den Krankenhausbereich haben die Arbeitgeber grundsätzlich anerkannt, dass die Arbeitsbedingungen verbessert werden müssen.

-  Für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst und in der Pflege werden jeweils die Tabellenwerte zum 1. März 2018, zum 1. April 2019 und zum 1. März 2020 erhöht.

- Erhöhung der Tabellenentgelte im Bereich des TV-V Nahverkehr und Fleischuntersuchung wurden vereinbart.

Bundesinnenminister Seehofer hat erklärt, dass er dem Bundeskabinett zeitnah ein Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2018/2019/2020 vorlegen wird, welches sowohl die Einmalzahlung wie auch Linearanpassungen beinhaltet, die das Gesamtvolumen der Tarifeinigung auf die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Soldatinnen und Soldaten übertragen.

Die neuen Tabellen und das gesamte Einigungspapier wird der dbb zeitnah unter www.dbb.de veröffentlichen.

  Click to listen highlighted text! Mitgliederinformation   Ergebnisse der Tarifverhandlungen 3. Einkommensrunde Bund/Kommunen 2018 in Potsdam Während der ersten zwei Runden haben die Verhandlungen darunter gelitten, dass die Arbeitgeber nahezu ausschließlich die oberen Tabellenregionen besserstellen wollten und kein Angebot vorgelegt haben. In Warnstreikaktionen konnten die Beschäftigten spürbar Druck ausüben, in Bonn hatte der dbb 7.000 Teilnehmer auf die Straße gebracht, in Nürnberg waren es 2.000 Teilnehmer. Die Jugend hatte durch ihr starkes Auftreten spürbar beeindruckt. Am 17. April 2018 hat sich der dbb mit dem Bund und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) in der dritten Verhandlungsrunde nach bis zuletzt kontroversen Verhandlungen auf einen Tarifabschluss in der Einkommensrunde 2018 verständigt. Das Tarifergebnis liegt vor. Herzstück des Tarifvertrages ist eine neue Tabellenstruktur, die dazu führen soll, dass im öffentlichen Dienst ausreichend Fachkräfte gewonnen werden können. Die Besonderheit der Tarifeinigung ist, dass es keinen allgemeingültigen Prozentsatz gibt. Der Zugewinn ist abhängig von der konkreten Entgeltgruppe und Erfahrungsstufe, in der sich der Einzelne befindet. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der allgemeine Zugewinn durchschnittlich 7,5 Prozent beträgt, über eine Laufzeit von 30 Monaten bis 31. August 2020. Im Kern der Einigung steht die Verabschiedung einer neuen Entgelttabelle. Die Notwendigkeit ergab sich aus den seit Anfang an vorhandenen systematischen Brüchen und der Entwicklung seit der Vereinbarung des TVöD im Jahr 2005, die durch verschiedene Sockel- und Mindestbeträge die Wertigkeiten der verschiedenen Entgeltgruppen zunehmend verschoben hat. Zukünftig beginnen Berufsanfänger mit attraktiveren Einstiegsgehältern und berufserfahrene Leistungsträger erhalten ebenfalls einen Zugewinn. Die bisher sehr unregelmäßigen Stufenabschnitte wurden geglättet, die Stufenwerte spürbar angehoben und dadurch gerechter gestaltet. In drei Erhöhungsschritten – am 1. März 2018, 1. April 2019 und 1. März 2020 – werden die Tabellenbeträge der unterschiedlichen Entgeltgruppen und Stufen angehoben, mindestens ca. 90 Euro bei der ersten und ca. 80 Euro bei der zweiten Steigerung. Die Beschäftigten in der Entgeltgruppe 1 bis 6 erhalten mit Wirkung vom 1. März 2018 eine Einmalzahlung von 250 Euro. Ausbildung Die Ausbildungs- und Praktikantenentgelte erhöhen sich jeweils ab 1. März 2018 und 1. März 2019 um einen Festbetrag in Höhe von 50,00 Euro. Darüber hinaus wird der Urlaubsanspruch der Auszubildenden, Praktikantinnen und Praktikanten nach TVAöD-BBiG, TVAöD-Pflege und TVPöD ab dem Urlaubsjahr 2018 bei einer 5-Tage-Woche von 29 auf 30 Arbeitstage erhöht. Die außer Kraft getretene Übernahmeregelung für Auszubildende wird über die Mindestlaufzeit der Entgeltregelungen hinaus bis einschließlich Oktober 2020 wieder in Kraft gesetzt. Weitere Ergebnisbestandteile Der Bemessungssatz für die Jahressonderzahlung im Tarifgebiet Ost VKA wird schrittweise bis zum Jahr 2022 auf 100 Prozent des im Tarifgebiet West geltenden Bemessungssatzes angehoben. Besondere Regelungen wurden für Bund und VKA beschlossen: -  Fortentwicklung der Regelungen für leistungsgeminderte Beschäftigte - Für den Krankenhausbereich haben die Arbeitgeber grundsätzlich anerkannt, dass die Arbeitsbedingungen verbessert werden müssen. -  Für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst und in der Pflege werden jeweils die Tabellenwerte zum 1. März 2018, zum 1. April 2019 und zum 1. März 2020 erhöht. - Erhöhung der Tabellenentgelte im Bereich des TV-V Nahverkehr und Fleischuntersuchung wurden vereinbart. Bundesinnenminister Seehofer hat erklärt, dass er dem Bundeskabinett zeitnah ein Bundesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2018/2019/2020 vorlegen wird, welches sowohl die Einmalzahlung wie auch Linearanpassungen beinhaltet, die das Gesamtvolumen der Tarifeinigung auf die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Soldatinnen und Soldaten übertragen. Die neuen Tabellen und das gesamte Einigungspapier wird der dbb zeitnah unter www.dbb.de veröffentlichen.

 

 

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