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Inhalt aus dbb aktuell Nr. 12 vom 29. März 2018 

Inhaltsverzeichnis

Einkommensrunde 2018
   Warnstreiks: Baden-Württemberg und Hessen im Fokus
Experten-Treffen in Speyer
   Silberbach: Öffentlichen Dienst aufgabengerecht ausstatten
Frühkindliche Bildung
   Kita-Qualität: Gute Arbeitsbedingungen sind entscheidend
Jürgen Böhm auf CESI-Konferenz „Violence at work”
   Öffentlicher Dienst: Null-Toleranz bei Übergriffen auf Beschäftigte
Postbank und Deutsche Bank verschmelzen
   Rechte der Postbeamten müssen gewahrt werden

Aus Bundesländern und Mitgliedsgewerkschaften
   Schleswig-Holstein
     Landesverwaltung: Mobile Arbeit und Wohnraumarbeit ab April möglich
   Mecklenburg-Vorpommern
     Gute Finanzlage: Ende des Personalabbaus gefordert
   Berlin
     Rückwirkende Besoldungserhöhung gefordert
   Hamburg
     Anhörung zum „Hamburger Modell“
   Rheinlad-Pfalz
     Der letzte Platz bei der Besoldung droht
   GDL
     Deutsche Bahn: Systemfehler nicht angegangen

Namen und Nachrichten

  Click to listen highlighted text!   Inhalt aus dbb aktuell Nr. 12 vom 29. März 2018  Inhaltsverzeichnis Einkommensrunde 2018   Warnstreiks: Baden-Württemberg und Hessen im FokusExperten-Treffen in Speyer   Silberbach: Öffentlichen Dienst aufgabengerecht ausstattenFrühkindliche Bildung   Kita-Qualität: Gute Arbeitsbedingungen sind entscheidendJürgen Böhm auf CESI-Konferenz „Violence at work”   Öffentlicher Dienst: Null-Toleranz bei Übergriffen auf BeschäftigtePostbank und Deutsche Bank verschmelzen   Rechte der Postbeamten müssen gewahrt werden Aus Bundesländern und Mitgliedsgewerkschaften   Schleswig-Holstein     Landesverwaltung: Mobile Arbeit und Wohnraumarbeit ab April möglich   Mecklenburg-Vorpommern     Gute Finanzlage: Ende des Personalabbaus gefordert   Berlin     Rückwirkende Besoldungserhöhung gefordert   Hamburg     Anhörung zum „Hamburger Modell“   Rheinlad-Pfalz     Der letzte Platz bei der Besoldung droht   GDL     Deutsche Bahn: Systemfehler nicht angegangen Namen und Nachrichten

 

Einkommensrunde 2018 

Warnstreiks: Baden-Württemberg und Hessen im Fokus

Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen haben weitere Warnstreiks durchgeführt. Besonders im Fokus standen dabei Baden-Württemberg und Hessen.

In Freiburg versammelten sich am 22. März 2018 rund 500 Beschäftigte zu einer zentralen Kundgebung. „Es wäre so einfach, wenn die Arbeitgeber bei den Verhandlungen in Potsdam nicht aus allem und jedem ein Problem machen würden, sondern einen Abschluss anstreben, den sich die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes mit ihrem täglichen Einsatz für das Gemeinwesen ehrlich verdient haben“, sagte der dbb Fachvorstand Tarifpolitik Volker Geyer. Die Forderungen von 6 Prozent, aber mindestens 200 Euro mehr Lohn seien berechtigt und angemessen, betonte Geyer auch am 28. März im hessischen Fulda. „Aber das Innenministerium und der Kommunale Arbeitgeberverband (KAV) legt uns noch nicht einmal ihr Angebot auf den Tisch“, so dbb Tarifchef Geyer weiter. Daher sei es nun an den Beschäftigten, die Arbeitgeber zum Handeln zu bewegen. Der Vorsitzende des dbb Hessen, Heini Schmitt, bezeichnete den Personalmangel im öffentlichen Dienst als gravierend. „Wenn in fünf bis zehn Jahren die Babyboomer in den Ruhestand gehen, bekommen wir massive Probleme“, erklärte Schmitt. Um den Anschluss zur freien Wirtschaft nicht zu verlieren, müssten die Gehälter signifikant steigen. „Und zwar für alle“, so Schmitt weiter. „Darum muss das Tarifergebnis auch auf die Beamten übertragen werden.“ Hintergrund Vom Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen (TVöD) sind insgesamt etwa 2,6 Millionen Beschäftigte betroffen: 2,3 Millionen Arbeitnehmer des Bundes und der Kommunen, für die der TVöD direkte Auswirkungen hat, sowie 344.000 Bundesbeamte und Anwärter, auf die der Tarifabschluss übertragen werden soll. Die wirkungsgleiche Übertragung betrifft hier nur die Bundesbeamten, da die Kommunalbeamten nach den jeweiligen Landesgesetzen besoldet werden. Die nächste und vorerst letzte verabredete Verhandlungsrunde findet am 15./16. April 2018 in Potsdam statt.       Click to listen highlighted text!   Einkommensrunde 2018  Warnstreiks: Baden-Württemberg und Hessen im Fokus Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen haben weitere Warnstreiks durchgeführt. Besonders im Fokus standen dabei Baden-Württemberg und Hessen. In Freiburg versammelten sich am 22. März 2018 rund 500 Beschäftigte zu einer zentralen Kundgebung. „Es wäre so einfach, wenn die Arbeitgeber bei den Verhandlungen in Potsdam nicht aus allem und jedem ein Problem machen würden, sondern einen Abschluss anstreben, den sich die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes mit ihrem täglichen Einsatz für das Gemeinwesen ehrlich verdient haben“, sagte der dbb Fachvorstand Tarifpolitik Volker Geyer. Die Forderungen von 6 Prozent, aber mindestens 200 Euro mehr Lohn seien berechtigt und angemessen, betonte Geyer auch am 28. März im hessischen Fulda. „Aber das Innenministerium und der Kommunale Arbeitgeberverband (KAV) legt uns noch nicht einmal ihr Angebot auf den Tisch“, so dbb Tarifchef Geyer weiter. Daher sei es nun an den Beschäftigten, die Arbeitgeber zum Handeln zu bewegen. Der Vorsitzende des dbb Hessen, Heini Schmitt, bezeichnete den Personalmangel im öffentlichen Dienst als gravierend. „Wenn in fünf bis zehn Jahren die Babyboomer in den Ruhestand gehen, bekommen wir massive Probleme“, erklärte Schmitt. Um den Anschluss zur freien Wirtschaft nicht zu verlieren, müssten die Gehälter signifikant steigen. „Und zwar für alle“, so Schmitt weiter. „Darum muss das Tarifergebnis auch auf die Beamten übertragen werden.“ Hintergrund Vom Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen (TVöD) sind insgesamt etwa 2,6 Millionen Beschäftigte betroffen: 2,3 Millionen Arbeitnehmer des Bundes und der Kommunen, für die der TVöD direkte Auswirkungen hat, sowie 344.000 Bundesbeamte und Anwärter, auf die der Tarifabschluss übertragen werden soll. Die wirkungsgleiche Übertragung betrifft hier nur die Bundesbeamten, da die Kommunalbeamten nach den jeweiligen Landesgesetzen besoldet werden. Die nächste und vorerst letzte verabredete Verhandlungsrunde findet am 15./16. April 2018 in Potsdam statt.    

 

Experten-Treffen in Speyer

Silberbach: Öffentlichen Dienst aufgabengerecht ausstatten

Eine aufgabengerechte Personalausstattung des öffentlichen Dienstes hat der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach anlässlich einer Expertentagung am 21. und 22. März 2018 am Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung in Speyer angemahnt. dbb Vize Friedhelm Schäfer übte scharfe Kritik an der Zersplitterung des Besoldungsrechts.

„Die Bewältigung der Flüchtlingskrise, während der es staatlicherseits an allen Ecken und Enden knirschte, war ein gutes Beispiel dafür, was es heißt, wenn der öffentliche Dienst über Jahrzehnte personell auf Kante genäht wird“, sagte dbb Chef Ulrich Silberbach in der Podiumsdiskussion „Die Zukunft des öffentlichen Dienstes“. Vor diesem Hintergrund sei das klare Bekenntnis der neuen Bundesregierung im Koalitionsvertrag zu einem starken und handlungsfähigen Staat, das auch im Stellenausbau der Sicherheitsbehörden zum Ausdruck gebracht werde, ein positives Signal. Angesichts vielen anstehenden Ruhestandseintritte – zwischen 25 und 30 Prozent der Beschäftigten in den nächsten zehn Jahren – komme es insbesondere auf die Nachwuchsgewinnung an. „Wenn wir als Staat und Gesellschaft auch in Zukunft handlungsfähig bleiben wollen, muss uns qualifizierter Nachwuchs etwas wert sein. Dazu passt es nicht, dass jüngere Menschen bislang häufig mit befristeten Verträgen im öffentlichen Dienst konfrontiert sind, die ihnen keinerlei Perspektive aufzeigen“, kritisierte der dbb Bundesvorsitzende. Weitere Privatisierungen staatlicher Aufgaben lehnte Silberbach ab: „Die jahrzehntelange Erfahrung mit diversen Projekten zeigt, dass ‚Privat vor Staat‘ eigentlich nie reibungslos verläuft. ÖPP-Projekte sind häufig auch nicht kostengünstiger – Gewinne werden privatisiert, aber die Kosten beziehungsweise Verluste tragen am Ende der Staat und seine Bürger“, erläuterte Silberbach. Darauf hätten nicht zuletzt auch die Rechnungshöfe des Bundes und der Länder mehrfach hingewiesen. Am Beamtenstatus will der dbb Chef festhalten: „Die Handlungsfähigkeit des Staates muss dauerhaft sichergestellt sein. Dafür sorgt auch der besondere Status des Beamten, belegt mit einem Streikverbot. Mit diesem Prinzip fahren wir seit sehr langer Zeit ganz ausgezeichnet. Es gibt nicht einen vernünftigen Grund, an diesem sinnvollen Qualitätsmerkmal herumzudoktern“, betonte Silberbach. Der Zweite Vorsitzende und Fachvorstand Beamtenpolitik des dbb, Friedhelm Schäfer, machte auf die verheerenden Folgen der Zersplitterung des Besoldungsrechts aufmerksam: „Die Bezahlung der Beamten von Bund, Ländern und Kommunen ist in einem Zustand, in dem es keinerlei Transparenz und Nachvollziehbarkeit in der Besoldung und Versorgung mehr gibt. Zwischen dem Bund und den Ländern gibt es bei gleichem Amt, gleicher Erfahrung und Tätigkeit inzwischen Besoldungsdifferenzen von über 15 Prozent zwischen einzelnen Ländern und dem Bund.“ Der angestrebte, sinnvolle Wettbewerbsföderalismus sei nicht erkennbar, so Schäfer weiter: „Ich sehe aber willkürliche Einsparungen, eine nicht mehr überschaubare Rechtszersplitterung und die Neigung zu Kleinstlösungen. Die Sinnhaftigkeit des Wechsels von ehemals knapp 100 Paragraphen eines einheitlichen Bundesbesoldungsgesetzes zu inzwischen mehr als 2.000 Festlegungen gehört auf den Prüfstand. Diese Normen-Flut führt zu Intransparenz, Ungerechtigkeiten und ist für die benötigte bundesweite Mobilität vollkommen kontraproduktiv.“       Click to listen highlighted text!   Experten-Treffen in Speyer Silberbach: Öffentlichen Dienst aufgabengerecht ausstatten Eine aufgabengerechte Personalausstattung des öffentlichen Dienstes hat der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach anlässlich einer Expertentagung am 21. und 22. März 2018 am Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung in Speyer angemahnt. dbb Vize Friedhelm Schäfer übte scharfe Kritik an der Zersplitterung des Besoldungsrechts. „Die Bewältigung der Flüchtlingskrise, während der es staatlicherseits an allen Ecken und Enden knirschte, war ein gutes Beispiel dafür, was es heißt, wenn der öffentliche Dienst über Jahrzehnte personell auf Kante genäht wird“, sagte dbb Chef Ulrich Silberbach in der Podiumsdiskussion „Die Zukunft des öffentlichen Dienstes“. Vor diesem Hintergrund sei das klare Bekenntnis der neuen Bundesregierung im Koalitionsvertrag zu einem starken und handlungsfähigen Staat, das auch im Stellenausbau der Sicherheitsbehörden zum Ausdruck gebracht werde, ein positives Signal. Angesichts vielen anstehenden Ruhestandseintritte – zwischen 25 und 30 Prozent der Beschäftigten in den nächsten zehn Jahren – komme es insbesondere auf die Nachwuchsgewinnung an. „Wenn wir als Staat und Gesellschaft auch in Zukunft handlungsfähig bleiben wollen, muss uns qualifizierter Nachwuchs etwas wert sein. Dazu passt es nicht, dass jüngere Menschen bislang häufig mit befristeten Verträgen im öffentlichen Dienst konfrontiert sind, die ihnen keinerlei Perspektive aufzeigen“, kritisierte der dbb Bundesvorsitzende. Weitere Privatisierungen staatlicher Aufgaben lehnte Silberbach ab: „Die jahrzehntelange Erfahrung mit diversen Projekten zeigt, dass ‚Privat vor Staat‘ eigentlich nie reibungslos verläuft. ÖPP-Projekte sind häufig auch nicht kostengünstiger – Gewinne werden privatisiert, aber die Kosten beziehungsweise Verluste tragen am Ende der Staat und seine Bürger“, erläuterte Silberbach. Darauf hätten nicht zuletzt auch die Rechnungshöfe des Bundes und der Länder mehrfach hingewiesen. Am Beamtenstatus will der dbb Chef festhalten: „Die Handlungsfähigkeit des Staates muss dauerhaft sichergestellt sein. Dafür sorgt auch der besondere Status des Beamten, belegt mit einem Streikverbot. Mit diesem Prinzip fahren wir seit sehr langer Zeit ganz ausgezeichnet. Es gibt nicht einen vernünftigen Grund, an diesem sinnvollen Qualitätsmerkmal herumzudoktern“, betonte Silberbach. Der Zweite Vorsitzende und Fachvorstand Beamtenpolitik des dbb, Friedhelm Schäfer, machte auf die verheerenden Folgen der Zersplitterung des Besoldungsrechts aufmerksam: „Die Bezahlung der Beamten von Bund, Ländern und Kommunen ist in einem Zustand, in dem es keinerlei Transparenz und Nachvollziehbarkeit in der Besoldung und Versorgung mehr gibt. Zwischen dem Bund und den Ländern gibt es bei gleichem Amt, gleicher Erfahrung und Tätigkeit inzwischen Besoldungsdifferenzen von über 15 Prozent zwischen einzelnen Ländern und dem Bund.“ Der angestrebte, sinnvolle Wettbewerbsföderalismus sei nicht erkennbar, so Schäfer weiter: „Ich sehe aber willkürliche Einsparungen, eine nicht mehr überschaubare Rechtszersplitterung und die Neigung zu Kleinstlösungen. Die Sinnhaftigkeit des Wechsels von ehemals knapp 100 Paragraphen eines einheitlichen Bundesbesoldungsgesetzes zu inzwischen mehr als 2.000 Festlegungen gehört auf den Prüfstand. Diese Normen-Flut führt zu Intransparenz, Ungerechtigkeiten und ist für die benötigte bundesweite Mobilität vollkommen kontraproduktiv.“    

 

Frühkindliche Bildung

Kita-Qualität: Gute Arbeitsbedingungen sind entscheidend

Die neue Bundesregierung will die Kita-Qualität verbessern. Gelingen wird das nur mit guten Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten, haben der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach und die Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung Helene Wildfeuer betont.

 

„Die Rahmenbedingungen für die Beschäftigten müssen stimmen. Auf den Punkt gebracht heißt das: Bessere Bezahlung, bessere Arbeitsbedingungen und bessere Entwicklungsmöglichkeiten“, erklärte Silberbach am 22. März 2018. Die gesetzliche Initiative der Bundesregierung sei längst überfällig. „Mit dem gesetzlichen Anspruch auf Kindertagesbetreuung hat sich der Fachkräftemangel dramatisch verschärft. Vor allem in den städtischen Ballungsräumen wie München, Köln oder Frankfurt fehlt es an qualifiziertem Personal. Ein Grund sind beispielsweise die hohen Lebenshaltungskosten, die mit den Einkommen im Erziehungsdienst kaum zu bewältigen sind. Auch deshalb ist eine höhere tarifliche Eingruppierung der Erzieherinnen und Erzieher zwingend“, so Silberbach. Die Aufwertung des Erziehungsberufes sei eine langjährige Forderung des dbb, ergänzte Wildfeuer: „Die Bundesministerin hat uns hier gut zugehört. Ein besserer Betreuungsschlüssel ist ebenfalls dringend notwendig, um das Berufsfeld attraktiver zu machen.“ Hier müsse die Politik vor allem langfristig denken. „Junge Menschen entscheiden sich für Berufe, in denen sie sich einbringen können und vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten haben. Dafür müssen auch im Erziehungssektor entsprechende Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten geschaffen werden“, so Wildfeuer. Hintergrund Die neue Bundesfamilienministerin Franziska Giffey hat angekündigt, in den ersten 100 Tagen ihrer Amtszeit ein Gesetz für mehr Qualität in Kindertagesstätten auf den Weg bringen. Medienberichten zufolge soll es verschiedene Aspekte wie den Betreuungsschlüssel, die Stärkung der Kita-Leitung, die bessere sprachliche Bildung der Kinder, aber auch die bessere Bezahlung der Fachkräfte neuregeln. Das Gesetzesvorhaben baut auf einem Eckpunktepapier für eine verbesserte Qualität in der Kindertagesbetreuung auf, auf das sich Bund und Länder bereits 2017 geeinigt hatten.      Click to listen highlighted text!   Frühkindliche Bildung Kita-Qualität: Gute Arbeitsbedingungen sind entscheidend Die neue Bundesregierung will die Kita-Qualität verbessern. Gelingen wird das nur mit guten Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten, haben der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach und die Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung Helene Wildfeuer betont.   „Die Rahmenbedingungen für die Beschäftigten müssen stimmen. Auf den Punkt gebracht heißt das: Bessere Bezahlung, bessere Arbeitsbedingungen und bessere Entwicklungsmöglichkeiten“, erklärte Silberbach am 22. März 2018. Die gesetzliche Initiative der Bundesregierung sei längst überfällig. „Mit dem gesetzlichen Anspruch auf Kindertagesbetreuung hat sich der Fachkräftemangel dramatisch verschärft. Vor allem in den städtischen Ballungsräumen wie München, Köln oder Frankfurt fehlt es an qualifiziertem Personal. Ein Grund sind beispielsweise die hohen Lebenshaltungskosten, die mit den Einkommen im Erziehungsdienst kaum zu bewältigen sind. Auch deshalb ist eine höhere tarifliche Eingruppierung der Erzieherinnen und Erzieher zwingend“, so Silberbach. Die Aufwertung des Erziehungsberufes sei eine langjährige Forderung des dbb, ergänzte Wildfeuer: „Die Bundesministerin hat uns hier gut zugehört. Ein besserer Betreuungsschlüssel ist ebenfalls dringend notwendig, um das Berufsfeld attraktiver zu machen.“ Hier müsse die Politik vor allem langfristig denken. „Junge Menschen entscheiden sich für Berufe, in denen sie sich einbringen können und vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten haben. Dafür müssen auch im Erziehungssektor entsprechende Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten geschaffen werden“, so Wildfeuer. Hintergrund Die neue Bundesfamilienministerin Franziska Giffey hat angekündigt, in den ersten 100 Tagen ihrer Amtszeit ein Gesetz für mehr Qualität in Kindertagesstätten auf den Weg bringen. Medienberichten zufolge soll es verschiedene Aspekte wie den Betreuungsschlüssel, die Stärkung der Kita-Leitung, die bessere sprachliche Bildung der Kinder, aber auch die bessere Bezahlung der Fachkräfte neuregeln. Das Gesetzesvorhaben baut auf einem Eckpunktepapier für eine verbesserte Qualität in der Kindertagesbetreuung auf, auf das sich Bund und Länder bereits 2017 geeinigt hatten.   

 

Jürgen Böhm auf CESI-Konferenz „Violence at work”

Öffentlicher Dienst: Null-Toleranz bei Übergriffen auf Beschäftigte

Der stellvertretende dbb Bundesvorsitzende Jürgen Böhm hat in Den Haag auf einer internationalen Konferenz der europäischen Dachorganisation des dbb, CESI, klare Konzepte gegen Angriffe auf Vertreter des öffentlichen Dienstes in Europa gefordert.

„In allen Bereichen, von der Verwaltung über Justiz und Polizei bis hin zur Bildung, stehen die Kolleginnen und Kollegen vielfältigen Formen von Gewalt gegenüber. Dieser Welle der Angriffe auf Vertreter der öffentlichen Ordnung, die von Beleidigungen über Cybermobbing bis hin zu physischer Gewalt reichen, muss entschieden begegnet werden“, so Böhm. „Der Staat muss seiner Verantwortung gegenüber allen Beschäftigten gerecht werden und eine Null-Toleranz-Politik mit entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen, rechtlichen Vorgaben und Handlungen hinterlegen.“ Neben einer Erfassung von Angriffen auf die Kolleginnen und Kollegen müssten die öffentlichen Arbeitgeber entsprechende präventive Maßnahmen ergreifen. Dazu zählten eine Verankerung von Deeskalationsstrategien in der Ausbildung und Fortbildungskonzepte. „Gerade in den Schulen müssen den Lehrerinnen und Lehrern mehr Freiräume im Umgang mit den vielfältigen Erscheinungsformen von Gewalt gegeben werden. Es braucht Fortbildungen innerhalb der Arbeitszeit, um auf Gewaltvorfälle vorbreitet zu sein.“ Ebenso seien Zeitressourcen für kollegiale Absprachen und die Etablierung von klaren Regelsystemen an den Schulen erforderlich. Maßgebend sei schließlich eine rechtliche Handhabe und Unterstützung bei Gewaltvorfällen durch die Schulleitungen. „Vorfälle dürfen nicht länger bagatellisiert und unter den Tisch gekehrt werden. Die Schulleitungen müssen sich eindeutig vor die Lehrerschaft stellen“, sagte Böhm.

  Click to listen highlighted text!   Jürgen Böhm auf CESI-Konferenz „Violence at work” Öffentlicher Dienst: Null-Toleranz bei Übergriffen auf Beschäftigte Der stellvertretende dbb Bundesvorsitzende Jürgen Böhm hat in Den Haag auf einer internationalen Konferenz der europäischen Dachorganisation des dbb, CESI, klare Konzepte gegen Angriffe auf Vertreter des öffentlichen Dienstes in Europa gefordert. „In allen Bereichen, von der Verwaltung über Justiz und Polizei bis hin zur Bildung, stehen die Kolleginnen und Kollegen vielfältigen Formen von Gewalt gegenüber. Dieser Welle der Angriffe auf Vertreter der öffentlichen Ordnung, die von Beleidigungen über Cybermobbing bis hin zu physischer Gewalt reichen, muss entschieden begegnet werden“, so Böhm. „Der Staat muss seiner Verantwortung gegenüber allen Beschäftigten gerecht werden und eine Null-Toleranz-Politik mit entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen, rechtlichen Vorgaben und Handlungen hinterlegen.“ Neben einer Erfassung von Angriffen auf die Kolleginnen und Kollegen müssten die öffentlichen Arbeitgeber entsprechende präventive Maßnahmen ergreifen. Dazu zählten eine Verankerung von Deeskalationsstrategien in der Ausbildung und Fortbildungskonzepte. „Gerade in den Schulen müssen den Lehrerinnen und Lehrern mehr Freiräume im Umgang mit den vielfältigen Erscheinungsformen von Gewalt gegeben werden. Es braucht Fortbildungen innerhalb der Arbeitszeit, um auf Gewaltvorfälle vorbreitet zu sein.“ Ebenso seien Zeitressourcen für kollegiale Absprachen und die Etablierung von klaren Regelsystemen an den Schulen erforderlich. Maßgebend sei schließlich eine rechtliche Handhabe und Unterstützung bei Gewaltvorfällen durch die Schulleitungen. „Vorfälle dürfen nicht länger bagatellisiert und unter den Tisch gekehrt werden. Die Schulleitungen müssen sich eindeutig vor die Lehrerschaft stellen“, sagte Böhm.

 

Postbank und Deutsche Bank verschmelzen

Rechte der Postbeamten müssen gewahrt werden

Die Postbank, neben Telekom und Deutscher Post ein originäres Postnachfolgeunternehmen (PNU), soll noch in diesem Jahr mit der neuen Privatkundensparte der Deutschen Bank verschmelzen. Damit wird die aus der Fusion hervorgehende „Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG“ zum neuen PNU, womit auch die entsprechende Dienstherrenbefugnis übertragen wird.

Am 26. März 2018 nahmen der stellvertretende dbb Bundesvorsitzende Volker Geyer und die Bundesvorsitzende der Kommunikationsgewerkschaft DPV (DPVKOM), Christina Dahlhaus, am Beteiligungsverfahren für die dazu notwendige beamtenrechtliche Rechtsverordnung im Bundesministerium der Finanzen (BMF) in Berlin teil. Geyer und Dahlhaus kritisierten, dass der Übergang durch eine bloße Rechtsverordnung erfolgt, und nicht durch ein förmliches Gesetz. Im Vorfeld hatte der dbb sich für eine Änderung des zugrundeliegenden Verfassungsartikels (Art. 143b GG) ausgesprochen, wenn der Bestand der ursprünglichen Postnachfolgeunternehmen verändert wird. Für die dbb Vertreter sei in erster Linie entscheidend, dass die Rechte der immer noch rund 6 000 von der Fusion betroffenen Beamten der Postbank auch in Zukunft gewahrt bleiben. Bisher werden sie lediglich in einer letztlich nicht verbindlichen Entwurfsbegründung erwähnt. Geyer und Dahlhaus forderten, eine entsprechende Vorgabe in den Regelungstext zur Verschmelzung aufzunehmen.       Click to listen highlighted text!   Postbank und Deutsche Bank verschmelzen Rechte der Postbeamten müssen gewahrt werden Die Postbank, neben Telekom und Deutscher Post ein originäres Postnachfolgeunternehmen (PNU), soll noch in diesem Jahr mit der neuen Privatkundensparte der Deutschen Bank verschmelzen. Damit wird die aus der Fusion hervorgehende „Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG“ zum neuen PNU, womit auch die entsprechende Dienstherrenbefugnis übertragen wird. Am 26. März 2018 nahmen der stellvertretende dbb Bundesvorsitzende Volker Geyer und die Bundesvorsitzende der Kommunikationsgewerkschaft DPV (DPVKOM), Christina Dahlhaus, am Beteiligungsverfahren für die dazu notwendige beamtenrechtliche Rechtsverordnung im Bundesministerium der Finanzen (BMF) in Berlin teil. Geyer und Dahlhaus kritisierten, dass der Übergang durch eine bloße Rechtsverordnung erfolgt, und nicht durch ein förmliches Gesetz. Im Vorfeld hatte der dbb sich für eine Änderung des zugrundeliegenden Verfassungsartikels (Art. 143b GG) ausgesprochen, wenn der Bestand der ursprünglichen Postnachfolgeunternehmen verändert wird. Für die dbb Vertreter sei in erster Linie entscheidend, dass die Rechte der immer noch rund 6 000 von der Fusion betroffenen Beamten der Postbank auch in Zukunft gewahrt bleiben. Bisher werden sie lediglich in einer letztlich nicht verbindlichen Entwurfsbegründung erwähnt. Geyer und Dahlhaus forderten, eine entsprechende Vorgabe in den Regelungstext zur Verschmelzung aufzunehmen.    

 

Aus Bundesländern und Mitgliedsgewerkschaften

Schleswig-Holstein

Landesverwaltung: Mobile Arbeit und Wohnraumarbeit ab April möglich

Am 28. März 2018 haben gewerkschaftliche Spitzenverbände und Regierung von Schleswig- Holstein eine Vereinbarung unterzeichnet, die den Landesbeschäftigten neue Flexibilität bei der Ableistung ihrer Arbeitszeit ermöglicht.

Kai Tellkamp, Vorsitzender des dbb Landesbundes und Verhandlungsführer, sagte: „Mit Blick auf die Entwicklungen in der Arbeitswelt und den Nachholbedarf des öffentlichen Dienstes in Sachen Attraktivität ist es sinnvoll, den Beschäftigten mehr Flexibilität auch hinsichtlich des Arbeitsortes zu bieten. Doch das Thema Arbeitszeit hat sich damit für uns noch nicht erledigt.“ Die am 1. April in Kraft tretende Vereinbarung beinhaltet im Kern zwei Varianten: Erstens können Beschäftigte aus persönlichen Gründen (zum Beispiel familiäre Angelegenheit) kurzfristig außerhalb der Dienststelle arbeiten. Zweitens können Beschäftigte grundsätzlich vereinbaren, einen Teil ihrer Arbeitszeit zu Hause abzuleisten. Sie werden für diese Zwecke mit Laptops ausgestattet. Dabei können die Beschäftigten weder zu derartigen Arbeitsformen verpflichtet werden, noch besteht ein Rechtsanspruch. „Dennoch ist das Land gut beraten, entsprechende Wünsche im Sinne der Vereinbarung auch tatsächlich zu ermöglichen“, so Tellkamp. „Einschränkungen gibt es natürlich zum Beispiel bei Polizei und Unterrichtsversorgung an den Schulen. Doch auch hier darf das Erfordernis einer Attraktivitätssteigerung nicht aus den Augen verloren werden. Aus unserer Sicht sollten auch Lehrer, die seit jeher einen wichtigen Teil ihrer Arbeit zu Hause erledigen müssen, mit Laptops ausgestattet werden. Deren Belange sind jedoch nicht Gegenstand der Vereinbarung. Hier muss also noch nachgelegt werden.“ Zudem gelte die Vereinbarung nicht auf kommunaler Ebene, weil hier die Vereinbarungen keine unmittelbare Wirkung entfalten können. „Sie ist jedoch Impulsgeber“, sagt der dbb Landeschef. „Wir empfehlen den Kommunen, ihren Beschäftigten durch Dienstvereinbarungen entsprechende Möglichkeiten einzuräumen.“ Grundsätzlich sieht Tellkamp in der Vereinbarung aber nur einen ersten Schritt sein, um die Arbeitszeitregelungen im öffentlichen Dienst zeitgemäß und konkurrenzfähig auszugestalten. Vor allem muss die Wochenarbeitszeit von 41 Stunden für Beamtinnen und Beamte abgesenkt werden. Auch die Ermöglichung von Langzeitkonten und Altersteilzeit sind Wünsche vieler Beschäftigter, denen sich öffentliche Arbeitgeber nicht verschließen sollten.“

Mecklenburg-Vorpommern

Gute Finanzlage: Ende des Personalabbaus gefordert

Laut Statistischem Bundesamt hat das Land Mecklenburg-Vorpommern auch im Jahr 2017 seine Schulden weiter abgebaut. Der Landeshaushalt weist außerdem ein Plus in Höhe von etwa 327 Millionen Euro aus. Der dbb mecklenburg-vorpommern hat deshalb ein Ende des pauschalen Personalabbaus in der Landesverwaltung gefordert.

„Die Zeit ist mehr als reif für sinnvolle Personalinvestitionen, anstatt – wie von den Koalitionären vorgesehen– von 2020 bis 2030 nochmals 1.700 Stellen einzusparen. Wie das selbst gesteckte Ziel der Landespolitik erreicht werden soll, mit einem kleiner werdenden Personalkörper weiterhin alle Aufgaben in hoher Qualität zu erledigen, bleibt schleierhaft“, sagte der dbb Landesvorsitzender Dietmar Knecht am 28. März 2018 in Schwerin. Seit über zehn Jahren sei das Land in der Lage, ohne Nettokreditaufnahme auszukommen und tilge darüber hinaus kontinuierlich Schulden, erklärte Knecht. Bis auf eine Ausnahme sind seit dieser Zeit alle Jahreshaushalte positiv abgeschlossen worden. „Damit hat jeder Landesbedienstete – egal ob tarifbeschäftigt oder verbeamtet – seinen Anteil an der positiven Finanzlage des Landes geleistet.“ Ungeachtet dessen werde bis auf wenige Ausnahmen weiter Personal abgebaut, Aufgaben würden verdichtet und damit die Kolleginnen und Kollegen an den Rand ihrer Leistungsfähigkeit gebracht.

Berlin

Rückwirkende Besoldungserhöhung gefordert

Das Abgeordnetenhaus hat am 22. März 2018 für 2018 beschlossen, die Besoldungserhöhung für die Landesbeamten um zwei Monate auf den 1. Juni dieses Jahres vorzuziehen. Der dbb berlin hat daraufhin erneut gefordert, sowohl die für 2018 und 2019 beschlossenen Besoldungserhöhungen jeweils auf den 1. Januar festzusetzen.

„Nicht nur weil mittlerweile zehn Länder das zum 1. Januar wirksame Tarifergebnis problemlos auf ihre Beamtinnen und Beamten übertragen haben“, sagte der Vorsitzende des dbb Landesbundes, Frank Becker. „Sondern auch weil dem Land schon im September 2017 vom Bundesverwaltungsgericht eine nicht amtsangemessene Besoldung attestiert wurde. Deshalb sollte die Berliner Politik weitere Benachteiligungen tunlichst vermeiden.“ Die mittlerweile vorliegenden schriftlichen Begründungen des Bundesverwaltungsgerichts verdeutliche die verfassungswidrigen Mängel in der Besoldung erneut. „Anhand des Zahlenmaterials und der Begründung des Gerichts ist offensichtlich, dass Berliner Beamtinnen und Beamten eindeutig eine zu geringe Besoldung erhalten, die zeitnah angehoben werden muss.“

Hamburg

Anhörung zum „Hamburger Modell“

Im Unterausschuss „Personalwirtschaft und Öffentlicher Dienst“ der hamburgischen Bürgerschaft hat am 21. März 2018 eine Senatsanhörung zum sogenannten „Hamburger Modell“ stattgefunden.

Dies Modell sieht vor, dass die Landesbeamten einen pauschalen Zuschuss zum Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder für eine PKV-Vollversicherung erhalten, sofern sie sich nicht für das eigenständige Krankensicherungssystem der Beamten (die Kombination von Beihilfe und ergänzender Privatversicherung) entscheiden. Der dbb hat das Vorhaben wiederholt als Angriff auf das eigenständige, leistungsfähige und transparente Gesundheitssystem der Beihilfe scharf kritisiert. „Insgesamt hat die Anhörung nur relativ wenige neue Erkenntnisse gebracht“, sagte Thomas Treff, stellvertretender Vorsitzender des dbb hamburg. Neu sei lediglich die Information gewesen, dass zur Frage der Steuerfreiheit inzwischen mit dem Bund und den anderen Bundesländern das Verfahren geklärt werde. Die pauschale Beihilfe in Höhe von 50 Prozent des GKV-Beitrags soll steuerfrei sein, soweit sie sich nur an der Besoldung orientiert. Allerdings werden bei freiwillig GKV-Versicherten auch Zusatzeinkünfte wie Zins- und Mieteinnahmen bei der Beitragsberechnung berücksichtigt. Da der Dienstherr auch davon einen 50 Prozent-Anteil übernimmt, müsste dieser Teil der pauschalen Beihilfe versteuert werden. Christoph Krupp, Chef der Senatskanzlei und des Personalamtes, habe zudem erklärt, dass der Hansestadt nur Mehrkosten durch die Einbeziehung der bislang bereits freiwillig GKV-versicherten Beamten entstehen würden. Der Bericht des Unterausschusses, so Treff, gehe nun an den Haushaltsausschuss und danach in das Plenum der Bürgerschaft zurück. „Ich gehe davon aus, dass die Bürgerschaft dem Gesetzentwurf fristgerecht zustimmen wird, sodass die Neuregelung dann zum 1. August 2018 in Kraft treten wird“, so der Landesbund-Vize.

Rheinlad-Pfalz

Der letzte Platz bei der Besoldung droht

Rheinland-Pfalz liegt in der Besoldungsrangfolge im Bund-Ländervergleich auf einem der hinteren Plätze. „Voraussichtlich im Juni des Jahres droht der allerletzte Rang im Bund-Länder- Besoldungsvergleich, wenn das Bundesland Berlin die dortigen Bezüge anpasst. Auch Rheinland- Pfalz muss sich endlich bewegen“, sagte die dbb Landesvorsitzende Lilli Lenz im Gespräch mit Vertretern der SPD-Landtagsfraktion.

Die Finanzlage habe sich deutlich entspannt, so Lenz: „Zwei Milliarden Euro mehr Steuern 2017, ein Haushaltsüberschuss von etwa 900 Millionen Euro und das strukturelle Defizit ist um fast die Hälfte auf rund 100 Millionen Euro geschrumpft.“ Unter diesen Voraussetzungen müsse auch etwas für den öffentlichen Dienst drin sein. „Wir fordern zusätzlich zu der Übernahme des Tarifergebnisses für die Landesbeamten ‚on top‘ und zeitlich gestaffelt sechs Prozent lineares Plus. Der erste Schritt dafür muss im laufenden Jahr erfolgen.“

GDL

Deutsche Bahn: Systemfehler nicht angegangen

Die Deutsche Bahn (DB) hat 2017 einen Rekordumsatz von 42,7 Milliarden Euro erzielt. Die Zahl der Bahnfahrten erreichte die Höchstmarke von 2,05 Milliarden und der Gewinn stieg um 10,6 Prozent auf 2,15 Milliarden Euro. „Das hört sich alles glänzend an. Kratzt man jedoch an der Oberfläche, kommen tiefe Löcher zum Vorschein“, so der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL), Claus Weselsky, in Frankfurt.

Zwar werde nach jahrzehntelangem Abbau von Infrastruktur und Personal wieder in den Schienenverkehr investiert. Die Systemfehler würden aber nicht angegangen. Statt viel Geld in Leuchtturmprojekte wie Stuttgart 21 zu versenken, müsse das Netz für den Schienengüter- und Schienenpersonenverkehr konsequent nach einem integralen Taktfahrplan ausgebaut werden. „Es ist witzlos, mit 300 Stundenkilometern über die Gleise zu sausen und dann eine Stunde auf den Anschlusszug zu warten“, so Weselsky, der auch dbb Vize ist. Dazu müsse auch massiv Personal eingestellt werden. „Schon jetzt fehlen allein 1.000 Lokomotivführer bei der DB und deren Durchschnittsalter liegt bei rund 50 Jahren, sodass in nächster Zeit viele in Ruhestand gehen werden“, erklärte Weselsky. „Dass überhaupt eine Pünktlichkeit (Verspätung unter sechs Minuten) von 82 Prozent erreicht wurde, lag maßgeblich daran, dass Lokomotivführer und Zugbegleiter den Verkehr flexibel und mit Überstunden aufrechterhalten haben. Diese Überlastung wird aber aufgrund der GDL-Tarifverträge nunmehr verhindert. Deshalb muss die DB alles dafür tun, ein attraktiver Arbeitgeber für das Zugpersonal zu werden.“       Click to listen highlighted text!   Aus Bundesländern und Mitgliedsgewerkschaften Schleswig-Holstein Landesverwaltung: Mobile Arbeit und Wohnraumarbeit ab April möglich Am 28. März 2018 haben gewerkschaftliche Spitzenverbände und Regierung von Schleswig- Holstein eine Vereinbarung unterzeichnet, die den Landesbeschäftigten neue Flexibilität bei der Ableistung ihrer Arbeitszeit ermöglicht. Kai Tellkamp, Vorsitzender des dbb Landesbundes und Verhandlungsführer, sagte: „Mit Blick auf die Entwicklungen in der Arbeitswelt und den Nachholbedarf des öffentlichen Dienstes in Sachen Attraktivität ist es sinnvoll, den Beschäftigten mehr Flexibilität auch hinsichtlich des Arbeitsortes zu bieten. Doch das Thema Arbeitszeit hat sich damit für uns noch nicht erledigt.“ Die am 1. April in Kraft tretende Vereinbarung beinhaltet im Kern zwei Varianten: Erstens können Beschäftigte aus persönlichen Gründen (zum Beispiel familiäre Angelegenheit) kurzfristig außerhalb der Dienststelle arbeiten. Zweitens können Beschäftigte grundsätzlich vereinbaren, einen Teil ihrer Arbeitszeit zu Hause abzuleisten. Sie werden für diese Zwecke mit Laptops ausgestattet. Dabei können die Beschäftigten weder zu derartigen Arbeitsformen verpflichtet werden, noch besteht ein Rechtsanspruch. „Dennoch ist das Land gut beraten, entsprechende Wünsche im Sinne der Vereinbarung auch tatsächlich zu ermöglichen“, so Tellkamp. „Einschränkungen gibt es natürlich zum Beispiel bei Polizei und Unterrichtsversorgung an den Schulen. Doch auch hier darf das Erfordernis einer Attraktivitätssteigerung nicht aus den Augen verloren werden. Aus unserer Sicht sollten auch Lehrer, die seit jeher einen wichtigen Teil ihrer Arbeit zu Hause erledigen müssen, mit Laptops ausgestattet werden. Deren Belange sind jedoch nicht Gegenstand der Vereinbarung. Hier muss also noch nachgelegt werden.“ Zudem gelte die Vereinbarung nicht auf kommunaler Ebene, weil hier die Vereinbarungen keine unmittelbare Wirkung entfalten können. „Sie ist jedoch Impulsgeber“, sagt der dbb Landeschef. „Wir empfehlen den Kommunen, ihren Beschäftigten durch Dienstvereinbarungen entsprechende Möglichkeiten einzuräumen.“ Grundsätzlich sieht Tellkamp in der Vereinbarung aber nur einen ersten Schritt sein, um die Arbeitszeitregelungen im öffentlichen Dienst zeitgemäß und konkurrenzfähig auszugestalten. Vor allem muss die Wochenarbeitszeit von 41 Stunden für Beamtinnen und Beamte abgesenkt werden. Auch die Ermöglichung von Langzeitkonten und Altersteilzeit sind Wünsche vieler Beschäftigter, denen sich öffentliche Arbeitgeber nicht verschließen sollten.“ Mecklenburg-Vorpommern Gute Finanzlage: Ende des Personalabbaus gefordert Laut Statistischem Bundesamt hat das Land Mecklenburg-Vorpommern auch im Jahr 2017 seine Schulden weiter abgebaut. Der Landeshaushalt weist außerdem ein Plus in Höhe von etwa 327 Millionen Euro aus. Der dbb mecklenburg-vorpommern hat deshalb ein Ende des pauschalen Personalabbaus in der Landesverwaltung gefordert. „Die Zeit ist mehr als reif für sinnvolle Personalinvestitionen, anstatt – wie von den Koalitionären vorgesehen– von 2020 bis 2030 nochmals 1.700 Stellen einzusparen. Wie das selbst gesteckte Ziel der Landespolitik erreicht werden soll, mit einem kleiner werdenden Personalkörper weiterhin alle Aufgaben in hoher Qualität zu erledigen, bleibt schleierhaft“, sagte der dbb Landesvorsitzender Dietmar Knecht am 28. März 2018 in Schwerin. Seit über zehn Jahren sei das Land in der Lage, ohne Nettokreditaufnahme auszukommen und tilge darüber hinaus kontinuierlich Schulden, erklärte Knecht. Bis auf eine Ausnahme sind seit dieser Zeit alle Jahreshaushalte positiv abgeschlossen worden. „Damit hat jeder Landesbedienstete – egal ob tarifbeschäftigt oder verbeamtet – seinen Anteil an der positiven Finanzlage des Landes geleistet.“ Ungeachtet dessen werde bis auf wenige Ausnahmen weiter Personal abgebaut, Aufgaben würden verdichtet und damit die Kolleginnen und Kollegen an den Rand ihrer Leistungsfähigkeit gebracht. Berlin Rückwirkende Besoldungserhöhung gefordert Das Abgeordnetenhaus hat am 22. März 2018 für 2018 beschlossen, die Besoldungserhöhung für die Landesbeamten um zwei Monate auf den 1. Juni dieses Jahres vorzuziehen. Der dbb berlin hat daraufhin erneut gefordert, sowohl die für 2018 und 2019 beschlossenen Besoldungserhöhungen jeweils auf den 1. Januar festzusetzen. „Nicht nur weil mittlerweile zehn Länder das zum 1. Januar wirksame Tarifergebnis problemlos auf ihre Beamtinnen und Beamten übertragen haben“, sagte der Vorsitzende des dbb Landesbundes, Frank Becker. „Sondern auch weil dem Land schon im September 2017 vom Bundesverwaltungsgericht eine nicht amtsangemessene Besoldung attestiert wurde. Deshalb sollte die Berliner Politik weitere Benachteiligungen tunlichst vermeiden.“ Die mittlerweile vorliegenden schriftlichen Begründungen des Bundesverwaltungsgerichts verdeutliche die verfassungswidrigen Mängel in der Besoldung erneut. „Anhand des Zahlenmaterials und der Begründung des Gerichts ist offensichtlich, dass Berliner Beamtinnen und Beamten eindeutig eine zu geringe Besoldung erhalten, die zeitnah angehoben werden muss.“ Hamburg Anhörung zum „Hamburger Modell“ Im Unterausschuss „Personalwirtschaft und Öffentlicher Dienst“ der hamburgischen Bürgerschaft hat am 21. März 2018 eine Senatsanhörung zum sogenannten „Hamburger Modell“ stattgefunden. Dies Modell sieht vor, dass die Landesbeamten einen pauschalen Zuschuss zum Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder für eine PKV-Vollversicherung erhalten, sofern sie sich nicht für das eigenständige Krankensicherungssystem der Beamten (die Kombination von Beihilfe und ergänzender Privatversicherung) entscheiden. Der dbb hat das Vorhaben wiederholt als Angriff auf das eigenständige, leistungsfähige und transparente Gesundheitssystem der Beihilfe scharf kritisiert. „Insgesamt hat die Anhörung nur relativ wenige neue Erkenntnisse gebracht“, sagte Thomas Treff, stellvertretender Vorsitzender des dbb hamburg. Neu sei lediglich die Information gewesen, dass zur Frage der Steuerfreiheit inzwischen mit dem Bund und den anderen Bundesländern das Verfahren geklärt werde. Die pauschale Beihilfe in Höhe von 50 Prozent des GKV-Beitrags soll steuerfrei sein, soweit sie sich nur an der Besoldung orientiert. Allerdings werden bei freiwillig GKV-Versicherten auch Zusatzeinkünfte wie Zins- und Mieteinnahmen bei der Beitragsberechnung berücksichtigt. Da der Dienstherr auch davon einen 50 Prozent-Anteil übernimmt, müsste dieser Teil der pauschalen Beihilfe versteuert werden. Christoph Krupp, Chef der Senatskanzlei und des Personalamtes, habe zudem erklärt, dass der Hansestadt nur Mehrkosten durch die Einbeziehung der bislang bereits freiwillig GKV-versicherten Beamten entstehen würden. Der Bericht des Unterausschusses, so Treff, gehe nun an den Haushaltsausschuss und danach in das Plenum der Bürgerschaft zurück. „Ich gehe davon aus, dass die Bürgerschaft dem Gesetzentwurf fristgerecht zustimmen wird, sodass die Neuregelung dann zum 1. August 2018 in Kraft treten wird“, so der Landesbund-Vize. Rheinlad-Pfalz Der letzte Platz bei der Besoldung droht Rheinland-Pfalz liegt in der Besoldungsrangfolge im Bund-Ländervergleich auf einem der hinteren Plätze. „Voraussichtlich im Juni des Jahres droht der allerletzte Rang im Bund-Länder- Besoldungsvergleich, wenn das Bundesland Berlin die dortigen Bezüge anpasst. Auch Rheinland- Pfalz muss sich endlich bewegen“, sagte die dbb Landesvorsitzende Lilli Lenz im Gespräch mit Vertretern der SPD-Landtagsfraktion. Die Finanzlage habe sich deutlich entspannt, so Lenz: „Zwei Milliarden Euro mehr Steuern 2017, ein Haushaltsüberschuss von etwa 900 Millionen Euro und das strukturelle Defizit ist um fast die Hälfte auf rund 100 Millionen Euro geschrumpft.“ Unter diesen Voraussetzungen müsse auch etwas für den öffentlichen Dienst drin sein. „Wir fordern zusätzlich zu der Übernahme des Tarifergebnisses für die Landesbeamten ‚on top‘ und zeitlich gestaffelt sechs Prozent lineares Plus. Der erste Schritt dafür muss im laufenden Jahr erfolgen.“ GDL Deutsche Bahn: Systemfehler nicht angegangen Die Deutsche Bahn (DB) hat 2017 einen Rekordumsatz von 42,7 Milliarden Euro erzielt. Die Zahl der Bahnfahrten erreichte die Höchstmarke von 2,05 Milliarden und der Gewinn stieg um 10,6 Prozent auf 2,15 Milliarden Euro. „Das hört sich alles glänzend an. Kratzt man jedoch an der Oberfläche, kommen tiefe Löcher zum Vorschein“, so der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL), Claus Weselsky, in Frankfurt. Zwar werde nach jahrzehntelangem Abbau von Infrastruktur und Personal wieder in den Schienenverkehr investiert. Die Systemfehler würden aber nicht angegangen. Statt viel Geld in Leuchtturmprojekte wie Stuttgart 21 zu versenken, müsse das Netz für den Schienengüter- und Schienenpersonenverkehr konsequent nach einem integralen Taktfahrplan ausgebaut werden. „Es ist witzlos, mit 300 Stundenkilometern über die Gleise zu sausen und dann eine Stunde auf den Anschlusszug zu warten“, so Weselsky, der auch dbb Vize ist. Dazu müsse auch massiv Personal eingestellt werden. „Schon jetzt fehlen allein 1.000 Lokomotivführer bei der DB und deren Durchschnittsalter liegt bei rund 50 Jahren, sodass in nächster Zeit viele in Ruhestand gehen werden“, erklärte Weselsky. „Dass überhaupt eine Pünktlichkeit (Verspätung unter sechs Minuten) von 82 Prozent erreicht wurde, lag maßgeblich daran, dass Lokomotivführer und Zugbegleiter den Verkehr flexibel und mit Überstunden aufrechterhalten haben. Diese Überlastung wird aber aufgrund der GDL-Tarifverträge nunmehr verhindert. Deshalb muss die DB alles dafür tun, ein attraktiver Arbeitgeber für das Zugpersonal zu werden.“    

 

Namen und Nachrichten

Das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) in Baden-Württemberg arbeitet mit Hochdruck an einer Lösung für die Probleme mit dem Online-Kundenportal der Behörde. Das hat Ministerialdirigentin Cornelia Ruppert dem BBW-Vorsitzenden Kai Rosenberger in einem Gespräch im März 2018 versichert. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit von Beihilfeanträgen betrage aktuell 17 Tage. Angesichts von Antisemitismus und religiösem Mobbing in Schulen fordert die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) eine bundesweite Statistik für Vorfälle dieser Art. „Wir brauchen ein ‚Bundeslagebild zur Gewalt an Schulen‘. Darin müssen alle Fälle verbaler, körperlicher und von Waffen-Gewalt erfasst werden", sagte der DPolG- Bundesvorsitzende Rainer Wendt am 28. März 2018. Die Zählung müsse nach bundeseinheitlichen Standards erfolgen, damit die Fälle vergleichbar seien. Die Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft BDZ setzt sich für eine bessere Geldwäschebekämpfung durch die Financial Intelligence Unit (FIU) des Zolls ein. BDZ-Vize Thomas Liebel warb im Gespräch mit Markus Herbrand, Mitglied des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags, für eine beschleunigte Fortentwicklung der automatisierten Datenbankabfragen und den Datenaustausch mit den Partnerbehörden, eine engere Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden sowie eine Neubewertung des erforderlichen Personalbedarfs.

  Click to listen highlighted text!   Namen und Nachrichten Das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) in Baden-Württemberg arbeitet mit Hochdruck an einer Lösung für die Probleme mit dem Online-Kundenportal der Behörde. Das hat Ministerialdirigentin Cornelia Ruppert dem BBW-Vorsitzenden Kai Rosenberger in einem Gespräch im März 2018 versichert. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit von Beihilfeanträgen betrage aktuell 17 Tage. Angesichts von Antisemitismus und religiösem Mobbing in Schulen fordert die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) eine bundesweite Statistik für Vorfälle dieser Art. „Wir brauchen ein ‚Bundeslagebild zur Gewalt an Schulen‘. Darin müssen alle Fälle verbaler, körperlicher und von Waffen-Gewalt erfasst werden, sagte der DPolG- Bundesvorsitzende Rainer Wendt am 28. März 2018. Die Zählung müsse nach bundeseinheitlichen Standards erfolgen, damit die Fälle vergleichbar seien. Die Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft BDZ setzt sich für eine bessere Geldwäschebekämpfung durch die Financial Intelligence Unit (FIU) des Zolls ein. BDZ-Vize Thomas Liebel warb im Gespräch mit Markus Herbrand, Mitglied des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags, für eine beschleunigte Fortentwicklung der automatisierten Datenbankabfragen und den Datenaustausch mit den Partnerbehörden, eine engere Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden sowie eine Neubewertung des erforderlichen Personalbedarfs.

 

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