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Inhalt aus dbb aktuell Nr. 2 vom 18. Januar 2018                                               

   

Inhalt

Beamtenstatus und Streikrecht nicht vereinbar
dbb Branchentage haben begonnen 
Aktuelle Besoldungsanpassungen in den Ländern
Bildungspolitik zwischen Föderalismus und Kooperation +++

Aus Bundesländern und Mitgliedsgewerkschaften

DPolG will Verfassungsschutzbehörden und Staatsschutz stärken
BTB: Viele öffentliche Gebäude sind in einem miserablen Zustand
BDZ erwartet deutliches Signal für eine Stärkung des Zolls 

Namen und Nachrichten   Click to listen highlighted text!   Inhalt Beamtenstatus und Streikrecht nicht vereinbar dbb Branchentage haben begonnen Aktuelle Besoldungsanpassungen in den LändernBildungspolitik zwischen Föderalismus und Kooperation +++ Aus Bundesländern und Mitgliedsgewerkschaften DPolG will Verfassungsschutzbehörden und Staatsschutz stärken BTB: Viele öffentliche Gebäude sind in einem miserablen ZustandBDZ erwartet deutliches Signal für eine Stärkung des Zolls  Namen und Nachrichten

   

Beamtenstatus und Streikrecht nicht vereinbar

Ein weitestgehend streikfreier öffentlicher Dienst ist zwingende Voraussetzung für die Gewährleistung der öffentlichen Daseinsfürsorge. Das haben in der Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Frage des Streikrechts für Beamtinnen und Beamte die Vertreter des Bundes, der Länder und des dbb übereinstimmend unterstrichen.

„Wer das Streikrecht für Beamte will, legt Hand an einen der Grundpfeiler der Funktionsfähigkeit unseres Staats, die durch den Beamtenstatus mit seinen besonderen Rechten und Pflichten sichergestellt ist. Beamtenstatus und Streikrecht sind nicht vereinbar", sagte der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach am Rande der Anhörung am 17. Januar 2018 in Karlsruhe.

„Wir stehen uneingeschränkt zum verfassungsrechtlich geschützten Streikrecht, von dem wir in den Tarifauseinandersetzungen mit den öffentlichen Arbeitgebern von Bund, Ländern und Gemeinden auch immer wieder Gebrauch machen", so Silberbach weiter. „Gleichzeitig garantiert die Verfassung mit dem Berufsbeamtentum und seinen Grundsätzen in einem ausbalancierten Verhältnis von Rechten und Pflichten ganz bewusst einen streikfreien Bereich, mit dem eine ständige Aufgabenerledigung in den staatlichen Bereichen sichergestellt wird. Auch dazu steht der dbb uneingeschränkt."

 

Verlässlichkeit und Neutralität der Leistungen des Staates seien in der Bundesrepublik Deutschland über den Beamtenstatus abgesichert. Er garantiere einen in wesentlichen Aufgabenfeldern streikfreien öffentlichen Dienst, auf den sich die Menschen Tag für Tag und rund um die Uhr verlassen können, so der dbb Chef. „Im Gegenzug für den Verzicht auf ihr Streikrecht bekommen die Beamten in Deutschland die Zusage vom Staat, dass dieser die Verantwortung für ihre materielle Absicherung übernimmt. Das ist ein ausgewogener Tausch", erläuterte Silberbach.

In dem laufenden BVerfG-Verfahren stehen vier Verfassungsbeschwerden von verbeamteten Lehrern zur Entscheidung, die wegen ihrer Streikteilnahme disziplinarrechtlich belangt worden waren und für ein Streikrecht für Beamtinnen und Beamte streiten. Dabei berufen sie sich auf die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte. Die Beschwerdeführer werden von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) unterstützt.

Friedhelm Schäfer, Zweiter Vorsitzender und Fachvorstand Beamtenpolitik des dbb, hatte mit Blick auf die konkreten Fälle bereits im Vorfeld betont: „Wer die Schulpflicht gesetzlich verankert, muss auch dafür sorgen, dass Unterricht stattfindet. Der Beamtenstatus und das ihm innewohnende Streikverbot für Lehrkräfte sind daher unabdingbar, da sind sich dbb und die unter seinem Dach organisierten Lehrergewerkschaften vollkommen einig. Schüler und Eltern müssen sich darauf verlassen können, dass die Wissensvermittlung an Schulen jeder-zeit verlässlich stattfindet."

So sehen das auch dbb Lehrergewerkschaften. Jürgen Böhm, Bundesvorsitzender des Verbands Deutscher Realschullehrer (VDR) und stellvertretender dbb Bundesvorsitzender, machte deutlich: Der Staat muss sich auf die Unterstützung der Beamten jederzeit verlassen können. Außerdem müssen Schüler und Eltern darauf vertrauen können, dass die Wissensvermittlung an Schulen immer zuverlässig stattfindet." Die Bundesvorsitzende des Deutschen Philologenverbandes (DPhV), Susanne Lin-Klitzing, pflichtete bei: „Für die bei uns organisierten Lehrkräfte ist klar, dass sie ihren Teil für die Erfüllung der Schulpflicht als Beamte leisten. Das schließt ein gleichzeitiges Streikrecht aus und entspricht Artikel 7 des Grundgesetzes: Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates." Der Bundesvorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), Udo Beckmann, warnte: „Eine Aufweichung des bisherigen Status durch ein Streikrecht für Beamte, und sei es nur für den Lehrerbereich, führt in letzter Konsequenz zu französischen Verhältnissen. Niemand möchte, dass die Kinder wegen Streikmaßnahmen möglicherweise über Wochen vor verschlossenen Schultoren stehen" Für den Bundesvorsitzenden des Bundesverbandes der Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen (BLBS), Eugen Straubinger, steht das Dienst und Treueverhältnis von Beamten in seiner Gesamtheit „für das Wohl der beruflichen Bildung und da-mit für das wirtschaftliche Wohl der Bundesrepublik Deutschland, für die Sicherung des Rechtsstaates und der Demokratie."

Die Verfassungsrichterinnen und -richter wollten in der Verhandlung von der Klägerseite denn auch wissen, wie das von ihnen geforderte Streikrecht konkret ausgestaltet sein sollte. Verbunden damit war die Frage, ob ein künftiges Streikrecht für Beamte und die bisher bestehende Fürsorgepflicht des Dienstherrn in Einklang zu bringen seien. Die Antworten der Klägerseite liefen darauf hinaus, dass von einem Fortbestand des bisherigen Rechte- und Pflichtenverhältnisses ausgegangen und das Streikrecht quasi „on top" dazu erwartet wird.

Auf die vielfältigen und überwiegend kritischen Nachfragen des Senats zu diesem Ansatz betonte der dbb-Verfahrensbevollmächtigte Prof. Dr. Matthias Pechstein, dass es „ein bisschen Streikrecht bei ansonsten unveränderten Rechten und Pflichten nicht geben kann". Das besondere Beschäftigungsverhältnis der Beamten zeichne sich nicht nur, aber ganz wesentlich durch die Streikfreiheit aus. Falle dieser Pfeiler des besonderen Konstruktes, komme alles ins Wanken: Alimentation einschließlich Pension und Beihilfe sowie Lebenszeitprinzip und Fürsorgepflicht. Diese Einschätzung teilten Bundesinnenminister Thomas de Maizière und die Ländervertreter in ihren Ausführungen vor dem Gericht.

Pechstein erörterte mit dem Gericht die Frage, gegen wen und für was ein Beamtenstreik nach den GEW-Vorstellungen gerichtet sei. Streikgegner wäre der Gesetzgeber, Streikziel wäre das Besoldungsgesetz. „Das Parlament durch einen Streik zum Erlass eines Gesetzes zu zwingen, ist mit dem freien Mandat der Abgeordneten nicht zu vereinbaren", machte Pechstein deutlich.

Zur generellen Anwendbarkeit der Europäischen Menschenrechtskonvention und Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) auf die Ausgestaltung des deutschen Beamtenstatus stellte Pechstein für den dbb klar, dass es weder eine völker- noch eine verfassungsrechtliche Veranlassung für die Einführung eines Streikrechts für die Beamtinnen und Beamte in der Bundesrepublik gebe. „Wir sind bei diesem Thema mitten im Herzen der Staatsverwaltung und -organisation, verankert in der Verfassung, und da hat", so Pechstein mit Blick auch auf die bisherige BVerfG-Rechtsprechung dazu, „die Verfassung das letzte Wort".

Mit einer Entscheidung des Gerichts ist frühestens in einigen Monaten zu rechnen.

Hintergrund

Der dbb beamtenbund und tarifunion ist die gewerkschaftliche Spitzenorganisation der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes und der privatisierten Bereiche mit insgesamt über 1,3 Millionen Mitgliedern (rund 920.000 Beamtinnen und Beamte sowie rund 390.000 Ange-stellte). Die unter dem Dach des dbb organisierten Lehrergewerkschaften sind der Bundesverband der Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen (BLBS), der Deutsche Philologenverband (DPhV), die Katholische Erziehergemeinschaft Deutschlands (KEG), der Verband Bildung und Erziehung (VBE), der Verband Deutscher Realschullehrer (VDR) sowie der Bundesverband der Lehrerinnen und Lehrer an Wirtschaftsschulender (VLW).

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema „Beamte und Streik" werden auf dbb.de beantwortet.    Click to listen highlighted text!   Beamtenstatus und Streikrecht nicht vereinbar Ein weitestgehend streikfreier öffentlicher Dienst ist zwingende Voraussetzung für die Gewährleistung der öffentlichen Daseinsfürsorge. Das haben in der Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Frage des Streikrechts für Beamtinnen und Beamte die Vertreter des Bundes, der Länder und des dbb übereinstimmend unterstrichen. „Wer das Streikrecht für Beamte will, legt Hand an einen der Grundpfeiler der Funktionsfähigkeit unseres Staats, die durch den Beamtenstatus mit seinen besonderen Rechten und Pflichten sichergestellt ist. Beamtenstatus und Streikrecht sind nicht vereinbar, sagte der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach am Rande der Anhörung am 17. Januar 2018 in Karlsruhe. „Wir stehen uneingeschränkt zum verfassungsrechtlich geschützten Streikrecht, von dem wir in den Tarifauseinandersetzungen mit den öffentlichen Arbeitgebern von Bund, Ländern und Gemeinden auch immer wieder Gebrauch machen, so Silberbach weiter. „Gleichzeitig garantiert die Verfassung mit dem Berufsbeamtentum und seinen Grundsätzen in einem ausbalancierten Verhältnis von Rechten und Pflichten ganz bewusst einen streikfreien Bereich, mit dem eine ständige Aufgabenerledigung in den staatlichen Bereichen sichergestellt wird. Auch dazu steht der dbb uneingeschränkt.   Verlässlichkeit und Neutralität der Leistungen des Staates seien in der Bundesrepublik Deutschland über den Beamtenstatus abgesichert. Er garantiere einen in wesentlichen Aufgabenfeldern streikfreien öffentlichen Dienst, auf den sich die Menschen Tag für Tag und rund um die Uhr verlassen können, so der dbb Chef. „Im Gegenzug für den Verzicht auf ihr Streikrecht bekommen die Beamten in Deutschland die Zusage vom Staat, dass dieser die Verantwortung für ihre materielle Absicherung übernimmt. Das ist ein ausgewogener Tausch, erläuterte Silberbach. In dem laufenden BVerfG-Verfahren stehen vier Verfassungsbeschwerden von verbeamteten Lehrern zur Entscheidung, die wegen ihrer Streikteilnahme disziplinarrechtlich belangt worden waren und für ein Streikrecht für Beamtinnen und Beamte streiten. Dabei berufen sie sich auf die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte. Die Beschwerdeführer werden von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) unterstützt. Friedhelm Schäfer, Zweiter Vorsitzender und Fachvorstand Beamtenpolitik des dbb, hatte mit Blick auf die konkreten Fälle bereits im Vorfeld betont: „Wer die Schulpflicht gesetzlich verankert, muss auch dafür sorgen, dass Unterricht stattfindet. Der Beamtenstatus und das ihm innewohnende Streikverbot für Lehrkräfte sind daher unabdingbar, da sind sich dbb und die unter seinem Dach organisierten Lehrergewerkschaften vollkommen einig. Schüler und Eltern müssen sich darauf verlassen können, dass die Wissensvermittlung an Schulen jeder-zeit verlässlich stattfindet. So sehen das auch dbb Lehrergewerkschaften. Jürgen Böhm, Bundesvorsitzender des Verbands Deutscher Realschullehrer (VDR) und stellvertretender dbb Bundesvorsitzender, machte deutlich: Der Staat muss sich auf die Unterstützung der Beamten jederzeit verlassen können. Außerdem müssen Schüler und Eltern darauf vertrauen können, dass die Wissensvermittlung an Schulen immer zuverlässig stattfindet. Die Bundesvorsitzende des Deutschen Philologenverbandes (DPhV), Susanne Lin-Klitzing, pflichtete bei: „Für die bei uns organisierten Lehrkräfte ist klar, dass sie ihren Teil für die Erfüllung der Schulpflicht als Beamte leisten. Das schließt ein gleichzeitiges Streikrecht aus und entspricht Artikel 7 des Grundgesetzes: Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates. Der Bundesvorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), Udo Beckmann, warnte: „Eine Aufweichung des bisherigen Status durch ein Streikrecht für Beamte, und sei es nur für den Lehrerbereich, führt in letzter Konsequenz zu französischen Verhältnissen. Niemand möchte, dass die Kinder wegen Streikmaßnahmen möglicherweise über Wochen vor verschlossenen Schultoren stehen Für den Bundesvorsitzenden des Bundesverbandes der Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen (BLBS), Eugen Straubinger, steht das Dienst und Treueverhältnis von Beamten in seiner Gesamtheit „für das Wohl der beruflichen Bildung und da-mit für das wirtschaftliche Wohl der Bundesrepublik Deutschland, für die Sicherung des Rechtsstaates und der Demokratie. Die Verfassungsrichterinnen und -richter wollten in der Verhandlung von der Klägerseite denn auch wissen, wie das von ihnen geforderte Streikrecht konkret ausgestaltet sein sollte. Verbunden damit war die Frage, ob ein künftiges Streikrecht für Beamte und die bisher bestehende Fürsorgepflicht des Dienstherrn in Einklang zu bringen seien. Die Antworten der Klägerseite liefen darauf hinaus, dass von einem Fortbestand des bisherigen Rechte- und Pflichtenverhältnisses ausgegangen und das Streikrecht quasi „on top dazu erwartet wird. Auf die vielfältigen und überwiegend kritischen Nachfragen des Senats zu diesem Ansatz betonte der dbb-Verfahrensbevollmächtigte Prof. Dr. Matthias Pechstein, dass es „ein bisschen Streikrecht bei ansonsten unveränderten Rechten und Pflichten nicht geben kann. Das besondere Beschäftigungsverhältnis der Beamten zeichne sich nicht nur, aber ganz wesentlich durch die Streikfreiheit aus. Falle dieser Pfeiler des besonderen Konstruktes, komme alles ins Wanken: Alimentation einschließlich Pension und Beihilfe sowie Lebenszeitprinzip und Fürsorgepflicht. Diese Einschätzung teilten Bundesinnenminister Thomas de Maizière und die Ländervertreter in ihren Ausführungen vor dem Gericht. Pechstein erörterte mit dem Gericht die Frage, gegen wen und für was ein Beamtenstreik nach den GEW-Vorstellungen gerichtet sei. Streikgegner wäre der Gesetzgeber, Streikziel wäre das Besoldungsgesetz. „Das Parlament durch einen Streik zum Erlass eines Gesetzes zu zwingen, ist mit dem freien Mandat der Abgeordneten nicht zu vereinbaren, machte Pechstein deutlich. Zur generellen Anwendbarkeit der Europäischen Menschenrechtskonvention und Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) auf die Ausgestaltung des deutschen Beamtenstatus stellte Pechstein für den dbb klar, dass es weder eine völker- noch eine verfassungsrechtliche Veranlassung für die Einführung eines Streikrechts für die Beamtinnen und Beamte in der Bundesrepublik gebe. „Wir sind bei diesem Thema mitten im Herzen der Staatsverwaltung und -organisation, verankert in der Verfassung, und da hat, so Pechstein mit Blick auch auf die bisherige BVerfG-Rechtsprechung dazu, „die Verfassung das letzte Wort. Mit einer Entscheidung des Gerichts ist frühestens in einigen Monaten zu rechnen. Hintergrund Der dbb beamtenbund und tarifunion ist die gewerkschaftliche Spitzenorganisation der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes und der privatisierten Bereiche mit insgesamt über 1,3 Millionen Mitgliedern (rund 920.000 Beamtinnen und Beamte sowie rund 390.000 Ange-stellte). Die unter dem Dach des dbb organisierten Lehrergewerkschaften sind der Bundesverband der Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen (BLBS), der Deutsche Philologenverband (DPhV), die Katholische Erziehergemeinschaft Deutschlands (KEG), der Verband Bildung und Erziehung (VBE), der Verband Deutscher Realschullehrer (VDR) sowie der Bundesverband der Lehrerinnen und Lehrer an Wirtschaftsschulender (VLW). Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema „Beamte und Streik werden auf dbb.de beantwortet. 

  

dbb Branchentage haben begonnen

Der Startschuss für die dbb Branchentage zur Einkommensrunde 2018 mit Bund und Kommunen ist gefallen.

Straßenmeisterei in Solingen

Als erste hatten die Beschäftigten der Straßenmeisterei Solingen das Wort. „Wir brauchen diese Diskussionen, die wir heute mit euch und später mit Kolleginnen und Kollegen in ganz Deutschland über die Forderungsfindung zur Einkommensrunde führen", eröffnete der dbb Fachvorstand Tarifpolitik und stellvertretende dbb Bundesvorsitzende Volker Geyer die offene Gesprächsrunde am 16. Januar 2018. „Gewerkschaftsarbeit lebt vom Mitmachen – und der große Vorteil der dbb Fachgewerkschaften ist, dass sie großen Wert auf die Nähe zur Basis legen und deshalb genau wissen, wo die konkreten Probleme der Mitglieder liegen."

Hermann-Josef Siebigteroth, der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Straßen und Verkehrsbeschäftigten VDStra und stellvertretende Vorsitzende der dbb Bundestarifkommission, brachte auf den Punkt, wo seine Kolleginnen und Kollegen dringend Verbesserungen erwarten. „Eine Gefahrenzulage für die Beschäftigten des Straßenbetriebsdienstes ist beispielsweise längst überfällig, denn sie haben ein dreizehnfach höheres Risiko, bei einem Arbeitsunfall getötet zu werden, als Beschäftigte in vergleichbaren Handwerksberufen." Durch ihre stark erhöhte Unfallgefährdung und die Notwendigkeit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung würden die Kolleginnen und Kollegen des Straßenbetriebsdienstes in den höchsten Risikostufen der Versicherer eingestuft und müssen die teuersten Tarife zahlen. „Das muss durch die Zahlung einer Gefahrenzulage unbedingt ausgeglichen werden", sagte Siebigteroth.

Kommunalverwaltung in Bonn

In den Kommunen erleben Bürger die Folgen von Gesetzen und Verordnungen unmittelbar. Umso wichtiger ist es, dass hier ausreichend qualifiziertes Personal arbeitet. Darauf wies dbb Vize Geyer beim dbb Branchentag der Kommunalverwaltung am 17. Januar 2017 in Bonn hin. „Egal ob es der Antrag für einen neuen Personalausweis ist oder das Gespräch mit Ordnungsamtsmitarbeitern auf der Straße: Die Kolleginnen und Kollegen der Kommunalverwaltung geben dem Staat ein menschliches Gesicht – mit viel Kompetenz und Leidenschaft", sagte Geyer.

Der stellvertretende Vorsitzende der dbb Bundestarifkommission, Andreas Hemsing, unterstrich die Bedeutung einer bürgernahen Verwaltung mit Verweis auf die besonderen Herausforderungen der vergangenen Jahre. „Die Aufnahme und Versorgung von Menschen auf der Flucht wäre beispielsweise ohne den besonderen Einsatz der Kolleginnen und Kollegen – oft weit über die eigentlichen dienstlichen Pflichten hinaus – nicht möglich gewesen. Das verdient Anerkennung, und zwar nicht nur in Sonntagsreden, sondern auch ganz praktisch in Form von angemessenen Gehältern und ordentlichen Arbeitsbedingungen. Gerade in der Nachwuchsgewinnung muss etwa die derzeitige Befristungspraxis endlich ein Ende haben", so Hemsing, der auch Bundesvorsitzender der komba gewerkschaft ist.

Bundesverwaltung in Köln

Eine Abkehr von sachgrundlosen Befristungen und eine zukunftsorientierte Nachwuchsgewinnung standen auch beim dbb Branchentag im Bundesverwaltungsamt in Köln am 18. Januar 2018 im Zentrum der Diskussion.

Das Bundesverwaltungsamt fungiert als Dienstleister der Bundesverwaltung. Rund 5 500 Beschäftigte nehmen dort mehr als 100 verschiedene Aufgaben für die Bundesministerien und ihre Geschäftsbereiche wahr. „Beamte und Tarifbeschäftigte arbeiten hier verantwortungsvoll nebeneinander und vor allem miteinander. Von der Einkommensrunde 2018 für Bund und Kommunen erwarten beide Statusgruppen ein deutliches Signal der Wertschätzung", sagte Geyer. In befristeten Arbeitsverträgen könne sich Anerkennung aber nicht ausdrücken: „Das ist ein fatales Signal für die Nachwuchsgewinnung und schmälert die Attraktivität dieses großen Arbeitgebers." Das gelte besonders dann, wenn junge Menschen ihr Auskommen in einem Ballungsraum wie der Region Köln/Bonn haben müssten.

Der Bundesvorsitzende des Verbandes der Beschäftigten der oberen und obersten Bundesbehörden (VBOB), Hartwig Schmitt-Königsberg, lobte die hohe Flexibilität der Kolleginnen und Kollegen im Bundesverwaltungsamt: „Sie zeigen eindrucksvoll, dass sie sich schnell in neue Aufgabengebiete einarbeiten und jederzeit angemessen auf neue Anforderungen reagieren können.". Diese Einsatzbereitschaft müsse mit einem guten Ergebnis der Einkommensrunde belohnt werden, so Schmitt-Königsberg.

Hintergrund:

Bei den dbb Branchentagen diskutieren die Beschäftigten mit den Vertretern des dbb und seiner Mitgliedsgewerkschaften über die Forderungen zur anstehenden Einkommensrunde mit Bund und Kommunen. Vom Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst von Bund und Komm-nen (TVöD) sind insgesamt etwa 1,6 Millionen Beschäftigte betroffen: 145.660 Arbeitnehmer des Bundes und 1.278.075 Arbeitnehmer der Kommunen, für die der TVöD direkte Auswirkungen hat, sowie 179.915 Beamte, auf die der Tarifabschluss übertragen werden soll, um den Gleichklang der wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklung im öffentlichen Dienst zu gewährleisten. Die wirkungsgleiche Übertragung betrifft hier nur die Bundesbeamten, da die Kommunalbeamten nach den jeweiligen Landesgesetzen besoldet werden.

Mehr Informationen gibt es unter .de/einkommensrunde dbb    Click to listen highlighted text! dbb Branchentage haben begonnen Der Startschuss für die dbb Branchentage zur Einkommensrunde 2018 mit Bund und Kommunen ist gefallen. Straßenmeisterei in Solingen Als erste hatten die Beschäftigten der Straßenmeisterei Solingen das Wort. „Wir brauchen diese Diskussionen, die wir heute mit euch und später mit Kolleginnen und Kollegen in ganz Deutschland über die Forderungsfindung zur Einkommensrunde führen, eröffnete der dbb Fachvorstand Tarifpolitik und stellvertretende dbb Bundesvorsitzende Volker Geyer die offene Gesprächsrunde am 16. Januar 2018. „Gewerkschaftsarbeit lebt vom Mitmachen – und der große Vorteil der dbb Fachgewerkschaften ist, dass sie großen Wert auf die Nähe zur Basis legen und deshalb genau wissen, wo die konkreten Probleme der Mitglieder liegen. Hermann-Josef Siebigteroth, der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Straßen und Verkehrsbeschäftigten VDStra und stellvertretende Vorsitzende der dbb Bundestarifkommission, brachte auf den Punkt, wo seine Kolleginnen und Kollegen dringend Verbesserungen erwarten. „Eine Gefahrenzulage für die Beschäftigten des Straßenbetriebsdienstes ist beispielsweise längst überfällig, denn sie haben ein dreizehnfach höheres Risiko, bei einem Arbeitsunfall getötet zu werden, als Beschäftigte in vergleichbaren Handwerksberufen. Durch ihre stark erhöhte Unfallgefährdung und die Notwendigkeit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung würden die Kolleginnen und Kollegen des Straßenbetriebsdienstes in den höchsten Risikostufen der Versicherer eingestuft und müssen die teuersten Tarife zahlen. „Das muss durch die Zahlung einer Gefahrenzulage unbedingt ausgeglichen werden, sagte Siebigteroth. Kommunalverwaltung in Bonn In den Kommunen erleben Bürger die Folgen von Gesetzen und Verordnungen unmittelbar. Umso wichtiger ist es, dass hier ausreichend qualifiziertes Personal arbeitet. Darauf wies dbb Vize Geyer beim dbb Branchentag der Kommunalverwaltung am 17. Januar 2017 in Bonn hin. „Egal ob es der Antrag für einen neuen Personalausweis ist oder das Gespräch mit Ordnungsamtsmitarbeitern auf der Straße: Die Kolleginnen und Kollegen der Kommunalverwaltung geben dem Staat ein menschliches Gesicht – mit viel Kompetenz und Leidenschaft, sagte Geyer. Der stellvertretende Vorsitzende der dbb Bundestarifkommission, Andreas Hemsing, unterstrich die Bedeutung einer bürgernahen Verwaltung mit Verweis auf die besonderen Herausforderungen der vergangenen Jahre. „Die Aufnahme und Versorgung von Menschen auf der Flucht wäre beispielsweise ohne den besonderen Einsatz der Kolleginnen und Kollegen – oft weit über die eigentlichen dienstlichen Pflichten hinaus – nicht möglich gewesen. Das verdient Anerkennung, und zwar nicht nur in Sonntagsreden, sondern auch ganz praktisch in Form von angemessenen Gehältern und ordentlichen Arbeitsbedingungen. Gerade in der Nachwuchsgewinnung muss etwa die derzeitige Befristungspraxis endlich ein Ende haben, so Hemsing, der auch Bundesvorsitzender der komba gewerkschaft ist. Bundesverwaltung in Köln Eine Abkehr von sachgrundlosen Befristungen und eine zukunftsorientierte Nachwuchsgewinnung standen auch beim dbb Branchentag im Bundesverwaltungsamt in Köln am 18. Januar 2018 im Zentrum der Diskussion. Das Bundesverwaltungsamt fungiert als Dienstleister der Bundesverwaltung. Rund 5 500 Beschäftigte nehmen dort mehr als 100 verschiedene Aufgaben für die Bundesministerien und ihre Geschäftsbereiche wahr. „Beamte und Tarifbeschäftigte arbeiten hier verantwortungsvoll nebeneinander und vor allem miteinander. Von der Einkommensrunde 2018 für Bund und Kommunen erwarten beide Statusgruppen ein deutliches Signal der Wertschätzung, sagte Geyer. In befristeten Arbeitsverträgen könne sich Anerkennung aber nicht ausdrücken: „Das ist ein fatales Signal für die Nachwuchsgewinnung und schmälert die Attraktivität dieses großen Arbeitgebers. Das gelte besonders dann, wenn junge Menschen ihr Auskommen in einem Ballungsraum wie der Region Köln/Bonn haben müssten. Der Bundesvorsitzende des Verbandes der Beschäftigten der oberen und obersten Bundesbehörden (VBOB), Hartwig Schmitt-Königsberg, lobte die hohe Flexibilität der Kolleginnen und Kollegen im Bundesverwaltungsamt: „Sie zeigen eindrucksvoll, dass sie sich schnell in neue Aufgabengebiete einarbeiten und jederzeit angemessen auf neue Anforderungen reagieren können.. Diese Einsatzbereitschaft müsse mit einem guten Ergebnis der Einkommensrunde belohnt werden, so Schmitt-Königsberg. Hintergrund: Bei den dbb Branchentagen diskutieren die Beschäftigten mit den Vertretern des dbb und seiner Mitgliedsgewerkschaften über die Forderungen zur anstehenden Einkommensrunde mit Bund und Kommunen. Vom Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst von Bund und Komm-nen (TVöD) sind insgesamt etwa 1,6 Millionen Beschäftigte betroffen: 145.660 Arbeitnehmer des Bundes und 1.278.075 Arbeitnehmer der Kommunen, für die der TVöD direkte Auswirkungen hat, sowie 179.915 Beamte, auf die der Tarifabschluss übertragen werden soll, um den Gleichklang der wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklung im öffentlichen Dienst zu gewährleisten. Die wirkungsgleiche Übertragung betrifft hier nur die Bundesbeamten, da die Kommunalbeamten nach den jeweiligen Landesgesetzen besoldet werden. Mehr Informationen gibt es unter .de/einkommensrunde dbb 

  

Aktuelle Besoldungsanpassungen in den Ländern

Zum 1. Januar 2018 wurde die Besoldung in neun Bundesländern angepasst.

Mit der Änderung des Grundgesetzes im Bereich der Gesetzgebungskompetenz ab 1. September 2006 treffen der Bund und alle Länder die Regelungen zur Besoldung und Versorgung ihrer Beamtinnen und Beamten unter Beachtung der in Art. 33 Grundgesetz festgelegten Grundsätze durch Gesetz jeweils eigenständig. Diese Gesetzgebungskompetenz nehmen alle Länder in Anspruch. Im Rahmen der Besoldungsanpassungen führte dies seit 2007 zu einer merklichen Auseinanderentwicklung, was die Höhe und/oder die Zeitpunkte der Anpassungen der Besoldung betrifft.

Aktuell erfolgten zum 1. Januar 2018 Besoldungsanpassungen in den Ländern Bayern, Brandenburg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Die aktuellen Grundgehaltstabellen mit den zur Besoldung gehörenden Bestandteilen Familienzuschlag, Anwärterbezüge und wichtigen Zulagen stehen auf dbb.de.    Click to listen highlighted text! Aktuelle Besoldungsanpassungen in den Ländern Zum 1. Januar 2018 wurde die Besoldung in neun Bundesländern angepasst. Mit der Änderung des Grundgesetzes im Bereich der Gesetzgebungskompetenz ab 1. September 2006 treffen der Bund und alle Länder die Regelungen zur Besoldung und Versorgung ihrer Beamtinnen und Beamten unter Beachtung der in Art. 33 Grundgesetz festgelegten Grundsätze durch Gesetz jeweils eigenständig. Diese Gesetzgebungskompetenz nehmen alle Länder in Anspruch. Im Rahmen der Besoldungsanpassungen führte dies seit 2007 zu einer merklichen Auseinanderentwicklung, was die Höhe und/oder die Zeitpunkte der Anpassungen der Besoldung betrifft. Aktuell erfolgten zum 1. Januar 2018 Besoldungsanpassungen in den Ländern Bayern, Brandenburg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Die aktuellen Grundgehaltstabellen mit den zur Besoldung gehörenden Bestandteilen Familienzuschlag, Anwärterbezüge und wichtigen Zulagen stehen auf dbb.de. 

   

Bildungspolitik zwischen Föderalismus und Kooperation

Am 15. Januar 2018 hat die Kultusministerkonferenz (KMK) in einem Festakt in Berlin ihr 70- jähriges Bestehen gefeiert. Der dbb war durch den stellvertretenden Bundesvorsitzenden Jürgen Böhm und die Vorsitzenden der Lehrergewerkschaften im dbb vertreten.

Böhm würdigte die KMK: „Bildungspolitik steht bei den Wählerinnen und Wählern im Fokus. Über Ländergrenzen hinweg Kooperationen auszuloten, auszuhandeln und die Ergebnisse vor Ort umzusetzen, ist schwierig und oft nervenaufreibend. Das ist Aufgabe der KMK – und sie wird ihr im Großen und Ganzen gerecht."

Besonderes Augenmerk legte der ehemalige Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier in seiner Laudatio auf die Möglichkeiten und Grenzen der Kooperationen in einem föderal aufgestellten Bildungssystem. Besondere Aktualität bekamen seine Ausführungen durch die am Wochenende bekannt gewordenen Sondierungsergebnisse von Union und SPD, die im Kapitel Bildung mehr Engagement des Bundes in Aussicht gestellt haben, ohne dabei die grundgesetzlichen Kompetenzregelungen in Frage zu stellen.

„Eine Investitionsoffensive für Deutschlands Schulen, wie sie die Sondierer vereinbaren wollen, haben wir seit langem gefordert, um Digitalisierung, Integration und Inklusion zum Gelingen zu führen", so Böhm. Die bisherigen Bemühungen um eine bedarfsgerechte Ganztagsbetreuung künftig mit einem Rechtsanspruch auf die Betreuung der Grundschülerinnen und -schüler zu unterlegen, sei ein starkes Signal dafür, dass die neue Koalition tatsächlich etwas bewegen wolle. „Maßgebend ist, dass die Betreuungsangebote nicht nur quantitativ ausgeweitet, sondern vor allem qualitativ hinterlegt werden. Das geht nur mit mehr qualifiziertem Personal in den Bildungseinrichtungen. Ganztag ohne Pädagoginnen und Pädagogen wäre eine Mogelpackung! Da bin ich mir mit meinen Kolleginnen und Kollegen der an-deren dbb Lehrergewerkschaften einig", so Böhm.    Click to listen highlighted text!   Bildungspolitik zwischen Föderalismus und Kooperation Am 15. Januar 2018 hat die Kultusministerkonferenz (KMK) in einem Festakt in Berlin ihr 70- jähriges Bestehen gefeiert. Der dbb war durch den stellvertretenden Bundesvorsitzenden Jürgen Böhm und die Vorsitzenden der Lehrergewerkschaften im dbb vertreten. Böhm würdigte die KMK: „Bildungspolitik steht bei den Wählerinnen und Wählern im Fokus. Über Ländergrenzen hinweg Kooperationen auszuloten, auszuhandeln und die Ergebnisse vor Ort umzusetzen, ist schwierig und oft nervenaufreibend. Das ist Aufgabe der KMK – und sie wird ihr im Großen und Ganzen gerecht. Besonderes Augenmerk legte der ehemalige Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier in seiner Laudatio auf die Möglichkeiten und Grenzen der Kooperationen in einem föderal aufgestellten Bildungssystem. Besondere Aktualität bekamen seine Ausführungen durch die am Wochenende bekannt gewordenen Sondierungsergebnisse von Union und SPD, die im Kapitel Bildung mehr Engagement des Bundes in Aussicht gestellt haben, ohne dabei die grundgesetzlichen Kompetenzregelungen in Frage zu stellen. „Eine Investitionsoffensive für Deutschlands Schulen, wie sie die Sondierer vereinbaren wollen, haben wir seit langem gefordert, um Digitalisierung, Integration und Inklusion zum Gelingen zu führen, so Böhm. Die bisherigen Bemühungen um eine bedarfsgerechte Ganztagsbetreuung künftig mit einem Rechtsanspruch auf die Betreuung der Grundschülerinnen und -schüler zu unterlegen, sei ein starkes Signal dafür, dass die neue Koalition tatsächlich etwas bewegen wolle. „Maßgebend ist, dass die Betreuungsangebote nicht nur quantitativ ausgeweitet, sondern vor allem qualitativ hinterlegt werden. Das geht nur mit mehr qualifiziertem Personal in den Bildungseinrichtungen. Ganztag ohne Pädagoginnen und Pädagogen wäre eine Mogelpackung! Da bin ich mir mit meinen Kolleginnen und Kollegen der an-deren dbb Lehrergewerkschaften einig, so Böhm. 

  

Aus Bundesländern und Mitgliedsgewerkschaften

DPolG will Verfassungsschutzbehörden und Staatsschutz stärken

Die Meldungen über einen Zuwachs der Reichsbürgerszene in Deutschland sind nach Auffassung der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) besorgniserregend. Der DPolG-Bundesvorsitzende Rainer Wendt mahnte am 12. Januar 2018, dass es zunehmend schwieriger werde, alle gefährlichen Gruppierungen in Deutschland im Blick zu behalten.

Der Zulauf zur so genannten Reichsbürgerszene sowie das Wachstum anderer politischen und religiösen Extremistengruppen zeige erneut, dass die personellen, rechtlichen und technischen Möglichkeiten der Sicherheitsbehörden erweitert werden müssten. „Während die Bundesregierung in der abgelaufenen Legislaturperiode für durchaus erkennbare Zuwachsraten bei den Planstellen ihrer Sicherheitsbehörden gesorgt hat, müssen die Länder kräftig nachlegen. Dabei reichen mehr Planstellen für die Polizei nicht aus, auch die Landesämter für Verfassungsschutz müssen gestärkt werden, wenn wir auch nur eine geringe Chance haben wollen, alle relevanten Gruppierungen einigermaßen zu beobachten", erklärte Wendt.

Daneben müsse ein bundesweites Rahmenrecht für Polizei und Nachrichtendienste geschaffen werden, außerdem sei Videoaufklärung an gefährlichen Orten, Kommunikationsüberwachung auch in verschlüsselten Bereichen, Vorratsdatenspeicherung, elektronische Analyse und zentrale Steuerung von Daten und Informationen erforderlich. „In diesem Zusammenhang sind die Pläne des Bundesinnenministers zu begrüßen, eine einheitliche IT-Infrastruktur zu schaffen, die wir seit Jahren fordern", so der DPolG Chef.     Click to listen highlighted text! Aus Bundesländern und Mitgliedsgewerkschaften DPolG will Verfassungsschutzbehörden und Staatsschutz stärken Die Meldungen über einen Zuwachs der Reichsbürgerszene in Deutschland sind nach Auffassung der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) besorgniserregend. Der DPolG-Bundesvorsitzende Rainer Wendt mahnte am 12. Januar 2018, dass es zunehmend schwieriger werde, alle gefährlichen Gruppierungen in Deutschland im Blick zu behalten. Der Zulauf zur so genannten Reichsbürgerszene sowie das Wachstum anderer politischen und religiösen Extremistengruppen zeige erneut, dass die personellen, rechtlichen und technischen Möglichkeiten der Sicherheitsbehörden erweitert werden müssten. „Während die Bundesregierung in der abgelaufenen Legislaturperiode für durchaus erkennbare Zuwachsraten bei den Planstellen ihrer Sicherheitsbehörden gesorgt hat, müssen die Länder kräftig nachlegen. Dabei reichen mehr Planstellen für die Polizei nicht aus, auch die Landesämter für Verfassungsschutz müssen gestärkt werden, wenn wir auch nur eine geringe Chance haben wollen, alle relevanten Gruppierungen einigermaßen zu beobachten, erklärte Wendt. Daneben müsse ein bundesweites Rahmenrecht für Polizei und Nachrichtendienste geschaffen werden, außerdem sei Videoaufklärung an gefährlichen Orten, Kommunikationsüberwachung auch in verschlüsselten Bereichen, Vorratsdatenspeicherung, elektronische Analyse und zentrale Steuerung von Daten und Informationen erforderlich. „In diesem Zusammenhang sind die Pläne des Bundesinnenministers zu begrüßen, eine einheitliche IT-Infrastruktur zu schaffen, die wir seit Jahren fordern, so der DPolG Chef.  

  

BTB: Viele öffentliche Gebäude sind in einem miserablen Zustand

Die Gewerkschaft Technik und Naturwissenschaft (BTB) hat am 17 Januar 2018 mehr qualifiziertes Personal für den Ausbau und Erhalt der öffentlichen Gebäude gefordert. Baufällige Schulen, Krankenhäuser, Schwimmbäder und Verwaltungsgebäude müssten saniert und wieder auf den neuen technischen Stand gebracht werden.

„Viele öffentliche Gebäude sind in einem sehr schlechten bis katastrophalen Zustand und können teilewiese nicht ohne Gefahren genutzt werden. Ob beschädigte Dächer, veraltete Wasserleitungen, undichte Fenster, defekte Elektroinstallationen, kaputte Heizungsanlagen oder abstoßende Sanitärräume - in manchen Gebäuden der öffentlichen Hand glaubt man nicht in Deutschland zu sein", so der BTB Bundesvorsitzende Jan Seidel.

Zwar würden inzwischen mehr Finanzmitteln zur Sanierung der Gebäude bereitgestellt. Da allerdings das Fachpersonal an Bauingenieuren und Architekten bei Bund, Ländern und Gemeinden fehle, können diese Mittel nicht wie erforderlich abgerufen werden. Beispiels-weise seien von den 500 Millionen aus dem Sanierungsprogramm „Gute Schule 2020" der nordrhein-westfälischen Landesregierung seit einem Jahr lediglich 223 Millionen abgerufen worden, obwohl viele der etwa 5.800 Schulen im Land einer Sanierung bedürfen.

Einmal mehr werde deutlich, dass Geld allein den Sanierungsstau bei den öffentlichen Gebäuden nicht lösen kann. Es müssten dringend technische Fachkräfte eingestellt werden. Angesichts des aktuellen Mangels an Ingenieuren und Technikern auf dem Arbeitsmarkt, sei es Zeit für eine Fachkräftegewinnungsstrategie für die technischen und naturwissenschaftlichen Bereiche der öffentlichen Hand.    Click to listen highlighted text! BTB: Viele öffentliche Gebäude sind in einem miserablen Zustand Die Gewerkschaft Technik und Naturwissenschaft (BTB) hat am 17 Januar 2018 mehr qualifiziertes Personal für den Ausbau und Erhalt der öffentlichen Gebäude gefordert. Baufällige Schulen, Krankenhäuser, Schwimmbäder und Verwaltungsgebäude müssten saniert und wieder auf den neuen technischen Stand gebracht werden. „Viele öffentliche Gebäude sind in einem sehr schlechten bis katastrophalen Zustand und können teilewiese nicht ohne Gefahren genutzt werden. Ob beschädigte Dächer, veraltete Wasserleitungen, undichte Fenster, defekte Elektroinstallationen, kaputte Heizungsanlagen oder abstoßende Sanitärräume - in manchen Gebäuden der öffentlichen Hand glaubt man nicht in Deutschland zu sein, so der BTB Bundesvorsitzende Jan Seidel. Zwar würden inzwischen mehr Finanzmitteln zur Sanierung der Gebäude bereitgestellt. Da allerdings das Fachpersonal an Bauingenieuren und Architekten bei Bund, Ländern und Gemeinden fehle, können diese Mittel nicht wie erforderlich abgerufen werden. Beispiels-weise seien von den 500 Millionen aus dem Sanierungsprogramm „Gute Schule 2020 der nordrhein-westfälischen Landesregierung seit einem Jahr lediglich 223 Millionen abgerufen worden, obwohl viele der etwa 5.800 Schulen im Land einer Sanierung bedürfen. Einmal mehr werde deutlich, dass Geld allein den Sanierungsstau bei den öffentlichen Gebäuden nicht lösen kann. Es müssten dringend technische Fachkräfte eingestellt werden. Angesichts des aktuellen Mangels an Ingenieuren und Technikern auf dem Arbeitsmarkt, sei es Zeit für eine Fachkräftegewinnungsstrategie für die technischen und naturwissenschaftlichen Bereiche der öffentlichen Hand. 

  

BDZ erwartet deutliches Signal für eine Stärkung des Zolls

Die Spitzen von CDU, CSU und SPD streben eine große Koalition an. Das Sondierungsergebnis enthält auch Aussagen zur Zukunft des Zolls, der demnach als Wirtschafts-, Einnahme- und Sicherheitsverwaltung des Bundes hinsichtlich einer intensiveren Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität und organisierter Kriminalität gestärkt werden soll. Die Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft BDZ hat am 16. Januar 2017 diesbezügliche ihre gewerkschaftlichen Forderungen erneuert.

Der zukunftsweisende Ausbau der Zollverwaltung setze nach BDZ-Überzeugung insbesondere eine bessere IT- und Gebäudeausstattung sowie optimierten Materialeinsatz voraus. Die Einstellungsermächtigungen müssten dauerhafte auf 2.500 Nachwuchskräfte pro Jahr (1.100 Anwärter/innen im gehobenen Zoll-dienst und 1.400 Anwärter/innen im mittleren Zolldienst) erhöht werden. Dies erfordere zudem Investitionen in die Aus- und Fortbildungskapazitäten für nachhaltigere Einstellungsoffensiven, um bestehende Personalfehlbestände zu reduzieren.    Click to listen highlighted text! BDZ erwartet deutliches Signal für eine Stärkung des Zolls Die Spitzen von CDU, CSU und SPD streben eine große Koalition an. Das Sondierungsergebnis enthält auch Aussagen zur Zukunft des Zolls, der demnach als Wirtschafts-, Einnahme- und Sicherheitsverwaltung des Bundes hinsichtlich einer intensiveren Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität und organisierter Kriminalität gestärkt werden soll. Die Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft BDZ hat am 16. Januar 2017 diesbezügliche ihre gewerkschaftlichen Forderungen erneuert. Der zukunftsweisende Ausbau der Zollverwaltung setze nach BDZ-Überzeugung insbesondere eine bessere IT- und Gebäudeausstattung sowie optimierten Materialeinsatz voraus. Die Einstellungsermächtigungen müssten dauerhafte auf 2.500 Nachwuchskräfte pro Jahr (1.100 Anwärter/innen im gehobenen Zoll-dienst und 1.400 Anwärter/innen im mittleren Zolldienst) erhöht werden. Dies erfordere zudem Investitionen in die Aus- und Fortbildungskapazitäten für nachhaltigere Einstellungsoffensiven, um bestehende Personalfehlbestände zu reduzieren. 

   

Namen und Nachrichten

Vom Übergang der Fernstraßenverwaltung von den Ländern auf den Bund werden nach aktuelle Stand auch 3.500 Beschäftigte von Hessen Mobil betroffen sein. Bei einem Treffen mit Vertretern der oberen Landesbehörde sowie des Hessischen Innen- und des Verkehrsministeriums hat die zuständige dbb Kommission am 12. Januar 2018 Absicherungsregelungen für die im Landesdienst verbleibenden Beschäftigten gefordert. Dabei gehe es um Standortsicherung, Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen und Beschäftigungsgarantien auf einem mindestens gleichwertigen Arbeitsplatz. Laut dem Landesvorsitzenden der Gewerkschaft der Straßen und Verkehrsbeschäftigten VDStra., Heinrich Roßkopf, der Teil der dbb Kommission ist, wechseln schon jetzt Beschäftigte von Hessen Mobil etwa zu den Regierungspräsidien, um der derzeitigen Unsicherheit zu entgehen. Da dies den ohnehin schon vorhandenen Fachkräftemangel verstärke, müsse dringend gehandelt werden.

Der dbb schleswig-holstein bietet ein Online- Umfrageportal zur Einkommensrunde 2018 mit Bund und Kommunen an. Dort können Beschäftigte bis zum 2. Februar 2018 Ihre Meinung einbringen. Die Mitglieder der dbb Bundestarifkommission aus Schleswig-Holsteinischen nehmen das sich daraus ergebende Stimmungsbild mit in die Beratung vor der end-gültigen Beschlussfassung über die Forderungen am 8. Februar 2018 in Berlin. Mehr Informationen gibt es auf dbb-sh.de

Der BBW - Beamtenbund Tarifunion hat am 17. Januar 2018 auf zwei Urteile von Verwaltungsgerichten hingewiesen. So habe das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden, dass die Erstattung von Übernachtungskosten für Lehrkräfte nach der Verwaltungsvorschrift „Außerunterrichtliche Veranstaltungen der Schulen" in Höhe von pauschal 18 Euro pro Nacht zu gering ist. Das Land Baden-Württemberg ist verpflichtet, der Klägerin, einer verbeamteten Lehrerin, die laut ihrem Antrag vom Januar 2017 geforderten weiteren Übernachtungskos-en für eine Klassenfahrt in Höhe von 44 Euro zu erstatten. Außerdem hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bezüglich der Gewährung von Beihilfe für Ehegatten und Lebenspartner die Absenkung der Einkünftegrenze von 18.000 Euro auf 10.000 Euro für unwirksam erklärt. Empfehlungen für das weitere Vorgehen von Betroffenen in beiden Fällen gibt es unter bbw.dbb.de.

Die Landesleitung des dbb brandenburg und tarifunion um den Landesvorsitzenden Ralf Roggenbuck traf am 15. Januar 2017 die neue Landesministerin für Bildung, Jugend und Sport Britta Ernst. Im Mittelpunkt des Gespräches standen unter anderem die Weiterentwicklung der Jugendhilfe sowie der Lehrerbedarf und die Qualifizierung von Seiteneinsteiger.

Vom 29. bis 31. Januar 2018 werden in den Briefniederlassungen und DHL-Delivery-Regionalgesellschaften die Delegierten bestimmt, die dann am 21. und 22. März in Berlin die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmerseite bei der Deutschen Post AG wählen. In den meisten Betrieben wird die DPVKOM mit einer eigenen Delegiertenliste antreten. „Wer möchte, dass der Zeitdiebstahl bei der Deutschen Post endlich ein Ende findet und Schluss ist mit den Millionen unbezahlter Überstunden, der muss sein Kreuz an der richtigen Stelle machen und die Delegiertenliste der DPVKOM wählen", hieß es von der DPVKOM.

Am 1. Januar 2018 ist Wolfgang Schröder, der ehemalige Bundesvorsitzende und langjährige Ehrenvorsitzende des Bund der Strafvoll-zugsbediensteten (BSBD) im Alter von 68 Jahren verstorben. „Der BSBD verliert mit Wolfgang Schröder eine herausragende Persönlichkeit, einen engagierten Gewerkschaftler und guten Freund", erklärten der BSBD Bundesvorsitzende René Müller.

Horst Krumpholz, ehemaliger Bundesvorsitzender und langjähriger Ehrenvorsitzender des BTE Gewerkschaft Mess-und Eichwesen, ist am 10. Dezember 2017 im Alter von 77 Jahren verstorben. „Das gesetzliche Messwesen in Bayern und in Deutschland hat dem Verstorbenen viel zu verdanken. Wir werden ihn stets in dankbarer Erinnerung halten", sagte der BTE-Bundesvorsitzende Ronald Kraus.

  Click to listen highlighted text!   Namen und Nachrichten Vom Übergang der Fernstraßenverwaltung von den Ländern auf den Bund werden nach aktuelle Stand auch 3.500 Beschäftigte von Hessen Mobil betroffen sein. Bei einem Treffen mit Vertretern der oberen Landesbehörde sowie des Hessischen Innen- und des Verkehrsministeriums hat die zuständige dbb Kommission am 12. Januar 2018 Absicherungsregelungen für die im Landesdienst verbleibenden Beschäftigten gefordert. Dabei gehe es um Standortsicherung, Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen und Beschäftigungsgarantien auf einem mindestens gleichwertigen Arbeitsplatz. Laut dem Landesvorsitzenden der Gewerkschaft der Straßen und Verkehrsbeschäftigten VDStra., Heinrich Roßkopf, der Teil der dbb Kommission ist, wechseln schon jetzt Beschäftigte von Hessen Mobil etwa zu den Regierungspräsidien, um der derzeitigen Unsicherheit zu entgehen. Da dies den ohnehin schon vorhandenen Fachkräftemangel verstärke, müsse dringend gehandelt werden. Der dbb schleswig-holstein bietet ein Online- Umfrageportal zur Einkommensrunde 2018 mit Bund und Kommunen an. Dort können Beschäftigte bis zum 2. Februar 2018 Ihre Meinung einbringen. Die Mitglieder der dbb Bundestarifkommission aus Schleswig-Holsteinischen nehmen das sich daraus ergebende Stimmungsbild mit in die Beratung vor der end-gültigen Beschlussfassung über die Forderungen am 8. Februar 2018 in Berlin. Mehr Informationen gibt es auf dbb-sh.de Der BBW - Beamtenbund Tarifunion hat am 17. Januar 2018 auf zwei Urteile von Verwaltungsgerichten hingewiesen. So habe das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden, dass die Erstattung von Übernachtungskosten für Lehrkräfte nach der Verwaltungsvorschrift „Außerunterrichtliche Veranstaltungen der Schulen in Höhe von pauschal 18 Euro pro Nacht zu gering ist. Das Land Baden-Württemberg ist verpflichtet, der Klägerin, einer verbeamteten Lehrerin, die laut ihrem Antrag vom Januar 2017 geforderten weiteren Übernachtungskos-en für eine Klassenfahrt in Höhe von 44 Euro zu erstatten. Außerdem hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bezüglich der Gewährung von Beihilfe für Ehegatten und Lebenspartner die Absenkung der Einkünftegrenze von 18.000 Euro auf 10.000 Euro für unwirksam erklärt. Empfehlungen für das weitere Vorgehen von Betroffenen in beiden Fällen gibt es unter bbw.dbb.de. Die Landesleitung des dbb brandenburg und tarifunion um den Landesvorsitzenden Ralf Roggenbuck traf am 15. Januar 2017 die neue Landesministerin für Bildung, Jugend und Sport Britta Ernst. Im Mittelpunkt des Gespräches standen unter anderem die Weiterentwicklung der Jugendhilfe sowie der Lehrerbedarf und die Qualifizierung von Seiteneinsteiger. Vom 29. bis 31. Januar 2018 werden in den Briefniederlassungen und DHL-Delivery-Regionalgesellschaften die Delegierten bestimmt, die dann am 21. und 22. März in Berlin die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmerseite bei der Deutschen Post AG wählen. In den meisten Betrieben wird die DPVKOM mit einer eigenen Delegiertenliste antreten. „Wer möchte, dass der Zeitdiebstahl bei der Deutschen Post endlich ein Ende findet und Schluss ist mit den Millionen unbezahlter Überstunden, der muss sein Kreuz an der richtigen Stelle machen und die Delegiertenliste der DPVKOM wählen, hieß es von der DPVKOM. Am 1. Januar 2018 ist Wolfgang Schröder, der ehemalige Bundesvorsitzende und langjährige Ehrenvorsitzende des Bund der Strafvoll-zugsbediensteten (BSBD) im Alter von 68 Jahren verstorben. „Der BSBD verliert mit Wolfgang Schröder eine herausragende Persönlichkeit, einen engagierten Gewerkschaftler und guten Freund, erklärten der BSBD Bundesvorsitzende René Müller. Horst Krumpholz, ehemaliger Bundesvorsitzender und langjähriger Ehrenvorsitzender des BTE Gewerkschaft Mess-und Eichwesen, ist am 10. Dezember 2017 im Alter von 77 Jahren verstorben. „Das gesetzliche Messwesen in Bayern und in Deutschland hat dem Verstorbenen viel zu verdanken. Wir werden ihn stets in dankbarer Erinnerung halten, sagte der BTE-Bundesvorsitzende Ronald Kraus.

 

 

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