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Inhalt aus dbb aktuell Nr. 8 vom 24.02.2017

Inhaltsverzeichnis

dbb fordert Länder nach Tarifeinigung zu Neueinstellungen auf

dbb bundesseniorenvertretung
   Vertretung unter Ehegatten
     dbb bundesseniorenvertretung begrüßt Kabinettsbeschluss

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dbb fordert Länder nach Tarifeinigung zu Neueinstellungen auf

Nach der Tarifeinigung für den öffentlichen Dienst hat der dbb die Länder zur Aufstockung ihres Personals aufgefordert. Durch den Abschluss für rund eine Million Angestellte würden die Länder ihre Konkurrenzfähigkeit gegenüber Bund, Kommunen und Wirtschaft verbessern, sagte der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt am 19. Februar 2017 der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.

Diese Lage müssten sie nun nutzen und zeitnah neues Personal anstellen. „Es fehlen nicht nur 10.000 Polizisten und über 20.000 Lehrer“, sagte Dauderstädt. Wegen des hohen Altersdurchschnitts in den Landesverwaltungen drohten überall weitere Lücken.

26 Prozent der Beschäftigten seien über 55 Jahre alt, so der dbb Chef weiter. Als kluger Arbeitgeber müsse man bei Zeiten vorsorgen, bevor die großen Verrentungs- und Pensionierungswellen anrollen: „Gegenmaßnahmen, die die Landesregierungen bei diesem Thema heute unterlassen, müssen sie in einigen Jahren mit viel höheren Kosten nachholen.“

Gewerkschaften und Länder hatten sich am 17. Februar in Potsdam auf insgesamt 4,35 Prozent mehr Lohn innerhalb von zwei Jahren geeinigt. Im Kompromiss ist unter anderem auch die Einführung einer neuen Entgeltstufe insbesondere für Lehrer und andere Beschäftigte mit viel Berufserfahrung enthalten.

Dauderstädt forderte, das Verhandlungsergebnis schnell und vollständig auf die Beamten und Versorgungsempfänger zu übertragen: „Hier gibt es bereits erfreuliche Ankündigungen von mindestens sechs Landesregierungen, die übrigen sollten schleunigst folgen.“

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dbb bundesseniorenvertretung

Vertretung unter Ehegatten –

dbb bundesseniorenvertretung begrüßt Kabinettsbeschluss

Nachdem sich die Justizministerkonferenz der Länder und der Bundesrat für ein Notvertretungsrecht unter Ehegatten und Lebenspartnern ausgesprochen hatte, hat die Bundesregierung am 15. Februar 2017 eine entsprechende Neuregelung beschlossen. Danach sollen Eheleute oder eingetragene Lebenspartner künftig als Betreuer eingesetzt werden können, auch wenn keine schriftliche Vollmacht vorliegt.

Diese Regelung soll in dringenden Entscheidungssituationen gelten, zum Beispiel bei Unfällen oder psychischen Erkrankungen, und ausschließlich für Entscheidungen in Gesundheitsangelegenheiten. Die dbb bundesseniorenvertretung hatte den Vorstoß des Bundesrates ausdrücklich unterstützt. Der Vorsitzende Wolfgang Speckbegrüßte den Beschluss des Bundeskabinetts und erklärte: „Mit dieser Ergänzung steht einer zügigen Verabschiedung des vom Bundesrat vorgelegten Gesetzentwurfs hoffentlich nichts mehr im Wege.“

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  • forsa-Bürgerbefragung 2023

     


  • (Quelle: dbb)
    Monitor öffentlicher Dienst 2024
     
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