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Inhalt aus dbb aktuell Nr. 45 vom 09.12.2016

Inhaltsverzeichnis

Anhörung im Bundesministerium des Innern:
   dbb begrüßt Regelungen gegen Gesichtsverhüllung
Nachwuchskampagne für den öffentlichen Dienst
   „Die Unverzichtbaren“: Lebensmittelkontrolle und Kommunalverwaltung
Bundesteilhabegesetz: Neuregelung mit Defiziten
dbb tarifunion
   dbb Branchentag Hessen
   Öffentlicher Dienst: Genug gespart
dbb bundesfrauenvertretung
   Nein zu Gewalt an Frauen
     Öffentliche Arbeitgeber müssen Position gegen Gewalt an Frauen beziehen
dbb Jugend
   9. Themen-Frühstück der dbb jugend im Bundestag
       Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst
   Präventionsnetzwerk gegen Radikalisierung (RAN)
      Vorbeugung durch starke öffentliche Dienste und eine starke Zivilgesellschaft

Anhörung im Bundesministerium des Innern:

dbb begrüßt Regelungen gegen Gesichtsverhüllung

„Der öffentliche Dienst muss Gesicht zeigen“, das hat der stellvertretende dbb Bundesvorsitzende und Fachvorstand Beamtenpolitik des dbb Hans-Ulrich Benra in einem Beteiligungsgespräch zum Entwurf eines Gesetzes zu bereichsspezifischen Regelungen der Gesichtsverhüllung am 7. Dezember 2016 im Bundesministerium des Innern deutlich gemacht.

„Im unmittelbaren Kontakt muss der Bürger sein Gegenüber in der Verwaltung erkennen können. Das folgt schon aus der Neutralitätsverpflichtung des Staates“, erläuterte Benra die Auffassung des dbb. In diesem Sinne begrüßte er geplante Regelungen für die Beamtinnen und Beamten des Bundes und der Länder, wonach sie ihr Gesicht bei einer Tätigkeit mit unmittelbarem Dienstbezug oder bei Ausübung des Dienstes nicht verhüllen dürfen, es sei denn, dienstliche oder gesundheitliche Gründe erfordern dies.

Der Gesetzentwurf soll noch im Dezember 2016 von der Bundesregierung beschlossen werden.

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Nachwuchskampagne für den öffentlichen Dienst

„Die Unverzichtbaren“: Lebensmittelkontrolle und Kommunalverwaltung

Verstärkung für „Die Unverzichtbaren“: Seit Ende November machen mit Lebensmittelkontrolleurin Dana Rostin und Stadtsekretär Seyhan Dursun zwei weitere Gesichter Werbung für eine Karriere im öffentlichen Dienst.

„Die Unverzichtbaren“ sind weiter in aller Munde. Seit 2013 machen in der vom dbb initiierten Nachwuchskampagne für den öffentlichen Dienst junge Beamte und Arbeitnehmer an tausenden Schulen der Sekundarstufe 1 auf Plakaten und Postkarten sowie im Internet Werbung für den größten, vielfältigsten und abwechslungsreichsten Arbeitgeber Deutschlands. Die von Politik, Arbeitgebern und Verbänden hochgelobte Kampagne hat mittlerweile mehr als 10 Millionen Kontakte erreicht und ist nach wie vor die einzige bundesweite Aktion, die aktiv um Nachwuchs für den gesamten öffentlichen Dienst wirbt – und das auf Augenhöhe: Junge „Unverzichtbare“, Beschäftigte aus unterschiedlichen Bereichen des öffentlichen Dienstes, zeigen Gesicht für ihren Job und erläutern in Videoclips und Interviews, wie spannend der Dienst bei „Vater Staat“ ist – jetzt gibt es zwei weitere Berufsbilder.

Verstärkung für „Die Unverzichtbaren“: Seit Ende November machen zwei weitere Gesichter Werbung für eine Karriere im öffentlichen Dienst – Plakate und Postkarten mit Lebensmittelkontrolleurin Dana Rostin und Stadtsekretär Seyhan Dursun weisen an rund 9.000 Schulen in Deutschland auf das Internetportal www.die-unverzichtbaren.de hin, wo die zwei jungen Beschäftigten und die anderen „Unverzichtbaren“ ihre spannenden Berufe vorstellen und es außerdem Informationen zu mehr als 100 Berufsprofilen und einen interaktiven Berufsfinder für den öffentlichen Dienst gibt. In Blogs berichten zudem weitere junge Beschäftigte und Auszubildende über ihre Arbeit und ihre Motive. Auch im sozialen Netzwerk „Facebook“ haben die Unverzichtbaren natürlich einen Account. Ein weiteres Element der Kampagne ist die Lehrermappe „Öffentlicher Dienst“ mit einer komplett aufbereiteten Unterrichtseinheit zum öffentlichen Sektor und seinen Berufen für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe 1, die den Pädagogen an den entsprechenden Schulen jährlich bundesweit zur freien Nutzung angeboten wird. „Deutschlands öffentlicher Dienst ist weiterhin unverzichtbar“, betont dbb Chef Klaus Dauderstädt, „die Leistungen der deutschen Verwaltung finden weltweit Beachtung und Wertschätzung. Damit das auch so bleibt, brauchen wir mehr Unverzichtbare, wir brauchen die besten Köpfe im öffentlichen Dienst, damit Deutschland funktioniert.“

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Bundesteilhabegesetz: Neuregelung mit Defiziten

Als eines der großen Reformprojekte der laufenden Legislaturperiode sollen mit dem am 1. Dezember 2016 verabschiedeten Bundesteilhabegesetz (BTHG) das Rehabilitations- und Teilhaberecht sowie die aus dem SGB (Sozialgesetzbuch) XII herausgelöste Eingliederungshilfe unter einem Dach im SGB IX vereint werden.

Der dbb hat Neuerungen wie den um Sinnesbeeinträchtigungen erweiterten Behinderungsbegriff und die Einbeziehung einstellungs- und umweltbedingter Barrieren begrüßt. Die trägt dem gesellschaftlichen Wandel Rechnung. Auch die zum Teil merklichen Verbesserungen beim Hinzuverdienst und bei der Vermögensbildung entsprechen Forderungen des dbb, denn sie schaffen stärkere Anreize zur Arbeitsaufnahme und eröffnen erstmals die faktische Möglichkeit zur Altersvorsorge für die Betroffenen.

Im Hinblick auf den künftig leistungsberechtigten Personenkreis der Eingliederungshilfe gemäß § 99 SGB IX hatte der dbb jedoch Bedenken vorgetragen: Die Neudefinition des Kreises der Anspruchsberechtigten werde sich künftig am so genannten ICF-Klassifikationssystem orientieren und soll konstant bleiben. Tatsächlich könnte jedoch das damit verbundene Erfordernis einer „erheblichen Teilhabeeinschränkung“ den Kreis der Anspruchsberechtigten verringern, was der dbb, dessen Minimalforderung in einer Vertrauensschutzregelung für derzeitige Bezieher der Eingliederungshilfe bestand, scharf kritisiert. Die im neuen Teil 3 des SGB IX vorgesehene Weiterentwicklung des Schwerbehindertenrechts gehe zwar in die richtige Richtung, bleibe jedoch weit hinter den Erwartungen zurück.

Eine Kernforderung des dbb wurde im Gesetz jedoch zumindest für den Fall einer Kündigung von schwerbehinderten Mitarbeitern ohne Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung berücksichtigt: „Die Kündigung eines schwerbehinderten Menschen, die der Arbeitgeber ohne eine Beteiligung nach Satz 1 ausspricht, ist unwirksam“, heißt es in § 95 Abs. 2 S.2. Der dbb hatte allerdings eine grundsätzliche Unwirksamkeitsklausel gefordert und wird sich weiterhin für die Ausweitung dieser Klausel einsetzen.

Nicht weit genug gehen dem dbb die in §§ 177-179 SGB IX neu vorgesehenen Regelungen zu den Strukturen der Schwerbehindertenvertretung, die letztlich nur bereite gelebte Praxis in Gesetzesform gießen. Die Optimierungen bezüglich der Situation der Werkstattbeschäftigten, die leichter als bislang auf den ersten Arbeitsmarkt wechseln können, sofern dies ihren Wünschen entspricht, hat der dbb dagegen begrüßt.

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dbb tarifunion

dbb Branchentag Hessen

Öffentlicher Dienst: Genug gespart

„Die Landesbeschäftigten haben einen Anspruch auf faire Bezahlung. Attraktive Arbeitsbedingungen sind gerade vor dem Hintergrund der notwendigen Nachwuchsgewinnung ein absolutes Muss – das muss auch die Landesregierung in Hessen endlich erkennen. Am öffentlichen Dienst wurde genug gespart“, sagte Thomas Eigenthaler, stellvertretender dbb Bundesvorsitzender und Bundesvorsitzender der Deutschen Steuer-Gewerkschaft (DSTG), am 8. Dezember 2016 in Gelnhausen.

In der Kreisstadt des Main-Kinzig-Kreises hatten sich Beschäftigte aus der Finanzverwaltung zu einem Branchentag versammelt, um mit Eigenthaler über die 2017 anstehende Einkommensrunde für den öffentlichen Dienst in Hessen zu diskutieren. Das Bundesland ist das einzige, das nicht Mitglied in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) ist und separate Tarifverhandlungen für die über 69.000 Landesbeschäftigten mit dem dbb führt. „Die Beschäftigten in Hessen – Beamte ebenso wie Tarifangestellte – machen nicht nur in der Finanzverwaltung einen ausgezeichneten Job. Das verdient echte Wertschätzung, auch bei der Bezahlung. Die letzte Erhöhung der Besoldung der etwa 100.000 Landesbeamten um nur 1 Prozent beziehungsweise einen Mindestbetrag von monatlich 35 Euro wird dem nicht gerecht“, machte Eigenthaler deutlich. "Die hessischen Finanzer lassen sich nicht mit Brosamen abspeisen, während im erstklassige Wirtschaftsstandort Hessen die Steuereinnahmen nur so sprudeln", rief Eigenthaler den Teilnehmern zu. "Schluss mit unfairen Sonderopfern, Schluss mit üblen Motivationskillern", so die zentrale Botschaft des DSTG-Chefs an die Landespolitik.

Karl-Heinz Leverkus, stellvertretender Vorsitzender der dbb Bundestarifkommission und stellvertretender DSTG-Bundesvorsitzender, wies auf die Folgen des hessischen Sonderwegs mit separaten Verhandlungen hin: „Ein weiteres lineares Abkoppeln darf es für die Beschäftigten weder im Tarif- noch im Beamtenbereich geben. Die Bezahlung in Hessen hält nicht Schritt mit der von Wettbewerbern. Vergleichbare Stellen beim Bund, anderen Landesverwaltungen, den Kommunen und erst recht der Privatwirtschaft sind oft finanziell attraktiver. Deshalb sagen die Kolleginnen und Kollegen aus der hessischen Finanzverwaltung: Die Landesregierung muss deutlich mehr in das Personal investieren. Außerdem muss der Flickenteppich bei der Bezahlung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in Deutschland ein Ende finden, deshalb fordern wir den hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier auf, Hessen wieder in die TdL zurückzuführen.“

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dbb bundesfrauenvertretung

Nein zu Gewalt an Frauen

Öffentliche Arbeitgeber müssen Position gegen Gewalt an Frauen beziehen

Die dbb bundesfrauenvertretung fordert einen besseren Schutz für Frauen vor Gewalt. „Neben politischen und gesellschaftlichen Akteuren sehen wir vor allem auch die Dienstherren und öffentlichen Arbeitgeber in der Pflicht, aufzuklären und niedrigschwellige Hilfsangebote für von Gewalt betroffene Mitarbeiterinnen bereitzustelle. Nein heißt Nein, egal, ob es laut oder leise ausgesprochen wird“, machte Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung, am 5. Dezember 2016 deutlich.

Alarmiert blickt Wildfeuer in diesem Zusammenhang auf die Ergebnisse einer aktuellen EU-Umfrage zu geschlechterspezifischer Gewalt. Danach findet ein Viertel der Deutschen Geschlechtsverkehr ohne Einwilligung der Frau unter bestimmten Umständen gerechtfertigt – etwa, wenn sie getrunken hat, leicht bekleidet ist oder, wenn sie flirtet und nicht eindeutig nein sagt. „Wir sind überrascht und schockiert, dass so viele Deutsche Vergewaltigung und Gewalt an Frauen billigen. Die Umfragewerte zeigen, dass wir noch viel mehr Aufklärungsarbeit vor uns haben – europaweit, aber eben auch hier in Deutschland“, betonte die Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung.

Auch die im Sommer vom Bundestag beschlossene Verschärfung des Sexualstrafrechts in Folge der Übergriffe in der Silvesternacht in Köln sei nicht weitreichend genug, stellte Wildfeuer heraus. „Gesetze allein können den Gesinnungswandel nicht bewirken. Wir müssen das Thema aus der Tabuzone holen. Dafür brauchen wir gezielte Aufklärungskampagnen, am besten mit Unterstützung der EU-Kommission europaweit. Damit sexualisierte Gewalt und solche, die hinter verschlossenen Türen zu Hause oder aber auch im Arbeitskontext geschieht, nicht länger akzeptiert wird.“

Von den Vorgesetzten im öffentlichen Dienst erwartet die Chefin der dbb bundesfrauenvertretung eine klare Positionierung gegen Alltagssexismus und eine Null-Toleranz-Haltung gegenüber gewalttätigem Verhalten am Arbeitsplatz. „Vorgesetzte können einen wichtigen Beitrag dazu leisten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gezielt vor gewalttätigen Übergriffen zu schützen“, so Wildfeuer.

Im Jahr 2017 plant die EU-Kommission, die Bürgerinnen und Bürger in Europa mit einer Kampagne für das Thema der Gewalt gegen Frauen in jeglicher Form zu sensibilisieren.

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dbb jugend

9. Themen-Frühstück der dbb jugend im Bundestag:

Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst

Zu ihrem 9. Themen-Frühstück begrüßte die dbb jugend am 8. Dezember 2016 im Bundestag wieder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundestagsfraktionen, um sich über die Problematik von Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst auszutauschen. „Bei Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst darf es keine Toleranz geben“ stellte Steffen Kollmann, stellvertretender Vorsitzender der dbb jugend fest: „Wir fordern die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung auf, dies deutlicher denn je zum Ausdruck zu bringen, entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen und betroffene Kollegen bei der Strafverfolgung uneingeschränkt zu unterstützen.“

Das Thema „Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst“ ist ein Haupthandlungsfeld der dbb jugend in diesem Jahr. Die dbbj nrw hat bereits mehrere Sicherheitskonferenzen durchgeführt, auch der dbb beamtenbund und tarifunion hat zusammen mit dem BMI am im April eine Sicherheitskonferenz veranstaltet. Die dbb jugend (Bund) greift das Thema für junge Menschen im öffentlichen Dienst deutschlandweit auf. Bereits im August fand unsere Wertschätzungskonferenz statt. Zeitgleich wurden eine medial stark beachtete öffentliche Protestaktion in Berlin durchgeführt, bei der Übergriffe im öffentlichen Dienst in Straßentheaterszenen dargestellt wurden. Im Oktober hat die Jugendorganisation in einem parlamentarischen Speed-Dating mit Innenpolitikern das Thema erörtert.

Im Rahmen des Themen-Frühstücks stellte Lisa Birke für die dbb jugend dar, mit welchen Anfeindungen Job-Center-Mitarbeiter oftmals zu kämpfen haben. Als Mitarbeiterin in der Leistungsabteilung eines Job-Centers kritisierte sie, dass es zwar für Fall-Manager Schulungen zum Umgang mit gewalttätigen Personen gibt, aber nicht für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Leistungs-Abteilung, die letztlich die Gelder auszahlen und sich oftmals dem ungefilterten Frust ihrer Kunden gegenübersehen. Auch fehlt es vielerorts an geschultem Sicherheitspersonal und sicher gestalteten Arbeitsplätzen, die für den Eskalationsfall Fluchtwege haben sollten.

Der Polizist Christopher Petsch forderte, dass die Politik bei neuen Gesetzen zur Kriminalitätsbekämpfung auch die entsprechenden Mittel zur Verfügung stellen muss. Erforderlich ist vor allem ausreichend Personal, das entsprechend ausgestattet und geschult sein muss, um für mehr Sicherheit, auch für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst zu sorgen.

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Präventionsnetzwerk gegen Radikalisierung (RAN):

Vorbeugung durch starke öffentliche Dienste und eine starke Zivilgesellschaft

Die Bundesvorsitzende der dbb Jugend, Sandra Kothe, begrüßt die europäische Zusammenarbeit in der Prävention gegen die Radikalisierung junger Menschen und fordert, daraus auch in Deutschland mehr Nutzen zu ziehen. „Die Europäische Kommission leistet mit dem RAN Netzwerk einen wichtigen Beitrag zur Prävention gegen Radikalisierung. Das RAN sollte in den Mitgliedstaaten stärker genutzt und unterstützt werden, Zivilgesellschaft und Sozialpartner könnten eine größere Rolle spielen“ , sagte Kothe am 7. Dezember 2016 in Berlin.

Das RAN („Radicalization Awareness Network") ist ein von der Europäischen Kommission eingerichtetes Netzwerk von Praktikern und Experten in der Präventionsarbeit gegen Radikalisierung. „Es ist gut, dass sich das RAN nicht auf Vorbeugung im Bereich des Dschihadismus und islamistischen Terrorismus beschränkt. Die europäischen Gesellschaften, besonders junge Menschen, müssen gegen Extremismus jeder Art immunisiert werden.“ Dies sei angesichts der weltweit bedrängten liberalen Demokratie wichtiger denn je, so Kothe.

„Die Gesellschaft insgesamt ist in der Prävention gegen Radikalisierung und Extremismus gefordert, gut funktionierende öffentliche Dienste sind dabei von großem Wert. Denn dort gibt es viel Expertise, dort sind die Praktiker für Prävention zu finden“, sagt die dbb Jugend Bundesvorsitzende. „Menschen sind in vielen Lebensbereichen der Gefahr der Radikalisierung ausgesetzt. Junge Menschen werden zum Beispiel an Schulen gezielt von Extremisten angesprochen, von dschihadistischen Gruppen, rechtsextremen Parteien und anderen Feinden der Demokratie.“

Die Beamten der Justiz- und Sicherheitsbehörden, Lehrer und Sozialarbeiter, sie alle leisteten wertvolle Arbeit in der Prävention von Radikalisierung und verdienten dafür mehr Anerkennung und Unterstützung. Die öffentlich Bediensteten würden allzu oft allein gelassen. „Die Politik darf diese wichtigen öffentlichen Dienste nicht durch Personalkürzungen schwächen. Resozialisierung zum Beispiel kann nur gelingen, das Abgleiten in den Extremismus nur verhindert werden, wenn genügend qualifiziertes Personal vorhanden ist.“

„Lehrer, Erzieher und Sozialarbeiter sind äußerst wichtig in der Früherkennung von Gefährdeten und mehr noch in der Prävention“, so Kothe. „Dabei geht es nicht nur um rechtzeitige Meldung an die Sicherheitsbehörden, sondern vielmehr noch um vorbeugende, die jungen Menschen stark und resistent machende Bildungsarbeit.“ Allerdings könne die Verantwortung nicht allein beim öffentlichen Dienst liegen. „Alle müssen mittun, damit unsere Demokratie stark bleibt.“

„Die EU-Staaten können einen wichtigen Beitrag leisten, wenn sie das RAN stärker für gesamtgesellschaftlichen Dialog nutzen, es auch in den Mitgliedstaaten bekannter und effektiver machen.“ Dazu müssten sie auch die Sozialpartner und die Jugendorganisationen einbeziehen und ihre öffentlichen Dienste so stärken, dass sie der Aufgabe der Radikalisierungsprävention gerecht werden können. Kothe ist überzeugt: „Starke öffentliche Dienste sind ein wichtiger Teil der Gesellschaft, die insgesamt stark sein muss, um Radikalisierung vorbeugen zu können.“

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  • forsa-Bürgerbefragung 2023

     


  • (Quelle: dbb)
    Monitor öffentlicher Dienst 2024
     
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