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Inhalt aus dbb aktuell Nr. 42 vom 18.11.2016

Inhaltsverzeichnis

Nationaler IT-Gipfel:
   Beschäftigte in Verwaltungen angemessen an Digitalisierung beteiligen
Erwerbstätigenversicherung:
   Ein Verlustgeschäft
Klaffende Personallücke:
   dbb bekräftigt Forderung nach spürbarer Stellenaufstockung im öffentlichen Dienst
Gewalt gegen Beschäftigte:
   Traurige Realität im öffentlichen Dienst
Infrastrukturgesellschaft des Bundes:
   Keine Verschlechterungen für Beschäftigte zulassen
dbb bundesfrauenvertretung
   Interview zur Digitalisierung im öffentlichen Dienst
     Ständige Erreichbarkeit darf nicht zu Lasten weiblicher Beschäftigter gehen
dbb Jugend
   Zusammen geht es leichter!
     Austausch zwischen der dbb-Bundesleitung und der dbb Jugend
dbb bundesseniorenvertretung
   Pflegestärkungsgesetze: Beitragsaufkommen zu gering?
     Neues Seminar zur Alterssicherung
   dbb bundesseniorenvertretung
     Postbank verärgert ältere Kunden mit Überweisungsgebühren

Nationaler IT-Gipfel:

Beschäftigte in Verwaltungen angemessen an Digitalisierung beteiligen

Die Beschäftigten in den öffentlichen Verwaltungen müssen angemessen an allen Prozessen im Zusammenhang mit der Digitalisierung beteiligt werden. Das hat der stellvertretende Bundesvorsitzende und Fachvorstand Beamtenpolitik des dbb Hans-Ulrich Benra am 17. November 2016 auf dem Nationalen IT-Gipfel in Saarbrücken deutlich gemacht.

„Nur, wenn die Mitarbeiter mitgestalten können und dafür auch entsprechend qualifiziert werden, sind die dringend notwendigen Fortschritte bei der Digitalisierung der Verwaltung zu erreichen“, so Benra. Zudem müssten die Beschäftigungsbedingungen an die neuen Erfordernisse angepasst und ein moderner Gesundheitsschutz nicht nur angestrebt, sondern gesichert werden. „Modernisierung 4.0 mit Beteiligung 1.0 – das kann nicht gelingen“, verdeutlichte der dbb Vize die Haltung des gewerkschaftlichen Dachverbandes. „Das lässt die notwendige Wertschätzung vermissen und fördert weder Akzeptanz noch Engagement der Beschäftigten für die Verwaltungsmodernisierung.“

Dem dbb, so Benra weiter, gehe es um die Akzeptanz von eGovernment bei Bürgern und Beschäftigten gleichermaßen. „Wer Systeme an den Menschen vorbei plant, ihre berechtigten Bedürfnisse nicht ernst nimmt, wird scheitern.“ Maßstab der Umsetzung von Digitalisierungsprozessen solle nicht das technisch Machbare oder die größtmögliche Rationalisierung sein, „sondern der konkrete Nutzen für die Nutzer – oder anders gesagt: für die Menschen vor und hinter den Bildschirmen“.

Der 10. Nationale IT-Gipfel in Saarbrücken (16./17. November) stand unter dem Motto „Lernen und Handeln in der digitalen Welt“. Vertreter aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft wollten dazu Projekte anstoßen. Auf einem Panel ging es um das Thema „Digitale Verwaltung: Vernetzt und innovativ“. Schwerpunktthemen im Programm waren auch „Innovativer Staat / Sicherheit, Schutz und Vertrauen“ sowie „Digitale Arbeitswelt“.

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Erwerbstätigenversicherung:

Ein Verlustgeschäft

Die Einbeziehung von Beamten in eine sogenannte Erwerbstätigenversicherung wäre ein Verlustgeschäft für alle Beteiligten. Das hat der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt in einem Kommentar für die SPD-Zeitung „vorwärts“ (Ausgabe Dezember 2016) erneut klargestellt. Die Abschaffung der eigenständigen Beamtenversorgung sei „zum einen nicht mit der verfassungsmäßigen Ordnung des Grundgesetzes vereinbar. Zum anderen würden sich Hoffnungen auf Einsparungen nicht erfüllen.“

Überlegungen, die bestehenden Altersversorgungssysteme in Deutschland im Sinne einer „Volksversicherung“ zu vereinheitlichen, würden seit Jahrzehnten angestellt. Die Beamtenversorgung sei aber im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung keine klassische Versicherung, sondern Ausdruck der Alimentationspflicht des Dienstherrn gegenüber seinen Beamten. „Sie ist kein besonderes Privileg, sondern Gegenleistung für die Verpflichtung des Beamten zur hoheitlichen Tätigkeit und für die besonderen Pflichten, die sich aus seinem Dienst- und Treueverhältnis ergeben“, so Dauderstädt. „Diese ‚Geschäftsgrundlage‘ mit Verfassungsrang ist Ausdruck eines funktionalen gesellschaftlichen Bedürfnisses: Der Staat muss Tag und Nacht handlungsfähig bleiben und den Bürgern gegenüber dafür einstehen, dass wichtige Einrichtungen und Leistungen verlässlich, nach rechtstaatlichen Grundsätzen, und dauerhaft – also auch streikfrei! – zur Verfügung stehen.“

Neben den verfassungsrechtlichen Problemen würde sich eine Erwerbstätigenversicherung auch nicht rechnen, machte Dauderstädt deutlich: Wenn Beamte in eine gesetzliche Rentenversicherung einbezogen würden, müssten die Dienstherrn entsprechende Arbeitgeberbeiträge tragen und zugleich die Bruttobezüge der Beamten mit Blick auf eine Beitragspflicht angehoben werden. Erschwerend käme hinzu, dass entsprechend den Regelungen für die Angestellten des öffentlichen Dienstes eine Vollversorgung gewährleistet und damit neben der Rente eine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge aufgebaut werden müsste. Dies wären „erhebliche finanzielle Aufwendungen, für die die Haushalte aller Gebietskörperschaften keinen Raum haben“, sagte der dbb Chef.

Das Einheitsmodell würde zudem nicht die Frage der vorhandenen Versorgungsempfänger und der versorgungsnahen Jahrgänge lösen, für die ein verfassungsrechtlich gebotener Besitzstandschutz erfüllt werden müsste. Auch aus rentenpolitischer Sicht machten solche Überlegungen keinen Sinn: Die Beamten, die heute zusätzliche Rentenbeiträge einzahlen würden, erhielten mit Erreichen des Rentenalters auch Ansprüche auf Rentenzahlungen. Dauderstädt: „Die Zahl der Rentner und damit auch der Beitragssatz zur Rentenversicherung läge noch höher, als es der demografische Wandel in Zukunft ohnehin erwarten lässt. Bessere Nachhaltigkeit? Fehlanzeige.“

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Klaffende Personallücke:

dbb bekräftigt Forderung nach spürbarer Stellenaufstockung im öffentlichen Dienst

Vor dem Hintergrund neuer Zahlen zum erschreckenden Personalmangel im öffentlichen Dienst hat der Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt die seit langem erhobene Forderung des dbb nach spürbaren Stellenzuwächsen bekräftigt.

„Die klaffende Personallücke bekommen die Bürgerinnen und Bürger inzwischen an allen Ecken des öffentlichen Dienstes zu spüren. Denn den massiven Kürzungen der vergangenen Jahre sind zwar kleinere Aufstockungen gefolgt. Diese reichen aber bei weitem nicht aus, um etwa bei der Polizei, in der Finanzverwaltung, im Schulbereich oder in den Kommunalverwaltungen auch langfristig alle anstehenden Aufgaben zu erfüllen und Dienstleistungen in der erforderlichen und von den Menschen gewünschten Qualität zu garantieren“, sagte Dauderstädt. Der dbb hatte bereits zu Jahresbeginn 2016 unter Bezug auf Befragungen seiner über 40 Mitgliedsgewerkschaften darauf hingewiesen, dass dem Staat insgesamt mehr als 200.000 Mitarbeiter fehlen. „Wir erkennen an, dass erste Maßnahmen ergriffen worden sind, um die Situation zu entspannen. Aber unser Appell, die Beschäftigten im öffentlichen Dienst, die trotz der enormen Belastungen eine großartige Arbeit leisten, mit diesem Problem nicht länger allein zu lassen, hat bislang leider kein ausreichendes Echo gefunden. Hier darf nicht länger gekleckert, es muss geklotzt werden“, sagte Dauderstädt am 16. November 2016 in Berlin.

Aus einer am selben Tag veröffentlichten Studie des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) geht hervor, dass dem öffentlichen Dienst 110.000 Stellen fehlen. Hinzu kommen demnach nochmals 115.000 Stellen, die jedes Jahr aus Altersgründen neu besetzt werden müssen. Nach den Berechnungen des Finanzexperten Dr. Dieter Vesper fehlen dem Staat vor allem in den Bereichen Kinderbetreuung, Finanzverwaltung, Polizei und Bildung Mitarbeiter. Trotz Personalaufstockungen seit 2008 seien die Folgen der langjährigen Schrumpfkur längst nicht überwunden: Für den Zeitraum zwischen 2002 und 2015 sei ein Minus von 4,8 Prozent zu verzeichnen. Besonders drastisch sei der Personalabbau auf Bundesebene, wo es 2005 noch 531.000 Stellen gab, 2015 aber nur noch 468.000 – ein Rückgang um fast zwölf Prozent.

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Gewalt gegen Beschäftigte:

Traurige Realität im öffentlichen Dienst

„Physische und psychische Gewalt gegen Beschäftigte ist traurige Realität in viel zu vielen Bereichen des öffentlichen Dienstes“, sagte der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt am 15. November 2016 in Berlin mit Blick auf eine von der dbb-Mitgliedsgewerkschaft Verband Bildung und Erziehung (VBE) beauftragte forsa-Umfrage unter Lehrkräften. Die Ergebnisse zeigten deutlich, dass Übergriffe keine Seltenheit sind.

„Das bestätigt leider unsere Erfahrungen aus anderen Arbeitsbereichen. Wir begrüßen die Umfrage daher ausdrücklich, weil damit sowohl quantitativ als auch qualitativ ein wichtiger Beitrag für die weitere Debatte über Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst geleistet wird“, so Dauderstädt zu der VBE-Untersuchung. 55 Prozent der befragten Lehrkräfte sagten demnach, dass es an ihrer Schule in den letzten fünf Jahren Fälle gab, in denen Lehrkräfte direkt beschimpft, bedroht, beleidigt, gemobbt oder belästigt wurden. Von Fällen, in denen Lehrkräfte im gleichen Zeitraum sogar körperlich angegriffen wurden, wussten 21 Prozent zu berichten. Neue Ausprägungen der Gewalt sind demnach ebenfalls auf dem Vormarsch: 77 Prozent der Befragten sehen eine Zunahme von Formen des Mobbings über das Internet.

„Solche und ähnliche Berichte erhalten wir von Kolleginnen und Kollegen aus zahlreichen Bereichen des öffentlichen Dienstes“, sagte der dbb Chef. Für Polizei- und Rettungskräfte gehörten sie ohnehin schon länger zum harten Berufsalltag. Aber auch in vielen anderen Bereichen wie beispielsweise Jobcentern, Finanz- und Bürgerämtern oder eben Schulen nähmen die Fälle in den letzten Jahren zu. Dauderstädt: „Die Dienstherren müssen handeln. Gewalt gegen Beschäftigte darf kein Tabu sein und muss systematisch erfasst werden. Die Prävention durch Fortbildungen und bauliche Maßnahmen ist zu verbessern. Für den Fall der Fälle sollten Verhaltensregeln entwickelt werden, nach denen sich die Betroffenen richten können. Und im Nachhinein ist natürlich eine angemessene Betreuung sicherzustellen.“

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Infrastrukturgesellschaft des Bundes:

Keine Verschlechterungen für Beschäftigte zulassen

Mit Blick auf die geplante Infrastrukturgesellschaft des Bundes hat der dbb gefordert, dabei die Interessen der Beschäftigten nicht zu vernachlässigen. Für sie dürfe es im Zuge der Veränderungen, die der dbb im Kern mit Skepsis und in der Ausformung mit vielen Fragezeichen verfolge, keine Verschlechterungen geben, heißt es in einem Beschluss der Bundesleitung des gewerkschaftlichen Dachverbandes vom 15. November 2016.

Der dbb erwarte deshalb, dass die angekündigte Grundgesetzänderung, die den Weg zur Einsetzung einer unter staatlicher Regelung stehenden privatrechtlich organisierten Infrastrukturgesellschaft freimachen und das unveräußerliche Eigentum des Bundes an Autobahnen und Straßen grundgesetzlich festschreiben soll, von entsprechenden Regelungen im Sinne einer „Paketlösung“ begleitet wird. Dabei gehe es um den Status, aber auch um Arbeitsplatz und Arbeitsort der Beschäftigten, die Personalvertretungen müssten eingebunden werden. Hinsichtlich der Rechtsform der Infrastrukturgesellschaft plädiere der dbb für eine Anstalt öffentlichen Rechts.

Bislang wird das knapp 13.000 Kilometer lange Netz der Autobahnen im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung nach Artikel 90 Grundgesetz vom Bund getragen, während für Betrieb, Unterhaltung, Planung sowie Neubau- und Unterhaltungsmaßnahmen die Länder zuständig sind. Unstrittig sei, dass im Rahmen der Reform die Planungsverfahren gestrafft, Kompetenzüberschneidungen abgebaut und insbesondere eine den gesamten Planungsprozess bis zu den Baumaßnahmen reichende verlässliche Finanzierung geschaffen werden müssen. Während der Bund die Gründung einer zentralen Bundesautobahn- oder auch Bundesfernstraßengesellschaft anstrebt, hielten die Länder an der Bundesauftragsverwaltung und damit an der Trennung zwischen Finanzierung und Trägerschaft beim Bund und Bau / Betrieb bei den Ländern fest. Mitte Oktober hatte sich eine Bund-Länder-Konferenz überraschend darauf verständigt, dass im Rahmen einer Reform der Bundesauftragsverwaltung eine unter staatlicher Regelung stehende privatrechtlich organisierte Infrastrukturgesellschaft Verkehr eingesetzt werden soll. Dazu sollen entsprechende Ermächtigungen in Artikel 90 Grundgesetz eingefügt werden.

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dbb bundesfrauenvertretung

Interview zur Digitalisierung im öffentlichen Dienst

Ständige Erreichbarkeit darf nicht zu Lasten weiblicher Beschäftigter gehen

Die dbb bundesfrauenvertretung hat es sich zur Aufgabe gemacht, den digitalen Wandel im öffentlichen Dienst für Frauen aktiv mitzugestalten. „Der digitale Wandel ist ein Prozess, dessen Ende bisher noch keiner vorhersagen kann. Deshalb raten wir allen weiblichen Beschäftigten im öffentlichen Dienst, sich aufmerksam mit den angesteuerten Veränderungen auseinanderzusetzen“, sagte Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung, im Interview mit „Perspektive Wiedereinstieg“, dem Lotsenportal für Wiedereinsteigerinnen und Berufsrückkehrerinnen.

Wildfeuer machte deutlich, dass es keine Lösung sei, sich dem Druck der ständigen Erreichbarkeit zu unterwerfen. „Das führt langfristig zu hohen psychischen und gesundheitlichen Belastungen, die bis zum Burnout gehen können. Davon hat keiner was. Hier sind die Dienstherren und Arbeitgeber gefragt, sich mit den Beschäftigtenvertretungen an einen Tisch zu setzen, um die gesundheitsschutzrechtlichen Rahmenbedingungen festzulegen“, hob die Vorsitzende heraus.

Gemeinsam mit dem dbb beamtenbund und tarifunion habe die dbb bundesfrauenvertretung aus diesem Grund die Initiative „diskriminierungsfreies Fortkommen“ im öffentlichen Dienst ins Leben gerufen. „Es geht uns darum, die Beurteilungsmaßstäbe und Beförderungspraktiken im öffentlichen Dienst gendergerecht zu modernisieren und ins digitale Zeitalter zu überführen“, führte Wildfeuer aus. Auf Bundes- und Landesebene würden derzeit Gespräche geführt, um das Bewusstsein der Dienstherren zu schärfen. Arbeit werde zunehmend flexibler und mobiler. Dies sei eines der Argumente, welches Frauen eine bessere Vereinbarkeit von Karriere und Familie verspreche. „Hier müssen wir aber höllisch aufpassen“, warnte die Vorsitzende, „dass gerade ein Mehr an Flexibilität und Mobilität Frauen in ihrer Karriereentwicklung nicht noch weiter zurückwirft.“ Denn gerade im öffentlichen Dienst, in dem der Aufstieg von der dienstlichen Beurteilung abhänge, könnten genau diese beiden Anforderungen zu Fallstricken für Frauen werden. Mobilität werde positiv bewertet, im Sinne von der Bereitschaft, etwa längere Dienstreisen anzutreten oder sich für Beförderungsversetzung zu bewerben. Unter Flexibilität werde vorrangig die Bereitschaft zur flexiblen Arbeitszeiteinteilung bewertet, wie etwa im Falle von Überstunden, Wochenend- und Feiertagsdiensten. „In der Regel können hier vor allem Vollzeitbeschäftigte punkten und eben nicht jene, die Teilzeit mit Telearbeit verbinden“, so Wildfeuer.

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dbb jugend

Zusammen geht es leichter!

Austausch zwischen der dbb-Bundesleitung und der dbb jugend

Zwischen der dbb-Bundesleitung und der Bundesjugendleitung, vertreten von Sandra Kothe und Liv Grolik, fand am 14. November 2016 eine Gesprächsrunde im dbb forum berlin statt. Die regelmäßigen Treffen sind mittlerweile gute Übung in der dbb-Familie und werden von beiden Seiten geschätzt.

„Wir wollen reden, mitwirken und letztlich auch mitbestimmen - und dafür sind diese Treffen richtig gut“, meinte dbbj-Chefin Sandra Kothe: „Auch wenn die dbb jugend dieses Mal krankheitsbedingt nur durch Liv und mich vertreten wurde, haben wir trotzdem viele Themen angesprochen, die uns am Herzen liegen.“

Lob gab es von der dbb Bundesleitung für die gelungenen Aktionen der dbb jugend zum Thema „Gewalt gegen Beschäftigte im öffentlichen Dienst“. Die Wertschätzungskonferenz im August und das parlamentarische Speed-Dating im Oktober haben in Öffentlichkeit und Politik viel Aufmerksamkeit erzielt. Dadurch ist auch deutlich geworden, dass es noch immer an einer validen Datenlage mangelt, wenn es darum geht, wie viele Beschäftigte wegen oder bei ihrer Arbeit körperlicher oder verbaler Gewalt ausgesetzt sind.

Sandra Kothe: „Es fehlt nicht nur an verlässlichen Daten. Viele Beschäftigte haben nicht den Eindruck, im Fall der Fälle von ihren Vorgesetzten bei der Erstattung von Anzeigen und im weiteren Umgang mit der Situation unterstützt zu werden. Da heißt es dann eher ‚Stell dich nicht so an‘ oder ‚Das muss man abkönnen‘. Gemeinsam mit der Bundesleitung werden wir uns überlegen, wie wir hier die Beschäftigten unterstützen können. Die dbb jugend und auch der dbb beamtenbund und tarifunion werden an dem Thema weiter dranbleiben.“

Neben anderen Themen wurde auch über „Generationengerechtigkeit“ gesprochen. Liv Grolik stellte den Flyer dazu vor, den die dbb jugend gemeinsam mit der dbb bundesseniorenvertretung entwickelt hat. Auch dieses Thema ist nach wie vor hochaktuell und wird nach Meinung aller Gesprächsteilnehmer auch im kommenden Bundestagswahlkampf eine große Rolle spielen.

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dbb bundesseniorenvertretung

Pflegestärkungsgesetze: Beitragsaufkommen zu gering?

Mit einem Seminar vom 16. bis 18. Oktober 2016 in Königswinter-Thomasberg brachten dbb bundesseniorenvertretung und dbb akademie Licht ins Dunkel der Neuerungen rund um das Pflegestärkungsgesetz.

„Pflegestärkungsgesetze - Umgang und Erwartungen an die Neuregelungen“ war das Thema des Seminars. Oliver Krzywanek, Referent im Geschäftsbereich 4 der dbb Bundesgeschäftsstelle, gab einen ersten allgemeinen Überblick. Weiter wurden Erfahrungen mit dem neuen Begutachtungsinstrument, die Änderungen zum 1. Januar 2017 aufgrund der Pflegestärkungsgesetze I bis III und die Auswirkungen auf die Pflegeberatung thematisiert.

Statt der bisher geltenden drei Pflegestufen wird es in Zukunft fünf Pflegegrade ge-ben. Körperliche, geistige und psychische Einschränkungen werden gleichermaßen erfasst und in die Einstufung einbezogen. Bei der Begutachtung wird der Grad der Selbstständigkeit in sechs verschiedenen Bereichen gemessen und - mit unterschiedlicher Gewichtung - zu einer Gesamtbewertung zusammengeführt.

Nach der Feststellung eines Pflegegrades erhalten Pflegebedürftige künftig mehr finanzielle Unterstützung. Die Neuregelung wird insbesondere demenzkranken Menschen zugutekommen, die bislang weitgehend durch das Beurteilungsraster gefallen sind. Aktuell sind rund 1,4 Millionen Menschen an Demenz erkrankt, Jährlich kommen in etwa 300 000 Neuerkrankungen hinzu. Finanziert werden sollen die Neuerungen durch die Anhebung der Beitragssätze zur Sozialen Pflegeversicherung, die ab dem 1. Januar 2017 um 0,2 Prozentpunkte auf 2,55 Prozent beziehungsweise auf 2,8 Prozent bei Kinderlosen steigen. Die jährlichen Zuwächse von rund 2,5 Milliarden Euro sollen die Mehrkosten bis 2022 decken. Unter den Seminarteilnehmern herrschte Einigkeit darüber, dass diese Erhöhung angesichts der demografischen Entwicklung kaum ausreichen wird.

Neues Seminar zur Alterssicherung

Vom 21. bis 23. Februar 2017 führen dbb bundesseniorenvertretung und dbb akademie ein Seminar zur Alterssicherung im dbb forum siebengebirge durch. Im Mittelpunkt des Seminars werden die Reformen und Entwicklungen des Renten- und Versorgungsrechts in der laufenden Legislaturperiode stehen sowie die aktuellen Tarifverhandlungen zur Neuregelung der Startgutschriften bei der Zusatzversorgung für den öffentlichen Dienst. Die Anmeldung kann per e-mail an senioren@dbb.de erfolgen.

Weitere Auskünfte erhalten Sie auch telefonisch unter der Rufnummer 030.4081-5390.

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dbb bundesseniorenvertretung:

Postbank verärgert ältere Kunden mit Überweisungsgebühren

Der Vorsitzende der dbb bundesseniorenvertretung Wolfgang Speck hat den Umgang der Postbank mit älteren Kunden bei Überweisungsgebühren kritisiert.

Im Jahr 2015 sei Postbank-Kunden über 60 Jahren die Befreiung von dem damals eingeführten „Entgelt für beleghafte Aufträge“, einer Gebühr von 99 Cent pro handschriftlich ausgefülltem und in Papierform eingereichten Bankauftrag, in Aussicht gestellt worden. Nach der Einführung einer neuen Kontoführungsgebühr werde diese Befreiung nun abgelehnt. „Die Begründung, die Kosten seien mit der Kontoführungsgebühr nicht abgedeckt, ist vollkommen unlogisch“, sagte Speck am 16. November 2016 in Berlin. „Die Postbank handelt offensichtlich nach dem Motto ´Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern.´“ Besonders die Generation 70plus sei wenig Internetaffin und stehe gerade deshalb oft über Jahrzehnte hinweg treu zu einer Marke mit persönlichem Kundenservice. „Das hätte die Postbank bei ihrer Entscheidung berücksichtigen müssen“, so Speck, der ebenfalls kritisiert, dass auch andere Banken wie die Commerzbank oder die Sparkassen eine entsprechende Gebühr bereits eingeführt haben oder einführen wollen.

Zu erwarten gewesen wäre genau das Gegenteil, stellte der Chef der dbb Senioren weiter fest: Die zum 1. November 2016 eingeführte Kontoführungsgebühr hätte erst recht eine Befreiung von dem Entgelt für beleghafte Aufträge nahegelegt, das Senioren als altersdiskriminierende „Strafgebühr“ empfinden. Speck forderte die Postbank auf, ihre Entscheidung zugunsten älterer Bankkunden zu korrigieren.

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