Click to listen highlighted text!
×

Hinweis

Verwendung von Cookies

Cookies sind Textdateien, die automatisch bei dem Aufruf einer Webseite lokal im Browser des Besuchers abgelegt werden. Diese Website setzt Cookies ein, um das Angebot nutzerfreundlich und funktionaler zu gestalten. Dank dieser Dateien ist es beispielsweise möglich, auf individuelle Interessen abgestimmte Informationen auf einer Seite anzuzeigen. Auch Sicherheitsrelevante Funktionen zum Schutz Ihrer Privatsphäre werden durch den Einsatz von Cookies ermöglicht. Der ausschließliche Zweck besteht also darin, unser Angebot Ihren Wünschen bestmöglich anzupassen und die Seiten-Nutzung so komfortabel wie möglich zu gestalten. Mit der Nutzung dieser Seite stimmen Sie zu, dass Cookies auf Ihrem Gerät gespeichert werden.

Datenschutz ansehen

Sie haben die Speicherung von Cookies abgelehnt. Diese Entscheidung kann rückgängig gemacht werden.

Inhalt aus dbb aktuell Nr. 37 vom 15.10.2016

Inhaltsverzeichnis

Einkommensrunde: Branchentage beginnen Ende Oktober
dbb tarifunion
   Entgeltordnung Kommunen: Redaktionsverhandlungen abgeschlossen
   Zusatzversorgung:
     Zügige Neufassung der Regelungen zu Startgutschriften angestrebt
   CESI-Fachtagung
     Investition in Gesundheitsschutz von Frauen ist Investition in die Zukunft
dbb bundesfrauenvertretung
   Frauenförderung 4.0: Diskriminierung keine Chance geben
dbb Jugend
   Seminar in der Hauptstadt
     dbb jugend macht Politik zum Anfassen

Einkommensrunde: Branchentage beginnen Ende Oktober

Anfang 2017 beginnen die Verhandlungen mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL). Doch bevor die dbb-Gremien die Forderungen beschließen, haben selbstverständlich die Mitglieder das Wort. Deshalb beginnen Ende Oktober 2016 die Branchentage, bei denen die Beschäftigten die Erfahrungen und Erwartungen aus ihrem jeweiligen Arbeitsbereich in die Diskussion einbringen können. „Alle sind aufgerufen, sich einzumischen“, sagte Willi Russ, Zweiter Vorsitzender und Fachvorstand Tarifpolitik des dbb, am 11. Oktober 2016. 

Von den Verhandlungen über den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) werden insgesamt fast drei Millionen Beschäftigte betroffen sein: Rund 800.000 Arbeitnehmer der Länder (ohne Hessen), für die der TV-L direkte Auswirkungen hat, sowie etwa 2,2 Millionen Beamte und Versorgungsempfänger in Ländern und Kommunen (ohne Hessen), auf die der Tarifabschluss übertragen werden soll.

_______________

dbb tarifunion

Entgeltordnung Kommunen: Redaktionsverhandlungen abgeschlossen

Die Redaktionsverhandlungen für die Entgeltordnung des öffentlichen Dienstes der Kommunen – im Geltungsbereich des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) – wurden am 13. Oktober 2016 abgeschlossen. Das Unterschriftsverfahren soll zeitnah eingeleitet werden und die Entgeltordnung damit, wie mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) vereinbart, am 1. Januar 2017 gelten.

In einer Entgeltordnung sind unterschiedliche Tätigkeiten und ihre Zuordnung zu einer bestimmten Entgeltgruppe im entsprechenden Tarifvertrag festgeschrieben. Damit haben Beschäftigte bei der Ausführung solcher Tätigkeiten automatisch einen Anspruch auf Bezahlung nach der zugehörigen Entgeltgruppe.

Von der nun vereinbarten Entgeltordnung zum TVöD (VKA) können viele Beschäftigte profitieren. Beispielsweise ergeben sich Verbesserungen für die Beschäftigten in der allgemeinen Verwaltung, die nach Inkrafttreten des TVöD neu eingestellt oder umgruppiert wurden. Beschäftigte mit abgeschlossener dreijähriger Berufsausbildung und entsprechender Tätigkeit werden mindestens der Entgeltgruppe 5 zugeordnet. Weitere Verbesserungen gibt es unter anderem in den Gesundheitsberufen, der IT und zahlreichen einzelnen Berufsgruppen, wie beispielsweise den Schulhausmeistern.

Die neue Entgeltordnung entfaltet unmittelbare Wirkung für die ab dem 1. Januar 2017 neu stattfindenden Eingruppierungsvorgänge. Für bereits vor dem 1. Januar 2017 Beschäftigte gilt: Mit der Überleitung in die Entgeltordnung ist kein neuer Eingruppierungsvorgang verbunden. Die Überleitung erfolgt unter Beibehaltung der bisherigen Entgeltgruppe für die Dauer der unverändert auszuübenden Tätigkeit. Ergibt sich jedoch nach der Entgeltordnung eine höhere Entgeltgruppe als bisher, so gilt diese höhere Entgeltgruppe auf Antrag. Dieser Antrag ist binnen eines Jahres ab Inkrafttreten der Entgeltordnung zu stellen, also bis zum 31. Dezember 2017.

Die im Zusammenhang mit der Entgeltordnung stehenden Änderungstarifverträge finden sie unten.

_______________

Zusatzversorgung:

Zügige Neufassung der Regelungen zu Startgutschriften angestrebt

Unter den Tarifvertragsparteien des ATV/ATV-K (Tarifverträge zur Zusatzversorgung/Betriebsrente) besteht Einigkeit, eine zügige Neufassung der Regelungen zur Berechnung der Startgutschriften für die Angehörigen der rentenfernen Jahrgänge anzustreben. Dazu sollen noch im Dezember Sondierungsgespräche über die Aufnahme von Tarifverhandlungen und den weiteren Ablauf geführt werden.

Bei der Neugestaltung sind neben den Auswirkungen der verschiedenen Lösungsalternativen auf die Startgutschriften der einzelnen Versicherten auch mögliche Folgewirkungen für die Zusatzversorgungseinrichtungen insgesamt zu beachten. Dazu werden erneut begleitend umfassende versicherungsmathematische Berechnungen erforderlich sein.

Der dbb beamtenbund und tarifunion wird sich bei den bevorstehenden Tarifverhandlungen in jedem Fall dafür einsetzen, bis Mitte nächsten Jahres eine tragfähige und rechtssichere Neuregelung zu erreichen, die die Vorbehalte des Bundesgerichtshofes (BGH) gegen die bisherige Ausgestaltung des Übergangsrecht ausräumt.

Hintergrund

Der BGH hat mit Urteilen vom 9. März 2016 (Aktenzeichen IV ZR 9/15 und IV ZR 168/15) die Neuregelung der Startgutschriften rentenferner Versicherter der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) für unwirksam erklärt.

Als rentenfern gelten die Versicherten, die zum Stichtag der Systemumstellung in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes am 31. Dezember 2001 noch nicht das 55. Lebensjahr vollendet hatten. Die im Zuge der Systemumstellung für die rentenfernen Versicherten vereinbarten Startgutschriften, die die zuvor erworbenen Rentenanwartschaften in das neue Punktemodell überführen, hatte der BGH bereits mit Urteil vom 14. November 2007 (Aktenzeichen IV ZR 74/06) für unverbindlich erklärt, da die zugrundeliegende Übergangsregelung für bestimmte Personengruppen nicht verfassungsgemäß sei. Insbesondere wurde eine Benachteiligung von Beschäftigten mit langen Ausbildungszeiten festgestellt.

Zur Umsetzung der höchstrichterlichen Vorgaben hatten sich die Tarifvertragsparteien mit Änderungstarifverträgen zum Tarifvertrag Altersversorgung (ATV) und zum Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K) vom 30. Mai 2011 auf ein Modell der Neuberechnung der Startgutschriften für rentenferne Versicherte geeinigt, das die VBL in ihre Satzung übernommen hat. Die Neuberechnung basiert auf einem Vergleich der Berechnung der unverfallbaren Anwartschaft nach § 2 Betriebsrentengesetz (BetrAVG), der allgemein für Betriebsrenten gilt, sowie nach der für den öffentlichen Dienst geltenden Sonderregelung des § 18 BetrAVG.

Der BGH hatte in seiner Entscheidung vom November 2007 die Versorgungssätze nach § 2 BetrAVG mit denen nach § 18 Abs. 2 BetrAVG verglichen und im konkreten Beispielsfall die Differenz von 11,77 Prozentpunkten für nicht mehr zulässig erachtet. Daher hatten die Tarifvertragsparteien ein Vergleichsmodell dieser beiden Berechnungsmethoden vereinbart und eine maximal zulässige Abweichung von 7,5 Prozentpunkten definiert.

Auch diese Neuregelung wurde in den Entscheidungen vom März 2016 vom BGH für unwirksam erklärt, da die Ermittlung der Startgutschriften rentenferner Versicherter weiterhin gegen den Gleichheitssatz verstoße. Im Kern führe die Berechnung nach dem Vergleichsmodell einschließlich der darin vorgesehenen Kürzung des Unverfallbarkeitsfaktors um 7,5 Prozentpunkte dazu, dass eine große Gruppe von Versicherten von vornherein von einer Verbesserung ihrer Startgutschriften ausgenommen sei.

Dies betreffe unter anderem die Angehörigen der Jahrgänge 1961 und jünger sowie diejenigen Versicherten, die vor Vollendung des 25. Lebensjahres in den öffentlichen Dienst eingetreten sind. Im Ergebnis würden lediglich 250.000 von den rund 1,7 Millionen rentenfernen Versicherten durch das Vergleichsmodell in den Genuss einer Verbesserung ihrer Startgutschrift gegenüber der ursprünglichen Regelung kommen.

Damit sei die Grenze einer zulässigen Typisierung von Sachverhalten überschritten, da die mit ihr verbunden Härten nicht nur eine verhältnismäßig kleine Zahl von Versicherten beträfe. Zudem gehe die Ungleichbehandlung über eine nicht sehr intensive Benachteiligung hinaus.

_______________

CESI-Fachtagung

Investition in Gesundheitsschutz von Frauen ist Investition in die Zukunft

Vor dem Hintergrund der Digitalisierung hat sich die dbb bundesfrauenvertretung für ein einheitliches europäisches Gesundheitsschutzkonzept für Beschäftigte im öffentlichen Sektor in den EU-Mitgliedstaaten ausgesprochen. „Der zunehmende Einsatz digitaler Technik bringt für die Beschäftigten nicht automatisch bessere Arbeitsbedingungen. Im Gegenteil. Eine Folge der Entgrenzung und Verlängerung der Arbeitszeiten, der permanenten Erreichbarkeit und der Arbeitsverdichtung stellen höhere Belastungen dar. Der Arbeitsschutz von morgen muss diese Risikofaktoren stärker berücksichtigen. Hier müssen europaweit Regelungen getroffen werden, damit wir auch in Zukunft gesund arbeiten können“, sagte Milanie Hengst, Vorstandsmitglied der dbb bundesfrauenvertretung, am 14. Oktober 2016 am Rande der CESI-Fachtagung zur Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz im öffentlichen Sektor in Madrid.

Insbesondere gesundheitliche Zusatzbelastungen, die den überwiegend weiblichen Beschäftigten aufgrund von Pflege, Eltern- und Teilzeitbeschäftigung entstünden, müssten in der Gesundheitsschutzdebatte offen angesprochen werden. „Wer in die Gesundheit der weiblichen Beschäftigten investiert, investiert auch in den Erhalt der Wirtschaftskraft und die Stabilität Europas“, machte Hengst deutlich. Dazu müssten vor allem die gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilungen insbesondere zu psychosozialen Belastungen konsequent durchgeführt und gezielte Maßnahmen für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen ergriffen werden. „Nur, wenn wir Gefahrenpotenziale rechtzeitig identifizieren, können wir gesundheitliche Beeinträchtigungen etwa durch Überbelastung oder Stress vorbeugen.“

Insbesondere der Schutz von Schwangeren und Stillenden müsste auch in Zeiten der Digitalisierung sehr ernst genommen werden. „Der Impuls hierfür muss von der Europäischen Union ausgehen. In Deutschland haben wir gute Regelungen, die in der neuen Mutterschutzgesetzgebung erweitert wurden und damit auch für Schülerinnen und Studentinnen Anwendung finden. Aber auch hierzulande ist die Schutzdauer von Müttern und Neugeborenen gerade in der Zeit nach der Geburt noch ausbaufähig“, so Hengst.

_______________

dbb bundesfrauenvertretung

Frauenförderung 4.0: Diskriminierung keine Chance geben

„Will der öffentliche Dienst im Wettbewerb um die besten Köpfe nicht das Nachsehen haben, muss er ein Beurteilungssystem vorweisen, welches Frauen nicht im Fortkommen behindert. Wer Arbeiten 4.0 propagiert, braucht auch eine Frauenförderung 4.0.“, stellte die Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung Helene Wildfeuer auf der Frauenvollversammlung des Bayerischen Beamtenbundes (BBB) am 12. Oktober 2016 in München heraus. Schließlich seien es gerade die jungen Frauen, die herausragende Abschlüsse in Schule, Ausbildung und Studium erzielten. Zudem verfügten sie über ausgeprägte soziale und kommunikative Kompetenzen sowie über eine hohe Bereitschaft, flexible und mobile Arbeitsmethoden zu nutzen. „Damit erfüllen sie die Voraussetzungen, die an Führungskräfte von morgen gestellt werden. Jetzt liegt es an den öffentlichen Arbeitgebern, vorhandene Potenziale zu entfalten“, erklärte die Vorsitzende.

Aktuelle Gleichstellungstatistiken des Bundes und der Länder machten die Defizite der Frauenförderung sichtbar. So trage etwa der hohe Frauenanteil bei Teilzeitbeschäftigung zur niedrigen Frauenquote bei Leitungsfunktionen bei. Auffällig sei zudem, dass Mütter seltener als Väter im öffentlichen Dienst in Führungspositionen zu finden seien, mahnte Helene Wildfeuer. „Wir müssen Beurteilungskriterien aufstellen, die gendergerecht sind und Präsenz nicht mit Leistung gleichsetzen. Das erfordert Beurteilungsverfahren, die mittelbarer Diskriminierung keine Chance geben sowie Beurteilende, die geschlechtersensibel beurteilen können, wollen und dies auch tun.“

Kritik übte die Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung außerdem an der geplanten Dezentralisierung der bayerischen Landesverwaltung. Konkret warnte sie vor den Folgen für die weiblichen Beschäftigten. „Eine verordnete Verlagerung der Aufgaben setzt vor allem Frauen mit Familienpflichten, insbesondere allein Erziehende, unter Druck“, betonte die Vorsitzende und forderte die bayerische Familienministerin Emilia Müller auf, einzulenken. „Mobiles Arbeiten und Telearbeit können dort entlasten, wo vor allem Familien von der Umstrukturierung betroffen sind. Telearbeit muss Männern und Frauen gleichermaßen als Alternative zur Behörden- und Aufgabenverlagerung ermöglicht werden“, so Helene Wildfeuer.

_______________

dbb jugend

Seminar in der Hauptstadt

dbb jugend macht Politik zum Anfassen

„Politik heute“ lautete die Überschrift des Seminars der dbb jugend vom 6. bis 8. Oktober 2016 in Berlin. Die zehn jungen und interessierten Teilnehmer machten sich mit dem stellvertretenden Vorsitzenden der dbbj Michael Gadzalla zu Beginn des Seminars direkt auf den Weg ins Auswärtige Amt, wo Kollegin Vanessa See (VBOB) bei einer Führung die Arbeit des deutschen Außenministeriums erläuterte. Im Anschluss stand eine Tour mit dem Verein LobbyControl zum Thema „Lobbyismus im Regierungsviertel“ auf dem Programm. Dabei gab es für die Teilnehmer des Seminars einen spannenden Perspektivwechsel. Am zweiten Tag des Seminares konnten die Teilnehmer sich im Bundestag über das politische Geschehen und den Tagesablauf einer Bundestagsabgeordneten informieren. Hierzu stand der Gruppe der Referent der Bundestagsabgeordneten und dbb Vize Kirsten Lühmann zur Verfügung.

Anschließend besuchten die Seminarteilnehmer das ehemalige Stasi-Untersuchungshaftgefängnisses Hohenschönhausen. Höhepunkt der Führung waren die eindrucksvollen Erläuterungen des Zeitzeugen Henry Leuschner über seinen damaligen Fluchtversuch und die Gegebenheiten in der damaligen DDR. Abgerundet wurde das Seminar durch zwei sehr interessante Touren zum früheren Berlin entlang des Mauerstreifens sowie zur politischen Geschichte vom alten Preußen bis heute.

_______________

  •  

  • forsa-Bürgerbefragung 2023

     


  • (Quelle: dbb)
    Monitor öffentlicher Dienst 2024
     
  •  
Zum Seitenanfang Click to listen highlighted text!