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Inhalt aus dbb aktuell Nr. 34 vom 25.09.2016

Inhaltsverzeichnis

Bundesbeihilfeverordnung:
   Sinnvolle Weiterentwicklungen
Beihilfesystem ist alternativlos
   Fachgespräch im Bundestag
Reform des Mutterschutzrechts
   dbb-Forderungen berücksichtig

dbb bundesfrauenvertretung
   Mutterschutzreform – öffentliche Anhörung im Bundestag
     Besserer Schutz für Schwangere und frischgebackene Mütter

dbb bundesseniorenvertretung
   Sprachverständlichkeit verbessern
     Appell der dbb bundesseniorenvertretung an Rundfunk- und Medienanstalten

Bundesbeihilfeverordnung:

Sinnvolle Weiterentwicklungen

Bei dem Beteiligungsgespräch zur 7. Änderung der Bundesbeihilfeverordnung am 21. September 2016 im Bundesministerium des Innern in Berlin hat der dbb wesentlich Inhalte als sinnvoll begrüßt.

Der Referentenentwurf sieht unter anderem die wirkungsgleiche Übertragung der Änderungen im Bereich der Pflege, insbesondere durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II), auf Bundesbeamte vor. Weiter soll die Bundesbeihilfeverordnung an die aktuelle Rechtsprechung angepasst werden. Dies beinhaltet eine teilweise Neuordnung des Aufbaus der Vorschrift sowie die Erhöhung der Rechtssicherheit durch direkte Einbeziehung von Teilen der entsprechenden Verwaltungsvorschrift, wie zum Beispiel in Bezug auf das Heilkurorteverzeichnis oder Konkretisierungen bei Konkurrenzen von Ansprüchen in den Verordnungstext.

Der stellvertretende dbb Bundesvorsitzende und Fachvorstand Beamtenpolitik Hans-Ulrich Benra attestierte den Änderungen „sinnvolle Weiterentwicklungen für Beamte und Versorgungsempfänger im Bereich des Bundes. Sie bieten ein gutes Muster auch für anstehende Übertragungen - besonders im Bereich der Pflege – in den Ländern.“

Ziel ist ein Inkrafttreten im Oktober 2016 sowie zum 1. Januar 2017 im Hinblick auf die Anpassungen an den neuen Pflegebegriff.

Besonders begrüßte Benra die Überlegungen des BMI zusammen mit Vertretern der Bundesländer zur Einführung einer Direktabrechnung der Beihilfe. Diese ist jedoch noch nicht Gegenstand der aktuellen Änderungsverordnung.

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Beihilfesystem ist alternativlos

Fachgespräch im Bundestag

Die Zukunft der Krankenversicherungssysteme waren Thema eines Fachgesprächs der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen am 19. September 2016 in Berlin.

Das eigenständige Beihilfesystem für Beamte ist ein alternativloses, transparentes und leistungsfähiges Instrument der Fürsorge. Das hat dbb Vize und Beamtenvorstand Hans-Ulrich Benra bekräftigt. „Wer die Systemfrage stellt, muss gleichzeitig eine Antwort auf die Frage haben, was durch ein neues System überhaupt verbessert wird“, machte Benra bei einem Fachgespräch der Grünen-Bundestagsfraktion am 19. September 2016 in Berlin deutlich und stellte mit Blick auf alternativ diskutierte Versicherungsmodelle, insbesondere die so genannte Bürgerversicherung klar: „Das wäre absolutes Neuland und zudem aufgrund der föderalisierten Beamtenrechtskompetenzen unkalkulierbar. Für Experimente ist die Zahl der Betroffenen viel zu groß.“

Der dbb lehne die Einführung einer einheitlichen Bürgerversicherung daher strikt ab, ergänzte Benra. „Nicht nur, weil die Restkostenversicherung der privaten Krankenversicherung die beamtenrechtliche Beihilfe perfekt ergänzt, sondern weil das Beihilfesystem mit dem beamtenrechtlichen Fürsorgeprinzip eng verwoben und zudem ökonomisch sinnvoll ist, weil es nur für Gesundheitsaufwendungen eintritt, die auch tatsächlich anfallen.“ Wer sich von Modellen wie der Bürgerversicherung eine Entlastung der Gesetzlichen Krankenversicherung erhoffe, liege falsch, so Benra: „Wenn der Kreis der Versicherten auf die Beamten ausgeweitet wird, erwachsen aus den zusätzlichen Einnahmen doch auch zusätzliche Leistungsansprüche.“ Und die Dienstherrn würden nicht zwingend um ihre Beihilfe entlastet, müssten möglicherweise gleichzeitig noch einen wie auch immer ausgestalteten Arbeitgeberanteil aufbringen. Aus Sicht des dbb sei das Beihilfesystem über die gesamte Laufzeit eines Beamten betrachtet das kostengünstigste Modell zum Management der Gesundheitskosten.

Es sei nicht von der Hand zu weisen, dass auch das Beihilfesystem struktureller Reformen bedürfe, betonte Benra und nannte als Beispiele eine Optimierung der Abrechnungsverfahren und Lösungen für individuelle Versicherungskonstellationen. „All dies kann aber innerhalb des bestehenden und sehr gut funktionierenden Beihilfesystems erfolgen, ohne es im Grundsatz in Frage zu stellen“, so der dbb Vize.

Das beamtenrechtliche Beihilfesystem umfasst die Aufwendungen des Dienstherrn im Rahmen der Fürsorgepflicht für Krankheits-, Pflege- und Geburtsfälle sowie bei Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten und Schutzimpfungen. Die Leistungen werden ergänzt durch die Eigenvorsorge der Beamten, die über eine private Krankenversicherung abgedeckt und aus den laufenden Bezügen zu bezahlen ist. Die Leistungen der Beihilfe erfolgen im Gegensatz zum grundsätzlichen Sachleistungsprinzip der Gesetzlichen Krankenversicherung als Kostenerstattung: Der Beamte erhält eine Rechnung als Privatpatient, begleicht diese und bekommt die beihilfefähigen Aufwendungen entsprechend dem Beihilfebemessungssatz vom Dienstherrn erstattet. Die Zuzahlungsregelungen orientieren sich für den Bereich des Bundes an den Regelungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Beamte können auch freiwillig in die Gesetzliche Krankenversicherung eintreten, wo sie jedoch den Beitrag zu hundert Prozent selbst leisten müssen – einen vergleichbaren Arbeitgeberanteil gibt es für sie nicht.

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Reform des Mutterschutzrechts:

dbb-Forderungen berücksichtigt

„Wir begrüßen, dass im jetzt vorliegenden Gesetzentwurf auch Schülerinnen, Studentinnen und Praktikantinnen vom Mutterschutzrecht erfasst werden. Damit wird eine zentrale Forderung des dbb erfüllt“, sagte Milanie Hengst von der Geschäftsführung der dbb bundesfrauenvertretung am Rande einer öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Neuregelung des Mutterschutzrechts am 19. September 2016 in Berlin. Hengst hatte die Position des dbb bereits am 5. April 2016 im Bundesfamilienministerium vertreten und die Ausgrenzung der genannten Gruppe von Frauen kritisiert.

Auch die geplante Einrichtung eines Mutterschutz-Ausschusses nach dem Vorbild der Arbeitsschutz-Ausschüsse lasse sich auf eine Forderung von dbb und dbb bundesfrauenvertretung zurückführen, so Hengst weiter. „Unser Vorschlag für eine bessere Vernetzung mit anderen im Arbeits- und Gesundheitsschutz tätigen Ausschüssen anzustreben, wurde berücksichtigt. Wir sind gerne bereit, unsere Kenntnisse und Erfahrungen im Ausschuss für Mutterschutz einzubringen.“

Durch die Integration der Regelungen der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV) in das Mutterschutzgesetz werde die bisherige Systematik des Gesetzes verändert und der Schutz vereinheitlicht. Diese Integration stelle sicher, dass die Regelungen der Mutterschutzarbeitsverordnung besser wahrgenommen werden. Grundsätzlich sei auch die Verlängerung der Schutzfrist nach der Geburt eines Kindes mit Behinderung von acht auf zwölf Wochen zu begrüßen. Der Gesetzgeber hätte aber auch die Möglichkeit ergreifen können, die Dauer der Schutzfrist für alle betroffenen Frauen gleichermaßen zu verlängern. Mit Blick auf die noch ausstehende Vereinheitlichung der Schutzfristen auf europäischer Ebene wäre eine allgemeine Verlängerung auf 18 Wochen wünschenswert. Hengst: „Wir fordern den Gesetzgeber auf, hier noch einmal nachzubessern.“ Das neue Mutterschutzrecht soll Anfang 2017 in Kraft treten.

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dbb bundesfrauenvertretung

Mutterschutzreform – öffentliche Anhörung im Bundestag

Besserer Schutz für Schwangere und frischgebackene Mütter

„Seit Inkrafttreten des Mutterschutzgesetzes im Jahre 1952 hat sich der rechtliche Schutz von schwangeren und stillenden Müttern kaum verändert. Die Arbeitswelt, in der sich Frauen heutzutage bewegen, hat sich hingegen enorm gewandelt. Es ist höchste Zeit, dass wir das Gesetz entstauben und ins Hier und Jetzt holen“, sagte Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung in Berlin am 19. September 2016 anlässlich einer öffentlichen Anhörung zur Mutterschutzreform im Bundestagsausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Am 28. Juni 2016 hatten der dbb und die dbb bundesfrauenvertretung bereits gegenüber dem zuständigen Bundestagsausschuss Stellung genommen. Durch die Integration der Regelungen der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV) in das Mutterschutzgesetz werde die bisherige Systematik des Gesetzes verändert und der Schutz vereinheitlicht. „Das vorliegende Gesetz fasst die bisherigen Regelungen übersichtlich und praktikabel zusammen. Vor allem, dass künftig auch Schülerinnen, Studentinnen und Praktikantinnen vom Mutterschutzrecht erfasst werden, erfüllt eine unserer zentralen Forderungen“, betonte Milanie Hengst, Mitglied der Geschäftsführung der dbb bundesfrauenvertretung, am Rande der öffentlichen Anhörung.

Ausschuss für Mutterschutz

Insbesondere die geplante Einführung eines Ausschusses für Mutterschutz nach dem Vorbild der Ausschüsse für Arbeitsschutz geht auf eine zentrale Forderung des dbb und der dbb bundesfrauenvertretung zurück. „Unser Vorschlag für eine bessere Vernetzung mit anderen im Arbeits- und Gesundheitsschutz tätigen Ausschüssen anzustreben, wurde erfreulicherweise berücksichtigt. Wir sind gerne bereit, unsere Kenntnisse und Erfahrungen im Ausschuss für Mutterschutz einzubringen“, so Hengst.

Verlängerung der Schutzfrist nach der Geburt eines Kindes

Grundsätzlich sei auch die Verlängerung der Schutzfrist nach der Geburt eines Kindes mit Behinderung von acht auf zwölf Wochen zu begrüßen. Nachbesserungsbedarf besteht hier laut Hengst jedoch an zwei Stellen im Gesetzentwurf. „Derzeit ist vorgesehen, die verlängerte Schutzfrist bei der Feststellung einer Behinderung nur auf Antrag zu gewähren. Hier wird vorausgesetzt, dass die Frau, die sich in einem erheblichen psychischen Ausnahmezustand befindet, Kenntnis davon hat, dass sie einen Antrag stellen muss. Hier fordern wir eine automatische Verlängerung der Schutzfrist von acht auf zwölf Wochen. Darüber hinaus muss dieser Automatismus auch dann greifen, wenn eine drohende Behinderung während der Schwangerschaft diagnostiziert wurde“, so Hengst.

Neben vielen guten Ansätzen im Gesetzentwurf hätte der Gesetzgeber aber auch die Möglichkeit ergreifen können, die Dauer der Schutzfrist für alle betroffenen Frauen gleichermaßen zu verlängern. Auch mit Blick auf die noch ausstehende einheitliche Verlängerung der Dauer auf europäischer Ebene wäre eine allgemeine Verlängerung der Schutzfristen auf 18 Wochen erforderlich. Hengst: „Wir fordern den Gesetzgeber auf, hier noch einmal nachzubessern.“

Im Rahmen der öffentlichen Anhörung im Bundestagsausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hatten ausgewählte Experten die Möglichkeit, im Beisein von interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur geplanten Mutterschutzreform Stellung zu nehmen. Zum 1. Januar 2017 soll das neue Mutterschutzrecht in Kraft treten.

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dbb bundesseniorenvertretung

Sprachverständlichkeit verbessern

Appell der dbb bundesseniorenvertretung an Rundfunk- und Medienanstalten:

Schätzungen des Kieler Instituts für Gesundheits-System-Forschung zufolge hat ein Drittel der Bevölkerung Schwierigkeiten das gesprochene Wort im Fernsehen zu verstehen.

Am Rande der diesjährigen dbb Medienkonferenz am 19. September 2016 in Berlin appellierte der Vorsitzende der dbb bundesseniorenvertretung Wolfgang Speck an die Programmverantwortlichen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und der Privatsender, das Recht der Zuschauer auf Sprachverständlichkeit stärker zu beachten und nicht nur behinderten Menschen, sondern auch der zunehmenden Zahl der Seniorinnen und Senioren den Zugang zu den Programminhalten zu erleichtern.

Speck wies darauf hin, dass viele ältere Menschen darüber klagen, dass die Sprache im Fernsehen nicht zu verstehen sei, weil sie von lauter und störender Musik oder Nebengeräuschen überlagert wird, und Nachrichten im Zweifel „genuschelt“ statt gesprochen würden. „Wenn Hintergrundgeräusche in den Vordergrund treten und ältere Menschen nur noch Wortfetzen aufnehmen können, haben nicht nur sie, sondern auch die Sendeanstalten ein Problem. Zumindest die Öffentlich-Rechtlichen missachten damit das Recht der Zuschauer auf den ungehinderten Zugang zu Informationen“, sagte Speck.

Das Thema „barrierefreie Sprache“ oder „leichte Sprache“ müsse bei den Fernsehanstalten stärker in den Fokus rücken. In den Programmhinweisen sollte dazu eine einheitliche Kennung von Sendungen mit Untertiteln oder in leichter Sprache eingeführt werden, damit die Zuschauer sich besser orientieren können. Entsprechend aufbereitete Sendungen vom Spielfilm bis zum Nachrichtenmagazin müssten häufiger zur besten Sendezeit ausgestrahlt werden.

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