Lühmann: Teilhabe von Menschen mit Behinderung verbessern
Arbeitsgruppen von Gewerkschaften und Arbeitgebern werden eingesetzt
Wildfeuer fordert diskriminierungsfreie Beurteilungspraxis im öffentlichen Dienst
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Die große Koalition will in diesem Jahr die Teilhabe von Menschen mit Behinderung, festgehalten im Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX), grundlegend reformieren. „Wir müssen diese Gelegenheit nutzen, um weitreichende Verbesserungen in allen Lebensbereichen von Menschen mit Behinderung festzuschreiben“, sagte die stellvertretende dbb Bundesvorsitzende Kirsten Lühmann am 26. Februar 2016 in Berlin.
„Das betrifft auf der einen Seite ganz praktische Dinge, beispielsweise in der Arbeitswelt: Die Stellung von Schwerbehindertenvertretungen in den Betrieben muss gestärkt werden, damit sie die Inklusion effektiv unterstützen können. Die Ausgleichsabgabe, die Arbeitgeber für jeden nichtbesetzten Pflichtarbeitsplatz für schwerbehinderte Menschen entrichten müssen, ist ebenfalls reformbedürftig“, so Lühmann. Auch die Barrierefreiheit von Arbeitsplätzen könne sowohl hinsichtlich der baulichen Aspekte als auch bei den notwendigen Arbeitsmitteln besser gefördert werden.
Um Teilhabe im Alltag zu ermöglichen, müsse auch das Leistungsrecht im SGB IX dringend überarbeitet werden. Lühmann: „Wir fordern die Einführung eines Teilhabegelds, die Verankerung eines Anspruchs auf Assistenz sowie eine Ausweitung der Leistungen für Bildung. Auch beim Schonvermögen gibt es Handlungsbedarf: Die Regeln für Menschen mit Behinderungen sollten denen des SGB II angeglichen werden, um den Betroffenen mindestens die gleichen finanziellen Rahmenbedingungen wie Empfängern von Arbeitslosengeld II zu ermöglichen.“
Neben diesen praktischen Aspekten gehe es aber auch um grundsätzlichere Dinge. „Die UN-Behindertenrechtskonvention gilt bereits seit März 2009 in der Bundesrepublik Deutschland. Das bedingt notwendigerweise eine Umformulierung des veralteten Behinderungsbegriffs, welcher derzeit im SGB IX verankert ist“, erklärte Lühmann. „Die Folge wird nicht weniger als ein Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik sein: Weg von der Fürsorge, hin zur Realisierung von Menschenrechten.“
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Um sich auf Maßnahmen zur Sicherung der Attraktivität der brandenburgischen Landesverwaltung zu verständigen, setzen Gewerkschaften und Arbeitgeber gemeinsame Arbeitsgruppen ein. Darauf haben sich beide Seiten am 22. Februar 2016 in Potsdam geeinigt. „Nach unseren Gesprächen vom Juli 2014 und November 2015 ist das ein wichtiger Schritt nach vorn“, sagte der dbb Verhandlungsführer Karl-Heinz Leverkus.
„Auch der Fahrplan steht bereits. Die erste Arbeitsgruppe startet schon im März. Der Themenkomplex, mit dem wir uns dort befassen werden, ist mit ‚Lebens- und alternsgerechtes Arbeiten – Umgang mit lebensälteren Beschäftigten‘ überschrieben.“ Dabei solle es unter anderem um Themen wie Altersteilzeit, Vorruhestandsregelungen, eine Erhöhung der Attraktivität von Teildienstfähigkeit, Arbeitszeitmodelle und eine freiwillige Verlängerung der Lebensarbeitszeit gehen, so Leverkus.
Die Arbeitsgruppen werden von den Staatssekretären Matthias Kahl (Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg) und Daniela Trochowski (Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg) geleitet. Weitere Themenkomplexe, die dort behandelt werden sollen, sind „Gewinnung und Einstellung junger Beschäftigter und Attraktivität des öffentlichen Dienstes“ sowie „Qualifizierung, Fort- und Weiterbildung“. Karl-Heinz Leverkus: „Das sind Knackpunkte, wenn wir unser gemeinsames Anliegen voranbringen wollen: den Generationenwechsel erfolgreich zu gestalten und die Wettbewerbsfähigkeit der brandenburgischen Landesverwaltung zu sichern.“
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Bundesbeamtinnen mit Familienpflichten werden bei der dienstlichen Beurteilung häufig benachteiligt. „Dieses Phänomen finden wir in allen Berufsgruppen des öffentlichen Dienstes, auch und gerade dort, wo überwiegend Frauen tätig sind. Zweck einer dienstlichen Beurteilung ist, zwischen konkurrierenden Beamten eine Auswahlentscheidung zu treffen – im Sinne der Bestenauslese nach Artikel 33 des Grundgesetzes. Dieser maßgebliche Zweck wird aus unserer Sicht im Bundesdienst zu häufig verfehlt“, kritisierte Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung, am 23. Februar 2016 auf der Fachtagung der Landesfrauenvertretung des DBB NRW in Düsseldorf.
Veraltete Beurteilungsmaßstäbe sind laut Helene Wildfeuer mitverantwortlich dafür, dass Beamtinnen seltener befördert werden als ihre männlichen Kollegen. „Die Leistungsmerkmale, nach denen Beamtinnen und Beamte heute bewertet werden, folgen noch immer einem Wertekanon, der berufliche Tätigkeiten deutlich über die Familienarbeit hebt. Das ist nicht mehr zeitgemäß. Eine Überarbeitung der dienstlichen Beurteilungskriterien ist daher dringend geboten.“
Die Kriterien für die dienstliche Beurteilung müssten besser auf die Lebens- und Arbeitsrealität der Beschäftigten im Bundesdienst abgestimmt werden. „Die Anwesenheitszeit im Büro darf nicht länger als Maßstab für die Qualität der Arbeit herangezogen werden. Nur so können Teilzeit und Telearbeit für Mütter und Väter als familienpolitische Instrumente zum Mittel der Wahl bei der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf werden.“
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Pünktlich zur Einkommensrunde 2016 hat die dbb jugend die #WirÖffis-Challenge auf Facebook gestartet: Junge Beschäftigte im öffentlichen Dienst nominieren sich gegenseitig: Zeigt Euch, Euren Arbeitsplatz und zeigt, wie vielfältig und unverzichtbar der öffentliche Dienst ist.
Kopiert den Text, fotografiert Euch an Eurem Arbeitsplatz/bei der Arbeit und nominiert fünf weitere Kolleginnen und Kollegen, es Euch gleich zu tun. Die jeweilige Bildunterschrift: „Wer ist eigentlich der öffentliche Dienst? Das sind wir! #WirÖffis! Wir sind jeden Tag für Euch da. Wir kümmern uns um Sicherheit, Bildung, Pflege, Finanzen und alles, was Deutschland am Laufen hält.“ Auf geht´s.“
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